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   BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13   

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https://dejure.org/2014,10542
BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13 (https://dejure.org/2014,10542)
BAG, Entscheidung vom 21.05.2014 - 4 AZR 50/13 (https://dejure.org/2014,10542)
BAG, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 (https://dejure.org/2014,10542)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von Tarifvertragsparteien - Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder

  • openjur.de

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Schuldrechtliche Vereinbarung von Tarifvertragsparteien; Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von Tarifvertragsparteien - Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 9 Abs 3 GG, § 1 TVG, § 3 Abs 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG, Art 3 Abs 1 GG
    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von Tarifvertragsparteien - Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder

  • IWW

    § 328 BGB, § ... 75 Abs. 1 BetrVG, §§ 305 ff. BGB, §§ 315 ff. BGB, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG, § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG, §§ 328 ff. BGB, § 40 Abs. 2 EStG, § 1 Abs. 2 TVG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf tarifliche Regelungen

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Erholungsbeihilfe nur für Gewerkschaftsmitglieder

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Erholungsbeihilfe nur für Gewerkschaftsmitglieder

  • hensche.de

    Tarifvertrag, Differenzierungsklausel

  • Betriebs-Berater

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von Tarifvertragsparteien - Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder

  • rewis.io

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von Tarifvertragsparteien - Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder

  • ra.de
  • dbb.de PDF, S. 28 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz und Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder (Sebastian Wiegandt; ZBVR online 2/2015; 25-28)

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertragsrecht - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Schuldrechtliche Vereinbarung von Tarifvertragsparteien; Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder

  • rechtsportal.de

    Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf tarifliche Regelungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (30)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Exklusive Sonderzahlungen für Opel-Gewerkschaftsmitglieder rechtmäßig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder - und der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sonderleistungen für Gewerkschafter - Gleichbehandlungsgrundsatz findet keine Anwendung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Besserstellung von Gewerkschaftsmitgliedern verstößt nicht unbedingt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zulässige Sonderleistungen für Gewerkschaftsmitglieder

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Keine Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Vereinbarungen zwischen Tarifvertragsparteien

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Vereinbarungen zwischen Tarifvertragsparteien

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erholungsbeihilfe exklusiv für Gewerkschaftsmitglieder rechtens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tarifrecht: "Extras" für Gewerkschaftsmitglieder rechtens

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erholungshilfe für Gewerkschaftsmitglieder

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Sonderzahlung nur für Gewerkschaftsmitglieder rechtmäßig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von Tarifvertragsparteien

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz - In welchen Fällen findet er keine Anwendung?

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Erholungsbeihilfe nur für Gewerkschaftsmitglieder

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sonderzahlungen für Gewerkschafter zulässig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder

  • zl-legal.de (Kurzinformation)

    Sonderzahlungen nur für Gewerkschaftsmitglieder sind zulässig

  • juve.de (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung: Klage von Gewerkschaftsmitglied gegen Opel abgewehrt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erholungsbeihilfe nur für Gewerkschafter ist zulässig - andere Arbeitnehmer nicht benachteiligt

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Erholungsbeihilfe (nur) für Gewerkschaftsmitglieder

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sonderzahlungen nur für Gewerkschaftsmitglieder zulässig?

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz bei Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber-Boni dürfen auch ausschließlich an Gewerkschafter ausgezahlt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder - Erholungsbeihilfezahlungen für Gewerkschaftsmitglieder rechtens

Besprechungen u.ä. (3)

  • labourlawjournals.com PDF, S. 10 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Sozialtarifvertrag in der Praxis: Bessere Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder (RA Dr. Rüdiger Helm und RA Matthias Mücke; AuR 2014, 366-70)

  • dbb.de PDF, S. 28 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz und Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder (Sebastian Wiegandt; ZBVR online 2/2015; 25-28)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bevorzugung von Gewerkschaftsmitgliedern durch Erholungsbeihilfen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 148, 139
  • ZIP 2014, 2528 (Ls.)
  • NZA 2015, 115
  • DB 2015, 135
  • JR 2015, 599
  • JR 2016, 555
 
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Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (41)

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 596/09

    Tarifanwendung und Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13
    Untersagt ist ihm danach sowohl eine willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe als auch eine sachfremde Gruppenbildung (s. nur BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 596/09 - Rn. 23 mwN, BAGE 138, 253) .

