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   BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 3/10   

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https://dejure.org/2011,3080
BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 3/10 (https://dejure.org/2011,3080)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2011 - RiZ(R) 3/10 (https://dejure.org/2011,3080)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - RiZ(R) 3/10 (https://dejure.org/2011,3080)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 3 DRiG
    Richterdienstaufsicht: Untersagung einer Nebentätigkeit des Richters als Prozessbevollmächtigter als Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit

  • Wolters Kluwer

    Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit durch die Dienstaufsicht bei einer Untersagung der Ausübung der Nebentätigkeit und durch Feststellung der Verletzung von Dienstpflichten durch die bisherige Nebentätigkeit

  • rewis.io

    Richterdienstaufsicht: Untersagung einer Nebentätigkeit des Richters als Prozessbevollmächtigter als Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit

  • rewis.io

    Richterdienstaufsicht: Untersagung einer Nebentätigkeit des Richters als Prozessbevollmächtigter als Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG § 26
    Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit durch die Dienstaufsicht bei einer Untersagung der Ausübung der Nebentätigkeit und durch Feststellung der Verletzung von Dienstpflichten durch die bisherige Nebentätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Richter darf zu ordnungsgemäßer Amtsführung angehalten werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dienstaufsicht darf Richter zu ordnungsgemäßer Amtsführung anhalten! (IBR 2012, 1043)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 939
  • NVwZ-RR 2012, 363
  • NZA 2012, 391
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch allgemeine Kritik an der

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 3/10
    Danach kann der Vorhalt unangemessen langer Urteilsabsetzungsfristen eine zulässige Ausübung der Dienstaufsicht sein (BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 3/83, BGHZ 90, 41, 44; Urteil vom 27. Januar 1995 - RiZ(R) 3/94, DRiZ 1995, 352; Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 17).

    Der Vorhalt betrifft nicht den Inhalt der getroffenen Entscheidungen, sondern die äußere Form der Erledigung abgeschlossener richterlicher Geschäfte (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1976 - RiZ(R) 3/75, BGHZ 67, 184, 187; Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 17 mwN ) und enthält sich gleichfalls jeder über die zulässige Ausübung der Dienstaufsicht hinausgehenden Missbilligung oder Herabsetzung der Richterpersönlichkeit des Antragstellers.

  • BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05

    Umfang der Dienstaufsicht über einen Richter; Beanstandung einer Äußerung in der

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 3/10
    Unter diesem Vorbehalt umfasst die Dienstaufsicht auch die Befugnis, dem Richter die ordnungswidrige Art der Amtsführung vorzuhalten und zu ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte zu ermahnen, § 26 Abs. 2 DRiG (BGH, Urteil vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05, NJW 2006, 1674).

    Die richterliche Amtsführung unterliegt insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung eines Dienstgeschäfts oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechungstätigkeit so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 468; Urteil vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05, NJW 2006, 1674 mwN ) .

  • BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94

    Unzulässigkeit einer Personalnachweisung und Befähigungsnachweisung -

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 3/10
    Danach kann der Vorhalt unangemessen langer Urteilsabsetzungsfristen eine zulässige Ausübung der Dienstaufsicht sein (BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 3/83, BGHZ 90, 41, 44; Urteil vom 27. Januar 1995 - RiZ(R) 3/94, DRiZ 1995, 352; Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 17).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Äußerung, eine weitere Verletzung von Dienstpflichten sei zu befürchten, auf eine direkte oder indirekte Weisung hinausläuft, eine Verfahrens- oder Sachentscheidung künftig in einem anderen Sinne zu treffen als ohne diese Bemerkung (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1995 - RiZ(R) 3/94, DRiZ 1995, 352, 353).

  • BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96

    Zulässigkeit von Vorhalten; Unpünktlichkeit von Diensthandlungen; Erstattung von

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 3/10
    Die richterliche Amtsführung unterliegt insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung eines Dienstgeschäfts oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechungstätigkeit so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 468; Urteil vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05, NJW 2006, 1674 mwN ) .

    Die beanstandete Äußerung erschöpft sich in einer auf Tatsachen bezogenen, im Rahmen einer Maßnahme der Dienstaufsicht zulässigen Wertung, ohne mit einem darüber hinausgehenden - unzulässigen - persönlichen Vorwurf im Sinne einer Missbilligung verbunden zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 470 mwN).

