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   BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 907/11   

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https://dejure.org/2013,23905
BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 907/11 (https://dejure.org/2013,23905)
BAG, Entscheidung vom 12.09.2013 - 6 AZR 907/11 (https://dejure.org/2013,23905)
BAG, Entscheidung vom 12. September 2013 - 6 AZR 907/11 (https://dejure.org/2013,23905)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan

  • openjur.de

    Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 254 InsO, § 254 ff InsO
    Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan

  • IWW

    InsO idF vom 5. Oktober 1994 (aF) § 254 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 InsO... idF vom 7. Dezember 2011 (nF) § 1 Satz 1 Alt. 2, § 13 Abs. 1 Satz 2, § 22 Abs. 3, §§ 176, 189, 218 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, §§ 221 ff., 244 ff., 254 Abs. 1, §§ 254b, 255 Abs. 1, § 256 Abs. 1, § 258 Abs. 1, § 259 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, §§ 259a, 259b, 261 Abs. 1, § 263 Satz 1 VerglO §§ 2, 3, 4 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Satz 2, §§ 9, 97 GesO § 14 Abs. 1 Satz 1 GG Art. 14 Abs. 1 AÜG idF vom 23. Dezember 2003 (aF) § 9 Nr. 2, § 10 Abs. 4 BGB § 614 Satz 2, § 779 BUrlG § 7 Abs. 4 ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss von Gläubigern als "Nachzügler" nicht angemeldeter Forderungen bei rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans nach dem gesetzlichen Regelungskonzept der §§ 254 ff. InsO

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan

  • bag-urteil.com

    Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan

  • Betriebs-Berater

    Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan

  • rewis.io

    Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch Insolvenzplan

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Geltendmachung von Insolvenzforderungen, die bei rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans unbekannt waren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • heise.de (Pressebericht, 27.09.2013)

    Insolvenzplan darf Nachzügler nicht ausschließen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nicht angemeldete Forderungen und der Insolvenzplan

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch Insolvenzplan

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer können auch noch nach Rechtskraft des Insolvenzplans Forderungen geltend machen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch Insolvenzplan

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch Insolvenzplan

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Über nicht angemeldete Forderungen - Insolvenz - wann ist die Ausschlussklausel wirksam?

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Pressemitteilung)

    "Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch Insolvenzplan"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nach Bestätigung des Insolvenzplans: unbekannte Forderungen nicht ausgeschlossen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bei Bestätigung des Insolvenzplans sind unbekannte Forderungen nicht ausgeschlossen - Insolvenzrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch Insolvenzplan - "Nachzügler" müssen Forderungen jedoch erst rechtskräftig durch Prozessgericht feststellen lassen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 2268
  • ZIP 2013, 74
  • MDR 2013, 13
  • NZA 2014, 280
  • NZI 2013, 1076
  • BB 2013, 2931
  • DB 2013, 2849
  • JR 2014, 412
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 206/11

    Wirkungen des Insolvenzplans: Nichterfüllung einer nicht zur Tabelle

    Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 907/11
    Die Erfüllung dieser Naturalobligationen ist möglich, kann aber nicht erzwungen werden (vgl. BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 - Rn. 9; 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08 - Rn. 8 mwN) .

    Die Insolvenzordnung sieht nicht vor, dass Ansprüche, die im Insolvenzverfahren nicht angemeldet wurden, nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht mehr gegen den Insolvenzschuldner geltend gemacht werden können (vgl. BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 - Rn. 9; 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08 - Rn. 8; aA Sächsisches LAG 22. November 2007 - 1 Sa 364/03 - zu B I 5 der Gründe) .

    Das setzte voraus, dass die nicht angemeldeten Forderungen fortbestanden und weiter durchgesetzt werden konnten (vgl. BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 - Rn. 9; s. auch LAG Rheinland-Pfalz 12. Oktober 2006 - 4 Sa 281/06 - zu IV der Gründe; AG Leipzig 16. Dezember 2010 - 444 M 22550/10 - zu II der Gründe; Martini jurisPR-InsR 14/2011 Anm. 6) .

    Für den von der Verfassung erlaubten Eingriff in das Freiheitsrecht mit geeigneten, erforderlichen und angemessenen Mitteln ist nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage erforderlich (vgl. BVerfG 26. April 1995 - 1 BvL 19/94, 1 BvR 1454/94 - zu B I 3 der Gründe, BVerfGE 92, 262 zu § 14 Abs. 1 Satz 1 GesO; BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 - Rn. 10; weniger vorsichtig für eine Ausschlussklausel noch 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08 - Rn. 10; dazu krit. Schrader jurisPR-PrivBauR 11/2011 Anm. 6; Smid jurisPR-InsR 18/2011 Anm. 2) .

    Der Gesetzgeber hat damit die Vorschläge der Kommission für Insolvenzrecht nachträglich modifiziert aufgegriffen (vgl. BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 - Rn. 11) .

    Ausfallforderungen">256 Abs. 1 InsO ist auf erst nach Annahme und Bestätigung des Insolvenzplans erhobene Forderungen entsprechend anwendbar (vgl. BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 - Rn. 15; Uhlenbruck/Lüer 13. Aufl. § 256 InsO Rn. 4) .

    Eine Prüfung und Feststellung von Forderungen durch sie ist nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich (vgl. BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 - Rn. 15; s. auch 15. Juli 2010 - IX ZB 65/10 - Rn. 16) .

    Ausfallforderungen">256 InsO ebenfalls nicht zu (vgl. BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 - Rn. 18) .

    Der Schuldner sollte nicht davon profitieren, dass er eine Forderung nicht in das von ihm nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 VerglO einzureichende Gläubigerverzeichnis aufgenommen hatte (vgl. BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 - Rn. 19) .

    Vor diesem Hintergrund lag es nahe, die Vorschriften der §§ 9, 97 VerglO über das Wiederaufleben nicht erfüllter Forderungen danach auszulegen, ob sich der Schuldner die "Wohltat" des Vergleichs verdient hatte oder nicht (vgl. näher BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 - Rn. 20) .

    Er soll ein universelles Instrument der Masseverwertung sein (vgl. BT-Drucks. 12/2443 S. 90; BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 - Rn. 21) .

    Die Erfüllung des von den Gläubigern angenommenen und vom Insolvenzgericht bestätigten Insolvenzplans ist auf diese Weise weniger gefährdet, als würde verlangt, dass der Schuldner unverzüglich tätig wird (vgl. BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 - Rn. 22 mwN zu der Kontroverse) .

    Frühere Fristsetzungen sind wirkungslos (vgl. BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 - Rn. 23) .

  • LAG Düsseldorf, 15.09.2011 - 11 Sa 591/11

    Wirkungen des Insolvenzplanes für und gegen Insolvenzgläubiger; unbegründete

    Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 907/11
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. September 2011 - 11 Sa 591/11 - wird zurückgewiesen.

    (2) Diese verfassungsrechtlichen Anforderungen sprechen im Übrigen gegen die Zulässigkeit von Präklusionsklauseln für sog. Nachzügler in Insolvenzplänen, die über die gesetzlichen Regelungen der §§ 254 ff. InsO hinaus den Verlust von Ansprüchen fingieren, die dem Gläubiger bei rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans unbekannt waren (ebenso jedenfalls nach Neufassung der Insolvenzordnung mit Wirkung vom 1. März 2012 Küpper/Heinze ZInsO 2013, 471, 473 ff.; ähnlich zum alten Recht Schreiber/Flitsch BB 2005, 1173, 1176 f.; zweifelnd auch Bähr/Höpker Anm. EWiR 2012, 151, 152; aA zum alten Recht OLG Hamm 3. Dezember 2010 - 30 U 98/10, I-30 U 98/10 - zu II 1 c bis f der Gründe; Jacobi/Stapper NJ 2012, 265, 266; Martini jurisPR-InsR 16/2010 Anm. 2; Otte/Wiester NZI 2005, 70, 77 aE) .

    Das vom Landesarbeitsgericht und von der Beklagten aufgeworfene Problem, dass die Nichterfüllung vollständig erlassener Forderungen denknotwendig ausgeschlossen sei (vgl. Bähr/Höpker Anm. EWiR 2012, 151, 152; MünchKommInsO/Huber 2. Aufl. § 255 Rn. 13) , stellt sich dann nicht.

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZR 222/08

    Insolvenzverfahren: Aufrechnungsbefugnis trotz Erlasses der aufgerechneten

    Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 907/11
    Die Erfüllung dieser Naturalobligationen ist möglich, kann aber nicht erzwungen werden (vgl. BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 - Rn. 9; 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08 - Rn. 8 mwN) .

    Die Insolvenzordnung sieht nicht vor, dass Ansprüche, die im Insolvenzverfahren nicht angemeldet wurden, nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht mehr gegen den Insolvenzschuldner geltend gemacht werden können (vgl. BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 - Rn. 9; 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08 - Rn. 8; aA Sächsisches LAG 22. November 2007 - 1 Sa 364/03 - zu B I 5 der Gründe) .

    Für den von der Verfassung erlaubten Eingriff in das Freiheitsrecht mit geeigneten, erforderlichen und angemessenen Mitteln ist nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage erforderlich (vgl. BVerfG 26. April 1995 - 1 BvL 19/94, 1 BvR 1454/94 - zu B I 3 der Gründe, BVerfGE 92, 262 zu § 14 Abs. 1 Satz 1 GesO; BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 - Rn. 10; weniger vorsichtig für eine Ausschlussklausel noch 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08 - Rn. 10; dazu krit. Schrader jurisPR-PrivBauR 11/2011 Anm. 6; Smid jurisPR-InsR 18/2011 Anm. 2) .

  • BGH, 15.07.2010 - IX ZB 65/10

    Insolvenzverfahren: Beginn der Klagefrist bei im Insolvenzplan vorgesehener

    Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 907/11
    Eine Prüfung und Feststellung von Forderungen durch sie ist nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich (vgl. BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 - Rn. 15; s. auch 15. Juli 2010 - IX ZB 65/10 - Rn. 16) .

    Ausfallforderungen">256 Abs. 1 Satz 2 InsO festzustellen, in welchem Umfang die bestrittene Forderung vorläufig zu berücksichtigen ist (vgl. BGH 15. Juli 2010 - IX ZB 65/10 - Rn. 16) .

  • OLG Hamm, 03.12.2010 - 30 U 98/10
    Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 907/11
    Der Senat braucht nicht darüber zu entscheiden, ob die Schuldnerin ungeachtet der Regelung in Nr. 12 Abs. 2 des gestaltenden Teils des Insolvenzplans passiv legitimiert ist (ebenfalls offengelassen von OLG Hamm 3. Dezember 2010 - 30 U 98/10, I-30 U 98/10 - zu II 2 der Gründe) .

    (2) Diese verfassungsrechtlichen Anforderungen sprechen im Übrigen gegen die Zulässigkeit von Präklusionsklauseln für sog. Nachzügler in Insolvenzplänen, die über die gesetzlichen Regelungen der §§ 254 ff. InsO hinaus den Verlust von Ansprüchen fingieren, die dem Gläubiger bei rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans unbekannt waren (ebenso jedenfalls nach Neufassung der Insolvenzordnung mit Wirkung vom 1. März 2012 Küpper/Heinze ZInsO 2013, 471, 473 ff.; ähnlich zum alten Recht Schreiber/Flitsch BB 2005, 1173, 1176 f.; zweifelnd auch Bähr/Höpker Anm. EWiR 2012, 151, 152; aA zum alten Recht OLG Hamm 3. Dezember 2010 - 30 U 98/10, I-30 U 98/10 - zu II 1 c bis f der Gründe; Jacobi/Stapper NJ 2012, 265, 266; Martini jurisPR-InsR 16/2010 Anm. 2; Otte/Wiester NZI 2005, 70, 77 aE) .

  • BGH, 06.10.2005 - IX ZR 36/02

    Auslegung von Regelungen in einem Insolvenzplan; Fortführung von

    Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 907/11
    Entscheidende Argumente gegen eine Willensübereinkunft durch einen Vertrag im herkömmlichen Sinn sind nach dieser Sichtweise, dass die Gläubigergemeinschaft nicht aus freiem Willen zusammengefunden hat und der Wille einzelner Gläubiger nach §§ 244 ff. InsO durch Mehrheitsentscheidungen überwunden werden kann (vgl. BGH 6. Oktober 2005 - IX ZR 36/02 - Rn. 14 f., s. auch Rn. 13 zu abweichenden Literaturstimmen) .

    Die Auslegung des nicht vollstreckbaren Teils des Insolvenzplans durch die Tatsachengerichte ist nur beschränkt revisibel (vgl. BGH 6. Oktober 2005 - IX ZR 36/02 - Rn. 16 f.) .

  • BGH, 07.12.1995 - IX ZR 250/94

    Verzug mit der Erfüllung einer unbestimmten Vergleichsforderung

    Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 907/11
    (b) Anderes galt vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung (vgl. BGH 7. Dezember 1995 - IX ZR 250/94 - zu II 1 b bb der Gründe mwN) .
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 907/11
    (a) Mit dieser Beurteilung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Fünften Senats, die annimmt, dass Differenzvergütungsansprüche auf "Equal Pay" in der Folge der CGZP-Entscheidungen des Ersten Senats grundsätzlich arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen unterfallen können (vgl. nur BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 33 ff.) .
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2005 - 7 U 148/05

    Grund und Grenzen einer Prozessstandschaft des Sachwalters im

    Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 907/11
    aa) Das Oberlandesgericht Düsseldorf nimmt an, der nach dem Insolvenzplan als Sachwalter handelnde Insolvenzverwalter sei auch nach Bestätigung des Insolvenzplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens noch prozessführungsbefugt, sofern die Klage das im Insolvenzplan genannte Vermögen betreffe (vgl. 22. Dezember 2005 - I-7 U 148/05, 7 U 148/05 - zu B I der Gründe) .
  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 907/11
    Mit Beschluss vom 23. Mai 2012 (- 1 AZB 58/11 - BAGE 141, 382) stellte es klar, dass die CGZP nie tariffähig war.
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

  • OLG Celle, 20.11.2006 - 4 U 166/06

    Beendigung der Verwaltungsbefugnis und Verfügungsbefugnis des vormaligen

  • BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94

    Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss

  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 898/11

    Umfang der Wochenarbeitszeit - Vertragsauslegung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2006 - 4 Sa 281/06

    Betriebsrente - Schadensersatzanspruch - Direktzusage - unterbliebene

  • AG Leipzig, 16.12.2010 - 444 M 22550/10

    Geltendmachung des Einwands der Befreiung von den restlichen Verbindlichkeiten

  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 206/08

    Einleitung eines Anfechtungsrechtsstreits durch einen Insolvenzverwalter auf

  • LAG Sachsen, 22.11.2007 - 1 Sa 364/03
  • BGH, 11.04.2013 - IX ZR 122/12

    Fortsetzung eines Anfechtungsprozesses durch den Insolvenzverwalter nach

  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 559/14

    Ausschlussfrist im Insolvenzplan - § 113 Satz 3 InsO

    Der Antrag, den Anspruch auf Schadenersatz festzustellen, ist ausdrücklich allein vor dem Hintergrund der Ausführungen des Senats in seiner Entscheidung vom 12. September 2013 (- 6 AZR 907/11 - Rn. 25) erhoben worden, "Nachzügler" müssten unter den dort genannten weiteren Umständen ihre Forderungen zunächst rechtskräftig durch das Prozessgericht feststellen lassen, bevor sie ihre Ansprüche durch Leistungsklage gegen den Schuldner durchsetzen könnten.

    Das kann nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens im Wege der Leistungsklage geschehen (vgl. BAG 12. September 2013 - 6 AZR 907/11 - Rn. 11; BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 -) .

    Eine Tabellenfeststellungsklage ist nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ohnehin nicht mehr möglich (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 907/11 - Rn. 39; Uhlenbruck/Lüer/Streit § 254b InsO Rn. 5) .

    Darin liegt der Unterschied zu den nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und Bundesgerichtshofs unwirksamen gewillkürten Präklusionsvorschriften im Insolvenzplan, durch die Insolvenzgläubiger, die sich am Insolvenzverfahren nicht beteiligt haben, mit ihren Forderungen auch in Höhe der im Plan auf Forderungen ihrer Art festgeschriebenen Quote ausgeschlossen sind (BGH 7. Mai 2015 - IX ZB 75/14 - Rn. 15 ff.; vgl. bereits BAG 12. September 2013 - 6 AZR 907/11 - Rn. 32) .

    Die von ihr insoweit herangezogenen Ausführungen des Senats in seiner Entscheidung vom 12. September 2013 (- 6 AZR 907/11 - Rn. 25 ff., 47 f.) betreffen ebenso wie die insoweit vom Senat angeführten Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 10. Mai 2012 (- IX ZR 206/11 - Rn. 23) allein die Frage, ob der über die Planquote hinausgehende Teil der Forderung nach §§ 255, …

    Ausfallforderungen">256 Abs. 1 InsO vorgegebenen Prozedere können vom Sachwalter bestrittene Forderungen, die die Planquote übersteigen, oder Forderungen, die nicht angemeldet worden sind, darum nicht mit einer Leistungsklage durchgesetzt werden (vgl. BAG 12. September 2013 - 6 AZR 907/11 - Rn. 36 ff., 47; BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 - Rn. 12 ff.) .