    Der Leistung selbst geht jeweils die "Schaffung eines eigenen Regelwerks ... durch eigenes gestaltendes Verhalten" (zB BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 76; ebenso 12. Oktober 2011 - 10 AZR 510/10 - Rn. 13; 6. Juli 2011 - 4 AZR 596/09 - Rn. 28, BAGE 138, 253) voraus, in der das generalisierende Prinzip festgelegt wird.

    Der Arbeitnehmer, der ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt wurde, kann die Leistung, von der er nach der Regelbildung des Arbeitgebers wegen Nichterfüllung des gleichbehandlungswidrigen Tatbestandsmerkmals ausgeschlossen war, von diesem verlangen, wenn es keine weiteren Voraussetzungen gibt oder wenn etwaige weitere Voraussetzungen von ihm erfüllt werden (s. etwa zur Anwendung eines bestimmten Tarifwerks BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 596/09 - Rn. 24 ff., 51, BAGE 138, 253) .

    Dann begrenzt der Grundsatz um den Schutz des Arbeitnehmers willen die Gestaltungsmacht des Arbeitgebers (vgl. dazu BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 596/09 - Rn. 23 mwN, BAGE 138, 253) .

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts findet der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz keine Anwendung bei einem bloßen Normenvollzug (s. nur BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 596/09 - Rn. 23 mwN, BAGE 138, 253) .

  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 316/05

    Tarifvertragliche Residenzpflicht eines Hausmeisters

    Auszug aus BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13
    Die Vermutung der Angemessenheit eines in einen Vertrag mündenden Verhandlungsergebnisses beruht auf der prinzipiellen Annahme eines strukturellen Gleichgewichts zwischen den beiden Verhandlungspartnern (BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - Rn. 29, BAGE 118, 232) .

    Dies geschieht ua. durch eine Inhaltskontrolle einzelvertraglicher Vereinbarungen (allg. etwa BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - Rn. 29 f., BAGE 118, 232) , etwa anhand der §§ 305 ff. BGB, wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen vorliegen.

    Ihre Herausnahme aus dem Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes hat ihren Grund vielmehr darin, dass bei Tarifverträgen die bei Individualarbeitsverträgen typischerweise zu verneinende Verhandlungsparität von Verfassungs wegen vorausgesetzt wird (st. Rspr. vgl. nur BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - Rn. 30 mwN, BAGE 118, 232) .

    Daher haben die Ergebnisse kollektiv ausgehandelter Tarifvereinbarungen die Vermutung der Angemessenheit für sich (s. nur BAG 7. Juni 2006 - 4 AZR 316/05 - aaO) .

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13
    Die Tarifautonomie ist gerade darauf angelegt, die strukturelle Unterlegenheit der einzelnen Arbeitnehmer beim Abschluss von Arbeitsverträgen durch kollektives Handeln auszugleichen und damit ein annähernd gleichgewichtiges Aushandeln der Vergütungen und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen (BVerfG 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - zu C I 3 b aa der Gründe, BVerfGE 84, 212; 4. Juli 1995 - 1 BvF 2/86 ua. - zu C I 1 c der Gründe, BVerfGE 92, 365) .

    Hierdurch wird regelmäßig wieder die - allgemein vorausgesetzte - Gleichwertigkeit der Verhandlungsmacht hergestellt (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 396/06 - Rn. 20, BAGE 123, 134; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - BAGE 127, 27; BVerfG 4. Juli 1995 - 1 BvF 2/86 ua. - aaO) .

