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   BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11   

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BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11 (https://dejure.org/2012,9187)
BAG, Entscheidung vom 15.02.2012 - 10 AZR 111/11 (https://dejure.org/2012,9187)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11 (https://dejure.org/2012,9187)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge

  • openjur.de

    Arbeitnehmerstatus; Rahmenvereinbarung; befristete Einzelverträge

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, § 611 Abs 1 BGB, § 7 Halbs 1 KSchG, § 12 TzBfG, § 14 Abs 4 TzBfG
    Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Befristungsabrede; Arbeitnehmerstatus bei Tätigkeit im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit für den Deutschen Bundestag; Beginn des Fristlaufs; Rahmenvereinbarung; Befristungsklage

  • rewis.io

    Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsklage; Beginn des Fristlaufs; Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Befristungsabrede; Arbeitnehmerstatus bei Tätigkeit im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit für den Deutschen Bundestag; Rahmenvereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 733
  • DB 2012, 1212
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 181/01

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Auszug aus BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11
    Notwendige Voraussetzung für die Annahme eines Arbeitsverhältnisses ist nach § 611 Abs. 1 BGB, dass sich der Arbeitnehmer vertraglich zur Leistung von Diensten verpflichtet (BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - zu B 1 a der Gründe, AP TzBfG § 4 Nr. 2 = EzA TzBfG § 12 Nr. 1) .

    Die arbeitsvertragliche Vereinbarung kann auch beinhalten, dass der Arbeitgeber die konkrete Verpflichtung zur Arbeitsleistung erst durch eine einseitige, gemäß § 106 Satz 1 GewO zu treffende Weisung auslöst (vgl. BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - zu B 1 a der Gründe, aaO) .

    Daher ist eine Rahmenvereinbarung, welche nur die Bedingungen der erst noch abzuschließenden Arbeitsverträge wiedergibt, selbst aber noch keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung begründet, kein Arbeitsvertrag (BAG 12. November 2008 - 7 ABR 73/07 - Rn. 18; 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - zu I 1 der Gründe, BAGE 106, 79; 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - zu B 1 a der Gründe, aaO) .

    Hieran hält der Senat fest (grundlegend BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - zu B 3 a der Gründe mwN, AP TzBfG § 4 Nr. 2 = EzA TzBfG § 12 Nr. 1; kritisch und mit Überblick des Meinungsstands: Laux/Schlachter/Laux TzBfG 2. Aufl. § 12 Rn. 17 ff.) .

    Die Arbeitsvertragsparteien sind nicht gezwungen, statt der Kombination von Rahmenvereinbarungen und Einzelarbeitsverträgen ein Abrufarbeitsverhältnis nach § 12 TzBfG zu begründen (BAG 31. Juni 2002 - 7 AZR 181/01 - zu B 3 a der Gründe, aaO) .

    Auch kann der Arbeitnehmer ein Interesse an einer solchen Vertragskonstruktion haben; denn er kann dadurch über seine Zeit frei verfügen und läuft nicht Gefahr, dass seine anderweitigen Dispositionen und Verpflichtungen mit der Verpflichtung zur Arbeitsleistung kollidieren (BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - zu B 3 a der Gründe, aaO) .

  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 187/02

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Auszug aus BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11
    Daher ist eine Rahmenvereinbarung, welche nur die Bedingungen der erst noch abzuschließenden Arbeitsverträge wiedergibt, selbst aber noch keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung begründet, kein Arbeitsvertrag (BAG 12. November 2008 - 7 ABR 73/07 - Rn. 18; 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - zu I 1 der Gründe, BAGE 106, 79; 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - zu B 1 a der Gründe, aaO) .

    Der Beklagten wurde auch nicht das Recht eingeräumt, durch Ausübung eines Leistungsbestimmungsrechts die konkrete Leistungspflicht des Klägers herbeizuführen (BAG 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - zu I 1 der Gründe, BAGE 106, 79) .

