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   BAG, 18.11.2013 - 10 AZB 38/13   

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https://dejure.org/2013,36534
BAG, 18.11.2013 - 10 AZB 38/13 (https://dejure.org/2013,36534)
BAG, Entscheidung vom 18.11.2013 - 10 AZB 38/13 (https://dejure.org/2013,36534)
BAG, Entscheidung vom 18. November 2013 - 10 AZB 38/13 (https://dejure.org/2013,36534)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 9 Abs 1 GG, Art 9 Abs 3 GG, § 115 Abs 3 S 1 ZPO
    Prozesskostenhilfe - Gewerkschaftsaustritt

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach Austritt des Klägers aus der rechtsschutzgewährenden Gewerkschaft

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe - Gewerkschaftsaustritt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach Austritt des Klägers aus der rechtsschutzgewährenden Gewerkschaft

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Prozesskostenhilfe nach grundlosem Austritt aus der Gewerkschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Prozesskostenhilfe bei Verlust des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes durch Austritt aus der Gewerkschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe für ein Gewerkschaftsmitglied im Arbeitsgerichtsprozess

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe - Verlust des Rechtsschutzes durch Gewerkschaftsaustritt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 107
  • DB 2014, 432
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZB 26/05

    Zur Deckung von Prozesskosten durch Geldentschädigung aus

    Auszug aus BAG, 18.11.2013 - 10 AZB 38/13
    Auch gilt für die Gewährung von Prozesskostenhilfe der Grundsatz, dass es unerheblich ist, ob eine Partei ihre Mittellosigkeit im allgemeinen oder ihr Unvermögen, die Prozesskosten aufzubringen, durch früheres Verhalten verschuldet hat (vgl. zB BGH 10. Januar 2006 - VI ZB 26/05 -) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.09.2013 - 6 Sa 54/13

    Prozesskostenhilfe - Rechtsschutz durch Gewerkschaft - Gewerkschaftsaustritt

    Auszug aus BAG, 18.11.2013 - 10 AZB 38/13
    Die Rechtsbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. September 2013 - 6 Sa 54/13 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 05.11.2012 - 3 AZB 23/12

    Prozesskostenhilfe - Rechtsschutz durch die Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 18.11.2013 - 10 AZB 38/13
    Im Regelfall kann nicht davon ausgegangen werden, dass der einem Organisierten regelmäßig drohende Verlust einer aus öffentlichen Mitteln finanzierten Prozesskostenhilfe seine Entscheidungsfreiheit darüber beeinflusst, einer Gewerkschaft oder einem Verband beizutreten oder nicht (vgl. insgesamt dazu: BAG 5. November 2012 - 3 AZB 23/12 - Rn. 13 ff. mwN) .
  • BVerfG, 11.02.2003 - 1 BvR 2314/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Verweigerung von Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus BAG, 18.11.2013 - 10 AZB 38/13
    Eine Verletzung der Koalitionsfreiheit des Arbeitnehmers aus Art. 9 Abs. 3 GG liegt darin nicht (BVerfG 11. Februar 2004 - 1 BvR 2314/02 - [für das sozialgerichtliche Verfahren]; LAG Rheinland-Pfalz 7. Mai 2004 - 9 Ta 80/04 -; aA Hessisches LAG 21. Mai 2008 - 16 Ta 195/08 -) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2004 - 9 Ta 80/04

    Subsidiarität von PKH gegenüber gewerkschaftlichem Rechtschutz

    Auszug aus BAG, 18.11.2013 - 10 AZB 38/13
    Eine Verletzung der Koalitionsfreiheit des Arbeitnehmers aus Art. 9 Abs. 3 GG liegt darin nicht (BVerfG 11. Februar 2004 - 1 BvR 2314/02 - [für das sozialgerichtliche Verfahren]; LAG Rheinland-Pfalz 7. Mai 2004 - 9 Ta 80/04 -; aA Hessisches LAG 21. Mai 2008 - 16 Ta 195/08 -) .
  • LAG Hessen, 21.05.2008 - 16 Ta 195/08

    Zum Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei dem auf einem Austritt beruhenden Verlust

    Auszug aus BAG, 18.11.2013 - 10 AZB 38/13
    Eine Verletzung der Koalitionsfreiheit des Arbeitnehmers aus Art. 9 Abs. 3 GG liegt darin nicht (BVerfG 11. Februar 2004 - 1 BvR 2314/02 - [für das sozialgerichtliche Verfahren]; LAG Rheinland-Pfalz 7. Mai 2004 - 9 Ta 80/04 -; aA Hessisches LAG 21. Mai 2008 - 16 Ta 195/08 -) .
  • BGH, 23.09.2009 - IV ZR 259/08

