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   BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13   

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https://dejure.org/2014,29582
BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13 (https://dejure.org/2014,29582)
BAG, Entscheidung vom 10.04.2014 - 2 AZR 647/13 (https://dejure.org/2014,29582)
BAG, Entscheidung vom 10. April 2014 - 2 AZR 647/13 (https://dejure.org/2014,29582)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem schwerbehinderten Menschen Gleichgestellter

  • openjur.de

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin"; Sonderkündigungsschutz einem schwerbehinderten Menschen Gleichgestellter

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem schwerbehinderten Menschen Gleichgestellter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 2 Abs 2 SGB 9, § 2 Abs 3 SGB 9, § 68 Abs 1 SGB 9, § 68 Abs 2 SGB 9
    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem schwerbehinderten Menschen Gleichgestellter

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kündigung zum 'nächstzulässigen Termin' - Sonderkündigungsschutz einem schwerbehinderten Menschen Gleichgestellter

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Kündigungsschreibens

  • bag-urteil.com

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem schwerbehinderten Menschen Gleichgestellter

  • Betriebs-Berater

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellter Arbeitnehmer

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    "vorsorgliche" Kündigung zulässig / Kündigungsschutz eines schwerbehindert gleichgestellten Menschen

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem schwerbehinderten Menschen Gleichgestellter

  • ra.de
  • RA Kotz

    Kündigung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin"; Sonderkündigungsschutz einem schwerbehinderten Menschen Gleichgestellter

  • rechtsportal.de

    Auslegung eines Kündigungsschreibens

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung eines einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellten Arbeitnehmers zum ?nächstmöglichen? Termin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der gemeinsame Betrieb mehrer Unternehmen - und der Kündigungsschutz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Anhörung des Arbeitnehmers vor der Kündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Anhörung des Arbeitnehmers vor der Kündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonderkündigungsschutz einem schwerbehinderten Menschen Gleichgestellter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die "hilfsweise und vorsorglich" erklärte Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin"

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung zum nächst möglichen Zeitpunkt grundsätzlich zulässig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung zum "nächstmöglichen Termin"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz behinderter, einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellter Arbeitnehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung zum nächstmöglichen Termin zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung ohne Beendigungstermin wirksam?

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Vorsorgliche Kündigung zum nächstzulässigen Termin

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Kündigung zum nächstmöglichen Termin

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung zum "nächstmöglichen Termin" ist zulässig - Hinreichende Bestimmtheit der Kündigung bei Kenntnis der Kündigungsfrist bzw. Möglichkeit zur Kenntniserlangung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Die arbeitgeberseitig"zum nächstmöglichen Zeitpunkt" erklärte Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3533
  • NZA 2015, 162
  • BB 2014, 2676
  • DB 2014, 2719
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12

    Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13
    Der Zusatz "hilfsweise" oder "vorsorglich" macht lediglich deutlich, dass der Arbeitgeber sich in erster Linie auf einen anderen Beendigungstatbestand beruft, auf dessen Rechtswirkungen er nicht verzichten will (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 44; 12. Oktober 1954 - 2 AZR 36/53  - zu III der Gründe, BAGE 1, 110 ) .

    Die "hilfsweise" oder "vorsorglich" erklärte Kündigung steht unter einer - zulässigen ( BAG 21. November 2013 - 2 AZR 474/12 - Rn. 19; 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - aaO)  - auflösenden Rechtsbedingung iSv. § 158 Abs. 2 BGB.

    Ihre Wirkung endigt, wenn feststeht, dass das Arbeitsverhältnis bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgelöst worden ist ( BAG 21. November 2013 - 2 AZR 474/12 - Rn. 20; 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - aaO) .

    Aus der Erklärung oder den Umständen muss sich deshalb zumindest ergeben, ob eine fristgemäße oder eine fristlose Kündigung gewollt ist (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 46; 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 20, BAGE 116, 336) .

