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   BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13   

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https://dejure.org/2015,13525
BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13 (https://dejure.org/2015,13525)
BAG, Entscheidung vom 26.02.2015 - 2 AZR 955/13 (https://dejure.org/2015,13525)
BAG, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 (https://dejure.org/2015,13525)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 KSchG, § 17 Abs 2 S 1 KSchG, § 17 Abs 2 S 2 KSchG, § 17 Abs 3 S 2 KSchG, § 17 Abs 3 S 3 KSchG
    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

  • IWW

    § 17 Abs. 2 KSchG, § ... 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KSchG, § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 17 Abs. 1 KSchG, § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG, § 111 BetrVG, § 111 Satz 1 BetrVG, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 99 BetrVG, §§ 99 ff. BetrVG, § 112 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2a BetrVG, § 110 SGB III, § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, Art. 2 der Richtlinie 98/59/EG, § 17 Abs. 3 KSchG, § 134 BGB, § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG, § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 5 Satz 4 KSchG, § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG, § 20 KSchG, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 92 Abs. 1 Satz 1, § 97 Abs. 1, § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Stellungnahme i.S. von § 17 Abs. 3 S. 2 KSchG

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Stellungnahme des Betriebsrats im Konsultationsverfahren bei Massenentlassungen

  • bag-urteil.com

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

  • Betriebs-Berater

    Betriebsbedingte Kündigung - Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige - Stellungnahme des Betriebsrats

  • rewis.io

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Stellungnahme i.S. von § 17 Abs. 3 S. 2 KSchG

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Konsultation des Betriebsrats im Rahmen von Massenentlassungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Massenentlassungsanzeige - und das Konsultationsverfahren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Massenentlassungsanzeige und die Stellungnahme

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stellungnahme von Betriebsrat bedarf abschließender Meinungsäußerung zu geplanten Massenkündigungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige - Stellungnahme des Betriebsrats

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Fehlerquelle Massenentlassungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 151, 83
  • ZIP 2015, 1307
  • MDR 2015, 1080
  • NZA 2015, 681
  • NZA 2015, 881
  • DB 2015, 1607
  • DB 2015, 3014
 
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Wird zitiert von ... (257)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 21.03.2013 - 2 AZR 60/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13
    Unter "Entlassung" iSv. § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG ist der Ausspruch der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu verstehen (BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 13, BAGE 144, 366; 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - Rn. 18, BAGE 117, 281 im Anschluss an EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Slg. 2005, I-885) .

    Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat über die Entlassungen bzw. die Möglichkeiten ihrer Vermeidung ernstlich zu verhandeln, ihm dies zumindest anzubieten (BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 15, BAGE 144, 366; vgl. auch 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 57, BAGE 142, 202) .

    Die Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats bzw. das Vorbringen des Arbeitgebers nach § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige (BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 34, BAGE 144, 366; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 64) .

    Aus seinen Ausführungen ergibt sich jedoch nicht, dass sie das Ergebnis bereits abgeschlossener Beratungen iSv. § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG gewesen wären (vgl. BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 37, BAGE 144, 366) .

    Der Mangel der Massenentlassungsanzeige ist durch den Bescheid der Agentur für Arbeit gemäß § 20 KSchG nicht geheilt worden (vgl. dazu BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 40, BAGE 144, 366; 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 70, BAGE 142, 202) .

    Er führt nach § 134 BGB zur Unwirksamkeit der Kündigung (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 48; 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 42, aaO) .

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Auszug aus BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13
    Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat über die Entlassungen bzw. die Möglichkeiten ihrer Vermeidung ernstlich zu verhandeln, ihm dies zumindest anzubieten (BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 15, BAGE 144, 366; vgl. auch 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 57, BAGE 142, 202) .

    Dafür reicht auch die eindeutige Mitteilung aus, keine Stellung nehmen zu wollen (BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 53, BAGE 142, 202) .

    Hierdurch wird in der Regel keine erhebliche Verzögerung eintreten (BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 57, BAGE 142, 202) .

    Der Mangel der Massenentlassungsanzeige ist durch den Bescheid der Agentur für Arbeit gemäß § 20 KSchG nicht geheilt worden (vgl. dazu BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 40, BAGE 144, 366; 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 70, BAGE 142, 202) .

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

    Auszug aus BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13
    Dabei muss der Betriebsrat allerdings klar erkennen können, dass die stattfindenden Beratungen (auch) der Erfüllung der Konsultationspflicht des Arbeitgebers aus § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG dienen sollen (vgl. BAG 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 47, BAGE 143, 150; 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 34, BAGE 140, 261) .

    bb) Dagegen ist nicht ersichtlich, dass die Beklagte die anschließenden "Gespräche" mit dem Betriebsrat als Beratungen gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG deklariert hätte (vgl. dazu BAG 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 47, BAGE 143, 150; 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 34, BAGE 140, 261) .

    Um der Agentur für Arbeit Auskunft darüber geben zu können, ob und welche Möglichkeiten er sieht, die angezeigten Kündigungen zu vermeiden, und zugleich zu belegen, dass soziale Maßnahmen mit ihm beraten und ggf. getroffen worden sind (BAG 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 22; 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 45, BAGE 140, 261) , muss sich der Betriebsrat in einer Weise äußern, die erkennen lässt, dass er seine Beteiligungsrechte als gewahrt ansieht und dass es sich um eine abschließende Erklärung zu den vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigungen handelt (BAG 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 33) .

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen

    Auszug aus BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13
    Dabei muss der Betriebsrat allerdings klar erkennen können, dass die stattfindenden Beratungen (auch) der Erfüllung der Konsultationspflicht des Arbeitgebers aus § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG dienen sollen (vgl. BAG 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 47, BAGE 143, 150; 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 34, BAGE 140, 261) .

    bb) Dagegen ist nicht ersichtlich, dass die Beklagte die anschließenden "Gespräche" mit dem Betriebsrat als Beratungen gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG deklariert hätte (vgl. dazu BAG 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 47, BAGE 143, 150; 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 34, BAGE 140, 261) .

    Da offenbleiben kann, ob die Beklagte den Anforderungen des § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG genügt hat, muss nicht entschieden werden, ob nach der vollständigen Unterrichtung des Betriebsrats - vorbehaltlich eines von ihm erklärten Verzichts (vgl. dazu BAG 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 60, BAGE 143, 150)  - ausnahmslos noch eine "Schlussberatung" erfolgen oder vom Arbeitgeber zumindest angeboten werden muss, selbst wenn Beratungen schon vor der vollständigen Unterrichtung geführt wurden.

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 752/11

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

    Auszug aus BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13
    a) Zwar ist die Konsultationspflicht der Sache nach regelmäßig erfüllt, wenn der Arbeitgeber bei einer Betriebsänderung iSv. § 111 BetrVG, soweit mit ihr ein anzeigepflichtiger Personalabbau verbunden ist oder sie allein in einem solchen besteht, einen Interessenausgleich abschließt und dann erst kündigt (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 46; 18. September 2003 - 2 AZR 79/02 - zu B III 1 b der Gründe, BAGE 107, 318) .

    Die Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats bzw. das Vorbringen des Arbeitgebers nach § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige (BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 34, BAGE 144, 366; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 64) .

  • BVerfG, 25.02.2010 - 1 BvR 230/09

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage

    Auszug aus BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13
    Zu prüfen wäre ferner, ob die Fiktion, der Arbeitgeber habe die Anzeige - insgesamt - später als tatsächlich geschehen, nämlich erst mit ihrer Vervollständigung erstattet, der noch nicht geklärten unionsrechtlich gebotenen Reihenfolge von Konsultationsverfahren und Anzeige gerecht würde (zu einer daraus resultierenden Vorlagepflicht vgl. BVerfG 25. Februar 2010 - 1 BvR 230/09 - Rn. 23 ff., BVerfGK 17, 108) .
  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12

    Massenentlassung - Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13
    Er führt nach § 134 BGB zur Unwirksamkeit der Kündigung (vgl. BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 48; 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 42, aaO) .
  • BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 596/10

    Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13
    Um der Agentur für Arbeit Auskunft darüber geben zu können, ob und welche Möglichkeiten er sieht, die angezeigten Kündigungen zu vermeiden, und zugleich zu belegen, dass soziale Maßnahmen mit ihm beraten und ggf. getroffen worden sind (BAG 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 22; 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 45, BAGE 140, 261) , muss sich der Betriebsrat in einer Weise äußern, die erkennen lässt, dass er seine Beteiligungsrechte als gewahrt ansieht und dass es sich um eine abschließende Erklärung zu den vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigungen handelt (BAG 21. März 2012 - 6 AZR 596/10 - Rn. 33) .
  • EuGH, 10.09.2009 - C-44/08

    Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK u.a. - Vorabentscheidungsverfahren -

    Auszug aus BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13
    Auch nach Art. 2 der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (MERL), dessen Umsetzung § 17 Abs. 2 KSchG dient, muss der Arbeitgeber die erforderlichen Auskünfte zwar nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Eröffnung der Konsultationen erteilen, hat sie aber "im Verlauf des Verfahrens" zu vervollständigen und alle einschlägigen Informationen bis zu dessen Abschluss zu erteilen (EuGH 10. September 2009 - C-44/08 - [Keskusliitto] Rn. 52, 53, Slg. 2009, I-8163) .
  • BAG, 09.12.2014 - 1 ABR 19/13

    Betriebsvereinbarung - Betriebsratsbeschluss

    Auszug aus BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13
    Dieser agiert nach der Konzeption des Betriebsverfassungsgesetzes als Kollegialorgan (vgl. BAG 9. Dezember 2014 - 1 ABR 19/13 - Rn. 15 für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen) .
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 316/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

  • BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 214/04

    Adressat des Widerrufs eines Widerrufsvergleichs

  • LAG Düsseldorf, 18.09.2013 - 4 Sa 495/13

    Betriebsstilllegung mit Abwicklungs- und Aufräumungsarbeiten

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

  • EuGH, 03.03.2011 - C-235/10

    Claes - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG -

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

  • EuGH, 03.03.2011 - C-239/10

    Tran

  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Allerdings hat der Arbeitgeber der Arbeitnehmervertretung während des Konsultationsverfahrens neu erlangte Informationen mitzuteilen bzw. erteilte Auskünfte zu vervollständigen, soweit diese relevant oder zur ordnungsgemäßen Unterrichtung der Arbeitnehmervertretung erforderlich sind (vgl. EuGH 10. September 2009 - C-44/08 - [Akavan Erityisalojen Keskusliitto ua.] Rn. 53; BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 29, BAGE 151, 83; LKB/Bayreuther KSchG 16. Aufl. § 17 Rn. 83) .
  • BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 459/18

    Massenentlassung - Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige

    Es reicht die erkennbare Absicht, Arbeitsverhältnisse in einem anzeigepflichtigen Ausmaß beenden zu wollen (BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 18, BAGE 151, 83) .

    Die danach erforderlichen Auskünfte sind seitens des Arbeitgebers zwar nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Eröffnung der Konsultationen zu erteilen, er hat sie aber "im Verlauf des Verfahrens" zu vervollständigen und alle einschlägigen Informationen bis zu dessen Abschluss zu erteilen (EuGH 10. September 2009 - C-44/08 - [Akavan Erityisalojen Keskusliitto] Rn. 52, 53; BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 29, BAGE 151, 83) .

    Voraussetzung ist aber, dass der Betriebsrat klar erkennen kann, dass die Handlungen des Arbeitgebers (auch) der Erfüllung der Konsultationspflicht aus § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG dienen sollen (vgl. BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - Rn. 21, BAGE 155, 245; 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 17, BAGE 151, 83; 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 47, BAGE 143, 150; 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 34, BAGE 140, 261) .

    Eine solche ergänzende Information war auch möglich (vgl. EuGH 10. September 2009 - C-44/08 - [Akavan Erityisalojen Keskusliitto] Rn. 52, 53; BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 29, BAGE 151, 83) .

    Erbetene Informationen, etwa zur Möglichkeit der Gründung einer BQG oder eines Betriebsübergangs, hat der Beklagte erteilt und sich mit den Vorschlägen des Betriebsrats ernsthaft auseinandergesetzt (vgl. BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 26, BAGE 151, 83) und so gezeigt, dass er mit dem ernstlichen Willen zu einer Einigung in die Beratungen gegangen ist (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 50, BAGE 157, 1) .

  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Beide Verfahren können zwar miteinander verbunden werden (vgl. BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - Rn. 42; 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - Rn. 21, BAGE 155, 245; 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 17, BAGE 151, 83; 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 47, BAGE 143, 150; 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10 - Rn. 34, BAGE 140, 261) .
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