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   BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17   

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BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17 (https://dejure.org/2018,9976)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2018 - 5 AZR 424/17 (https://dejure.org/2018,9976)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2018 - 5 AZR 424/17 (https://dejure.org/2018,9976)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Umfang der gesetzlichen Vergütungspflicht - Fahrt zur auswärtigen Arbeitsstelle - Montagestammarbeiter

  • IWW

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § ... 256 Abs. 2 ZPO, § 611 Abs. 1 BGB, § 611 BGB, §§ 611, 612 BGB, Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, Art. 153 Abs. 5 AEUV, Art. 9 Abs. 3 GG, § 1 Abs. 1 MiLoG, § 3 MiLoG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsleistung und Vergütungspflicht im Synallagma; Fahrten zur auswärtigen Einsatzstelle als Arbeitsleistung und -zeit; Tarifliche Vergütungsregelungen für Fahrten des Arbeitnehmers zu auswärtigen Einsatzstellen; Keine Vergütungsvorgaben für Arbeitsleistungen aus dem ...

  • Betriebs-Berater

    Umfang der gesetzlichen Vergütungspflicht bei der Fahrt zur auswärtigen Arbeit

  • bag-urteil.com

    Umfang der gesetzlichen Vergütungspflicht - Fahrt zur auswärtigen Arbeitsstelle - Montagestammarbeiter

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Umfang der gesetzlichen Vergütungspflicht - Fahrt zur auswärtigen Arbeitsstelle - Montagestammarbeiter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsleistung und Vergütungspflicht im Synallagma

  • datenbank.nwb.de

    Umfang der gesetzlichen Vergütungspflicht - Fahrt zur auswärtigen Arbeitsstelle - Montagestammarbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Nicht jede Dienstfahrt muss vergütet werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Umfang der gesetzlichen Vergütungspflicht - Fahrt zur auswärtigen Arbeitsstelle - Montagestammarbeiter

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Montagestammarbeiter -, Umfang der gesetzlichen Vergütungspflicht, Fahrt zur auswärtigen Arbeitsstelle, Arbeitszeit im Außendienst

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Reisezeiten zu Kunden (vergütungspflichtige) Arbeitszeit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 1211
  • BB 2018, 1907
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08

    Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17
    b) Grundsätzlich erbringt der Arbeitnehmer mit der - eigennützigen - Zurücklegung des Wegs von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück keine Arbeit für den Arbeitgeber (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 292/08 - Rn. 15; 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - Rn. 13, BAGE 120, 361) .

    Das ist unabhängig davon, ob Fahrtantritt und -ende vom Betrieb des Arbeitgebers oder von der Wohnung des Arbeitnehmers aus erfolgen (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 292/08 - Rn. 15) , und gilt erst recht, wenn der Arbeitnehmer bei An- und Abreise ein Fahrzeug mit den für die auswärtige Tätigkeit erforderlichen Werkzeugen, Ersatzteilen uä.

  • BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16

    Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17
    "Arbeit" als Leistung der versprochenen Dienste iSd. § 611 Abs. 1 BGB ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (st. Rspr., vgl. nur BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 12; 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 10 mwN, BAGE 157, 116) .

    Durch Arbeits- oder Tarifvertrag kann eine gesonderte Vergütungsregelung für eine andere als die eigentliche Tätigkeit und damit auch für Fahrten der vorliegenden Art getroffen werden (zu Fahrten vom Betrieb zur auswärtigen Arbeitsstelle sh. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 226/16 - Rn. 23; 12. Dezember 2012 - 5 AZR 355/12 - Rn. 18; vgl. auch zu Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 23 mwN) .

  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 831/09

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den BAT und Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17
    Die Bezugnahme ist dynamisch zu verstehen, denn Hinweise, die für eine statische Bezugnahme sprechen würden, fehlen (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 25; 23. März 2011 - 10 AZR 831/09 - Rn. 16) .
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 355/12

    Vergütung von Fahrzeiten - auswärtige Arbeitsstelle - Auslösung

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17
    Durch Arbeits- oder Tarifvertrag kann eine gesonderte Vergütungsregelung für eine andere als die eigentliche Tätigkeit und damit auch für Fahrten der vorliegenden Art getroffen werden (zu Fahrten vom Betrieb zur auswärtigen Arbeitsstelle sh. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 226/16 - Rn. 23; 12. Dezember 2012 - 5 AZR 355/12 - Rn. 18; vgl. auch zu Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 341/06

