Weitere Entscheidung unten: BAG, 22.01.2013

Rechtsprechung
   BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 81/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48850
BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 81/11 (https://dejure.org/2012,48850)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2012 - 1 ABR 81/11 (https://dejure.org/2012,48850)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 1 ABR 81/11 (https://dejure.org/2012,48850)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,48850) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 752
  • BB 2013, 1076
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • ArbG Hanau, 16.08.1990 - 1 BV 2/90
    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 81/11
    Nach Nr. 1 BV 2/1990 betrifft die dort bestimmte Besetzungsregel die "Heidelberg Speedmaster 102 FP".
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 81/11
    Allerdings setzt das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nach der Senatsrechtsprechung bei öffentlich-rechtlichen Regelungen, die - wie § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG - weit gefasste Generalklauseln enthalten, das Bestehen einer unmittelbaren objektiven Gesundheitsgefahr voraus (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 b bb [2] der Gründe, BAGE 111, 36; 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 89, 139) .
  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen der Unfallverhütung

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 81/11
    Allerdings setzt das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nach der Senatsrechtsprechung bei öffentlich-rechtlichen Regelungen, die - wie § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG - weit gefasste Generalklauseln enthalten, das Bestehen einer unmittelbaren objektiven Gesundheitsgefahr voraus (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 b bb [2] der Gründe, BAGE 111, 36; 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 89, 139) .
  • BAG, 30.10.2012 - 1 AZR 794/11

    Berechnung des streikbedingten Vergütungsabzugs

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 81/11
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 30. Oktober 2012 - 1 AZR 794/11 - Rn. 10) .
  • LAG Hessen, 30.06.2011 - 9 TaBV 199/10

    Tarifliche Besetzungsregelung MTV Drückindustrie - Abweichung von der

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 81/11
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Juni 2011 - 9 TaBV 199/10 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08

    Mitbestimmung bei Aufgabenübertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 81/11
    Ebenso wenig kommt es auf eine subjektive Regelungsbereitschaft des Arbeitgebers an (BAG 18. August 2009 - 1 ABR 43/08 - Rn. 16, 18, BAGE 131, 351) .
  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer

    Soweit der Senatsentscheidung vom 11. Dezember 2012 (- 1 ABR 81/11 - Rn. 20) Gegenteiliges zu entnehmen sein sollte (so Oberberg RdA 2015, 180, 184) , wird hieran nicht festgehalten.
  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 73/12

    Mitbestimmung beim Arbeitsschutz

    Ebenso wenig kommt es auf eine subjektive Regelungsbereitschaft des Arbeitgebers an (BAG 11. Dezember 2012 - 1 ABR 81/11 - Rn. 17) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - 23 TaBV 1448/14

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG setzt ein, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Rahmenvorschrift betriebliche Regelungen zu treffen hat und ihm bei der Gestaltung Handlungsspielräume verbleiben (BAG, Beschluss vom 11.12.2012 - 1 ABR 81/11 - AP Nr. 19 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz).(Rn.45).

    Ob die Rahmenvorschrift dem Gesundheitsschutz unmittelbar oder mittelbar dient, ist unerheblich (BAG, Beschluss vom 11.12.2012 - 1 ABR 81/11 - AP Nr. 19 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz m.w.N.).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - 4 TaBV 2/15

    Unternehmenseinheitliche Bekleidungsordnung - Ausnahme von Krawattenpflicht -

    Ebenso wenig kommt es auf die subjektive Regelungsbereitschaft des Arbeitgebers an (BAG 11. Dezember 2012 - 1 ABR 81/11 - AP BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 19; BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - BAGE 111, 36).

    Eine solche Generalklausel stellt zB § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG dar (BAG 11. Dezember 2012 aaO).

  • LAG Nürnberg, 09.12.2015 - 4 TaBV 13/14

    Einigungsstelle - Mitbestimmungsrecht - Gesundheitsschutz - Arbeitsstätte

    Hinsichtlich weit gefasster Generalklauseln - wie §§ 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG, 3a Abs. 1 Satz 1 ArbStättV - setze das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG das Bestehen einer unmittelbaren objektiven Gesundheitsgefahr voraus, wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 11.12.2012 - 1 ABR 81/11 - klargestellt habe.

