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   BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 42/13   

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https://dejure.org/2015,30778
BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 42/13 (https://dejure.org/2015,30778)
BAG, Entscheidung vom 04.11.2015 - 7 ABR 42/13 (https://dejure.org/2015,30778)
BAG, Entscheidung vom 04. November 2015 - 7 ABR 42/13 (https://dejure.org/2015,30778)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 MitbestG, § 9 Abs 2 MitbestG, § 104 Abs 2 AktG, § 104 Abs 3 AktG, § 3 Abs 1 S 1 Nr 1 MitbestG
    Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Wahlart

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Leiharbeiter können für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder mitzählen

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Leiharbeitnehmer zählen für die Art der Aufsichtsratswahl

  • hensche.de

    Betriebsratswahl, Betriebsratswahl: Wahlanfechtung

  • bag-urteil.com

    Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Wahlart

  • Betriebs-Berater

    Leiharbeitnehmer zählen bei Schwellenwert mit

  • rewis.io

    Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Wahlart

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer beim Schwellenwert des § 9 MitbestG - Art des Wahlverfahrens für den Aufsichtsrat

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wahlberechtigte Leiharbeitnehmer auf Stammarbeitsplätzen zählen bei der Ermittlung des Schwellenwerts in § 9 MitbestG mit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer zählen für Art der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Aufsichtsratswahl nach dem Mitbestimmungsgesetz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - und die Leiharbeitnehmer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - und die Leiharbeitnehmer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - und der Streit ums Wahlverfahren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Aufsichtsratswahlverfahren - Leiharbeitnehmer zählen mit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer zählen für Art der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Aufsichtsratswahl: Leiharbeitnehmer können für Schwellenwert nach § 9 MitbestG mitzählen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer zählen für Art der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Wahlart - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei dem Schwellenwert in § 9 MitbestG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Leiharbeitnehmer zählen für Art der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder mit

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Wahl der Aufsichtsratsmitglieder: Leiharbeiter zählen mit

  • platow.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Mitbestimmung droht Ausweitung

  • osborneclarke.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Leiharbeitnehmer können für Schwellenwert bei Aufsichtsratswahl nach § 9 MitbestG mitzählen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wahlberechtigte Leiharbeitnehmer zählen mit

  • esche.de (Pressemitteilung)

    Wahl der Arbeitnehmer für den Aufsichtsrat: Leiharbeitnehmer zählen mit!

  • juve.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung: Goodyear Dunlop erkämpft Grundsatzurteil

  • audit-committee-institute.de (Kurzinformation)

    In welchen Fällen Leiharbeitnehmer bei der unternehmerischen Mitbestimmung im Aufsichtsrat zu berücksichtigen sind

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer wählen und zählen bei der Aufsichtsratswahl

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer bei der Unternehmensmitbestimmung

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Aufsichtsratswahl: Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Wahlart

  • esche.de (Kurzinformation)

    Wahl der Arbeitnehmer für den Aufsichtsrat: Leiharbeitnehmer zählen mit

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Leiharbeiter zählen bei Aufsichtsrat mit

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Wahl der Aufsichtsratsmitglieder durch Leiharbeitnehmer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Entscheidung über Art der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder sind Leiharbeitnehmer auf Stammarbeitsplätzen für Schwellenwert mitzuzählen - Belegschaftsstärke entscheidend für Direktwahl oder Delegiertenwahl der Aufsichtsratsmitglieder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    MitbestG § 9
    Leiharbeitnehmer zählen für Art der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Leiharbeitnehmer zählen für Art der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer

Besprechungen u.ä. (9)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Mitbestimmung von Zeitarbeitnehmern - "Und sie zählen doch"

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Leiharbeitnehmer zählen auch für die Unternehmensmitbestimmung mit

  • platow.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Mitbestimmung droht Ausweitung

  • osborneclarke.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Leiharbeitnehmer können für Schwellenwert bei Aufsichtsratswahl nach § 9 MitbestG mitzählen

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Aufsichtsratswahl und Leiharbeit

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Müssen wir einen Aufsichtsrat bilden?

  • audit-committee-institute.de PDF, S. 62 (Entscheidungsbesprechung)

    Ausweitung der Mitbestimmung - zählen nun auch Leiharbeitnehmer mit?

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Leiharbeitnehmer zählen für Aufsichtsratswahlen

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsrecht: Leiharbeitnehmer auf Stammarbeitsplätzen und unternehmerische Mitbestimmung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 153, 171
  • ZIP 2013, 1740
  • ZIP 2016, 783
  • NZA 2016, 559
  • BB 2016, 1146
  • DB 2016, 1081
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 48/11

    Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 42/13
    Danach ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (vgl. BAG 5. Dezember 2012 - 7 ABR 48/11 - Rn. 17 mwN, BAGE 144, 74) .

    Diese setzt regelmäßig voraus, dass der Arbeitnehmer in die Betriebsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert ist (vgl. BAG 5. Dezember 2012 - 7 ABR 48/11 - Rn. 18 mwN, aaO) .

    Zum anderen gilt es zu berücksichtigen, dass im Betriebsverfassungsgesetz in ganz unterschiedlichem Zusammenhang auf den "Arbeitnehmer" abgestellt wird (vgl. BAG 5. Dezember 2012 - 7 ABR 48/11 - Rn. 20, BAGE 144, 74) .

    Dabei ist eine normzweckorientierte Auslegung der jeweiligen auf den oder die Arbeitnehmer abstellenden Vorschrift geboten (BAG 5. Dezember 2012 - 7 ABR 48/11 - Rn. 25, aaO) .

  • BAG, 07.05.2008 - 7 ABR 17/07

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Anzahl der Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 42/13
    Maßgeblich ist daher die normale Beschäftigtenzahl, also diejenige Personalstärke, die für den Betrieb oder das Unternehmen im Allgemeinen kennzeichnend ist (vgl. etwa zu § 9 BetrVG: BAG 12. November 2008 - 7 ABR 73/07 - Rn. 16; 7. Mai 2008 - 7 ABR 17/07 - Rn. 17) .

    Zur Ermittlung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl ist nicht nur der Personalbestand in der Vergangenheit zugrunde zu legen, sondern auch die künftige, aufgrund konkreter Unternehmerentscheidungen zu erwartende Entwicklung des Beschäftigtenstands einzubeziehen (vgl. etwa zu § 9 BetrVG: BAG 12. November 2008 - 7 ABR 73/07 - Rn. 16; 7. Mai 2008 - 7 ABR 17/07 - Rn. 17) .

    länger als sechs Monate beschäftigt werden (BAG 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 - Rn. 21, BAGE 139, 342; 12. November 2008 - 7 ABR 73/07 - Rn. 16; 7. Mai 2008 - 7 ABR 17/07 - Rn. 17; 16. November 2004 - 1 AZR 642/03 - zu I 3 der Gründe) .

  • BAG, 12.11.2008 - 7 ABR 73/07

    Betriebsratswahl - Anzahl zu wählender Betriebsratsmitglieder - Aushilfen

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 42/13
    Maßgeblich ist daher die normale Beschäftigtenzahl, also diejenige Personalstärke, die für den Betrieb oder das Unternehmen im Allgemeinen kennzeichnend ist (vgl. etwa zu § 9 BetrVG: BAG 12. November 2008 - 7 ABR 73/07 - Rn. 16; 7. Mai 2008 - 7 ABR 17/07 - Rn. 17) .

    Zur Ermittlung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl ist nicht nur der Personalbestand in der Vergangenheit zugrunde zu legen, sondern auch die künftige, aufgrund konkreter Unternehmerentscheidungen zu erwartende Entwicklung des Beschäftigtenstands einzubeziehen (vgl. etwa zu § 9 BetrVG: BAG 12. November 2008 - 7 ABR 73/07 - Rn. 16; 7. Mai 2008 - 7 ABR 17/07 - Rn. 17) .

    länger als sechs Monate beschäftigt werden (BAG 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 - Rn. 21, BAGE 139, 342; 12. November 2008 - 7 ABR 73/07 - Rn. 16; 7. Mai 2008 - 7 ABR 17/07 - Rn. 17; 16. November 2004 - 1 AZR 642/03 - zu I 3 der Gründe) .

  • LAG Hessen, 11.04.2013 - 9 TaBV 308/12

    Wahlberechtigte Leiharbeitnehmer im Sinne des § 7 Satz 2 BetrVG zählen bei der

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 42/13
    bis 14. gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. April 2013 - 9 TaBV 308/12 - wird zurückgewiesen.

    Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend erkannt, dass auf Stammarbeitsplätzen eingesetzte wahlberechtigte Leiharbeitnehmer insoweit mitzählen (vgl. auch Hay/Grüneberg NZA 2014, 814, 819 f.; Krause ZIP 2014, 2209, 2212, 2216 f., 2220; ErfK/Oetker § 9 MitbestG Rn. 1; aA Künzel/Schmid NZA 2013, 300; Krüger EWiR 2013, 627, 628) .

    Für diese Zwecke macht es keinen Unterschied, ob die Arbeitnehmer zur Stammbelegschaft gehören oder ob die Arbeitsplätze mit Arbeitnehmern besetzt sind, die zwar keinen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen haben, aber wie eigene Arbeitnehmer in den Betrieb integriert sind (Krause ZIP 2014, 2209, 2214; Hay/Grüneberg NZA 2014, 814, 819 f.; aA Krüger EWiR 2013, 627, 628) .

  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 42/13
    Die bloße Anfechtbarkeit genügt nicht (grundlegend BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 25 ff. mwN zum Streitstand, BAGE 138, 377) .

    Damit würde ein betriebsratsloser Zustand entstehen oder aufrechterhalten, der nach der Konzeption des Betriebsverfassungsgesetzes lediglich bei einer nichtigen Wahl eintreten darf (vgl. zum Antrag auf Abbruch einer Betriebsratswahl BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 29 - 34, aaO) .

    Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Wahlanfechtungsverfahrens bleibt ein nicht ordnungsgemäß gewählter Aufsichtsrat mit allen Befugnissen im Amt (WWKK/Wißmann § 22 Rn. 56 f.; vgl. zum BetrVG BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 32, BAGE 138, 377) .

  • OLG Hamburg, 31.01.2014 - 11 W 89/13

    Paritätische Mitbestimmung: Berechnung des Schwellenwertes für die paritätische

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 42/13
    Dies erfordert keine Entscheidung darüber, ob Leiharbeitnehmer bei dem Schwellenwert des § 1 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG, von dem es abhängt, ob die Arbeitnehmer in den dort genannten Unternehmen ein Mitbestimmungsrecht nach dem Mitbestimmungsgesetz haben, berücksichtigt werden müssen (dafür: Hay/Grüneberg NZA 2014, 814; WWKK/Koberski § 1 Rn. 35; Köstler EWiR 2014, 347; Schaub/Koch ArbR-HdB 16. Aufl. § 260 Rn. 3; MüArbR/Wißmann 3. Aufl. § 279 Rn. 5; ders. in WWKK vor § 9 Rn. 108; dagegen: OLG Hamburg 31. Januar 2014 - 11 W 89/13 - Rn. 32 f.; Künzel/Schmid NZA 2013, 300; Lambrich/Reinhard NJW 2014, 2229, 2231; Lunk NZG 2014, 778, 779) .