    Tarifauslegung - Vergütung von Wegezeiten

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17
    b) Grundsätzlich erbringt der Arbeitnehmer mit der - eigennützigen - Zurücklegung des Wegs von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück keine Arbeit für den Arbeitgeber (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 292/08 - Rn. 15; 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - Rn. 13, BAGE 120, 361) .
  • BAG, 17.01.2018 - 5 AZR 69/17

    Mindestlohn - Sonn- und Feiertagszuschläge

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17
    Dabei ist der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn erfüllt, wenn die vom Arbeitgeber für einen Kalendermonat gezahlte Bruttovergütung den Betrag erreicht, der sich aus der Anzahl der in diesem Monat tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden multipliziert mit - im Streitzeitraum - 8, 50 Euro brutto ergibt (BAG 17. Januar 2018 - 5 AZR 69/17 - Rn. 24 mwN) .
  • EuGH, 21.02.2018 - C-518/15

    Matzak - Rufbereitschaft zuhause als Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17
    Doch hat der Gerichtshof mehrfach betont, dass die Arbeitszeitrichtlinie nicht Fragen des Arbeitsentgelts für Arbeitnehmer regelt, weil dieser Aspekt nach Art. 153 Abs. 5 AEUV außerhalb der Zuständigkeit der Union liegt (EuGH 21. Februar 2018 - C-518/15 - [Matzak] Rn. 49 ff.; 10. September 2015 - C-266/14 - [Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones obreras] Rn. 48 mwN) .
  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 245/17

    Vergütung für Umkleidezeiten - auffällige Dienstkleidung

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17
    (1) Das ergibt sich mit der erforderlichen Klarheit (zu dieser Voraussetzung sh. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 35 mwN) bereits aus dem Wortlaut der Tarifnorm, wenn sie bestimmt, dass eine Vergütung für den Zeitaufwand der Hin- und Rückreise (zur Montagstelle) nicht erfolgt.
  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17
    a) Der gesetzliche Anspruch auf Mindestlohn tritt eigenständig neben den arbeits- oder tarifvertraglichen Entgeltanspruch; wird der gesetzliche Mindestlohn unterschritten, führt § 3 MiLoG zu einem Differenzanspruch (st. Rspr. seit BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 22 mwN, BAGE 155, 202) .
  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17
    Mit dem Feststellungsantrag begehrt der Kläger bei der gebotenen Auslegung (vgl. BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 26 mwN, BAGE 154, 337) die Feststellung der Vergütungspflicht der Beklagten für die streitgegenständlichen, nach Auffassung des Klägers zur Arbeitszeit zählenden Fahrten.
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 226/16

    Tarifvertragliche Regelung der Wegezeitenvergütung

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ergänzende

  • EuGH, 10.09.2015 - C-266/14

    Die Fahrten, die Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort zwischen

  • LAG Hamburg, 20.07.2017 - 7 Sa 40/17

    Vergütung von Fahrzeiten

  • BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 553/17

    Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendung

    "Arbeit" als Leistung der versprochenen Dienste iSd. § 611 Abs. 1 BGB ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (st. Rspr., vgl. nur BAG 25. April 2018 - 5 AZR 424/17 - Rn. 17 mwN) .

    Dazu gehört zwingend die jeweilige An- und Abreise, unabhängig davon, ob Fahrtantritt und -ende vom Betrieb des Arbeitgebers oder von der Wohnung des Arbeitnehmers aus erfolgen (BAG 25. April 2018 - 5 AZR 424/17 - Rn. 18 mwN; im Ergebnis ebenso ErfK/Preis 18. Aufl. § 611a BGB Rn. 516a ff.; MHdB ArbR/Krause 4. Aufl. § 60 Rn. 19; Schaub ArbR-HdB/Linck 17. Aufl. § 45 Rn. 55; Baeck/Deutsch ArbZG 3. Aufl. § 2 Rn. 83) .

    Durch Arbeits- oder Tarifvertrag kann eine gesonderte Vergütungsregelung für eine andere als die eigentliche Tätigkeit und damit auch für Reisezeiten getroffen werden (zu Fahrten zur auswärtigen Arbeitsstelle sh. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 424/17 - Rn. 19 mwN; zu Umkleidezeiten BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 31 mwN) .