    Auch wenn dies nicht der Fall ist, unterliegen die zwischen den Parteien geschlossenen Einzelvereinbarungen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle, soweit es sich um Arbeitsverhältnisse handelt (vgl. BAG 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - zu I 2 der Gründe, BAGE 106, 79) .

  • BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 95/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorbehalt - Maßregelung

    Auszug aus BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11
    Der Vorbehalt müsse vielmehr - ausdrücklich oder konkludent - vertraglich vereinbart sein (vgl. BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 95/06 - Rn. 15 mwN, BAGE 121, 247) .

    Dieser ist vom Gericht der Tatsacheninstanz durch Auslegung der bei Abschluss des Folgevertrags abgegebenen ausdrücklichen und konkludenten Erklärungen der Parteien zu ermitteln (vgl. bezogen auf die "Vorbehalts"-Vereinbarung: BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 95/06 - Rn. 15 mwN, BAGE 121, 247) .

  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 214/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorbehalt - Gerichtlicher Vergleich - Zustimmung des

    Auszug aus BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11
    Dann sei die Befristungskontrolle auch für den vorletzten Vertrag eröffnet (vgl. etwa BAG 18. Juni 2008 - 7 AZR 214/07 - Rn. 12, AP TzBfG § 14 Nr. 50 = EzA TzBfG § 14 Nr. 50) .

    Schlössen die Parteien allerdings nach Zustellung einer Befristungskontrollklage beim Arbeitgeber einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag und träfen sie keine Vereinbarungen darüber, welche Auswirkungen der neue Vertragsschluss auf den bereits anhängigen Rechtsstreit haben solle, sei davon auszugehen, dass der neue Vertrag unter Vorbehalt geschlossen sei (vgl. hierzu BAG 18. Juni 2008 - 7 AZR 214/07 - Rn. 12 mwN, aaO) .

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 27/02

    Rechtsnatur der Beschwerde zum BGH; Anwendung des Meistbegünstigungsprinzips;

    Auszug aus BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11
    Der hinreichende Grad persönlicher Abhängigkeit kann sich dabei auch aus einer sehr detaillierten und den Freiraum der Erbringung der geschuldeten Leistung stark einschränkenden rechtlichen Vertragsgestaltung oder der tatsächlichen Vertragsdurchführung ergeben (BAG 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 87, 129; BGH 16. Oktober 2002 - VIII ZB 27/02 - zu II 2 b aa der Gründe, BGHZ 152, 213) .

    Eine wirtschaftliche Abhängigkeit kann den Status eines arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen begründen (vgl. am Beispiel des Franchisenehmers: BAG 16. Juli 1997 - 5 AZB 29/96 - zu II 5 der Gründe, BAGE 86, 178; BSG 4. November 2009 - B 12 R 3/08 - Rn. 27, BSGE 105, 46; BGH 16. Oktober 2002 - VIII ZB 27/02 - zu II 2 b bb der Gründe, BGHZ 152, 213; 4. November 1998 - VIII ZB 12/98 - zu II 2 der Gründe, BGHZ 140, 11) .

  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11
    Der hinreichende Grad persönlicher Abhängigkeit kann sich dabei auch aus einer sehr detaillierten und den Freiraum der Erbringung der geschuldeten Leistung stark einschränkenden rechtlichen Vertragsgestaltung oder der tatsächlichen Vertragsdurchführung ergeben (BAG 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 87, 129; BGH 16. Oktober 2002 - VIII ZB 27/02 - zu II 2 b aa der Gründe, BGHZ 152, 213) .
  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 205/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11
    Die Auslegung ist bei nichttypischen Erklärungen revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt, allgemeine Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder für die Auslegung wesentliche Umstände außer Acht gelassen wurden (vgl. hierzu bereits BAG 5. Juni 2002 - 7 AZR 205/01 - zu I 2 b bb der Gründe, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 236 = EzA BGB § 620 Nr. 195) .
  • BAG, 19.02.2009 - 2 AZR 286/07

