Rechtsprechung
   BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 700/10   

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BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 700/10 (https://dejure.org/2012,20539)
BAG, Entscheidung vom 15.03.2012 - 8 AZR 700/10 (https://dejure.org/2012,20539)
BAG, Entscheidung vom 15. März 2012 - 8 AZR 700/10 (https://dejure.org/2012,20539)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Betriebsübergang - Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses - Verwirkung

  • openjur.de

    Betriebsübergang; Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses; Verwirkung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsübergang - Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses - Verwirkung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsübergang - Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergang

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 1097
  • BB 2012, 2175
  • BB 2012, 2764
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 752/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 700/10
    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Verwirkungsgrundsätze nicht aus, weil jedes Recht nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden kann (st. Rspr., vgl. BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 752/09 - Rn. 28, DB 2011, 2385; 12. November 2009 - 8 AZR 751/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 12) .

    beide Elemente sind bildhaft im Sinne "kommunizierender Röhren" miteinander verbunden (vgl. BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 752/09 - Rn. 30, DB 2011, 2385) .

    Umgekehrt gilt, je mehr Zeit seit dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs verstrichen ist und je länger der Arbeitnehmer bereits für den Erwerber gearbeitet hat, desto geringer sind die Anforderungen an das Umstandsmoment (BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 752/09 - aaO) .

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 175/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 700/10
    Je stärker das gesetzte Vertrauen oder die Umstände, die eine Geltendmachung für den Anspruchsgegner unzumutbar machen, sind, desto schneller kann ein Anspruch verwirken (BAG 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - Rn. 27, AP BGB § 613a Nr. 347) .

    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (vgl. BAG 22. April 2010 - 8 AZR 871/07 - Rn. 29; 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - aaO) .

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 700/10
    Zwar ist diese Auslegungsregel später für Arbeitsverträge, die nach der Schuldrechtsreform abgeschlossen wurden, aufgegeben worden, aus Gründen des Vertrauensschutzes ist an ihr aber für Arbeitsverträge, die bis zum 31. Dezember 2001 abgeschlossen wurden, festgehalten worden (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - BAGE 122, 74 = AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 35) .
  • LAG Hamm, 01.10.2010 - 10 Sa 449/10

    Verwirkbarkeit des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 700/10
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. Oktober 2010 - 10 Sa 449/10 - wird zurückgewiesen.
  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

    Auszug aus BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 700/10
    So erkennt der EuGH bspw. bei Ausschlussfristen das Interesse an Rechtssicherheit an, da mit solchen Fristen die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich oder übermäßig erschwert wird (vgl. EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 36, Slg. 2010, I-7003 = AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 16 = EzA AGG § 15 Nr. 8) .
  • BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 699/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 700/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats genügen Zeiträume von 15 Monaten (BAG 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - BAGE 128, 328 = AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106) , von neun Monaten (BAG 24. Februar 2011 - 8 AZR 699/09 -) oder auch siebeneinhalb Monaten (BAG 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6) zur Verwirklichung des Zeitmoments.
  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 734/08

    Betriebsübergang - fehlende Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung -

    Auszug aus BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 700/10
    Allerdings unterliegt der revisionsrechtlichen Überprüfung, ob das Tatsachengericht die von der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Voraussetzungen der Verwirkung beachtet sowie alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (vgl. BAG 11. November 2010 - 8 AZR 185/09 - Rn. 25; 20. Mai 2010 - 8 AZR 734/08 - Rn. 24, AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 19 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 119; abweichend zur Prozessverwirkung: BAG 20. Mai 1988 - 2 AZR 711/87 - AP BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 5 = EzA BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 1) .
  • BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 185/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 700/10
    Allerdings unterliegt der revisionsrechtlichen Überprüfung, ob das Tatsachengericht die von der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Voraussetzungen der Verwirkung beachtet sowie alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (vgl. BAG 11. November 2010 - 8 AZR 185/09 - Rn. 25; 20. Mai 2010 - 8 AZR 734/08 - Rn. 24, AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 19 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 119; abweichend zur Prozessverwirkung: BAG 20. Mai 1988 - 2 AZR 711/87 - AP BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 5 = EzA BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 1) .
  • BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 751/07

