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   BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 49/11   

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https://dejure.org/2012,42295
BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 49/11 (https://dejure.org/2012,42295)
BAG, Entscheidung vom 25.09.2012 - 1 ABR 49/11 (https://dejure.org/2012,42295)
BAG, Entscheidung vom 25. September 2012 - 1 ABR 49/11 (https://dejure.org/2012,42295)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

  • openjur.de

    Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG
    Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats; Wirksamkeit der Ausweisung von Tagesdauerarbeitsposten nach der "Anweisung für die Zeitwirtschaft bei den Niederlassungen der Deutschen Post AG"

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

  • rewis.io

    Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
    Mitbestimmung des Betriebsrats; Ausweisung von Tagesdauerarbeitsposten nach der "Anweisung für die Zeitwirtschaft bei den Niederlassungen der Deutschen Post AG"

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
    Mitbestimmung des Betriebsrats; Ausweisung von Tagesdauerarbeitsposten nach der "Anweisung für die Zeitwirtschaft bei den Niederlassungen der Deutschen Post AG"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 159
  • BB 2013, 244
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.03.1999 - 1 ABR 33/98

    Arbeitszeit von Postzustellern

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 49/11
    Das im jeweiligen Dienstplan festgesetzte Ende der Arbeitszeit ist deshalb nur ein fiktiver Durchschnittswert (BAG 23. März 1999 - 1 ABR 33/98 - zu B II 2 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 80 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 60) .

    Hierdurch werden nach der Senatsrechtsprechung Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG nicht beeinträchtigt, weil nach der Anweisung Zeitwirtschaft bei den Niederlassungen das jeweilige Arbeitsvolumen nach arbeitszeitwissenschaftlichen Grundsätzen bestimmt wird und die Zustellbezirke dementsprechend zugeschnitten werden (BAG 23. März 1999 - 1 ABR 33/98 - zu B II 2 c der Gründe, aaO) .

  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06

    Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 49/11
    Inhalt des Mitbestimmungsrechts ist die Regelungsfrage, ob zusätzlicher Arbeitsbedarf durch eine vorübergehende Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit abgedeckt werden soll und welche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen in welchem Umfang diese Arbeit leisten sollen (BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 15, BAGE 122, 127) .

    Soweit der Betriebsrat unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 24. April 2007 (- 1 ABR 47/06 - BAGE 122, 127) meint, die Tagesdauerarbeitsposten seien ebenso zu behandeln wie "Tagesdauerarbeitsposten für zusätzliche Leistungen", kann dem nicht gefolgt werden.

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 49/11
    Dieses Mitbestimmungsrecht umfasst auch die Aufstellung von Dienstplänen sowie das Abweichen von bereits aufgestellten Plänen (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 40/01 - zu B II 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 96 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 65) .
  • BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 54/08

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Umkleidezeit

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 49/11
    So verstanden ist der Antrag auf die Feststellung eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses iSv. § 256 Abs. 1 ZPO bezogen (vgl. BAG 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 - Rn. 12, AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 125 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 14) .
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 49/11
    Der Betriebsrat kann nach ständiger Senatsrechtsprechung nicht nur die Beseitigung eines mitbestimmungswidrigen Zustands verlangen, sondern sich gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 14 mwN, EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 6) .
  • LAG Hessen, 10.03.2011 - 5 TaBV 61/10

    Mitbestimmungsrecht - Änderung von sogenannten Tagesdauerarbeitsposten im

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 49/11
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. März 2011 - 5 TaBV 61/10 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 7/15

    Mitbestimmung bei Einrichtung und Betrieb einer Facebookseite

    Dieser Anspruch setzt keine grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers iSd. § 23 Abs. 3 BetrVG voraus (BAG 25. September 2012 - 1 ABR 49/11 - Rn. 19) .
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14

    Keine facebook-Seite des Arbeitgebers ohne Mitbestimmung?

    aa)Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG kann sich ein Betriebsrat gegen zu erwartende Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (grundlegend BAG v. 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, NZA 1995, 40; BAG v. 24.04.2007 - 1 ABR 47/06, NZA 2007, 1475; BAG v. 03.05.2006 - 1 ABR 14/05, AP Nr. 119 zu § 87 BetrVG Arbeitszeit; BAG v. 07.02.2012 - 1 ABR 63/10,EzA Nr. 6 z § 87 Betriebliche Ordnung; BAG v. 25.09.2012 - 1 ABR 49/11, NZA 2013, 159).
  • LAG Hamm, 07.02.2014 - 13 TaBV 86/13

    Privatnutzung von Dienstwagen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( grundlegend: 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 23; zuletzt z.B. 25.09.2012 - 1 ABR 49/11 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 129) s teht dem Betriebsrat im Falle der Verletzung seiner in § 87 BetrVG verankerten Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber ein allgemeiner Unterlassungsanspruch zu.
  • LAG Köln, 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18

    Internal Investigations; Mitbestimmungswidrige Überprüfung und Weiterleitung von

    Dieser Anspruch setzt keine grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers iSd. § 23 Abs. 3 BetrVG voraus (BAG, Beschluss vom13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 -, BAGE 157, 220-229, Rn. 35; BAG, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 ABR 49/11 -, Rn. 19, juris; grundlegend BAG, Beschluss vom 03. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 -, BAGE 76, 364-381).
  • BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 2/14

    Feststellungsausspruch - Verbot der reformatio in peius

    aa) Das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG erfasst die Aufstellung von Dienstplänen sowie das Abweichen von bereits aufgestellten Plänen (BAG 25. September 2012 - 1 ABR 49/11 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 30.06.2015 - 1 ABR 71/13

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Arbeitszeit - Personalgespräch

    a) Nach der ständigen Senatsrechtsprechung kann der Betriebsrat nicht nur die Beseitigung eines mitbestimmungswidrigen Zustands verlangen, sondern sich gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (zuletzt BAG 25. September 2012 - 1 ABR 49/11 - Rn. 19) .
  • BAG, 18.07.2017 - 1 ABR 15/16

    Personalgestellung - Mitbestimmung bei der Arbeitszeit

    Dieses Mitbestimmungsrecht umfasst auch die Aufstellung von Dienstplänen (BAG 25. September 2012 - 1 ABR 49/11 - Rn. 19 mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2019 - 26 TaBV 1175/18

    Folgen des Verstoßes gegen Mitbestimmungsrechte in Eilfällen - Unzulässigkeit des

    (a) Das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG erfasst die Aufstellung von Dienstplänen sowie das Abweichen von bereits aufgestellten Plänen (vgl. BAG 25. September 2012 - 1 ABR 49/11, Rn 19 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 10.02.2014 - 9 TaBV 109/13

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der Arbeitszeit von

    aa)Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG kann sich ein Betriebsrat gegen zu erwartende Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (grundlegend BAG v. 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, NZA 1995, 40; BAG v. 07.02.2012 - 1 ABR 63/10, BAG v. 24.04.2007 - 1 ABR 47/06, NZA 2007, 1475; BAG v. 03.05.2006 - 1 ABR 14/05, AP Nr. 119 zu § 87 BetrVG Arbeitszeit; BAG v. 07.02.2012 - 1 ABR 63/10,EzA Nr. 6 z § 87 Betriebliche Ordnung; BAG v. 25.09.2012 - 1 ABR 49/11, NZA 2013, 159).

    Das Mitbestimmungsrecht umfasst also zunächst das Aufstellen von Dienstplänen sowie das Abweichen von bereits aufgestellten Plänen (BAG v. 25.09.2012 - 1 ABR 49/11, NZA 2013, 159; BAG v. 28.05.2002 - 1 ABR 40/01, NZA 2003, 1352).

  • LAG Köln, 24.08.2018 - 9 TaBV 7/18

    Rechte des Betriebsrats hinsichtlich der Untersagung eines gewerkschaftlichen

    Ein Betriebsrat kann zwar nicht nur die Beseitigung eines mitbestimmungswidrigen Zustands verlangen, sondern sich gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (BAG, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 ABR 49/11 -, Rn. 19, juris; grundlegend BAG, Beschluss vom 03. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 -, BAGE 76, 364-381, Rn. 31 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2019 - 11 TaBV 837/19

    Unterlassungsanspruch - nicht mitbestimmte Dienstplanänderungen -

  • LAG Hamm, 15.07.2016 - 13 TaBVGa 2/16

    Einstweilige Verfügung; Unterlassung; Mehrarbeit; Einwand; Rechtsmissbrauch

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2021 - 4 TaBV 50/21

    Bestellungsverfahren nach § 100 ArbGG - hinreichende Bestimmtheit

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.07.2014 - 5 Ta 172/13

    Zwangsvollstreckung, Ordnungsgeld, Höhe, Festsetzung, Beschlussverfahren,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2017 - 6 TaBV 23/16

    Einigungsstellenspruch - Lage der Arbeitszeit - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • LAG Hessen, 15.11.2016 - 4 TaBV 250/16

    Im Einigungsstellenbestellungsverfahren ist eine Anschlussbeschwerde nicht

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