  • BGH, 07.05.2015 - IX ZB 75/14

    Insolvenzgerichtliches Vorprüfungsverfahren für einen Insolvenzplan:

    bb) Ob angesichts dessen eine materielle Ausschlussklausel im Insolvenzplan vereinbart werden kann, ist streitig (für die Zulässigkeit der Ausschlussklausel nach ESUG: MünchKomm-InsO/Eidenmüller, aaO, § 221 Rn. 54 ff; Mohrbutter/Ringstmeier/Bähr, aaO, Kap. 14 Rn. 311; Kübler/Balthasar, aaO, § 26 Rn. 278; ähnlich HmbKomm-InsO/Thies, 5. Aufl., § 254b Rn. 6; dagegen: Schmidt/Spliedt, aaO, § 259b Rn. 6; MünchKomm-InsO/Madaus, aaO, § 254b Rn. 6 ff, 9; Spahlinger in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2014, § 254b Rn. 6; HK-InsO/Haas, aaO, § 254b Rn. 2; für die Zulässigkeit nach altem Recht: OLG Hamm, Urteil vom 3. Dezember 2010 - 30 U 98/10, juris Rn. 14; LAG Düsseldorf, ZIP 2011, 2487, 2488; zweifelnd BAG, NZI 2013, 1076 Rn. 32).
  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 864/15

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der

    Das kann nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens im Wege der Leistungsklage geschehen (vgl. BAG 19. November 2015 - 6 AZR 559/14 - Rn. 21; 12. September 2013 - 6 AZR 907/11 - Rn. 11; BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 -) .

    Eine Tabellenfeststellungsklage ist nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ohnehin nicht mehr möglich (BAG 19. November 2015 - 6 AZR 559/14 - Rn. 21; 12. September 2013 - 6 AZR 907/11 - Rn. 39; Uhlenbruck/Lüer/Streit § 254b InsO Rn. 5) .

  • LAG Düsseldorf, 03.07.2014 - 5 Sa 225/14

    Wirksamkeit und Umfang der Vereinbarung einer Ausschlussfrist in einem

    - IX ZR 36/02 - NJW-RR 2006, 491; BAG 12.09.2013 - 6 AZR 907/11 - DB 2013, 2849).

    Nachzügler sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Gläubiger, die zum Zeitpunkt des Abschlusses bzw. der Bestätigung des Insolvenzplans unbekannt waren (vgl. auch hierzu: BAG 12.09.2013, a.a.O.).

  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 865/15

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der

    Das kann nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens im Wege der Leistungsklage geschehen (vgl. BAG 19. November 2015 - 6 AZR 559/14 - Rn. 21; 12. September 2013 - 6 AZR 907/11 - Rn. 11; BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 -) .

    Eine Tabellenfeststellungsklage ist nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ohnehin nicht mehr möglich (BAG 19. November 2015 - 6 AZR 559/14 - Rn. 21; 12. September 2013 - 6 AZR 907/11 - Rn. 39; Uhlenbruck/Lüer/Streit § 254b InsO Rn. 5) .

  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 866/15

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der

    Das kann nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens im Wege der Leistungsklage geschehen (vgl. BAG 19. November 2015 - 6 AZR 559/14 - Rn. 21; 12. September 2013 - 6 AZR 907/11 - Rn. 11; BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 -) .

    Eine Tabellenfeststellungsklage ist nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ohnehin nicht mehr möglich (BAG 19. November 2015 - 6 AZR 559/14 - Rn. 21; 12. September 2013 - 6 AZR 907/11 - Rn. 39; Uhlenbruck/Lüer/Streit § 254b InsO Rn. 5) .

  • ArbG Mönchengladbach, 29.01.2014 - 7 Ca 2069/13

    Verfrühungsschaden bei Kündigung in der Insolvenz

    Auch nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens wäre es dem Kläger möglich, eine entsprechende Feststellungsklage (ohne Tabellenanmeldung) zu erheben (so wohl BAG Pressemitteilung Nr. 54/13 zu 6 AZR 907/11).

    Auf Grundlage der neuerlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 12.09.2013, Az.: 6 AZR 907/11, zitiert nach Juris) kann davon ausgegangen werden, dass für einen entsprechenden Feststellungsantrag ein Feststellungsinteresse grundsätzlich besteht.

  • LAG Düsseldorf, 06.08.2014 - 7 Sa 1190/13

    Anmeldung von Ansprüchen des Arbeitnehmers zur Insolvenztabelle

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 12.09.2013, 6 AZR 907/11, zitiert nach juris, eine Leistungsklage als zulässig angesehen.

    Nachzügler sind Gläubiger, die zum Zeitpunkt des Abschlusses bzw. der Bestätigung des Insolvenzplans unbekannt waren (vgl. BAG, Urteil vom 12.09.2013, 6 AZR 907/11, zitiert nach juris).

  • BFH, 08.03.2022 - VI R 33/19

    Erlass eines Haftungs- und Nachforderungsbescheids nach Abschluss eines

    bb) Soweit Insolvenzforderungen nach § 227 Abs. 1 InsO als erlassen gelten oder ein sog. Verzicht auf sie fingiert wird, sind sie nicht erloschen, sondern bestehen als natürliche, unvollkommene Verbindlichkeiten fort, deren Erfüllung möglich ist, aber nicht erzwungen werden kann (s. BGH-Urteil vom 19.05.2011 - IX ZR 222/08, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2011, 1380, Rz 8; Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.09.2013 - 6 AZR 907/11, Rz 28).
  • ArbG Mönchengladbach, 29.01.2014 - 7 Ca 2137/13

    Schadensersatz, Leistungsklage, Verfrühungsschaden, Insolvenzplan,

    Auch nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens wäre es dem Kläger möglich, eine entsprechende Feststellungsklage (ohne Tabellenanmeldung) zu erheben (so wohl BAG Pressemitteilung Nr. 54/13 zu 6 AZR 907/11).

