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   BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2803/11   

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BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2803/11 (https://dejure.org/2015,7500)
BVerfG, Entscheidung vom 25.03.2015 - 1 BvR 2803/11 (https://dejure.org/2015,7500)
BVerfG, Entscheidung vom 25. März 2015 - 1 BvR 2803/11 (https://dejure.org/2015,7500)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 3 S 2 GG, § 1 AGG, § 3 Abs 1 AGG, § 75 Abs 1 BetrVG, § 43 Abs 1 S 2 SGB 6
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Diskriminierungsverbots (Art 3 Abs 3 S 2 GG) durch Ausschluss eines Schwerbehinderten von Sozialplanabfindung wegen bestehender Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente - Benachteiligung aufgrund einer Behinderung (§ 1 AGG) zumindest ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Ausschluss eines Schwerbehinderten von Sozialplanabfindungen wegen bestehender Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente - Keine Verletzung des Diskriminierungsverbots - Benachteiligung aufgrund einer Behinderung (AGG § 1) zumindest hinreichend ausgeglichen

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Sozialplanabfindung durch einen anerkannten Schwerbehinderten

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ausschluss von Sozialplanleistungen wegen des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente

  • hensche.de

    Abfindung: Diskriminierung, Diskriminierung: Abfindung, Diskriminierung: Behinderung, Gleichbehandlung, Sozialplan: Rentennähe

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Diskriminierungsverbots (Art 3 Abs 3 S 2 GG) durch Ausschluss eines Schwerbehinderten von Sozialplanabfindung wegen bestehender Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente - Benachteiligung aufgrund einer Behinderung (§ 1 AGG) zumindest ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 3 S. 2
    Geltendmachung einer Sozialplanabfindung durch einen anerkannten Schwerbehinderten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Abfindungsausschluss bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente im Sozialplan zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 2140
  • NZA 2015, 1248
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2803/11
    Dies kann nur aufgrund einer Gesamtwürdigung im Einzelfall entschieden werden (vgl. BVerfGE 96, 288 ).

    Die Orientierung auf die Fähigkeiten am Arbeitsmarkt ist nicht identisch mit § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, der allgemein auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben abstellt und an dessen Vorgängernorm (§ 3 Abs. 1 Schwerbehindertengesetz) sich der verfassungsändernde Gesetzgeber bei der Schaffung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG orientiert hat (vgl. BVerfGE 96, 288 ).

  • BVerfG, 01.09.1997 - 1 BvR 1929/95

    Gleichbehandlungsgebot: Kürzung eines 13. Monatsentgelts aufgrund

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2803/11
    Damit kann offenbleiben, ob die Betriebspartner, soweit sie über Betriebsvereinbarungen für die von ihnen vertretenen Arbeitnehmer unmittelbar geltendes Recht schaffen, ebenso wie der Gesetzgeber an den Gleichheitssatz gebunden sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 1. September 1997 - 1 BvR 1929/95 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2803/11
    Zwar knüpft der sozialrechtliche Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nicht nur an eine Behinderung im verfassungsrechtlichen Sinne an (vgl. BVerfGE 128, 138 ).
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2803/11
    Nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden; eine Schlechterstellung Behinderter ist nur zulässig, wenn dafür zwingende Gründe vorliegen (vgl. BVerfGE 99, 341 ).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 1020/08

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2803/11
    Diese Prognose einer dauerhaften oder jedenfalls unabsehbar nicht behebbaren Arbeitsunfähigkeit hält sich auch mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur krankheitsbedingten Kündigung (vgl. etwa BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 1020/08 -, juris, Rn. 14) im Rahmen einer zulässig typisierenden Betrachtungsweise.
  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2803/11
    Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den Schutz im Einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (vgl. BVerfGE 89, 276 m.w.N.).
  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 475/07

    Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2803/11
    c) Die Betriebsparteien verfügen im Übrigen bei der Ausgestaltung betrieblicher Vereinbarungen - wie hier Sozialplänen - über einen weiten Einschätzungsspielraum (vgl. BAG, Urteil vom 11. November 2008 - 1 AZR 475/07 -, juris, Rn. 20; Becker, in: Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath, Arbeitsrecht, 3. Aufl. 2013, GG Art. 3, Rn. 42).
  • EuGH, 06.12.2012 - C-152/11

    Ein Sozialplan darf eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2803/11
    Dabei dürfen sich die Betriebsparteien auf typisierende Prognosen über wirtschaftliche Nachteile einschließlich der Annahme stützen, dass rentenberechtigte Beschäftigte wirtschaftlich abgesichert seien (zum entsprechenden unionsrechtlichen Spielraum der Mitgliedstaaten und Sozialpartner EuGH, Urteil vom 6. Dezember 2012, Odar, C-152/11, juris, Rn. 47 f.).
  • SG Augsburg, 16.02.2018 - S 8 SO 143/17

    Personen im Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich einer Werkstattfür behinderte

    Nur ein zwingender Grund ist aber ausreichend, um als Unterscheidungskriterium für eine andere Behandlung behinderter Menschen genügen zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 2015, 1 BvR 2803/11).
  • BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 365/15

    Wegfall des Krankengeldzuschusses bei Erhalt einer Rente

    Dies spricht für einen untrennbaren Zusammenhang zwischen Erwerbsminderung und Behinderung, auch wenn § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI nur auf die Fähigkeiten am Arbeitsmarkt abstellt (vgl. hierzu BVerfG 25. März 2015 - 1 BvR 2803/11 - Rn. 9) .

    d) Mangels nachteiliger Ungleichbehandlung behinderter Menschen verstößt § 22 Abs. 4 Satz 2 TVöD-AT auch nicht gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG (vgl. BVerfG 25. März 2015 - 1 BvR 2803/11 - Rn. 5; 19. Januar 1999 - 1 BvR 2161/94 - zu C III 3 der Gründe, BVerfGE 99, 341) .

  • BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 938/13

    Sozialplanabfindung - Benachteiligung wegen Behinderung

    aa) Ein solches Vertrauen ist nicht im Hinblick auf die Senatsentscheidung vom 7. Juni 2011 begründet (- 1 AZR 34/10 - Rn. 32 f., BAGE 138, 107; vgl. hierzu nachgehend BVerfG 25. März 2015 - 1 BvR 2803/11 -) .
  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 37/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Dieses Grundrecht verstärkt den Schutz des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG und setzt der staatlichen Gewalt engere Grenzen, indem es auf die Behinderung bezogene Ungleichbehandlungen untersagt, die für den behinderten Menschen zu einem Nachteil führen (vgl BVerfG Urteil vom 8.10.1997 - 1 BvR 9/97 - BVerfGE 96, 288, juris RdNr 67 mwN; zuletzt BVerfG Urteil vom 25.3.2015 - 1 BvR 2803/11, RdNr 5) .
  • BSG, 22.09.2022 - B 11 AL 31/21 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - einzuordnende Vereinbarung mit Arbeitgeber -

    Ob eine mögliche Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist, kann nur aufgrund einer Gesamtwürdigung - hier insbesondere im Regelungsgefüge mit den §§ 35 ff, 235 ff SGB VI - entschieden werden (vgl zu alledem BVerfG vom 8.10.1997 - 1 BvR 9/97 - BVerfGE 96, 288 , juris RdNr 69; BVerfG vom 25.3.2015 - 1 BvR 2803/11 - NZA 2015, 1248, juris RdNr 10) .
  • LSG Bayern, 19.10.2017 - L 3 U 283/14

    Kein Überweisungsanspruch eines Integrations- bzw. Inklusionsunternehmens an

    Dies kann nur aufgrund einer Gesamtwürdigung im Einzelfall entschieden werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2803/11 -, juris Rn. 5; vgl. zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen außerdem insbesondere: BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 -, BVerfGE 96, 288 und juris Rn. 64 ff.; BVerfG, Stattgebender Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, juris Rn. 11; BVerfG, Nichtannahmebeschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Februar 2006 - 1 BvR 91/06 -, juris Rn. 15).
  • LAG Düsseldorf, 15.04.2015 - 7 Sa 1242/14

    Kürzung des tariflichen Krankengeldzuschusses wegen Gewährung einer

    Untersagt sind auf die Behinderung bezogene Ungleichbehandlungen, die für den behinderten Menschen zu einem Nachteil führen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.03.2015, 1 BvR 2803/11, zitiert nach juris).

    Die Orientierung auf die Fähigkeiten am Arbeitsmarkt ist nicht identisch mit § 2 Abs. 1 S. 1 SGB IX, der allgemein auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben abstellt und an dessen Vorgängernorm (§ 3 Abs. 1 Schwerbehindertengesetz) sich der verfassungsändernde Gesetzgeber bei der Schaffung des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG orientiert hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.03.2015, 1 BvR 2803/11, zitiert nach juris).

  • LAG Hamm, 11.11.2015 - 2 Sa 752/15

    Sozialplanansprüche; Gleichbehandlungsgrundsatz; Ablehnung des sofortigen

    Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass der Ausschluss des Klägers von den Sozialplanleistungen wegen des Bezuges der Erwerbsunfähigkeit Rente gerechtfertigt sein könnte (vgl. dazu BAG, Urt. v. 07.06.2011 - 1 AZR 34/10, NZA 2011, 1370; Verfassungsbeschwerde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen, Beschl. v. 25.03.2015 - 1 BvR 2803/11, NZA 2015, 1248), so dass er vom Verlust des Arbeitsverhältnisses nicht so stark betroffen gewesen ist, wie die Arbeitnehmer, die sich noch in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis befanden.
  • LAG Hamm, 11.11.2015 - 2 Sa 753/15

    Sozialplanansprüche; Gleichbehandlungsgrundsatz; Ablehnung des sofortigen

    Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass der Ausschluss der Klägerin von den Sozialplanleistungen wegen des Bezuges der Erwerbsunfähigkeit Rente gerechtfertigt sein könnte (vgl. dazu BAG, Urt. v. 07.06.2011 - 1 AZR 34/10, NZA 2011, 1370; Verfassungsbeschwerde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen, Beschl. v. 25.03.2015 - 1 BvR 2803/11, NZA 2015, 1248), so dass er vom Verlust des Arbeitsverhältnisses nicht so stark betroffen gewesen ist, wie die Arbeitnehmer, die sich noch in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis befanden.
  • VG Augsburg, 10.08.2015 - Au 3 E 15.1046

    Kein Recht auf bestimmte Klassenbildung von Eltern und Schülern

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. grundlegend B.v. 8.10.1997 - 1 BvR 9/97 - BVerfGE 96, 288 ff.; zuletzt B.v. 25.3.2015 - 1 BvR 2803/11 - juris Rn. 5) sowie des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (vgl. z. B. E.v. 9.7.2002 - Vf. 9-VII-01 - BayVBl 2003, 44 ff.; E.v. 23.8.2006 - Vf.110VI-05 - BayVBl 2007.208 ff.; E.v.11.3.2008 - Vf. 5-VII07 - BayVBl 2009, 173 ff.) erschöpft sich das Benachteiligungsverbot nicht in der Anordnung, behinderte und nichtbehinderte Menschen rechtlich gleich zu behandeln.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2015 - 12 A 499/14

    Gewährung von Ausbildungsförderung an Behinderte über die Förderungshöchstdauer

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