  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 159/09

    Tariflicher Zustimmungsvorbehalt für Outsourcing-Maßnahmen

    Auszug aus BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13
    Sie können im Rahmen der verfassungsrechtlich gewährleisteten Koalitionsbetätigungsfreiheit (s. nur JKOS/Krause Tarifvertragsrecht 2. Aufl. § 4 Rn. 159 mwN) auch schuldrechtliche (Koalitions-)Verträge schließen (etwa BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 159/09 - Rn. 18, BAGE 137, 45; 3. April 2007 - 9 AZR 283/06 - Rn. 60, BAGE 122, 33; 14. April 2004 - 4 AZR 232/03 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 110, 164) .

    So kann sich ein Arbeitgeber durch eine schuldrechtliche Vereinbarung mit einer Gewerkschaft  bspw. verpflichten, bei einer "Outsourcing-Maßnahme" deren Zustimmung einzuholen (vgl. BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 159/09 - Rn. 20, aaO) .

  • BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 232/03

    Auslegung eines Koalitionsvertrages

    Auszug aus BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13
    Sie können im Rahmen der verfassungsrechtlich gewährleisteten Koalitionsbetätigungsfreiheit (s. nur JKOS/Krause Tarifvertragsrecht 2. Aufl. § 4 Rn. 159 mwN) auch schuldrechtliche (Koalitions-)Verträge schließen (etwa BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 159/09 - Rn. 18, BAGE 137, 45; 3. April 2007 - 9 AZR 283/06 - Rn. 60, BAGE 122, 33; 14. April 2004 - 4 AZR 232/03 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 110, 164) .

    bb) Solche schuldrechtlichen Vereinbarungen zwischen Tarifvertragsparteien können auch als Verträge zugunsten Dritter begünstigten Arbeitnehmern unmittelbar, wenn auch abdingbar (BAG 14. April 2004 - 4 AZR 232/03 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 110, 164) , Rechte einräumen (zB BAG 5. November 1997 - 4 AZR 872/95 - zu II 1.2 der Gründe mwN, BAGE 87, 45) .

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Auszug aus BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13
    Der Leistung selbst geht jeweils die "Schaffung eines eigenen Regelwerks ... durch eigenes gestaltendes Verhalten" (zB BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 76; ebenso 12. Oktober 2011 - 10 AZR 510/10 - Rn. 13; 6. Juli 2011 - 4 AZR 596/09 - Rn. 28, BAGE 138, 253) voraus, in der das generalisierende Prinzip festgelegt wird.

    Ab diesem Zeitpunkt erbringt er bewusst zusätzliche freiwillige Leistungen aufgrund eigener Entscheidung, die ihrerseits dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz genügen muss (st. Rspr., vgl. nur BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 148/10 - Rn. 57; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - aaO; 27. Juni 2012 - 5 AZR 317/11 - Rn. 17; 27. August 2008 - 4 AZR 484/07  - Rn. 40, BAGE 127, 305 ; 26. April 2005 -  1 AZR 76/04  - zu II 1 der Gründe, BAGE 114, 286 ) .

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 510/10

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Bonuszahlung

    Auszug aus BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13
    Der Leistung selbst geht jeweils die "Schaffung eines eigenen Regelwerks ... durch eigenes gestaltendes Verhalten" (zB BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 76; ebenso 12. Oktober 2011 - 10 AZR 510/10 - Rn. 13; 6. Juli 2011 - 4 AZR 596/09 - Rn. 28, BAGE 138, 253) voraus, in der das generalisierende Prinzip festgelegt wird.

    Steht eine unterschiedliche Ausgestaltung von Leistungen nach Gruppen von Arbeitnehmern fest, ohne dass das der Leistung zugrunde liegende Prinzip offensichtlich wird, muss ein Arbeitgeber die von ihm bei der Verteilungsentscheidung umgesetzte und vorher bestimmte Regel nach Zweck der Leistung und Differenzierungsgesichtspunkten bei den Begünstigten offenlegen (BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 510/10 - Rn. 14 mwN; 16. Juni 2010 - 4 AZR 928/08 - Rn. 39) .

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 928/08

    Anwendbarkeit des UmzugsTV auf eine Umsetzung im Rahmen der Verlegung einer

    Auszug aus BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13
    Steht eine unterschiedliche Ausgestaltung von Leistungen nach Gruppen von Arbeitnehmern fest, ohne dass das der Leistung zugrunde liegende Prinzip offensichtlich wird, muss ein Arbeitgeber die von ihm bei der Verteilungsentscheidung umgesetzte und vorher bestimmte Regel nach Zweck der Leistung und Differenzierungsgesichtspunkten bei den Begünstigten offenlegen (BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 510/10 - Rn. 14 mwN; 16. Juni 2010 - 4 AZR 928/08 - Rn. 39) .

    Dies ist nach der Rechtsprechung der Fall, wenn die Differenzierungsgründe unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Leistung auf vernünftigen, einleuchtenden Erwägungen beruhen und nicht gegen verfassungsrechtliche Wertentscheidungen oder gesetzliche Verbote verstoßen (vgl. nur BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 928/08 - Rn. 39; 22. Dezember 2009 - 3 AZR 136/08 - Rn. 45 mwN) .

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Auszug aus BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13
    Dass der einzelne Arbeitnehmer sich beim Abschluss von Arbeitsverträgen typischerweise in einer Situation struktureller Unterlegenheit befindet, ist auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt (BVerfG 23. November 2006 - 1 BvR 1909/06 - zu II 2 b aa (2) der Gründe mwN der st. Rspr.; BAG 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 22, BAGE 122, 182) .

    Die von Verfassungs wegen zu berücksichtigende strukturelle Unterlegenheit des Arbeitnehmers besteht nicht nur bei der Begründung, sondern auch im bestehenden Arbeitsverhältnis (BAG 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - aaO) .

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06

    Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks

    Auszug aus BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13
    Hierdurch wird regelmäßig wieder die - allgemein vorausgesetzte - Gleichwertigkeit der Verhandlungsmacht hergestellt (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 396/06 - Rn. 20, BAGE 123, 134; 4. Juni 2008 - 4 AZR 419/07 - BAGE 127, 27; BVerfG 4. Juli 1995 - 1 BvF 2/86 ua. - aaO) .
  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 177/99

    Tarifliche Verdienstsicherung wegen Alters- und Leistungszulage

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

  • BAG, 25.09.2013 - 4 AZR 173/12

    Anspruch auf Abschluss eines Tarifvertrags

  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 675/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung - Maßregelungsverbot -

  • BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 520/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09

    Altersteilzeit - Vertragsänderung mit Rückwirkung

  • BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08

    Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 190/08

    Gewerkschaftspluralität im Betrieb - Keine "Zwangstarifgemeinschaft

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 283/06

    Lehrerpersonalkonzept - höhere Unterrichtsverpflichtung

  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 872/95

    Keine kollektivvertragliche Festschreibung der Arbeitszeit der Lehrkräfte an

  • LAG Hessen, 19.11.2012 - 17 Sa 285/12

    Differenzierungsklausel - allgemeiner arbeitsrechtlicher

  • BVerfG, 07.09.2010 - 1 BvR 2160/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden eines Gasversorgungsunternehmens gegen die

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

  • BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 1909/06

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen durch die

  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

  • BAG, 23.10.2012 - 4 AZR 48/11

    Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 372/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach der Entgeltgruppe III TV Ärzte/VKA

  • BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 317/11

    Auflösung des ERA-Anpassungsfonds - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 147/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 148/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers - Nichtanwendbarkeit des § 41 Nr 7 TV-L