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen fehlenden Vertrauens

    Auszug aus BAG, 18.11.2013 - 10 AZB 38/13
    Wenn aber die Partei während eines laufenden Prozesses aus Gründen, die im Zusammenhang mit der Prozessführung stehen, aus der Gewerkschaft austritt und damit den Verlust der bisherigen Vertretung bewusst in Kauf nimmt, bedarf es dafür nachvollziehbarer Gründe (vgl. zur Notwendigkeit des Vorliegens eines wichtigen Grundes für den Wechsel des beigeordneten Anwalts: BVerwG 29. November 2010 - 6 B 59/10 (6 PKH 15/10) -; BGH 23. September 2009 - IV ZR 259/08 -) .
  • BAG, 18.11.2015 - 10 AZB 43/15

    Kostenfestsetzung - zweckentsprechende Rechtsverfolgung

    Anders als im Verfahren der Prozesskostenhilfebewilligung, bei der die Möglichkeit der Inanspruchnahme gewerkschaftlichen Rechtsschutzes zu berücksichtigen ist (vgl. hierzu BAG 18. November 2013 - 10 AZB 38/13 -) , kommt es bei der Frage der Kostenerstattung nicht darauf an, ob die erstattungsberechtigte Partei über zumutbar einzusetzendes Vermögen verfügt.
  • LAG Düsseldorf, 23.04.2018 - 2 Ta 159/18

    Pflicht einer Partei zum Einsatz einer Kapitallebensversicherung für die

    Zwar ist es grundsätzlich unerheblich, ob eine Partei ihre Mittellosigkeit im Allgemeinen oder ihr Unvermögen die Prozesskosten aufzubringen durch ein früheres Verhalten verschuldet hat (BAG vom 18.11.2013 - 10 AZB 38/13 - = NZA 2014 Seite 107).

    Die Beschwerdekammer folgt der Ansicht, dass die Partei, die in Kenntnis eines anstehenden Prozesses sich hinsichtlich ihrer Prozessfinanzierung unangemessen verhält und dadurch prozesskostenbedürftig wird, sich hierauf nicht berufen kann (Dürbeck/Gottschalk, a. a. O., OLG Hamm vom 26.07.2011 - II - 2 WF 75/11 - = MDR 2011, 1295, entsprechend BAG vom 18.11.2013 - 10 AZB 38/13 -, NZA 2014 Seite 107, bereits LAG Frankfurt vom 08.06.1984, 4 Ta 159/84 -).

  • LAG Köln, 01.09.2020 - 1 Ta 125/20

    Gewerkschaftsaustritt; fiktiver Vermögenswert

    Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf gewerkschaftlichen Rechtsschutz für ein arbeitsgerichtliches Verfahren ist ein vermögenswertes Recht iSd. § 115 Abs. 3 Satz 1 ZPO (BAG 18.11.2013 - 10 AZB 38/13, NZA 2014, 107, Rn. 7).

    Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn gewerkschaftlicher Rechtsschutz ohne sachlichen Grund im Kontext eines Rechtsstreits durch Austritt aufgegeben wird (BAG 18.11.2013 - 10 AZB 38/13, a.a.O. Rn. 11).

  • LSG Sachsen, 21.04.2016 - L 3 AS 7/15

    Befristetes Hausverbot für ein Jobcenter; Erledigung nach Fristablauf;

    Ausnahmsweise kann es aber einem Kläger unzumutbar sein, sich bei der Prozessführung durch einen Angestellten der gewerkschaftlichen Rechtsschutzversicherung vertreten zu lassen (vgl. hierzu BSG, Beschluss vom 12. März 1996 - 9 RV 24/94 - SozR 3-1500 § 73a Nr. 4 = juris Rdnr. 3; Beschluss vom 5. November 2012 - 3 AZB 23/12 - BAGE 143, 250 ff. = NJW 2013, 493 = juris Rdnr. 14; BAG, Beschluss vom 18. November 2013 - 10 AZB 38/13 - NZA 2014, 107 = juris Rdnr. 8).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2016 - L 9 R 70/14
    Letzteres kann bei einer erheblichen Störung des Vertrauensverhältnisses zu dem vom Verband gestellten Prozessvertreter der Fall sein (BSG, Beschluss vom 7. Januar 2016, a.a.O., Rn. 6; Bundesarbeitsgericht [BAG], Beschluss vom 18. November 2013 - 10 AZB 38/13, Rn. 8).
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