Rechtsprechung
   BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,46295
BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12 (https://dejure.org/2013,46295)
BAG, Entscheidung vom 04.12.2013 - 7 ABR 7/12 (https://dejure.org/2013,46295)
BAG, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 (https://dejure.org/2013,46295)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,46295) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsratsmitglied hat eigenen Abmahnungsentfernungsanspruch

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus Personalakte - Verfahrensart

  • esche.de (Kurzinformation)

    Abmahnung des gesamten Betriebsrats

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds: Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte?

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abmahnung und Betriebsrat

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 803
  • BB 2014, 948
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

    Auszug aus BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12
    Nur wenn der Klagebegründung entnommen werden kann, der Kläger begehre neben einer Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte beispielsweise den Widerruf darin enthaltener Äußerungen, kann ein Antrag auf Rücknahme der Abmahnung in diesem Sinne auszulegen sein (vgl. BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 782/11 - Rn. 15 mwN, BAGE 142, 331) .

    Personalakten - auch von Betriebsratsmitgliedern - sind eine Sammlung von Urkunden und Vorgängen, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse eines Mitarbeiters betreffen und in einem inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen (vgl. BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 782/11 - Rn. 18 mwN, BAGE 142, 331) .

    Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 782/11 - Rn. 13 mwN, BAGE 142, 331) .

  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 14/97

    Behinderung der Betriebsratsmitglieder in der Ausübung ihrer Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12
    § 78 Satz 1 BetrVG schützt aber (auch) den Betriebsrat als Gremium (vgl. BAG 12. November 1997 - 7 ABR 14/97 - zu B 1 der Gründe) .

    Ein solcher Anspruch folgt aus dem Zweck der Vorschrift, die Erfüllung von Betriebsratsaufgaben zu sichern (vgl. BAG 12. November 1997 - 7 ABR 14/97 - zu B 2 der Gründe mwN) .

  • BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 37/98

    Betriebsrat: Anspruch auf Duldung des Zugangs eines beauftragten Rechtsanwalts

    Auszug aus BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12
    Ein Verschulden oder eine Behinderungsabsicht des Störers ist nicht erforderlich (vgl. BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 37/98 - zu B I 2 b bb der Gründe mwN) .

    Auch kann im Einzelfall etwa eine Zutrittsverweigerung durch die Arbeitgeberin eine unzulässige Behinderung der Amtstätigkeit des Betriebsrats darstellen und einen Anspruch des Betriebsrats nach § 78 Satz 1 BetrVG auf Duldung des Zutritts begründen (vgl. BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 37/98 - zu B I 2 b bb der Gründe mwN) .

  • LAG Niedersachsen, 30.11.2011 - 16 TaBV 75/10
    Auszug aus BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 30. November 2011 - 16 TaBV 75/10 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 3. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 30. November 2011 - 16 TaBV 75/10 - teilweise aufgehoben.

  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 60/87

    Beschlussverfahren: Anspruchshäufung - Feststellung der Beteiligtenfähigkeit

    Auszug aus BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12
    Die Stellung eines (neuen) Sachantrags ist unter den Voraussetzungen des § 81 Abs. 3 ArbGG als Antragsänderung auch erstmals in der Beschwerdeinstanz zulässig (vgl. BAG 31. Januar 1989 - 1 ABR 60/87 - zu B II 2 b der Gründe) .
  • BGH, 27.11.2013 - III ZB 59/13

    Rechtswegeröffnung: Verweigerung der Einsicht in BAFin-Akten und des

    Auszug aus BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12
    Liegt hingegen eine Mehrheit prozessualer Ansprüche vor, ist für jeden dieser Ansprüche die Verfahrensart gesondert zu prüfen (vgl. - zur Rechtswegzuständigkeit - BGH 27. November 2013 - III ZB 59/13 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87

    Anschlußrechtsbeschwerde - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12
    Entsprechend kann der Betriebsrat - wie sich mittelbar aus § 83 BetrVG ergibt - nicht die Vorlage der gesamten Personalakte verlangen (vgl. BAG 20. Dezember 1988 - 1 ABR 63/87 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 60, 311) .
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht dient in erster Linie dem Schutz ideeller Interessen, insbesondere dem Schutz des Wert- und Achtungsanspruchs der Persönlichkeit (vgl. BGH 1. Dezember 1999 - I ZR 49/97 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 143, 214) .
  • BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08

    Parteipolitische Betätigung - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12
    Genügt ein Antrag - ggf. nach einer vom Gericht vorzunehmenden Auslegung - diesen Anforderungen nicht, ist er als unzulässig abzuweisen (vgl. BAG 14. September 2010 - 1 ABR 32/09 - Rn. 14 mwN; 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - Rn. 13 mwN, BAGE 133, 342) .
  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12
    Nach dem für den Zivil- und Arbeitsgerichtsprozess einschließlich des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens geltenden sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den konkret gestellten Antrag (Klageantrag) und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt (vgl. zB BAG 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 32/09

    Unterlassungsantrag - Bestimmtheit

  • BAG, 05.03.2013 - 1 ABR 75/11

    Betriebsrat - Antragsbefugnis - Normenkontrolle

  • BAG, 17.06.2009 - 7 ABR 96/07

    Antragsbefugnis - Feststellungsantrag

  • BAG, 14.01.1983 - 6 ABR 39/82

    Anfechtung Betriebsratswahl

  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 27/06

    Feststellung der Tarifgebundenheit

  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 32/99

    Auskunftsanspruch nach § 5 Abs. 1 EBRG gegen fingierte zentrale Leitung

  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 94/09

    Erforderlichkeit der Kosten einer Rhetorikschulung - Bestimmtheit des

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02

    Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung

  • BAG, 21.08.2012 - 3 ABR 20/10

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Anpassung von

  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 73/10

    Schulung für Betriebsratsmitglieder

  • BAG, 06.12.2006 - 7 ABR 62/05

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit des Antrags - Beschlussfassung des Betriebsrats

  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 12/05

    Hinzuziehung eines Sachverständigen

  • BAG, 05.10.2000 - 1 ABR 52/99

    Feststellungsinteresse bei Verletzung des Mitbestimmungsrechts

  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 2/01

    Mitbestimmung bei Versetzungen - Aufhebung der personellen Maßnahmen

  • BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 16/04

    Streikzeiten in betrieblichem Zeiterfassungssystem

  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2018 - 17 Sa 11/18

    Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung EUV 2016/679 - berechtigte

    In der Sache würde damit die rechtliche Begutachtung einer Vorfrage für einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte betrieben werden (vgl. zu einem auf die Feststellung der Unwirksamkeit einer Abmahnung gerichteten Antrag eines Betriebsrates: BAG, 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12, Rn. 18 f., juris).
  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus

    Nur im Beschlussverfahren ist er nach § 10 Satz 1 Halbs. 2 ArbGG beteiligtenfähig (vgl. BAG 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 12) .

    Das ist regelmäßig der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (BAG 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 15; 5. März 2013 - 1 ABR 75/11 - Rn. 17) .

    Es erscheint nicht "auf der Hand liegend" ausgeschlossen, die begehrte Feststellung auf § 78 Satz 1 BetrVG zu stützen (vgl. BAG 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 16) .

    Das ist den Gerichten verwehrt (vgl. BAG 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 18; 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 35 mwN, BAGE 140, 277) .

    Der Sache nach erstrebt der Betriebsrat mit ihm die rechtliche Begutachtung einer Vorfrage für einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte (vgl. zu einem auf die Feststellung der Unwirksamkeit einer Abmahnung gerichteten Antrag bereits BAG 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 18 f.) .

    Ob das vom Betriebsrat verfolgte Recht tatsächlich besteht, ist eine Frage der Begründetheit (vgl. BAG 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 31) .

    Ein Verschulden oder eine Behinderungsabsicht des Störers ist nicht erforderlich (vgl. BAG 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 34, 36; 20. Oktober 1999 - 7 ABR 37/98 - zu B I 2 b bb der Gründe mwN) .

    Er kann dem mit Unterlassungsbegehren - ggf. auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes - begegnen (ausführlich BAG 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 38 f.) .

    Liegt hingegen eine Mehrheit prozessualer Ansprüche vor, ist für jeden dieser Ansprüche die Verfahrensart gesondert zu prüfen (BAG 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 47; vgl. zur Rechtswegzuständigkeit BGH 27. November 2013 - III ZB 59/13 - Rn. 14 mwN, BGHZ 199, 159) .

    Es liegt damit eine Anspruchskonkurrenz - und keine objektive Anspruchshäufung - vor (vgl. zu einer vergleichbaren Fallgestaltung BAG 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 48) .

    bb) Die Zulässigkeit der darin liegenden - subjektiven - Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren bestimmt sich nach § 81 Abs. 3 ArbGG iVm. § 533 ZPO (vgl. BAG 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 55; 17. Mai 2011 - 1 ABR 121/09 - Rn. 11; 9. November 2010 - 1 ABR 76/09 - Rn. 16) .

    Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (BAG 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 58; 19. Juli 2012 - 2 AZR 782/11 - Rn. 13 mwN, BAGE 142, 331) .

  • BAG, 25.06.2014 - 7 ABR 70/12

    Hinzuziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat

    Das ist erforderlich, um zu klären, worüber das Gericht entscheidet und wie der objektive Umfang der Rechtskraft einer Sachentscheidung iSv. § 322 Abs. 1 ZPO ist (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 94/09 - Rn. 14 mwN; 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 21) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht