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   BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12   

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BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12 (https://dejure.org/2014,20808)
BAG, Entscheidung vom 20.02.2014 - 2 AZR 346/12 (https://dejure.org/2014,20808)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 (https://dejure.org/2014,20808)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 S 1 Nr 2 KSchG, § 2 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG
    Massenentlassung - Änderungskündigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Änderungkündigung wegen verringerten Auftragsbestandes; Pflicht zur Anzeige von Änderungekündigungen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit; Rechtsfolgen des Unterbliebens der Anzeige gem. § 17 Abs. 1 KSchG

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Massenentlassungsanzeige von Änderungskündigungen auch bei vorbehaltloser Annahme

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Massenentlassungsanzeige auch vor Änderungskündigungen notwendig

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Massenentlassungsanzeige auch vor Änderungskündigungen notwendig

  • bag-urteil.com

    Massenentlassung - Änderungskündigung

  • Betriebs-Berater

    Massenentlassung bei Änderungskündigung

  • rewis.io

    Massenentlassung - Änderungskündigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Änderungkündigung wegen verringerten Auftragsbestandes

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer Änderungkündigung wegen verringerten Auftragsbestandes

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Massenentlassungsanzeige auch bei Änderungskündigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Massenentlassungsanzeige: Berücksichtigung von Änderungskündigungen!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderungskündigung als Massenentlassung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsbedingte Kündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsrecht im August 2014

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassungsanzeige - Erklärung einer ordentli-chen Änderungskündigung als "Entlassung" iSv. § 17 Abs. 1 KSchG

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung, Massenentlassungsanzeige, Erklärung einer ordentlichen Änderungskündigung als Entlassung i.S.v. § 17 Abs. 1 KSchG

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung als "Entlassung" nach § 17 Abs. 1 KSchG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 147, 237
  • NJW 2014, 3120
  • ZIP 2014, 1691
  • ZIP 2014, 65
  • MDR 2014, 1274
  • NZA 2014, 1069
  • BB 2014, 2100
  • BB 2014, 2683
  • DB 2014, 2051
  • JR 2015, 402
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 482/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12
    Regelmäßig entsteht ein Überhang an Arbeitskräften nicht allein und unmittelbar durch bestimmte wirtschaftliche Entwicklungen (Produktions- oder Umsatzrückgang etc.), sondern aufgrund einer - häufig durch diese Entwicklungen veranlassten - unternehmerischen (Organisations-)Entscheidung des Arbeitgebers (BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 482/11 - Rn. 15) .

    Die Möglichkeit einer "normalen", im Rahmen des Üblichen liegenden Auftragsschwankung muss prognostisch ausgeschlossen sein (BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 482/11 - Rn. 16; 18. Mai 2006 -   2 AZR 412/05 - Rn. 18) .

    Dieser hat den nachhaltigen Rückgang des Arbeitsvolumens nachvollziehbar darzustellen, indem er die einschlägigen Daten aus repräsentativen Referenzperioden miteinander vergleicht (BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 482/11 - Rn. 20) .

    Andernfalls kann ein Wegfall des Arbeitsplatzes nicht sicher prognostiziert werden (BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 482/11 - Rn. 19; 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 18 mwN, BAGE 133, 240) .

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 371/11

    Unwirksamkeit einer Kündigung - fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12
    Zum anderen können sich auch nach der Erklärung einer Beendigungskündigung die betrieblichen Verhältnisse in der Weise ändern, dass der Arbeitnehmer weiterbeschäftigt wird, ohne dass dies die Anzeigepflicht nach § 17 KSchG (rückwirkend) entfallen ließe (vgl. BAG 22. November 2012 - 2 AZR 371/11 - Rn. 48; Lembke/Oberwinter NJW 2007, 721, 729; Reinhard RdA 2007, 207, 215) .