    Bei öffentlichrechtlichen Regelungen, die - wie § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG - weit gefasste Generalklauseln enthalten, setzt das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG das Bestehen einer unmittelbaren objektiven Gesundheitsgefahr voraus (so BAG vom 11.12.2012 - 1 ABR 81/11 - NZA 2013, 752; vgl. auch BAG v. 15.01.2002 - 1 ABR 13/01 - NZA 2002, 995; v. 08.06.2004 - 1 ABR 4/03 - NZA 2005, 227).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2015 - 26 SaGa 1059/15

    Erzwingungsstreik zur Durchsetzung von Überlastungsschutz - keine Friedenspflicht

    Die Gewerkschaft verfolgt insoweit auch legitime Ziele.(Rn.85) Quantitative Besetzungsregeln sind als tariflich regelbare Ziele durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit langem anerkannt (vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98, Rn. 16, zu quantitativen Besetzungsregelungen, die die Mindestanzahl der an bestimmten Maschinen zu beschäftigenden Hilfskräfte festlegen, mwN.; 19. Juni 1984 - 1 AZR 361/82, Rn. 52, zur Stärke der Cockpitbesatzung; 11. Dezember 2012 - 1 ABR 81/11, dort als selbstverständlich unterstellt; ErfK/Schmidt Art. 12 GG Rn. 45).

    dd) Quantitative Besetzungsregeln sind vor diesem Hintergrund als tariflich regelbare Ziele durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit langem anerkannt (vgl.BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98, Rn. 16, zu quantitativen Besetzungsregelungen, die die Mindestanzahl der an bestimmten Maschinen zu beschäftigenden Hilfskräfte festlegen, mwN.; 19. Juni 1984 - 1 AZR 361/82, Rn. 52, zur Stärke der Cockpitbesatzung; 11. Dezember 2012 - 1 ABR 81/11, dort als selbstverständlich unterstellt; ErfK/Schmidt Art. 12 GG Rn. 45).

  • LAG Niedersachsen, 11.01.2017 - 13 TaBV 109/15

    Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats bei Bildschirmarbeit

    Ob die Rahmenvorschrift dem Gesundheitsschutz unmittelbar oder mittelbar dient, ist unerheblich ( BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 81/11 - juris, Rn. 17 ).
  • LAG Hamm, 10.12.2013 - 7 TaBV 78/13

    Eingruppierung im privaten Bankgewerbe; hier: sog. Private Banking Berater

    Bleiben im Einzelfall gleichwohl Zweifel, können die Gerichte ohne Bindung an eine bestimmte Reihenfolge auf weitere Kriterien zurückgreifen, wie etwa auf die Entstehungsgeschichte und die bisherige Anwendung der Regelung in der Praxis (so ausdrücklich BAG, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 1 ABR 81/11 - bei juris Rdnr. 22).
  • LAG Köln, 19.02.2014 - 11 TaBV 90/13

    Einigungsstelle

    Als Rahmenvorschrift, deren Ausfüllung dem Mitbestimmungsrecht zugänglich ist, kommt § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG in Betracht, sofern eine unmittelbare objektive Gesundheitsgefahr besteht (vgl.: BAG, Beschl. v. 11.12.2012 - 1 ABR 81/11 - m.w.N.).
  • ArbG Dortmund, 25.04.2013 - 3 BV 188/12
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (BAG, Beschluss vom 11.12.2012, 1 ABR 81/11).
  • KAG Augsburg, 02.12.2020 - 1 MV 4/20

    Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung anlässlich von Umstellungsmaßnahmen

  • Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 02.12.2020 - 1 MV 4/20

    Behinderung, Arbeitsleistung, Mitbestimmungsrecht, Beteiligung, Eingruppierung,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 22.01.2013 - 1 ABR 92/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9661
BAG, 22.01.2013 - 1 ABR 92/11 (https://dejure.org/2013,9661)
BAG, Entscheidung vom 22.01.2013 - 1 ABR 92/11 (https://dejure.org/2013,9661)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - 1 ABR 92/11 (https://dejure.org/2013,9661)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,9661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Durchführung eines angefochtenen Einigungsstellenspruchs

  • openjur.de

    Durchführung eines angefochtenen Einigungsstellenspruchs

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Durchführung eines angefochtenen Einigungsstellenspruchs

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Durchführung eines angefochtenen Einigungsstellenspruchs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 752
  • DB 2013, 1184
  • JR 2014, 45
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.01.2013 - 1 ABR 85/11

    Sozialplan - Wirtschaftliche Vertretbarkeit

    Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 1 ABR 92/11
    Mit Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 ABR 85/11 - hat der Senat die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin, mit der sich diese gegen die Abweisung ihres Antrags auf Feststellung der Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs durch die Vorinstanzen gewandt hatte, zurückgewiesen.

    Da durch Senatsbeschluss vom heutigen Tag in dem Verfahren - 1 ABR 85/11 - der auf Feststellung der Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs gerichtete Antrag der Arbeitgeberin im Ergebnis rechtskräftig abgewiesen wurde, kann der Betriebsrat von dieser gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dessen Durchführung verlangen (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 1 ABR 6/09 - Rn. 16, BAGE 134, 249) .

  • BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 6/09

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 1 ABR 92/11
    Da durch Senatsbeschluss vom heutigen Tag in dem Verfahren - 1 ABR 85/11 - der auf Feststellung der Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs gerichtete Antrag der Arbeitgeberin im Ergebnis rechtskräftig abgewiesen wurde, kann der Betriebsrat von dieser gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dessen Durchführung verlangen (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 1 ABR 6/09 - Rn. 16, BAGE 134, 249) .
  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09

    Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

    Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 1 ABR 92/11
    Ob der von ihm reklamierte Durchführungsanspruch besteht, ist eine Frage der Begründetheit des Antrags (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 20/09 - Rn. 14, BAGE 135, 382) .
  • LAG Niedersachsen, 18.10.2011 - 11 TaBV 89/10

    Durchführung eines Sozialplans bei Anfechtung des zugrundeliegenden

    Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 1 ABR 92/11
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. Oktober 2011 - 11 TaBV 89/10 - aufgehoben.
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2018 - 3 TaBVGa 6/17

    Voraussetzungen der Sicherung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Darin kommt zum Ausdruck, dass gerade auch in Auseinandersetzungen über den Umfang und die vermeintliche Verletzung von Mitbestimmungsrechten - die keine solchen vermögensrechtlichen Streitigkeiten sind (vgl. BAG vom 22.01.2013 - 1 ABR 92/11, juris, Rz. 8; GMP/Spinner, ArbGG, 9. Auflage, § 85 Rn. 6; Walker in: Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 85 Rn. 8; HWK/Bepler/Treber, 7. Auflage, § 85 ArbGG Rn. 2) - grundsätzlich eine mögliche Verletzung seiner Beteiligungsrechte durch den Betriebsrat bis zur Rechtskraft der Entscheidung im Hauptsacheverfahren hinzunehmen ist.
  • LAG Düsseldorf, 23.03.2015 - 9 TaBV 86/14

    Zeitgutschrift wegen des Sturms Ela?

    Schon dies zeigt deutlich, dass es ihm nicht auf die Durchsetzung des individuellen Anspruchs der Mitarbeiter im Sinne einer ganz konkreten Zeitgutschrift ankommt, sondern dass er lediglich die mit der Arbeitgeberin getroffene Vereinbarung durchsetzen will (vgl. dazu auch BAG v. 22.01.2013 - 1 ABR 92/11, NZA 2013, 752).

    Dem Betriebsrat fehlt daher die Antragsbefugnis in der Regel, wenn er ausschließlich Rechte der Arbeitnehmer reklamiert (BAG v. 22.01.2013 - 1 ABR 92/11, NZA 2013, 752; BAG v. 20.04.2010 - 1 ABR 85/08, EzA BetrVG 2001 § 82 Nr. 2; BAG v. 05.10.2010 - 1 ABR 20/09, NZA 2011, 598).

    Entscheidend ist, ob der Betriebsrat ausschließlich Rechte der Arbeitnehmer reklamiert (BAG v. 22.01.2013 - 1 ABR 92/11, NZA 2013, 752; BAG v. 20.04.2010 - 1 ABR 85/08, EzA BetrVG 2001 § 82 Nr. 2; BAG v. 05.10.2010 - 1 ABR 20/09, NZA 2011, 598).