    Mutterschutz und Kündigungsschutzklage - Klagefrist

    Auszug aus BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11
    d) Es sind keine Gründe ersichtlich, die eine Berufung der Beklagten auf die abgelaufene Klagefrist rechtsmissbräuchlich oder treuwidrig erscheinen ließen (vgl. dazu BAG 19. Februar 2009 - 2 AZR 286/07 - Rn. 46, AP MuSchG 1968 § 9 Nr. 38 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 88) .
  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 34/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung eines Beamten - Vielzahl kurz befristeter

    Auszug aus BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11
    Damit werde zugleich ein etwaiges unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgehoben (vgl. BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 397/09 - Rn. 13 mwN, AP TzBfG § 314 Nr. 79 = EzA TzBfG § 14 Nr. 70; 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 9, EzA TzBfG § 14 Nr. 57) .
  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 743/07

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11
    a) Der für das Befristungskontrollrecht zuständige Siebte Senat ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass bei mehreren aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen grundsätzlich nur die in dem letzten Vertrag vereinbarte Befristung der Befristungskontrolle unterliege (vgl. zB BAG 22. April 2009 - 7 AZR 743/07 - Rn. 15, BAGE 130, 313) .
  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 99/09

    Arbeitnehmerstatus des Organisators und Dirigenten eines Kurorchesters -

  • BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 397/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

  • BAG, 04.05.2011 - 7 AZR 252/10

    Befristungskontrollklage - § 6 KSchG

  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10

    Bedingungs- und Befristungskombination - Weiterarbeit

  • BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10

    Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

  • BAG, 13.05.1992 - 7 AZR 195/91

    Arbeitnehmerstatus - VHS-Dozentin in Schulabschlusskursen - Streit über das

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95

    Status einer Lehrerin am Abendgymnasium

  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZB 29/96

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Franchisenehmer

  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 690/02

    Anschlussbefristung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

  • BAG, 12.11.2008 - 7 ABR 73/07

    Betriebsratswahl - Anzahl zu wählender Betriebsratsmitglieder - Aushilfen

  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09

    Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule -

  • BGH, 04.11.1998 - VIII ZB 12/98

    Zur Scheinselbstständigkeit

  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R

    Rentenversicherung - Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 Buchst b SGB IV -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1863/10

    Arbeitnehmerstatus - Bestehen eines Arbeitsvertrags aufgrund eines Rahmenvertrags

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12

    Arbeitnehmerstatus - Werkvertrag

    Der Kläger macht mit einer Befristungskontrollklage nach § 17 TzBfG geltend, dass das zwischen den Parteien bestehende Rechtsverhältnis nach seinem wahren Geschäftsinhalt ein Arbeitsverhältnis ist, welches nicht durch Fristablauf beendet worden ist (vgl. BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11 - Rn. 40 zur Einhaltung der Klagefrist bei nicht abschließend geklärten befristeten Rechtsverhältnissen) .
  • LAG München, 04.12.2019 - 8 Sa 146/19

    Arbeitnehmereigenschaft, Crowdworker

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. Urteil vom 15.02.2012 - 10 AZR 111/11, Leitsatz 1 und Rn. 15 m. w. N.), der sich die erkennende Berufungskammer anschließt.

    Dies gilt auch dann, wenn der Vertragsstatus ungeklärt ist (zutreffend BAG, Urteil vom 15.02.2012 - 10 AZR 111/11, juris, Rn. 40).

  • LAG Hessen, 15.03.2018 - 9 Sa 1399/16

    § 611 Abs. 1 BGB, § 611a BGB, § 17 S. 1 TzBfG, § 17 S. 2 TzBfG, § 611 Abs. 1 BGB,

    Daher ist eine Rahmenvereinbarung, welche nur die Bedingungen der erst noch abzuschließenden Arbeitsverträge wiedergibt, selbst aber noch keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung begründet, kein Arbeitsvertrag (BAG, Urteil vom 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11, nach juris; BAG, Urteil vom 12. November 2008 - 7 ABR 73/07, nach juris; BAG, Urteil vom 16. April 2003 - 7 AZR 187/02, nach juris; BAG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01, nach juris ).

    Arbeitsvertragsparteien sind nicht gezwungen, statt der Kombination von Rahmenvereinbarungen und Einzelarbeitsverträgen ein Abrufarbeitsverhältnis nach § 12 TzBfG zu begründen ( BAG, Urteil vom 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11, nach juris; BAG, Urteil vom 31. Juni 2002 - 7 AZR 181/01, nach juris ).

    Wortlaut, Zusammenhang, Zweck und Geschichte der Regelung des § 17 Satz 1 TzBfG lassen keine einschränkende Auslegung zu, die den Schriftformverstoß nicht der Klagefrist unterwirft ( BAG, Urteil vom 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11, nach juris; BAG; Urteil vom 4. Mai 2011 - 7 AZR 252/10, nach juris).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

    Demgegenüber ist ein Vertrag, der keine Verpflichtung zur Dienstleistung begründet, kein Dienstvertrag und damit auch kein Arbeitsvertrag (BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11 - Rn. 15, NZA 2012, 733; 12. November 2008 - 7 ABR 73/07 - Rn. 18; 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - zu I 1 der Gründe, BAGE 106, 79; 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - aaO) .

    Den Beklagten wurde auch nicht das Recht eingeräumt, durch Ausübung eines Leistungsbestimmungsrechts die konkrete Leistungspflicht des Klägers herbeizuführen (BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11 - Rn. 18; 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - zu I 1 der Gründe, BAGE 106, 79) .

    Bezüglich des konkreten Arbeitseinsatzes bestand das Konsensprinzip (BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11 - Rn. 20, NZA 2012, 733) .

    Auch kann der Arbeitnehmer ein Interesse an einer solchen Vertragskonstruktion haben; denn er kann dadurch über seine Zeit frei verfügen und läuft nicht Gefahr, dass seine anderweitigen Dispositionen und Verpflichtungen mit der Verpflichtung zur Arbeitsleistung kollidieren (grundlegend BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - zu B 3 a der Gründe mwN, AP TzBfG § 4 Nr. 2 = EzA TzBfG § 12 Nr. 1; zuletzt 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11 - Rn. 22 ff. mwN, NZA 2012, 733) .

  • BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 342/14

    Befristung - Vorbeschäftigung - Heimarbeitsverhältnis

    Danach ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (st. Rspr., vgl. BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11 - Rn. 14) .
  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 R 3755/11

    Sozialversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit der Tätigkeit eines nicht

    Das BAG (Urteil vom 15.02.2012 - 10 AZR 111/11 -, veröffentlicht in juris) hat hieran festgehalten und ausdrücklich anerkannt, dass es durchaus sachgerecht sein kann, die Bedingungen der noch abzuschließenden Einzelverträge in einer Rahmenvereinbarung niederzulegen und darauf bei Abschluss der Einzelverträge jeweils Bezug zu nehmen und die Arbeitsvertragsparteien nicht gezwungen sind, statt der Kombination von Rahmenvereinbarungen und Einzelarbeitsverträgen ein Abrufarbeitsverhältnis nach § 12 TzBfG zu begründen.

    Der Arbeitnehmer muss die Frist des § 17 Satz 1 TzBfG daher auch dann wahren, wenn er sich gegen die Wirksamkeit der Befristung mit der Begründung wehrt, die Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG sei nicht eingehalten (BAG, Urteil vom 15.02.2012 - 10 AZR 111/11 -, veröffentlicht in juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - L 1 KR 41/14

    Bundestag hat jahrelang Scheinselbständige beschäftigt

    Ein solcher Verstoß führe nicht zur Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses (Hinweis auf BAG v. 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11).
  • LAG Hamm, 07.06.2017 - 14 Sa 936/15

    Arbeitnehmer; Außendienst; Status; Vertreter

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend, weil sich aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen am ehesten Rückschlüsse darauf ziehen lassen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragspartner ausgegangen sind, was sie also wirklich gewollt haben (vgl. BAG, 27. August 2016, 7 AZR 625/15, Rn. 14; 14. Juni 2016, 9 AZR 305/15, Rn. 15; 11. August 2015, 9 AZR 98/14, Rn. 16; 21. Juli 2015, 9 AZR 484/14, Rn. 20; 15. Februar 2012, 10 AZR 111/11, Rn. 14).

    Abstrakte, für alle Arbeitsverhältnisse geltende Merkmale lassen sich nicht aufstellen (vgl. BAG, 15. Februar 2012, 10 AZR 111/11, Rn. 14).

  • SG Berlin, 14.01.2014 - S 89 KR 1744/10

    Keine Sozialversicherungspflicht einer Honorarkraft im Bereich der mobilen

    Der zwischen der Klägerin und dem Beigeladenen zu 1) geschlossene Rahmenvertrag enthält überwiegend für eine Selbständigkeit sprechende Regelungen (so auch die 81. Kammer im Urteil vom 26. Oktober 2012 zu einem ähnlichen Rahmenvertrag im Fall einer Besucherbetreuerin des Bundestages - S 81 KR 2081/10 -, juris; ebenso zum vorliegenden Vertrag BAG, Urteil vom 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11 -, juris).

    Selbst wenn ein solcher Vorstoß vorgelegen haben sollte, würde dies nicht zur Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses führen (vgl. BAG im o.a. Urteil vom 15. Februar 2012, a.a.O., dort Rdnr. 27).

    Die tatsächlich praktizierten Rechtsbeziehungen, die sich durch die Vereinbarung einzelner Einsatzaufträge vollzogen, wichen nicht in rechtlich relevanter Weise von den getroffenen Vereinbarungen ab (so auch BAG im o.a. Urteil vom 15. Februar 2012, a.a.O., dort Rdnr. 19 f.).

    Bezüglich des konkreten Einsatzes bestand das Konsensprinzip und damit stets die Möglichkeit, einen von der Klägerin angebotenen Einsatz abzulehnen (vgl. BAG im o.a. Urteil vom 15. Februar 2012, a.a.O., Rdnr. 20).

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 590/13

    Arbeitnehmerstatus - studentischer Prorektor

    Widersprechen einander Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist Letztere maßgebend (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - Rn. 17 mwN; 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11 - Rn. 14) .
  • LAG Düsseldorf, 31.05.2012 - 5 Sa 496/12

    Arbeitseinsatz nach dem Konsensprinzip als befristetes Arbeitsverhältnis

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 Sa 214/16

    Rettungsassistent, Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitnehmereigenschaft, Weisung,

  • LAG Köln, 09.12.2015 - 11 Sa 359/15

    Honorarrahmenvertrag; Programmmitarbeiter; Rundfunkfreiheit; Online-Auftritt

  • LAG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 13 Sa 126/11

    Abgrenzung eines Dauerarbeitsverhältnisses zu einer Rahmenvereinbarung mit

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 251/12

    Tantiemeanspruch - Entstehungsgrund - Auslegung von Leistungsverhalten

  • LAG Sachsen, 22.11.2022 - 3 Sa 441/21

    Verwirkung des Klagerechts; Rechtliche Einordnung eines Vertrags; Auslegung von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2018 - 14 Sa 1501/18

    Arbeitnehmereigenschaft - Nachtwache in einem Beheimatungsprojekt für obdachlose

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.01.2013 - 1 Sa 74/12

    Ehrenamtlicher Status eines studentischen Prorektors

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2014 - 4 Sa 457/13

    Rahmenvereinbarung über Seniorenbetreuung

  • ArbG Bonn, 26.04.2016 - 7 Ca 194/16

    Voraussetzung für die Annahme eines Arbeitsverhältnisses; Arbeitsrechtliche

  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 577/10

    Auslegung einer Versorgungsordnung

  • LAG Hamm, 14.05.2012 - 2 Ta 668/11

    Rechtsweg für Zahlungsansprüche eines als Bau- und Projektleiter tätigen

  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 11 R 3457/12
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 11 R 3458/12
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