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 242/11

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

  • BAG, 24.01.2012 - 9 AZR 131/11

    AVR - Anspruch auf Altersteilzeit

  • BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 163/09

    Bonus - Zusage durch konkludentes Verhalten

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 136/08

    Anspruch auf Verschaffung einer Versorgung - Vertrauensschutz bei verlautbarter

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 808/07

    Schadensersatz: Abfindungsanspruch wegen Auflösungsverschuldens oder aus dem

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 664/08

    Aktienoptionsprogramm - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

  • BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04

    Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

  • BAG, 21.12.1970 - 3 AZR 510/69

    Sondervergütung: Bestimmungsrecht des Arbeitgebers - Interessenausgleich

  • BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 66/18

    Abweichung vom "Equal-Pay-Grundsatz' durch Bezugnahme auf Tarifvertrag

    (2) Die mögliche Abweichung durch Tarifverträge beruht auf der Erwägung, dass tarifvertragliche Regelungen eine hinreichende Gewähr für eine angemessene Berücksichtigung auch der Interessen der Arbeitnehmer bieten, da grundsätzlich von der Parität der Vertragspartner ausgegangen werden kann (BT-Drs. 17/4804 S. 9 "Tarifverträgen kommt nach dem deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich eine Richtigkeitsgewähr zu"; sh. auch BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 29 mwN, BAGE 148, 139) .
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    (1) Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz idR verletzt, wenn eine Gruppe von Regelungsadressaten im Vergleich zu anderen unterschiedlich behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten ( zum Prüfungsmaßstab ausf. BVerfG 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06   ua. - Rn. 73 ff.,   BVerfGE 133, 377; 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - Rn. 78,   BVerfGE 126, 400; BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 21 mwN, BAGE 148, 139; 19. Juli 2011 - 3 AZR 398/09 - Rn. 25 mwN, BAGE 138, 332; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 21 mwN, BAGE 129, 93; vgl. zu den Maßstäben weiterhin BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 410/09 - Rn. 22   mwN; 21. September 2010 - 9 AZR 442/09 - Rn. 27; 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 24, BAGE 124, 284) .

    Die Klägerin kann ihren Anspruch auch nicht auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (ausf. zu dessen Inhalt BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 19 ff., BAGE 148, 139) stützen .

    Werden Rechte und Pflichten für ein Arbeitsverhältnis zwar privatautonom, aber unter den Bedingungen eines strukturellen Gleichgewichts vereinbart, bleibt der Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes verschlossen (ausf. BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 29 ff. mwN, BAGE 148, 139) .

    Die Voraussetzungen für eine Begrenzung privatautonomen Handelns anhand des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 19 ff., 24 ff., BAGE 148, 139; s. auch 3. September 2014 - 5 AZR 6/13 - Rn. 23) liegen deshalb hier nicht vor.

    Die Regelungen in B. 4. Abs. 1 und Abs. 2 DV unterliegen als tarifvertraglich vorgesehene notwendige Umsetzung von zwischen tariffähigen Vertragspartnern vereinbarten Regelungen nicht der Kontrolle anhand des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (zu den Grundsätzen ausf. BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 29 ff. mwN, BAGE 148, 139; sowie oben B II 2 a) .

    Dabei ist unbeachtlich, dass die weitere Durchführung der Transferarbeitsverhältnisse allein durch die Beklagte zu 1. ohne zwingende rechtliche Beteiligung der IG Metall als Organisation erfolgt ist (vgl. auch BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 35, 45, mwN, BAGE 148, 139) .

  • BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17

    Arbeitskampf - Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel

    Diese Argumentation vernachlässigt, dass der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zwar für sich gesehen keine Anspruchsgrundlage bildet (ausf. BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 18 ff., BAGE 148, 139) .

    Wendet jedoch ein Arbeitgeber einer nach bestimmten Kriterien definierten Gruppe von Arbeitnehmern eine Leistung zu und nimmt damit andere Arbeitnehmer hiervon aus, kann dies dazu führen, dass er verpflichtet ist, dem (Kreis der) ausgeschlossenen Arbeitnehmer die der Gruppe versprochene Leistung zu gewähren, wenn er bei der Festlegung der zugrunde liegenden Anspruchsvoraussetzungen gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt (vgl. BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 18, aaO) .

    Der Arbeitnehmer, der ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt wurde, kann die Leistung, von der er nach der Regelbildung des Arbeitgebers wegen Nichterfüllung des gleichbehandlungswidrigen Tatbestandsmerkmals ausgeschlossen war, von diesem verlangen, wenn es keine weiteren Voraussetzungen gibt oder etwaige weitere Voraussetzungen von ihm erfüllt werden (BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 22 f. mwN, aaO) .

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