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   BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14   

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https://dejure.org/2015,19829
BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14 (https://dejure.org/2015,19829)
BAG, Entscheidung vom 13.05.2015 - 10 AZR 266/14 (https://dejure.org/2015,19829)
BAG, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 (https://dejure.org/2015,19829)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten - Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten - Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 151 BGB, § 154 BGB, § 145 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB
    Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten - Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen

  • IWW

    § 563 Abs. 1 ZPO, §§ 133, 157 BGB, § 151 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 145 BGB, § 315 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB

  • Wolters Kluwer
  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Betriebliche Übung trotz unterschiedlicher Zahlungshöhe

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Betriebliche Übung trotz unterschiedlicher Zahlungshöhe

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Freude zum Weihnachtsfest - Arbeitgeber darf Weihnachtsgeld nicht ohne weiteres streichen

  • hensche.de

    Betriebliche Übung, Gratifikation, Lohn und Gehalt

  • bag-urteil.com

    Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten - Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen

  • Betriebs-Berater

    Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten und Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten - Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Betriebliche Übung - was ist das denn?

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der drei-jährigen vorbehaltlosen Leistung einer jährlichen Sonderzahlung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderzahlungen: Bindungswille des Arbeitgebers kann auch bei unterschiedlich hoher Zuwendung angenommen werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    BAG lockert die Voraussetzungen einer betrieblichen Übung

  • faz.net (Kurzinformation)

    Steht mir auch ohne Vereinbarung ein Bonus zu?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jahressonderzahlung - konkludente Begründung und die Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sonderzahlung: Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten - Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Übung - was ist das denn?

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Freude zum Weihnachtsfest - Arbeitgeber darf Weihnachtsgeld nicht ohne weiteres streichen

  • dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Sonderzahlungen

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Übung

  • osborneclarke.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Betriebliche Übung auch bei Sonderzahlungen in unterschiedlicher Höhe möglich

  • muellerhofstede.com (Kurzinformation)

    Betriebliche Übung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Sonderzahlung nach dreimaliger Zahlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsübung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Jährliche Sonderzahlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Sonderzahlungen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wechselnde Höhe der Prämie unschädlich

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Sonderzahlung

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Festsetzung von Boni durch die Arbeitsgerichte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Sonderzahlung aufgrund betrieblicher Übung trotz unterschiedlicher Höhe der Sonderzahlungen - Anteiliger Anspruch auf Sonderzahlung bei beendeten Arbeitsverhältnissen

Besprechungen u.ä. (5)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Sonderzahlung in unterschiedlicher Höhe über drei Jahre verpflichtet Arbeitgeber zur Leistung einer Sonderzahlung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sonderzahlung in wechselnder Höhe - betriebliche Übung?

  • osborneclarke.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Betriebliche Übung auch bei Sonderzahlungen in unterschiedlicher Höhe möglich

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsübung unter erleichterten Voraussetzungen

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Begründung eines Anspruchs auf Sonderzahlung durch schlüssiges Verhalten des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3326
  • NZA 2015, 992
  • BB 2015, 1972
  • DB 2015, 1968
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 667/10

    Weihnachtsgratifikation - gekündigtes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14
    Macht die Zahlung einen wesentlichen Anteil der Gesamtvergütung des Arbeitnehmers aus, handelt es sich gleichfalls regelmäßig um Arbeitsentgelt, das als Gegenleistung zur erbrachten Arbeitsleistung geschuldet wird (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 667/10 - Rn. 15, BAGE 140, 239) .

    Auch in diesem Fall handelt es sich grundsätzlich um eine Gegenleistung des Arbeitgebers für erbrachte Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers, da die synallagmatische Verknüpfung dieser Leistungen nicht durch die Abhängigkeit des gezahlten Entgelts von einem Unternehmensergebnis im maßgeblichen Bezugszeitraum in Frage gestellt wird (vgl. BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - Rn. 25, BAGE 137, 300; 18. Januar 2012 - 10 AZR 667/10 - Rn. 10, aaO) .

    Ein weiteres Merkmal derartiger Zahlungen ist, dass sie nicht von einer bestimmten Arbeitsleistung, sondern regelmäßig nur vom Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängen (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 667/10 - Rn. 13, BAGE 140, 239) .

    Will der Arbeitgeber andere Ziele als die Vergütung der Arbeitsleistung verfolgen, muss dies vielmehr deutlich aus der zugrunde liegenden, ggf. konkludent getroffenen arbeitsvertraglichen Abrede hervorgehen (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 667/10 - Rn. 15, BAGE 140, 239) .

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14
    a) Gewährt der Arbeitgeber zusätzlich zu dem vereinbarten monatlichen Gehalt eine einmalige Sonderzahlung, ist zunächst durch Auslegung (§§ 133, 157 BGB) zu ermitteln, ob er sich nur zu der konkreten Leistung oder darüber hinaus auch für die Zukunft verpflichtet hat (vgl. BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 11, BAGE 139, 156) .

    Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer aus einem tatsächlichen Verhalten des Arbeitgebers auf ein Angebot schließen konnte, das er gemäß § 151 BGB durch schlüssiges Verhalten angenommen hat (vgl. BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 12 f. mwN, aaO) .

    Hinzu kommt, dass eine Leistung nicht - wie von der Beklagten behauptet - zugleich freiwillig und widerruflich sein kann (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 21 f., BAGE 139, 156) .

  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 8/12

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14
    Die Beklagte als diejenige, der das Leistungsbestimmungsrecht zustand, ist dafür darlegungs- und beweispflichtig (BAG 20. März 2013 - 10 AZR 8/12 - Rn. 33) .
  • BAG, 20.02.2013 - 10 AZR 177/12

    Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14
    Er genügt für sich genommen nicht, um einen Rechtsanspruch auf die Leistung auszuschließen (BAG 20. Februar 2013 - 10 AZR 177/12 - Rn. 17) .
  • BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 163/09

    Bonus - Zusage durch konkludentes Verhalten

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14
    Es ist gerade typisch für eine vom Betriebsergebnis abhängige Sonderzahlung, dass deren Höhe schwanken kann (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 163/09 - Rn. 17) .
  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 251/12

    Tantiemeanspruch - Entstehungsgrund - Auslegung von Leistungsverhalten

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14
    Dabei kann dahinstehen, ob der Senat den Erklärungswert des vom Kläger vorgetragenen Verhaltens der Beklagten in vollem Umfang oder - etwa wegen des Einzelfallcharakters der Zahlungen - nur eingeschränkt daraufhin überprüfen kann, ob das Landesarbeitsgericht bei seiner Auslegung die dafür geltenden gesetzlichen Regeln (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt, allgemeine Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder für die Auslegung wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (vgl. BAG 17. April 2013 - 10 AZR 251/12 - Rn. 15) .
  • BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 1020/12

    Auslegung einer tariflichen Mindestabstandsregelung für außertarifliche

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14
    Wird die Zahlung erbracht, ohne dass weitere Anspruchsvoraussetzungen vereinbart sind, spricht dies ebenfalls dafür, dass die Sonderzahlung als Gegenleistung für die Arbeitsleistung geschuldet wird (vgl. BAG 3. September 2014 - 5 AZR 1020/12 - Rn. 30) .
  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14
    Die einmal erbrachte Arbeitsleistung gewinnt auch regelmäßig nicht durch bloßes Verharren des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis nachträglich an Wert (vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 - Rn. 31, BAGE 146, 284) .
  • BAG, 28.02.1996 - 10 AZR 516/95

    Betriebliche Übung - Weihnachtsgeld

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14
    Soweit der Senat - allerdings im Zusammenhang mit einer betrieblichen Übung - im Urteil vom 28. Februar 1996 (- 10 AZR 516/95 -) vertreten hat, bei der Leistung einer Zuwendung in jährlich individuell unterschiedlicher Höhe fehle es bereits an einer regelmäßigen gleichförmigen Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen und es komme darin lediglich der Wille des Arbeitgebers zum Ausdruck, in jedem Jahr neu "nach Gutdünken" über die Zuwendung zu entscheiden, hält er daran nicht fest.
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage -

    Auszug aus BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14
    Der Senat kann diese Auslegung selbst vornehmen, da der insoweit maßgebliche Sachverhalt feststeht und weiterer Sachvortrag nicht zu erwarten ist (vgl. BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 412/13 - Rn. 55 mwN) .
  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.10.2013 - 6 Sa 134/12

    Außerordentliche Kündigung - Gratifikation

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Einer Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht bedarf es nicht (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 16; 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 - Rn. 16) .
  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

    Es würde eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellen, wenn der Arbeitgeber von der Leistungsbestimmung für ein bestimmtes Geschäftsjahr absehen dürfte, obwohl der Arbeitnehmer in diesem Geschäftsjahr seine Arbeitsleistung erbracht hat und die Leistung auch Teil der Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers war (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 13 f. [zum Vergütungscharakter einer Leistung]; 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 52, BAGE 147, 322 [zur Situation bei einer Zielvereinbarung]) .

    Eine solche Leistung kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht von einem ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Zeitpunkt außerhalb des Jahres abhängig gemacht werden, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde (zuletzt BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 15; grundlegend 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 - BAGE 146, 284; 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - BAGE 140, 231) .

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Leistungsbestimmung der Billigkeit entspricht, trägt der Bestimmungsberechtigte (st. Rspr., zuletzt zB BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 28) .

  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 290/17

    Rückzahlung einer tarifvertraglichen Sonderzuwendung bei Ausscheiden bis zum 31.

    Soweit (nur) andere Ziele als die Vergütung der Arbeitsleistung verfolgt werden, muss dies deutlich aus der zugrunde liegenden Regelung hervorgehen (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - Rn. 25) .
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