    Auf Grundlage der neuerlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 12.09.2013, Az.: 6 AZR 907/11, zitiert nach Juris) kann davon ausgegangen werden, dass für einen entsprechenden Feststellungsantrag ein Feststellungsinteresse grundsätzlich besteht.

  • ArbG Mönchengladbach, 27.02.2014 - 4 Ca 2122/13

    Schadenersatz nach § 113 S. 3 INSO nach Kündigung durch den Insolvenzverwalter,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2021 - 2 Sa 170/20

    Altersteilzeit im Blockmodell - Freistellungsphase - Insolvenzplan - tarifliches

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Rechtsprechung
   BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 953/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,33498
BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 953/11 (https://dejure.org/2013,33498)
BAG, Entscheidung vom 12.09.2013 - 6 AZR 953/11 (https://dejure.org/2013,33498)
BAG, Entscheidung vom 12. September 2013 - 6 AZR 953/11 (https://dejure.org/2013,33498)
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Volltextveröffentlichungen (16)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Halteprämie als Masseverbindlichkeit

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anspruch auf Halteprämie stellt Insolvenzforderung dar

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Halteprämie - keine Masseverbindlichkeit

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Halteprämien als Masseverbindlichkeiten

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Fälligkeit einer Forderung nach Insolvenzeröffnung begründet noch keine Masseverbindlichkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 2414
  • NZA 2014, 280
  • NZI 2014, 151
  • NZI 2014, 38
  • BB 2013, 3060
  • DB 2014, 306
  • NZA-RR 2014, 29
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10

    Sonderzahlung mit Mischcharakter

    Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 953/11
    Auf die Gegenleistung für schon erbrachte Arbeit musste er bei einer Entscheidung, das Arbeitsverhältnis durch Kündigung zu beenden, nicht verzichten (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - Rn. 28, BAGE 140, 231) .

    Von einer Verwendungsabsicht für eine Vielzahl von Verträgen iSd. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB ist auszugehen, wenn ein Text in mindestens drei Fällen zur Grundlage von Vertragsbedingungen gemacht wird (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - Rn. 14, BAGE 140, 231) .

    Seine entgegenstehende Rechtsprechung (BAG 28. März 2007 - 10 AZR 261/06 - Rn. 18) hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgegeben (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - Rn. 22, 27 f., BAGE 140, 231; im Anschluss an BAG 5. Juli 2011 - 1 AZR 94/10 - Rn. 28, 39, 43; 7. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 - Rn. 34) .

    cc) Dem Arbeitgeber ist es dagegen durch § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht verwehrt, Betriebstreue zu honorieren, so einen finanziellen Anreiz für den Verbleib im Arbeitsverhältnis zu setzen und dem Arbeitnehmer deutlich zu machen, welchen Wert für ihn dessen Verbleib im Arbeitsverhältnis und damit der Bestand des Arbeitsverhältnisses als solcher darstellt (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - Rn. 28, BAGE 140, 231; 18. Januar 2012 - 10 AZR 667/10 - Rn. 13, BAGE 140, 239; kritisch Mückl ZIP 2012, 1642, 1644, der diese Unterscheidung als gekünstelt bezeichnet) .

  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 406/11

    Sanierungstarifvertrag - Vergütung für vor Insolvenzeröffnung geleistete sog.

    Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 953/11
    Sollte der Anspruch demgegenüber als Insolvenzforderung zu bewerten sein, führte dies nicht zur Unzulässigkeit, sondern zur Unbegründetheit der Klage (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 406/11 - Rn. 17 f.) .

    Werden Ansprüche dagegen - wie hier - durch Vereinbarungen des Schuldners vor Insolvenzeröffnung begründet, handelt es sich auch für den Zeitraum nach Insolvenzeröffnung nicht um Masseverbindlichkeiten iSv. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 406/11 - Rn. 23) .

    Demgegenüber genügt es nicht, dass die Forderung erst nach Eröffnung des Verfahrens fällig wird, also erst "in der Zeit" nach Verfahrenseröffnung erfüllt werden muss (BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 406/11 - Rn. 28 f.) .

  • BAG, 27.09.2007 - 6 AZR 975/06

    Abfindungszahlung in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 953/11
    Auch Leistungen, die nur vom Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Stichtag abhängen, können danach Masseverbindlichkeiten sein (vgl. BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 20, BAGE 124, 150) .

    Zuwendungen zum laufenden Arbeitsentgelt (MünchKommInso/Hefermehl 3. Aufl. § 55 Rn. 180) , als Insolvenzforderungen oder Masseverbindlichkeiten einzuordnen sind, hängt vom Zweck der Leistungen ab (BAG 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 19, BAGE 124, 150) .

  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 3/12

    Bonusanspruch - Insolvenzforderung

    Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 953/11
    Die Halteprämie wurde für den bloßen Verbleib des Klägers im Arbeitsverhältnis zugesagt (vgl. BAG 14. November 2012 - 10 AZR 3/12 - Rn. 32 für eine von der Schuldnerin erteilte Zusage einer Halteprämie, die sich nur in der Höhe von der vorliegenden unterschied) .

    Das folgt aus dem Zweck der Vorschrift, die sicherstellt, dass der Gläubiger, der noch voll zur Masse leisten muss, auch die volle vereinbarte Gegenleistung erhält und nicht die Masse auf seine Kosten bereichert wird (BAG 14. November 2012 - 10 AZR 3/12 - Rn. 17) , sowie aus dem systematischen Zusammenhang des § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO mit § 108 Abs. 3 InsO.

  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

    Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 953/11
    Damit kann nur der in Satz 1 ausdrücklich erwähnte "starke" vorläufige Insolvenzverwalter gemeint sein (vgl. BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 195/01 - zu III 2 a der Gründe, BGHZ 151, 353) .

    Dagegen bewirkt der Zustimmungsvorbehalt des § 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO ohne ergänzende gerichtliche Anordnungen lediglich, dass der vorläufige Insolvenzverwalter wirksame rechtsgeschäftliche Verfügungen des Schuldners verhindern kann (vgl. BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 195/01 - zu III 2 b und c der Gründe mwN, BGHZ 151, 353) .