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 700/10
    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Verwirkungsgrundsätze nicht aus, weil jedes Recht nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden kann (st. Rspr., vgl. BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 752/09 - Rn. 28, DB 2011, 2385; 12. November 2009 - 8 AZR 751/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 12) .
  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 840/08

    Betriebsübergang - falsche Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 700/10
    Infolge der nicht den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB entsprechenden Unterrichtung des Klägers zum "Betriebsteilübergang" wurde die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 BGB nicht in Lauf gesetzt (st. Rspr. des Senats, BAG 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 14) .
  • BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 871/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 220/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07

    Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch

  • BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06

    Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung - Verwirkung -

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

  • ArbG Hagen, 13.12.2007 - 4 BV 46/07

    Antrag des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Anwendung eines Tarifvertrags

  • LAG Hamm, 13.05.2009 - 2 Sa 1394/08

    Anspruch eines nicht tarifgebundenen Arbeitnehmers nach einem Betriebsübergang

  • LAG Hamm, 13.05.2009 - 2 Sa 1412/08

    Gleichstellungsabrede

  • EuGH, 24.01.2002 - C-51/00

    Temco

  • BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 265/16

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    (1) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats stellt die bloße widerspruchsloseWeiterarbeit des Arbeitnehmers beim neuen Inhaber allein keinen Sachverhalt dar, durch den das für die Verwirkung erforderliche Umstandsmoment verwirklicht werden könnte (vgl. etwa BAG 15. März 2012 - 8 AZR 700/10 - Rn. 36; 26. Mai 2011 - 8 AZR 18/10 - Rn. 32; 20. Mai 2010 - 8 AZR 68/09 - Rn. 35; 2. April 2009 - 8 AZR 318/07 - Rn. 22) .
  • BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts - Umstandsmoment

    Infolge der nicht den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB entsprechenden Unterrichtung des Klägers zum Betriebsübergang wurde die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 BGB nicht in Lauf gesetzt (st. Rspr., vgl. BAG 18. März 2010 - 8 AZR 840/08 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 14; zuletzt 15. März 2012 - 8 AZR 700/10 - Rn. 27, AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 29 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 133) .
  • LAG München, 25.11.2015 - 5 Sa 478/15

    Betriebsübergang, Widerspruch, Verwirkung, Umstandsmoment

    Das Widerspruchsrecht muss den Arbeitnehmern nicht unbegrenzt, sondern nur so lange erhalten bleiben, wie es für eine effektive und verhältnismäßige Sanktionierung des Unterrichtungsfehlers geboten ist (BAG 17.10.2013 - 8 AZR 974/12 -Rn. 25; 15.03.2012 - 8 AZR 700/10 - Rn. 29, NZA 2012, S. 1097; vgl. auch Sagan, ZIP 2011, S. 1641, 1648).

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG 17.10.2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 26; 15.03.2012 - 8 AZR 700/10 - Rn. 30).

    Vergehen zwischen der fehlerhaften Unterrichtung und der Erklärung des Widerspruchs wie im vorliegenden Fall sieben Jahre, so ist von einem besonders schwerwiegend verwirklichten Zeitmoment auszugehen (BAG 15.03.2012 -8 AZR 700/10 - Rn. 33).

    Auch kann nach der Rechtsprechung des 8. Senats des Bundesarbeitsgerichts der bloßen widerspruchslosen Weiterarbeit kein Erklärungswert i. S. eines Umstandsmoments beigemessen werden (BAG 15.03.2012 - 8 AZR 700/10 - Rn. 36; 09.12.2010 8 AZR 592/08 - Rn. 21).

    Auch wenn damit im Ergebnis auf die bloße widerspruchslose Weiterarbeit abgestellt wird, reduziert sich die Prüfung hierdurch nicht auf das bloße Zeitmoment (anders wohl BAG 15.03.2012 - 8 AZR 700/10 - Rn. 36).

    Das Widerspruchsrecht muss nur so lange erhalten bleiben, wie es für eine effektive und verhältnismäßige Sanktionierung des Unterrichtungsfehlers geboten ist (BAG 15.03.2012 - 8 AZR 700/10 - Rn. 29; 17.10.2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 25).

  • LAG Hamm, 08.10.2013 - 7 Sa 888/13

    Anforderungen an Berufungsbegründung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG, Urteile vom 22.06.2011, 8 AZR 752/09; vom 24.02.2011, 8 AZR 699/09; vom 23.07.2009, 8 AZR 357/08; vom 15.03.2012, 8 AZR 700/10 j.m.w.N.) kann das Recht, einem Betriebsübergang zu widersprechen - wie jedes andere Recht - verwirken.

    Dabei stehen Zeit- und Umstandsmoment zueinander wie zwei kommunizierende Röhren: Je länger der Zeitraum, der zwischen der Unterrichtung zum Betriebsübergang nach § 613 a Abs. 5 und der Erklärung des Widerspruchs gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses gemäß § 613 a Abs. 6 im BGB liegt, umso geringere Anforderungen sind an das Umstandsmoment zu stellen (vgl. BAG, Urteil vom 15.03.2012 a.a.O., bei juris Rn. 38 am Ende).

    Vielmehr hat bei der Prüfung, ob ein Recht verwirkt ist, eine Gesamtbetrachtung stattzufinden, bei welcher das Zeit- und das Umstandsmoment zu berücksichtigen und in Relation zu setzen sind (BAG, Urteil vom 15.03.2012 a.a.O.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dem die Berufungskammer folgt, ist in einem Arbeitsverhältnis das Umstandsmoment insbesondere dann zu bejahen, wenn der Arbeitnehmer über sein Arbeitsverhältnis zum Betriebserwerber disponiert hat beispielsweise durch einen Aufhebungsvertrags, durch Hinnahme einer Kündigung oder durch Vereinbarungen, mit denen das Arbeitsverhältnis grundlegend geändert wird (BAG, Urteile vom 15.03.2012 a.a.O. und vom 24.02.2011 a.a.O. j.m.w.N.).

    Indessen ist zu berücksichtigen, dass das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 15.03.2012 a.a.O. zutreffend unter Berücksichtigung des dort erheblichen Zeitmoments von 6 ½ Jahren Abstand davon genommen hat, zur Verwirklichung des Umstandsmoments eine Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu verlangen.

    Dies ist allein dem Umstand geschuldet, dass Zeit- und Umstandsmoment sich wechselseitig beeinflussen (BAG, Urteil vom 15.03.2012 a.a.O., Urteile vom 24.02.2011 a.a.O., vom 23.07.2009 a.a.O. und vom 15.02.2007, 8 AZR 431/06).

    Bereits hieraus folgt nämlich ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, ein Widerspruchsrecht gegen einen Betriebsübergang werde nicht mehr ausgeübt (BAG, Urteil vom 15.03.2012 a.a.O. bei juris Rn. 38).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 866/13

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis - Aufrechnung

    Das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Betriebsveräußerers muss das Interesse des Arbeitnehmers derart überwiegen, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG vom 15.03.2012 - 8 AZR 700/10 -, AP Nr. 29 zu § 613a BGB Widerspruch Rz. 30; vom 11.11.2010 - 8 AZR 185/09 -, AP Nr. 390 zu § 613a BGB Rz. 22; vom 24.07.2008 - 8 AZR 205/07 -, AP Nr. 346 zu § 613a BGB Rz. 30).

