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   BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14   

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BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14 (https://dejure.org/2015,34849)
BAG, Entscheidung vom 19.08.2015 - 5 AZR 500/14 (https://dejure.org/2015,34849)
BAG, Entscheidung vom 19. August 2015 - 5 AZR 500/14 (https://dejure.org/2015,34849)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 134 BGB, § 612 Abs 2 BGB, § 611 Abs 1 BGB
    Verbotswidrige Arbeitsvergütung - Privatschule in Sachsen

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 612 Abs. 2 BGB, § 70 BAT-O, § 305c Abs. 2, §§ 306, 307 bis 309 BGB, § 305 Abs. 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 4 Abs. 1, § 3 Abs. 1 TVG, § 611 Abs. 1 BGB, § 138 Abs. 2 BGB, § 138 Abs. 1 BGB, § 134 BGB, Art. 7 Abs. 4 Satz 4 GG, Art. 7 Abs. 4 Satz 2 GG, § 91a ZPO

  • Wolters Kluwer

    Begriff des nicht wesentlichen Zurückbleibens der Gehälter der Lehrer an Privatschulen in Sachsen hinter den Gehältern an vergleichbaren öffentlichen Schulen

  • bag-urteil.com

    Verbotswidrige Arbeitsvergütung - Privatschule in Sachsen

  • Betriebs-Berater

    Verbotswidrige Arbeitsvergütung an Privatschulen

  • rewis.io

    Verbotswidrige Arbeitsvergütung - Privatschule in Sachsen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des nicht wesentlichen Zurückbleibens der Gehälter der Lehrer an Privatschulen in Sachsen hinter den Gehältern an vergleichbaren öffentlichen Schulen

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Lehrer) - Höhe der Vergütung der Lehrkräfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gesetzeswidrig niedrige Vergütung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sittenwidrige niedrige Lehrervergütung - und die sächsische Privatschule

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verbotswidrige Vergütung an Privatschule

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verbotswidrige Arbeitsvergütung und die sächsische Privatschule

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verbotswidrige Arbeitsvergütung - Lehrkraft an Privatschule in Sachsen - übliche Vergütung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verbotswidrige Arbeitsvergütung und die sächsische Privatschule

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 152, 228
  • NZA 2016, 10
  • NZA 2016, 183
  • BB 2015, 3059
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14
    Allein die Heranziehung tariflicher Regelungen zur Bestimmung der üblichen Vergütung führt aber nicht zur Anwendung einer ansonsten nicht für das Arbeitsverhältnis geltenden tariflichen Ausschlussfristenregelung (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 30, BAGE 130, 338) .

    Erreicht die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in dem Wirtschaftszweig üblicherweise gezahlten Tarifentgelts, liegt eine ganz erhebliche, ohne Weiteres ins Auge fallende und regelmäßig nicht mehr hinnehmbare Abweichung vor, für die es einer spezifischen Rechtfertigung bedarf (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 14 ff., BAGE 130, 338; seither st. Rspr., vgl. zuletzt 17. Dezember 2014 - 5 AZR 663/13 - Rn. 18) .

    d) Ob bei einer Lehrkraft an einer staatlich anerkannten Privatschule im Freistaat Sachsen besondere Umstände vorliegen, die die Beurteilung der sittenwidrigen Ausbeutung und die Bestimmung des objektiven Werts der Arbeitsleistung beeinflussen können (vgl. BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 19, BAGE 130, 338) , und ein Eingreifen in das gestörte arbeitsvertragliche Preis-/Leistungsverhältnis oberhalb der Zwei-Drittel-Grenze erforderlich machen oder einen Sittenverstoß nach § 138 Abs. 1 BGB außerhalb der Fallgruppe des wucherähnlichen Geschäfts begründen (vgl. BAG 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - BAGE 118, 66; ErfK/Preis 15. Aufl. § 612 BGB Rn. 3; Schaub/Linck Arbeitsrechts-Handbuch 16. Aufl. § 34 Rn. 10; Zachert Anm. AP BGB § 138 Nr. 63; Henssler/Sittard RdA 2007, 159) , braucht der Senat nicht zu entscheiden.

    Die Beurteilung, ob die Vergütungsabrede der Parteien den Anforderungen des Art. 7 Abs. 4 Satz 4 GG iVm. § 5 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Nr. 2 SächsFrTrSchulG genügt, ist - wie bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit (vgl. BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 10, BAGE 130, 338)  - insofern "fließend", als eine bei Vertragsabschluss den normativen Vorgaben genügende Vergütungsabrede im Laufe der Zeit verbotswidrig werden kann, während umgekehrt eine ursprünglich den Anforderungen nicht entsprechende sich (etwa durch überproportionale Entgelterhöhungen) zur gesetzeskonformen entwickeln kann.

  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14
    c) Bei Anwendung der Zwei-Drittel-Grenze wäre die Klage schon in den - identischen - objektiven Tatbeständen des Lohnwuchers und des wucherähnlichen Geschäfts unschlüssig und damit unbegründet, selbst wenn man davon ausginge, der objektive Wert der Arbeitsleistung der Klägerin bestimme sich - obwohl private Ersatzschulen und öffentliche Schulen unterschiedlichen Wirtschaftskreisen angehören (BAG 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - Rn. 26, BAGE 118, 66)  - nicht nach dem Lohnniveau an privaten Ersatzschulen im Freistaat Sachsen, sondern der Vergütung von entsprechenden Lehrkräften an den dortigen staatlichen Gymnasien.

