Rechtsprechung
   BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 551/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42054
BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 551/12 (https://dejure.org/2013,42054)
BAG, Entscheidung vom 12.11.2013 - 9 AZR 551/12 (https://dejure.org/2013,42054)
BAG, Entscheidung vom 12. November 2013 - 9 AZR 551/12 (https://dejure.org/2013,42054)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,42054) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Urlaubsabgeltung - Verfall des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub bei lang andauernder Erkrankung des Arbeitnehmers

  • openjur.de

    Urlaubsabgeltung; Verfall des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub bei lang andauernder Erkrankung des Arbeitnehmers

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Urlaubsabgeltung - Verfall des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub bei lang andauernder Erkrankung des Arbeitnehmers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 3 S 3 BUrlG, § 1 TVG
    Urlaubsabgeltung - Verfall des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub bei lang andauernder Erkrankung des Arbeitnehmers

  • IWW

    BGB § 134 BGB § ... 139 BGB § 249 Abs. 1 BGB § 275 Abs. 1 BGB § 275 Abs. 4 BGB § 280 Abs. 1 BGB § 280 Abs. 3 BGB § 283 S. 1 BGB § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB § 287 S. 2 BUrlG § 1 BUrlG § 3 BUrlG § 7 Abs. 3 BUrlG § 13 Abs. 1 S. 1 Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen (MTV vom 25. Juli 2008) § 15

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Urlaubsabgeltung - Verfall des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub bei lang andauernder Erkrankung des Arbeitnehmers

  • Betriebs-Berater

    Urlaubsabgeltung - Verfall des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub bei lang andauernder Erkrankung des Arbeitnehmers

  • rewis.io

    Urlaubsabgeltung - Verfall des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub bei lang andauernder Erkrankung des Arbeitnehmers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsrecht - Urlaubsabgeltung; Verfall des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub bei lang andauernder Erkrankung des Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfall des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub bei lang andauernder Erkrankung des Arbeitnehmers (hier: § 15 Abs. 8 MTV Einzelhandel NRW)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfall des tariflichen Mehrurlaub bei längerer Erkrankung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Urlaubsabgeltung - Verfall des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub bei lang andauernder Erkrankung des Arbeitnehmers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 383
  • BB 2014, 436
  • DB 2014, 606
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 575/10

    Verfall tarifvertraglicher Urlaubsansprüche (TVöD)

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 551/12
    Unionsrecht steht einem tariflich angeordneten Verfall des Mehrurlaubs nicht entgegen (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 575/10 - Rn. 10) .

    Ein "Gleichlauf" ist nicht gewollt, wenn die Tarifvertragsparteien entweder bei der Befristung und Übertragung oder beim Verfall des Urlaubs zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und tariflichem Mehrurlaub unterschieden oder sich vom gesetzlichen Fristenregime gelöst und eigenständige, vom BUrlG abweichende Regelungen zur Befristung und Übertragung oder zum Verfall des Urlaubsanspruchs getroffen haben (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 575/10 - Rn. 12) .

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 551/12
    Hat der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt, wandelt sich der im Verzugszeitraum verfallene Urlaubsanspruch in einen auf Gewährung von Ersatzurlaub als Naturalrestitution gerichteten Schadensersatzanspruch um (vgl. BAG 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10 - Rn. 11, BAGE 138, 58) .

    In seiner Entscheidung vom 17. Mai 2011 (- 9 AZR 197/10 - Rn. 14) hat der Senat dahinstehen lassen, ob in der Forderung des Arbeitnehmers, seinem Urlaubskonto Urlaubstage gutzuschreiben, eine Mahnung iSd. § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB liegt.

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 551/12
    Die Tarifvertragsparteien können Urlaubsansprüche, die darüber hinausgehen, frei regeln (vgl. EuGH 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 34 ff. mwN) .
  • LAG Köln, 31.01.2012 - 11 Sa 739/10

    Verfall tariflicher Mehrurlaub bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 551/12
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 31. Januar 2012 - 11 Sa 739/10 - aufgehoben.
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 551/12
    Für den vom gesetzlichen Urlaub abtrennbaren Teil der einheitlich geregelten Gesamturlaubsdauer, den tariflichen Mehrurlaub, bleibt sie gemäß § 139 BGB wirksam (vgl. BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 27) .
  • ArbG Aachen, 29.04.2010 - 7 Ca 4601/09

    BUrlG, § 15 Abs. 8 und § 24 Abs. 1 MTV Einzelhandel NRW

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 551/12
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 29. April 2010 - 7 Ca 4601/09 - abgeändert:.
  • BAG, 05.08.2014 - 9 AZR 77/13

    Urlaub - tariflicher Ausschluss der Übertragbarkeit in das Folgejahr bei

    (3) Im Hinblick auf die dargestellte Auslegung des Unionsrechts durch den EuGH entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass tarifliche Regelungen, die bei fortbestehender Krankheit einen Verfall des unionsrechtlich geschützten Mindesturlaubsanspruchs vor Ablauf des gebotenen Übertragungszeitraums vorsehen, gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1, § 1 BUrlG unwirksam sind (vgl. BAG 12. November 2013 - 9 AZR 551/12 - Rn. 10; 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 27, BAGE 137, 328) .