    Ebenso wenig kommt es in diesem Zusammenhang darauf an, inwieweit Leiharbeitnehmer im Rahmen der Unternehmensmitbestimmung von unternehmerischen Planungen und Entscheidungen betroffen sind und hierauf Einfluss nehmen sollen (vgl. hierzu Krause ZIP 2014, 2209, 2215) , und dass der Aufsichtsrat, dessen Tätigkeit nach §§ 111 ff. AktG auf die langfristige Unternehmenspolitik und die Kontrolle strategischer Entscheidungen gerichtet ist, das mittel- und langfristige Geschäftsinteresse wahrt (vgl. hierzu OLG Hamburg 31. Januar 2014 - 11 W 89/13 - Rn. 32 f.) .

  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79

    Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 42/13
    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 41/13 - Rn. 16; 22. Juli 2014 - 1 ABR 94/12 - Rn. 12; 25. August 1981 - 1 ABR 61/79 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 37, 31) .

    Vielmehr ist zur Vermeidung einer Wahlanfechtung eine gerichtliche Kontrolle bereits während des Wahlverfahrens zulässig, um rechtzeitig fehlerhafte Maßnahmen des Hauptwahlvorstands korrigieren, unterlassene Handlungen durchsetzen und Störungen ausschließen zu können (vgl. BAG 25. August 1981 - 1 ABR 61/79 - BAGE 37, 31; Henssler in Ulmer/Habersack/Henssler vor § 9 MitbestG Rn. 59; ErfK/Oetker 15. Aufl. § 22 MitbestG Rn. 4; Raiser/Jacobs in Raiser/Veil/Jacobs § 22 Rn. 24; WWKK/Wißmann § 22 Rn. 61 mwN) .

  • BAG, 16.11.2004 - 1 AZR 642/03

    Regelmäßige Beschäftigtenzahl

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 42/13
    länger als sechs Monate beschäftigt werden (BAG 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 - Rn. 21, BAGE 139, 342; 12. November 2008 - 7 ABR 73/07 - Rn. 16; 7. Mai 2008 - 7 ABR 17/07 - Rn. 17; 16. November 2004 - 1 AZR 642/03 - zu I 3 der Gründe) .
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 69/11

    Leiharbeitnehmer - Betriebsratsgröße

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 42/13
    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat der Senat an seiner früheren Rechtsprechung, Leiharbeitnehmer seien im Rahmen der in § 9 Satz 1 BetrVG bestimmten, für die Größe des Betriebsrats maßgeblichen Schwellenwerte nicht zu berücksichtigen (BAG 16. April 2003 - 7 ABR 53/02 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 106, 64; 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - zu B I 1 a der Gründe, BAGE 110, 27) , nicht festgehalten und entschieden, dass bei einer insbesondere am Sinn und Zweck der Schwellenwerte in § 9 BetrVG orientierten Auslegung des Gesetzes die in der Regel beschäftigten Leiharbeitnehmer mitzuzählen sind (BAG 13. März 2013 - 7 ABR 69/11 - Rn. 21 ff., BAGE 144, 340) .
  • LAG München, 24.07.2007 - 6 TaBV 3/07

    Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 42/13
    Die Feststellung der maßgeblichen Unternehmensgröße erfordert daher sowohl eine rückblickende Betrachtung, für die ein Zeitraum zwischen sechs Monaten bis zwei Jahren als angemessen erachtet wird (zB ErfK/Oetker § 1 MitbestG Rn. 6 im Anschluss an OLG Düsseldorf 9. Dezember 1994 - 19 W 2/94 AktE - Rn. 18 [juris]: 17 bis 20 Monate; Henssler in Ulmer/Habersack/Henssler § 3 MitbestG Rn. 62; Raiser in Raiser/Veil/Jacobs § 1 Rn. 20; Krause ZIP 2014, 2209, 2219: 18 bis 24 Monate; Ulmer FS Heinsius [1991] S. 855, 864: 6 bis 12 Monate) , als auch eine Prognose, bei der konkrete Veränderungsentscheidungen einzubeziehen sind (LAG München 24. Juli 2007 - 6 TaBV 3/07 - Rn. 33) .
  • OLG Düsseldorf, 09.12.1994 - 19 W 2/94

    Richterliche Entscheidung über die Beteiligung von Arbeitnehmervertretern im

  • BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 335/10

    Interessenausgleich - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung

  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

  • BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 49/03

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 94/12

    Antragsbefugnis - Unbestimmter Feststellungsantrag im Beschluss-verfahren

  • LAG Hessen, 29.07.2010 - 9 TaBV 4/10

    Bestellung eines Hauptwahlvorstands zur Durchführung von Aufsichtsratswahlen

  • BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 41/13

    Antragsbefugnis

  • BAG, 11.02.2015 - 7 ABR 98/12

    Bildung eines Konzernbetriebsrats - Konzernbegriff

  • BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 12/04

    Betriebsratswahl - Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer

  • BAG, 18.01.2017 - 7 ABR 60/15

    Freizustellende Betriebsratsmitglieder - Leiharbeitnehmer

    Diese setzt regelmäßig voraus, dass der Arbeitnehmer in die Betriebsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert ist (vgl. BAG 4. November 2015 - 7 ABR 42/13 - Rn. 28, BAGE 153, 171; 5. Dezember 2012 - 7 ABR 48/11 - Rn. 18 mwN, BAGE 144, 74) .

    Deshalb ist eine normzweckorientierte Auslegung der jeweiligen auf den oder die Arbeitnehmer abstellenden Vorschrift geboten (vgl. BAG 4. November 2015 - 7 ABR 42/13 - Rn. 29, BAGE 153, 171; 5. Dezember 2012 - 7 ABR 48/11 - Rn. 25, BAGE 144, 74) .

    Durch das bei Schwellenwerten der mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften grundsätzlich übliche Merkmal "in der Regel" will der Gesetzgeber lediglich zufälligen Resultaten bei schwankenden Beschäftigtenzahlen vorbeugen (BAG 4. November 2015 - 7 ABR 42/13 - Rn. 36, BAGE 153, 171) .

    länger als sechs Monate beschäftigt werden (vgl. BAG 4. November 2015 - 7 ABR 42/13 - Rn. 36, BAGE 153, 171; 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 - Rn. 21, BAGE 139, 342; 12. November 2008 - 7 ABR 73/07 - Rn. 16; 7. Mai 2008 - 7 ABR 17/07 - Rn. 17; 16. November 2004 - 1 AZR 642/03 - zu I 3 der Gründe) .

    Das gilt auch für Leiharbeitnehmer, wenn Leiharbeit längerfristig als Instrument zur Deckung des Personalbedarfs im Betrieb genutzt wird (vgl. zu dem entspr. zum regelmäßigen Personalbestand im Unternehmen nach § 9 MitbestG BAG 4. November 2015 - 7 ABR 42/13 - aaO) .

  • BGH, 25.06.2019 - II ZB 21/18

    Zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Ermittlung des Schwellenwerts für

    Danach ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, siehe etwa BAGE 144, 74 Rn. 17; BAGE 153, 171 Rn. 28; BAGE 158, 19 Rn. 23; jeweils mwN).

    Mit der Neuregelung in § 14 Abs. 2 Satz 5 AÜG sollte für den Bereich der Unternehmensmitbestimmung auf dem langjährigen Grundsatz der Parallelität zum Betriebsverfassungsrecht aufgebaut und ebenfalls der am Normzweck des jeweiligen Schwellenwerts orientierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Bereich des Betriebsverfassungsrechts, die das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung zu § 9 MitbestG (BAGE 153, 171) auch für den Bereich der Unternehmensbestimmung bestätigt habe, Rechnung getragen werden.

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch für Leiharbeitnehmer, wenn Leiharbeit längerfristig als Instrument zur Deckung des Personalbedarfs im Betrieb genutzt wird (BAGE 144, 222 Rn. 24; BAGE 153, 171 Rn. 36; BAGE 158, 19 Rn. 34; BAG, NZA 2017, 1343 Rn. 25; siehe auch BGH, Urteil vom 17. April 2018 - II ZR 277/16, ZIP 2018, 1173, Rn. 16 zum Drittelbeteiligungsgesetz).

    Im Bereich des Betriebsverfassungsrechts war die Fortgeltung der Voraussetzung der regelmäßigen Beschäftigung auch nach der Neuregelung bereits durch die Rechtsprechung des insoweit zuständigen Bundesarbeitsgerichts vorgegeben (vgl. BAGE 139, 342 Rn. 21 zu § 111 Satz 1 BetrVG; BAGE 144, 340 Rn. 24 zu § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG; BAGE 153, 171 Rn. 40 f. zu § 9 MitbestG; BAGE 158, 19 Rn. 33 zu § 38 Abs. 1 BetrVG).

  • BAG, 25.10.2017 - 7 ABR 10/16

    Betriebsratswahl - Wahlbeeinflussung durch Arbeitgeber

    Die betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung zu dem Betrieb setzt voraus, dass der Arbeitnehmer in die Betriebsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert ist (vgl. BAG 18. Januar 2017 - 7 ABR 60/15 - Rn. 24; 4. November 2015 - 7 ABR 42/13  - Rn. 28 , BAGE 153, 171 ; 5. Dezember 2012 -  7 ABR 48/11  - Rn. 18 mwN, BAGE 144, 74 ) .
  • BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 51/15

    Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Schwellenwerte -

    länger als sechs Monate, beschäftigt werden (vgl. BAG 18. Januar 2017 - 7 ABR 60/15 - Rn. 34; 4. November 2015 - 7 ABR 42/13 - Rn. 36, BAGE 153, 171; 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 - Rn. 21, BAGE 139, 342; 12. November 2008 - 7 ABR 73/07 - Rn. 16; 7. Mai 2008 - 7 ABR 17/07 - Rn. 17; 16. November 2004 - 1 AZR 642/03 - zu I 3 der Gründe) .

    Das gilt auch für Leiharbeitnehmer, wenn Leiharbeit längerfristig als Instrument zur Deckung des Personalbedarfs im Betrieb genutzt wird (vgl. BAG 18. Januar 2017 - 7 ABR 60/15 - aaO; entspr. zum regelmäßigen Personalbestand im Unternehmen nach § 9 MitbestG BAG 4. November 2015 - 7 ABR 42/13 - aaO) .

  • LAG Düsseldorf, 08.09.2016 - 11 Sa 705/15

    Bestimmung der Betriebsgröße; Zeitarbeitnehmer

    Der 7. Senat hat entschieden, dass im Entleiherbetrieb regelmäßig beschäftigte Leiharbeitnehmer bei der Größe des Betriebsrates gemäß § 9 Satz 1 BetrVG grundsätzlich zu berücksichtigten sind (vgl. BAG vom 13.03.2013 - 7 ABR 69/11 in NZA 2013, 789) und dass auf Stammarbeitsplätzen eingesetzte wahlberechtigte Leiharbeitnehmer bei dem für das Wahlverfahren maßgeblichen Schwellenwert des § 9 Abs. 1 und Abs. 2 MitbestG mitzuzählen sind (vgl. BAG vom 04.11.2015 - 7 ABR 42/13 in NZA 2016, 559).

    Die Entscheidungen des 1., 2. und 7. Senates des Bundesarbeitsgerichts sind nicht allgemein übertragbar, da sie darauf beruhen, dass der Wortlaut der jeweiligen Schwellenwertregelung anhand des Sinnes und Zweckes des jeweiligen Schwellenwertes ausgelegt worden ist (vgl. BAG vom 04.11.2015 - 7 ABR 42/13 a.a.O. Rdnr. 29; BAG vom 13.03.2013 - 7 ABR 69/11 a.a.O. Rdnr. 21 und 29; BAG vom 24.01.2013 - 2 AZR 140/12 a.a.O. Rdnr. 20; BAG vom 18.10.2011 - 1 AZR 335/10 a.a.O. Rdnr. 17).

    Ein bestimmter vom Gesetzgeber innerhalb eines Gesetzeswerkes verwandter Begriff kann im jeweiligen Regelungszusammenhang aber unterschiedliche Bedeutung haben (vgl. BAG vom 04.11.2015 - 7 ABR 42/13 a.a.O. Rdnr. 29; BAG vom 24.01.2013 - 2 AZR 140/12 a.a.O. Rdnr. 14; BAG vom 18.10.2011 - 1 AZR 335/10 a.a.O. Rdnr. 19).

    Die Frage, ob Leiharbeitnehmer bei den Schwellenwerten zu berücksichtigen sind, lässt sich damit nicht allgemein, sondern nur bezogen auf den jeweiligen Schwellenwert und seines Regelungssinnes und Regelungszweckes entscheiden (vgl. BAG vom 04.11.2015 - 7 ABR 42/13 a.a.O. Rdnr. 30).

  • BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15

    Wahlanfechtung - Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

    Anders als bei einer Betriebsratswahl kann somit kein mitbestimmungsfreier Zustand entstehen, sondern allenfalls eine zeitlich begrenzte Ersatzbestellung der Arbeitnehmervertreter nach § 104 Abs. 2 und Abs. 3 AktG erforderlich werden (BAG 4. November 2015 - 7 ABR 42/13 - Rn. 21, BAGE 153, 171) .
  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 715/15

    Arbeitszeit einer an einem Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen eingesetzten

    Der Begriff findet sich in ganz unterschiedlichen Zusammenhängen, zB im Rahmen der vollen Mitbestimmung des Betriebsrats bei der vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG (vgl. nur BAG 8. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14 - Rn. 17, BAGE 153, 318) , bei der vorübergehenden Überlassung von Leiharbeitnehmern in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (vgl. BAG 4. November 2015 - 7 ABR 42/13 - Rn. 36, BAGE 153, 171; 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - Rn. 17 ff.) oder im Zulagenrecht mit dem Tatbestandsmerkmal der nicht nur vorübergehend ausgeübten - dh.
  • BayObLG, 29.03.2021 - 101 ZBR 1/21

    Statusverfahren über die Bildung eines Aufsichtsrats bei einer GmbH nach § 1

    Arbeitnehmer sind gemäß § 3 Abs. 1 DrittelbG die in § 5 Abs. 1 BetrVG bezeichneten Personen (vgl. zu dem in § 5 Abs. 1 BetrVG vorausgesetzten Begriff des Arbeitnehmers: BGH, Beschluss vom 25. Juni 2019, II ZB 21/18, BGHZ 222, 266 Rn. 16 m. w. N.; BAG, Beschluss vom 4. November 2015, 7 ABR 42/13, BAGE 153, 171 Rn. 28), mit Ausnahme der in § 5 Abs. 3 BetrVG bezeichneten leitenden Angestellten.

    Durch das bei Schwellenwerten in der Mitbestimmung grundsätzlich übliche Merkmal "in der Regel" will der Gesetzgeber zufälligen Resultaten bei schwankenden Beschäftigtenzahlen vorbeugen (BAGE 153, 171 Rn. 36 m. w. N.).

    Zur Ermittlung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl ist nicht nur der Personalbestand in der Vergangenheit zugrunde zu legen, sondern auch die künftige, aufgrund konkreter Unternehmerentscheidungen zu erwartende Entwicklung des Beschäftigtenstands einzubeziehen (zu § 9 MitBestG: BAGE 153, 171 Rn. 36).

    Die Feststellung der maßgeblichen Unternehmensgröße erfordert daher sowohl eine rückblickende Betrachtung als auch eine Prognose, bei der konkrete Veränderungsentscheidungen einzubeziehen sind (BGHZ 222, 266 Rn. 34; BAGE 153, 171 Rn. 36).

  • BAG, 24.08.2016 - 7 ABR 2/15

    Betriebsverfassung - Leiharbeitnehmer

    Diese setzt regelmäßig voraus, dass der Arbeitnehmer in die Betriebsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert ist (vgl. BAG 4. November 2015 - 7 ABR 42/13 - Rn. 28, BAGE 153, 171; 13. März 2013 - 7 ABR 69/11 - Rn. 22, BAGE 144, 340; 5. Dezember 2012 - 7 ABR 48/11 - Rn. 17 f. mwN, BAGE 144, 74) .

    Dabei ist eine normzweckorientierte Auslegung der jeweiligen auf den oder die Arbeitnehmer abstellenden Vorschrift geboten (BAG 4. November 2015 - 7 ABR 42/13 - Rn. 29, aaO; 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 26; 6. November 2013 - 7 ABR 76/11 - Rn. 19; 13. März 2013 - 7 ABR 69/11 - Rn. 22, aaO; grundlegend 5. Dezember 2012 - 7 ABR 48/11 - Rn. 20 ff., aaO) .

  • OLG Saarbrücken, 02.03.2016 - 4 W 1/15

    Hydac Filtertechnik GmbH: Beschwerde des Betriebsrats zurückgewiesen

    Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 04.11.2015 - 7 ABR 42/13) rechneten Leiharbeitnehmer für die Art der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer mit.

    Hieran ändert die von dem Antragsteller zitierte neuere Rechtsprechung des BAG nichts (vgl. BAG, Beschl. v. 13.03.2013 - 7 ABR 69/11, NZA 2013, 789 - 792, jurisRdn. 18 ff; ebenso: BAG, Beschl. v. 04.11.2015 - 7 ABR 42/13, DB 2015, M14, zitiert nach Juris).

  • LAG Köln, 01.02.2023 - 5 TaBVGa 1/23

    Einstweilige Verfügung als zulässiges Mittel zum Abbruch einer Delegiertenwahl;

  • LAG Köln, 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17

    Einstweilige Verfügung; Versetzung; Verfügungsgrund

  • OLG Celle, 07.09.2018 - 9 W 31/18

    Voraussetzungen der Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung der

  • BGH, 20.03.2023 - AnwZ (Brfg) 12/21

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mangels Vereinbarkeit des

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 26 W 1/16

    Mitbestimmung der Arbeitnehmer in einer arbeitnehmerlosen Konzernobergesellschaft

  • BGH, 17.04.2018 - II ZR 277/16

    Anspruch eines gekündigten Geschäftsführers auf Zahlung einer Entschädigung in

  • LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 TaBV 48/15

    Bei der Feststellung der Zahl der Arbeitnehmer im Rahmen des § 38 BetrVG sind

  • LAG Düsseldorf, 22.03.2017 - 4 TaBV 102/16

    Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf eine Verfassungsbeschwerde gegen eine

  • LG München I, 23.03.2018 - 38 O 14696/17

    Statusfeststellungsantrag zurückgewiesen

  • ArbG Düsseldorf, 16.09.2016 - 14 BV 160/15

    Nichtigkeit, Aufsichtsratswahl, Gewerkschaftseigenschaft, formelle Rechtskraft

  • LG München I, 25.11.2020 - 38 O 4505/20

    Zusammensetzung des Aufsichtsrats einer GmbH

  • LG Frankfurt/Main, 13.08.2020 - 5 O 63/17

    Deutsche Wohnen SE: Kein mitbestimmter Aufsichtsrat erforderlich

  • ArbG Frankfurt/Main, 23.09.2020 - 17 BV 351/18

    Wahlanfechtungsverfahren einer Aufsichtsratwahl

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