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   BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 563/12   

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https://dejure.org/2013,36510
BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 563/12 (https://dejure.org/2013,36510)
BAG, Entscheidung vom 22.08.2013 - 8 AZR 563/12 (https://dejure.org/2013,36510)
BAG, Entscheidung vom 22. August 2013 - 8 AZR 563/12 (https://dejure.org/2013,36510)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch

  • openjur.de

    Entschädigungsanspruch; schwerbehinderter Bewerber; Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 AGG, § 22 AGG, § 82 S 2 SGB 9, § 7 Abs 1 AGG, § 1 AGG
    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch

  • Betriebs-Berater

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers bei Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch

  • rewis.io

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung; Diskriminierung; Bewerbungsverfahren - Entschädigungsanspruch; schwerbehinderter Bewerber; Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entschädigungsanspruch schwerbehinderter Bewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwerbehinderte Bewerber und die Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine "Heilung" einer einmal verwirklichten Diskriminierung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Vorstellungsgespräch bei der Behörde: Schadenersatz für behinderten Bewerber

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Öffentliche Arbeitgeber müssen Schwerbehinderte zum Vorstellungsgespräch einladen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entschädigung nach AGG bei Nichteinladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Öffentliche Arbeitgeber müssen Schwerbehinderte zum Vorstellungsgespräch einladen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Öffentlicher Arbeitgeber - Nichteinladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Einladungspflicht öffentlicher Arbeitgeber - Schwerbehinderung - Nachträgliche Einladung eines zunächst abgelehnten schwerbehinderten Bewerbers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entschädigungsanspruch eines zum Vorstellungsgespräch nicht eingeladenen Schwerbehinderten: Nachträgliche Einladung zum Bewerbungsgespräch heilt nicht Verstoß gegen § 82 Abs. 2 SGB IX - Nichteinladung eines Schwerbehinderten begründet eine unmittelbare Benachteiligung ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schwerbehinderter Bewerber: Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch und Entschädigungsanspruch

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Umgang mit schwerbehinderten Bewerbern - warum ist das eigentlich immer noch so schwer? Anmerkungen zu BAG, Urteil vom 22.08.2013 - 8 AZR 563/12 - unter Berücksichtigung von BAG, Urteil vom 18.09.2014 - 8 AZR 759/13 sowie LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2014 - 1 Sa 13/14

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 174
  • NZA 2014, 82
  • BB 2014, 179
  • DB 2014, 252
  • JR 2014, 317
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 563/12
    Ihr Fehlen könnte allenfalls den Einwand treuwidrigen Verhaltens des Bewerbers begründen (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 24, AP AGG § 22 Nr. 4 = EzA AGG § 15 Nr. 17) .

    Dies ergibt sich aus dem systematischen Zusammenhang der gesetzlichen Regelung (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 30, AP AGG § 22 Nr. 4 = EzA AGG § 15 Nr. 17) .

    aa) Das Vorliegen einer vergleichbaren Situation setzt zunächst voraus, dass der Kläger objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet war, denn vergleichbar (nicht: gleich) ist die Auswahlsituation nur für Arbeitnehmer, die gleichermaßen die objektive Eignung für die zu besetzende Stelle aufweisen (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 35, AP AGG § 22 Nr. 4 = EzA AGG § 15 Nr. 17) .

    Unterlässt es nämlich der öffentliche Arbeitgeber entgegen § 82 Satz 2 SGB IX, einen schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, so ist dies nach ständiger Rechtsprechung eine geeignete Hilfstatsache ("Indiz") nach § 22 AGG, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Benachteiligung wegen der Behinderung spricht (st. Rspr., vgl. BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 188/12 - Rn. 39; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 46, AP AGG § 22 Nr. 4 = EzA AGG § 15 Nr. 17) .

  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08

    Altersbezogene Benachteiligung - Entschädigungsanspruch für immaterielle Schäden

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 563/12
    Bedient sich der Arbeitgeber bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses eigener Mitarbeiter oder Dritter (zB der Bundesagentur für Arbeit) , so trifft ihn die volle Verantwortlichkeit für deren Verhalten (vgl. BAG 18. März 2010 - 8 AZR 1044/08 - Rn. 35, AP AGG § 15 Nr. 3 = EzA AGG § 15 Nr. 7) .