    Die Tarifvertragsparteien können Urlaubsansprüche, die darüber hinausgehen, frei regeln (vgl. EuGH 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 34 ff. mwN; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 551/12 - Rn. 10 mwN) .

    Für den vom gesetzlichen Urlaub abtrennbaren Teil der einheitlich geregelten Gesamturlaubsdauer, den tariflichen Mehrurlaub, bleibt sie wirksam (st. Rspr., vgl. BAG 12. November 2013 - 9 AZR 551/12 - Rn. 13; 22. Mai 2012 - 9 AZR 618/10 - Rn. 18, BAGE 141, 374) .

  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 507/14

    Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub - Verfall trotz krankheitsbedingter

    Für den vom Mindesturlaub abtrennbaren Teil der einheitlich geregelten Gesamturlaubsdauer, den tariflichen Mehrurlaub, bleibt sie wirksam (vgl. BAG 12. November 2013 - 9 AZR 551/12 - Rn. 13) .
  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 364/19

    Tariflicher Mehrurlaub - Gleichbehandlung - Behinderung

    Im Übrigen bleibt sie wirksam (vgl. BAG 14. Februar 2017 - 9 AZR 386/16 - Rn. 23 ; 19. Januar 2016 - 9 AZR 507/14 - Rn. 19; 12. November 2013 - 9 AZR 551/12 - Rn. 13) , weil sich der Schutzbereich von §§ 1, 3 Abs. 1, § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, ebenso wie der von Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 GRC, nicht auf den tariflichen Mehrurlaub erstreckt (vgl. BAG 7. Juli 2020 - 9 AZR 323/19 - Rn. 35; 9. August 2011 - 9 AZR 365/10 - Rn. 13, BAGE 139, 1) .
  • BAG, 14.02.2017 - 9 AZR 386/16

    Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub - eigenständiges tarifliches Fristen-regime

    Für den vom gesetzlichen Mindesturlaub abtrennbaren Teil der einheitlich geregelten Gesamturlaubsdauer, den tariflichen Mehrurlaub, bleibt sie wirksam (vgl. BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 507/14 - Rn. 19; 12. November 2013 - 9 AZR 551/12 - Rn. 13) .
  • LAG Düsseldorf, 26.11.2014 - 12 Sa 982/14

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit nach beendeter Elternzeit - Verfall

    Für tarifliche Regelungen geht das Bundesarbeitsgericht dabei davon aus, dass entscheidend ist, ob vom Fristenregime des BUrlG abgewichen oder zumindest durch die Differenzierung zwischen Mindest- und Mehrurlaub erkennbar gemacht wird, dass der Arbeitnehmer für den Mehrurlaub das Verfallsrisiko tragen soll (BAG 12.04.2011 - 9 AZR 80/10, DB 2011, 2150 Rn. 28; BAG 22.05.2012 - 9 AZR 575/10, NZA-RR 2013, 48 Rn. 12; BAG 12.11.2013 - 9 AZR 551/12, NZA 2014, 383 Rn. 12).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2019 - 2 Sa 4/19

    Verfall tarifvertraglicher Mehrurlaub - Langzeiterkrankung

    Fehlen solche Anhaltspunkte, ist von einem "Gleichlauf" des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub auszugehen, Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein "Gleichlauf" nicht gewollt, wenn die Tarifvertragsparteien entweder bei der Befristung und Übertragung oder beim Verfall des Urlaubs zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und tariflichem Mehrurlaub unterschieden oder sich vom gesetzlichen Fristenregime gelöst und eigenständige, vom BUrlG abweichende Regelungen zur Befristung und Übertragung oder zum Verfall des Urlaubsanspruchs getroffen haben (BAG v. 12. November 2013 - 9 AZR 551/12 - Rn. 11, Juris; BAG v. 22. Mai 2012 - 9 AZR 575/10 - Rn. 12, juris).

    Ergänzend und auf die Argumente der Klägerin eingehend wird folgendes ausgeführt: Zwar hat das Arbeitsgericht nicht entschieden, ob der MTV im Zusammenhang mit dem ZTV II eine eigenständige Regelung darstellt, es hat aber richtigerweise darauf verwiesen, dass die eigenständige Tarifregelung für den vom gesetzlichen Urlaub abtrennbaren Teil, selbst bei Unwirksamkeit in Hinblick auf den gesetzlichen Mindesturlaub, für den abtrennbaren Teil der einheitlich geregelten Gesamturlaubsdauer, nämlich den tariflichen Mehrurlaub, gemäß § 139 BGB wirksam bleibt (BAG v. 12. November 2013 - 9 AZR 551/12 - Rn. 13, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2016 - 3 Sa 359/15

    Urlaubsabgeltung - tarifvertraglicher Mehrurlaub - Verfall - Ruhen des

    Eine entsprechende Prüfung ist bezüglich der Abgeltungsvorschriften vorzunehmen, um zu ermitteln, ob die Abgeltung kein reiner Geldanspruch, sondern von weiteren Voraussetzungen abhängig sein soll (BAG 12.11.2013 9 AZR 551/12 EzA § 7 BUrlG Nr. 131; 12.11.2013 9 AZR 646/12, EzA-SD 2014 S. 15 LS).

    Die Tarifvertragsparteien haben in § 33 Ziff. 6 TV AL II (lit. d) ein eigenständiges, vom Bundesurlaubsgesetz abweichendes Fristenregime vereinbart, nachdem der tarifliche Mehrurlaubsanspruch auch bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit schon vor dem Ablauf von 15 Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres verfallen kann (BAG 16.07.2013 EzA § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 24; 12.11.2013 9 AZR 551/12 EzA § 7 BUrlG Nr. 131).

  • LAG Köln, 29.01.2014 - 11 Sa 1221/12

    Urlaubsentgelt; Vollzeit; Teilzeit

    Die Tarifvertragsparteien können Urlaubsansprüche, die darüber hinausgehen, frei regeln (BAG, Urt. v. 12.11.2013 - 9 AZR 551/12 - m. w. N.).

    Für den vom gesetzlichen Urlaub abtrennbaren Teil der einheitlich geregelten Vergütung der Gesamturlaubsdauer, den tariflichen Mehrurlaub, bleibt sie gemäß § 139 BGB wirksam (vgl.: BAG, Urt. v. 12.11.2013 - 9 AZR 551/12 - m. w. N.).

  • LAG Saarland, 02.03.2016 - 1 Sa 51/15

    Verfall von tariflichen Urlaubsansprüchen - Abweichung von dem Fristenregime des

    Ein "Gleichlauf" ist dabei nicht gewollt, wenn die Tarifvertragsparteien entweder bei der Befristung und Übertragung oder bei dem Verfall des Urlaubs zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und tariflichem Mehrurlaub unterschieden haben oder wenn sie sich von dem gesetzlichen Fristenregime gelöst und eigenständige, von dem Bundesurlaubsgesetz abweichende Regelungen zur Befristung und Übertragung oder zum Verfall des Urlaubsanspruchs getroffen haben (dazu beispielsweise das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. November 2013, 9 AZR 551/12, NZA 2014, 383 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Saarland, 02.03.2016 - 1 Sa 58/15

    Verfall von tariflichen Urlaubsansprüchen - Abweichung von dem Fristenregime des

    Ein "Gleichlauf" ist dabei nicht gewollt, wenn die Tarifvertragsparteien entweder bei der Befristung und Übertragung oder bei dem Verfall des Urlaubs zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und tariflichem Mehrurlaub unterschieden haben oder wenn sie sich von dem gesetzlichen Fristenregime gelöst und eigenständige, von dem Bundesurlaubsgesetz abweichende Regelungen zur Befristung und Übertragung oder zum Verfall des Urlaubsanspruchs getroffen haben (dazu beispielsweise das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. November 2013, 9 AZR 551/12, NZA 2014, 383 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Saarland, 02.03.2016 - 1 Sa 55/15

    Verfall von tariflichen Urlaubsansprüchen - Abweichung von dem Fristenregime des

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.02.2017 - 5 Sa 195/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Fortsetzungserkrankung - Urlaubsabgeltung

  • LAG Saarland, 02.03.2016 - 1 Sa 53/15

    Verfall von tariflichen Urlaubsansprüchen - Abweichung von dem Fristenregime des

  • LAG Saarland, 02.03.2016 - 1 Sa 54/15

    Verfall von tariflichen Urlaubsansprüchen - Abweichung von dem Fristenregime des

  • LAG Saarland, 02.03.2016 - 1 Sa 57/15

    Verfall von tariflichen Urlaubsansprüchen - Abweichung von dem Fristenregime des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.11.2021 - 6 Sa 194/21

    Befristung tariflichen Mehrurlaubs - eigenständiges Fristenregime -

  • ArbG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 21 Ca 6747/21
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht