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   BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 19/14   

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https://dejure.org/2016,15835
BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 19/14 (https://dejure.org/2016,15835)
BAG, Entscheidung vom 22.03.2016 - 1 ABR 19/14 (https://dejure.org/2016,15835)
BAG, Entscheidung vom 22. März 2016 - 1 ABR 19/14 (https://dejure.org/2016,15835)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 256 Abs 1 ZPO
    Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse

  • IWW

    § 99 BetrVG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 101 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 101 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 308 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Klage des Betriebsrats auf Feststellung eines Mitbestimmungsrechts bei einer bereits endgültig durchgeführten personellen Maßnahme

  • bag-urteil.com

    Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse

  • Betriebs-Berater

    Feststellungsinteresse des Betriebsrats bei endgültig durchgeführten personellen Maßnahmen

  • rewis.io

    Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1; BetrVG § 99; BetrVG § 101
    Prozessrecht - Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse

  • rechtsportal.de

    ZPO § 256 Abs. 1 ; BetrVG § 99 ; BetrVG § 101
    Zulässigkeit einer Klage des Betriebsrats auf Feststellung eines Mitbestimmungsrechts bei einer bereits endgültig durchgeführten personellen Maßnahme

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Feststellungsinteresse des Betriebsrats bei einer in der Vergangenheit liegenden endgültig durchgeführten personellen Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feststellungsantrag im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren - und das Feststellungsinteresse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse

Besprechungen u.ä.

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlendes Feststellungsinteresse des Betriebsrates bei bereits durchgeführter personeller Einzelmaßnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 909
  • BB 2016, 1651
  • DB 2016, 1884
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07

    Versetzung - Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 19/14
    Auch fehlt das Feststellungsinteresse regelmäßig, wenn der Antragsteller sein Recht im Wege eines Leistungs- oder Gestaltungsantrags verfolgen kann und nicht Gründe der Prozessökonomie einen Feststellungsantrag ausnahmsweise als sachdienlich erscheinen lassen (vgl. BAG 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 - Rn. 17 mwN) .

    a) Zwar kann ein in der Vergangenheit liegender Streitfall Anlass sein, das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall klären zu lassen, wenn die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann (BAG 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 - Rn. 17 mwN) .

  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13

    Tarifpluralität - Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 19/14
    Läge hierin eine Versetzung und eine Ein- oder Umgruppierung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, hätte der Betriebsrat gemäß § 101 Satz 1 BetrVG beantragen müssen, der Arbeitgeberin aufzugeben, die Versetzung aufzuheben und zu einer Ein- oder Umgruppierung seine Zustimmung einzuholen sowie im Falle seiner Verweigerung der Zustimmung das gerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren einzuleiten (vgl. zB BAG 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 20) .
  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 29/09

    Betriebsrat - karitative Unternehmen - Tendenzträger - pädagogische Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 19/14
    Entsprechend kann der Betriebsrat auch die Frage, ob eine im Antrag näher beschriebene Maßnahme seinem Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG unterliegt, durch einen abstrakten Feststellungsantrag losgelöst vom konkreten Einzelfall zur gerichtlichen Entscheidung stellen (BAG 14. September 2010 - 1 ABR 29/09 - Rn. 15 mwN, BAGE 135, 291) .
  • BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13

    Personalgestellung - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 19/14
    Im Hinblick auf die Möglichkeit des Betriebsrats, nach § 101 BetrVG vorzugehen, ist für einen Antrag auf Feststellung, die bereits durchgeführte Maßnahme sei mitbestimmungspflichtig gewesen, kein Raum; er ist unzulässig (vgl. BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 13; 2. März 2004 - 1 ABR 15/03 - zu B II der Gründe; 19. Februar 1991 - 1 ABR 36/90 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 67, 236; 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 51, 151) .
  • BAG, 02.03.2004 - 1 ABR 15/03

    Einstellung - rechtliches Interesse an vergangenheitsbezogener Feststellung

    Auszug aus BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 19/14
    Im Hinblick auf die Möglichkeit des Betriebsrats, nach § 101 BetrVG vorzugehen, ist für einen Antrag auf Feststellung, die bereits durchgeführte Maßnahme sei mitbestimmungspflichtig gewesen, kein Raum; er ist unzulässig (vgl. BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 13; 2. März 2004 - 1 ABR 15/03 - zu B II der Gründe; 19. Februar 1991 - 1 ABR 36/90 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 67, 236; 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 51, 151) .
  • BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 4/91

    Betriebsrat: Mitbestimmung in Tendenzbetrieben

    Auszug aus BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 19/14
    Hiervon ausgehend können auf konkrete personelle Maßnahmen bezogene Feststellungsanträge ggf. als abstrakte Feststellungsbegehren auszulegen sein (vgl. zB BAG 12. November 1991 - 1 ABR 4/91 - zu B 2 der Gründe) .
  • LAG Baden-Württemberg, 11.02.2014 - 15 TaBV 9/12
    Auszug aus BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 19/14
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. Februar 2014 - 15 TaBV 9/12 - aufgehoben.
  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 27/84

    Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 19/14
    Im Hinblick auf die Möglichkeit des Betriebsrats, nach § 101 BetrVG vorzugehen, ist für einen Antrag auf Feststellung, die bereits durchgeführte Maßnahme sei mitbestimmungspflichtig gewesen, kein Raum; er ist unzulässig (vgl. BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 13; 2. März 2004 - 1 ABR 15/03 - zu B II der Gründe; 19. Februar 1991 - 1 ABR 36/90 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 67, 236; 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 51, 151) .
  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 36/90

    Entsendung in anderen Betrieb eines anderen Unternehmens

    Auszug aus BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 19/14
    Im Hinblick auf die Möglichkeit des Betriebsrats, nach § 101 BetrVG vorzugehen, ist für einen Antrag auf Feststellung, die bereits durchgeführte Maßnahme sei mitbestimmungspflichtig gewesen, kein Raum; er ist unzulässig (vgl. BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 13; 2. März 2004 - 1 ABR 15/03 - zu B II der Gründe; 19. Februar 1991 - 1 ABR 36/90 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 67, 236; 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 51, 151) .
  • BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 22/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Einstellung - Hinausschieben des

    Ein in der Vergangenheit liegender Streitfall kann Anlass sein, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Mitbestimmungsrechts losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall klären zu lassen, wenn die Maßnahme häufiger im Betrieb auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann (BAG 22. März 2016 - 1 ABR 19/14 - Rn. 19) .
  • BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 13/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Versetzung - Feststellungsinteresse

    Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere rechtliche Interesse an der Feststellung fehlt regelmäßig, wenn der Antragsteller sein Recht im Wege eines Leistungs- oder Gestaltungsantrags verfolgen kann und nicht Gründe der Prozessökonomie einen Feststellungsantrag ausnahmsweise als sachdienlich erscheinen lassen (vgl. BAG 22. März 2016 - 1 ABR 19/14 - Rn. 14; 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 - Rn. 17 mwN) .

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, dass er im Recht war, oder eine die Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (vgl. BAG 22. März 2016 - 1 ABR 19/14 - aaO) .

    Zwar hat ein Betriebsrat im Hinblick auf seine Möglichkeit, nach § 101 BetrVG vorzugehen, grundsätzlich kein rechtliches Interesse iSv. § 256 Abs. 1 ZPO an einer gerichtlichen Feststellung, ihm habe bei einer bereits endgültig durchgeführten personellen Einzelmaßnahme ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG zugestanden (BAG 22. März 2016 - 1 ABR 19/14 - Rn. 15 mwN) .

  • LAG Niedersachsen, 06.12.2018 - 5 TaBV 107/17

    Zulässiger Feststellungsantrag auf Unterlassungsverpflichtung des Betriebsrats im

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, dass er im Recht war oder eine die Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich klären zu lassen ( BAG vom 22.03.2016 - 1 ABR 19/14 -, Rn. 14).
  • LAG München, 07.12.2017 - 4 TaBV 30/17

    Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Verwendung eines Textbausteins zur Unterrichtung

    Ein in der Vergangenheit liegender Streitfall kann nämlich Anlass sein, das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall klären zu lassen, wenn die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann (vgl. BAG, Beschluss vom 22. März 2016 - 1 ABR 19/14 -, juris, Rn. 19).

    a) träge gegebenenfalls als abstrakte Feststellungsbegehren auszulegen sein (vgl. BAG, Beschluss vom 22. März 2016 - 1 ABR 19/14 -, juris, Rn. 19).

  • BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 63/16

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - Erhebung eines

    Streiten die Beteiligten anlässlich einer konkreten Maßnahme des Arbeitgebers über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts, können sie, um diesen Streit für die Beteiligten bindend klären zu lassen, einen darauf gerichteten, von der konkreten Maßnahme losgelösten Feststellungsantrag stellen, wenn die Maßnahme sich auch künftig jederzeit wiederholen kann (vgl. BAG 22. März 2016 - 1 ABR 19/14 - Rn. 19; 14. September 2010 - 1 ABR 29/09 - Rn. 15 mwN, BAGE 135, 291) .
  • LAG München, 29.05.2020 - 3 TaBV 127/19

    Einstellung, Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts, tarifvertragliche

    Ein in der Vergangenheit liegender Streitfall kann Anlass sein, das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall klären zu lassen, wenn die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann (vgl. BAG, Beschluss vom 22.03.2016 - 1 ABR 19/14 - Rn. 19).
  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 507/18

    Einseitige Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit - vergangenheitsbezogene

    a) Ein fortbestehendes Interesse an der Feststellung lässt sich nicht aus einer Wiederholungsgefahr herleiten (zum Feststellungsinteresse bei der Gefahr wiederholter Verstöße gegen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats BAG 22. März 2016 - 1 ABR 19/14 - Rn. 19 mwN; zweifelnd, ob die Umstände, die die Zulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Fortsetzungsfeststellungsklage begründen, auf den Zivilprozess übertragbar sind, BGH 15. Dezember 2016 - I ZR 63/15 - Rn. 53, BGHZ 213, 179) .
  • ArbG Köln, 08.08.2019 - 14 BV 498/18
    Nach dem auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren geltenden § 256 Abs. 1 ZPO ist für die Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens ein besonderes rechtliches Interesse daran erforderlich, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses durch eine gerichtliche Entscheidung feststellen zu lassen (vgl. BAG 22.3.2016, 1 ABR 19/14, Rn. 13).

    Auch fehlt das Feststellungsinteresse regelmäßig, wenn der Antragsteller sein Recht im Wege eines Leistungs- oder Gestaltungsantrags verfolgen kann und nicht Gründe der Prozessökonomie einen Feststellungsantrag ausnahmsweise als sachdienlich erscheinen lassen (vgl. BAG 22.3.2016, 1 ABR 19/14, Rn. 14).

    Im Hinblick auf die Möglichkeit des Betriebsrats, nach § 101 BetrVG vorzugehen, ist für einen Antrag auf Feststellung, die bereits durchgeführte Maßnahme sei mitbestimmungspflichtig gewesen, kein Raum; er ist unzulässig (vgl. BAG 22.3.2016, 1 ABR 19/14, Rn. 15).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer wegen

    Auch fehlt das Feststellungsinteresse regelmäßig, wenn der Antragsteller sein Recht im Wege eines Leistungs- oder Gestaltungsantrags verfolgen kann und nicht Gründe der Prozessökonomie einen Feststellungsantrag ausnahmsweise als sachdienlich erscheinen lassen (vgl. BAG 22. März 2016 - 1 ABR 19/14 - Rn. 14 mwN; vgl. auch BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 279/08 - Rn. 22ff.).
  • LAG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 TaBV 112/16

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren; Prüfkompetenz bei

    Streiten die Beteiligten anlässlich einer konkreten Maßnahme des Arbeitgebers über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts, können sie, um diesen Streit für die Beteiligten bindend klären zu lassen, einen darauf gerichteten, von der konkreten Maßnahme losgelösten Feststellungsantrag stellen (vgl. BAG vom 01.08.2018 - 7 ABR 63/16, juris, Rz. 18; BAG vom 22.03.2016 - 1 ABR 19/14, juris, Rz. 19; BAG vom 14.09.2010 - 1 ABR 29/09, juris, Rz. 15).
  • LAG Sachsen, 08.11.2016 - 3 TaBV 16/16

    Wirksamkeit der Wahl eines gemeinsamen Betriebsrates durch das Bodenpersonal und

  • LAG München, 04.04.2019 - 3 TaBV 7/19

    Ausschreibung von Arbeitsplätzen, Stellenbesetzungsverfahren,

  • LAG Hessen, 03.09.2018 - 16 TaBVGa 145/18

    1. Ein lediglich im Wege der Antragsänderung gestellter, neuer, bisher nicht

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