Rechtsprechung
BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 319/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Intensivzulage und Stationsleitungszulage nach TV-L
- openjur.de
Intensivzulage und Stationsleitungszulage nach TV-L
- Bundesarbeitsgericht
Intensivzulage und Stationsleitungszulage nach TV-L
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 43 Nr 8 Abs 1 TV-L, § 43 Nr 8 Abs 2 S 1 TV-L, Anl 1b Abschn A ProtErkl 1 Abs 1a BAT, Anl 1b Abschn A ProtErkl 1 Abs 1a BAT-O, Anl 1b Abschn A ProtErkl 3 BAT-O
Intensivzulage und Stationsleitungszulage nach TV-L - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- rewis.io
Intensivzulage und Stationsleitungszulage nach TV-L
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifauslegung - Intensivzulage nach TV-L; Wachsaal der Frauenklinik als Einheit für Intensivmedizin; Stationsleitungszulage nach TV-L
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Intensivzulage nach TV-L - Wachsaal der Frauenklinik als Einheit für Intensivmedizin - Stationsleitungszulage nach TV-L
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 19.01.2010 - 14 Ca 4084/09
- LAG Nürnberg, 08.02.2012 - 2 Sa 330/10
- BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 319/12
Papierfundstellen
- NZA 2013, 1288
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 134/95
Eingruppierung einer Fachkinderkrankenschwester
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 319/12
aa) Für die Definition der Begriffe "Einheiten für Intensivmedizin", "Intensivbehandlung", "Intensivüberwachung" und "Wachstation" ist auf die - unverändert gebliebenen - Intensivrichtlinien der DKG vom 9. September 1974 zurückzugreifen (grundlegend BAG 10. Juli 1996 - 4 AZR 134/95 -; 26. September 2001 - 10 AZR 526/00 - BAGE 99, 131) .Danach ist als "Einheit" eine entsprechende Station anzusehen, eine weiter gehende Verselbstständigung ist nicht gefordert (BAG 10. Juli 1996 - 4 AZR 134/95 - zu II 5.4.1 der Gründe) .
Räumlich und organisatorisch von einer Intensivstation getrennte Wachstationen müssen dabei in Aufbau und Ausstattung den Intensivstationen entsprechen, wobei der Übergang zwischen Intensivüberwachung und Intensivbehandlung fließend ist (BAG 10. Juli 1996 - 4 AZR 134/95 - zu II 5.4.2 und 5.4.3 der Gründe) .
- BAG, 17.03.2004 - 10 AZR 317/03
Pflegezulage - gelähmte Patienten
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 319/12
Dort würden vital bedrohte Schwerkranke aufgenommen, die eine intensive Überwachung, Behandlung und Pflege durch besonders geschultes Personal unter Einsatz besonderer technischer Einrichtungen benötigen (BAG 17. März 2004 - 10 AZR 317/03 - zu II 4 b der Gründe) .Dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Zulagentatbestände (vgl. BAG 17. März 2004 - 10 AZR 317/03 - zu II 3 der Gründe) .
Gleichzeitig wurde - entgegen der früheren Rechtslage (BAG 17. März 2004 - 10 AZR 317/03 - aaO) - klargestellt, dass diese Zulage dem Beschäftigten auch bei Erfüllung mehrerer Tatbestände nur einmal zusteht.
- BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 873/93
Pflegedienstleiter in Krankenhausleitung
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 319/12
(c) Ebenso wenig ergeben sich im Hinblick auf den Zweck der Zulage oder aus der Systematik der Tarifregelung Anhaltspunkte dafür, dass die Stationsleitungsaufgaben überwiegend ausgeübt werden müssen (vgl. zur Mitgliedschaft in einer Krankenhausbetriebsleitung nach der PE Nr. 21: BAG 23. November 1994 - 4 AZR 873/93 - zu B II 2 b der Gründe) .
- BAG, 26.09.2001 - 10 AZR 526/00
Anspruch auf "Intensivzulage" neben "Psychiatriezulage"; Einheit für …
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 319/12
aa) Für die Definition der Begriffe "Einheiten für Intensivmedizin", "Intensivbehandlung", "Intensivüberwachung" und "Wachstation" ist auf die - unverändert gebliebenen - Intensivrichtlinien der DKG vom 9. September 1974 zurückzugreifen (grundlegend BAG 10. Juli 1996 - 4 AZR 134/95 -; 26. September 2001 - 10 AZR 526/00 - BAGE 99, 131) . - BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 1035/08
Arzthelferin in der Funktionsdiagnostik - Zulage
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 319/12
Die Tarifvertragsparteien machen damit deutlich, dass auch in der Leitungstätigkeit eine besondere, auszugleichende Belastung gesehen wird, die allerdings geringer anzusetzen ist als im Anwendungsbereich des § 43 Nr. 8 Abs. 1 TV-L. Darüber hinaus wird klargestellt, dass dieser Anspruch nur dann besteht, wenn die Pflegepersonen nicht bereits die Pflegezulage nach der PE Nr. 1 Abs. 1 oder Abs. 1a erhalten (BAG 24. Februar 2010 - 10 AZR 1035/08 - Rn. 23 f.) . - BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 726/09
Anspruch auf Strukturausgleich
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 319/12
Der von § 256 Abs. 1 ZPO verlangte Gegenwartsbezug wird dadurch hergestellt, dass der Kläger die Erfüllung konkreter Vergütungsansprüche aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit einen gegenwärtigen rechtlichen Vorteil anstrebt (st. Rspr., zuletzt zB BAG 14. April 2011 - 6 AZR 726/09 - Rn. 11) . - BAG, 27.07.2011 - 10 AZR 484/10
Zulage wegen Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 319/12
(1) Schon nach dem Wortlaut der Tarifnorm, von dem vorrangig auszugehen ist (st. Rspr., vgl. zB BAG 27. Juli 2011 - 10 AZR 484/10 - Rn. 14) , erscheint dies eindeutig. - BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 10/10
Zugehörigkeit des Rückkaufswertes einer Rückversicherung zur Insolvenzmasse
- LAG Nürnberg, 08.02.2012 - 2 Sa 330/10
Tarifauslegung BAT - Intensivzulage - Stationsleitungszulage - Pflegekraft - …
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 319/12
Die Revision des Klägers und die Anschlussrevision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 8. Februar 2012 - 2 Sa 330/10 - werden zurückgewiesen.
- BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 583/13
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - tarifvertraglicher Referenzzeitraum von …
METV, von dem vorrangig auszugehen ist (st. Rspr., vgl. zB BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 319/12 - Rn. 33) . - BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 72/14
Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit
(a) Bereits der Wortlaut der Tarifnorm, von dem bei der Auslegung vorrangig auszugehen ist (st. Rspr., zB BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 319/12 - Rn. 33) , spricht für dieses Verständnis. - LAG Düsseldorf, 20.04.2017 - 11 Sa 248/16
Verminderung der wöchentlichen Arbeitszeit gemäß § 6 .1 Abs. 2 Satz 1 b TVöD -K
Zwar ist der Wortlaut des Tarifvertrages - wie auch das Arbeitsgericht bereits richtig herausgestellt hat - der vorrangige Ausgangspunkt jeglicher Tarifauslegung (vgl. BAG vom 30.09.2015 - 4 AZR 641/13 in NZA-RR 2015, 305; BAG vom 10.12.2014 - 4 AZR 503/12 in NZA 2013, 1288).
- BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 165/14
Persönliche Zulage nach § 17 Abs. 6 TVÜ-L
Auf die Wortlautargumentation des Landesarbeitsgerichts geht die Revision nicht ein, obwohl nach ständiger Rechtsprechung (zB BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 319/12 - Rn. 33) bei der Tarifauslegung zunächst vom Tarifwortlaut auszugehen ist. - LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2015 - 6 Sa 671/14
Wegfall des Anspruchs auf Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich wegen Möglichkeit …
Damit unterscheidet die Tarifnorm nach ihrem Wortlaut, von dem bei der Auslegung vorrangig auszugehen ist (st. Rspr., zB BAG 12. Februar 2015 - 10 AZR 72/14 - Rn. 2015. Mai 2013 - 10 AZR 319/12 - Rn. 33; jeweils zitiert nach juris) , nicht zwischen einer Rentenberechtigung in Form einer Vollrente und einer solchen als Teilrente. - ArbG Düsseldorf, 15.02.2016 - 2 Ca 5978/15 bb) Bereits der Wortlaut der Tarifnorm, von dem bei der Auslegung vorrangig auszugehen ist (…st. Rspr., BAG 12. Februar 2015 - 10 AZR 72/14 -, Rn. 20, juris; BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 319/12 -, Rn. 33, juris), spricht für ein Verständnis, nach dem es nur auf die Arbeitsleistung des einzelnen Arbeitnehmers ankommen kann.