    Ob dies hinreichend deutlich wird, richtet sich nach den Verhältnissen bei Ausspruch der Kündigung (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - aaO; 21. Oktober 1981 - 7 AZR 407/79 - zu I der Gründe) .

    Es reicht aus, wenn der gewollte Beendigungstermin für den Kündigungsempfänger zweifelsfrei bestimmbar ist (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 47; vgl. auch APS/Preis 4. Aufl. Grundlagen D Rn. 20; APS/Linck 4. Aufl. § 622 BGB Rn. 66c; HaKo-KSchR/Fiebig/Mestwerdt 4. Aufl. Einl. Rn. 18; MüKoBGB/Hesse 6. Aufl. § 620 Rn. 78; Staudinger/Oetker (2012) Vorb.

    Sie ist typischerweise dahin zu verstehen, dass der Kündigende die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu dem Zeitpunkt erreichen will, der sich bei Anwendung der einschlägigen gesetzlichen, tarifvertraglichen und/oder vertraglichen Regelungen als rechtlich frühestmöglicher Beendigungstermin ergibt (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 49; 9. September 2010 - 2 AZR 714/08 - Rn. 12, BAGE 135, 278) .

    Dies ist jedenfalls dann ausreichend, wenn die rechtlich zutreffende Frist für den Kündigungsadressaten leicht feststellbar ist und nicht umfassende tatsächliche Ermittlungen oder die Beantwortung schwieriger Rechtsfragen erfordert (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - aaO) .

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Auszug aus BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13
    a) Ebenso wie auf Arbeitnehmerseite können auf Arbeitgeberseite mehrere rechtlich selbständige Personen an demselben Arbeitsverhältnis beteiligt sein ( BAG 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - Rn. 16; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 692/10  - Rn. 30 ) .

    Erforderlich ist ein rechtlicher Zusammenhang der arbeitsvertraglichen Beziehungen des Arbeitnehmers zu den einzelnen Arbeitgebern, der es verbietet, diese Beziehungen rechtlich getrennt zu behandeln ( BAG 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - aaO; 5. März 1987 -  2 AZR 623/85  - zu B III 5 der Gründe, BAGE 55, 117 ) .

    Der rechtliche Zusammenhang kann sich insbesondere aus einer Auslegung des Vertragswerks der Parteien ergeben ( BAG 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - aaO; 27. März 1981 -  7 AZR 523/78  - zu I 2 b der Gründe, BAGE 37, 1) .

    Ist dies zu bejahen, kann ein solches einheitliches Arbeitsverhältnis im Regelfall nur von und gegenüber allen auf einer Vertragsseite Beteiligten gekündigt werden ( BAG 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - aaO; 27. März 1981 - 7 AZR 523/78  - zu II 1 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Auszug aus BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13
    Diese Voraussetzung trifft nicht schon dann zu, wenn die Unternehmen unternehmerisch zusammenarbeiten (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 20, BAGE 142, 36; 5. November 2009 - 2 AZR 383/08 - Rn. 14 mwN) .

    b) Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass im Kündigungszeitpunkt ein gemeinsamer Betrieb bestanden hat, trägt der Arbeitnehmer (BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 52; 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 21, BAGE 142, 36) .

    Darauf hat der Arbeitgeber nach § 138 Abs. 2 ZPO im Einzelnen zu erwidern und darzulegen, welche rechtserheblichen Umstände gegen die Annahme eines einheitlichen Betriebs sprechen sollen (BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1057/12 - aaO; 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - aaO) .

  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12

    Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG

    Auszug aus BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13
    Die beteiligten Unternehmen müssen sich zumindest stillschweigend zu einer gemeinsamen Führung rechtlich verbunden haben, so dass der Kern der Arbeitgeberfunktion im sozialen und personellen Bereich von derselben institutionellen Leitung ausgeübt wird (BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 51; 9. Juni 2011 - 6 AZR 132/10 - Rn. 16 mwN, BAGE 138, 116) .

    b) Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass im Kündigungszeitpunkt ein gemeinsamer Betrieb bestanden hat, trägt der Arbeitnehmer (BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 52; 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 21, BAGE 142, 36) .

    Darauf hat der Arbeitgeber nach § 138 Abs. 2 ZPO im Einzelnen zu erwidern und darzulegen, welche rechtserheblichen Umstände gegen die Annahme eines einheitlichen Betriebs sprechen sollen (BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1057/12 - aaO; 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - aaO) .

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13
    Zu würdigen sind alle Begleitumstände, die dem Erklärungsempfänger bekannt waren und die für die Frage erheblich sein können, welchen Willen der Erklärende bei Abgabe der Erklärung hatte (BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11 - Rn. 14; vgl. auch 5. Februar 2009 - 6 AZR 151/08  - Rn. 30 mwN, BAGE 129, 265 ) .

    aa) Auch eine Kündigung "zum nächstzulässigen Termin" ist hinreichend bestimmt, wenn dem Erklärungsempfänger die Dauer der Kündigungsfrist bekannt oder für ihn bestimmbar ist (BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11 - Rn. 15; vgl. auch Muthers Anm. RdA 2012, 172, 176 ; Raab RdA 2004, 321, 326 ) .

    bb) Eine Kündigung ist nicht hinreichend bestimmt, wenn in der Erklärung mehrere Termine für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt werden und für den Erklärungsempfänger nicht erkennbar ist, welcher Termin gelten soll (BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11 - Rn. 15; vgl. auch 21. Oktober 1981 - 7 AZR 407/79  - zu I der Gründe) .

  • BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 523/78

    Annahme eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses bei Arbeitgebergruppe

    Auszug aus BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13
    Der rechtliche Zusammenhang kann sich insbesondere aus einer Auslegung des Vertragswerks der Parteien ergeben ( BAG 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - aaO; 27. März 1981 -  7 AZR 523/78  - zu I 2 b der Gründe, BAGE 37, 1) .

    Ist dies zu bejahen, kann ein solches einheitliches Arbeitsverhältnis im Regelfall nur von und gegenüber allen auf einer Vertragsseite Beteiligten gekündigt werden ( BAG 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - aaO; 27. März 1981 - 7 AZR 523/78  - zu II 1 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 514/04

    Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13
    Im Unterschied zu den kraft Gesetzes geschützten Personen, bei denen durch die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch ein bestehender Rechtsschutz nur festgestellt wird, wird der Schutz des Behinderten durch die Gleichstellung erst begründet (BAG 24. November 2005 - 2 AZR 514/04 - zu B II 1 a der Gründe) .

    Die erst nach Zugang einer Kündigung beantragte Gleichstellung hat für die Wirksamkeit der Kündigung keine Bedeutung mehr (BAG 24. November 2005 - 2 AZR 514/04 - aaO) .

  • BAG, 21.10.1981 - 7 AZR 407/79
    Auszug aus BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13
    Ob dies hinreichend deutlich wird, richtet sich nach den Verhältnissen bei Ausspruch der Kündigung (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - aaO; 21. Oktober 1981 - 7 AZR 407/79 - zu I der Gründe) .

    bb) Eine Kündigung ist nicht hinreichend bestimmt, wenn in der Erklärung mehrere Termine für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt werden und für den Erklärungsempfänger nicht erkennbar ist, welcher Termin gelten soll (BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11 - Rn. 15; vgl. auch 21. Oktober 1981 - 7 AZR 407/79  - zu I der Gründe) .

  • BAG, 13.01.1982 - 7 AZR 757/79

    Bestimmtheit der Erklärung einer außerordentlichen Kündigung

    Auszug aus BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13
    Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund müsste für den Erklärungsempfänger zweifelsfrei die Absicht des Erklärenden erkennen lassen, von der sich aus § 626 Abs. 1 BGB ergebenden besonderen Kündigungsbefugnis Gebrauch zu machen (BAG 13. Januar 1982 - 7 AZR 757/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 37, 267) .

