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   BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 34/11   

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https://dejure.org/2012,21501
BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 34/11 (https://dejure.org/2012,21501)
BAG, Entscheidung vom 15.08.2012 - 7 ABR 34/11 (https://dejure.org/2012,21501)
BAG, Entscheidung vom 15. August 2012 - 7 ABR 34/11 (https://dejure.org/2012,21501)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 S 3 BetrVG, § 7 BetrVG, § 8 BetrVG, Art 3 GG, Art 74 Abs 1 Nr 12 GG
    Gestellte Arbeitnehmer - Wählbarkeit zum Betriebsrat

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme des passiven Wahlrechts zum Betriebsrat von in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes

  • hensche.de

    Betriebsratswahl, Betriebsratswahl: Wahlrecht, Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit, Zeitarbeit

  • rewis.io

    Gestellte Arbeitnehmer - Wählbarkeit zum Betriebsrat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wählbarkeit von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes in Privatbetrieben

  • datenbank.nwb.de

    Gestellte Arbeitnehmer - Wählbarkeit zum Betriebsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und die Betriebsratswahl in Privatunternehmen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Betriebsratswahl in privaten Unternehmen - Auch Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes wählbar

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wählbarkeit von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes in Privatbetrieben

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    In Privatbetrieben eingesetzte Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes können dort in den Betriebsrat gewählt werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wählbarkeit von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes in Privatbetrieben

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wählbarkeit von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes in Privatbetrieben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wählbarkeit von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes in Privatbetrieben

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Wählbarkeit von abgeordneten Arbeitnehmern zum Betriebsrat

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in privatrechtlich organisierten Unternehmen - Wählbarkeit zum Betriebsrat

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Wählbarkeit von öffentlichen Arbeitnehmern in Privatbetrieben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wählbarkeit von öffentlich Bediensteten in den Betriebsrat aus der Privatwirtschaft

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat offen für öffentliche Bedienstete

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wählbarkeit des Betriebsrats in Privatbetrieben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in Privatbetrieben können zum Betriebsrat gewählt werden - Voraussetzung für Wahlmöglichkeit ist sechsmonatige Betriebszugehörigkeit und Eingliederung in Betrieb

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Gestellte Arbeitnehmer; Wählbarkeit zum Betriebsrat

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Wählbarkeit von in privatrechtliche Betriebe gestellten Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes in den Betriebsrat

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gestellte Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes: Wählbarkeit zum Betriebsrat!

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die einer privaten Tochtergesellschaft "gestellt" werden, sind dort wählbar

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in Privatbetrieben - Sie sind wählbar!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 143, 20
  • MDR 2012, 11
  • NZA 2013, 107
  • DB 2012, 19
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10

    Gestellte Arbeitnehmer - Betriebsgröße

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 34/11
    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 15. Dezember 2011 entschieden hat, sind die in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten jedenfalls bei den organisatorischen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes zu berücksichtigen, die auf die regelmäßige Anzahl der (wahlberechtigten) Arbeitnehmer des Betriebs abstellen (- 7 ABR 65/10 - Rn. 20 ff., EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7) .

    Daran hält der Senat uneingeschränkt fest und sieht daher von einer erneuten Wiedergabe der im Beschluss vom 15. Dezember 2011 (- 7 ABR 65/10 - Rn. 20 bis 31, aaO) im Einzelnen dargestellten Erwägungen ab.

    (3) Ebenso wenig spricht gegen dieses Ergebnis, dass anders als in § 5 Abs. 1 des Gesetzes über das Personal der Bundeswertpapierverwaltung vom 12. Juli 2006 (BWpVerwPG, BGBl. I S. 1466) in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG die Frage des aktiven und passiven Wahlrechts nicht ausdrücklich angesprochen ist (vgl. dazu auch schon BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 23, EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7) .

    dd) Für die Wählbarkeit der in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Personen im Einsatzbetrieb sprechen schließlich auch Gesetzesbegründung und Entstehungsgeschichte der Regelung (vgl. dazu im Einzelnen schon BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 25 und 27, EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7) .

    Das ist mit der Situation der Überlassung einzelner Arbeitnehmer nicht vergleichbar (vgl. insoweit auch bereits BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 30, EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7) .

  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 14/01

    Mitbestimmung bei Einstellung - Aufhebung der Beschäftigung von Mitarbeitern

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 34/11
    Die Arbeitgeberin übt diese Funktion hier jedenfalls im Sinne einer aufgespaltenen Arbeitgeberstellung aus (vgl. BAG 11. September 2001 - 1 ABR 14/01 - zu B I der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 10, für die Regelung in § 99 BetrVG) .
  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 38/03

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebszugehörigkeit von Fremdfahrern

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 34/11
    Betriebsangehörig in diesem Sinne sind - da es auf ein individualrechtliches Beschäftigungsverhältnis zum Inhaber des Einsatzbetriebs nicht ankommt - alle Beschäftigten, die nach den allgemeinen in der Betriebsverfassung geltenden Grundsätzen in die Betriebsorganisation eingegliedert sind (vgl. zu diesen Grundsätzen BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 38/03 - zu B I 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 8 = EzA BetrVG 2001 § 9 Nr. 3) .
  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08

    Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 34/11
    Es widerspräche der gesetzlichen Systematik, aus Verstößen gegen § 99 BetrVG weitere, im Gesetz nicht ausdrücklich geregelte Rechtsfolgen herzuleiten (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 23/08 - Rn. 19, BAGE 131, 145) .
  • LAG Hessen, 16.08.2007 - 9 TaBV 27/07

    Betriebsratswahl - Anfechtung - aktive und passive Wahlberechtigung -

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 34/11
    Unmittelbar in diesem Sinne sind weder das UK-SH noch der bei ihm gebildete Personalrat betroffen (vgl. auch Hess. LAG 16. August 2007 - 9 TaBV 27/07 - Rn. 29 und LAG Bremen 24. November 2009 - 1 TaBV 27/08 - Rn. 50) .
  • BAG, 14.01.1983 - 6 ABR 39/82

    Anfechtung Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 34/11
    Anders als bei einer Teilanfechtung der Betriebsratswahl (vgl. dazu zum Beispiel BAG 16. März 2005 - 7 ABR 40/04 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 114, 119) findet eine Beteiligung nicht statt, wenn die Betriebsratswahl insgesamt angefochten wird (vgl. BAG 14. Januar 1983 - 6 ABR 39/82 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 41, 275) .
  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 291/92

    Beschäftigungszeit eines Beamten in Privatwirtschaft

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 34/11
    Da aber für Beamte und Soldaten das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht, auch nicht entsprechend gilt (vgl. für Beamte: BAG 24. März 1993 - 4 AZR 291/92 - zu II 3 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Autokraft Nr. 1) , könnte eine abweichende Ansicht dazu führen, dass im Rahmen derselben Überlassung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zwar die Beamten oder Soldaten das passive Wahlrecht im Einsatzbetrieb hätten, nicht jedoch die gleichzeitig dort eingesetzten Arbeitnehmer.
  • BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 40/04

    Betriebsratswahl - Geschlechterquote

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 34/11
    Anders als bei einer Teilanfechtung der Betriebsratswahl (vgl. dazu zum Beispiel BAG 16. März 2005 - 7 ABR 40/04 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 114, 119) findet eine Beteiligung nicht statt, wenn die Betriebsratswahl insgesamt angefochten wird (vgl. BAG 14. Januar 1983 - 6 ABR 39/82 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 41, 275) .
  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 84/10

    Beteiligung - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 34/11
    Beteiligter in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen ist (vgl. etwa BAG 17. April 2012 - 1 ABR 84/10 - Rn. 15 mwN).
  • BVerfG, 03.10.1957 - 2 BvL 7/56

    Personalvertretung

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 34/11
    § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG regelt nur die Stellung der dort genannten Beschäftigten bei den privatrechtlich organisierten Unternehmen, also eine betriebsverfassungsrechtliche Frage und keine Frage der Personalvertretung im öffentlichen Dienst, die dem Personalvertretungsrecht zuzuordnen wäre (vgl. zur Abgrenzung BVerfG 3. Oktober 1957 - 2 BvL 7/56 - zu B II 4 der Gründe, BVerfGE 7, 120) .
  • LAG Bremen, 24.11.2009 - 1 TaBV 27/08

    Unwirksame Betriebsratswahl in Gemeinschaftsbetrieb; Verstoß gegen wesentliche

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.04.2011 - 2 TaBV 35/10

    Betriebsratswahl, Anfechtung, Unwirksamkeit, Wahlrecht, wählbarer Arbeitnehmer,

  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 48/11

    Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

    Auch sind sie, soweit sie dafür die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, in den Einsatzbetrieben zum Betriebsrat wählbar (BAG 15. August 2012 - 7 ABR 34/11 - NZA 2013, 107; 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 -) .

    Hiervon ist auch der beschließende Senat in seinen jüngeren Entscheidungen zur Wählbarkeit von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb (17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - BAGE 133, 202) , zum Teilnahmerecht von Auszubildenden im "aufgespaltenen Ausbildungsverhältnis" an Betriebsversammlungen (24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 42 Nr. 1) , zur Versetzung der einem Kooperationsunternehmen der Bundeswehr zugewiesenen Bundesbediensteten (4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 138 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 9) , zu der Berücksichtigung der in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten bei den organisatorischen Schwellenwerten im Einsatzbetrieb (15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 77 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7; 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 -) , der "Reaktivierung" eines Beamten in einem privatisierten Postunternehmen (15. August 2012 - 7 ABR 6/11 -) , der Wählbarkeit gestellter Arbeitnehmer zum Betriebsrat (15. August 2012 - 7 ABR 34/11 - NZA 2013, 107; 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 -; 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 -) sowie der Anrechnung von Vordienstzeiten als Leiharbeitnehmer im Betrieb (10. Oktober 2012 - 7 ABR 53/11 -) ausgegangen.

  • BAG, 25.10.2017 - 7 ABR 2/16

    Wirksamkeit der Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen -

    Vor diesem Hintergrund entspricht es dem Zweck der Regelung, wenn sich diese Betroffenheit auch in der Möglichkeit auswirkt, in das System der betrieblichen Interessenvertretung integriert, also auch zur Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen wählbar zu sein (vgl. zur Wählbarkeit von gestelltem Personal bei der Betriebsratswahl: BAG 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 - Rn. 19; 15. August 2012 - 7 ABR 34/11 - Rn. 22, BAGE 143, 20) .

    Dies ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Satz 3, § 7 und § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (dazu ausführlich BAG 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 - Rn. 17; 15. August 2012 - 7 ABR 34/11 - Rn. 20, BAGE 143, 20) .

  • BAG, 12.09.2012 - 7 ABR 37/11

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - passive

    Entscheidend ist nur die Betriebsangehörigkeit (BAG 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 - Rn. 31 und - 7 ABR 34/11 - Rn. 35) .

    Dies hat der Senat in zwei Entscheidungen vom 15. August 2012 (- 7 ABR 24/11 - und - 7 ABR 34/11 -) ausführlich begründet.

    Auch verfassungsrechtliche Gründe stehen der Annahme der Wählbarkeit von Arbeitnehmern iSv. § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG im Einsatzbetrieb nicht entgegen (ausf. BAG 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 - und - 7 ABR 34/11 -) .

  • ArbG Gelsenkirchen, 30.08.2016 - 5 BV 19/16

    Behinderung der Betriebsratstätigkeit durch persönliche Überwachung

    Es ist ausreichend, wenn der Gegenstand, über den in dem Beschlussverfahren eine Klärung herbeigeführt werden soll, und das angestrebte Ergebnis bezeichnet sind (Beschlüsse des BAG v. 29.04.2004 AZ 1 ABR 30/02, juris Rn. 91, 92, NZA 2013 S. 107).
  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 17/11

    Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private

    Entscheidend ist die Betriebsangehörigkeit (BAG 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 - Rn. 31 und - 7 ABR 34/11 - Rn. 35) .
  • BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18

    Personalvertretungssachen - und der übergangene Beweisantrag

    bb) Die Beschwerde legt die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache auch insoweit nicht dar, als sie einen Widerspruch zwischen der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts und dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 15. August 2012 - 7 ABR 24.11 - (BAGE 143, 20 Rn. 30 ff.) annimmt, das den von der Charité an die Y GmbH gestellten Beschäftigten ein Wahlrecht bei den Betriebsratswahlen in der Y GmbH zugesprochen hatte.
  • VG Berlin, 21.08.2020 - 62 K 15.19
    Dazu sieht sich die Fachkammer nicht in der Lage (vgl. insbesondere den vom Gesamtpersonalrat angeführten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2010 - BVerwG 6 P 8.09 -, BVerwGE 137, 148 [158 Rn. 33]; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 15. August 2012 - 7 ABR 34/11 -, PersV 2013, 103 [106 Rn. 29] unter Verweis auf BVerfGE 7, 120).
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