  • BGH, 24.01.2008 - IX ZR 201/06

    Haftung des schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters wegen unterlassener

    Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 953/11
    Die Vorschrift ist weder unmittelbar noch entsprechend auf Rechtshandlungen eines vorläufigen Insolvenzverwalters ohne begleitendes allgemeines Verfügungsverbot anzuwenden (vgl. BGH 24. Januar 2008 -  IX ZR 201/06  - Rn. 9 mwN) .
  • BGH, 02.12.2004 - IX ZR 422/99

    Rechtstellung des Nebenintervenienten bei fehlender Entscheidung über seine

    Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 953/11
    Die Entscheidungen können im Kostenpunkt nicht ergänzt werden, weil der nach § 321 Abs. 2 ZPO erforderliche Antrag nicht gestellt worden ist (vgl. zu der grundsätzlich möglichen Urteilsergänzung im Fall der Nebenintervention BGH 2. Dezember 2004 - IX ZR 422/99 -) .
  • BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 529/04

    Vereinbarte Vergütungserhöhung für den Fall der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 953/11
    Darüber hinaus muss der geltend gemachte Anspruch erst nach Verfahrenseröffnung entstanden sein (BAG 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04 - Rn. 18, BAGE 117, 1) .
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 667/10

    Weihnachtsgratifikation - gekündigtes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 953/11
    cc) Dem Arbeitgeber ist es dagegen durch § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht verwehrt, Betriebstreue zu honorieren, so einen finanziellen Anreiz für den Verbleib im Arbeitsverhältnis zu setzen und dem Arbeitnehmer deutlich zu machen, welchen Wert für ihn dessen Verbleib im Arbeitsverhältnis und damit der Bestand des Arbeitsverhältnisses als solcher darstellt (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - Rn. 28, BAGE 140, 231; 18. Januar 2012 - 10 AZR 667/10 - Rn. 13, BAGE 140, 239; kritisch Mückl ZIP 2012, 1642, 1644, der diese Unterscheidung als gekünstelt bezeichnet) .
  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 1087/06

    Masseverbindlichkeit durch Verwertungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 953/11
    Eine tatsächliche Arbeitsleistung ist dabei nicht zwingend erforderlich (BAG 19. Juli 2007 - 6 AZR 1087/06 - Rn. 19, BAGE 123, 269) .
  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 650/09

    Betriebsrente - betriebliche Übung - Urteilsergänzung

  • BGH, 15.11.2012 - IX ZR 169/11

    Energielieferungsvertrag: Wirksamkeit einer insolvenzabhängigen Lösungsklausel

  • BAG, 28.05.2009 - 6 AZR 144/08

    Aufhebungsvertrag - Tarifvertragliche Arbeitszeitverkürzung zur

  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine

  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 324/88

    Jahressonderzahlung: Begriff des ungekündigten Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06

    Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag

  • BGH, 03.07.2000 - II ZR 282/98

    Abschluß eines Geschäftsführeranstellungsvertrages

  • BGH, 17.03.2008 - II ZR 239/06

    Vertretung des Aufsichtsrats einer Genossenschaft durch den

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 194/08

    Luftfrachtbeförderungsvertrag: Vorrangige Einbeziehung der ADSp; Verzicht auf

  • BAG, 08.08.1963 - 5 AZR 395/62

    Erschwerung des fristlosen Kündigungsrechts

  • BAG, 05.07.2011 - 1 AZR 94/10

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine

  • LAG München, 20.07.2011 - 10 Sa 198/11

    Insolvenz - Masseverbindlichkeit - Retention-Payment

  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 16/02

    Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung

  • RG, 15.02.1911 - I 387/10

    Vorstand der Aktiengesellschaft; Dienstverhältnis

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Soweit der Senat in der Entscheidung vom 12. September 2013 (- 6 AZR 953/11 - Rn. 29) unter Bezug auf sein Urteil vom 28. Mai 2009 (- 6 AZR 144/08 - Rn. 29 f.) darauf hingewiesen hat, dass Tarifnormen außerhalb von Verstößen gegen Art. 3 und Art. 6 GG nur darauf zu überprüfen seien, ob sie gegen elementare Gerechtigkeitsanforderungen aus den Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG verstießen, stellt er klar, dass sich dies nur auf die Prüfung von tariflichen Arbeitszeit- und Entgeltregelungen am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG bezog.
  • BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 283/12

    Leistungsklage - Zulässigkeit bei behaupteter Masseforderung - Vergütungsanspruch

    § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO bezieht sich allein auf eine Leistung an den sog. "starken" vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis iSv. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 1 InsO (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 953/11 - Rn. 42) .

    Bei der Vergütung "für" den davor liegenden Zeitraum handelt es sich, auch wenn sie erst nach dem 20. September 2009 fällig wurde, um eine Insolvenzforderung iSv. §§ 38, 108 Abs. 3 InsO (BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 406/11 - Rn. 28 f.; 12. September 2013 - 6 AZR 953/11 - Rn. 36) .

    Beruft sich der Arbeitnehmer auf eine vorweg zu berichtigende Masseverbindlichkeit iSv. §§ 5355 InsO, ist die Klage nicht unzulässig, sondern unbegründet, wenn es sich tatsächlich um eine Insolvenzforderung iSv. §§ 38, 108 Abs. 3 InsO handelt (BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 406/11 - Rn. 17 f.; 12. September 2013 - 6 AZR 953/11 - Rn. 17) , die unter den in §§ 179, 180 InsO geregelten Voraussetzungen mit einer Feststellungsklage zu verfolgen wäre.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 5 Sa 485/17

    AGB-Kontrolle - Pflicht zur Übernahme eines Dienstfahrzeugs nebst Darlehensschuld

    (3) Eine unangemessene Benachteiligung des Klägers ergibt sich vorliegend schon daraus, dass die Klausel in nicht zu rechtfertigender Weise die nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit des Klägers verkürzt, weil sie die Ausübung seines Kündigungsrechts unzulässig erschwert (vgl. BAG 12.09.2013 - 6 AZR 953/11 - Rn. 28 mwN).
  • BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 801/16

    Altersteilzeit - Insolvenzgeld - Differenzvergütung

    § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO bezieht sich ebenso wie § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO allein auf eine Leistung an den sog. "starken" vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis iSv. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 1 InsO (BAG 25. Juni 2014 - 5 AZR 283/12 - Rn. 12, BAGE 148, 290; 12. September 2013 - 6 AZR 953/11 - Rn. 42) .
  • BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 317/12

    Nichtigkeit eines Verzichts auf einen tariflichen Anspruch

    Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die Klägerin im Grundsatz die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt und es sich um eine durch den Insolvenzverwalter selbst begründete Masseforderung nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO handelt, weil er die Klinik bereits seit Mitte des Jahres 2008 weitergeführt hat (vgl. nur BAG 12. September 2013 - 6 AZR 953/11 - Rn. 36 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2021 - 2 Sa 170/20

    Altersteilzeit im Blockmodell - Freistellungsphase - Insolvenzplan - tarifliches

    Auch Leistungen, die nur vom Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Stichtag abhängen, können danach Masseverbindlichkeiten sein ( BAG 12. September 2013 - 6 AZR 953/11 - Rn. 36, NZA-RR 2014, 29 ).
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Rechtsprechung
   BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26244
BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11 (https://dejure.org/2013,26244)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2013 - 2 AZR 960/11 (https://dejure.org/2013,26244)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 (https://dejure.org/2013,26244)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener griechischer Schule - außerordentliche fristlose Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • openjur.de

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener griechischer Schule - außerordentliche fristlose Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener griechischer Schule - außerordentliche fristlose Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 2 GVG, Art 18 Abs 1 EGV 44/2001, Art 19 Nr 2 Buchst a EGV 44/2001, Art 27 Abs 1 S 1 BGBEG vom 21.09.1994, Art 30 Abs 2 Nr 1 BGBEG vom 21.09.1994
    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener griechischer Schule - außerordentliche fristlose Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eröffnung der deutschen Gerichtsbarkeit für Streitigkeiten

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche fristlose Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung - Bestimmtheit des Änderungsangebots - Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener griechischer Schule -

  • rewis.io

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener griechischer Schule - außerordentliche fristlose Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Eröffnung der deutschen Gerichtsbarkeit für Streitigkeiten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Immunität für die in Deutschland gelegene griechische Schule

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland belegener griechischer Schule

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 280
  • JR 2014, 225
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 78/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11
    Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, dass ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüft (vgl. BVerfG 6. Dezember 2006 - 2 BvM 9/03 - Rn. 34, BVerfGE 117, 141; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 14 mwN) .

    Entscheidend sind der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 17, jeweils mwN) sowie ihr - bestehender oder nicht bestehender - Zusammenhang mit den diplomatischen und konsularischen Aufgaben (BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 13) .

    Zu ihm gehören die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 15 f. mwN) .

    Sie steht in keinem funktionalen Zusammenhang mit diplomatischen oder konsularischen Aufgaben und ist auch nicht die Ausübung einer hoheitsrechtlichen Befugnis, die mit Blick auf Art. 33 Abs. 4 GG in der Regel Beamten zu übertragen wäre (vgl. BVerfG 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - Rn. 63 ff., BVerfGE 119, 247; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 20) .

    Die Beklagte ist ein ausländischer Staat ohne "Sitz" im Inland iSv. Art. 19 EuGVVO (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -) .

    a) Dabei wird das Landesarbeitsgericht - ggf. nach weiterem Sachvortrag der Parteien und uU auf der Grundlage eines völker- und staatsrechtlichen Gutachtens - zunächst der Frage nachgehen müssen, welche Rechtsqualität die im bisherigen Prozessverlauf nicht umfassend vorgelegten griechischen Gesetze 3833/2010 und 3845/2010 haben und ob diese die Beklagte angesichts ihrer drohenden Insolvenz und der Auflagen der Geberländer völkerrechtlich berechtigen, unmittelbar korrigierend auch in solche Arbeitsverhältnisse einzugreifen, die außerhalb ihres Staatsgebiets vollzogen werden (vgl. dazu BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -) .

  • BAG, 14.02.2013 - 3 AZB 5/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Lehrer an griechischen Schulen

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11
    Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, dass ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüft (vgl. BVerfG 6. Dezember 2006 - 2 BvM 9/03 - Rn. 34, BVerfGE 117, 141; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 14 mwN) .

    Entscheidend sind der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 17, jeweils mwN) sowie ihr - bestehender oder nicht bestehender - Zusammenhang mit den diplomatischen und konsularischen Aufgaben (BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 13) .

    Zu ihm gehören die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 15 f. mwN) .

    Die Charakterisierung einer Aufgabe als staatliche ist deshalb für die Abgrenzung von hoheitlichem und nicht-hoheitlichem Handeln nicht maßgebend (vgl. BAG 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 15) .

    Sie steht in keinem funktionalen Zusammenhang mit diplomatischen oder konsularischen Aufgaben und ist auch nicht die Ausübung einer hoheitsrechtlichen Befugnis, die mit Blick auf Art. 33 Abs. 4 GG in der Regel Beamten zu übertragen wäre (vgl. BVerfG 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - Rn. 63 ff., BVerfGE 119, 247; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 20) .

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11
    Die Feststellung, dass die dem Arbeitnehmer mit der Änderungskündigung angetragenen Vertragsbedingungen sozial ungerechtfertigt sind, kann das Gericht nicht treffen, wenn sich das Arbeitsverhältnis bei Kündigungsausspruch schon aus anderen Gründen nach diesen Bedingungen richtet (BAG 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - Rn. 14, BAGE 140, 328; 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 14) .

    aa) Ein mit der - ordentlichen oder außerordentlichen - Kündigung unterbreitetes Änderungsangebot muss eindeutig bestimmt, zumindest bestimmbar sein (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 29; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 18).

    Der Inhalt des Änderungsangebots muss zudem nach § 623 BGB im Kündigungsschreiben zumindest hinreichenden Anklang gefunden haben (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 31; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 18) .

    Sie führen zur Unwirksamkeit der Änderungskündigung (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 29; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 15 mwN, BAGE 132, 78) .

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09

    Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11
    aa) Ein mit der - ordentlichen oder außerordentlichen - Kündigung unterbreitetes Änderungsangebot muss eindeutig bestimmt, zumindest bestimmbar sein (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 29; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 18).

    Der Inhalt des Änderungsangebots muss zudem nach § 623 BGB im Kündigungsschreiben zumindest hinreichenden Anklang gefunden haben (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 31; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 18) .

  • BAG, 01.07.2010 - 2 AZR 270/09

    Staatenimmunität - Hoheitliche Tätigkeit - Rechtliches Gehör

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11
    Entscheidend sind der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 17, jeweils mwN) sowie ihr - bestehender oder nicht bestehender - Zusammenhang mit den diplomatischen und konsularischen Aufgaben (BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 13) .

    Bei Arbeitsverträgen können Gerichtsstandsklauseln, die Vereinbarung eines für beide Parteien gemeinsamen Erfüllungsorts oder die Bezugnahme auf Tarifverträge typische Hinweise auf eine stillschweigende Rechtswahl enthalten (vgl. BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 28; 13. November 2007 - 9 AZR 134/07 - Rn. 32, BAGE 125, 24) .

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 822/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11
    Sie führen zur Unwirksamkeit der Änderungskündigung (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 29; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 15 mwN, BAGE 132, 78) .
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 673/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11
    d) Das Landesarbeitsgericht wird ggf. zudem den Fragen nachzugehen haben, ob - unter Berücksichtigung einer dem ausländischen Parlament zuzugestehenden Einschätzungsprärogative - ein wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB für die Erklärung einer fristlosen Kündigung gegeben war, ob die Beklagte eine Auslauffrist hätte einhalten müssen (vgl. dazu zuletzt BAG 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 14 mwN) und ob sie die Erklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB gewahrt hat.
  • BAG, 26.01.2012 - 2 AZR 102/11

    "Überflüssige" Änderungskündigung - Streitgegenstand einer Klage nach § 4 Satz 2

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11
    Die Feststellung, dass die dem Arbeitnehmer mit der Änderungskündigung angetragenen Vertragsbedingungen sozial ungerechtfertigt sind, kann das Gericht nicht treffen, wenn sich das Arbeitsverhältnis bei Kündigungsausspruch schon aus anderen Gründen nach diesen Bedingungen richtet (BAG 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - Rn. 14, BAGE 140, 328; 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 14) .
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11
    Sie steht in keinem funktionalen Zusammenhang mit diplomatischen oder konsularischen Aufgaben und ist auch nicht die Ausübung einer hoheitsrechtlichen Befugnis, die mit Blick auf Art. 33 Abs. 4 GG in der Regel Beamten zu übertragen wäre (vgl. BVerfG 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - Rn. 63 ff., BVerfGE 119, 247; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 -; 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 20) .
  • LAG Düsseldorf, 17.11.2011 - 15 Sa 864/11

    Fehlende deutsche Gerichtsbarkeit bei Tätigkeit einer Lehrerin für einen

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. November 2011 - 15 Sa 864/11 - aufgehoben.
  • BVerfG, 06.12.2006 - 2 BvM 9/03

    Pauschaler Verzicht auf Staatenimmunität erfasst nicht die diplomatische

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 752/11

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 134/07

    Verringerung der Arbeitszeit von Flugbegleiterinnen einer US-amerikanischen

  • EuGH, 17.11.2011 - C-327/10

    Ist der aktuelle Wohnsitz eines Verbrauchers unbekannt, können die Gerichte des

  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 962/13

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

    Dies entspricht zudem der Rechtsprechung der Senate des Bundesarbeitsgerichts zum Inhalt der Arbeitsverhältnisse der von der Beklagten in Deutschland im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses an ihren Inlandsschulen beschäftigten Lehrkräften (etwa BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 17 ff.; 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 16 ff.) .

    Mit der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf einen deutschen Tarifvertrag haben sie konkludent die Anwendung deutschen Rechts vereinbart (BAG 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 26) .

  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Die vorliegende Feststellungsklage betrifft ihre nicht-hoheitliche Staatstätigkeit (zur Abgrenzung gegenüber hoheitlicher Staatstätigkeit und den Unterscheidungsmerkmalen vgl. BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 19 ff.; BAG 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 14; BGH 24. März 2016 - VII ZR 150/15 - Rn. 19, BGHZ 209, 290) .
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 741/13

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Rechtswahl - Günstigkeitsvergleich

    Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, dass ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüft (vgl. BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 20; 6. Dezember 2006 - 2 BvM 9/03 - Rn. 34, BVerfGE 117, 141; BAG 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 13; 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 14) .

    Entscheidend sind der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 14; 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 16 mwN) sowie ihr - bestehender oder nicht bestehender - Zusammenhang mit den diplomatischen und konsularischen Aufgaben (vgl. BAG 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 13) .

    Zu ihm gehören die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - aaO; 13. Dezember 1977 - 2 BvM 1/76 - Rn. 121, BVerfGE 46, 342; BAG 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 15; 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 15) .

    Bei Arbeitsverträgen können etwa Gerichtsstandsklauseln, vertragliche Bezugnahmen auf ein bestimmtes Recht oder die Vereinbarung eines für beide Parteien gemeinsamen Erfüllungsorts Hinweise auf die getroffene Wahl geben (vgl. BAG 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 25; 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 28) .

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