    d) Ob bei einer Lehrkraft an einer staatlich anerkannten Privatschule im Freistaat Sachsen besondere Umstände vorliegen, die die Beurteilung der sittenwidrigen Ausbeutung und die Bestimmung des objektiven Werts der Arbeitsleistung beeinflussen können (vgl. BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 19, BAGE 130, 338) , und ein Eingreifen in das gestörte arbeitsvertragliche Preis-/Leistungsverhältnis oberhalb der Zwei-Drittel-Grenze erforderlich machen oder einen Sittenverstoß nach § 138 Abs. 1 BGB außerhalb der Fallgruppe des wucherähnlichen Geschäfts begründen (vgl. BAG 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - BAGE 118, 66; ErfK/Preis 15. Aufl. § 612 BGB Rn. 3; Schaub/Linck Arbeitsrechts-Handbuch 16. Aufl. § 34 Rn. 10; Zachert Anm. AP BGB § 138 Nr. 63; Henssler/Sittard RdA 2007, 159) , braucht der Senat nicht zu entscheiden.

    a) Mit der Vorgabe, die Genehmigung zur Errichtung einer privaten Schule zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist, dient Art. 7 Abs. 4 Satz 4 GG nicht nur dem öffentlichen Interesse an einem ordnungsgemäßen Schulbetrieb, sondern bezweckt auch den Schutz der Lehrkräfte (BAG 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - Rn. 19, BAGE 118, 66; Robbers in v. Mangoldt/Klein/Starck GG 6. Aufl. Art. 7 Rn. 200; Uhle in Epping/Hillgruber GG 2. Aufl. Art. 7 Rn. 86) .

  • BAG, 17.12.2014 - 5 AZR 663/13

    Vergütungsabrede - Rechtsanwalt - Sittenwidrigkeit

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14
    Dies bestimmt sich nach dem objektiven Wert der Leistung des Arbeitnehmers (zu dessen Ermittlung, vgl. BAG 18. April 2012 -  5 AZR 630/10 - Rn. 11 f., BAGE 141, 137; 17. Dezember 2014 - 5 AZR 663/13 - Rn. 21, jeweils mwN) .

    Erreicht die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in dem Wirtschaftszweig üblicherweise gezahlten Tarifentgelts, liegt eine ganz erhebliche, ohne Weiteres ins Auge fallende und regelmäßig nicht mehr hinnehmbare Abweichung vor, für die es einer spezifischen Rechtfertigung bedarf (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 14 ff., BAGE 130, 338; seither st. Rspr., vgl. zuletzt 17. Dezember 2014 - 5 AZR 663/13 - Rn. 18) .

  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14
    Dafür hat der Senat - in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Ersten Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH 22. April 1997 - I StR 701/96 - BGHSt 43, 53)  - im Jahr 2009 einen Richtwert entwickelt.
  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 722/07

    Betriebsübergang - Erlassvertrag zur Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14
    Maßgebend ist insoweit die Reichweite ihres Schutzzwecks (BAG 19. März 2009 - 8 AZR 722/07 - Rn. 25, BAGE 130, 90; 22. November 2012 - 2 AZR 371/11 - Rn. 38, BAGE 144, 47) .
  • BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 355/08

    Konzessionsträger - Scheingeschäft - Umgehungsgeschäft

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14
    Das ist der Fall, wenn sein Inhalt gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, insbesondere der mit dem Rechtsgeschäft bezweckte Erfolg verbotswidrig ist (BAG 18. März 2009 - 5 AZR 355/08 - Rn. 15, BAGE 130, 34) .
  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 986/08

    Lehrer - Unterrichtsverpflichtung - Mehrarbeitsvergütung -

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14
    Deshalb sind die Unterrichtsdeputate, die zwar nur einen Teil der Arbeitszeit einer Lehrkraft - nämlich den genau messbaren - betreffen (BAG 20. Januar 2010 - 5 AZR 986/08 - Rn. 15 mwN) , gleichwohl aber Inhalt und Umfang der Tätigkeit einer Lehrkraft wesentlich prägen, miteinzubeziehen.
  • OVG Sachsen, 26.07.2011 - 2 A 856/10

    Schulen in freier Trägerschaft, Grundschule, Schulaufsicht, Unterversorgung des

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14
    Mit den dort normierten Voraussetzungen, die nicht nur im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung, sondern auch während des Betriebs der Privatschule vorliegen müssen (vgl. Sächsisches OVG 26. Juli 2011 - 2 A 856/10 -) , soll ua. verhindert werden, dass die Vergütung einer Lehrkraft an einer staatlich anerkannten Privatschule hinter derjenigen einer Lehrkraft an einer vergleichbaren öffentlichen Schule wesentlich zurückbleibt.
  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 630/10

    Lohnwucher - auffälliges Missverhältnis - maßgeblicher Wirtschaftszweig

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14
    Dies bestimmt sich nach dem objektiven Wert der Leistung des Arbeitnehmers (zu dessen Ermittlung, vgl. BAG 18. April 2012 -  5 AZR 630/10 - Rn. 11 f., BAGE 141, 137; 17. Dezember 2014 - 5 AZR 663/13 - Rn. 21, jeweils mwN) .
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14
    Der subjektive Tatbestand des wucherähnlichen Geschäfts erfordert in der Regel eine verwerfliche Gesinnung des Arbeitgebers (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11 - Rn. 30 mwN, BAGE 141, 324) .
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 371/11

    Unwirksamkeit einer Kündigung - fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 784/11

    Berufsausbildung - Anspruch auf Abfindung

  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

  • BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 78/14

    Praktische Tätigkeit iSd. § 7 Rettungsassistentengesetz (RettAssG) - Anspruch auf

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

  • LAG Sachsen, 10.01.2007 - 2 Sa 695/05

    Arbeitsentgelt

  • BAG, 27.07.2010 - 3 AZR 317/08

    Anlernvertrag - faktisches Arbeitsverhältnis - Entgelt

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 171/10

    Auslandseinsatz eines Bauarbeiters - übliche Vergütung - tarifliche

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13

    Arbeitnehmerüberlassung - Nachweispflichten des Arbeitgebers

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13

    Umfang der Arbeitszeit - "Überstundenschätzung"

  • LAG Sachsen, 04.07.2014 - 5 Sa 218/13
  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 25-II-12

    Mehrere Regelungen zur Ersatzschulfinanzierung sind verfassungswidrig und müssen

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

    Die Norm entzieht zum Schutz des Mindestentgeltanspruchs Ausschlussfristen für die Geltendmachung des Anspruchs der Regelungsmacht der Arbeitsvertragsparteien und ist damit Verbotsgesetz iSd. § 134 BGB (zu dessen Voraussetzungen vgl. etwa BAG 19. August 2015 - 5 AZR 500/14 - Rn. 31 f., BAGE 152, 228) .
  • BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung

    Er hat konkret darzulegen, wie er Klauseln zur Disposition gestellt hat und aus welchen Umständen darauf geschlossen werden kann, der Verwendungsgegner habe die im Streit stehende Klausel freiwillig akzeptiert (vgl. BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 258/14 - Rn. 23, BAGE 154, 178 ; 19. August 2015 - 5 AZR 500/14 - Rn. 17, BAGE 152, 228) .
  • BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 716/15

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

    Denn bei Unwirksamkeit einer Vergütungsvereinbarung ist die Höhe der für die versprochenen Dienste vom Arbeitgeber zu leistenden Vergütung (§ 611 Abs. 1 BGB) nicht (mehr) bestimmt, so dass der Arbeitnehmer Anspruch auf die übliche Vergütung hat (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 500/14 - Rn. 23, BAGE 152, 228) .
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

    Maßgebend ist insoweit die Reichweite ihres Schutzzwecks (vgl. BAG 19. März 2009 - 8 AZR 722/07 - Rn. 25, BAGE 130, 90; 22. November 2012 - 2 AZR 371/11 - Rn. 38, BAGE 144, 47; 19. August 2015 - 5 AZR 500/14 - Rn. 31, 32, BAGE 152, 228) .
  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 814/14

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug

    Dasselbe gilt, wenn bei fehlender Maßgeblichkeit der Tarifentgelte die vereinbarte Vergütung mehr als ein Drittel unter dem Lohnniveau, das sich für die auszuübende Tätigkeit in der Wirtschaftsregion gebildet hat, bleibt (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 500/14 - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 962/13

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

    Sie hätte befürchten müssen, den Vorgaben des Art. 7 Abs. 4 GG iVm. Art. 97 BayEUG, wonach die Gehälter und Vergütungen hinter den Gehältern der Lehrkräfte an vergleichbaren öffentlichen Schulen nicht wesentlich zurückbleiben dürfen, nicht mehr gerecht zu werden (zu den Folgen BAG 19. August 2015 - 5 AZR 500/14 - BAGE 152, 228) .
  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14

    Verzichtsklausel - Aufhebungsvertrag - equal pay

    Ist die Möglichkeit der Einflussnahme streitig, muss der Verwender nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungslast den Vortrag des Verwendungsgegners, er habe keine Einflussmöglichkeit gehabt, qualifiziert bestreiten, indem er konkret darlegt, wie er die Klausel zur Disposition gestellt hat und aus welchen Umständen darauf geschlossen werden kann, der Verwendungsgegner habe die in Streit stehende Klausel freiwillig akzeptiert (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 500/14 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 751/13

    Vergütungsvereinbarung - Sittenwidrigkeit

    Dasselbe gilt, wenn bei fehlender Maßgeblichkeit der Tarifentgelte die vereinbarte Vergütung mehr als ein Drittel unter dem Lohnniveau, das sich für die auszuübende Tätigkeit in der Wirtschaftsregion gebildet hat, bleibt (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 500/14 - Rn. 26 f. mwN) .
  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19

    Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich

    Enthält das Gesetz keine - verbotseigene - Rechtsfolgenregelung, ist Sinn und Zweck des verletzten Verbots entscheidend (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 500/14 - Rn. 32, BAGE 152, 228; 22. November 2012 - 2 AZR 371/11 - Rn. 45, aaO) .
  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 761/13

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Vermögenswirksame Leistungen dienen der langfristigen Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand und sind keine unmittelbare Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeit (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 500/14 - Rn. 39 mwN) .
  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 474/21

    Überstundenvergütungsprozess - Darlegungslast

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 450/15

    Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen bei Rückkehr zur

  • ArbG Berlin, 12.07.2016 - 16 Ca 12713/15

    Kassenärztliche Bundesvereinigung - rechtswidrige Ruhegeldzahlungen?

