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   BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 303/10   

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BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 303/10 (https://dejure.org/2011,2291)
BAG, Entscheidung vom 18.10.2011 - 9 AZR 303/10 (https://dejure.org/2011,2291)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - 9 AZR 303/10 (https://dejure.org/2011,2291)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Arbeitsvertragliche Regelung der Abgeltung von Urlaub

  • openjur.de

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Regelung zur Abgeltung von Urlaub

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Regelung zur Abgeltung von Urlaub

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 7 Abs 3 BUrlG, § 7 Abs 4 BUrlG
    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Regelung zur Abgeltung von Urlaub

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unabdingbarkeit gesetzlich zwingender Urlaubsbestimmungen; Arbeitsvertragliche Regelung der Abgeltung von Urlaub

  • hensche.de

    Urlaub

  • Betriebs-Berater

    Arbeitsvertragliche Regelung der Abgeltung von Urlaub

  • Betriebs-Berater

    Arbeitsvertraglichen Regelung der Abgeltung von Urlaub

  • rewis.io

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Regelung zur Abgeltung von Urlaub

  • ra.de
  • rewis.io

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Regelung zur Abgeltung von Urlaub

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unabdingbarkeit gesetzlich zwingender Urlaubsbestimmungen; Arbeitsvertragliche Regelung der Abgeltung von Urlaub

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitsvertragliche Regelung über Abgeltung bereits verfallenen Urlaubs zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaubsabgeltung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitsvertragliche Regelung der Abgeltung von Urlaub

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vereinbarungen zur Urlaubsabgeltung zulässig

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsverträge können vorsehen, dass nicht genommener Urlaub ohne zeitliche Beschränkung angesammelt wird

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 954
  • NZA 2012, 143
  • BB 2012, 1036
  • BB 2012, 52
  • DB 2012, 407
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 303/10
    Obwohl nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr, soweit keine Ausnahme gilt (vgl. hierzu: BAG 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 70, AP SGB IX § 125 Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 16; 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 47 ff. mwN, BAGE 130, 119) , spätestens am 31. März der Folgejahres verfallen (vgl. BAG 29. Juli 2003 - 9 AZR 270/03 - zu B I 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 107, 124) , wird die Gesamtzahl der angesammelten Urlaubstage als bei Beendigung vorhandener Resturlaub "mit 50 % vergütet".
  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 270/03

    Altersteilzeit - Vorzeitige Beendigung

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 303/10
    Obwohl nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr, soweit keine Ausnahme gilt (vgl. hierzu: BAG 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 70, AP SGB IX § 125 Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 16; 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 47 ff. mwN, BAGE 130, 119) , spätestens am 31. März der Folgejahres verfallen (vgl. BAG 29. Juli 2003 - 9 AZR 270/03 - zu B I 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 107, 124) , wird die Gesamtzahl der angesammelten Urlaubstage als bei Beendigung vorhandener Resturlaub "mit 50 % vergütet".
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 303/10
    Obwohl nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr, soweit keine Ausnahme gilt (vgl. hierzu: BAG 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 70, AP SGB IX § 125 Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 16; 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 47 ff. mwN, BAGE 130, 119) , spätestens am 31. März der Folgejahres verfallen (vgl. BAG 29. Juli 2003 - 9 AZR 270/03 - zu B I 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 107, 124) , wird die Gesamtzahl der angesammelten Urlaubstage als bei Beendigung vorhandener Resturlaub "mit 50 % vergütet".
  • BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 270/02

    Übertragung von Teilurlaub

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 303/10
    Obwohl nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr, soweit keine Ausnahme gilt (vgl. hierzu: BAG 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 70, AP SGB IX § 125 Nr. 3 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 16; 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 47 ff. mwN, BAGE 130, 119) , spätestens am 31. März der Folgejahres verfallen (vgl. BAG 29. Juli 2003 - 9 AZR 270/03 - zu B I 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 107, 124) , wird die Gesamtzahl der angesammelten Urlaubstage als bei Beendigung vorhandener Resturlaub "mit 50 % vergütet".
  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 610/84

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 303/10
    Mit dem Hinweis, die dem Kläger erteilten Gehaltsabrechnungen seien für sich genommen kein Schuldanerkenntnis (vgl. zur Rechtsnatur von Gehaltsabrechnungen: BAG 10. März 1987 - 8 AZR 610/84 - zu I 4 b bb der Gründe, BAGE 54, 242) , hat der Beklagte das Klagevorbringen rechtlich bewertet, ohne den Vortrag des Klägers zum Umfang des Urlaubsanspruchs in Abrede zu stellen.
  • BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02

    Urlaubsabgeltung in der Insolvenz-Einordnung als Masseverbindlichkeit

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 303/10
    Für den Urlaubsabgeltungsanspruch ist dies der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet wird ( BAG 25. März 2003 - 9 AZR 174/02 - zu A II 2 der Gründe, BAGE 105, 345 ) .
  • BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07

    Arbeitszeit - Verringerung - Verteilungswunsch

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 303/10
    Nimmt das Landesarbeitsgericht - wie im Streitfall - eine Auslegung nicht vor, darf das Revisionsgericht auch nichttypische Verträge selbst auslegen, wenn der erforderliche Sachverhalt vollständig festgestellt und kein weiteres tatsächliches Vorbringen zu erwarten ist (vgl. BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 30, BAGE 127, 95) .
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 303/10
    cc) Der Senat kann daher die Frage, ob die von den Parteien in § 8 Abs. 2 Satz 1 des Anstellungsvertrags geregelte Übertragung von Urlaubsansprüchen ohne Grund und ohne zeitliche Begrenzung mit dem "Gebot zeitnaher Erfüllung des Urlaubsanspruchs" (vgl. hierzu: BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 200/04 - Rn. 23, AP InsO § 55 Nr. 11 = EzA BUrlG § 7 Nr. 114) vereinbar ist, offenlassen.
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 303/10
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 15. September 2009 - 9 AZR 757/08 - Rn. 43, BAGE 132, 88) .
  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 819/06

    Teilzeit - Lage der Arbeitszeit - Weisungsrecht

    Auszug aus BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 303/10
    Die Auslegung solcher Verträge ist in erster Linie Sache der Tatsachengerichte (vgl. BAG 17. Juli 2007 - 9 AZR 819/06 - Rn. 19, AP ZPO § 50 Nr. 17 = EzA TzBfG § 8 Nr. 17) .
  • LAG Düsseldorf, 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09

    Urlaubsübertragung bei Arbeitsfähigkeit

  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 21/15 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

    Sofern sich eine besondere arbeitsvertragliche Regelung ausschließlich auf solche Urlaubsansprüche bezieht, die wegen Zeitablaufs schon verfallen sind, kommt eine - über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende - Abgeltung ausnahmsweise auch im bestehenden Arbeitsverhältnis in Betracht (BAG Urteil vom 18.10.2011 - 9 AZR 303/10 - Juris RdNr 21) .
  • BSG, 26.04.2018 - B 5 R 26/16 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Urlaubsabgeltung während dauerhafter

    Das Berufungsgericht wird daher festzustellen haben, wann genau ein Anspruch auf Abgeltung über den Mindesturlaub hinausgehenden zusätzlichen Urlaubs nach den im Wesentlichen in Betracht kommenden einzelarbeits- und tarifvertraglichen Regelungen entstanden ist (vgl zur Möglichkeit eigenständiger Regelungen insofern etwa BAG Urteil vom 18.10.2011 - 9 AZR 303/10 und vom 16.7.2013 - 9 AZR 914/11 - jeweils Juris) .
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16

    Urlaubsabgeltung - Neubeginn der Verjährung

    Gleiches gilt für eine Vereinbarung, die nicht die (Nach-)Gewährung verfallenen Urlaubs, sondern dessen Abgeltung vorsieht (vgl. BAG 18. Oktober 2011 -  9 AZR 303/10  - Rn. 21) .
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