Rechtsprechung
BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2803/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Keine Verletzung des Diskriminierungsverbots durch Ausschluss eines Schwerbehinderten von Sozialplanabfindung wegen bestehender Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 3 S 2 GG, § 1 AGG, § 3 Abs 1 AGG, § 75 Abs 1 BetrVG, § 43 Abs 1 S 2 SGB 6
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Diskriminierungsverbots (Art 3 Abs 3 S 2 GG) durch Ausschluss eines Schwerbehinderten von Sozialplanabfindung wegen bestehender Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente - Benachteiligung aufgrund einer Behinderung (§ 1 AGG) zumindest ...
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Ausschluss eines Schwerbehinderten von Sozialplanabfindungen wegen bestehender Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente - Keine Verletzung des Diskriminierungsverbots - Benachteiligung aufgrund einer Behinderung (AGG § 1) zumindest hinreichend ausgeglichen
- Wolters Kluwer
Geltendmachung einer Sozialplanabfindung durch einen anerkannten Schwerbehinderten
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Ausschluss von Sozialplanleistungen wegen des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente
- hensche.de
Abfindung: Diskriminierung, Diskriminierung: Abfindung, Diskriminierung: Behinderung, Gleichbehandlung, Sozialplan: Rentennähe
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 3 S. 2
Geltendmachung einer Sozialplanabfindung durch einen anerkannten Schwerbehinderten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- integrationsaemter.de (Kurzinformation)
- arbrb.de (Kurzinformation)
Abfindungsausschluss bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente im Sozialplan zulässig
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 26.03.2009 - 5 Ca 5101/08
- LAG Düsseldorf, 21.12.2009 - 16 Sa 577/09
- BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 34/10
- BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2803/11
Papierfundstellen
- ZIP 2015, 2140
- NZA 2015, 1248
Wird zitiert von ... (10)
- SG Augsburg, 16.02.2018 - S 8 SO 143/17
Personen im Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich einer Werkstattfür behinderte …
Nur ein zwingender Grund ist aber ausreichend, um als Unterscheidungskriterium für eine andere Behandlung behinderter Menschen genügen zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 2015, 1 BvR 2803/11). - BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 938/13
Sozialplanabfindung - Benachteiligung wegen Behinderung
aa) Ein solches Vertrauen ist nicht im Hinblick auf die Senatsentscheidung vom 7. Juni 2011 begründet (- 1 AZR 34/10 - Rn. 32 f., BAGE 138, 107; vgl. hierzu nachgehend BVerfG 25. März 2015 - 1 BvR 2803/11 -) . - BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 365/15
Wegfall des Krankengeldzuschusses bei Erhalt einer Rente
Dies spricht für einen untrennbaren Zusammenhang zwischen Erwerbsminderung und Behinderung, auch wenn § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI nur auf die Fähigkeiten am Arbeitsmarkt abstellt (vgl. hierzu BVerfG 25. März 2015 - 1 BvR 2803/11 - Rn. 9) .d) Mangels nachteiliger Ungleichbehandlung behinderter Menschen verstößt § 22 Abs. 4 Satz 2 TVöD-AT auch nicht gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG (vgl. BVerfG 25. März 2015 - 1 BvR 2803/11 - Rn. 5; 19. Januar 1999 - 1 BvR 2161/94 - zu C III 3 der Gründe, BVerfGE 99, 341) .
- BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 37/14 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - …
Dieses Grundrecht verstärkt den Schutz des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG und setzt der staatlichen Gewalt engere Grenzen, indem es auf die Behinderung bezogene Ungleichbehandlungen untersagt, die für den behinderten Menschen zu einem Nachteil führen (vgl BVerfG Urteil vom 8.10.1997 - 1 BvR 9/97 - BVerfGE 96, 288, juris RdNr 67 mwN; zuletzt BVerfG Urteil vom 25.3.2015 - 1 BvR 2803/11, RdNr 5) . - LSG Bayern, 19.10.2017 - L 3 U 283/14
Veranlagung eines Unternehmens als Integrationsunternehmen und Zuordnung zur …
Dies kann nur aufgrund einer Gesamtwürdigung im Einzelfall entschieden werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2803/11 -, juris Rn. 5; vgl. zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen außerdem insbesondere: BVerfG…, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 -, BVerfGE 96, 288 und juris Rn. 64 ff.;… BVerfG, Stattgebender Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, juris Rn. 11;… BVerfG, Nichtannahmebeschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Februar 2006 - 1 BvR 91/06 -, juris Rn. 15). - LAG Düsseldorf, 15.04.2015 - 7 Sa 1242/14
Kürzung des tariflichen Krankengeldzuschusses wegen Gewährung einer …
Untersagt sind auf die Behinderung bezogene Ungleichbehandlungen, die für den behinderten Menschen zu einem Nachteil führen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.03.2015, 1 BvR 2803/11, zitiert nach juris).Die Orientierung auf die Fähigkeiten am Arbeitsmarkt ist nicht identisch mit § 2 Abs. 1 S. 1 SGB IX, der allgemein auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben abstellt und an dessen Vorgängernorm (§ 3 Abs. 1 Schwerbehindertengesetz) sich der verfassungsändernde Gesetzgeber bei der Schaffung des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG orientiert hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.03.2015, 1 BvR 2803/11, zitiert nach juris).
- LAG Hamm, 11.11.2015 - 2 Sa 753/15
Sozialplanansprüche; Gleichbehandlungsgrundsatz; Ablehnung des sofortigen …
Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass der Ausschluss der Klägerin von den Sozialplanleistungen wegen des Bezuges der Erwerbsunfähigkeit Rente gerechtfertigt sein könnte (…vgl. dazu BAG, Urt. v. 07.06.2011 - 1 AZR 34/10, NZA 2011, 1370; Verfassungsbeschwerde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen, Beschl. v. 25.03.2015 - 1 BvR 2803/11, NZA 2015, 1248), so dass er vom Verlust des Arbeitsverhältnisses nicht so stark betroffen gewesen ist, wie die Arbeitnehmer, die sich noch in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis befanden. - LAG Hamm, 11.11.2015 - 2 Sa 752/15
Sozialplanansprüche; Gleichbehandlungsgrundsatz; Ablehnung des sofortigen …
Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass der Ausschluss des Klägers von den Sozialplanleistungen wegen des Bezuges der Erwerbsunfähigkeit Rente gerechtfertigt sein könnte (…vgl. dazu BAG, Urt. v. 07.06.2011 - 1 AZR 34/10, NZA 2011, 1370; Verfassungsbeschwerde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen, Beschl. v. 25.03.2015 - 1 BvR 2803/11, NZA 2015, 1248), so dass er vom Verlust des Arbeitsverhältnisses nicht so stark betroffen gewesen ist, wie die Arbeitnehmer, die sich noch in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis befanden. - VG Augsburg, 10.08.2015 - Au 3 E 15.1046
Kein Recht auf bestimmte Klassenbildung von Eltern und Schülern
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. grundlegend B.v. 8.10.1997 - 1 BvR 9/97 - BVerfGE 96, 288 ff.; zuletzt B.v. 25.3.2015 - 1 BvR 2803/11 - juris Rn. 5) sowie des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (vgl. z. B. E.v. 9.7.2002 - Vf. 9-VII-01 - BayVBl 2003, 44 ff.; E.v. 23.8.2006 - Vf.110VI-05 - BayVBl 2007.208 ff.; E.v.11.3.2008 - Vf. 5-VII07 - BayVBl 2009, 173 ff.) erschöpft sich das Benachteiligungsverbot nicht in der Anordnung, behinderte und nichtbehinderte Menschen rechtlich gleich zu behandeln. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2015 - 12 A 499/14
Gewährung von Ausbildungsförderung an Behinderte über die Förderungshöchstdauer …
vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. März 2015 - 1 BvR 2803/11 -, juris, und Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 -, BVerfGE 96, 288, juris; BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 2013 - 5 C 32.12 -, BVerwGE 148, 106, juris, und vom 13. Dezember 2012 - 5 C 3.12 -, Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 43, juris.