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   BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 124/14   

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BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 124/14 (https://dejure.org/2015,40910)
BAG, Entscheidung vom 22.10.2015 - 2 AZR 124/14 (https://dejure.org/2015,40910)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14 (https://dejure.org/2015,40910)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 S 1 KSchG, § 4 S 2 Alt 2 KSchG, § 4 Abs 2 S 2 EvKiMAVertrG Rh, § 38 Abs 1 EvKiMAVertrG Rh, § 38 Abs 2 EvKiMAVertrG Rh
    Änderungskündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung

  • IWW

    § 5 Abs. 3 BetrVG, § ... 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG, § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG, § 559 Abs. 1 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 139 ZPO, § 99 BetrVG, § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 2 Satz 1 KSchG, § 2 KSchG, § 4 Satz 2 Alt. 2 KSchG, § 102 BetrVG, § 85 SGB IX, § 9 Abs. 3 MuSchG, §§ 133, 157 BGB, § 4 Satz 2 Alt. 1 KSchG, § 150 Abs. 2 BGB, § 4 Satz 2 KSchG, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung; Begründung der Eigenschaft als Leitender Angestellter; Billigung einer der Mitbestimmung unterliegenden Maßnahme durch die Arbeitnehmervertretung

  • hensche.de

    Änderungskündigung, Beteiligung der Mitarbeitervertretung

  • bag-urteil.com

    Änderungskündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung

  • Betriebs-Berater

    Beteiligung der Mitarbeiter-vertretung bei Änderungskündigung

  • rewis.io

    Änderungskündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung

  • datenbank.nwb.de

    Änderungskündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderungskündigung am kirchlichen Krankenhaus - und die Beteiligung der Mitarbeitervertretung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die überflüssige Änderungskündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsrecht im Januar 2016

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Änderungskündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Abkürzung der Äußerungsfrist für Mitarbeitervertretung nach MVG-EKiR möglich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    "Überflüssige" Änderungskündigung - (kein) leitender Mitarbeiter - Beteiligung der Mitarbeitervertretung - (kein) vorzeitiger Eintritt der Zustimmungsfiktion

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Chefarzt nicht per se Leitender Angestellter

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 17.02.2016)

    Chefarzt klagt erfolgreich gegen Änderungskündigung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Beteiligung der Mitarbeitervertretung in kirchlichen Einrichtungen im Rheinland bei leitenden Angestellten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 153, 94
  • NZA 2016, 225
  • BB 2016, 179
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 615/97

    Geltendmachung sonstiger Unwirksamkeitsgründe bei unter Vorbehalt angenommener

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 124/14
    Ein Verzicht darauf, "andere Gründe" iSv. § 4 Satz 2 Alt. 2 KSchG geltend zu machen, müsste ausdrücklich oder doch nach den Umständen eindeutig erklärt sein (vgl. BAG 28. Mai 1998 - 2 AZR 615/97 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 89, 48) .

    Das Angebot des Arbeitgebers wird nicht unter Einschränkungen oder Änderungen iSd. Vorschrift, sondern so akzeptiert, wie es gemacht wurde (vgl. BAG 28. Mai 1998 - 2 AZR 615/97 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 89, 48) .

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 50/09

    Mitbestimmung bei ordentlicher Kündigung nach dem Niedersächsischen

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 124/14
    (a) Nach dem Wortlaut des § 38 Abs. 3 Satz 1 MVG-EKiR gilt die Maßnahme erst nach Ablauf von zwei Wochen und nicht schon mit Zugang einer abschließenden, keine Zustimmung darstellenden Erklärung der Mitarbeitervertretung als gebilligt (vgl. Fey/Rehren MVG-EKD Stand August 2014 § 38 Rn. 55; siehe auch BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 50/09 - Rn. 19 mwN zum insoweit inhaltsgleichen § 68 Abs. 2 NPersVG) .

    Einen "vierten Weg" in Gestalt einer Zustimmungsfiktion vor Fristablauf gibt es nicht (vgl. BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 50/09 - Rn. 20 zum insoweit inhaltsgleichen § 68 Abs. 2 NPersVG) .

  • BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 97/08

    Leitender Angestellter - Chefarzt - Einfluss auf die Unternehmensführung

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 124/14
    b) Allein die formale Stellung als Chefarzt und die Bezeichnung als "leitender Angestellter" genügen nicht, um einen Beschäftigten als Mitarbeiter iSv. § 44 MVG-EKiR ansehen zu können (vgl. BAG 5. Mai 2010 - 7 ABR 97/08 - Rn. 15, 21 zu § 5 Abs. 3 BetrVG) .

    sie schwerpunktmäßig bestimmt (vgl. Baumann-Czichon/Gathmann/Germer MVG-EKD 4. Aufl. § 4 Rn. 5; Fey/Rehren MVG-EKD Stand April 2013 § 4 Rn. 3; siehe auch BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Rn. 15 zu § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG; 5. Mai 2010 - 7 ABR 97/08 - Rn. 13 zu § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG) .

  • BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 419/03

    Änderungsschutzklage - "überflüssige" Änderungskündigung - Umstellung vom

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 124/14
    In einem solchen Fall sollte die im Gesetz angelegte Urteilsformel mit Blick auf die Entscheidungsgründe und um der Klarstellung willen lauten: "Es wird festgestellt, dass die Änderungskündigung (des Arbeitgebers) vom (...) rechtsunwirksam ist." Diese Feststellung entsprechend der zweiten Alternative des § 4 Satz 2 KSchG verhilft der Änderungsschutzklage zum - vollen - Erfolg, ohne dass - wie in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Gesetzesfassung noch zwingend vorgesehen (vgl. BAG 24. August 2004 - 1 AZR 419/03 - zu B I der Gründe, BAGE 111, 361) - eine Aussage dazu getroffen würde, ob für eine Änderung der Arbeitsvertragsbedingungen iSd. ersten Alternative des § 4 Satz 2 KSchG Raum gewesen wäre.
  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 353/07

    Überflüssige" Änderungskündigung - Wechsel der Lohnart durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 124/14
    Nur wenn sich aus einer entsprechenden Beschränkung des Vorbehalts oder dem Vorbringen des Arbeitnehmers im Prozess ergibt, dass die Wirksamkeit der Kündigungserklärung als solcher nicht in Frage gestellt werden soll, ist Streitgegenstand gemäß § 4 Satz 2 Alt. 1 KSchG allein der Inhalt der für das Arbeitsverhältnis geltenden Arbeitsbedingungen (vgl. BAG 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - Rn. 13, BAGE 140, 328; 26. August 2008 - 1 AZR 353/07 - Rn. 17) .
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 844/07

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Vermutungswirkung

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 124/14
    Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf vorläufige Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen scheidet grundsätzlich aus, wenn er das Angebot auf Vertragsänderung unter Vorbehalt angenommen hat (vgl. BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 844/07 - Rn. 26 mwN, BAGE 131, 78) .
  • BAG, 26.01.2012 - 2 AZR 102/11

    "Überflüssige" Änderungskündigung - Streitgegenstand einer Klage nach § 4 Satz 2

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 124/14
    Nur wenn sich aus einer entsprechenden Beschränkung des Vorbehalts oder dem Vorbringen des Arbeitnehmers im Prozess ergibt, dass die Wirksamkeit der Kündigungserklärung als solcher nicht in Frage gestellt werden soll, ist Streitgegenstand gemäß § 4 Satz 2 Alt. 1 KSchG allein der Inhalt der für das Arbeitsverhältnis geltenden Arbeitsbedingungen (vgl. BAG 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - Rn. 13, BAGE 140, 328; 26. August 2008 - 1 AZR 353/07 - Rn. 17) .
  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 124/14
    Deshalb käme es darauf an, ob mit der Zuweisung eines kleineren Zuständigkeitsbereichs die Grenzen des Direktionsrechts etwa dadurch überschritten würden, dass wegen erheblicher Einbußen bei den Liquidationserlösen der Kernbereich des Austauschverhältnisses betroffen wäre oder die neue Tätigkeit des Klägers sich gegenüber der Leitung der Klinik für - die gesamte - Innere Medizin nicht als gleichwertig darstellte (vgl. dazu BAG 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 - zu II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 61/06

    Leitender Angestellter - Einstellungs- und Entlassungskompetenz

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 124/14
    sie schwerpunktmäßig bestimmt (vgl. Baumann-Czichon/Gathmann/Germer MVG-EKD 4. Aufl. § 4 Rn. 5; Fey/Rehren MVG-EKD Stand April 2013 § 4 Rn. 3; siehe auch BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Rn. 15 zu § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG; 5. Mai 2010 - 7 ABR 97/08 - Rn. 13 zu § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG) .
  • BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 64/08

    Eingruppierung - Zustimmungsersuchen - Interessenkollision eines

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 124/14
    Zwar kann sich aus den Umständen des Einzelfalls ergeben, dass die Dienststellenleitung mit der Unterrichtung zugleich einen Antrag auf Zustimmung stellen wollte (vgl. Baumann-Czichon/Gathmann/Germer MVG-EKD 4. Aufl. § 38 Rn. 3; siehe auch BAG 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 17 zu § 99 BetrVG) .
  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 426/09

    Berechnung von Urlaubs- und Entgeltfortzahlungsansprüchen im Schichtrhythmus -

  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 299/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung

  • LAG Düsseldorf, 19.12.2013 - 15 Sa 207/13

    Änderungskündigung eines ChefarztvertragsVerlust von Tätigkeitsbereichen durch

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12

    Massenentlassung - Änderungskündigung

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der

  • ArbG Mönchengladbach, 19.12.2012 - 2 Ca 1970/12

    Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretung bei ordentlichen Kündigungen nach

  • BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

    Der auf vorläufige Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen gerichtete Klageantrag zu 5. wäre dann als unbegründet abzuweisen, weil der Kläger das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt nach § 2 Satz 1 KSchG angenommen hat (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14 - Rn. 33) , während der Klageantrag zu 6. erneut nicht zur Entscheidung anfiele.
  • ArbG Hagen, 06.03.2018 - 5 Ca 1902/17

    Beteiligung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung vor einer ordentlichen

    Wenn bei Ablehnung des Änderungsangebots die Kündigung aus "anderen Gründen" unwirksam wäre und das Arbeitsverhältnis schon deshalb unverändert fortbestünde, soll diese Rechtsfolge auch dann eintreten, wenn der Arbeitnehmer die ihn mit Hilfe einer Kündigung "aufgezwungenen" Änderungen der Arbeitsbedingungen vorläufig akzeptiert (BAG, Urteil vom 22.10.2015 - 2 AZR 124/14 -, NZA 2016, 225, 227 f. unter A. II. 2. b) der Gründe, Randnummer 30).

    Denn einer Klage gegen die Wirksamkeit einer Änderungskündigung ist bei einem "Fehler" in der Kündigungserklärung - wie er hier mangels ordnungsgemäßer Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vorliegt - auch dann stattzugeben, wenn der Arbeitnehmer das "Änderungsangebot" unter Vorbehalt angenommen hat (vgl. BAG, Urteil vom 22.10.2015 - 2 AZR 124/14 -, NZA 2016, 225, 228 unter A. II. 2. d) der Gründe, Randnummer 32).

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 67/18

    Änderungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    Auch im Rahmen einer Klage nach § 4 Satz 2 KSchG wird nicht lediglich - rein punktuell und im Sinne eines Rechtsgutachtens - über die Wirksamkeit der Kündigungserklärung (dazu BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14 - Rn. 28, BAGE 153, 94) und des mit ihr verbundenen Vertragsangebots entschieden.

    Er hat damit zu verstehen gegeben, dass er sich gegen die Änderung seines Arbeitsverhältnisses zum Ablauf der Kündigungsfrist wehre, dieses aber in jedem Fall - und sei es zu neuen Vertragsbedingungen - fortsetzen möchte (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14 - Rn. 30, BAGE 153, 94) .

    Im Übrigen knüpft § 6 Satz 1 KSchG nicht an den Wortlaut von § 4 Satz 1 KSchG an und macht der Arbeitnehmer - ohne Hinzutreten von besonderen Umständen - auch mit einem Antrag nach § 4 Satz 2 KSchG geltend, eine rechtswirksame Kündigung liege nicht vor (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14 - Rn. 30, BAGE 153, 94) .

  • BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 26/19

    Änderungskündigung - Wahrung der Klagefrist

    Durch die Möglichkeit der Annahme unter Vorbehalt soll allein die Beendigung des Arbeitsverhältnisses - unabhängig davon, ob sich das Änderungsangebot als wirksam erweist - nicht mehr infrage stehen (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14 - Rn. 30, BAGE 153, 94) .
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14

    Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung

    Ein "überflüssiges" Änderungsangebot liegt damit nicht vor (zur Problematik vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14 - Rn. 30 ff.; 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 29 mwN) .
  • BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 357/20

    Außerordentliche Änderungskündigung mit Auslauffrist

    Maßgeblich sind die tatsächlich erteilten Befugnisse und ihre tatsächliche Handhabung (Verw.EKD 13. Januar 2000 - 0124/D34-99 -; für das MVG-EKiR vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14 - Rn. 14, BAGE 153, 94) .

    Eine Abkürzung der Äußerungsfrist und einen darauf beruhenden vorzeitigen Eintritt der Billigungsfiktion lässt § 38 MVG-EKD jenseits der Möglichkeit gem. § 38 Abs. 3 Satz 2 MVG-EKD, wonach die Dienststellenleitung sie in dringenden Fällen bis auf drei Tage abkürzen kann, nicht zu (zu § 38 Abs. 3 Satz 1 MVG-EKiR vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14 - Rn. 24, BAGE 153, 94) .

    Einen "vierten Weg" in Gestalt einer Billigungsfiktion vor Fristablauf gibt es nicht (zu § 38 Abs. 3 Satz 1 MVG-EKiR vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14 - Rn. 25, aaO; zu §   68 Abs. 2 NPersVG vgl. BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 50/09 - Rn. 20) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2021 - 8 Sa 125/20

    Klage gegen überflüssige Änderungskündigung - Hilfsantrag - korrigierende

    Auch in diesem Fall wird die Kündigungserklärung gegenstandslos, weil das Arbeitsverhältnis in jedem Fall fortbesteht - entweder aufgrund der unter Vorbehalt geschlossenen Änderungsvereinbarung zu neuen Vertragsbedingungen oder bei Sozialwidrigkeit der Vertragsänderung zu den bisherigen Vertragsbedingungen (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14 - Rn. 30; vgl. auch Niemann, RdA 2016, 339, 340 [§ 2 KSchG als Spezialregelung gegenüber § 150 Abs. 2 BGB]).

    Dieses Verständnis zum Streitgegenstand der Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 Alt. 1 KSchG entspricht ständiger und gefestigter Rspr. des Bundesarbeitsgerichts (BAG 21. Mai 2019 - 2 AZR 26/19 - Rn. 25; BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 67/18 - Rn. 24 mwN; BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14 - Rn. 30; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 36; BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 25/11 - Rn. 21; BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 44/11 - Rn. 12; BAG 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - Rn. 14; BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 14; BAG 26. August 2008 - 1 AZR 353/07 - Rn. 17; BAG 24. August 2004 - 1 AZR 419/03 - zu B I der Gründe; BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - zu B II 3 der Gründe; anders wohl noch BAG 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - zu B III 1 der Gründe [Änderungskündigung bei irrtümlich zu hoher Eingruppierung]).

    Nur wenn sich aus einer entsprechenden Beschränkung des Vorbehalts oder dem Vorbringen des Arbeitnehmers im Prozess ergibt, dass die Wirksamkeit der Kündigungserklärung als solche nicht in Frage gestellt werden soll, ist Streitgegenstand gemäß § 4 Satz 2 Alt. 1 KSchG allein der Inhalt der für das Arbeitsverhältnis geltenden Arbeitsbedingungen (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14 - Rn. 30 mwN).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 91/21

    Überflüssige Änderungskündigung - Direktionsrecht

    Diese unterliegt allen formalen Anforderungen, die an die Wirksamkeit einer Kündigung zu stellen sind (BAG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14, Rn. 33).

    Auch der Arbeitnehmer, der das Angebot auf Änderung seiner Arbeitsbedingungen gemäß § 2 Satz 1 KSchG unter Vorbehalt angenommen hat, kann sich im Änderungsschutzprozess darauf berufen, die Änderung der Vertragsbedingungen sei schon aus einem anderen Grund als dem ihrer Sozialwidrigkeit unwirksam (BAG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14, Rn. 33, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 38).

    Ein Arbeitnehmer, der die Vertragsänderung unter dem Vorbehalt des § 2 Satz 1 KSchG annimmt, bringt damit in der Regel gerade nicht zum Ausdruck, er wolle "andere Gründe" im Sinne von § 4 Satz 2 Alt. 2 KSchG, die zur Unwirksamkeit der Kündigungserklärung führen könnten, nicht geltend machen (BAG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14 -, Rn. 26 - 32).

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 557/14

    Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung -

    Ein "überflüssiges" Änderungsangebot liegt damit nicht vor (zur Problematik vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14 - Rn. 30 ff.; 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 29 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 5 Sa 121/23

    Änderungskündigung

    Der Klage gegen die Wirksamkeit der Änderungskündigung war daher trotz Annahme des Änderungsangebots unter dem Vorbehalt des § 2 KSchG stattzugeben, obwohl die streitgegenständliche Kündigung "überflüssig" gewesen sein dürfte (vgl. BAG 22.10.2015 - 2 AZR 124/14 - Rn. 28 ff mwN).
  • LAG München, 13.04.2016 - 5 Sa 990/15

    Verhaltensbedingte Änderungskündigung: Abgrenzung personen-/verhaltensbedingte

  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 525/15

    Beendigung eines arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses einer redaktionellen

  • BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 547/17

    Dienstordnungs-Angestellter - Versorgung - Fusion

  • LAG Düsseldorf, 28.02.2017 - 14 Sa 852/16

    Rechtsfolgen der Änderung eines vor dem 1.1.2002 geschlossenen Arbeitsvertrages

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2020 - 2 Sa 424/18

    "Überflüssige" Änderungskündigung - Direktionsrecht - Einsatzort

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