    Um dies zu gewährleisten, muss schon die Erklärung der Kündigung als solche vor Erstattung einer wirksamen Massenentlassungsanzeige ausgeschlossen sein (BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 26; 22. November 2012 - 2 AZR 371/11 - Rn. 43 ff.) .

    Handelt er diesen Vorgaben zuwider, führt das zur Unwirksamkeit der Kündigung (vgl. BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 21; 22. November 2012 - 2 AZR 371/11 - Rn. 31, 37) .

  • BAG, 21.03.2013 - 2 AZR 60/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12
    a) Unter "Entlassung" in § 17 KSchG ist die Erklärung der Kündigung zu verstehen (EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 39, Slg. 2005, I-885; seitdem st. Rspr., vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 153; 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 13) .

    Um dies zu gewährleisten, muss schon die Erklärung der Kündigung als solche vor Erstattung einer wirksamen Massenentlassungsanzeige ausgeschlossen sein (BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 26; 22. November 2012 - 2 AZR 371/11 - Rn. 43 ff.) .

    Handelt er diesen Vorgaben zuwider, führt das zur Unwirksamkeit der Kündigung (vgl. BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 21; 22. November 2012 - 2 AZR 371/11 - Rn. 31, 37) .

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12
    a) Unter "Entlassung" in § 17 KSchG ist die Erklärung der Kündigung zu verstehen (EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 39, Slg. 2005, I-885; seitdem st. Rspr., vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 153; 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 13) .

    (a) Beabsichtigt der Arbeitgeber, Änderungskündigungen zu erklären, können Konsultationen mit dem Betriebsrat der möglichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses ebenso vorbeugen wie bei einer "reinen" Beendigungskündigung (vgl. dazu EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 44, Slg. 2005, I-885) .

    Die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 27. Januar 2005 (- C-188/03 - Slg. 2005, I-885) und des Bundesarbeitsgerichts vom 1. März 2007 (- 2 AZR 580/05 - Rn. 13, BAGE 121, 347) haben eine neuerliche Diskussion über die Anzeigepflicht bei Änderungskündigungen ausgelöst.

  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 158/79

    Änderungskündigung - Kündigungsverbot

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12
    Die Vorschrift erfasst Änderungskündigungen iSv. § 2 KSchG deshalb unzweifelhaft dann, wenn sie mangels Annahme des Änderungsangebots die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben (so zur alten Rechtslage BAG 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - BAGE 38, 106; 3. Oktober 1963 - 2 AZR 160/63 -; so für das geltende Recht weiterhin APS/Moll 4. Aufl. § 17 KSchG Rn. 26a; ErfK/Kiel 14. Aufl. § 17 KSchG Rn. 13; KR/Weigand 10. Aufl. § 17 KSchG Rn. 41) .

    b) Ob eine Änderungskündigung auch dann als "Entlassung" iSv. § 17 Abs. 1 KSchG anzusehen ist, wenn sich der Arbeitnehmer mit der Änderung seiner Arbeitsbedingungen - und sei es unter dem Vorbehalt des § 2 Satz 1 KSchG - einverstanden erklärt, hat das Bundesarbeitsgericht zum geltenden Recht noch nicht entschieden (offengelassen in BAG 1. März 2007 - 2 AZR 580/05 - Rn. 13, BAGE 121, 347; zur alten Rechtslage dagegen ablehnend BAG 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - BAGE 38, 106; 3. Oktober 1963 - 2 AZR 160/63 -) .

    Spätestens seit dieser Zeit besteht für die Gewährung von Vertrauensschutz in den Fortbestand der früheren Rechtsprechung, derzufolge Änderungskündigungen auch bei einer unter Vorbehalt erklärten Annahme des Änderungsangebots nicht als Entlassungen iSv. § 17 Abs. 1 KSchG anzusehen waren (BAG 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - BAGE 38, 106; 3. Oktober 1963 - 2 AZR 160/63 -) , keine Grundlage mehr.

  • BAG, 03.10.1963 - 2 AZR 160/63

    Massenentlassungen - Anzeige an Arbeitsamt - Beginn der Entlassungen -

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12
    Die Vorschrift erfasst Änderungskündigungen iSv. § 2 KSchG deshalb unzweifelhaft dann, wenn sie mangels Annahme des Änderungsangebots die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben (so zur alten Rechtslage BAG 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - BAGE 38, 106; 3. Oktober 1963 - 2 AZR 160/63 -; so für das geltende Recht weiterhin APS/Moll 4. Aufl. § 17 KSchG Rn. 26a; ErfK/Kiel 14. Aufl. § 17 KSchG Rn. 13; KR/Weigand 10. Aufl. § 17 KSchG Rn. 41) .

    b) Ob eine Änderungskündigung auch dann als "Entlassung" iSv. § 17 Abs. 1 KSchG anzusehen ist, wenn sich der Arbeitnehmer mit der Änderung seiner Arbeitsbedingungen - und sei es unter dem Vorbehalt des § 2 Satz 1 KSchG - einverstanden erklärt, hat das Bundesarbeitsgericht zum geltenden Recht noch nicht entschieden (offengelassen in BAG 1. März 2007 - 2 AZR 580/05 - Rn. 13, BAGE 121, 347; zur alten Rechtslage dagegen ablehnend BAG 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - BAGE 38, 106; 3. Oktober 1963 - 2 AZR 160/63 -) .

    Spätestens seit dieser Zeit besteht für die Gewährung von Vertrauensschutz in den Fortbestand der früheren Rechtsprechung, derzufolge Änderungskündigungen auch bei einer unter Vorbehalt erklärten Annahme des Änderungsangebots nicht als Entlassungen iSv. § 17 Abs. 1 KSchG anzusehen waren (BAG 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - BAGE 38, 106; 3. Oktober 1963 - 2 AZR 160/63 -) , keine Grundlage mehr.

  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12
    Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur daraufhin, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 13; 20. Dezember 2012 - 2 AZR 867/11 - Rn. 33; jeweils mwN) .

    Daran fehlt es, wenn die Entscheidung in ihrer Folge zu einer Überforderung oder Benachteiligung des im Betrieb verbliebenen Personals führen würde oder sie lediglich Vorwand dafür ist, bestimmte Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeiten objektiv fortbestehen und etwa nur der Inhalt des Arbeitsvertrags als zu belastend angesehen wird (BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 867/11 - Rn. 34; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 22) .

    im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigt werden können (BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 867/11 - Rn. 35; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 23) .

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12
    Ohne Einschränkung nachzuprüfen ist hingegen, ob die fragliche Entscheidung faktisch umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer wirklich entfallen ist (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 13; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 21) .

    Daran fehlt es, wenn die Entscheidung in ihrer Folge zu einer Überforderung oder Benachteiligung des im Betrieb verbliebenen Personals führen würde oder sie lediglich Vorwand dafür ist, bestimmte Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeiten objektiv fortbestehen und etwa nur der Inhalt des Arbeitsvertrags als zu belastend angesehen wird (BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 867/11 - Rn. 34; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 22) .

    im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigt werden können (BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 867/11 - Rn. 35; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 23) .

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 580/05

    Außerordentliche Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12
    b) Ob eine Änderungskündigung auch dann als "Entlassung" iSv. § 17 Abs. 1 KSchG anzusehen ist, wenn sich der Arbeitnehmer mit der Änderung seiner Arbeitsbedingungen - und sei es unter dem Vorbehalt des § 2 Satz 1 KSchG - einverstanden erklärt, hat das Bundesarbeitsgericht zum geltenden Recht noch nicht entschieden (offengelassen in BAG 1. März 2007 - 2 AZR 580/05 - Rn. 13, BAGE 121, 347; zur alten Rechtslage dagegen ablehnend BAG 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - BAGE 38, 106; 3. Oktober 1963 - 2 AZR 160/63 -) .

    Die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 27. Januar 2005 (- C-188/03 - Slg. 2005, I-885) und des Bundesarbeitsgerichts vom 1. März 2007 (- 2 AZR 580/05 - Rn. 13, BAGE 121, 347) haben eine neuerliche Diskussion über die Anzeigepflicht bei Änderungskündigungen ausgelöst.

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12
    Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur daraufhin, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 13; 20. Dezember 2012 - 2 AZR 867/11 - Rn. 33; jeweils mwN) .

    Ohne Einschränkung nachzuprüfen ist hingegen, ob die fragliche Entscheidung faktisch umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer wirklich entfallen ist (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 13; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 21) .

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 104/09

    Änderungskündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 283/93

    Änderungskündigung, Versetzung

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 487/00

    Außerordentliche fristlose Änderungskündigung - § 15 KSchG

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 628/03

    Änderungskündigung und Schriftform des Änderungsangebots

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 576/09

    Änderungskündigung - Altersteilzeitarbeitsverhältnis

  • ArbG Berlin, 30.09.2009 - 55 Ca 7676/09

    Massenentlassungsanzeige; Massen-Änderungskündigung

  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 615/97

    Geltendmachung sonstiger Unwirksamkeitsgründe bei unter Vorbehalt angenommener

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 822/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 412/05

    Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Auftragsverlust des

  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 268/08

    Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht

  • LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 970/09

    Betriebsbedingte Kündigung, variable Vergütung

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung

    Andernfalls lässt sich im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung - auf den es dafür unverzichtbar ankommt - nicht hinreichend sicher prognostizieren, es werde bis zum Ablauf der Kündigungsfrist tatsächlich zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs kommen (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 34; 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 18; 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 18, BAGE 133, 240) .
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

    Im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung muss damit die unternehmerische Entscheidung, die zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs führen soll, tatsächlich bereits getroffen worden sein (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 16, 18; 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - zu II 4 a und II 4 d dd der Gründe) .

    Der Arbeitgeber muss schon in diesem Zeitpunkt endgültig und vorbehaltlos zur Vornahme einer Maßnahme entschlossen sein, die, wenn sie tatsächlich durchgeführt wird, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist den Arbeitsplatzverlust zur Folge hat (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 18; 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 18, BAGE 133, 240) .

  • BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 157/22

    "in der Regel" beschäftigte Arbeitnehmer iSv. § 17 KSchG

    auch BAG 19. Mai 2022 - 2 AZR 467/21 - Rn. 13; 27. Februar 2020 - 8 AZR 215/19 - Rn. 189 f., BAGE 170, 98; 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - Rn. 99 ff. mwN, BAGE 169, 362; 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 46 ff. mwN, BAGE 147, 237; 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 42 ff. mwN, BAGE 144, 366; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 772/11 - Rn. 47, 61; 22. November 2012 - 2 AZR 371/11 - Rn. 31 ff., BAGE 144, 47)  - zur Unwirksamkeit der Kündigung führt.
  • BAG, 14.12.2023 - 6 AZR 157/22

    Massenentlassung - Sanktion für Fehler im Anzeigeverfahren

    Dem hat sich der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Entscheidungen vom 13. Dezember 2012 (vgl. - 6 AZR 772/11 - Rn. 61 und - 6 AZR 752/11 - Rn. 64, 72) ohne eigenständige Begründung angeschlossen und daran in der Folgezeit ebenso wie der Zweite Senat festgehalten (BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 42 ff. mwN, BAGE 144, 366; 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 46 ff. mwN, BAGE 147, 237; 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - Rn. 97 ff. mwN, BAGE 169, 362; 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 134 f., BAGE 170, 244; 27. Januar 2022 - 6 AZR 155/21 (A) - Rn. 19 ff. mwN; 19. Mai 2022 - 2 AZR 467/21 - Rn. 13) .
  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21

    Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel -

    Die Frage der überobligatorischen Mehrbelastung lässt sich nur auf der Grundlage substantiierter Ausführungen zu den Arbeitszeiten der anderen Mitarbeiter beurteilen (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, BAGE 147, 237 ff, Rn. 26).
  • ArbG Hagen, 06.03.2018 - 5 Ca 1902/17

    Beteiligung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung vor einer ordentlichen

    Auch der Arbeitnehmer, der das Angebot auf Änderung seiner Arbeitsbedingungen gemäß § 2 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz unter Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung angenommen hat, kann sich im Änderungsschutzprozess darauf berufen, die Änderung der Vertragsbedingungen sei schon aus einem anderen Grund als dem ihrer Sozialwidrigkeit unwirksam (so BAG, Urteil vom 20.02.2014 - 2 AZR 346/12 -, NZA 2014, 1069, 1072 unter B. II. 3. d) bb) der Gründe, Randnummer 38 mit weiteren Nachweisen.
  • ArbG Düsseldorf, 21.11.2017 - 6 Ca 3976/17

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Regionaldirektors durch

    Betriebliche Erfordernisse, die eine Kündigung bedingen, können sich aus außerbetrieblichen Umständen ergeben (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 18, juris).

    Passt der Arbeitgeber zum Beispiel im Fall eines Auftragsverlustes oder eines reduzierten Auftragsbestands die Anzahl der benötigten Arbeitnehmer an die verbliebene Arbeitsmenge an, kann sich daraus ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Kündigung ergeben, wenn der Arbeitsanfall - dauerhaft - so zurückgegangen ist, dass zukünftig für einen oder mehrere Arbeitnehmer kein Bedürfnis für eine Beschäftigung mehr besteht (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 18, juris).

    Behauptet der Arbeitgeber, das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung sei wegen eines solchen Auftragsrückgangs entfallen, und bestreitet der Arbeitnehmer dies, hat das Gericht in vollem Umfang nachzuprüfen, ob die außerbetrieblichen Umstände für die Kündigung tatsächlich vorlagen und zu einem dauerhaften Rückgang des Beschäftigungsvolumens geführt haben (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 18, juris).

    Dabei reicht ein Verweis des Arbeitgebers auf auslaufende Aufträge und das Fehlen von Anschlussaufträgen regelmäßig nicht aus, um einen nachhaltigen Rückgang zu begründen (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 18, juris).

    Der Arbeitgeber, den im Kündigungsschutzprozess nach § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG trifft, muss vielmehr anhand seiner Auftrags- und Personalplanung im Einzelnen darstellen, warum nicht nur eine kurzfristige Abwärtsbewegung vorliegt, sondern ein dauerhafter Auftragsrückgang zu erwarten ist (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 18, juris).

    Die Möglichkeit einer "normalen", im Rahmen des Üblichen liegenden Auftragsschwankung muss prognostisch ausgeschlossen sein (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 18, juris) m.w.N.).

    Dem müssen der Inhalt und die Substanz des Sachvortrags des Arbeitgebers gerecht werden; dieser hat den nachhaltigen Rückgang des Arbeitsvolumens nachvollziehbar darzustellen, indem er die einschlägigen Daten aus repräsentativen Referenzperioden miteinander vergleicht (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 18, juris).

    Ein Rückgang des Arbeitskräftebedarfs kann sich aber auch daraus ergeben, dass der Arbeitgeber sich zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer dauerhaft entfallen lässt (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 18, juris).

    Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur daraufhin, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 13, juris; BAG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 2 AZR 867/11 - Rn. 33, juris; jeweils m.w.N.).

    Ohne Einschränkung nachzuprüfen ist hingegen, ob die fragliche Entscheidung faktisch umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer wirklich entfallen ist (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 13, juris).

    Allerdings kann in Fällen, in denen die Organisationsentscheidung des Arbeitgebers und sein Kündigungsentschluss praktisch deckungsgleich sind, die ansonsten berechtigte Vermutung, die fragliche Entscheidung sei aus sachlichen Gründen erfolgt, nicht unbesehen greifen (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 18, juris).

    Da die Kündigung nach dem Gesetz an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, die außerhalb ihrer selbst liegen, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und zeitlichen Nachhaltigkeit verdeutlichen (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 18, juris).

    Daran fehlt es, wenn die Entscheidung in ihrer Folge zu einer Überforderung oder Benachteiligung des im Betrieb verbliebenen Personals führen würde oder sie lediglich Vorwand dafür ist, bestimmte Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeiten objektiv fortbestehen und etwa nur der Inhalt des Arbeitsvertrags als zu belastend angesehen wird (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 2 AZR 867/11 - Rn. 34, juris; BAG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 22, juris).

    Andernfalls lässt sich im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung - auf den es dafür unverzichtbar ankommt - nicht hinreichend sicher prognostizieren, es werde bis zum Ablauf der Kündigungsfrist tatsächlich zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs kommen (BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 512/13 -, Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 34 juris; BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 18, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2022 - 7 Sa 228/20

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen verspäteten Arbeitsbeginns und überlanger

    Regelmäßig entsteht ein Überhang an Arbeitskräften nicht allein und unmittelbar durch bestimmte wirtschaftliche Entwicklungen (Produktions- oder Umsatzrückgang etc.), sondern aufgrund einer - häufig durch diese Entwicklungen veranlassten - unternehmerischen (Organisations-)Entscheidung des Arbeitgebers (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 12 mwN.).

    Behauptet der Arbeitgeber, das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung sei wegen eines solchen Auftragsrückgangs entfallen, und bestreitet der Arbeitnehmer dies, hat das Gericht in vollem Umfang nachzuprüfen, ob die außerbetrieblichen Umstände für die Kündigung tatsächlich vorlagen und zu einem dauerhaften Rückgang des Beschäftigungsvolumens geführt haben (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 13 mwN.).

    Die Möglichkeit einer "normalen", im Rahmen des Üblichen liegenden Auftragsschwankung muss prognostisch ausgeschlossen sein (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 14 mwN.).

    Dieser hat den nachhaltigen Rückgang des Arbeitsvolumens nachvollziehbar darzustellen, indem er die einschlägigen Daten aus repräsentativen Referenzperioden miteinander vergleicht (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 14 mwN.).

    Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 15 mwN.).

    Ohne Einschränkung nachzuprüfen ist hingegen, ob die fragliche Entscheidung faktisch umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer wirklich entfallen ist (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 15 mwN.).

    Daran fehlt es, wenn die Entscheidung in ihrer Folge zu einer Überforderung oder Benachteiligung des im Betrieb verbliebenen Personals führen würde oder sie lediglich Vorwand dafür ist, bestimmte Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeiten objektiv fortbestehen und etwa nur der Inhalt des Arbeitsvertrags als zu belastend angesehen wird (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 16 mwN.).

    Der Arbeitgeber muss die Auswirkungen seiner unternehmerischen Vorgaben und Planungen auf das erwartete Arbeitsvolumen anhand einer schlüssigen Prognose im Einzelnen darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen, das heißt im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigt werden können (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 17 mwN.; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 23 mwN.; 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 18 mwN.; 13. Februar 2008 - 2 AZR 1041/06 - Rn. 16, juris).

    Andernfalls kann ein Wegfall des Arbeitsplatzes nicht sicher prognostiziert werden (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 18).

    Entscheidend ist, ob die Beklagte im Kündigungszeitpunkt davon ausgehen konnte, dass die anderen Mitarbeiter in der Lage sein würden, innerhalb ihrer regulären , das heißt ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, weitere Arbeiten zu verrichten (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 26; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 23 mwN.; 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 18 mwN.).

  • BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 26/19

    Änderungskündigung - Wahrung der Klagefrist

    Zur Kündigungserklärung muss als zweites Element ein bestimmtes, zumindest bestimmbares und somit den Voraussetzungen des § 145 BGB entsprechendes Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen hinzukommen (BAG 17. Februar 2016 - 2 AZR 613/14 - Rn. 18; 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 38, BAGE 147, 237) .
  • BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

    Er führt nach § 134 BGB zur Unwirksamkeit der Kündigung (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 48; 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 42, aaO) .
  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20

    Zustimmungsersetzung - Versetzung - Beendigung alternierender Telearbeit

  • BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 650/14

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 19.03.2015 - 8 AZR 119/14

    Betriebsteilübergang - Massenentlassungsanzeige

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2022 - 16 Sa 1750/21

    Kündigung trotz Elternzeit

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 124/14

    Änderungskündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung

  • LAG Hessen, 13.05.2016 - 14 Sa 587/15

    Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Hierarchieebene

  • LAG Köln, 14.03.2019 - 6 Sa 489/18

    Voraussetzungen einer personenbedingten Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.10.2019 - 7 Sa 2/19

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

  • LAG Düsseldorf, 08.09.2016 - 11 Sa 705/15

    Bestimmung der Betriebsgröße; Zeitarbeitnehmer

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2023 - 5 Sa 172/22

    Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber - Auflösungsantrag des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2021 - 3 Sa 115/21

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes - organisatorisches

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2019 - 11 Sa 2419/18

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Umsatzrückgang - Arbeitsplatzwegfall -

  • LAG Hamburg, 07.09.2016 - 6 Sa 25/16

    Betriebsbedingte Änderungskündigung wegen Einführung einer neuen Abteilungs- und

  • LAG München, 13.04.2016 - 5 Sa 990/15

    Verhaltensbedingte Änderungskündigung: Abgrenzung personen-/verhaltensbedingte

  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.2015 - 17 Sa 51/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Konzernarbeitsverhältnis - konzernweite

  • LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren Streitgegenständen

  • BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 371/14

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 01.03.2016 - 2 AZR 838/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2021 - 8 Sa 369/20

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Wegfall des Arbeitsplatzes

  • ArbG Stuttgart, 20.01.2017 - 26 Ca 866/16

    Sozialauswahl - Altersgruppenbildung - tariflicher Alterskündigungsschutz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.07.2016 - 1 Sa 538/15

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Auftragsrückgang - organisatorische

  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 1005/13

    Ordentliche Änderungskündigung

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2021 - 1 Ca 163/21

    Mitwirkung des Arbeitnehmers bei Urlaubsplanung - Abmahnung - betriebsbedingte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 91/21

    Überflüssige Änderungskündigung - Direktionsrecht

  • LAG Hessen, 17.02.2023 - 14 Sa 1088/22

    Dringende betriebliche Erfordernisse zur Rechtfertigung einer betriebsbedingten

  • ArbG Düsseldorf, 01.10.2021 - 7 Ca 1882/21
  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 87/14

    Ordentliche Änderungskündigung - TV Ratio Postbank

  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 76/14

    Ordentliche Änderungskündigung - TV Ratio Postbank

  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 262/14

    Ordentliche Änderungskündigung - TV Ratio Postbank

  • LAG Hessen, 17.02.2023 - 14 Sa 1089/22

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 14 Sa 1088/22 v. 17.02.2023

  • ArbG Düsseldorf, 18.10.2021 - 6 Ca 1881/21

    Betriebsbedingte Kündigung eines Co-Piloten wegen Flottenverkleinerung -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.02.2018 - 11 Sa 159/17

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Garten- und Friedhofsarbeiters einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2016 - 11 Sa 1711/15

    Massenentlassungsanzeige; Konsultationsverfahren

  • LAG Köln, 08.09.2022 - 8 Sa 605/21

    Anforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen einer betriebsbedingten

  • LAG Köln, 16.08.2018 - 7 Sa 118/18

    Betriebsbedingte Kündigung; Vertriebsleiter; Änderungskündigung; Projektleiter;

  • ArbG Bonn, 05.12.2018 - 4 Ca 1458/18
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