    Dabei besteht zwischen dem Zeitmoment und dem Umstandsmoment eine Wechselwirkung dergestalt, dass je gewichtiger das Umstandsmoment ist, desto schneller kann das Widerspruchsrecht verwirken, und umgekehrt, je mehr Zeit seit dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs verstrichen ist, desto geringer sind die Anforderungen an das Umstandsmoment (BAG vom 15.03.2012 - 8 AZR 700/10 -, a. a. O. Rz. 31; vom 11.11.2010 - 8 AZR 185/09 -, a. a. O. Rz. 23).

    Das erforderliche Umstandsmoment ist regelmäßig dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebserwerber über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses disponiert (BAG vom 11.11.2010 - 8 AZR 185/09 -, a. a. O. Rz. 34 m. w. N.) oder wenn sich der Arbeitnehmer bei einem aus dem Betriebsübergang herrührenden Konflikt entsprechend eindeutig verhält (vgl. BAG vom 24.07.2008 - 8 AZR 205/07 -, a. a. O. Rz. 32 ff.; vom 15.03.2012 - 8 AZR 700/10 -, a. a. O. Rz. 37 f.).

    Hingegen reichen weder die bloße Weiterarbeit beim Betriebserwerber und die Entgegennahme des Arbeitsentgelts aus (BAG vom 11.11.2010 - 8 AZR 185/09 -, a. a. O. Rz. 34; vom 24.07.2008 - 8 AZR 205/07 -, a. a. O. Rz. 31), noch im Rahmen des Üblichen vorgenommene Vertragsanpassungen (BAG vom 16.03.2012 - 8 AZR 700/10 -, a. a. O. Rz. 36).

  • LAG Hamburg, 07.10.2016 - 6 Sa 21/16

    Fehlerhafte Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des

    Es fehlten die erforderlichen Angaben zum Sitz der Gesellschaft und zum zuständigen Registergericht (vgl. hierzu etwa BAG 15.03.2012 - 8 AZR 700/10 - juris Rn. 24).

    Das ist ein extrem schwerwiegend verwirklichtes Zeitmoment (vgl. BAG, 15.3.2012 - 8 AZR 700/10 - juris Rn. 33).

    Daneben können aber auch andere Verhaltensweisen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses in der Gesamtschau des zu berücksichtigenden Einzelfalles ein entsprechendes Umstandsmoment erfüllen (vgl. BAG, 15.3.2012 - 8 AZR 700/10 - juris Rn. 37f.; BAG 22.6.2011 - 8 AZR 752/09 - Rn. 38).

  • BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 943/13

    Betriebsübergang - mehrere Betriebsübergänge - Adressat des Widerspruchs nach §

    Dies gilt auch für die Beurteilung der Frage, ob ein Recht verwirkt ist (näher BAG 15. März 2012 - 8 AZR 700/10 - Rn. 32 mwN; 24. Februar 2011 - 8 AZR 699/09 - Rn. 27 mwN; 17. Januar 2007 - 7 AZR 23/06 - Rn. 28 mwN) .

    bb) Aus dem vom Landesarbeitsgericht herangezogenen Senatsurteil vom 15. März 2012 (- 8 AZR 700/10 - Rn. 37 f.) ergibt sich nichts anderes.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 960/13

    Ansprüche gegen den Betriebserwerber nach Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den

    Das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Betriebsveräußerers muss das Interesse des Arbeitnehmers derart überwiegen, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG vom 15.03.2012 - 8 AZR 700/10 -, AP Nr. 29 zu § 613a BGB Widerspruch Rz. 30; vom 11.11.2010 - 8 AZR 185/09 -, AP Nr. 390 zu § 613a BGB Rz. 22; vom 24.07.2008 - 8 AZR 205/07 -, AP Nr. 346 zu § 613a BGB Rz. 30).

    Dabei besteht zwischen dem Zeitmoment und dem Umstandsmoment eine Wechselwirkung dergestalt, dass je gewichtiger das Umstandsmoment ist, desto schneller kann das Widerspruchsrecht verwirken, und umgekehrt, je mehr Zeit seit dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs verstrichen ist, desto geringer sind die Anforderungen an das Umstandsmoment (BAG vom 15.03.2012 - 8 AZR 700/10 -, a. a. O. Rz. 31; vom 11.11.2010 - 8 AZR 185/09 -, a. a. O. Rz. 23).

    Das erforderliche Umstandsmoment ist regelmäßig dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebserwerber über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses disponiert (BAG vom 11.11.2010 - 8 AZR 185/09 -, a. a. O. Rz. 34 m. w. N.) oder wenn sich der Arbeitnehmer bei einem aus dem Betriebsübergang herrührenden Konflikt entsprechend eindeutig verhält (vgl. BAG vom 24.07.2008 - 8 AZR 205/07 -, a. a. O. Rz. 32 ff.; vom 15.03.2012 - 8 AZR 700/10 -, a. a. O. Rz. 37 f.).

    Hingegen reichen weder die bloße Weiterarbeit beim Betriebserwerber und die Entgegennahme des Arbeitsentgelts aus (BAG vom 11.11.2010 - 8 AZR 185/09 -, a. a. O. Rz. 34; vom 24.07.2008 - 8 AZR 205/07 -, a. a. O. Rz. 31), noch im Rahmen des Üblichen vorgenommene Vertragsanpassungen (BAG vom 16.03.2012 - 8 AZR 700/10 -, a. a. O. Rz. 36).

  • LAG Thüringen, 05.09.2013 - 6 Sa 361/12

    Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Disposition über das Arbeitsverhältnis mit

    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Verwirkungsgrundsätze nicht aus, weil jedes Recht nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden kann (BAG 15. März 2012 - 8 AZR 700/10 - NZA 2012, 1097 -1101 mwN).

    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (BAG 15. März 2012 - 8 AZR 700/10 - aaO. mwN).

    Vergehen zwischen der fehlerhaften Unterrichtung und der Erklärung des Widerspruchs sechseinhalb Jahre, so ist von einem besonders schwerwiegend verwirklichten Zeitmoment auszugehen (BAG 15. März 2012 - 8 AZR 700/10 - aaO.).

    Das Umstandsmoment kann ferner dadurch verwirklicht werden, dass sich der Arbeitnehmer beim Streit über die Weitergeltung der Tarifdynamik ausschließlich an den Betriebserwerber wendet und dabei weder diesem noch dem Betriebsveräußerer gegenüber auch nur andeutet, dass im Wege des noch möglichen Widerspruchs der Betriebserwerber Gegner seiner Ansprüche auf Tariferhöhungen werden könnte (BAG 15. März 2012 - 8 AZR 700/10 - aaO.).

  • LAG Thüringen, 02.10.2013 - 6 Sa 373/12

    Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergang

    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Verwirkungsgrundsätze nicht aus, weil jedes Recht nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden kann (BAG 15. März 2012 - 8 AZR 700/10 -NZA 2012, 1097-1101 mwN).

    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (BAG 15. März 2012 -8 AZR 700/10 -aaO mwN).

    Vergehen zwischen der fehlerhaften Unterrichtung und der Erklärung des Widerspruchs sechseinhalb Jahre, so ist von einem besonders schwerwiegend verwirklichten Zeitmoment auszugehen (BAG 15. März 2012 - 8 AZR 700/10 - aaO).

    Üblichen Anpassungen der Vertragsregelungen ohne grundlegende Änderung des rechtlichen Bestandes des Arbeitsverhältnisses ist dagegen kein Erklärungswert im Sinne eines Umstandsmoments beizumessen (BAG 15. März 2012 - 8 AZR 700/10 - aaO), wohl aber solchen Änderungen, mit denen das Arbeitsverhältnis auf eine völlig neue rechtliche Grundlage gestellt wird.

  • LAG Köln, 08.12.2016 - 8 Sa 538/16

    Betriebsübergang; Widerspruch; Verwirkung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2016 - 2 Sa 173/15

    Beginn der Widerspruchsfrist aus § 613a Abs 6 BGB - Verwirkung des

  • LAG Köln, 08.12.2016 - 8 Sa 540/16

    Betriebsübergang; Widerspruch; Verwirkung

  • LAG Köln, 08.12.2016 - 8 Sa 1154/15

    Betriebsübergang; Widerspruch; Verwirkung

  • LAG Köln, 08.12.2016 - 8 Sa 539/16

    Verwirkung des Rechts auf Widerspruch gegen einen Betriebsübergang

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2015 - 6 Sa 221/14

    Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Fristbeginn

  • LAG Thüringen, 10.04.2014 - 3 Sa 307/13
  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 100/17

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • LAG Thüringen, 05.02.2013 - 1 Sa 189/12

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.12.2013 - 5 Sa 266/13

    Betriebsübergang, Unterrichtung, Widerspruch, Verwirkung, Zeitmoment, 6 1/2 Jahre

  • BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 700/16

    Betriebs(teil-)übergang - Unterrichtung - Widerspruch gegen den Übergang des

  • LAG Köln, 01.03.2013 - 9 Sa 774/12

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - Widerspruch 14 Monate nach Betriebsübergang

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2015 - 6 Sa 222/14

    Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Fristbeginn

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2013 - 5 Sa 257/13

    Überstundenvergütung - Verwirkung

  • LAG Köln, 19.06.2012 - 11 Sa 148/12

    Zeitliche Begrenzung des Herausgabeanspruchs bzgl. der Herausgabe von

  • BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 99/17

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 762/16

    Betriebs(teil-)übergang - Unterrichtung - Widerspruch gegen den Übergang des

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2013 - 5 Sa 149/13

    Arbeitgeberwechsel, Arbeitsplatz, neuer, Vermittlung, Vertrag (dreiseitig),

  • BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 102/17

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.09.2018 - 21 Sa 391/18

    Betriebsübergang - Fehler bei der Unterrichtung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch -

  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 101/17

    Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers beim Betriebsübergang

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2014 - 3 Sa 113/14

    Vergütung von Überstunden - abgestufte Darlegungslast

  • ArbG Bonn, 14.11.2013 - 3 Ca 1945/13

    Betriebsübergang - Widerspruchsrecht - Verwirkung durch Hinnahme eines

  • LAG Sachsen, 31.05.2013 - 3 Sa 535/12

    Arbeitsverhältnis besteht fort

  • LAG Hessen, 20.01.2020 - 7 Sa 1373/17

    1. Hat der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen ordnungsgemäß beantragten Urlaub

  • LAG Hamburg, 28.09.2016 - 1 Sa 18/16

    Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergang

  • LAG Hamm, 30.05.2012 - 5 Sa 638/11

    Streit um Rolex entschieden

  • ArbG Arnsberg, 13.05.2013 - 1 Ca 53/13

    Betriebsübergang, Information, Widerspruch, Verwirkung, Kündigung,

  • ArbG Stuttgart, 08.05.2015 - 26 Ca 1912/14

    Betriebsübergang - betriebsbedingte Kündigung

  • ArbG Hamburg, 27.04.2016 - 17 Ca 437/15

    Fortbestand Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang - Widerspruch -

  • LAG Thüringen, 15.02.2018 - 3 Sa 373/17

    Unterrichtungsanspruch des Arbeitnehmers und Verwirkung des Widerspruchsrechtes

  • ArbG Regensburg, 22.04.2015 - 6 Ca 2653/14

    Betriebsübergang Deutsche Telekom AG zur VCS GmbH 2007 - auch jetzt noch

  • ArbG Köln, 02.09.2014 - 18 Ca 2351/14
  • ArbG Gera, 27.09.2012 - 4 Ca 245/12
  • ArbG Essen, 17.06.2013 - 7 Ca 3665/12

    Sittenwidrige Vergütung für Schulbusfahrer?

  • ArbG München, 26.11.2014 - 35 Ca 7472/14

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