  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 3/10
    b) Die Dienstaufsicht der zuständigen Behörde berührt als solche die richterliche Unabhängigkeit nicht, solange sie sich im Rahmen des § 26 DRiG hält (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2001 - RiZ(R) 5/00, NJW 2002, 359, 360).
  • BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10

    Richterdienstrecht: Begriff "Maßnahme der Dienstaufsicht"; aufsichtsrechtliche

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 3/10
    Ob sie im Übrigen rechtmäßig ist, hat es nicht zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 -RiZ(R) 1/10, NJW-RR 2011, 700 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 3/75

    Maßnahmen der Dienstaufsicht gegen Richter nur im äußeren Ordnungsbereich;

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 3/10
    Der Vorhalt betrifft nicht den Inhalt der getroffenen Entscheidungen, sondern die äußere Form der Erledigung abgeschlossener richterlicher Geschäfte (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1976 - RiZ(R) 3/75, BGHZ 67, 184, 187; Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 17 mwN ) und enthält sich gleichfalls jeder über die zulässige Ausübung der Dienstaufsicht hinausgehenden Missbilligung oder Herabsetzung der Richterpersönlichkeit des Antragstellers.
  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 3/10
    Danach kann der Vorhalt unangemessen langer Urteilsabsetzungsfristen eine zulässige Ausübung der Dienstaufsicht sein (BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 3/83, BGHZ 90, 41, 44; Urteil vom 27. Januar 1995 - RiZ(R) 3/94, DRiZ 1995, 352; Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 17).
  • BGH, 12.05.2011 - RiZ(R) 4/09

    Dienstaufsicht über Richter: Zulässigkeit von Mitteilungen des Dienstvorgesetzten

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 3/10
    Es besteht vielmehr im Streitfall unter Berücksichtigung von Art und Inhalt der angegriffenen Maßnahmen der Dienstaufsicht fort (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - RiZ(R) 4/09 Rn. 22, juris).
  • BGH, 03.12.2014 - RiZ(R) 2/14

    Richterliche Unabhängigkeit: Verbot einer Weisungserteilung durch den

    Im Übrigen besteht das Rechtsschutzbedürfnis der Antragsteller im Prüfungsverfahren auch nach der Anpassung mit Schreiben des Präsidenten des Amtsgerichts vom 16. Januar 2013 an die im Polizeipräsidium durchgeführten Umbaumaßnahmen fort (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1976 - RiZ(R) 3/75, juris Rn. 19, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 67, 184 ff.; Urteil vom 12. Mai 2011 - RiZ(R) 4/09 juris Rn. 22; Urteil vom 6. Oktober 2011 - RiZ(R) 3/10, NJW 2012, 939 Rn. 12).
  • BGH, 13.02.2014 - RiZ(R) 5/13

    Richterliche Dienstaufsicht: Verfahrensfehler bei der Entscheidung über die

    Es besteht vielmehr im Streitfall unter Berücksichtigung von Art und Inhalt der angegriffenen Maßnahme der Dienstaufsicht fort (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1976 - RiZ(R) 3/75, juris Rn. 19, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 67, 184 ff.; Urteil vom 12. Mai 2011 - RiZ(R) 4/09 juris Rn. 22; Urteil vom 6. Oktober 2011 - RiZ(R) 3/10, NJW 2012, 939 Rn. 12).
  • BGH, 14.10.2013 - RiZ(R) 2/12

    Prüfungsverfahren wegen Anfechtung einer Maßnahme der richterlichen

    Es geht nicht um den Inhalt der getroffenen Entscheidungen oder die Art ihrer Vorbereitung, sondern um die äußere Form der Erledigung abgeschlossener richterlicher Geschäfte (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2011 - RiZ(R) 3/10, NJW 2012, 939 Rn. 21 = NZA 2012, 391).
  • BGH, 13.02.2014 - RiZ(R) 4/13

    Grenzen der dienstlichen Beurteilung bzgl. eines Richters; Zulässigkeit einer

    Sie stellt einen über die zulässige Ausübung der Dienstaufsicht hinausgehende Missbilligung und Herabsetzung der Richterpersönlichkeit des Antragstellers dar (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 18; Urteil vom 6. Oktober 2011 - RiZ (R) 3/10, NJW 2012, 939 Rn. 20 f.).
  • DGH Baden-Württemberg, 26.10.2015 - DGH 2/15

    Richterdienstrecht in Baden-Württemberg: Vorläufiger Rechtsschutz im

    So ist dem Dienstherrn eine über die zulässige Ausübung der Dienstaufsicht hinausgehende Missbilligung und Herabsetzung der Richterpersönlichkeit nicht gestattet (vgl. BGH, Urteile vom 13.02.2014 - RiZ (R) 4/13 - juris, vom 06.10.2011 - RiZ (R) 3 /10 - NJW 2012, 939 und vom 04.06.2009 - RiZ (R) 5/08 - BGHZ 181, 268).
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 27.01.2021 - DG 8/15
    Diese stellt sich schon deshalb nicht als Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit dar, weil sie nicht auf die richterliche Tätigkeit des Antragstellers abzielt (vgl. zur offenkundig weitergehenden Untersagung einer Nebentätigkeit bereits: BGH, Urteil vom 06. Oktober 2011 - RiZ (R) 3/10 -, Rn. 17, juris).
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 08.07.2022 - DG 7/15
    Diese stellt sich schon deshalb nicht als Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit dar, weil sie nicht auf die richterliche Tätigkeit des Antragstellers abzielt (vgl. zur offenkundig weitergehenden Untersagung einer Nebentätigkeit bereits: BGH, Urteil vom 06. Oktober 2011 - RiZ (R) 3/10 -, Rn. 17, juris).
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