    Sie kann sich aus einer entsprechenden Bezeichnung - etwa als fristlose Kündigung - oder aus sonstigen Umständen der Erklärung, insbesondere einer beigefügten Begründung ergeben (BAG 13. Januar 1982 - 7 AZR 757/79 - aaO) .

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 714/08

    Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13
    Sie ist typischerweise dahin zu verstehen, dass der Kündigende die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu dem Zeitpunkt erreichen will, der sich bei Anwendung der einschlägigen gesetzlichen, tarifvertraglichen und/oder vertraglichen Regelungen als rechtlich frühestmöglicher Beendigungstermin ergibt (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 49; 9. September 2010 - 2 AZR 714/08 - Rn. 12, BAGE 135, 278) .

    (a) Rechtliche Unklarheiten bei der Fristberechnung kann es auch mit Blick auf Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahrs nicht gegeben haben (zur Unionsrechtswidrigkeit und Unanwendbarkeit von § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB vgl. EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Slg. 2010, I-365; BAG 9. September 2010 - 2 AZR 714/08 - BAGE 135, 278; zur Unwirksamkeit entsprechender tarifvertraglicher Regelungen BAG 29. September 2011 - 2 AZR 177/10 - Rn. 16 ff.) .

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

  • ArbG Gelsenkirchen, 17.03.2010 - 2 Ca 319/10

    Anhörung des Arbeitnehmers vor Kündigung, Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

  • BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 623/85

    Kündigungsschutz nach § 15 KSchG bei einheitlichem Betrieb mehrerer Unternehmen

  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 383/08

    Kleinbetriebsklausel - "Verwaltung

  • BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 132/10

    Kündigung bei Personalgestellung - Gemeinschaftsunternehmen - Anhörung des

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1078/12

    Aufhebungsvereinbarung - (außer-) ordentliche Kündigung - Verzugslohn

  • BAG, 12.10.1954 - 2 AZR 36/53

    Kündigungsschutzklage: Erstreckung auf Folgekündigung; Kündigung: Wirksamkeit

  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08

    Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 177/10

    Tarifvertragliche Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung - einzelvertragliche

  • LAG Hessen, 14.01.2013 - 7 Sa 1790/11

    Kleinbetrieb - Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

  • BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 231/17

    Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter

    Gemessen daran erklärt ein Vermieter, der eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs und daneben hilfsweise oder vorsorglich eine ordentliche Kündigung ausspricht, zum einen, dass er sich in erster Linie auf den Beendigungstatbestand des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB beruft, also auf dessen Rechtswirkungen, nämlich die sofortige Auflösung des Mietverhältnisses, nicht verzichten will (vgl. auch BAGE 145, 184 Rn. 44; BAG, NJW 2014, 3533 Rn. 20; jeweils mwN [zu einer hilfsweise erfolgten ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses]).
  • BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 261/17

    Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter

    Gemessen daran erklärt ein Vermieter, der eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs und daneben hilfsweise oder vorsorglich eine ordentliche Kündigung ausspricht, zum einen, dass er sich in erster Linie auf den Beendigungstatbestand des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB beruft, also auf dessen Rechtswirkungen, nämlich die sofortige Auflösung des Mietverhältnisses, nicht verzichten will (vgl. auch BAGE 145, 184 Rn. 44; BAG, NJW 2014, 3533 Rn. 20; jeweils mwN [zu einer hilfsweise erfolgten ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses]).
  • BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers

    Im Unterschied zu den kraft Gesetzes geschützten schwerbehinderten Personen, bei denen durch die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch ein bestehender Rechtsschutz nur festgestellt wird, wird der Schutz des einfach Behinderten durch die Gleichstellung erst begründet (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 48; 10. April 2014 - 2 AZR 647/13 - Rn. 39; 18. November 2008 - 9 AZR 643/07 - Rn. 22; Greiner in Neumann/Pahlen/Greiner/Winkler/Jabben SGB IX 14. Aufl. § 151 Rn. 20) .
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