    Dabei kann eine Vergütung für Reisezeiten auch ganz ausgeschlossen werden, sofern mit der getroffenen Vereinbarung nicht der jedem Arbeitnehmer für tatsächlich geleistete vergütungspflichtige Arbeit nach § 1 Abs. 1 MiLoG zustehende Anspruch auf den Mindestlohn unterschritten wird (vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 424/17 - Rn. 30 ff.) .

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19

    Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter

    Das ist unabhängig davon, ob Fahrtantritt und -ende vom Betrieb des Arbeitgebers oder von der Wohnung des Arbeitnehmers aus erfolgen (BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 553/17 - Rn. 14, BAGE 164, 57; 25. April 2018 - 5 AZR 424/17 - Rn. 18; 22. April 2009 - 5 AZR 292/08 - Rn. 15; ebenso Freyler BB 2019, 1397, 1401 f.; MüKoBGB/Müller-Glöge 8. Aufl. § 612 Rn. 24; Preis/Schwarz Dienstreisen als Rechtsproblem 2020, 57 f.; Salamon/Groffy NZA 2020, 159, 160 f.; Stöhr/Stolzenberg NZA 2019, 505, 509; zusammenfassend Volk JbArbR Bd. 56 [2019] 47, 60 ff.) .

    Durch Arbeits- oder Tarifvertrag kann für Fahrtzeiten, die der Arbeitnehmer in Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Hauptleistungspflicht erbringt, eine andere Vergütungsregelung als für die "eigentliche" Tätigkeit getroffen werden (zu Reisezeiten bei Auslandsentsendung vgl. BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 553/17 - Rn. 18, BAGE 164, 57; zu Fahrten zur auswärtigen Baustelle BAG 25. April 2018 - 5 AZR 424/17 - Rn. 23; 12. Dezember 2012 - 5 AZR 355/12 - Rn. 18) .

  • LAG Düsseldorf, 09.04.2019 - 3 Sa 1126/18

    Sachgrundlose Befristung - zwei Jahre sind zwei Jahre - Dienstreise zählt mit

    Richtig ist zwar der Einwand der Beklagten, dass diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (ebenso die Entscheidungen des BAG vom 17.10.2018 - 5 AZR 553/17, juris, Rz. 13 ff. zu Reisezeiten bei Auslandsentsendung und vom 25.04.2018 - 5 AZR 424/17, juris, Rz. 15 ff. zu Fahrten zu auswärtigen Arbeitsstellen) jeweils primär den vergütungsrechtlichen Arbeitszeitbegriff betrifft.

    "Arbeit" als Leistung der versprochenen Dienste im Sinne des § 611 Abs. 1 BGB ist damit jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG vom 17.10.2018 - 5 AZR 553/17, juris, Rz. 13; BAG vom 25.04.2018 - 5 AZR 424/17, juris, Rz. 17; BAG vom 06.09.2017 - 5 AZR 382/16, juris, Rz. 12; BAG vom 26.10.2016 - 5 AZR 168/16, juris, Rz. 10).

    Das ist unabhängig davon, ob Fahrtantritt und -ende vom Betrieb des Arbeitgebers oder von der Wohnung des Arbeitnehmers aus erfolgen und gilt erst recht, wenn der Arbeitnehmer bei An- und Abreise ein Fahrzeug mit den für die auswärtige Tätigkeit erforderlichen Werkzeugen, Ersatzteilen etc. führen muss (BAG vom 25.04.2018 - 5 AZR 424/17, juris, Rz. 18).

    Das kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass in allen Entscheidungen sodann die Einordnung als Arbeitsleistung und Arbeitszeit als solche von der Frage zum einen des Arbeitsschutzes und zum anderen der Vergütungspflicht getrennt wird und hierzu nachfolgend gesonderte Ausführungen insbesondere zur Abdingbarkeit durch tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelung in den Grenzen des MiLoG erfolgen (vgl. BAG vom 15.11.2018 - 6 AZR 294/17, juris, Rz. 24 ff; BAG vom 17.10.2018 - 5 AZR 553/17, juris, Rz. 18 ff.; BAG vom 25.04.2018 - 5 AZR 424/17, juris, Rz. 19 ff.).

