Rechtsprechung
   BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 269/13, 8 AZR 560/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13533
BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 269/13, 8 AZR 560/13 (https://dejure.org/2014,13533)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2014 - 8 AZR 269/13, 8 AZR 560/13 (https://dejure.org/2014,13533)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2014 - 8 AZR 269/13, 8 AZR 560/13 (https://dejure.org/2014,13533)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,13533) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Leistung zur Abwendung der Vollstreckung (§ 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO) - vertragliche Vereinbarung zur Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung - Ausschluss der Rückzahlung (§ 814 Alt. 1 BGB)

  • openjur.de

    Leistung zur Abwendung der Vollstreckung (§ 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO); vertragliche Vereinbarung zur Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung; Ausschluss der Rückzahlung (§ 814 Alt. 1 BGB)

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Leistung zur Abwendung der Vollstreckung (§ 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO) - vertragliche Vereinbarung zur Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung - Ausschluss der Rückzahlung (§ 814 Alt. 1 BGB))

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 717 Abs 2 S 1 ZPO, § 133 BGB, § 157 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 814 Alt 1 BGB
    (Leistung zur Abwendung der Vollstreckung (§ 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO) - vertragliche Vereinbarung zur Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung - Ausschluss der Rückzahlung (§ 814 Alt. 1 BGB))

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Leistung zur Abwendung der Vollstreckung (§ 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO) - vertragliche Vereinbarung zur Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung - Ausschluss der Rückzahlung (§ 814 Alt. 1 BGB)

  • rewis.io

    (Leistung zur Abwendung der Vollstreckung (§ 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO) - vertragliche Vereinbarung zur Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung - Ausschluss der Rückzahlung (§ 814 Alt. 1 BGB))

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung von Gehaltszahlungen nach gerichtlich angeordneter Weiterbeschäftigung

  • datenbank.nwb.de

    (Leistung zur Abwendung der Vollstreckung (§ 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO) - vertragliche Vereinbarung zur Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung - Ausschluss der Rückzahlung (§ 814 Alt. 1 BGB))

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertragliche Vereinbarung zur Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung: Leistung zur Abwendung der Vollstreckung (§ 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO)?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Leistung zur Abwendung der Vollstreckung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 189
  • DB 2014, 1500
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 427/02

    Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers bei Leistungen zur Abwendung der

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 269/13
    Eine Leistung zur Abwendung der Vollstreckung ist nur anzunehmen, wenn sich der Schuldner einem gegen ihn ausgeübten Vollstreckungsdruck beugt (st. Rspr., ua. vgl. BGH 16. Dezember 2010 - Xa ZR 66/10 - Rn. 19 mwN; 3. Juli 1997 - IX ZR 122/96 - BGHZ 136, 199; BAG 25. September 2003 - 8 AZR 427/02 - zu II 1 a aa der Gründe mwN; PG/Kroppenberg ZPO 5. Aufl. § 717 Rn. 11; Zöller/Herget ZPO 30. Aufl. § 717 Rn. 7) .

    Der vollstreckungsabwendende Zweck der Leistung kann sich im Hinblick auf die Erfüllung eines titulierten Anspruchs aus den Umständen ergeben (BAG 25. September 2003 - 8 AZR 427/02 - aaO) .

  • BGH, 16.12.2010 - Xa ZR 66/10

    Steroidbeladene Körner

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 269/13
    Eine Leistung zur Abwendung der Vollstreckung ist nur anzunehmen, wenn sich der Schuldner einem gegen ihn ausgeübten Vollstreckungsdruck beugt (st. Rspr., ua. vgl. BGH 16. Dezember 2010 - Xa ZR 66/10 - Rn. 19 mwN; 3. Juli 1997 - IX ZR 122/96 - BGHZ 136, 199; BAG 25. September 2003 - 8 AZR 427/02 - zu II 1 a aa der Gründe mwN; PG/Kroppenberg ZPO 5. Aufl. § 717 Rn. 11; Zöller/Herget ZPO 30. Aufl. § 717 Rn. 7) .

    Voraussetzung ist, dass die Vollstreckung konkret droht (BGH 16. Dezember 2010 - Xa ZR 66/10 - aaO) , der Schuldner also damit rechnen muss, dass die Vollstreckung demnächst beginnt (BAG 18. September 2012 - 9 AZR 1/11 - Rn. 39; 18. Dezember 2008 - 8 AZR 105/08 - Rn. 25 mwN) .

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 269/13
    cc) Im Übrigen wäre die Klägerin nicht schutzlos, falls ihr eine Beschäftigung in der Art, wie es sich aus dem Titel ergibt (die allein Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hemmen kann, dazu ua. BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - insb. Rn. 21, BAGE 130, 195) unmöglich wäre.

    Zudem kann im Vollstreckungsverfahren gemäß § 719 und § 707 ZPO iVm. § 62 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 ArbGG vorgegangen und geltend gemacht werden, die Zwangsvollstreckung führe zu einem nicht zu ersetzenden Nachteil (ua. BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 25 f., aaO) .

  • BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01

    Rückzahlung von auf Grund eines Urteils gezahlten Beträgen - Entreicherung -

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 269/13
    Es handelt sich nicht um "die ... (der Klägerin) auferlegte Leistung" (vgl. auch BAG 19. März 2003 - 10 AZR 597/01 - zu II 1 b aa (1) der Gründe, dort "ihm auferlegte Leistung") .

    ee) Die von der Klägerin angezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19. März 2003 - 10 AZR 597/01 -) betrifft einen völlig anderen Titel (Zahlungstitel statt Weiterbeschäftigungstitel) und besagt nichts anderes.

  • BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 269/13
    Ein Bereicherungsanspruch ist nach § 814 BGB nur ausgeschlossen, wenn der Bereicherungsgläubiger positive Kenntnis von der Nichtschuld hat, aus den ihm möglicherweise bekannten Umständen mithin im Rahmen einer Parallelwertung in der Laiensphäre auch die richtigen Schlüsse gezogen hat (ua . BGH 25. Januar 2008 - V ZR 118/07 - Rn. 13; BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 14 mwN, BAGE 136, 54) .
  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 269/13
    (3) Die weitere Verfahrensrüge, mit der die Klägerin die Berücksichtigung von in den Vorinstanzen noch nicht vorgetragenen Umständen im Zusammenhang mit der Zahlung am 30. Dezember 2010 erreichen will, ist zwar zulässig (vgl. zu den Voraussetzungen ua. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 39) , aber unbegründet.
  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 118/07

    Verjährung von gesetzlichen Ansprüchen

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 269/13
    Ein Bereicherungsanspruch ist nach § 814 BGB nur ausgeschlossen, wenn der Bereicherungsgläubiger positive Kenntnis von der Nichtschuld hat, aus den ihm möglicherweise bekannten Umständen mithin im Rahmen einer Parallelwertung in der Laiensphäre auch die richtigen Schlüsse gezogen hat (ua . BGH 25. Januar 2008 - V ZR 118/07 - Rn. 13; BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 14 mwN, BAGE 136, 54) .
  • BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 183/11

    Klassenfahrt - Lehrkraft - Reisekosten - Verzicht

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 269/13
    Die einzelfallbezogene Würdigung der die unbestimmten Rechtsbegriffe des § 814 Alt. 1 BGB (ua. "gewusst hat"/"Wissen") ausfüllenden Umstände durch die Tatsachengerichte ist, wie auch die tatrichterliche Auslegung des Schreibens vom 20. Januar 2011 (vgl. oben unter B I 2 b aa zur revisionsrechtlichen Überprüfung der Auslegung nichttypischer Erklärungen) nur beschränkt revisionsrechtlich überprüfbar (vgl. ua. BAG 16. Mai 2013 - 4 AZR 445/11 - Rn. 20 mwN; 16. Oktober 2012 - 9 AZR 183/11 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 445/11

    Bezugnahme auf Tarifverträge - ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 269/13
    Die einzelfallbezogene Würdigung der die unbestimmten Rechtsbegriffe des § 814 Alt. 1 BGB (ua. "gewusst hat"/"Wissen") ausfüllenden Umstände durch die Tatsachengerichte ist, wie auch die tatrichterliche Auslegung des Schreibens vom 20. Januar 2011 (vgl. oben unter B I 2 b aa zur revisionsrechtlichen Überprüfung der Auslegung nichttypischer Erklärungen) nur beschränkt revisionsrechtlich überprüfbar (vgl. ua. BAG 16. Mai 2013 - 4 AZR 445/11 - Rn. 20 mwN; 16. Oktober 2012 - 9 AZR 183/11 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 04.04.1989 - 8 AZR 427/87

    Feststellungsurteil - Leistungsklage

    Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 269/13
    Bei einem Feststellungsurteil ist eine Lage, die den Schuldner veranlassen müsste, "zur Abwendung der (Zwangs)Vollstreckung" im Sinne des § 717 Abs. 2 ZPO zu leisten, mangels eines darin enthaltenen Leistungsbefehls nicht gegeben und eine in diesem Zusammenhang erfolgte Zahlung nicht "zur Abwendung der (Zwangs)Vollstreckung" erfolgt (vgl. BAG 4. April 1989 - 8 AZR 427/87 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 61, 243) .
  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 105/08

    Schadensersatzanspruch gemäß § 717 Abs. 2 ZPO - Tarifliche Ausschlussfrist

  • BGH, 05.05.2011 - IX ZR 176/10

    Aufhebung eines vorläufig vollstreckbaren Berufungsurteils: Örtliche

  • BGH, 03.07.1997 - IX ZR 122/96

    Inanspruchnahme des Prozeßbürgen

  • BGH, 15.05.2003 - IX ZR 194/02

    Anfechtbarkeit von Leistungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

  • BAG, 22.06.2005 - 7 AZR 363/04

    Befristung - Anschlussverbot - Verschmelzung

  • BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11

    Ausschlussfrist - Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung

  • BAG, 12.11.2013 - 1 AZR 475/12

    Vertrag zugunsten Dritter - Einstandspflicht für Sozialplanleistungen

  • BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 483/89

    Lohnanspruch bei Weiterbeschäftigungsurteil

  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 889/08

    Rückkehrrecht - Privatisierung einer Anstalt öffentlichen Rechts

  • BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 1/11

    Tarifliche Ausschlussfrist - Mindestlänge in Bezug auf Urlaubsabgeltung -

  • BGH, 24.05.2012 - IX ZR 96/11

    Insolvenzanfechtung: Inkongruente Leistung des Schuldners aufgrund eines

  • LAG Sachsen, 11.01.2013 - 3 Sa 380/12
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

