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   BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13   

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https://dejure.org/2015,16449
BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13 (https://dejure.org/2015,16449)
BAG, Entscheidung vom 17.03.2015 - 9 AZR 702/13 (https://dejure.org/2015,16449)
BAG, Entscheidung vom 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 (https://dejure.org/2015,16449)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 103 Abs 2 InsO, § 108 Abs 1 S 1 InsO, § 133 BGB, § 157 BGB
    Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers

  • IWW

    § 72 Abs. 5 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, §§ 133, 157 BGB, § 242 BGB, Art. 1, 2 GG, § 888 Abs. 1 ZPO, § 894 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, §§ 4, 7 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bindung des Insolvenzverwalters an eine von dem Arbeitgeber gegebene Wiedereinstellungszusage

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Klage aufgrund einer Wiedereinstellungszusage vor Insolvenzeröffnung

  • bag-urteil.com

    Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater

    Wiedereinstellungszusage - Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung und Abgabe einer Willenserklärung zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses

  • rewis.io

    Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Insolvenzverwalters an eine von dem Arbeitgeber gegebene Wiedereinstellungszusage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klageanträge - und ihre Auslegung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung kann bei saisonbedingter Kündigung ausgeschlossen sein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Wiedereinstellung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Bindung des Insolvenzverwalters an eine vom Arbeitgeber gegebene Wiedereinstellungszusage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1638
  • ZIP 2015, 1653
  • NZA 2016, 124
  • BB 2015, 2164
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (13)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 2 Sa 423/12

    Wiedereinstellungsanspruch - Insolvenzforderung - Wiedereinstellungszusage vor

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. Mai 2013 - 2 Sa 423/12 - wird zurückgewiesen.

    Dieser muss sich zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verteidigung gegen die Klage darauf verlassen können, dass ausschließlich über den gestellten Antrag entschieden wird und nicht über den Antrag, der richtigerweise hätte gestellt werden müssen (Nungeßer NZI 2013, 926, 928) .

    Danach kann der Klageantrag entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts nicht als Antrag auf Abgabe einer Willenserklärung verstanden werden (vgl. Nungeßer NZI 2013, 926, 927 f.) .

    Ein nach § 888 Abs. 1 ZPO zu vollstreckender Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung unterscheidet sich wesentlich von einem nach § 894 ZPO zu vollstreckenden Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung (vgl. BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - zu III der Gründe; Nungeßer NZI 2013, 926, 928: "fundamental[e]" Unterscheidung) .

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13
    Dafür reicht es aus, wenn das Berufsbild, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, sich aus dem Antrag oder sich in vergleichbarer Weise ergibt, worin die Tätigkeit bestehen soll (vgl. BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 19 ff., BAGE 130, 195) .

    Bei einem derartigen Verständnis ist die Klage hinreichend bestimmt (vgl. BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 23, BAGE 130, 195) .

  • BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 311/03

    Wiedereintrittsrecht - Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13
    Dies hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts etwa im Fall der Vereinbarung eines "Wiedereintrittsrechts" angenommen (vgl. BAG 14. Januar 2004 - 7 AZR 311/03 - zu II 1 der Gründe) .

    Es wurde eine "Wiedereinstellung" angeboten und nicht etwa ein "Wiedereintrittsrecht" gewährt (vgl. dazu BAG 14. Januar 2004 - 7 AZR 311/03 - zu II 1 der Gründe) .

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 688/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13
    Zudem ist zwar ein Vertragsschluss mit Rückwirkung anders als eine rückwirkende tatsächliche Beschäftigung möglich (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 688/12 - Rn. 25; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 30) .

    Dabei kann dahinstehen, ob ein Arbeitsverhältnis begründet werden kann, ohne den Beschäftigungsbeginn konkret festzulegen oder es in diesem Fall an den essentialia negotii fehlt (in diesem Sinne BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 22; 15. Oktober 2013 - 9 AZR 688/12 - Rn. 19, wonach der Zeitpunkt des Arbeitsbeginns zum notwendigen Mindestinhalt einer arbeitsvertraglichen Einigung gehört) .

  • BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00

    Befristeter Arbeitsvertrag - Versäumung der Klagefrist

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13
    Ein nach § 888 Abs. 1 ZPO zu vollstreckender Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung unterscheidet sich wesentlich von einem nach § 894 ZPO zu vollstreckenden Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung (vgl. BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - zu III der Gründe; Nungeßer NZI 2013, 926, 928: "fundamental[e]" Unterscheidung) .

    Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat, setzt ein erfolgreicher Beschäftigungsantrag grundsätzlich das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus (BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - zu III der Gründe; 15. August 2001 - 7 AZR 144/00 - zu II der Gründe) .

  • BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 668/11

    Konkurrentenklage - Passivlegitimation einer Kunsthochschule

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13
    Das Revisionsgericht hat prozessuale Erklärungen selbstständig auszulegen (BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 668/11 - Rn. 13) .

    Dies dient nicht zuletzt der hinreichenden Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange des Klagegegners als Erklärungsadressaten (vgl. BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 668/11 - Rn. 13) .

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11

    Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13
    Zudem ist zwar ein Vertragsschluss mit Rückwirkung anders als eine rückwirkende tatsächliche Beschäftigung möglich (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 688/12 - Rn. 25; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 30) .

    So hat etwa der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts angenommen, dass aufgrund besonderer Umstände auch ein ausdrücklicher Beschäftigungsantrag entgegen seinem Wortlaut ausnahmsweise als Antrag zur Verurteilung zur Annahme eines Angebots auf Abschluss eines Arbeitsvertrags ausgelegt werden kann (BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 30) .

  • BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 144/00

    Befristeter Arbeitsvertrag - Haushaltsgründe

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13
    Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat, setzt ein erfolgreicher Beschäftigungsantrag grundsätzlich das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus (BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - zu III der Gründe; 15. August 2001 - 7 AZR 144/00 - zu II der Gründe) .
  • BAG, 15.07.1982 - 2 AZR 1054/79
    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13
    a) Die in dem Kündigungsschreiben vom 31. August 2011 enthaltene Aussage der Schuldnerin zu einer künftigen Wiedereinstellung der Klägerin stellt eine nichttypische Erklärung dar (vgl. zu einem ähnlichen Fall BAG 15. Juli 1982 - 2 AZR 1054/79 - zu III 2 der Gründe) .
  • BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13
    Dabei kann dahinstehen, ob ein Arbeitsverhältnis begründet werden kann, ohne den Beschäftigungsbeginn konkret festzulegen oder es in diesem Fall an den essentialia negotii fehlt (in diesem Sinne BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 22; 15. Oktober 2013 - 9 AZR 688/12 - Rn. 19, wonach der Zeitpunkt des Arbeitsbeginns zum notwendigen Mindestinhalt einer arbeitsvertraglichen Einigung gehört) .
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 459/10

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts -

  • OLG Koblenz, 20.11.2008 - 5 U 688/08

    Rechtsfolgen abweichender Parteibezeichnung im Mahnbescheid; Entscheidung des

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19

    Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Diese erfolgt nach § 888 Abs. 1 ZPO und ist von dem nach § 894 ZPO zu vollstreckenden Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung zu unterscheiden (BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 21; 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - zu III der Gründe) .
  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags

    Der Klageantrag bezeichnet hinreichend deutlich die Arbeitsvertragsparteien, den Beschäftigungsbeginn (vgl. hierzu BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 34) , die Art der Arbeitsleistung sowie deren zeitlichen Umfang und damit die essentialia negotii eines Arbeitsvertrags.

    Sie kann in der Revision nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt hat oder gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 31) .

  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 571/20

    BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers?

    Der Klageantrag ist bei gebotener rechtsschutzgewährender Auslegung (vgl. hierzu BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 13 mwN; BGH 2. Dezember 2015 - IV ZR 28/15 - Rn. 10) auf die Einleitung und Durchführung eines den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechenden bEM gerichtet.
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