    Darauf käme es nämlich nur bei einem verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruch an (vgl. BAG 18. März 2010 - 8 AZR 1044/08 - Rn. 36, AP AGG § 15 Nr. 3 = EzA AGG § 15 Nr. 7) .

    Der Rechtsprechung des Senats zufolge vermag weder eine später vorgenommene Einstellung noch eine tatsächliche Beschäftigung eine einmal erfolgte ungünstigere Behandlung "aufzuheben" und damit einen Entschädigungsanspruch zu beseitigen (vgl. BAG 18. März 2010 - 8 AZR 1044/08 - Rn. 33, AP AGG § 15 Nr. 3 = EzA AGG § 15 Nr. 7) .

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11

    Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 563/12
    Ausreichend ist vielmehr, dass das verpönte Merkmal Bestandteil eines Motivbündels ist, welches die Entscheidung beeinflusst hat (st. Rspr., BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 32, AP AGG § 22 Nr. 5 = EzA AGG § 22 Nr. 6) .

    Die nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewonnene Überzeugung bzw. Nichtüberzeugung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen dem verpönten Merkmal und einem Nachteil kann revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr., vgl. BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 34, AP AGG § 22 Nr. 5 = EzA AGG § 22 Nr. 6) .

  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 188/12

    AGG - Diskriminierung eines Bewerbers - schwerbehinderter Mensch - öffentlicher

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 563/12
    Unterlässt es nämlich der öffentliche Arbeitgeber entgegen § 82 Satz 2 SGB IX, einen schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, so ist dies nach ständiger Rechtsprechung eine geeignete Hilfstatsache ("Indiz") nach § 22 AGG, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Benachteiligung wegen der Behinderung spricht (st. Rspr., vgl. BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 188/12 - Rn. 39; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 46, AP AGG § 22 Nr. 4 = EzA AGG § 15 Nr. 17) .

    Damit muss er Tatsachen und Umstände vortragen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich ergibt, dass es ausschließlich andere Gründe waren als die Behinderung, die zu der weniger günstigen Behandlung geführt haben, und in seinem Motivbündel weder die Behinderung als negatives noch die fehlende Behinderung als positives Kriterium enthalten war (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 188/12 - Rn. 41) .

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 563/12
    Hier liegt die Benachteiligung in der Versagung einer Chance (BAG 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 22, AP AGG § 3 Nr. 9 = EzA AGG § 7 Nr. 2) .

    Denn durch die Verwendung der Begriffe "Indizien" und "vermuten" bringt das Gesetz zum Ausdruck, dass es hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen einem der in § 1 AGG genannten Gründe und einer ungünstigeren Behandlung genügt, Hilfstatsachen vorzutragen, die zwar nicht zwingend den Schluss auf die Kausalität zulassen, die aber gleichwohl die Annahme rechtfertigen, dass die Kausalität gegeben ist (BAG 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 32, AP AGG § 3 Nr. 9 = EzA AGG § 7 Nr. 2) .

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07

    Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 563/12
    Vielmehr geht es ausschließlich um eine Zurechnung der objektiven Handlungsbeiträge oder Pflichtverletzungen der für den Arbeitgeber handelnden Personen im vorvertraglichen Vertrauensverhältnis (vgl. BAG 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - Rn. 33, BAGE 127, 367 = AP SGB IX § 81 Nr. 15 = EzA SGB IX § 81 Rn. 17) .

    Jeder Arbeitgeber hat die Erledigung seiner Personalangelegenheiten so zu organisieren, dass die gesetzlichen Pflichten zur Förderung schwerbehinderter Bewerber erfüllt werden (BAG 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - Rn. 35, BAGE 127, 367) .