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 25/19

    Vergütungspflichtige Arbeitszeit - Fahrtzeiten

    Das ist unabhängig davon, ob Fahrtantritt und -ende vom Betrieb des Arbeitgebers oder von der Wohnung des Arbeitnehmers aus erfolgen (BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 553/17 - Rn. 14, BAGE 164, 57; 25. April 2018 - 5 AZR 424/17 - Rn. 18; 22. April 2009 - 5 AZR 292/08 - Rn. 15; ebenso Freyler BB 2019, 1397, 1401 f.; MüKoBGB/Müller-Glöge 8. Aufl. § 612 Rn. 24; Preis/Schwarz Dienstreisen als Rechtsproblem 2020, 57 f.; Salamon/Groffy NZA 2020, 159, 160 f.; Stöhr/Stolzenberg NZA 2019, 505, 509; zusammenfassend Volk JbArbR Bd. 56 [2019] 47, 60 ff.) .

    Durch Arbeits- oder Tarifvertrag kann für Fahrtzeiten, die der Arbeitnehmer in Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Hauptleistungspflicht erbringt, eine andere Vergütungsregelung als für die "eigentliche" Tätigkeit getroffen werden (zu Reisezeiten bei Auslandsentsendung vgl. BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 553/17 - Rn. 18, BAGE 164, 57; zu Fahrten zur auswärtigen Baustelle BAG 25. April 2018 - 5 AZR 424/17 - Rn. 23; 12. Dezember 2012 - 5 AZR 355/12 - Rn. 18) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 575/19

    Häusliche Umkleidezeiten - unzumutbare Umkleidemöglichkeiten - fremdnützig -

    (BAG 24.04.2018 - 5 AZR 424/17 - juris Rn. 18).
  • BAG, 28.04.2021 - 7 AZR 212/20

    Sachgrundlose Befristung - Höchstdauer - Dienstreise - Verlängerung

    Gegenteiliges ergibt sich nicht aus der Rechtsprechung des Fünften und Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts in den Urteilen vom 17. Oktober 2018 (- 5 AZR 553/17 -Rn. 13 f., 17, BAGE 164, 57) , vom 25. April 2018 (- 5 AZR 424/17 - Rn. 18 mwN) und vom 15. November 2018 (- 6 AZR 294/17 - Rn. 23 ff.) .
  • LAG Düsseldorf, 21.02.2020 - 10 Sa 252/19

    Befristungskontrollklage; einvernehmliche Vorverlegung des Beginns des

    Richtig ist zwar der Einwand der Beklagten, dass diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (ebenso die Entscheidungen des BAG vom 17.10.2018 - 5 AZR 553/17, juris, Rz. 13 ff. zu Reisezeiten bei Auslandsentsendung und vom 25.04.2018 - 5 AZR 424/17, juris, Rz. 15 ff. zu Fahrten zu auswärtigen Arbeitsstellen) jeweils primär den vergütungsrechtlichen Arbeitszeitbegriff betrifft.

    "Arbeit" als Leistung der versprochenen Dienste im Sinne des § 611 Abs. 1 BGB ist danach jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG vom 17.10.2018 - 5 AZR 553/17, juris, Rz. 13; BAG vom 25.04.2018 - 5 AZR 424/17, juris, Rz. 17; BAG vom 06.09.2017 - 5 AZR 382/16, juris, Rz. 12; BAG vom 26.10.2016 - 5 AZR 168/16, juris, Rz. 10).

    Das ist unabhängig davon, ob Fahrtantritt und -ende vom Betrieb des Arbeitgebers oder von der Wohnung des Arbeitnehmers aus erfolgen und gilt erst recht, wenn der Arbeitnehmer bei An- und Abreise ein Fahrzeug mit den für die auswärtige Tätigkeit erforderlichen Werkzeugen, Ersatzteilen etc. führen muss (BAG vom 25.04.2018 - 5 AZR 424/17, juris, Rz. 18).

    Das kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass in allen Entscheidungen sodann die Einordnung als Arbeitsleistung und Arbeitszeit als solche von der Frage zum einen des Arbeitsschutzes und zum anderen der Vergütungspflicht getrennt wird und hierzu nachfolgend gesonderte Ausführungen insbesondere zur Abdingbarkeit durch tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelung in den Grenzen des MiLoG erfolgen (vgl. BAG vom 15.11.2018 - 6 AZR 294/17, juris, Rz. 24 ff; BAG vom 17.10.2018 - 5 AZR 553/17, juris, Rz. 18 ff.; BAG vom 25.04.2018 - 5 AZR 424/17, juris, Rz. 19 ff.).

  • BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 11/18

    Wegezeiten - Mitbestimmung des Betriebsrats

    (a) Durch das bloße Zurücklegen des Weges von der Wohnung (oder einem anderen, selbst gewählten Aufenthaltsort) zur Arbeitsstelle und zurück erbringt der Arbeitnehmer keine Arbeit (vgl. - zur Vergütungspflicht - BAG 25. April 2018 - 5 AZR 424/17 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 207/20

    Vergütung von Umkleidezeiten eines Zugbegleiters - Tarifauslegung

    Wollen die Tarifvertragsparteien die grundsätzlich bestehende Vergütungspflicht des Arbeitgebers ausschließen, muss sich dem Tarifvertrag - jedenfalls im Wege der Auslegung - ein entsprechender übereinstimmender Regelungswille entnehmen lassen (BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 35; 25. April 2018 - 5 AZR 424/17 - Rn. 27 ff.) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2019 - 2 Sa 57/19

    Reisezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeiten

    Arbeit als Leistung der versprochenen Dienste im Sinne von § 611 Absatz 1 BGB ist jede Tätigkeit, die als solche ausschließlich der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 553/127 - NZA 2019, 159 = AP Nr. 53 zu § 611 BGB Arbeitszeit; BAG 25. April 2018 - 5 AZR 424/17 - NZA 2018, 1211 jeweils mit umfangreichen weiteren Nachweisen).

    Dazu gehört zwingend die jeweilige An- und Abreise, unabhängig davon, ob Fahrtantritt und -ende vom Betrieb des Arbeitgebers oder von der Wohnung des Arbeitnehmers aus erfolgen (so auch zu den dortigen Sachverhalten BAG 17. Oktober 2018 aaO; BAG 25. April 2018 aaO jeweils mit umfangreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Arbeit als Leistung der versprochenen Dienste im Sinne von § 611 Absatz 1 BGB ist jede Tätigkeit, die als solche ausschließlich der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 553/127 - NZA 2019, 159 = AP Nr. 53 zu § 611 BGB Arbeitszeit; BAG 25. April 2018 - 5 AZR 424/17 - NZA 2018, 1211 jeweils mit umfangreichen weiteren Nachweisen).

    Dazu gehört zwingend die jeweilige An- und Abreise, unabhängig davon, ob Fahrtantritt und -ende vom Betrieb des Arbeitgebers oder von der Wohnung des Arbeitnehmers aus erfolgen (so auch zu den dortigen Sachverhalten BAG 17. Oktober 2018 aaO; BAG 25. April 2018 aaO jeweils mit umfangreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.11.2019 - 7 Sa 620/19

    Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten als Arbeitszeit bei auffälliger Dienstkleidung -

  • ArbG Paderborn, 27.02.2019 - 4 Ca 1374/18

    Überstunden, Darlegungs- und Beweislast, Verwirkung

  • LAG Hamm, 06.09.2019 - 1 Sa 922/19

    Umfang der Vergütungspflicht hinsichtlich eines Busfahrers

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 7 Sa 1794/18

    Feststellungsantrag - Arbeitszeit - auffällige Dienstkleidung - Häusliche

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2020 - 3 Sa 610/19

    Vergütung von Rüst-, Umzieh- und Wegezeiten eines Objektschützers Umgang mit

  • ArbG Karlsruhe, 02.04.2019 - 7 Ca 151/18

    Reisezeiten/Fahrzeiten zu Baustellen - Vergütung - Bauzuschlag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 5 Sa 177/20

    Abrufarbeitsverhältnis - Berichtigung bereits erteilter Abrechnungen

  • ArbG Düsseldorf, 22.03.2019 - 13 Ca 5609/18
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2019 - 11 Sa 568/19

    Häusliche Umkleidezeiten - unzumutbare Umkleidemöglichkeiten - Fremdnützigkeit -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 10 Sa 1569/19

    Umkleidezeiten - Rüstzeiten - Wegezeiten - Feiertagsgutschriften

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2020 - 1 Sa 288/19

    Erstattung von Reisekosten - MTV Medizinische Dienste der Krankenversicherung des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2020 - 13 Sa 1593/19

    Vergütung - Umkleidezeit - Rüstzeit - Wegezeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 1813/18

    Umkleidezeiten als fremdnützige Tätigkeit; Vergütung für Umziehzeiten bei

  • LAG Thüringen, 07.06.2022 - 1 Sa 43/21

    Vergütung von Fahrtzeiten - Vertragsänderung - Protokoll einer

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