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   BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12   

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https://dejure.org/2013,25403
BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12 (https://dejure.org/2013,25403)
BAG, Entscheidung vom 25.09.2013 - 10 AZR 282/12 (https://dejure.org/2013,25403)
BAG, Entscheidung vom 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 (https://dejure.org/2013,25403)
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Volltextveröffentlichungen (23)

Kurzfassungen/Presse (44)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Werk- und Arbeitsvertrag

  • heise.de (Pressebericht, 11.11.2013)

    Urteil gegen Missbrauch von Werkverträgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Abgrenzung von Arbeitsvertrag und Werkvertrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitnehmerstatus trotz Werkvertrags

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Arbeitsverhältnis oder Werkvertrag

  • lto.de (Kurzinformation)

    Werkverträge: Maßgeblich ist die Tätigkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wann ist ein Werkvertrag ein Arbeitsvertrag?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wann ist ein Werkvertrag ein Arbeitsvertrag?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeits- oder Werkvertrag? Bestimmte Tätigkeit und persönliche Abhängigkeit sprechen für Arbeitnehmer-Stellung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von Werkvertrag maßgeblich durch Grad der persönlichen Abhängigkeit

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wird die Tätigkeit eines "Werkunternehmers" durch den "Besteller" geplant und organisiert liegt die Annahme eines Arbeitsverhältnisses nahe

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Werkvertrag zielt auf Erfolg

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitnehmerstatus contra Werkvertrag

  • spiegel.de (Pressemeldung, 26.09.2013)

    Freiberufler: Grenzen für Werkverträgen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Tatsächliche Durchführung entscheidet im Zweifel über Vorliegen eines Dienst- oder Werkvertrags

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Was wird geschuldet: Erfolg oder Tätigkeit? - BGH setzt Grenzen bei Werkverträgen

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Werk- oder Dienstvertrag? Tatsächliche Durchführung entscheidet im Zweifel über rechtliche Einordnung

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Wann liegt ein Werk-, wann ein Arbeitsvertrag vor?

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Stichwort Scheinselbstständigkeit - Wann gilt jemand als Scheinselbstständiger?

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitsvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung Arbeitsvertrag und Werkvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung Werkvertrag und Arbeitsvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grenzen für Werkverträge

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Arbeitsvertrag und Werkvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgenzung Arbeits- und Werkvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umgehung des Arbeitsverhältnisses

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Werkvertrag, Arbeitsvertrag und Denkmalschutz

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Werkvertrag, Arbeitsvertrag und Denkmalschutz

  • brs-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Tatsächliche Durchführung entscheidet im Zweifel über Vorliegen eines Arbeits- oder Werkvertrags

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Arbeitsverträge? Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Angeblicher Werkvertrag ist Arbeitsvertrag

Besprechungen u.ä. (4)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wird das "Werk" nicht abgenommen und muss der Auftragnehmer höchstpersönlich arbeiten, liegt kein Werkvertrag vor

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Abgrenzung von Arbeits-, freiem Dienstverhältnis und Werkvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine abnahmefähige Leistung: Sog. "Werkvertrag" ist Arbeitsvertrag! (IBR 2014, 113)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 146, 97
  • NJW 2013, 3672
  • ZIP 2013, 78
  • ZIP 2014, 239
  • MDR 2013, 13
  • MDR 2014, 166
  • NZA 2013, 1348
  • NJ 2014, 85
  • BB 2013, 2867
  • DB 2013, 16
  • DB 2013, 2626
  • BauR 2014, 319
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 301/10

    Arbeitnehmereigenschaft bei ergänzendem Aufbauunterricht in einer

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12
    Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 13; 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 - Rn. 13 mwN) .

    Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl. § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB; BAG 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 - Rn. 15; 15. Februar 2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 13; 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - zu I der Gründe mwN, BAGE 115, 1) ; der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab.

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist Letztere maßgebend (BAG 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 - Rn. 15; 15. Februar 2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 13; 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 - Rn. 19 mwN) .

  • BGH, 16.07.2002 - X ZR 27/01

    Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag bei Forschungs- und Entwicklungsleistungen

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12
    Für die Abgrenzung zum Dienstvertrag ist maßgebend, ob ein bestimmtes Arbeitsergebnis bzw. ein bestimmter Arbeitserfolg oder nur eine bestimmte Dienstleistung als solche geschuldet wird (BGH 16. Juli 2002 - X ZR 27/01 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 151, 330) .

    Legen die Parteien die zu erledigende Aufgabe und den Umfang der Arbeiten konkret fest, kann das für das Vorliegen eines Werkvertrags sprechen (BGH 16. Juli 2002 - X ZR 27/01 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 151, 330) .

  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11

    Ehrenamtliche Tätigkeit - Telefonseelsorge

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12
    Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl. § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB; BAG 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 - Rn. 15; 15. Februar 2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 13; 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - zu I der Gründe mwN, BAGE 115, 1) ; der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab.

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist Letztere maßgebend (BAG 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 - Rn. 15; 15. Februar 2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 13; 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 - Rn. 19 mwN) .

  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12
    Er organisiert die für die Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolgs notwendigen Handlungen nach eigenen betrieblichen Voraussetzungen und ist für die Herstellung des geschuldeten Werks gegenüber dem Besteller verantwortlich (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 27; 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 14) .
  • LAG München, 23.11.2011 - 5 Sa 575/10

    Abgrenzung Arbeitsvertrag zu Werkvertrag

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. November 2011 - 5 Sa 575/10 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 324/11

    Abordnungsvertretung

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12
    ist nicht zur Entscheidung angefallen; der Kläger hat Weiterbeschäftigung nur bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung beantragt (vgl. BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 324/11 - Rn. 31) .
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12
    Sie ist, soweit sie auf tatsächlichem Gebiet liegt, nur daraufhin überprüfbar, ob sie in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 29; 27. Januar 2011 - 8 AZR 580/09 - Rn. 30) .
  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12
    Er organisiert die für die Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolgs notwendigen Handlungen nach eigenen betrieblichen Voraussetzungen und ist für die Herstellung des geschuldeten Werks gegenüber dem Besteller verantwortlich (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 27; 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 14) .
  • BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 31/08

    Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist Letztere maßgebend (BAG 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 - Rn. 15; 15. Februar 2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 13; 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12
    Fehlt es an einem abgrenzbaren, dem Auftragnehmer als eigene Leistung zurechenbaren und abnahmefähigen Werk, kommt ein Werkvertrag kaum in Betracht, weil der "Auftraggeber" durch weitere Weisungen den Gegenstand der vom "Auftragnehmer" zu erbringenden Leistung erst bestimmen und damit Arbeit und Einsatz erst bindend organisieren muss (vgl. BAG 9. November 1994 - 7 AZR 217/94 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 78, 252) .
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04

    Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11

    Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge

  • BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00

    Auslegung eines Vertrages; Anforderungen an gerichtliche Hinweise; Abweisung

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Richten sich die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen nach dem jeweiligen Bedarf des Auftraggebers, so kann auch darin ein Indiz gegen eine werk- und für eine arbeitsvertragliche Beziehung liegen, wenn mit der Bestimmung von Leistungen auch über Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit entschieden wird (vgl. zur Abgrenzung von Arbeitsvertrag und Werkvertrag BAG 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - Rn. 17, BAGE 146, 97 und zum Heimarbeitsverhältnis BAG 24. August 2016 - 7 AZR 625/15 - Rn. 16, BAGE 156, 170) .

    Die zwingenden gesetzlichen Regelungen für Arbeitsverhältnisse können nicht dadurch abbedungen werden, dass die Parteien ihrem Arbeitsverhältnis eine andere Bezeichnung geben (vgl. BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 13; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 22; 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - Rn. 16, BAGE 146, 97; ähnlich Schwarze RdA 2020, 38, 41 f.; kritisch Riesenhuber RdA 2020, 226, 228 ff.) .

  • LAG München, 04.12.2019 - 8 Sa 146/19

    Arbeitnehmereigenschaft, Crowdworker

    Entscheidend sei in diesem Zusammenhang aber, inwiefern Weisungsrechte ausgeübt werden und in welchem Maß der Auftragnehmer in einen bestellerseitig organisierten Produktionsprozess eingegliedert sei (BAG, Urteil vom 25.09.2013 - 10 AZR 282/12, zitiert nach juris).
  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Für die Abgrenzung vom Dienstvertrag kommt es darauf an, ob ein bestimmtes Arbeitsergebnis bzw. ein bestimmter Arbeitserfolg oder nur eine bestimmte Dienstleistung als solche geschuldet wird (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - Rn. 15; BGH 16. Juli 2002 - X ZR 27/01 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 151, 330) .

    b) Ein Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von den Rechtsverhältnissen eines Werkunternehmers oder selbständig Dienstleistenden entscheidend durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit (vgl. für die Abgrenzung zum Werkvertrag BAG 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - Rn. 16; BGH 25. Juni 2002 - X ZR 83/00 - zu I 2 b aa der Gründe) .

    Arbeitnehmer ist derjenige, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl. § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB; BAG 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - Rn. 16 mwN; 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 - Rn. 15) .

    Zwingende gesetzliche Regelungen für Arbeitsverhältnisse können nicht dadurch abbedungen werden, dass Parteien ihr Arbeitsverhältnis anders bezeichnen (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - Rn. 16) .

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist die tatsächliche Durchführung maßgebend (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - Rn. 17; 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 - Rn. 15) .

    Sie ist, soweit sie sich auf Tatsachen stützt, nur darauf überprüfbar, ob sie in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - Rn. 18; 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 29) .

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