  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 180/12

    Entschädigungsanspruch - abgelehnter Bewerber - Benachteiligung wegen Behinderung

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 563/12
    Jedoch war das beklagte Land nicht verpflichtet, die Beteiligten unverzüglich iSd. § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX über die Gründe für die Auswahlentscheidung zu unterrichten, da das Präsidium die Mindestbeschäftigungsquote nach § 71 Abs. 1 SGB IX erfüllt (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 180/12 - Rn. 40 ff.) .
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 563/12
    So hat der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts auch die Tatsache, dass eine Urlaubsvertretung die Agentur für Arbeit versehentlich nicht eingeschaltet hatte, für unerheblich gehalten (BAG 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - Rn. 22, BAGE 119, 262 = AP SGB IX § 81 Nr. 13 = EzA SGB IX § 81 Nr. 14) .
  • LAG Hessen, 07.12.2011 - 2 Sa 851/11

    Ansprüche eines schwerbehinderten Bewerbers um eine Stelle wegen Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 563/12
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Dezember 2011 - 2 Sa 851/11 - aufgehoben.
  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 679/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 563/12
    Die objektive Eignung eines Bewerbers ist vielmehr für die Frage bedeutsam, ob eine "vergleichbare Situation" iSd. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG vorliegt (BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 29, AP AGG § 15 Nr. 6 = EzA AGG § 15 Nr. 13) .
  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11

    Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) -

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

    Erfolgen Unterrichtung und Anhörung vor Durchführung bzw. Vollzug der Entscheidung, liegt - doch noch - eine "Beteiligung nach Satz 1" vor (vgl. BAG 22. August 2013 - 8 AZR 563/12 - Rn. 58; Schleswig-Holsteinisches OVG 26. September 2018 - 14 MB 1/18 - zu 2 e der Gründe: "Heilung") .
  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung

    Im Übrigen wirkt sich aus, dass die nachträgliche Einladung einem zunächst abgelehnten Bewerber de facto häufig nicht dieselbe "Chance" einer Einstellung wie eine ursprüngliche Einladung eröffnet und dass insbesondere nicht in jedem Fall zu erwarten ist, dass der Bewerber unbefangen in ein "nachgeholtes" Vorstellungsgespräch geht oder der potentielle Arbeitgeber es auszublenden vermag, wenn der Bewerber sich gegen die Absage bereits zur Wehr gesetzt hat (BAG 22. August 2013 - 8 AZR 563/12 - Rn. 59) .
  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14

    Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung -

    Die Benachteiligung liegt hier in der Versagung einer Chance (vgl. BAG 22. August 2013 - 8 AZR 563/12 - Rn. 36 mwN; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 29; 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - Rn. 31, BAGE 131, 86) .

    bb) Sowohl die Würdigung der Tatsachengerichte, ob die von einem Bewerber/einer Bewerberin vorgetragenen und unstreitigen oder bewiesenen Haupt- und/oder Hilfstatsachen eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, als auch deren Würdigung, ob die von dem Arbeitgeber seinerseits vorgebrachten Tatsachen den Schluss darauf zulassen, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligungen vorgelegen hat, sind nur eingeschränkt revisibel (vgl. etwa BAG 22. August 2013 - 8 AZR 563/12 - Rn. 49 mwN, 63) .

    In beiden Fällen beschränkt sich die revisionsrechtliche Kontrolle darauf zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht sich den Vorgaben von § 286 Abs. 1 ZPO entsprechend mit dem Prozessstoff umfassend auseinandergesetzt hat, seine Würdigung also vollständig und des Weiteren rechtlich möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr., vgl. BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 457/14 - Rn. 29; 18. September 2014 - 8 AZR 759/13 - Rn. 30; 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 42 mwN; 27. März 2014 - 6 AZR 989/12 - Rn. 37; 26. September 2013 - 8 AZR 650/12 - Rn. 28; 22. August 2013 - 8 AZR 563/12 - Rn. 49; 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 34, BAGE 142, 158) .

    Jedenfalls in einem solchen Fall reicht es aus, wenn der öffentliche Arbeitgeber Tatsachen vorträgt und ggf. beweist, aus denen sich ergibt, dass es ausschließlich andere Gründe waren als die Behinderung, die zu der weniger günstigen Behandlung geführt haben, und in seinem Motivbündel weder die Behinderung als negatives noch die fehlende Behinderung als positives Kriterium enthalten war (vgl. etwa BAG 22. August 2013 - 8 AZR 563/12 - Rn. 64 f.) .

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