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - 6 A 11.22

    Laufende Geldleistung in der Kindertagespflege - Sachaufwanderstattung und

  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.02.2018 - 2 Sa 279/16

    Auslegung einer Vergütungsregelung im Arbeitsvertrag - Entlohnung der Lehrkräfte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2023 - 6 Sa 155/22

    Jahresprämie - Auslegung - Zielvereinbarung - Schadensersatz

  • VG Köln, 07.10.2020 - 10 K 8504/18
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Rechtsprechung
   LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15   

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https://dejure.org/2016,11102
LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15 (https://dejure.org/2016,11102)
LAG München, Entscheidung vom 20.04.2016 - 11 Sa 983/15 (https://dejure.org/2016,11102)
LAG München, Entscheidung vom 20. April 2016 - 11 Sa 983/15 (https://dejure.org/2016,11102)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • IWW

    § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 1 - 3 BUrlG, § 64 Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 4 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 97 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach erfolgter Kündigung bei verspätetem Antrag des Arbeitnehmers

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine automatische Übertragung des Urlaubsanspruchs im laufenden Kündigungsschutzrechtsstreit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertragung des Urlaubsanspruchs - und der laufende Kündigungsschutzrechtsstreit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch nach erfolgter Kündigung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Urlaubsantrag auch nach Kündigung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfall von Urlaubsansprüchen bei Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfällt Urlaubsanspruch während Kündigungsschutzprozess?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch frühzeitig sichern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 10
  • DB 2016, 1506
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10

    Urlaubsabgeltung - Verfall trotz unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Verzug des

    Auszug aus LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15
    Der Urlaubsanspruch verfällt am Ende des Urlaubsjahres, wenn nicht einer der in § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG genannten Übertragungsgründe vorliegt (vgl. BAG U. v. 13.12.2011 - 9 AZR 420/10; v. 21.06.2005 - 9 AZR 200/04).

    Denn der Arbeitgeber ist rechtlich nicht gehindert, einem Arbeitnehmer in einem unwirksam gekündigten und deshalb fortbestehenden Arbeitsverhältnis Urlaub zu erteilen (vgl. BAG U. v. 13.12.2011 - 9 AZR 420/10).

    bb) Dies widerspricht auch nicht europäischem Recht, wie das Bundesarbeitsgericht bereits in der Entscheidung vom 13.12.2011 (9 AZR 420/10) entschieden hat.

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15
    Auch dieser hat letztlich in der Entscheidung vom 20.01.2009 (C 350/06) darauf abgestellt, dass zum einen der Erholungszweck im Vordergrund steht, andererseits aber vor allem ein Verfall des Urlaubs dann nicht stattfinden soll, wenn der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit hatte, Erholungsurlaub einzubringen.

    Es sei alleinige Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit gehabt hätte, den ihn mit der Richtlinie verliehenen Anspruch auszuüben (vgl. EuGH 20.01.2009 - C-350/06 und C-520/06; BAG U. v. 09.08.2011 - 9 AZR 365/10).

  • ArbG München, 30.10.2015 - 13 Ca 3620/15

    Abgewiesene Klage im Streit um Resturlaub

    Auszug aus LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15
    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München (Az: 13 Ca 3620/15) vom 30.10.2015 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 30.10.2015, Az: 13 Ca 3620/15 wird abgeändert.

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15
    Lediglich wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe vorliegen, wird der Urlaub ipso jure auf die ersten drei Monate des Folgejahres übertragen (vgl. BAG U. v. 24.03.2009 - 9 AZR 983/07).

    Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet den Arbeitnehmer, soweit er keine Urlaubswünsche anmeldet oder einen Urlaubsantrag nicht stellt, anzuhören oder seine Urlaubswünsche zu erfragen, um den Urlaubszeitraum von sich aus zu bestimmen (vgl. BAG U. v. 15.09.2011 - 8 AZR 846/09; v. 24.03.2009 - 9 AZR 983/07).

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 365/10

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15
    Es sei alleinige Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit gehabt hätte, den ihn mit der Richtlinie verliehenen Anspruch auszuüben (vgl. EuGH 20.01.2009 - C-350/06 und C-520/06; BAG U. v. 09.08.2011 - 9 AZR 365/10).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 21 Sa 221/14

    Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung, Schadensersatz,

    Auszug aus LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15
    cc) Die Kammer schließt sich auch nicht der Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg (21 Sa 221/14) bzw. der Auffassung der 8. Kammer des LAG München (8 Sa 982/14) an.
  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 374/12

    Kürzung der Urlaubsdauer wegen Krankheit

    Auszug aus LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bleibt der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nur dann bestehen und wandelt sich in einen Schadensersatzanspruch um, soweit der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (vgl. z. B. BAG U. v. 19.04.1994 - 9 AZR 671/92; U. v. 17.01.1995 - 9 AZR 664/93; U. v. 15.10.2013 - 9 AZR 374/12).
  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung

    Auszug aus LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15
    Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet den Arbeitnehmer, soweit er keine Urlaubswünsche anmeldet oder einen Urlaubsantrag nicht stellt, anzuhören oder seine Urlaubswünsche zu erfragen, um den Urlaubszeitraum von sich aus zu bestimmen (vgl. BAG U. v. 15.09.2011 - 8 AZR 846/09; v. 24.03.2009 - 9 AZR 983/07).
  • BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 671/92

    Anforderungen für das Entstehen eines Urlaubsabgeltungsanspruch - Befristung

    Auszug aus LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bleibt der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nur dann bestehen und wandelt sich in einen Schadensersatzanspruch um, soweit der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (vgl. z. B. BAG U. v. 19.04.1994 - 9 AZR 671/92; U. v. 17.01.1995 - 9 AZR 664/93; U. v. 15.10.2013 - 9 AZR 374/12).
  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bleibt der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nur dann bestehen und wandelt sich in einen Schadensersatzanspruch um, soweit der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (vgl. z. B. BAG U. v. 19.04.1994 - 9 AZR 671/92; U. v. 17.01.1995 - 9 AZR 664/93; U. v. 15.10.2013 - 9 AZR 374/12).
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

  • BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 1020/12

    Auslegung einer tariflichen Mindestabstandsregelung für außertarifliche

  • LAG München, 06.05.2015 - 8 Sa 982/14

    Urlaubsersatzanspruch, Abgeltungsersatzanspruch

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 321/16

    Verfall von Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers - Kündigung

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 20. April 2016 - 11 Sa 983/15 - aufgehoben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 128/17

    Unbezahlter Sonderurlaub - Übertragung des Erholungsurlaubs

    (2) Nach den im Bundesurlaubsgesetz geregelten Vorschriften besteht des Weiteren keine Verpflichtung des Arbeitgebers, von sich aus einseitig und für den Arbeitnehmer verbindlich die zeitliche Lage des Urlaubs innerhalb des Bezugszeitraums festzulegen (vgl. hierzu BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 541/15 (A) - Rn.13, NZA 2017, 209; 6. August 2013 - 9 AZR 956/11 - Rn. 14, ZTR 2014, 47; 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10 - Rn. 13, BAGE 138, 58; 15. September 2011 - 8 AZR 846/09 - Rn. 66, NZA 2012, 377; so ferner auch LAG Düsseldorf 25. Juli 2016 - 9 Sa 31/16 - ZTR 2016, 654; LAG München 20. April 2016 - 11 Sa 983/15 - DB 2016, 1506; aA zB LAG Berlin-Brandenburg 12. Juni 2014 - 21 Sa 221/14 - juris-Rn. 39fff., DB 2014, 2114; LAG Berlin-Brandenburg 7. Mai 2015 - 10 Sa 86/15 und 10 Sa 108/15 -, LAG München 6. Mai 2015 - 8 Sa 982/14 - ZTR 2016, 35).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer wegen

    (bb) Nach den im Bundesurlaubsgesetz geregelten Vorschriften besteht des Weiteren keine Verpflichtung des Arbeitgebers, von sich aus einseitig und für den Arbeitnehmer verbindlich die zeitliche Lage des Urlaubs innerhalb des Bezugszeitraums festzulegen (vgl. hierzu BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 541/15 (A) - Rn.13, NZA 2017, 209 ; 6. August 2013 - 9 AZR 956/11 - Rn. 14, ZTR 2014, 47 ; 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10 - Rn. 13, BAGE 138, 58 ; 15. September 2011 - 8 AZR 846/09 - Rn. 66, NZA 2012, 377 ; so ferner auch LAG Düsseldorf 25. Juli 2016 - 9 Sa 31/16 - ZTR 2016, 654 ; LAG München 20. April 2016 - 11 Sa 983/15 - DB 2016, 1506 ; aA zB LAG Berlin-Brandenburg 12. Juni 2014 - 21 Sa 221/14 - juris-Rn. 39fff., DB 2014, 2114 ; LAG Berlin-Brandenburg 7. Mai 2015 - 10 Sa 86/15 und 10 Sa 108/15 -, LAG München 6. Mai 2015 - 8 Sa 982/14 - ZTR 2016, 35 ).
  • LAG München, 28.11.2017 - 7 Sa 404/17

    Verfall von Urlaubsansprüchen; Geltendmachung

    Kammer des Landesarbeitsgerichts München vom 20.04.2016 - 11 Sa 983/15 - folge, wonach ein Arbeitnehmer auch nach Kündigung - oder wie vorliegend nach Ablauf einer Befristung - Urlaub zu beantragen habe, da der Arbeitgeber auch in solchen Fallkonstellationen nicht von sich aus verpflichtet sei, ohne konkrete Urlaubswünsche des Arbeitnehmers einen Urlaubszeitraum von sich aus zu bestimmen.
  • ArbG München, 30.05.2017 - 3 Ca 13395/16

    Urlaubsanspruch als Schadensersatz

    Zu dieser streitigen Rechtsfrage, die mittlerweile beim BAG anhängig ist, folgt die Kammer der Rechtsprechung der 11. Kammer des LAG München (siehe hierzu Entscheidung vom 20.04.2016, 11 Sa 983/15).
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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 03.05.2016 - 11 Sa 1007/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,17015
LAG Niedersachsen, 03.05.2016 - 11 Sa 1007/15 (https://dejure.org/2016,17015)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.05.2016 - 11 Sa 1007/15 (https://dejure.org/2016,17015)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Mai 2016 - 11 Sa 1007/15 (https://dejure.org/2016,17015)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Vergütungsfreies An- und Ablegen einer durch Dienstvereinbarung bestimmten weißen Dienstkleidung eines Krankenpflegers

  • rechtsportal.de

    BGB § 611
    Arbeitszeit; Dienstkleidung; Krankenhaus; Umkleidezeiten; Vergütung - Vergütung für Umkleidezeit in einem Krankenhaus

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 Abs. 1
    Vergütungsfreies An- und Ablegen einer durch Dienstvereinbarung bestimmten weißen Dienstkleidung eines Krankenpflegers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Umkleidezeit für Klinikpersonal nicht vergütungspflichtig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umkleidezeit im Krankenhaus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütung des An- und Ablegens der weißen Dienstkleidung eines Krankenpflegers

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Umkleidezeit im Krankenhaus ist nicht stets zu vergüten

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Umkleiden in der Klinik ist keine Arbeitszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 10
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.05.2016 - 11 Sa 1007/15
    Das Bundesarbeitsgericht habe in der Entscheidung 5 AZR 678/11 ausgeführt, dass sich die Fremdnützigkeit des Umkleidens schon aus der Weisung des Arbeitgebers ergebe, die ein Anlegen der Arbeitskleidung zu Hause und ein Tragen auf dem Weg zur Arbeitsstätte ausschließe.

    Die, soweit ersichtlich, einzige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Krankenhausbereich (BAG 19.09.2012, 5 AZR 678/11, AP Nr. 39 zu § 611 BGB Arbeitszeit) betraf insoweit einen anders gelagerten Sachverhalt, weil es dort um eine Tätigkeit im OP-Bereich des Krankenhauses ging.

  • BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16

    Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 3. Mai 2016 - 11 Sa 1007/15 - aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24431
LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15 (https://dejure.org/2016,24431)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.05.2016 - 6 Sa 419/15 (https://dejure.org/2016,24431)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - 6 Sa 419/15 (https://dejure.org/2016,24431)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1 AGG, § 3 Abs 1 AGG, § 6 Abs 1 AGG, § 6 Abs 2 AGG, § 7 Abs 1 AGG
    Selbstbeschreibung als "junges dynamisches Unternehmen" in Stellenanzeige kein Indiz für Diskriminierung wegen des Alters

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Entschädigung, Diskriminierung, Benachteiligung, Bewerbung, Stellenausschreibung, Unternehmen (junges dynamisches), Selbstbeschreibung

  • IWW

    § 15 AGG, § ... 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2, 193 BGB, § 233 ZPO, § 233 Abs. 1 ZPO, § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 234 Abs. 2 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG, § 15 Abs. 2 AGG, § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG, § 6 Abs. 2 Satz 1 AGG, § 6 AGG, § 15 Abs. 4 AGG, § 61 b Abs. 1 ArbGG, § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG, § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG, § 7 AGG, § 15 Abs. 1 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG, § 1 AGG, § 22 AGG, § 11 AGG, § 7 Abs. 1 TzBfG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Unbegründete Entschädigungsklage wegen altersgemäßer Benachteiligung durch Stellenausschreibung und Selbstbeschreibung als "junges dynamisches Unternehmen" und fehlenden Hinweis auf die Eignung des Arbeitsplatzes als Teilzeitarbeitsplatz

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    "Junges, dynamisches Unternehmen" - Keine Diskriminierung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    "Junges, dynamisches Unternehmen" - Keine Diskriminierung

  • rechtsportal.de

    Entschädigung; Diskriminierung; Benachteiligung; Bewerbung; Stellenausschreibung; junges dynamisches Unternehmen; Selbstbeschreibung

  • rechtsportal.de

    TzBfG § 7 Abs. 1
    Unbegründete Entschädigungsklage wegen altersgemäßer Benachteiligung durch Stellenausschreibung und Selbstbeschreibung als "junges dynamisches Unternehmen" und fehlenden Hinweis auf die Eignung des Arbeitsplatzes als Teilzeitarbeitsplatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Junges dynamisches Unternehmen" als Indiz für Altersdiskriminierung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 10
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15
    Erforderlich ist allein, dass die Klägerin Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrags heranziehen soll, benennt und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angibt (vgl. BAG 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 -).

    Dabei spielt es keine Rolle, ob sie für die ausgeschriebene Tätigkeit objektiv geeignet ist (vgl. BAG 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 -).

    Arbeitgeber eines Bewerbers ist also der, der um Bewerbungen für ein von ihm angestrebtes Beschäftigungsverhältnis gebeten hat (vgl. BAG 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 - 18.09.2014 - 8 AZR 753/13 -).

    Die Benachteiligung liegt schon in der Versagung einer Chance auf Einstellung (BAG 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 -).

    Der Arbeitgeber darf danach grundsätzlich über den der Stelle zugeordneten Aufgabenbereich entscheiden, er darf aber nicht durch willkürlich gewählte Anforderungen den Schutz des AGG faktisch beseitigen (BAG 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 -).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15
    Das Fehlen einer solchen würde allenfalls zum Einwand treuwidrigen Verhaltens des Bewerbers führen (vgl. BAG 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 -).

    Da § 15 Abs. 2 AGG nur eine Rechtsfolgenregelung enthält, ist für die Anspruchsvoraussetzungen auf § 15 Abs. 1 AGG zurückzugreifen (vgl. BAG 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 -).

    Eine Bewerberin befindet sich nur dann in einer vergleichbaren Situation, wenn sie für die zu besetzende Stelle nicht bereits objektiv ungeeignet ist (BAG 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 -).

  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 753/13

    Bewerbung - Entschädigung bei Benachteiligung wegen des Geschlechts - Abgrenzung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15
    a) Die Klägerin ist als Bewerberin "Beschäftigte" im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG und fällt damit in den persönlichen Anwendungsbereich des AGG (BAG 18.09.2014 - 8 AZR 753/13 -).

    Arbeitgeber eines Bewerbers ist also der, der um Bewerbungen für ein von ihm angestrebtes Beschäftigungsverhältnis gebeten hat (vgl. BAG 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 - 18.09.2014 - 8 AZR 753/13 -).

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15
    Eine Ausschreibung verstößt gegen § 7 Abs. 1 AGG, wenn Menschen, die ein in § 1 AGG genanntes Merkmal aufweisen, vom Kreis der für die zu besetzende Stelle in Betracht kommenden Personen ausgeschlossen werden (vgl. BAG 19.08.2010 - 8 AZR 530/09 -).

    Die Verletzung der Verpflichtung, einen Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 AGG auszuschreiben, kann die Vermutung begründen, die Benachteiligung sei wegen des in der Ausschreibung bezeichneten verbotenen Merkmals erfolgt (vgl. BAG 19.08.2010 - 8 AZR 530/09 -).

  • LAG Hamburg, 23.06.2010 - 5 Sa 14/10

    Ein Team darf kein Alter haben

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15
    Damit unterscheidet sich die Formulierung deutlich von den möglicherweise problematischen Beschreibungen "Wir sind ein junges, dynamisches Team", "Es erwartet Sie ein junges, dynamisches Team" oder "Wir bieten Ihnen ein junges, dynamisches Team" (vgl. dazu LAG Berlin-Brandenburg 08.08.2013 - 26 Sa 1083/13; LAG Rheinland-Pfalz 10.02.2014 - 3 Sa 27/13 - LAG H. 23.06.2010 - 5 Sa 14/10 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2014 - 3 Sa 27/13

    Stellenausschreibung - Junior Consultant - Keine Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15
    Damit unterscheidet sich die Formulierung deutlich von den möglicherweise problematischen Beschreibungen "Wir sind ein junges, dynamisches Team", "Es erwartet Sie ein junges, dynamisches Team" oder "Wir bieten Ihnen ein junges, dynamisches Team" (vgl. dazu LAG Berlin-Brandenburg 08.08.2013 - 26 Sa 1083/13; LAG Rheinland-Pfalz 10.02.2014 - 3 Sa 27/13 - LAG H. 23.06.2010 - 5 Sa 14/10 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 26 Sa 1083/13

    Ausschreibung einer Stelle für "junges, engagiertes Team" - Widerlegung des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15
    Damit unterscheidet sich die Formulierung deutlich von den möglicherweise problematischen Beschreibungen "Wir sind ein junges, dynamisches Team", "Es erwartet Sie ein junges, dynamisches Team" oder "Wir bieten Ihnen ein junges, dynamisches Team" (vgl. dazu LAG Berlin-Brandenburg 08.08.2013 - 26 Sa 1083/13; LAG Rheinland-Pfalz 10.02.2014 - 3 Sa 27/13 - LAG H. 23.06.2010 - 5 Sa 14/10 -).
  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08

    Altersbezogene Benachteiligung - Entschädigungsanspruch für immaterielle Schäden

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15
    Maßgeblich für die objektive Eignung ist nicht das formelle Anforderungsprofil des jeweiligen Arbeitgebers; entscheidend sind die Anforderungen, welche an die ausgeschriebene Tätigkeit nach der im Arbeitsleben herrschenden Verkehrsanschauung gestellt werden (BAG 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08 -).
  • BGH, 13.03.2018 - VI ZR 143/17

    Kein Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen

    Die Äußerung darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (vgl. zur Presseberichterstattung Senat, Urteile vom 29. November 2016 - VI ZR 382/15, NJW 2017, 1550 Rn. 22; vom 27. September 2016 - VI ZR 250/13, NJW 2017, 482 Rn. 12 jeweils mwN; vgl. etwa zu Stellenausschreibungen LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. Mai 2016 - 6 Sa 419/15, juris Rn. 75; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. September 2011 - 17 U 99/10, NZA-RR 2011, 1147 Rn. 32; LAG Berlin, Urteil vom 16. Mai 2001 - 13 Sa 393/01, juris Rn. 27; Bettinghausen, BB 2018, 372; MüKo-BGB/Thüsing, 7. Aufl., § 11 AGG Rn. 5; Beck-OGK/Block [November 2017], § 3 AGG Rn. 49.2; Staudinger/Serr [2018], § 11 AGG Rn. 13).

    Der allgemein übliche Sprachgebrauch bringt keine Geringschätzung gegenüber Personen zum Ausdruck, deren natürliches Geschlecht nicht männlich ist (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. Mai 2016 - 6 Sa 419/15, juris Rn. 75; Beck-OGK/Block [November 2017], § 3 AGG Rn. 49.2).

  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 604/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Geschlecht - Alter - ethnische

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 4. Mai 2016 - 6 Sa 419/15 - wird zurückgewiesen.
  • LG Saarbrücken, 10.03.2017 - 1 S 4/16

    Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot: Anspruch einer Sparkassenkundin auf

    Hinzu tritt, dass bei der Verwendung des generischen Maskulinums nicht ohne Weiteres diskriminierende Absicht unterstellt werden kann (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 04. Mai 2016 - 6 Sa 419/15 -, juris [Rn 75]).
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 TaBV 18/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30548
LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 TaBV 18/15 (https://dejure.org/2015,30548)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.08.2015 - 13 TaBV 18/15 (https://dejure.org/2015,30548)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. August 2015 - 13 TaBV 18/15 (https://dejure.org/2015,30548)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Ersatz; Rechtsanwaltskosten; offensichtliche Aussichtslosigkeit; Abtretung; Vorausabtretung; Betriebsrat; Freistellungsanspruch

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Ersatz; Rechtsanwaltskosten; offensichtliche Aussichtslosigkeit; Abtretung; Vorausabtretung; Betriebsrat; Freistellungsanspruch

  • IWW

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § ... 87 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 10 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 398 BGB, § 100 ArbGG, § 98 ArbGG, § 10 Abs. 1 Satz 1 RVG, § 10 Abs. 2 RVG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 107 Abs. 3 Satz 2 GewO

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Arbeitgebers zur Tragung von Anwaltskosten des Betriebsrats in einem Beschlussverfahren

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Kein Erstattungsanspruch des Betriebsrats bei aussichtsloser Rechtsverfolgung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kein Erstattungsanspruch des Betriebsrats bei aussichtsloser Rechtsverfolgung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    § 40 Abs. 1 BetrVG; § 398 BGB
    Pflicht des Arbeitgebers zur Tragung von Anwaltskosten des Betriebsrats in einem Beschlussverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Toiletten-Trinkgeld", Rechtsverfolgungskosten des Betriebsrats

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kostentragungspflicht von Anwaltsgebühren nur bei Vorlage von ordnungsgemäßer Berechnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostentragungspflicht von Anwaltsgebühren nur bei Vorlage von ordnungsgemäßer Berechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 10
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 TaBV 18/15
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt 18.03.2015 - 7 ABR 4/13 - NZA 2015, 954; 18.07.2012 - 7 ABR 23/11 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 109; 18.01.2012 - 7 ABR 83/10 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 108; 29.07.2009 - 7 ABR 95/07 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 93) können auch die Honorarkosten für einen Rechtsanwalt im Rahmen des § 40 Abs. 1 BetrVG erstattungsfähig sein, wenn der Betriebsrat die Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren in Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten durfte.
  • LAG Hamm, 14.05.2014 - 7 TaBV 31/14

    Einigungsstellenverfahren für Trinkgelder

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 TaBV 18/15
    Die Beschwerde des Betriebsrates blieb ohne Erfolg, weil auch das Landesarbeitsgericht zu dem Ergebnis gekommen ist, die begehrte Einigungsstelle sei offensichtlich unzuständig ( 7 TaBV 31/14 ).
  • ArbG Gelsenkirchen, 21.01.2014 - 1 Ca 1603/13

    Trinkgeld, Toilettenanlage, Sitzer / Sitzerin, Auskunftsanspruch, Stufenklage;

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 TaBV 18/15
    In einem Individualrechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen ( 1 Ca 1603/13 ) ist mittlerweile rechtskräftig erkannt worden, dass die Arbeitgeberin verpflichtet ist, Auskunft über die Höhe der in den Toilettenanlagen in den Monaten Mai und Juni 2013 vereinnahmten "Trinkgelder" zu erteilen.
  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07

    Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 TaBV 18/15
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt 18.03.2015 - 7 ABR 4/13 - NZA 2015, 954; 18.07.2012 - 7 ABR 23/11 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 109; 18.01.2012 - 7 ABR 83/10 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 108; 29.07.2009 - 7 ABR 95/07 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 93) können auch die Honorarkosten für einen Rechtsanwalt im Rahmen des § 40 Abs. 1 BetrVG erstattungsfähig sein, wenn der Betriebsrat die Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren in Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten durfte.
  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11

    Internetzugang für Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 TaBV 18/15
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt 18.03.2015 - 7 ABR 4/13 - NZA 2015, 954; 18.07.2012 - 7 ABR 23/11 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 109; 18.01.2012 - 7 ABR 83/10 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 108; 29.07.2009 - 7 ABR 95/07 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 93) können auch die Honorarkosten für einen Rechtsanwalt im Rahmen des § 40 Abs. 1 BetrVG erstattungsfähig sein, wenn der Betriebsrat die Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren in Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten durfte.
  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 83/10

    Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten für Vertretung der Jugend-

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 TaBV 18/15
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt 18.03.2015 - 7 ABR 4/13 - NZA 2015, 954; 18.07.2012 - 7 ABR 23/11 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 109; 18.01.2012 - 7 ABR 83/10 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 108; 29.07.2009 - 7 ABR 95/07 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 93) können auch die Honorarkosten für einen Rechtsanwalt im Rahmen des § 40 Abs. 1 BetrVG erstattungsfähig sein, wenn der Betriebsrat die Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren in Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten durfte.
  • BGH, 13.07.1984 - III ZR 136/83

    Entstehungszeitpunkt der Aufrechnungslage - Erteilung der Kostenberechnung als

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 TaBV 18/15
    Solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, braucht der Auftraggeber nicht zu zahlen, und eine darauf gerichtete Klage ist abzuweisen ( BGH, 13.07.1984 - III ZR 136/83 - AnwBl. 1985, 257; 02.07.1998 - IX ZR 63/97 - juris; vgl. auch BAG, 04.06.2003 - 7 ABR.
  • BGH, 19.09.1983 - II ZR 12/83

    Vorausabtretung einer Auseinandersetzungsforderung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 TaBV 18/15
    Denn ein solches Rechtsgeschäft nach § 398 BGB kann seine volle Wirkung erst dann entfalten, wenn und sobald alle Voraussetzungen für die Entstehung der Forderung in der Person des Veräußers erfüllt sind ( grundlegend: BGH, 19.09.1983 - II ZR 12/83 - NJW 1984, 492; zust. Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Aufl., § 398 Rn. 11).
  • BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 TaBV 18/15
    42/02 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 136).
  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 63/97

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Pflicht zur Aufklärung über die Höhe des

    Auszug aus LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 TaBV 18/15
    Solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, braucht der Auftraggeber nicht zu zahlen, und eine darauf gerichtete Klage ist abzuweisen ( BGH, 13.07.1984 - III ZR 136/83 - AnwBl. 1985, 257; 02.07.1998 - IX ZR 63/97 - juris; vgl. auch BAG, 04.06.2003 - 7 ABR.
  • LAG Hessen, 24.04.2017 - 16 TaBV 238/16

    Ein Freistellungsanspruch des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber setzt

    Dementsprechend verlangen Rechtsprechung und Literatur auch im Falle einer durch Abtretung des Freistellungsanspruchs geltend gemachten Gebührenforderung des Rechtsanwalts gegenüber dem Arbeitgeber eine vorherige Rechnungsstellung an den Betriebsrat (Hess. LAG 31. Januar 2008 - 9 TaBV 113/07; LAG Hamm 7. August 2015 - 13 TaBV 18/15 - Rn. 31; LAG Hamm 16. Mai 2007 - 10 TaBV 101/06 - Rn. 90; Bram, Freistellungsanspruch des Betriebsrats nach § 40 Abs. 1 BetrVG und Anwaltsvergütung - aktuelle Probleme, in: Festschrift für Gerhard Etzel, 2011, Seite 78).
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