    Insoweit fehlt die Antragsbefugnis nur, wenn ausschließlich Rechte der Arbeitnehmer geltend gemacht werden (BAG v. 05.10.2010 - 1 ABR 20/09, NZA 2011, 598; BAG v. 22.01.2013 - 1 ABR 92/11, NZA 2013, 752).

    Ob der Anspruch besteht, ist dann eine Frage der Begründetheit des Antrags (vgl. nur BAG v. 22.01.2013 - 1 ABR 92/11, NZA 2013, 752).

  • LAG Hamm, 08.08.2017 - 7 TaBV 33/17

    Betriebsvereinbarung; Durchführungsanspruch; Unterlassungsanspruch; Bestimmtheit

    a) Die Beschwerdekammer folgt der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 29.04.2004, 1 ABR 30/02, vom 22.01.2013, 1 ABR 92/11 und vom 18.05.2010, 1 ABR 6/09; LAG Hamm, Beschluss vom 14.10.2013, 13 TaBV 38/13; LAG Köln, Beschluss vom 08.02.2010, 5 TaBV 28/09 und Hess. LAG, Beschluss vom 19.04.2012, 5 TaBV 192/11), wonach die Durchführungspflicht des § 77 Abs. 1 BetrVG zugleich auch einen Unterlassungsanspruch begründet.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 17 TaBV 2/17

    Vereinbarte Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung

    Insbesondere kann er die Wirksamkeit oder (Fort-)Geltung einer Betriebsvereinbarung im Beschlussverfahren klären lassen (vgl. BAG 18. Januar 2005 - 3 ABR 21/04 - Rn. 35 ff.; vgl. auch BAG 22. Januar 2013 - 1 ABR 92/11 - Rn. 8).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2019 - 11 TaBV 837/19

    Unterlassungsanspruch - nicht mitbestimmte Dienstplanänderungen -

    Der Arbeitgeber ist danach verpflichtet, geschlossene Betriebsvereinbarungen durchzuführen, sie also ihrem Inhalt entsprechend anzuwenden (BAG, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 ABR 92/11 - EzA Nr. 6 zu § 85 ArbGG 1979).
  • LAG Nürnberg, 19.05.2021 - 2 Ta 44/21

    Streitwert - Gegenstandswert - Einhaltung einer Betriebsvereinbarung -

    Streitigkeiten, bei denen es um die Wahrung oder die Durchsetzung betriebsverfassungsrechtlicher Beteiligungsrechte geht, haben keinen vermögensrechtlichen Charakter (BAG 22.01.2013 - 1 ABR 92/11, juris; LAG Hamburg 18.12.2015 - 6 Ta 24/15, Rn 11, juris; LAG Schleswig-Holstein 16.07.2010 - 3 Ta 81/10, juris).

    So hat es einen Antrag des Betriebsrats, der Arbeitgeberin "aufzugeben, den Spruch der Einigungsstelle über einen Sozialplan hinsichtlich der Berechnung der Abfindungen durchzuführen und die sich aus der Berechnung ergebenden Beträge an die berechtigten Arbeitnehmer auszuzahlen", als nichtvermögensrechtliche Streitigkeit eingeordnet, die vor Rechtskraft der Entscheidung über die Wirksamkeit des Sozialplans deshalb nicht nach § 85 Abs. 1 ArbGG vorläufig vollstreckbar sei (BAG 22.01.2013 - 1 ABR 92/11).

  • LAG Hamm, 14.10.2013 - 13 TaBV 38/13

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt 22.01.2013 - 1 ABR 92/11; 18.05.2010 - 1 ABR 6/09 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 51) ist der Arbeitgeber verpflichtet, geschlossene Betriebsvereinbarungen durchzuführen, sie also ihrem Inhalt entsprechend anzuwenden.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2021 - 8 TaBV 13/21

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Abstandsklausel

    Es kommt darauf an, dass der Betriebsrat eigene betriebsverfassungsrechtliche Rechte behauptet und nicht ausschließlich Rechte der Arbeitnehmer reklamiert (BAG, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 ABR 92/11; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2015, 9 TaBV 86/14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht