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   BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15   

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https://dejure.org/2016,55743
BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15 (https://dejure.org/2016,55743)
BAG, Entscheidung vom 20.10.2016 - 2 AZR 395/15 (https://dejure.org/2016,55743)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 (https://dejure.org/2016,55743)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 626 Abs 1 BGB, § 32 Abs 1 S 1 BDSG 1990, § 32 Abs 1 S 2 BDSG 1990, § 1 Abs 1 BDSG 1990, § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG
    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 286 ZPO, § 1 Abs. 1 BDSG, § 1 Abs. 2 BDSG, §§ 19, 19a, 33, 34 BDSG, §§ 20, 35 BDSG, §§ 43, 44 BDSG, Art. 1 Abs. 3 GG, § 138 Abs. 3 ZPO, § 331 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 138 Abs. 1, Abs. 2 ZPO, § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG, Art. 8 Abs. 1 EMRK, § 100a StPO, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, § 3 Abs. 4 Nr. 1 BDSG, § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG, § 626 Abs. 1 BGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 242 BGB, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Verwertung von Bildern einer verdeckten Videoüberwachung als Beweismittel

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG

  • rewis.io

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • RA Kotz

    Verdeckte Videoüberwachung bei Straftatverdacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Datenschutz - Außerordentliche Kündigung; verdeckte Videoüberwachung; Verdacht der Begehung von Straftaten unter Verletzung eines Zutrittsverbots; Beweis- bzw. Sachvortragsverwertungsverbot

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachung bei konkretem Anfangsverdacht

  • datenbank.nwb.de

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Arbeitsrecht: Videoüberwachung zur Aufdeckung von Straftaten kann zulässig sein

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Arbeitsrecht: Videoüberwachung zur Aufdeckung von Straftaten kann zulässig sein

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Datenschutzrecht: Beweisverwertung bei verdeckter Videoüberwachung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz - und das Sachvortrags- und Beweisverwertungsverbot

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerordentliche Kündigung - aufgrund einer verdeckten Überwachung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schon ein Anfangsverdacht kann eine Videoüberwachung von Arbeitnehmern zur Aufdeckung von Straftaten rechtfertigen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verwertbarkeit verdeckter Videoaufzeichnungen im Kündigungsschutzverfahren

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Kündigung trotz nachgewiesenen Diebstahls?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Videoüberwachung - Verdacht der Begehung von Straftaten unter Verletzung eines Zutrittsverbots - Beweis- bzw. Sachvortragsverwertungsverbot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die versteckte Kamera

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Arbeitsplatz: Videoüberwachung ohne Erlaubnis des Betriebsrates

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung: Beweise im Prozess verwertbar?

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Videoüberwachung und fehlende Betriebsratsanhörung - Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung im Arbeitsrecht

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Diebstahl

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot bei verdeckter Videoüberwachung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Gibt es ein Beweisverwertungsverbot von heimlich angefertigten Videoaufnahmen?

Besprechungen u.ä.

  • karief.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Beweisverwertungsverbot von heimlich angefertigten Videoaufnahmen in arbeitsgerichtlichen Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 157, 69
  • NJW 2017, 1193
  • MDR 2017, 465
  • NZA 2017, 443
  • BB 2017, 691
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

    Auszug aus BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15
    Dies gilt nicht anders für ein etwaiges Sachvortragsverwertungsverbot (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 21) .

    Sie ordnen für sich genommen jedoch nicht an, dass unter ihrer Missachtung gewonnene Erkenntnisse oder Beweismittel bei der Feststellung des Tatbestands im arbeitsgerichtlichen Verfahren vom Gericht nicht berücksichtigt werden dürften (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 22) .

    Der Achtung dieses Rechts dient zudem Art. 8 Abs. 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 23; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 14) .

    Vielmehr muss sich gerade diese Art der Informationsbeschaffung und Beweiserhebung als gerechtfertigt erweisen (BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96 ua. - zu C II 4 a der Gründe, BVerfGE 106, 28; BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 24) .

    e) Der Schutzzweck der bei der Informationsgewinnung verletzten Norm kann auch einer gerichtlichen Verwertung unstreitigen Sachvortrags entgegenstehen (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 25 mwN, auch zur gegenteiligen Auffassung) .

    Ein mögliches Verwertungsverbot ist dabei Ausfluss der Grundrechtsbindung der Gerichte, deren Beachtung ihnen grundsätzlich unabhängig davon obliegt, ob sich eine Partei darauf beruft (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - aaO) .

    Auch im Hinblick auf die Möglichkeit einer weiteren Einschränkung des Kreises der Verdächtigen müssen weniger einschneidende Mittel als eine verdeckte Videoüberwachung zuvor ausgeschöpft worden sein (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 28) .

    Ist demnach eine Informations- bzw. Beweisverwertung nach allgemeinen Grundsätzen zulässig, besteht grundsätzlich auch kein darüber hinausgehendes Verwertungsverbot bei Missachtung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats oder bei einer nicht ausreichenden Einhaltung eines betriebsverfassungsrechtlichen Verfahrens (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 44) .

  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15
    a) Eingriffe in das Recht der Arbeitnehmer am eigenen Bild durch verdeckte Videoüberwachung sind dann zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ergebnislos ausgeschöpft sind, die verdeckte Videoüberwachung damit das praktisch einzig verbleibende Mittel darstellt und sie insgesamt nicht unverhältnismäßig ist (grundlegend BAG 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - zu B I 3 b cc der Gründe, BAGE 105, 356) .

    Zur Aufdeckung solcher Verhaltensweisen können offene Überwachungen regelmäßig nichts beitragen (BAG 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - zu B I 3 b dd (2) der Gründe, BAGE 105, 356; ebenso Bergwitz NZA 2012, 353, 357; Grimm/Schiefer RdA 2009, 329, 331, 335) .

    Ein solcher Eingriff scheidet aber aus, wenn die Unzulässigkeit der Videoüberwachung allein aus der (Dritt-)Betroffenheit anderer Beschäftigter resultiert (Bergwitz NZA 2012, 353, 357; Dzida/Grau NZA 2010, 1201, 1202 f.; Grimm/Schiefer RdA 2009, 329, 341; wohl aA Bayreuther NZA 2005, 1038, 1042; Otto Anm. AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 36) .

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15
    bb) Anhaltspunkte für eine Rechtfertigungslage hat der Kläger, den insoweit eine abgestufte Darlegungslast trifft (zuletzt BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 40) , bisher nicht schlüssig aufgezeigt.

    cc) Die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung unter dem Gesichtspunkt einer sog. "Tatkündigung" hängt materiell-rechtlich nicht davon ab, ob die Beklagte im Kündigungszeitpunkt alles ihr Mögliche und Zumutbare zur Aufklärung des Sachverhalts - auch in Richtung einer denkbaren Entlastung des Klägers - unternommen hatte (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 38) .

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15
    Vielmehr gebieten der Anspruch auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG und der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) grundsätzlich die Berücksichtigung des Sachvortrags der Parteien und der von ihnen angebotenen Beweismittel (BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96 ua. - zu C II 4 a aa der Gründe, BVerfGE 106, 28) .

    Vielmehr muss sich gerade diese Art der Informationsbeschaffung und Beweiserhebung als gerechtfertigt erweisen (BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96 ua. - zu C II 4 a der Gründe, BVerfGE 106, 28; BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 24) .

  • BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08

    Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit

    Auszug aus BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15
    Das Gericht hat deshalb zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Erkenntnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar ist (so auch BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 21) .

    Der Achtung dieses Rechts dient zudem Art. 8 Abs. 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 23; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 14) .

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15
    Es ist daher nach Art. 1 Abs. 3 GG bei der Urteilsfindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte gebunden und zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung verpflichtet (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 93, BVerfGE 117, 202) .

    Das Interesse, sich ein Beweismittel zu sichern, reicht für sich allein nicht aus (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 94, BVerfGE 117, 202) .

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15
    Sie regeln, in welchem Umfang im Anwendungsbereich des Gesetzes Eingriffe durch öffentliche oder nichtöffentliche Stellen iSd. § 1 Abs. 2 BDSG in diese Rechtspositionen zulässig sind (BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 45, BAGE 146, 303; für das DSG NRW vgl. BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 16, BAGE 143, 343) , sehen Informations- und Auskunftsansprüche der Betroffenen (§§ 19, 19a, 33, 34 BDSG) sowie Ansprüche auf Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten (§§ 20, 35 BDSG) vor und normieren Tatbestände, in denen Verstöße eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat darstellen (§§ 43, 44 BDSG) .

    Nach der Gesetzesbegründung soll die Regelung die Rechtsprechungsgrundsätze nicht ändern, sondern lediglich zusammenfassen (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses BT-Drs. 16/13657 S. 20; BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 52, BAGE 146, 303) .

  • BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12

    Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15
    Voraussetzung für eine Zurechnung ist weiter, dass die Verspätung, mit der der Kündigungsberechtigte in eigener Person Kenntnis erlangt hat, auf einer unsachgemäßen Organisation des Betriebs beruht (BAG 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 28) .
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14

    Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15
    aa) Welche Beweiskraft den von der Beklagten vorgetragenen Indiztatsachen im Einzelnen und in einer Gesamtschau mit der unstreitigen Wegnahmehandlung im Hinblick auf die Beurteilung zukommt, ob sich der Kläger eines Diebstahls oder einer Unterschlagung zulasten der Beklagten schuldig gemacht hat oder ob zumindest ein dahingehender dringender Verdacht besteht, ist Gegenstand der tatrichterlichen Beweiswürdigung nach § 286 ZPO, die dem Revisionsgericht entzogen ist (BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 35, BAGE 152, 47; zum Indizienbeweis BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 43, BAGE 149, 355) .
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Auszug aus BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15
    aa) Welche Beweiskraft den von der Beklagten vorgetragenen Indiztatsachen im Einzelnen und in einer Gesamtschau mit der unstreitigen Wegnahmehandlung im Hinblick auf die Beurteilung zukommt, ob sich der Kläger eines Diebstahls oder einer Unterschlagung zulasten der Beklagten schuldig gemacht hat oder ob zumindest ein dahingehender dringender Verdacht besteht, ist Gegenstand der tatrichterlichen Beweiswürdigung nach § 286 ZPO, die dem Revisionsgericht entzogen ist (BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 35, BAGE 152, 47; zum Indizienbeweis BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 43, BAGE 149, 355) .
  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

  • BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 78/11

    Mitbestimmung - Verwaltungsakt - Videoüberwachung

  • LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1198/14

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Kfz-Mechanikers wegen

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11

    Frage an Bewerber nach erledigtem Ermittlungsverfahren

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 724/06

    Verdachtskündigung

  • BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 304/01

    Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Rüge der Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

  • BGH, 11.08.2016 - StB 12/16

    Anforderungen an den Tatverdacht bei der Telekommunikationsüberwachung

  • EGMR, 05.10.2010 - 420/07

    Vereinbarkeit einer vom Arbeitgeber angeordneten und durch eine Detektei

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Die Kriterien des Bundesarbeitsgerichts zur Beweisverwertung von Videoaufzeichnungen - ein bestehender Verdacht strafbarer Handlungen, die fehlende Möglichkeit zur effektiven Kontrolle der Arbeitnehmer durch Vorgesetzte, das Fehlen eines milderen Mittels und ein räumlich abgrenzbar erfasster Bereich (vgl. nur BAGE 157, 69 Rn. 22 mwN) - könnten hierher übertragen werden (vgl. Lachenmann, ZD 2017, 407, 408 f.; aA Thole in Festschrift Prütting, 2018, 573, 583).
  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Vielmehr ist nach Sinn und (Schutz-)Zweck der jeweiligen Regelung zu ermitteln, ob eine so weitgehende Rechtsfolge wie die Unwirksamkeit der Maßnahme geboten ist (vgl. zum Schutzzweck gesetzlicher Bestimmungen zuletzt zB BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 32 f. [zu § 14 Abs. 4 TzBfG]; 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 20 [zum BDSG]; 12. Juli 2016 - 9 AZR 51/15 - Rn. 41 [zum AÜG]) .
  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

    Wegen der nach Art. 1 Abs. 3 GG bestehenden Bindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte und der Verpflichtung zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 93 , BVerfGE 117, 202) hat das Gericht zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Erkenntnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar ist (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 21; 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 18; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 2 3, BAGE 156, 370; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 21) .

    Sie ordnen für sich genommen jedoch nicht an, dass unter ihrer Missachtung gewonnene Erkenntnisse oder Beweismittel bei der Feststellung des Tatbestands im arbeitsgerichtlichen Verfahren vom Gericht nicht berücksichtigt werden dürften (BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 17; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 2 2, BAGE 156, 370) .

    Sofern nach § 32 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 BDSG zulässig erhobene Daten den Verdacht einer solchen Pflichtverletzung begründen, dürfen sie für die Zwecke und unter den Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG auch verarbeitet und genutzt werden (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - aaO; 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 40; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 37 f., BAGE 156, 370) .

    Diese sollen allenfalls dann zulässig sein, wenn der durch konkrete Tatsachen begründete "einfache" Verdacht (Anfangsverdacht, BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 25) einer im Beschäftigungsverhältnis begangenen Straftat besteht.

    Aus ihr kann ein prozessuales Verwertungsverbot jedenfalls dann nicht abgeleitet werden, wenn der Arbeitgeber den Verdacht von Straftaten spätestens im Rechtsstreit durch konkrete Tatsachen untermauert und dadurch eine Rechtmäßigkeitskontrolle gesichert ist (BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 33) .

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Daran kann es zum einen fehlen, wenn die Unzulässigkeit der vom Arbeitgeber durchgeführten Maßnahme allein aus der (Grund-)Rechtswidrigkeit der Datenerhebung(en) gegenüber anderen Beschäftigten resultiert oder die verletzte einfachrechtliche Norm keinen eigenen "Grundrechtsgehalt" hat (vgl. BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 32 f., BAGE 157, 69) .

    d) Das Gericht muss - nur - dann von Amts wegen prüfen, ob ein Verwertungsverbot eingreift, wenn entsprechende Anhaltspunkte dazu Anlass geben und die betreffende Partei nicht wirksam darauf verzichtet hat, die - etwaige - Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts geltend zu machen (BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 20, BAGE 157, 69; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 25, BAGE 156, 370) .

    Falls die Klägerin nicht in die Verwertung der (vermeintlich) relevanten Sequenzen einwilligen sollte, wird das Landesarbeitsgericht auf der Grundlage des klargestellten und ggf. ergänzten Vorbringens beider Parteien prüfen müssen, ob ein Sachvortrags- und/oder Beweisverwertungsverbot eingreift, das sich ggf. auf die mittelbare Verwertung der Videoaufzeichnungen durch die Vernehmung von Zeugen über den Inhalt des Bildmaterials erstreckte (vgl. BVerfG 31. Juli 2001 - 1 BvR 304/01 - zu II 1 b bb der Gründe; BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 19, BAGE 157, 69; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 24, BAGE 156, 370) .

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Vielmehr ist nach Sinn und (Schutz-)Zweck der jeweiligen Regelung zu ermitteln, ob eine so weitgehende Rechtsfolge wie die Unwirksamkeit der Maßnahme geboten ist (vgl. zum Schutzzweck gesetzlicher Bestimmungen zuletzt zB BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 32 f. [zu § 14 Abs. 4 TzBfG]; 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 20 [zum BDSG]; 12. Juli 2016 - 9 AZR 51/15 - Rn. 41 [zum AÜG]) .
  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    (11) Die mögliche Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats, Verfahrensregelungen in einer Betriebsvereinbarung oder "internen Regeln" des Arbeitgebers ist für die Frage, ob ein Sachvortragsverwertungsverbot eingreift, irrelevant (vgl. BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 36, BAGE 157, 69; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 44, BAGE 156, 370) .
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

    Wegen der nach Art. 1 Abs. 3 GG gegebenen Bindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte und der Verpflichtung zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 93 , BVerfGE 117, 202) hat das Gericht zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Erkenntnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vereinbar ist (BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 18; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 2 3, BAGE 156, 370; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 21) .

    Sie ordnen für sich genommen jedoch nicht an, dass unter ihrer Missachtung gewonnene Erkenntnisse oder Beweismittel bei der Feststellung des Tatbestands im arbeitsgerichtlichen Verfahren vom Gericht nicht berücksichtigt werden dürften (BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 17; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 2 2, BAGE 156, 370) .

    Sofern nach § 32 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 BDSG zulässig erhobene Daten den Verdacht einer Pflichtverletzung begründen, dürfen sie für die Zwecke und unter den Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG auch verarbeitet und genutzt werden (vgl. BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 40; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 37 f.) .

    (a) § 32 BDSG sollte nach dem Willen des Gesetzgebers die von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze des Datenschutzes im Beschäftigungsverhältnis nicht ändern, sondern lediglich zusammenfassen (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses BT-Drs. 16/13657 S. 20; BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 22; 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 - Rn. 75, BAGE 151, 1) .

    Ausreichend, um weitere Aufklärungsmaßnahmen zu rechtfertigen, wäre insofern bereits ein auf konkrete Tatsachen gestützter "einfacher" Verdacht gewesen (zu § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG BAG 22. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 25) .

  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 296/22

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Der Schutzzweck von § 87 Abs. 1 Nr. 6 und § 77 BetrVG gebietet ein Verwertungsverbot jedenfalls dann nicht, wenn die Verwertung der Information bzw. des Beweismittels - wie hier - nach allgemeinen Grundsätzen zulässig ist (vgl. BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 36, BAGE 157, 69; 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 44, BAGE 156, 370) .
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung

    Ein dahingehendes Verbot, das sich im arbeitsgerichtlichen Verfahren grundsätzlich nur aus der Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung des Prozessrechts - etwa von § 138 Abs. 3 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG iVm. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder von § 286, § 331 Abs. 1 Satz 1 ZPO - ergeben kann (zu den Einzelheiten vgl. BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 18, BAGE 157, 69) , könnte im Streitfall allenfalls in Betracht kommen, wenn hinsichtlich der Erlangung von Informationen über das Verhalten des Klägers im Prozess des bEM oder deren Heranziehung als Kündigungsgrund eine Verletzung des Rechts des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung seines durch Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. auch Art. 8 Abs. 1 EMRK) vorläge.
  • BAG, 28.03.2019 - 8 AZR 421/17

    Offene Videoüberwachung - Beweisverwertungsverbot - Zulässigkeit der

    c) Sofern danach ein Beweisverwertungsverbot wegen eines Verstoßes gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht besteht, erfasst dieses nicht allein das unrechtmäßig erlangte Beweismittel selbst, sondern steht auch einer mittelbaren Verwertung, wie der Vernehmung von Zeugen über den Inhalt des Beweismittels entgegen (vgl. BVerfG 31. Juli 2001 - 1 BvR 304/01 - zu II 1 b bb der Gründe; BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 19, BAGE 157, 69) .
  • LAG Hamm, 12.06.2017 - 11 Sa 858/16

    Beweisverwertungsverbot; Videoüberwachung

  • BAG, 05.05.2022 - 2 AZR 483/21

    Außerordentliche Kündigung - Compliance-Untersuchung

  • BGH, 08.01.2020 - 5 StR 366/19

    Vorwurf der Untreue gegen den früheren Oberbürgermeister der Stadt Homburg muss

  • LAG Baden-Württemberg, 06.06.2018 - 21 Sa 48/17

    Verwertung von Zufallsfunden - Verwertungsverbot in einer Betriebsvereinbarung -

  • BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 31/19

    Mitbestimmung - Beseitigungsanspruch des Betriebsrats

  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 570/19

    Außerordentliche Kündigung - Erklärungsfrist - Ermächtigung

  • LAG Hamm, 20.12.2017 - 2 Sa 192/17

    Beweisverwertungsverbot für nicht unverzüglich gelöschte Videoaufnahmen zur

  • LAG Niedersachsen, 06.07.2022 - 8 Sa 1149/20

    Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges - Beweismittel Videoaufzeichnung und

  • LAG Niedersachsen, 06.07.2022 - 8 Sa 1150/20

    Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges - Beweismittel Videoüberwachung und

  • LG Berlin, 13.02.2020 - 67 S 369/18

    Wohnraummiete: Erlangung der Informationen des Vermieters zum Kündigungsgrund auf

  • LAG Nürnberg, 08.12.2020 - 7 Sa 226/20

    Fristlose Tat- und Verdachtskündigung - Diebstahl - nachträgliche Anhörung des

  • LAG Niedersachsen, 06.07.2022 - 8 Sa 1148/20

    Beweisverwertungsverbot; Datenerhebung; Kartenlesegerät; Videoaufzeichnung;

  • LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23

    Benachteiligung wegen des Geschlechts; Rechtsmissbrauch bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2017 - 7 Sa 407/16

    Außerordentliche Kündigung einer Eisverkäuferin - Umgehung des Bonsystems -

  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 297/22

    Offene Videoüberwachung - elektronische Anwesenheitserfassung - Verwertungsverbot

  • LAG Hessen, 18.10.2021 - 16 Sa 380/20

    Fristlose Kündigung bei Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Hamm, 23.03.2023 - 18 Sa 888/22

    Benachteiligung wegen des Geschlechts; Stellenausschreibung; Sekretärin;

  • ArbG Herne, 10.12.2021 - 5 Ca 1495/21

    Einzelfallentscheidung zur außerordentlichen Kündigung; Detektivkosten

  • LAG Sachsen, 06.07.2023 - 4 Sa 73/23

    Elektronische Arbeitszeitüberwachung (Drehkreuz mit Transponder);

  • LAG Köln, 06.07.2018 - 9 TaBV 47/17

    Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • ArbG Düsseldorf, 14.12.2018 - 14 Ca 5613/18

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer

  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 299/22

    Offene Videoüberwachung - elektronische Anwesenheitserfassung - Verwertungsverbot

  • LAG Niedersachsen, 20.06.2022 - 12 Sa 434/21

    Beweisaufnahme; Beweisvereitelung; Entscheidung nach Lage der Akten; fristlose

  • LAG Niedersachsen, 29.03.2023 - 2 Sa 313/22

    Abmahnung; Außerordentliche Kündigung; Dienstwagen; Dienstwagenrichtlinie;

  • LAG München, 21.08.2019 - 8 Sa 291/17

    Wirksamkeit zweier Kündigungen und Streit über Weiterbeschäftigung und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 44/21

    Anfechtung - Eigenkündigung - Auswertung einer Videoüberwachung

  • VerfGH Bayern, 15.07.2019 - 76-VI-17

    Anspruch auf rechtliches Gehör

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2019 - 5 Sa 371/18

    Versetzung an einen anderen Arbeitsort

  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 298/22

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

  • LAG Düsseldorf, 28.06.2018 - 8 Sa 379/17

    Schadenersatz wegen der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen?

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2017 - 3 Sa 256/17

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Einzelhandel - Verdacht auf

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2017 - 5 Sa 439/16

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen Drohung - Verzögerung der Genesung -

  • LAG Düsseldorf, 10.01.2020 - 6 Sa 360/18

    Bestimmtheit des Urteilstenors

  • VG Augsburg, 02.07.2019 - Au 2 E 18.2057

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Nichtberücksichtigung bei einer

  • VG Meiningen, 22.01.2018 - 3 P 50004/16

    Ersetzung der Zustimmung der Personalvertretung zu einer außerordentlichen

  • ArbG Bonn, 02.02.2021 - 6 Ca 1996/20
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