  • BAG, 22.10.2020 - 8 AZR 412/19

    Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB - Anspruch nach § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO

    Der Schadensersatzanspruch nach § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO umfasst alle Schäden, die dem Beklagten durch die vorzeitige Leistung entstanden sind und die im Einzelfall den Wert des Klagegegenstandes übersteigen können (vgl. BAG 20. März 2014 - 8 AZR 269/13, 8 AZR 560/13 - Rn. 25) .

    Voraussetzung ist, dass die Vollstreckung konkret droht, der Schuldner also damit rechnen muss, dass die Vollstreckung demnächst beginnt ( BAG 20. März 2014 - 8 AZR 269/13, 8 AZR 560/13 - Rn. 26; 18. September 2012 - 9 AZR 1/11  - Rn. 39 ; 18. Dezember 2008 -  8 AZR 105/08  - Rn. 25 mwN; vgl. auch BGH 16. Dezember 2010 - Xa ZR 66/10 - Rn. 19) .

  • BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung - Verhinderung des Bedingungseintritts

    Für die revisionsrechtliche Überprüfung kommt es daher nur darauf an, ob die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung einer nichttypischen Erklärung rechtlich möglich ist, nicht aber, ob sie tatsächlich richtig ist (BAG 20. März 2014 - 8 AZR 269/13, 8 AZR 560/13 - Rn. 34 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2017 - 2 Sa 243/16

    Rückzahlung geleisteter Vergütung

    Ein Bereicherungsanspruch ist nach § 814 BGB nur ausgeschlossen, wenn der Bereicherungsgläubiger positive Kenntnis von der Nichtschuld hat, aus den ihm möglicherweise bekannten Umständen mithin im Rahmen einer Parallelwertung in der Laiensphäre auch die richtigen Schlüsse gezogen hat ( BAG 20. März 2014 - 8 AZR 269/13 - Rn. 44, NZA 2015, 189; BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 14 NZA 2011, 219 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.10.2020 - 15 Sa 42/20

    Befristung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf - Prognose -

    Insofern ist Voraussetzung, dass die Vollstreckung konkret droht (BAG 20.03.2014 - 8 AZR 560/13 - juris Rn 26).
  • LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 573/14

    Zulässigkeit wiederholter Befristung der Arbeitsverhältnisse einer angestellten

    Die von der Beklagten angezogenen Entscheidungen (BAG, Urteile vom 20. März 2014 - 8 AZR 269/13 und 8 AZR 560/13, zitiert jeweils nach Juris) betreffen andere Sachverhalte.
  • LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 572/14

    Einzelfall einer wirksamen (mittelbaren) Vertretungsbefristung im Schulbereich,

    Die von der Beklagten angezogenen Entscheidungen (BAG, Urteile vom 20. März 2014 - 8 AZR 269/13 und 8 AZR 560/13, zitiert jeweils nach Juris) betreffen andere Sachverhalte.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 502/19

    Befristung - Zustandekommen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Zusage -

    Selbst wenn dies der Fall gewesen sein sollte, wäre damit mangels einer auf den Abschluss eines Arbeitsvertrages gerichteten Willenserklärung der Beklagten kein (Prozess-)Arbeitsverhältnis begründet, sondern allenfalls eine Vereinbarung sui generis ( vgl. hierzu BAG 20. März 2014 - 8 AZR 269/13 - Rn. 33, NZA 2015, 189 ) geschlossen worden, nach der die Beklagte sich zur vorläufigen Entgeltzahlung verpflichtet, ohne die ihr angebotene Arbeitsleistung entgegennehmen zu müssen.
  • ArbG Köln, 10.02.2015 - 14 Ca 10386/13

    Rückzahlung des Ruhegehalts eines Beamten im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen

    Ein Bereicherungsanspruch ist nach § 814 BGB nur ausgeschlossen, wenn der Bereicherungsgläubiger positive Kenntnis von der Nichtschuld hat, aus den ihm möglicherweise bekannten Umständen mithin im Rahmen einer Parallelwertung in der Laiensphäre auch die richtigen Schlüsse gezogen hat ( vgl. BAG, Urteil vom 20. März 2014 - 8 AZR 269/13, 8 AZR 560/13 -, Rn. 44, juris BGH 25. Januar 2008 - V ZR 118/07 - Rn. 13; BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 14 mwN, BAGE 136, 54 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht