Rechtsprechung
BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Bundesverfassungsgericht
Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß - Auslegung darf klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht übergehen
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 S 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 S 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristungen (§ 14 Abs 2 S 2 TzBfG) grds verfassungsgemäß - Billigung mehrfacher sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse zwischen denselben Vertragsparteien bei Wahrung eines Abstands von mehr als drei Jahren überschreitet Grenzen ... - Wolters Kluwer
Schutz der strukturell unterlegenen Arbeitnehmer als Pflicht des Staates bei gesetzlicher Beschränkung befristeter Beschäftigungsformen und Sicherung der unbefristeten Dauerbeschäftigung als Regelbeschäftigungsform i.R.d. Sozialstaatsprinzips; Rechtfertigung der mit ...
- Wolters Kluwer
Pflicht des Staates zum Schutz der strukturell unterlegenen Arbeitnehmer durch die gesetzliche Beschränkung befristeter Beschäftigungsformen und die Sicherung der unbefristeten Dauerbeschäftigung als Regelbeschäftigungsform; Schutz vor der Gefahr der Kettenbefristung in ...
- Betriebs-Berater
Das Vorbeschäftigungs-verbot aus § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist verfassungsgemäß
- arbeitsrecht-hessen.de
Grundsätzlich keine mehrfache sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen
- Betriebs-Berater
Das Vorbeschäftigungsverbot aus § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist verfassungsgemäß
- doev.de
Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristungen (§ 14 Abs 2 S 2 TzBfG) grds verfassungsgemäß - Billigung mehrfacher sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse zwischen denselben Vertragsparteien bei Wahrung eines Abstands von mehr als drei Jahren überschreitet Grenzen ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schutz der strukturell unterlegenen Arbeitnehmer als Pflicht des Staates bei gesetzlicher Beschränkung befristeter Beschäftigungsformen und Sicherung der unbefristeten Dauerbeschäftigung als Regelbeschäftigungsform i.R.d. Sozialstaatsprinzips; Rechtfertigung der mit ...
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Pflicht des Staates zum Schutz der strukturell unterlegenen Arbeitnehmer durch die gesetzliche Beschränkung befristeter Beschäftigungsformen und die Sicherung der unbefristeten Dauerbeschäftigung als Regelbeschäftigungsform; Schutz vor der Gefahr der Kettenbefristung in ...
- datenbank.nwb.de
Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristungen (§ 14 Abs 2 S 2 TzBfG) grds verfassungsgemäß - Billigung mehrfacher sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse zwischen denselben Vertragsparteien bei Wahrung eines Abstands von mehr als drei Jahren überschreitet Grenzen ...
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (42)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß - Auslegung darf klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht übergehen
- beck-blog (Kurzinformation)
Rechtsprechung zum Anschlussverbot bei sachgrundloser Befristung verfassungswidrig
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Handlungsbedarf bei befristeten Arbeitsverhältnissen: Rechtsprechung zur Vorbeschäftigung
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung von Arbeitsverhältnissen in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG grundsätzlich verfassungsgemäß
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Vorbeschäftigung muss wieder unbeschränkt geprüft werden
- zeit.de (Pressemeldung, 13.06.2018)
Arbeitsrecht: Kettenverträge bleiben verboten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Richterliche Rechtsfortbildung - und ihre Grenzen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sachgrundlose Kettenbefristungen
- lto.de (Kurzinformation)
Mehrfache sachgrundlose Befristung unzulässig: Jeder nur ein Mal
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
BVerfG kippt BAG-Rechtsprechung zum Vorbeschäftigungsverbot
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Bundesverfassungsgericht kippt Rechtsprechung zum Vorbeschäftigungsverbot
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß - Auslegung darf klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht übergehen
- wkblog.de (Kurzinformation)
Sachgrundlose Befristung nur einmal zulässig
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Darf ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis mehrfach sachgrundlos befristen?
- hartmannbund.de (Kurzinformation)
Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung eingeschränkt
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Sachgrundlose Befristung und Zuvor-Beschäftigung
- juve.de (Kurzinformation)
Sachgrundlose Befristung: Arbeitnehmer erfolgreich
- handelsblatt.com (Kurzinformation)
Sachgrundlose Befristung trotz Vorbeschäftigung - BVerfG kippt 3-Jahre-Rechtsprechung des BAG
- arbrb.de (Kurzinformation)
Vorbeschäftigung gem. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG
- efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)
Umgang mit dem Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung
- efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)
Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Stärkerer Schutz vor Kettenbefristungen
- hwhlaw.de (Kurzinformation)
BVerfG kippt die 3-Jahres-Frist des BAG beim Vorbeschäftigungsverbot
- prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)
Befristung von Arbeitsverträgen - Verbot der Kettenbefristung
- heuking.de (Kurzinformation)
Befristung von Arbeitsverträgen
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Rechtsprechung zum Vorbeschäftigungsverbot ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Schutz vor Kettenbefristungen
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß - Auslegung darf klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht übergehen
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Sachgrundlose Befristung - Keine zeitliche Beschränkung des Vorbeschäftigungsverbots
- haufe.de (Kurzinformation)
Datenschutz und Speicherungsdauer der Daten ehemaliger Mitarbeiter
- anwalt.de (Kurzinformation)
Befristungsrecht - Einschränkung der Zuvorbeschäftigung unvereinbar mit dem GG
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verfassungsmäßigkeit der sachgrundlosen Befristung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sachgrundlose Befristungen sind einmal erlaubt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sachgrundlose Befristung trotz Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vorbeschäftigung verbietet auch Jahre später eine sachgrundlos befristete Wiedereinstellung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sachgrundlose Befristung - Drei-Jahres-Frist verfassungswidrig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verfassungsmäßigkeit von Kettenbefristungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zuvorbeschäftigung nach § 14 II 2 TzBfG
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sachgrundlose Befristung auf einmal beschränkt
- esche.de (Kurzinformation)
Sachgrundlose Befristung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß - Gesetzliche Regelungskonzept darf von Fachgerichten nicht übergangen und durch eigenes Konzept ersetzt werden
Besprechungen u.ä. (7)
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Sachgrundlose Befristung nur bei Ersteinstellung: Auslegung im Wettstreit der Gerichte
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
- juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)
Der Gesetzgeberwille als Grenze richterlicher Rechtsfortbildung
- arbrb.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen und das BVerfG - Neues Nachdenken über die Wortlautgrenze bei § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG?
- arbeitsrecht-weltweit.de (Entscheidungsbesprechung)
Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß
- taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)
Todesstoß für die sachgrundlose Befristung?
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Rechtsprechung zum Vorbeschäftigungsverbot gekippt
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- ArbG Bamberg, 10.10.2012 - 2 Ca 1097/11
- LAG Nürnberg, 30.01.2014 - 5 Sa 1/13
- ArbG Braunschweig, 03.04.2014 - 5 Ca 463/13
- BAG, 30.04.2014 - 7 AZN 119/14
- BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14
Papierfundstellen
- BVerfGE 149, 126
- NJW 2018, 2542
- ZIP 2018, 1260
- MDR 2018, 942
- NZA 2018, 774
- BB 2018, 1847
- DB 2018, 1671
- DÖV 2018, 717
- NZA-RR 2018, 403
Wird zitiert von ... (274) Neu Zitiert selbst (60)
- BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 375/10
Berufsausbildungsverhältnis und Vorbeschäftigung
Auszug aus BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14
Später änderte das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung und geht seitdem davon aus, dass § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsverhältnisses nicht entgegensteht, wenn ein vorangegangenes Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 ; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 ).Der Wortlaut des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, wonach "bereits zuvor" bestehende Arbeitsverhältnisse entscheidend seien, sei nicht eindeutig, sondern könne etwa "jemals zuvor", "irgendwann zuvor" oder "unmittelbar zuvor" bedeuten (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 ; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 ).
Daraus könne ebenso gefolgert werden, dass eine sachgrundlose Befristung zulässig sei, wenn der zeitliche Abstand zu einer vorangegangenen Beschäftigung deutlich mehr als sechs Monate betrage (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 ; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 ).
Die subjektive Vorstellung der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe sei nicht entscheidend (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 ; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 ).
Wer vor längerer Zeit schon einmal bei demselben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sei, habe diese Chance dann nicht (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 ; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 ).
Die damit verbundene Beschränkung der Berufsfreiheit der Beschäftigten sei unverhältnismäßig (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 ; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 ).
Diese Zeitspanne entspreche der gesetzgeberischen Wertung, die in der Dauer der regelmäßigen zivilrechtlichen Verjährungsfrist nach § 195 BGB zum Ausdruck komme (vgl. BAG, Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 ).
- BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09
Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"
Auszug aus BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14
Später änderte das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung und geht seitdem davon aus, dass § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsverhältnisses nicht entgegensteht, wenn ein vorangegangenes Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 ; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 ).Der Wortlaut des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, wonach "bereits zuvor" bestehende Arbeitsverhältnisse entscheidend seien, sei nicht eindeutig, sondern könne etwa "jemals zuvor", "irgendwann zuvor" oder "unmittelbar zuvor" bedeuten (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 ; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 ).
Daraus könne ebenso gefolgert werden, dass eine sachgrundlose Befristung zulässig sei, wenn der zeitliche Abstand zu einer vorangegangenen Beschäftigung deutlich mehr als sechs Monate betrage (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 ; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 ).
Die subjektive Vorstellung der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe sei nicht entscheidend (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 ; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 ).
Wer vor längerer Zeit schon einmal bei demselben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sei, habe diese Chance dann nicht (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 ; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 ).
Die damit verbundene Beschränkung der Berufsfreiheit der Beschäftigten sei unverhältnismäßig (vgl. BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 ; Urteil vom 21. September 2011 - 7 AZR 375/10 -, BAGE 139, 213 ).
So liegt es etwa bei geringfügigen Nebenbeschäftigungen während der Schul- und Studien- oder Familienzeit (…vgl. Bauer, in: NZA 2011, S. 241 ;… Löwisch, in: BB 2001, S. 254;… Rudolf, in: BB 2011, S. 2808 ), bei Werkstudierenden und studentischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen ihrer Berufsqualifizierung (vgl. dazu BAG, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -, BAGE 137, 275 Rn. 2) oder bei einer erzwungenen oder freiwilligen Unterbrechung der Erwerbsbiographie, die mit einer beruflichen Neuorientierung oder einer Aus- und Weiterbildung einhergeht (…vgl. Preis, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, § 620 BGB Rn. 182;… ähnlich Löwisch, in: BB 2001, S. 254 f.).
- BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87
Kleinbetriebsklausel I
Auszug aus BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14
Dies richtet sich gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken, also die Erlangung eines zur Verfügung stehenden Arbeitsplatzes behindern oder zur Annahme, Beibehaltung oder Aufgabe eines bestimmten Arbeitsplatzes zwingen (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 97, 169 ).Zudem schützt Art. 12 Abs. 1 GG die Vertrags- und Dispositionsfreiheit der Arbeitgeber zum Abschluss von Arbeitsverträgen mit den Beschäftigten (vgl. BVerfGE 81, 242 ; 97, 169 ; 123, 186 ).
Dasselbe gilt für die Bewertung der Interessenlage, wozu er die einander entgegenstehenden Belange hinsichtlich ihrer Schutzbedürftigkeit gewichten muss (vgl. BVerfGE 97, 169 ; 134, 204 ; 142, 268 ).
Doch obliegt dem Staat aus dem Grundrecht folgend der Schutz der strukturell unterlegenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dem insbesondere die gesetzlichen Regelungen des Kündigungsschutzes dienen (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ; 128, 157 ).
Die Beeinträchtigung wiegt schwer, weil den Schutzinteressen derjenigen, die Erwerbsarbeit suchen, ein hoher Stellenwert zukommt (vgl. BVerfGE 97, 169 ).
Lebenszuschnitt und Wohnumfeld werden davon ebenso bestimmt wie gesellschaftliche Stellung und Selbstwertgefühl, gesellschaftliche Teilhabe und Zukunftschancen (vgl. BVerfGE 97, 169 ).
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Auszug aus BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14
aa) In das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG darf nur auf gesetzlicher Grundlage und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingegriffen werden (vgl. BVerfGE 135, 90 ; 141, 82 ; 141, 121 ; 145, 20 ).Dabei genügt die Möglichkeit, dass mit Hilfe des Gesetzes der erstrebte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 141, 82 ; 145, 20 ; BVerfG…, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 159), wobei dem Gesetzgeber ein Einschätzungsspielraum zukommt (vgl. BVerfGE 104, 337 ; 145, 20 ; BVerfG…, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 159).
Es ist nicht erkennbar, dass ein gleich wirksames, die Grundrechtsberechtigten weniger beeinträchtigendes Mittel zur Verfügung steht, um den mit dem Gesetz verfolgten Zweck zu erreichen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 116, 202 ; 145, 20 ; BVerfG…, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 162), wobei der Gesetzgeber auch hier über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum verfügt (vgl. BVerfGE 115, 276 ; 116, 202 ; 145, 20 ; BVerfG…, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 162).
Bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere grundrechtlicher Beeinträchtigungen und dem Gewicht und der Dringlichkeit der sie rechtfertigenden Gründe muss die Grenze des Zumutbaren gewahrt bleiben und dürfen die Betroffenen nicht übermäßig belastet werden (vgl. BVerfGE 121, 317 ; 126, 112 ; 145, 20 ).
Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich unterschiedliche Anforderungen, die von gelockerten auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 139, 1 ; 142, 353 ; 145, 20 ).
- BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10
Dreiteilungsmethode
Auszug aus BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14
Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG den Einzelnen, dass ihnen gegenüber ergehende Entscheidungen diesen Anforderungen genügen (vgl. BVerfGE 128, 193 ; 132, 99 ).Richterliche Rechtsfortbildung darf hingegen nicht dazu führen, dass die Gerichte ihre eigene materielle Gerechtigkeitsvorstellung an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 128, 193 ; 132, 99 ).
Eine Interpretation, die sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfGE 118, 212 ; 128, 193 ; 132, 99 ; 134, 204 ).
Jedenfalls darf der klar erkennbare Wille des Gesetzgebers nicht übergangen oder verfälscht werden (vgl. auch BVerfGE 128, 193 , 133, 168 ).
- BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07
Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos
Auszug aus BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14
Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG den Einzelnen, dass ihnen gegenüber ergehende Entscheidungen diesen Anforderungen genügen (vgl. BVerfGE 128, 193 ; 132, 99 ).Dies belässt dem Gesetzgeber die Möglichkeit, in unerwünschte Rechtsentwicklungen korrigierend einzugreifen und so im Wechselspiel von Rechtsprechung und Rechtsetzung demokratische Verantwortung wahrzunehmen (vgl. BVerfGE 132, 99 ).
Richterliche Rechtsfortbildung darf hingegen nicht dazu führen, dass die Gerichte ihre eigene materielle Gerechtigkeitsvorstellung an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 128, 193 ; 132, 99 ).
Eine Interpretation, die sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfGE 118, 212 ; 128, 193 ; 132, 99 ; 134, 204 ).
- BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15
Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar
Auszug aus BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14
Dabei genügt die Möglichkeit, dass mit Hilfe des Gesetzes der erstrebte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 141, 82 ; 145, 20 ; BVerfG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 159), wobei dem Gesetzgeber ein Einschätzungsspielraum zukommt (vgl. BVerfGE 104, 337 ; 145, 20 ; BVerfG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 159).Es ist nicht erkennbar, dass ein gleich wirksames, die Grundrechtsberechtigten weniger beeinträchtigendes Mittel zur Verfügung steht, um den mit dem Gesetz verfolgten Zweck zu erreichen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 116, 202 ; 145, 20 ; BVerfG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 162), wobei der Gesetzgeber auch hier über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum verfügt (vgl. BVerfGE 115, 276 ; 116, 202 ; 145, 20 ; BVerfG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 162).
d) Aus den in der Auslegung des Grundgesetzes zu berücksichtigenden völkerrechtlichen Normen (vgl. BVerfGE 74, 358 ; BVerfG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u. a. -, www.bverfg.de, Rn. 206; stRspr) des Art. 8 Abs. 1 EMRK, der Europäischen Sozialcharta und des Art. 6 Abs. 1 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) ergeben sich keine weitergehenden Anforderungen.
- BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
Zur Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht …
Auszug aus BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14
Die Verfassungsmäßigkeit einer nach Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegten Norm, die in Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union ergangen ist, ist wegen der vom Bundesverfassungsgericht in Fällen vollständiger unionsrechtlicher Determinierung praktizierten Zurücknahme der Ausübung seiner Gerichtsbarkeit nur dann entscheidungserheblich, wenn das Gesetz in Ausfüllung eines nationalen Umsetzungsspielraums ergangen ist (vgl. BVerfGE 129, 186 ).Das Gericht muss insoweit mit hinreichender Deutlichkeit begründen, dass einschlägiges Unionsrecht dem nationalen Gesetzgeber einen Umsetzungsspielraum belässt (vgl. BVerfGE 129, 186 ).
Das Unionsrecht belässt vielmehr schon nach dem Wortlaut von § 5 der Rahmenvereinbarung zu RL 1999/70/EG den Mitgliedstaaten unzweifelhaft einen weiten Umsetzungsspielraum (zum "acte clair" vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982, CILFIT, C-283/81, Slg 1982, I-3415, sowie BVerfGE 82, 159 ; 129, 186 ).
- BVerfG, 23.10.2013 - 1 BvR 1842/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen den Anspruch auf Vergütungsanpassung im …
Auszug aus BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14
Soweit die Privatautonomie ihre regulierende Kraft nicht zu entfalten vermag, weil ein Vertragspartner kraft seines Übergewichts Vertragsbestimmungen einseitig setzen kann, müssen staatliche Regelungen auch ausgleichend eingreifen, um den Grundrechtsschutz zu sichern (vgl. BVerfGE 81, 242 ; 89, 214 ; 98, 365 ; 126, 286 ; 134, 204 ; 142, 268 ).Dasselbe gilt für die Bewertung der Interessenlage, wozu er die einander entgegenstehenden Belange hinsichtlich ihrer Schutzbedürftigkeit gewichten muss (vgl. BVerfGE 97, 169 ; 134, 204 ; 142, 268 ).
Eine Interpretation, die sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfGE 118, 212 ; 128, 193 ; 132, 99 ; 134, 204 ).
- BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00
Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher …
Auszug aus BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14
Darin liegt jeweils eine Beeinträchtigung von Art. 12 Abs. 1 GG, denn das Grundrecht schützt die Vertragsfreiheit der Beschäftigten im beruflichen Bereich (vgl. BVerfGE 68, 193 ; 77, 84 ; 116, 202 ; 128, 157 ).Das Ziel der Beschäftigungsförderung ist durch das Sozialstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 GG mit Verfassungsrang ausgestattet (vgl. BVerfGE 116, 202 ) und Teil des in Art. 109 Abs. 2 GG verankerten gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts (vgl. BVerfGE 100, 271 ).
Es ist nicht erkennbar, dass ein gleich wirksames, die Grundrechtsberechtigten weniger beeinträchtigendes Mittel zur Verfügung steht, um den mit dem Gesetz verfolgten Zweck zu erreichen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 116, 202 ; 145, 20 ; BVerfG…, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 162), wobei der Gesetzgeber auch hier über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum verfügt (vgl. BVerfGE 115, 276 ; 116, 202 ; 145, 20 ; BVerfG…, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 162).
- BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
- BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Bestellerprinzips bei …
- BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84
Handelsvertreter
- BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
- BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvL 6/13
Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und …
- BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91
Akademie-Auflösung
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06
Ultra-vires-Kontrolle Mangold
- BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09
Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen …
- LAG Nürnberg, 30.01.2014 - 5 Sa 1/13
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigungsverbot
- BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89
Bürgschaftsverträge
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
- BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
Sonderkündigung
- BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89
Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in § …
- BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82
Arbeitnehmerüberlassung
- BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11
Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …
- BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
- EuGH, 07.03.2018 - C-494/16
Santoro
- BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13
Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig
- BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvR 3102/13
Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters ist …
- BVerfG, 23.06.2015 - 1 BvL 13/11
Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig
- BVerfG, 24.03.2015 - 1 BvR 2880/11
Unterschiedliche grunderwerbsteuerliche Behandlung von amtlicher und freiwilliger …
- BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12
Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten …
- BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99
Schächten
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
- BVerfG, 14.01.2014 - 1 BvR 2998/11
Partielle Nichtigkeit der Regelungen über den Ausschluss von Rechtsanwalts- und …
- BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93
Lohnabstandsklausel
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform …
- BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07
Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den …
- BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung
- BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07
Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die …
- BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01
Altenpflege
- BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09
Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
- EGMR, 12.06.2014 - 56030/07
Kirchenkritische Mitarbeiter - Keine Beschäftigung für religionskritischen …
- BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85
Arbeitnehmerweiterbildung
- BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
- BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11
Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im …
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
- BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11
Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos
- ArbG Braunschweig, 03.04.2014 - 5 Ca 463/13
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigungsverbot - Verfassungswidrigkeit
- BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15
Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit …
- BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines …
- BVerfG, 22.04.1958 - 2 BvL 32/56
Hamburgisches Urlaubsgesetz
- BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 426/03
Anschlussbefristung
- BAG, 29.07.2009 - 7 AZN 368/09
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - sachgrundlose Befristung - …
- BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 690/02
Anschlussbefristung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG
- BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21
Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische Zeiterfassung
(bb) Den Gesetzesmaterialien zu § 16 Abs. 2 Satz 1 ArbZG und seiner Entstehungsgeschichte lässt sich ebenfalls kein klar erkennbarer Wille des Gesetzgebers entnehmen, der bei einem entsprechenden unionsrechtskonformen Verständnis des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG übergangen oder verfälscht würde (vgl. zu dieser für die richterliche Rechtsfortbildung geltenden Grenze BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 75, BVerfGE 149, 126) . - BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18
Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns
Wird daraus der Wille des Gesetzgebers klar erkennbar, ist dieser zu achten (vgl. BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 - Rn. 74 f.; 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 - Rn. 66, BVerfGE 133, 168; BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 28, BAGE 155, 202) . - BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18
Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist
Dies ergibt die Auslegung von § 3 Satz 1 MiLoG (vgl. zu den bei der Auslegung von Gesetzen anzuwendenden Auslegungsgrundsätzen im Einzelnen: BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 ua. - Rn. 74;… 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 ua. - Rn. 66, BVerfGE 133, 168;… BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 20, BAGE 157, 356) .
- BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 26/18
Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB …
Sie ergeben sich weder aus der Systematik der Bestimmung noch aus den Gesetzesmaterialien, insbesondere hat eine Bereichsausnahme für Arbeitsverhältnisse keinen Anklang im Wortlaut der Bestimmung gefunden (zu diesen Kriterien vgl.: BVerfG 4. Juli 2018 - 1 BvR 3041/13 - 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 ua. - Rn. 73, 74) . - BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 266/20
Wann verfallen angesammelte Urlaubstage? (EuGH-Vorlage)
Das Zurücktreten einer Norm kann jedoch aus einem ausdrücklichen oder stillschweigenden Gesetzesbefehl folgen (st. Rspr., vgl BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - Rn. 37, BAGE 163, 309; 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 66 mwN; BAGE 163, 282; BVerwG 25. Juni 2015 - 5 C 15.14 - Rn. 14, BVerwGE 152, 264) , dessen Vorliegen durch Auslegung der an sich gleichrangigen Normen zu ermitteln ist (zu den Auslegungsgrundsätzen vgl. BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 74, BVerfGE 149, 126; BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 20, BAGE 157, 356). - BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 733/16
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
bb) An dieser Auslegung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG kann nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2018 (- 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 -) nicht festgehalten werden.Danach überschreitet die Annahme, eine sachgrundlose Befristung des Arbeitsvertrags sei nur dann unzulässig, wenn eine Vorbeschäftigung weniger als drei Jahre zurückliegt, die Grenzen vertretbarer Auslegung gesetzlicher Vorgaben durch die Gerichte, weil der Gesetzgeber gerade dieses Regelungsmodell erkennbar nicht wollte (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 71, 76 ff.) .
Der Gesetzgeber hat sich damit zugleich gegen eine zeitliche Begrenzung des Verbots entschieden (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 77) .
Sie dokumentierten die konkrete Vorstellung von Bedeutung, Reichweite und Zielsetzung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, verliehen dessen Wortlaut ("bereits zuvor") seinen Bedeutungsgehalt und ordneten so dem Gesetzeszweck ein Mittel der Umsetzung zu (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 78 ff.) .
cc) Allerdings verlangt auch das Bundesverfassungsgericht eine verfassungskonforme Auslegung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 62 f.) .
Dies gilt jedenfalls insoweit, als die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des mit § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG bezweckten Schutzes tatsächlich bedürfen, weil eine Gefahr der Kettenbefristung in Ausnutzung der strukturellen Unterlegenheit der Beschäftigten und auch eine Gefahr für die soziale Sicherung durch eine Abkehr vom unbefristeten Arbeitsverhältnis als Regelbeschäftigungsform besteht (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 53) .
Die mit § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG einhergehenden Beeinträchtigungen der Rechte der Arbeitsplatzsuchenden und der Arbeitgeber, erneut einen Arbeitsvertrag sachgrundlos zu befristen, stehen auch nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zwecken, da die Arbeitsgerichte die Anwendung der Norm in verfassungskonformer Auslegung auf Fälle ausschließen können, in denen dies für die Beteiligten unzumutbar wäre (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 55; kritisch hierzu Bayreuther NZA 2018, 905, 908; Höpfner RdA 2018, 321, 331 f.) .
Der mit § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG verfolgte Schutzzweck kann in diesen Fällen das Verbot einer sachgrundlos befristeten Wiedereinstellung nicht rechtfertigen, soweit das legitime Interesse der Arbeitssuchenden an einer auch nur befristeten Beschäftigung und das ebenfalls legitime Flexibilisierungsinteresse der Arbeitgeber entgegensteht (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 62) .
Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn eine Vorbeschäftigung sehr lang zurückliegt, ganz anders geartet war oder von sehr kurzer Dauer gewesen ist (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 63) .
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren soziale Sicherung und insbesondere auch die Versorgung im Alter maßgeblich an die Erwerbstätigkeit anknüpft, sind auf langfristige und unbefristete Arbeitsverhältnisse angewiesen (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 46) .
Die sachgrundlose Befristung soll daher nach der gesetzgeberischen Konzeption die Ausnahme bleiben, weil dies dazu beiträgt, das unbefristete Dauerarbeitsverhältnis als Regelfall der Beschäftigung zu erhalten (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 49) .
Dies ist auch bei der Beurteilung, ob das Verbot der sachgrundlosen Befristung bei der erneuten Einstellung eines Arbeitnehmers bei demselben Arbeitgeber für die Arbeitsvertragsparteien unzumutbar ist, zu berücksichtigen, denn die von den Gerichten ggf. im Wege verfassungskonformer Auslegung vorzunehmende Einschränkung des Anwendungsbereichs des in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG normierten Verbots muss im Einklang mit dem sozialpolitischen Zweck des Schutzes der unbefristeten Beschäftigung als Regelfall stehen (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 33) .
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 6. Juni 2018 (- 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 -) andere Kriterien für die Ausnahme von dem Verbot der erneuten sachgrundlosen Befristung aufgestellt als der Senat in seinen im Jahr 2011 getroffenen Entscheidungen.
Die frühere Annahme des Senats, eine sachgrundlose Befristung des Arbeitsvertrags sei nur dann unzulässig, wenn eine Vorbeschäftigung weniger als drei Jahre zurückliege, überschreitet die Grenzen vertretbarer Auslegung gesetzlicher Vorgaben durch die Gerichte, weil der Gesetzgeber gerade dies klar erkennbar nicht wollte (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 71, 76 ff.) .
Insofern kann auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtfertigung des Grundrechtseingriffs Bezug genommen werden (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 53) .
Der von der Beklagten zur Begründung ihrer Rechtsauffassung zudem herangezogene Beschluss des Senats vom 30. April 2014 (- 7 AZN 119/14 -) über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 30. Januar 2014 (- 5 Sa 1/13 -) ist vom Bundesverfassungsgericht für gegenstandslos erklärt worden, da es das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg aufgehoben hat (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 89) .
- BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14
Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")
In solchen Materialien finden sich regelmäßig die im Verfahren als wesentlich erachteten Vorstellungen der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe und Personen (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 ua. - Rn. 74) . - BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21
Arbeitnehmer hat keinen Vergütungsanspruch während einer Geschäftsschließung …
Trotz aller - nicht gänzlich unberechtigter - Kritik im Schrifttum an dieser Regelungstechnik (vgl. - pars pro toto - Staudinger/Richardi/Fischinger [2019] BGB § 615 Rn. 6 und - sehr pointiert - Fischinger/Hengstberger NZA 2020, 559, 560: eine "inhaltsleere, überflüssige Regelung, eingefügt von einem geschichtsblinden Gesetzgeber";… Picker FS U. Huber 2006, S. 497, 535: "Die Beweggründe für ein derart inhaltsleeres Gesetz schaffen Rätsel") , haben jedenfalls die Gerichte diesen aus den Gesetzesmaterialien klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers zu respektieren und Kriterien herauszuarbeiten, die eine Risikotragung des Arbeitgebers rechtfertigen (HWK/Krause 9. Aufl. § 615 BGB Rn. 10; Schneider FS Preis 2021, 1199, 1202; allgemein zur Bedeutung der historischen Auslegung BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 -, - 1 BvR 1375/14 - Rn. 73, BVerfGE 149, 126; Rüthers/Fischer/Birk Rechtstheorie 11. Aufl. Rn. 788) . - BAG, 20.02.2019 - 2 AZR 746/14
Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen …
Ein unionsrechtskonformes Verständnis von § 9 Abs. 2 AGG respektiert diese und setzt sich damit nicht etwa über einen eindeutig erkennbaren entgegenstehenden Willen des Gesetzgebers hinweg (zu dieser Schranke vgl. BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 73) . - BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13
§ 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz …
a) Eine richterliche Rechtsfortbildung, zu der auch der Analogieschluss zählt (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 132, 99 ), hat der Gesetzgeber seit langem anerkannt und den obersten Gerichtshöfen des Bundes ausdrücklich als Aufgabe überantwortet (vgl. BVerfGE 149, 126 m.w.N.; vgl. etwa für den Bundesfinanzhof § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO; zur Zulässigkeit auch belastender Analogieschlüsse im Steuerrecht siehe etwa BFHE 139, 561 ;… siehe auch Englisch, in Tipke/Lang, Steuerrecht, 24. Aufl. 2021, Rn. 5.78 ff. m.w.N.).Sie kann insbesondere zur Verwirklichung der verfassungsmäßigen Rechte des Einzelnen angezeigt sein (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 65, 182 ; 122, 248 und - abw. M.; 138, 377 ), darf aber nicht dazu führen, dass die Gerichte ihre eigene materielle Gerechtigkeitsvorstellung an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 87, 273 ; 128, 193 ; 132, 99 ; 149, 126 ).
Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfGE 118, 212 ; 128, 193 ; 132, 99 ; 133, 168 ; 134, 204 ; 149, 126 ).
Für die Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt, kommt neben dem Wortlaut der Vorschrift auch der Systematik und den Gesetzesmaterialien eine nicht unerhebliche Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 133, 168 ; 135, 126 ; 137, 350 ; 138, 261 ; 145, 171 ; 149, 126 ).
In diesen Materialien finden sich regelmäßig die im Verfahren als wesentlich erachteten Vorstellungen der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe und Personen (vgl. BVerfGE 149, 126 ).
Jedenfalls darf der klar erkennbare Wille des Gesetzgebers nicht übergangen oder verfälscht werden (BVerfGE 149, 126 ; vgl. auch BVerfGE 128, 193 ; 133, 168 ).
So verwirklicht sich auch die in Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 97 Abs. 1 GG vorgegebene Bindung der Gerichte an das "Gesetz", denn dies ist eine Bindung an die im Normtext zum Ausdruck gebrachte demokratische Entscheidung des Gesetzgebers, dessen Erwägungen zumindest teilweise in den Materialien dokumentiert sind (vgl. BVerfGE 149, 126 ).
Hierüber kann sich der Rechtsanwender nicht hinwegsetzen (vgl. BVerfGE 149, 126 ;… siehe auch Wank/Maties, Die Auslegung von Gesetzen, 7. Aufl. 2023, S. 87).
Richterliche Rechtsfortbildung darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dazu führen, dass die Gerichte ihre eigene materielle Gerechtigkeitsvorstellung an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 87, 273 ; 128, 193 ; 132, 99 ; 149, 126 ).
- BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20
Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in …
- BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17
Altersgrenze - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts
- BVerfG, 26.11.2018 - 1 BvR 318/17
Zur Aufwandspauschale bei der Prüfung von Krankenhausabrechnungen
- BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 452/17
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
- BGH, 31.03.2020 - XI ZR 198/19
EuGH-Rechtsprechung zur Kaskadenverweisung ist für das deutsche Recht nicht …
- BGH, 14.11.2018 - XII ZB 292/16
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- LAG Hamm, 27.07.2021 - 7 TaBV 79/20
Initiativrecht des Betriebsrats bei Einführung einer elektronischen …
- BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
- BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 189/17
Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz
- BSG, 30.01.2020 - B 2 U 19/18 R
Erstattungsstreit: Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber dem …
- BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 1/18 R
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …
- BGH, 10.12.2020 - I ZR 153/17
YouTube muss keine E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen der Nutzer …
- BVerfG, 26.05.2020 - 1 BvL 5/18
Externe Teilung im Versorgungsausgleich ist bei verfassungskonformer …
- BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 571/20
BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers?
- BAG, 08.12.2021 - 10 AZR 641/19
Ersatzruhetage für Feiertagsarbeit
- BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 13/17
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
- BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 161/15
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2019 - 6 Sa 55/19
Ersatzruhetage für Feiertagsarbeit
- VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 8461/18
Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht …
- BVerfG, 21.07.2022 - 1 BvR 469/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
- BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 409/16
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
- BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 429/17
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
- BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20
Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg
- BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 530/20
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung - sehr kurze Dauer - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.04.2019 - 10 Sa 2076/18
Bildungsurlaub - berufliche Weiterbildung - Yoga - Entspannungstechniken
- BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 2.22
Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und …
- BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvR 167/18
Die Wahlfeststellung zwischen (gewerbsmäßig begangenem) Diebstahl und …
- SG Darmstadt, 14.01.2020 - S 17 SO 191/19
Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungswidrig?
- BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 477/17
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
- BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 1619/17
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
- BGH, 27.02.2024 - XI ZR 258/22
Widerrufsinformationen in mit einem Kfz-Kaufvertrag verbundenem …
- BVerfG, 19.10.2022 - 1 BvL 3/21
Niedrigere Sonderbedarfsstufe für alleinstehende erwachsene Asylbewerber in …
- BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 76/22
Erfüllung von Urlaub - häusliche Quarantäne
- BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16
CAS-Schiedsklausel nichtig - Claudia Pechstein kann vor deutschen staatlichen …
- OLG Celle, 24.03.2021 - 21 UF 146/20
Verfassungsmäßigkeit der Unzulässigkeit der abstammungsrechtlichen Zuordnung …
- BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 323/17
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
- LAG Baden-Württemberg, 11.03.2020 - 4 Sa 44/19
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigungsverbot - Tatsachenbestätigung - …
- BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 228/21
Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Auslandsbezug
- LAG Düsseldorf, 09.04.2019 - 3 Sa 1126/18
Sachgrundlose Befristung - zwei Jahre sind zwei Jahre - Dienstreise zählt mit
- BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 146/21
Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses - kein Anspruch auf Dankes- und …
- BAG, 16.09.2020 - 7 AZR 552/19
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung - ganz anders geartete Tätigkeit
- BSG, 11.09.2018 - B 1 KR 10/18 R
Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung
- BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22
Sozialauswahl - Rentennähe - grobe Fehlerhaftigkeit
- BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 410/17
Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag - Höchstdauer sieben Jahre
- BSG, 08.10.2019 - B 1 KR 2/19 R
Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen …
- BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 324/17
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
- BSG, 28.05.2019 - B 1 KR 32/18 R
Krankenversicherung - stationäre Krankenhausbehandlung - Methoden, die lediglich …
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19
Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Gerichts - …
- BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 562/16
Entschädigung nach dem AGG - objektive Eignung - Benachteiligung wegen der …
- BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 217/21
Mindestlohn für die Zeit eines geleisteten Praktikums
- BAG, 20.11.2018 - 10 AZR 121/18
SokaSiG aus Sicht des Zehnten Senats verfassungsgemäß
- BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 300/18
Sonderzahlung - tarifvertragliche Stichtagsklausel
- BSG, 09.08.2018 - B 14 AS 1/18 R
Aufforderung zur vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters
- BAG, 16.10.2019 - 5 AZR 241/18
Bürgenhaftung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- OLG München, 17.11.2021 - 8 St 3/21
Corona, Maskenaffäre, Ermittlungsverfahren, Korruptionsverdacht, Bestechlichkeit …
- BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 292/17
Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - betriebliches …
- BAG, 29.02.2024 - 8 AZR 187/23
Bewerbungsverfahrensanspruch - Befristung
- AG Hanau, 31.07.2020 - 32 C 136/20
Glaubhaftmachung der Ursächlichkeit zwischen COVID-19-Pandemie und Nichtleistung …
- BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 548/17
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
- BVerfG, 29.11.2023 - 2 BvF 1/21
Das Bundeswahlrecht 2020 ist verfassungsgemäß
- ArbG Köln, 14.02.2019 - 8 Ca 4245/18
Anwendbarkeit der Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 S. 1 BGB auf …
- BSG, 27.06.2018 - B 6 KA 38/17 R
Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Abtretungsvereinbarungen über …
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1261/19
Eingruppierung - Heraushebungsmerkmal der schwierigen Tätigkeit - Wille der …
- BGH, 15.10.2019 - XI ZR 759/17
Anwendbarkeit des § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB auf im Wege des Fernabsatzes …
- BAG, 19.05.2021 - 5 AS 2/21
Beschäftigung im Straßentransport - Höchstarbeitszeiten - Verhältnis von § 21a …
- BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19
Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß
- VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 13803/17
Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht …
- LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 7 Sa 792/17
Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung des Arbeitsverhältnisses bei einer …
- BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 310/16
Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf eine Optionskommune - …
- LSG Hessen, 11.07.2018 - L 4 AY 9/18
Mann aus Aserbaidschan erhält Hepatitis-C-Behandlung
- BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 5.22
Mündliche Verhandlung am 1. April 2022 in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 1 WB …
- VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 583/19
Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht …
- BSG, 23.06.2020 - B 2 U 5/19 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Sonderrechtsnachfolge - nicht anhängiges …
- BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität
- BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 32/19
Betriebsrat - dauerhafte Überlassung von Bruttoentgeltlisten
- BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 2/21 R
Beruflichen Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie bei Bestehen einer …
- LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 8 TaBV 42/18
Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung von Entgeltlisten
- BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 366/21
Betriebsrisiko - Corona bedingte Betriebsschließung
- BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 143/21
Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Mitwirkungsobliegenheiten
- BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 2/18 R
Elterngeld - Einkommensermittlung - laufender Arbeitslohn - Gehaltsnachzahlung …
- BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 139/21
Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses
- BSG, 18.03.2021 - B 10 EG 3/20 R
Elterngeld Plus - Anrechnung von Krankengeld im Bezugszeitraum
- LAG Düsseldorf, 10.04.2018 - 3 Sa 144/17
Kirchenarbeitsrecht; Dritter Weg; KAVO ; Eingruppierung; Ausschlussfristen; …
- BGH, 27.01.2024 - XI ZR 258/22
Widerrufsinformationen in mit einem Kfz-Kaufvertrag verbundenen …
- BFH, 28.09.2022 - X R 7/21
Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Körperschaften, die kulturelle Betätigungen …
- BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 12/17
Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz
- BSG, 06.09.2018 - B 2 U 18/17 R
Anspruch auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen …
- SG Osnabrück, 16.04.2019 - S 16 AS 245/18
Nachweispflicht oder Auskunftspflicht eines Leistungsberechtigten durch Vorlage …
- BVerfG, 15.11.2018 - 1 BvR 1572/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Hochschulprofessors bezüglich der …
- BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvE 1/17
Unzulässiger Antrag der NPD im Organstreitverfahren betreffend …
- BAG, 18.05.2021 - 3 AZR 317/20
Betriebsrentenansprüche - Kapitalisierung - Abzinsungsfaktor
- BVerfG, 30.10.2020 - 1 BvR 453/19
Verfassungsbeschwerde betreffend die Rechtsprechung des BGH zum Begriff des …
- BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 28/21
Sozialplan - wirtschaftliche Vertretbarkeit
- BAG, 25.01.2023 - 4 ABR 4/22
Tarifpluraler Betrieb - Regelungssperre - Tarifvorbehalt
- LAG Düsseldorf, 17.01.2023 - 14 Sa 630/22
Erweiterte Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen …
- BFH, 18.08.2020 - VII R 34/18
Übertragung von Prüfungsbefugnissen nach dem MiLoG auf die Zollverwaltung - …
- LSG Hessen, 01.07.2020 - L 4 SO 120/18
Sozialhilfe (SGB XII)
- LAG Düsseldorf, 17.01.2023 - 14 Sa 632/22
Erweiterte Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen …
- LAG Niedersachsen, 20.07.2017 - 6 Sa 1125/16
Zeitlich unbegrenztes Vorbeschäftigungsverbot bei der sachgrundlosen Befristung …
- LAG Düsseldorf, 17.01.2023 - 14 Sa 631/22
Erweiterte Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen …
- LAG Köln, 07.10.2020 - 5 Sa 451/20
Zulässigkeit einer Befristung nach dem WissZeitVG
- VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 8560/18
Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht …
- LAG Hessen, 25.06.2021 - 14 Sa 1225/20
Unbeachtlichkeit der Zweckdienlichkeit der Soll-Angaben in …
- BSG, 20.12.2018 - B 3 KR 11/17 R
Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - gesetzliche Abschlagspflicht der …
- BAG, 19.11.2019 - 7 ABR 3/18
Wirtschaftsausschuss - Gemeinschaftsbetrieb - Tendenzunternehmen
- BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 305/22
Mutterschutzlohn - Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 158/22
Bestimmender Schriftsatz - Unterschriftserfordernis
- BAG, 01.06.2022 - 7 ABR 41/20
Gemeinschaftsbetrieb - Gesamtbetriebsrat - Entsendung
- LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 405/21
Auch krankheitsbedingte Kündigungen sind Massenentlassungen
- LAG Niedersachsen, 20.12.2023 - 4 Sa 913/22
Bestenauslese; Globalantrag; sachgrundlose Befristung; Vorbeschäftigung; …
- LAG Niedersachsen, 23.05.2017 - 9 Sa 1304/16
Zeitlich unbegrenztes Vorbeschäftigungsverbot bei der sachgrundlosen Befristung …
- LAG Niedersachsen, 23.05.2017 - 9 Sa 1154/16
Zeitlich unbegrenztes Vorbeschäftigungsverbot bei der sachgrundlosen Befristung …
- BAG, 22.09.2021 - 7 AZR 300/20
Befristung - Ärzte in der Weiterbildung - Mindestbefristungsdauer
- VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 1410/18
Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht …
- BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvR 1375/14
Verfassungswidrigkeit der bisherigen Rechtsprechung des BAG zum Verbot …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2019 - L 2 BA 18/18
Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als …
- LAG Hessen, 17.12.2018 - 17 Sa 1670/17
Die in § 20 Abs. (1) lit. a) "Manteltarifvertrag Nr. 2 für das Kabinenpersonal in …
- LAG Hessen, 17.12.2018 - 17 Sa 1693/17
Die in § 20 Abs. (1) lit. a) "Manteltarifvertrag Nr. 2 für das Kabinenpersonal in …
- LAG Hessen, 26.11.2018 - 17 Sa 397/17
- BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 21/18
Befristung - wissenschaftliches Personal - Kinderbetreuung
- BGH, 04.07.2023 - XI ZR 77/22
Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher; Beanspruchung von …
- VG Schleswig, 20.02.2019 - 11 A 386/18
Aufenthaltstitel für Mitglieder von Schiffsbesatzungen
- BVerwG, 28.06.2018 - 2 C 14.17
Entlassung der früheren Vizepräsidentin der Hochschule Hannover rechtswidrig
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2019 - 20 Sa 1689/18
Ordentliche Kündigung - Fremdgeschäftsführer - Ehrenamtlicher Richter - …
- VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 14642/17
Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht …
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - 21 Sa 51/20
Ausschluss aus dem ZIF-Expertenpool - internationale Friedenseinsätze - …
- BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 3/18 R
Anspruch auf Elterngeld
- LAG Köln, 20.12.2019 - 10 Sa 241/19
Befristung
- BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 197/17
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
- BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 88/17
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
- BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 385/19
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
- BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 378/20
Lohnsteuerklasse eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
- BAG, 27.11.2019 - 10 AZR 476/18
Klage auf Sozialkassenbeiträge - Streitgegenstand
- BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 579/18
Vergütung von Pausenzeiten im Atommülllager unter Tage
- LAG Baden-Württemberg, 16.11.2016 - 17a Sa 14/16
Befristung - Anschlussverbot
- BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 1003/13
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
- BVerfG, 16.01.2023 - 1 BvR 656/18
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Bestimmung einer …
- BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 89/17
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - L 5 KR 743/18
- LAG Niedersachsen, 16.02.2016 - 9 Sa 376/15
Sachgrundlose Befristung nach früherer Vorbeschäftigung
- OLG München, 16.11.2021 - 6 St 4/21
Bestechlichkeit von Mandatsträgern nur bei Handeln im Rahmen von …
- VG Freiburg, 25.09.2019 - 1 K 5443/18
Zur Rücknahme einer Habilitation wegen Plagiats
- BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 17/17
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
- BFH, 18.08.2020 - VII R 12/19
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.08.2020 VII R 34/18 - Übertragung …
- BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 211/18
Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG2
- BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 547/18
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
- BAG, 23.10.2019 - 7 AZR 7/18
Befristung - staatl. anerk. Hochschule - Juniorprofessor
- LSG Bayern, 29.01.2019 - L 5 KR 394/18
Beitragsrecht: keine Rechtsgrundlage für Erlass eines Haftungsbescheides für …
- BAG, 26.02.2020 - 7 AZR 121/19
Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 2 Sa 747/20
Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung, Vorbeschäftigungsverhältnis
- BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 368/21
Verjährung - Unzumutbarkeit der Klageerhebung als Voraussetzung für den …
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 18 AS 1513/19
Weiterbildungsprämie - trägerinternen Prüfung - Steuerfachangestellte
- BFH, 18.08.2020 - VII R 35/18
Übertragung von Prüfungsbefugnissen nach dem MiLoG auf die Zollverwaltung - …
- LSG Bayern, 17.12.2019 - L 5 KR 460/18
Keine Rechtsgrundlage für beitragsrechtliche Haftungsbescheide
- LAG Sachsen, 12.09.2019 - 5 Sa 7/19
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung - ganz anders geartete Tätigkeit
- OLG München, 18.11.2021 - 7 StObWs 1/21
Zum Tatbestand der Besteckung von Mandatsträgern
- BAG, 09.04.2019 - 9 AZB 2/19
Rechtsweg - entwicklungspolitischer Freiwilligendienst "weltwärts"
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2018 - L 15 AS 258/16
- ArbG Berlin, 09.05.2018 - 60 Ca 8090/17
Einsatzort einer Lehrerin mit Kopftuch
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2021 - L 12 AS 1004/20
Anspruch spanischer Staatsangehöriger auf Leistungen zur Sicherung des …
- BVerfG, 19.05.2021 - 1 BvR 1814/19
Nichtannahmebeschluss: "Befriedungsrechtsprechung" des BAG zur Rügefrist bzgl …
- VG Berlin, 30.03.2021 - 8 L 201.20
Mietendeckel: Bezirksamt darf Mieterhöhung verbieten
- BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 159/22
Bestimmender Schriftsatz - Unterschriftserfordernis
- BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 523/17
Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft -SokaSiG
- BAG, 27.11.2019 - 10 AZR 399/18
Rückforderung von Beiträgen zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - unwirksame …
- BAG, 16.10.2019 - 5 AZR 80/19
Bürgenhaftung für Arbeitsentgeltansprüche nach dem AEntG
- BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 70/18
Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB
- LSG Hessen, 15.12.2020 - L 6 AS 554/20
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- BAG, 27.11.2019 - 10 AZR 400/18
Rückforderung von Beiträgen zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - unwirksame …
- SG Berlin, 19.05.2020 - S 90 AY 57/20
Asylbewerberleistung - Grundleistung - Bedarfssatz - Unterbringung in einer …
- BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 38/18
Beitragspflichten zur Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 12/18
Nachbesetzung einer Arztstelle; Fristgerechter Eingang eines vollständigen …
- BGH, 18.08.2022 - 4 ARs 13/21
Anrufung des Bundesgerichtshofs im Auslieferungsverfahren …
- LAG Baden-Württemberg, 04.03.2021 - 3 Sa 45/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zustellungsurkunde - fehlender Vermerk …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - L 12 AS 245/21
- LAG Nürnberg, 18.08.2020 - 7 Sa 152/20
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigungsverbot - Tatsachenbestätigung in AGBs …
- VG München, 30.06.2022 - M 26a K 21.397
Eigenblutbehandlung durch Heilpraktiker
- BAG, 26.02.2020 - 7 AZR 128/19
Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.2019 - 4 S 1238/17
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten vor Eintritt in das Beamtenverhältnis …
- BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 547/17
Dienstordnungs-Angestellter - Versorgung - Fusion
- LSG Hessen, 03.06.2022 - L 9 U 203/19
Gesetzliche Unfallversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2021 - L 12 AS 1644/21
Anspruch polnischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Hilfe zum …
- LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2020 - 4 Sa 100/20
Vorbeschäftigungsverbot im Befristungsrecht; Schutzzweck des § 14 Abs. 2 Satz 2 …
- BAG, 26.02.2020 - 7 AZR 61/19
Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2020 - L 5 KR 679/18
Kein Anspruch auf Potenzialleistungen
- BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 27/18
Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB
- LAG Düsseldorf, 26.11.2020 - 11 TaBV 56/20
Heilung von Verlautbarungsmängeln; Errichtung eines Gesamtbetriebsrats in einem …
- VG Mainz, 19.12.2018 - 1 L 1135/18
Bewerbungsverfahrensanspruch eines Angestellten im öffentlichen Dienst; …
- LSG Hessen, 18.04.2018 - L 4 SO 120/18
- LAG Hessen, 18.06.2021 - 14 Sa 1228/20
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2020 - L 7 AS 2052/18
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2020 - L 23 SO 150/20
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - 10 Sa 1953/19
Rettungsassistent - Praktikum - Arbeitsverhältnis - Anschlussverbot
- FG Nürnberg, 14.05.2019 - 2 K 798/15
Aufrechnung von Steueransprüchen gegen einen Erstattungsanspruch der Masse nach …
- LAG Bremen, 10.08.2021 - 1 Sa 22/21
Parallelentscheidung zu LAG Bremen 1 Sa 18/21 v. 10.08.2021
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - L 14 AL 73/17
Antragspflichtversicherung - Aufnahme der selbständigen Tätigkeit - Beitragshöhe
- OLG München, 28.04.2020 - 19 U 1520/20
Unwirksamer Widerruf eines Darlehensvertrages
- LAG Düsseldorf, 19.06.2018 - 3 TaBV 27/18
Einsetzung einer Einigungsstelle zu Interessenausgleichsverhandlungen und zur …
- LG Essen, 17.09.2020 - 6 O 216/20
PKW-Leasing
- VGH Bayern, 12.08.2021 - 12 ZB 20.1855
Überlassungspflicht für infektiöse Abfälle
- LAG Bremen, 10.08.2021 - 1 Sa 25/21
Wirksamkeit Befristung eines Arbeitsverhältnisses
- OLG München, 20.05.2020 - 19 U 1790/20
Hinweis auf Berufungsrücknahme wegen unwirksamen Widerrufs eines …
- LAG Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23
Zweifelhaftigkeit des Bestehens einer betriebsratsfähigen Organisationseinheit - …
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Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- ArbG Berlin, 15.01.2020 - 29 Ca 9162/19
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- BVerfG, 04.07.2018 - 1 BvR 937/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- BVerfG, 04.07.2018 - 1 BvR 938/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- BVerfG, 04.07.2018 - 1 BvR 544/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- BVerfG, 04.07.2018 - 1 BvR 261/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- BVerfG, 04.07.2018 - 1 BvR 3058/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- BVerfG, 04.07.2018 - 1 BvR 3045/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- BVerfG, 04.07.2018 - 1 BvR 1097/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- BVerfG, 04.07.2018 - 1 BvR 3436/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- ArbG Bonn, 27.04.2022 - 4 Ca 2119/21
Gewährung Familienpflegezeit - Blockmodell
- ArbG Essen, 01.12.2021 - 5 Ca 1460/21
- LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 EG 1/19
Anspruch auf Gewährung von Elterngeld; Keine Zuordnung einer Gehaltsnachzahlung …
- FG Hessen, 06.12.2018 - 4 K 1880/14
§ 52a FGO
- BVerfG, 04.07.2018 - 1 BvR 3042/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- OLG Koblenz, 29.09.2022 - 12 U 450/22
Anspruch eines niedergelassenen im Insolvenzverfahren befindlichen Arztes auf …
- LG Frankfurt/Main, 12.04.2022 - 7 O 97/21
- LG Köln, 15.10.2020 - 15 O 69/20
- BSG, 07.07.2020 - B 5 RS 2/20 B
Rentenrechtliche Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen …
- BVerfG, 04.07.2018 - 1 BvR 427/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- BVerfG, 04.07.2018 - 1 BvR 1027/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- BVerfG, 04.07.2018 - 1 BvR 262/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- BVerfG, 04.07.2018 - 1 BvR 1374/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- BVerfG, 04.07.2018 - 1 BvR 3144/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- BVerfG, 04.07.2018 - 1 BvR 3155/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- BVerfG, 04.07.2018 - 1 BvR 1028/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- VG Berlin, 21.08.2020 - 62 K 15.19
- LG München I, 15.05.2020 - 22 O 17207/19
Widerruf, Widerrufsfrist, Kaufpreis, Annahmeverzug, Widerrufsbelehrung, …
- ArbG Berlin, 12.02.2020 - 21 Ca 7999/19
Wirksamkeit Befristungsvereinbarung - Vorbeschäftigungsverbot
- AG Fürth/Bayern, 25.11.2019 - 441 Ls 951 Js 163194/18
Selbstständiges Einziehungsverfahren bei einer unterbliebenen gerichtlichen …
- ArbG Düsseldorf, 09.03.2023 - 10 BV 43/23
- OVG Hamburg, 07.02.2023 - 4 Bf 222/22
Gebührenerhebung für eine Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung; Ermäßigung …
- LG Augsburg, 27.09.2021 - 111 O 2014/21
Anforderungen an Widerrufsbelehrung
- LG Essen, 05.11.2020 - 6 O 270/20
Leasingvertrag PKW, Widerruf
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2020 - L 1 KR 438/17
- VG Koblenz, 01.09.2021 - 2 K 980/20
Wegfall der Hinzuverdienstgrenze nach SVG § 53 Abs 7 SVG
Rechtsprechung
EuGH, 05.06.2018 - C-677/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Montero Mateos
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Paragraf 4 - Diskriminierungsverbot - Begriff "Beschäftigungsbedingungen" - Vergleichbarkeit der Situationen - Rechtfertigung - ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Paragraf 4 - Diskriminierungsverbot - Begriff "Beschäftigungsbedingungen" - Vergleichbarkeit der Situationen - Rechtfertigung - ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Montero Mateos
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Paragraf 4 - Diskriminierungsverbot - Begriff "Beschäftigungsbedingungen" - Vergleichbarkeit der Situationen - Rechtfertigung - ...
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Entschädigung bei der Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags aus sachlichem Grund
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Montero Mateos
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Paragraf 4 - Diskriminierungsverbot - Begriff "Beschäftigungsbedingungen" - Vergleichbarkeit der Situationen - Rechtfertigung - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-677/16
- EuGH, 05.06.2018 - C-677/16
Papierfundstellen
- EuZW 2018, 832
- NZA 2018, 774
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 13.03.2014 - C-38/13
Nierodzik - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - …
Auszug aus EuGH, 05.06.2018 - C-677/16
Im 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 1999/70 wird dazu festgestellt, dass die Rahmenvereinbarung insbesondere die Qualität befristeter Arbeitsverhältnisse durch Festlegung von Mindestvorschriften verbessern soll, die geeignet sind, die Anwendung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung zu gewährleisten (…Urteile vom 22. Dezember 2010, Gavieiro Gavieiro und Iglesias Torres, C-444/09 und C-456/09, EU:C:2010:819, Rn. 47…, vom 12. Dezember 2013, Carratù, C-361/12, EU:C:2013:830, Rn. 40, und vom 13. März 2014, Nierodzik, C-38/13, EU:C:2014:152, Rn. 22).Die Rahmenvereinbarung, insbesondere ihr Paragraf 4, bezweckt, diesen Grundsatz auf befristet beschäftigte Arbeitnehmer anzuwenden, um zu verhindern, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis von einem Arbeitgeber benutzt wird, um diesen Arbeitnehmern Rechte vorzuenthalten, die Dauerbeschäftigten zuerkannt werden (…Urteile vom 13. September 2007, Del Cerro Alonso, C-307/05, EU:C:2007:509, Rn. 37…, vom 22. Dezember 2010, Gavieiro Gavieiro und Iglesias Torres, C-444/09 und C-456/09, EU:C:2010:819, Rn. 48, und vom 13. März 2014, Nierodzik, C-38/13, EU:C:2014:152, Rn. 23).
In Anbetracht der in den beiden vorstehenden Randnummern dargelegten Ziele der Rahmenvereinbarung muss ihr Paragraf 4 als Ausdruck eines Grundsatzes des Sozialrechts der Union verstanden werden, der nicht restriktiv ausgelegt werden darf (…Urteile vom 22. Dezember 2010, Gavieiro Gavieiro und Iglesias Torres, C-444/09 und C-456/09, EU:C:2010:819, Rn. 49, und vom 13. März 2014, Nierodzik, C-38/13, EU:C:2014:152, Rn. 24;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 13. September 2007, Del Cerro Alonso, C-307/05, EU:C:2007:509, Rn. 38).
Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, dass das entscheidende Kriterium dafür, ob eine Maßnahme unter diesen Begriff fällt, gerade das Kriterium der Beschäftigung ist, d. h. das zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber begründete Arbeitsverhältnis (…Urteile vom 12. Dezember 2013, Carratù, C-361/12, EU:C:2013:830, Rn. 35, und vom 13. März 2014, Nierodzik, C-38/13, EU:C:2014:152, Rn. 25).
Der Gerichtshof hat daher u. a. Regeln für die Bestimmung der Frist für die Kündigung befristeter Arbeitsverträge unter diesen Begriff subsumiert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. März 2014, Nierodzik, C-38/13, EU:C:2014:152, Rn. 29).
Der Gerichtshof hat nämlich klargestellt, dass eine Auslegung von Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung, wonach die Bedingungen für die Auflösung eines befristeten Arbeitsvertrags nicht unter diesen Begriff fielen, darauf hinausliefe, den Geltungsbereich des den befristet beschäftigten Arbeitnehmern gewährten Schutzes vor Diskriminierungen entgegen dem Ziel dieser Vorschrift einzuschränken (Urteil vom 13. März 2014, Nierodzik, C-38/13, EU:C:2014:152, Rn. 27).
Um festzustellen, ob die Betroffenen die gleiche oder eine ähnliche Arbeit im Sinne der Rahmenvereinbarung verrichten, ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs im Einklang mit Paragraf 3 Nr. 2 und Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung zu prüfen, ob sie unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren wie Art der Arbeit, Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können (…Urteile vom 18. Oktober 2012, Valenza u. a., C-302/11 bis C-305/11, EU:C:2012:646, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 13. März 2014, Nierodzik, C-38/13, EU:C:2014:152, Rn. 31).
Im vorliegenden Fall ist es Sache des für die Würdigung des Sachverhalts allein zuständigen vorlegenden Gerichts, festzustellen, ob sich Frau Montero Mateos, als sie von der Agentur im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrags eingestellt wurde, in einer vergleichbaren Situation wie diejenigen Arbeitnehmer befand, die während des gleichen Zeitraums vom gleichen Arbeitgeber unbefristet eingestellt wurden (…vgl. entsprechend Urteile vom 8. September 2011, Rosado Santana, C-177/10, EU:C:2011:557, Rn. 67…, vom 18. Oktober 2012, Valenza u. a., C-302/11 bis C-305/11, EU:C:2012:646, Rn. 43, und vom 13. März 2014, Nierodzik, C-38/13, EU:C:2014:152, Rn. 32).
- EuGH, 14.09.2016 - C-596/14
de Diego Porras - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 05.06.2018 - C-677/16
Das Urteil vom 14. September 2016, de Diego Porras (C-596/14, EU:C:2016:683), habe dazu geführt, dass spanische Gerichte der erstgenannten Gruppe von Arbeitnehmern am Ende der vereinbarten Laufzeit von Verträgen für eine Übergangszeit eine Entschädigung zugesprochen hätten, die der entsprochen habe, die u. a. Dauerbeschäftigten bei Beendigung ihres Arbeitsvertrags aus einem der in Art. 52 des Arbeitnehmerstatuts genannten Gründe gewährt werde.Diese Erwägungen lassen sich in vollem Umfang auf die Entschädigung übertragen, die dem Arbeitnehmer aufgrund der Auflösung des Arbeitsvertrags zwischen ihm und seinem Arbeitgeber zusteht, da eine solche Entschädigung aufgrund des zwischen ihnen entstandenen Arbeitsverhältnisses geleistet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. September 2016, de Diego Porras, C-596/14, EU:C:2016:683, Rn. 31).
Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung ist insoweit durch die Rahmenvereinbarung nur in Bezug auf die unterschiedliche Behandlung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern und Dauerbeschäftigten, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden, umgesetzt und konkretisiert worden (Urteil vom 14. September 2016, de Diego Porras, C-596/14, EU:C:2016:683, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Diese Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung befristete Verträge geschlossen wurden, und ihren Wesensmerkmalen ergeben oder gegebenenfalls aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat (…Urteile vom 13. September 2007, Del Cerro Alonso, C-307/05, EU:C:2007:509, Rn. 53, und vom 14. September 2016, de Diego Porras, C-596/14, EU:C:2016:683, Rn. 45, …sowie Beschluss vom 22. März 2018, Centeno Meléndez, C-315/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:207, Rn. 65).
- EuGH, 13.09.2007 - C-307/05
Del Cerro Alonso - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung über …
Auszug aus EuGH, 05.06.2018 - C-677/16
Die Rahmenvereinbarung, insbesondere ihr Paragraf 4, bezweckt, diesen Grundsatz auf befristet beschäftigte Arbeitnehmer anzuwenden, um zu verhindern, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis von einem Arbeitgeber benutzt wird, um diesen Arbeitnehmern Rechte vorzuenthalten, die Dauerbeschäftigten zuerkannt werden (Urteile vom 13. September 2007, Del Cerro Alonso, C-307/05, EU:C:2007:509, Rn. 37…, vom 22. Dezember 2010, Gavieiro Gavieiro und Iglesias Torres, C-444/09 und C-456/09, EU:C:2010:819, Rn. 48, …und vom 13. März 2014, Nierodzik, C-38/13, EU:C:2014:152, Rn. 23).In Anbetracht der in den beiden vorstehenden Randnummern dargelegten Ziele der Rahmenvereinbarung muss ihr Paragraf 4 als Ausdruck eines Grundsatzes des Sozialrechts der Union verstanden werden, der nicht restriktiv ausgelegt werden darf (…Urteile vom 22. Dezember 2010, Gavieiro Gavieiro und Iglesias Torres, C-444/09 und C-456/09, EU:C:2010:819, Rn. 49, …und vom 13. März 2014, Nierodzik, C-38/13, EU:C:2014:152, Rn. 24; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 13. September 2007, Del Cerro Alonso, C-307/05, EU:C:2007:509, Rn. 38).
Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff "sachliche Gründe" im Sinne von Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs so zu verstehen ist, dass eine unterschiedliche Behandlung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern und Dauerbeschäftigten nicht damit gerechtfertigt werden kann, dass sie in einer allgemeinen oder abstrakten Norm des nationalen Rechts wie einem Gesetz oder einem Tarifvertrag vorgesehen ist (Urteile vom 13. September 2007, Del Cerro Alonso, C-307/05, EU:C:2007:509, Rn. 57, …und vom 22. Dezember 2010, Gavieiro Gavieiro und Iglesias Torres, C-444/09 und C-456/09, EU:C:2010:819, Rn. 54, …sowie Beschluss vom 22. März 2018, Centeno Meléndez, C-315/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:207, Rn. 62).
Diese Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung befristete Verträge geschlossen wurden, und ihren Wesensmerkmalen ergeben oder gegebenenfalls aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat (Urteile vom 13. September 2007, Del Cerro Alonso, C-307/05, EU:C:2007:509, Rn. 53, …und vom 14. September 2016, de Diego Porras, C-596/14, EU:C:2016:683, Rn. 45, …sowie Beschluss vom 22. März 2018, Centeno Meléndez, C-315/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:207, Rn. 65).
- EuGH, 22.12.2010 - C-444/09
Gavieiro Gavieiro - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 der …
Auszug aus EuGH, 05.06.2018 - C-677/16
Im 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 1999/70 wird dazu festgestellt, dass die Rahmenvereinbarung insbesondere die Qualität befristeter Arbeitsverhältnisse durch Festlegung von Mindestvorschriften verbessern soll, die geeignet sind, die Anwendung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung zu gewährleisten (Urteile vom 22. Dezember 2010, Gavieiro Gavieiro und Iglesias Torres, C-444/09 und C-456/09, EU:C:2010:819, Rn. 47…, vom 12. Dezember 2013, Carratù, C-361/12, EU:C:2013:830, Rn. 40, …und vom 13. März 2014, Nierodzik, C-38/13, EU:C:2014:152, Rn. 22).Die Rahmenvereinbarung, insbesondere ihr Paragraf 4, bezweckt, diesen Grundsatz auf befristet beschäftigte Arbeitnehmer anzuwenden, um zu verhindern, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis von einem Arbeitgeber benutzt wird, um diesen Arbeitnehmern Rechte vorzuenthalten, die Dauerbeschäftigten zuerkannt werden (…Urteile vom 13. September 2007, Del Cerro Alonso, C-307/05, EU:C:2007:509, Rn. 37, vom 22. Dezember 2010, Gavieiro Gavieiro und Iglesias Torres, C-444/09 und C-456/09, EU:C:2010:819, Rn. 48, …und vom 13. März 2014, Nierodzik, C-38/13, EU:C:2014:152, Rn. 23).
In Anbetracht der in den beiden vorstehenden Randnummern dargelegten Ziele der Rahmenvereinbarung muss ihr Paragraf 4 als Ausdruck eines Grundsatzes des Sozialrechts der Union verstanden werden, der nicht restriktiv ausgelegt werden darf (Urteile vom 22. Dezember 2010, Gavieiro Gavieiro und Iglesias Torres, C-444/09 und C-456/09, EU:C:2010:819, Rn. 49, …und vom 13. März 2014, Nierodzik, C-38/13, EU:C:2014:152, Rn. 24;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 13. September 2007, Del Cerro Alonso, C-307/05, EU:C:2007:509, Rn. 38).
Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff "sachliche Gründe" im Sinne von Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs so zu verstehen ist, dass eine unterschiedliche Behandlung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern und Dauerbeschäftigten nicht damit gerechtfertigt werden kann, dass sie in einer allgemeinen oder abstrakten Norm des nationalen Rechts wie einem Gesetz oder einem Tarifvertrag vorgesehen ist (…Urteile vom 13. September 2007, Del Cerro Alonso, C-307/05, EU:C:2007:509, Rn. 57, und vom 22. Dezember 2010, Gavieiro Gavieiro und Iglesias Torres, C-444/09 und C-456/09, EU:C:2010:819, Rn. 54, …sowie Beschluss vom 22. März 2018, Centeno Meléndez, C-315/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:207, Rn. 62).
- EuGH, 22.03.2018 - C-315/17
Centeno Meléndez - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 1999/70/EG - …
Auszug aus EuGH, 05.06.2018 - C-677/16
Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff "sachliche Gründe" im Sinne von Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs so zu verstehen ist, dass eine unterschiedliche Behandlung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern und Dauerbeschäftigten nicht damit gerechtfertigt werden kann, dass sie in einer allgemeinen oder abstrakten Norm des nationalen Rechts wie einem Gesetz oder einem Tarifvertrag vorgesehen ist (…Urteile vom 13. September 2007, Del Cerro Alonso, C-307/05, EU:C:2007:509, Rn. 57, …und vom 22. Dezember 2010, Gavieiro Gavieiro und Iglesias Torres, C-444/09 und C-456/09, EU:C:2010:819, Rn. 54, sowie Beschluss vom 22. März 2018, Centeno Meléndez, C-315/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:207, Rn. 62).Diese Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung befristete Verträge geschlossen wurden, und ihren Wesensmerkmalen ergeben oder gegebenenfalls aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat (…Urteile vom 13. September 2007, Del Cerro Alonso, C-307/05, EU:C:2007:509, Rn. 53, …und vom 14. September 2016, de Diego Porras, C-596/14, EU:C:2016:683, Rn. 45, sowie Beschluss vom 22. März 2018, Centeno Meléndez, C-315/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:207, Rn. 65).
- EuGH, 18.10.2012 - C-302/11
Das Unionsrecht steht einer "Stabilisierung" des Arbeitsverhältnisses befristet …
Auszug aus EuGH, 05.06.2018 - C-677/16
Um festzustellen, ob die Betroffenen die gleiche oder eine ähnliche Arbeit im Sinne der Rahmenvereinbarung verrichten, ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs im Einklang mit Paragraf 3 Nr. 2 und Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung zu prüfen, ob sie unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren wie Art der Arbeit, Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können (Urteile vom 18. Oktober 2012, Valenza u. a., C-302/11 bis C-305/11, EU:C:2012:646, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 13. März 2014, Nierodzik, C-38/13, EU:C:2014:152, Rn. 31).Im vorliegenden Fall ist es Sache des für die Würdigung des Sachverhalts allein zuständigen vorlegenden Gerichts, festzustellen, ob sich Frau Montero Mateos, als sie von der Agentur im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrags eingestellt wurde, in einer vergleichbaren Situation wie diejenigen Arbeitnehmer befand, die während des gleichen Zeitraums vom gleichen Arbeitgeber unbefristet eingestellt wurden (…vgl. entsprechend Urteile vom 8. September 2011, Rosado Santana, C-177/10, EU:C:2011:557, Rn. 67, vom 18. Oktober 2012, Valenza u. a., C-302/11 bis C-305/11, EU:C:2012:646, Rn. 43, …und vom 13. März 2014, Nierodzik, C-38/13, EU:C:2014:152, Rn. 32).
- EuGH, 08.09.2011 - C-177/10
Wird für die Beförderung von Berufsbeamten im Wege einer internen Ausschreibung …
Auszug aus EuGH, 05.06.2018 - C-677/16
Drittens ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Nichtdiskriminierung, der in Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung eine besondere Ausprägung findet, nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. September 2011, Rosado Santana, C-177/10, EU:C:2011:557, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).Im vorliegenden Fall ist es Sache des für die Würdigung des Sachverhalts allein zuständigen vorlegenden Gerichts, festzustellen, ob sich Frau Montero Mateos, als sie von der Agentur im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrags eingestellt wurde, in einer vergleichbaren Situation wie diejenigen Arbeitnehmer befand, die während des gleichen Zeitraums vom gleichen Arbeitgeber unbefristet eingestellt wurden (vgl. entsprechend Urteile vom 8. September 2011, Rosado Santana, C-177/10, EU:C:2011:557, Rn. 67…, vom 18. Oktober 2012, Valenza u. a., C-302/11 bis C-305/11, EU:C:2012:646, Rn. 43, …und vom 13. März 2014, Nierodzik, C-38/13, EU:C:2014:152, Rn. 32).
- EuGH, 12.12.2013 - C-361/12
Carratù - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung über …
Auszug aus EuGH, 05.06.2018 - C-677/16
Im 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 1999/70 wird dazu festgestellt, dass die Rahmenvereinbarung insbesondere die Qualität befristeter Arbeitsverhältnisse durch Festlegung von Mindestvorschriften verbessern soll, die geeignet sind, die Anwendung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung zu gewährleisten (…Urteile vom 22. Dezember 2010, Gavieiro Gavieiro und Iglesias Torres, C-444/09 und C-456/09, EU:C:2010:819, Rn. 47, vom 12. Dezember 2013, Carratù, C-361/12, EU:C:2013:830, Rn. 40, …und vom 13. März 2014, Nierodzik, C-38/13, EU:C:2014:152, Rn. 22).Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, dass das entscheidende Kriterium dafür, ob eine Maßnahme unter diesen Begriff fällt, gerade das Kriterium der Beschäftigung ist, d. h. das zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber begründete Arbeitsverhältnis (Urteile vom 12. Dezember 2013, Carratù, C-361/12, EU:C:2013:830, Rn. 35, …und vom 13. März 2014, Nierodzik, C-38/13, EU:C:2014:152, Rn. 25).
- EuGH, 21.11.2018 - C-619/17
de Diego Porras
Mit Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos (C-677/16, EU:C:2018:393), hat der Gerichtshof (Große Kammer) im Wesentlichen geurteilt, dass Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung dahin auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, wonach Arbeitnehmern, die mit befristeten Arbeitsverträgen zur zeitweisen Besetzung einer Arbeitsstelle für die Dauer eines Auswahl- oder Beförderungsverfahrens zur dauerhaften Besetzung dieser Stelle eingestellt wurden, am Ende des Zeitraums, für den diese Verträge geschlossen wurden, keine Entschädigung zusteht, während Dauerbeschäftigte eine Entschädigung erhalten, wenn ihr Arbeitsvertrag aus einem sachlichen Grund beendet wird.Im 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 1999/70 wird dazu festgestellt, dass die Rahmenvereinbarung insbesondere die Qualität befristeter Arbeitsverhältnisse durch Festlegung von Mindestvorschriften verbessern soll, die geeignet sind, die Anwendung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung zu gewährleisten (Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Die Rahmenvereinbarung, insbesondere ihr Paragraf 4, bezweckt, diesen Grundsatz auf befristet beschäftigte Arbeitnehmer anzuwenden, um zu verhindern, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis von einem Arbeitgeber benutzt wird, um diesen Arbeitnehmern Rechte vorzuenthalten, die Dauerbeschäftigten zuerkannt werden (Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
In Anbetracht der in den beiden vorstehenden Randnummern dargelegten Ziele der Rahmenvereinbarung muss ihr Paragraf 4 als Ausdruck eines Grundsatzes des Sozialrechts der Union verstanden werden, der nicht restriktiv ausgelegt werden darf (Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Zweitens fällt die Entschädigung wie die im Ausgangsverfahren fragliche, die dem Arbeitnehmer wegen der Beendigung seines Arbeitsvertrags mit dem Arbeitgeber gezahlt wird, unter den Begriff "Beschäftigungsbedingungen" im Sinne von Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 44 bis 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Drittens verlangt der Grundsatz der Nichtdiskriminierung, der in Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung eine besondere Ausprägung findet, nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung ist insoweit durch die Rahmenvereinbarung nur in Bezug auf die unterschiedliche Behandlung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern und Dauerbeschäftigten, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden, umgesetzt und konkretisiert worden (Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Um festzustellen, ob die Betroffenen die gleiche oder eine ähnliche Arbeit im Sinne der Rahmenvereinbarung verrichten, ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs im Einklang mit Paragraf 3 Nr. 2 und Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung zu prüfen, ob sie unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren wie Art der Arbeit, Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können (Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Im vorliegenden Fall ist es Sache des für die Würdigung des Sachverhalts allein zuständigen vorlegenden Gerichts, festzustellen, ob sich Frau de Diego Porras, als sie vom Verteidigungsministerium im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrags eingestellt wurde, in einer vergleichbaren Situation wie diejenigen Arbeitnehmer befand, die während des gleichen Zeitraums vom gleichen Arbeitgeber unbefristet eingestellt wurden (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 52).
Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff "sachliche Gründe" im Sinne von Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs so zu verstehen ist, dass eine unterschiedliche Behandlung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern und Dauerbeschäftigten nicht damit gerechtfertigt werden kann, dass sie in einer allgemeinen oder abstrakten Norm des nationalen Rechts wie einem Gesetz oder einem Tarifvertrag vorgesehen ist (Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Diese Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung befristete Verträge geschlossen wurden, und ihren Wesensmerkmalen ergeben oder gegebenenfalls aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat (Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Sein Ende begrenzt die Dauer des Arbeitsverhältnisses, ohne dass die Parteien ihrem dahin gehenden Willen nach Vertragsschluss noch Ausdruck verleihen müssten (Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 60).
Die Auflösung eines unbefristeten Arbeitsvertrags auf Initiative des Arbeitgebers aus einem der in Art. 52 des Arbeitnehmerstatuts vorgesehenen Gründe beruht hingegen auf dem Eintritt von Umständen, die bei Vertragsschluss nicht vorhergesehen wurden und nun den normalen Ablauf des Arbeitsverhältnisses stören (Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 61).
- Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2019 - C-177/18
Baldonedo Martín
Was die Erwägungen zur Vorhersehbarkeit der Beendigung des Arbeitsvertrags von Frau Baldonedo Martín anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass sich aus den jüngst ergangenen Urteilen Montero Mateos(42), Grupo Norte Facility(43) und de Diego Porras(44) ergibt, dass der besondere Zweck der in Art. 53 Abs. 1 Buchst. b des Arbeitnehmerstatuts vorgesehenen Entschädigung sowie der besondere Kontext, in den sich die Zahlung dieser Entschädigung einfügt, einen sachlichen Grund darstellen, der die in Rede stehende Ungleichbehandlung rechtfertigt(45).17 Vgl. insoweit Urteile vom 5. Juni 2018, Grupo Norte Facility (…C-574/16, EU:C:2018:390, Rn. 36), und vom 5. Juni 2018, Montero Mateos (C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 39).
19 Urteile vom 22. Dezember 2010, Gavieiro Gavieiro und Iglesias Torres (…C-444/09 und C-456/09, EU:C:2010:819, Rn. 49), vom 13. März 2014, Nierodzik (…C-38/13, EU:C:2014:152, Rn. 24), vom 5. Juni 2018, Grupo Norte Facility (…C-574/16, EU:C:2018:390, Rn. 38), sowie vom 5. Juni 2018, Montero Mateos (C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 41).
22 Urteile vom 13. März 2014, Nierodzik (…C-38/13, EU:C:2014:152, Rn. 25), vom 14. September 2016, de Diego Porras (…C-596/14, EU:C:2016:683, Rn. 28), vom 5. Juni 2018, Grupo Norte Facility (…C-574/16, EU:C:2018:390, Rn. 41), und vom 5. Juni 2018, Montero Mateos (C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 44).
28 Urteile vom 14. September 2016, Pérez López (…C-16/15, EU:C:2016:679, Rn. 43), vom 14. September 2016, de Diego Porras (…C-596/14, EU:C:2016:683, Rn. 37), vom 5. Juni 2018, Grupo Norte Facility (…C-574/16, EU:C:2018:390, Rn. 47), vom 5. Juni 2018, Montero Mateos (C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 50), sowie Beschlüsse vom 11. November 2010, Vino (…C-20/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:677, Rn. 56), und vom 7. März 2013, Rivas Montes (…C-178/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:150, Rn. 43).
31 Urteile vom 8. September 2011, Rosado Santana (…C-177/10, EU:C:2011:557, Rn. 66), vom 18. Oktober 2012, Valenza u. a. (…C-302/11 bis C-305/11, EU:C:2012:646, Rn. 42), vom 13. März 2014, Nierodzik (…C-38/13, EU:C:2014:152, Rn. 31), sowie vom 5. Juni 2018, Montero Mateos (C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 51).
42 Urteil vom 5. Juni 2018 (C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 63).
46 Urteile vom 5. Juni 2018, Grupo Norte Facility (…C-574/16, EU:C:2018:390, Rn. 57), vom 5. Juni 2018, Montero Mateos (C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 60), und vom 21. November 2018, de Diego Porras (…C-619/17, EU:C:2018:936, Rn. 71).
47 Urteile vom 5. Juni 2018, Grupo Norte Facility (…C-574/16, EU:C:2018:390, Rn. 58), vom 5. Juni 2018, Montero Mateos (C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 61), und vom 21. November 2018, de Diego Porras (…C-619/17, EU:C:2018:936, Rn. 72).
- EuGH, 16.07.2020 - C-658/18
Governo della Repubblica italiana (Statut des juges de paix italiens) - Vorlage …
In Anbetracht der Ziele der Rahmenvereinbarung muss ihr Paragraf 4 als Ausdruck eines Grundsatzes des Sozialrechts der Union verstanden werden, der nicht restriktiv ausgelegt werden darf (Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 41).Als Drittes ist daran zu erinnern, dass der Grundsatz der Nichtdiskriminierung, der in Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung eine besondere Ausprägung findet, nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn eine solche Behandlung ist objektiv gerechtfertigt (Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung ist insoweit durch die Rahmenvereinbarung nur in Bezug auf die unterschiedliche Behandlung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern und Dauerbeschäftigten, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden, umgesetzt und konkretisiert worden (Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Um festzustellen, ob die Betroffenen die gleiche oder eine ähnliche Arbeit im Sinne der Rahmenvereinbarung verrichten, ist nach ständiger Rechtsprechung im Einklang mit Paragraf 3 Nr. 2 und Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung zu prüfen, ob sie unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren wie Art der Arbeit, Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können (Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Unter diesen Umständen ist es Sache des für die Tatsachenwürdigung allein zuständigen vorlegenden Gerichts, letzten Endes festzustellen, ob sich ein Friedensrichter wie die Antragstellerin des Ausgangsverfahrens in einer Situation befindet, die mit der eines ordentlichen Richters vergleichbar ist, der die dritte Bewertung der Fachkompetenz absolviert hat und im selben Zeitraum ein Dienstalter von mindestens 14 Jahren erworben hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Hierzu ist daran zu erinnern, dass der Begriff "sachliche Gründe" im Sinne von Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung nach ständiger Rechtsprechung so zu verstehen ist, dass eine unterschiedliche Behandlung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern und Dauerbeschäftigten nicht damit gerechtfertigt werden kann, dass sie in einer allgemeinen oder abstrakten Norm wie einem Gesetz oder einem Tarifvertrag vorgesehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Diese Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung befristete Verträge geschlossen wurden, und ihren Wesensmerkmalen ergeben oder gegebenenfalls aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 20.02.2024 - C-715/20
X (Absence de motifs de résiliation) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Im Einklang mit dem Ziel, die Ungleichbehandlung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern und Dauerbeschäftigten zu beseitigen, dürfen nach Nr. 1 dieses Paragrafen, der unmittelbare Wirkung entfaltet, befristet beschäftigte Arbeitnehmer in ihren Beschäftigungsbedingungen nur deswegen, weil für sie ein befristeter Arbeitsvertrag oder ein befristetes Arbeitsverhältnis gilt, gegenüber vergleichbaren Dauerbeschäftigten nicht schlechter behandelt werden, es sei denn, die unterschiedliche Behandlung ist aus "sachlichen Gründen" gerechtfertigt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. September 2011, Rosado Santana, C-177/10, EU:C:2011:557, Rn. 56 und 64, sowie vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 42).Was erstens die Vergleichbarkeit der betreffenden Situationen betrifft, ist zur Beurteilung der Frage, ob die Betroffenen die gleiche oder eine ähnliche Arbeit im Sinne der Rahmenvereinbarung verrichten, im Einklang mit Paragraf 3 Nr. 2 und Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung zu prüfen, ob sie unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren wie Art der Arbeit, Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können (…Urteile vom 5. Juni 2018, Grupo Norte Facility, C-574/16, EU:C:2018:390, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BAG, 30.01.2024 - 1 AZR 62/23
Sozialplan - Stichtagsregelung
Dabei sind die Gesamtumstände, insbesondere die Art der Arbeit, die Ausbildungsanforderungen und die Arbeitsbedingungen zu würdigen (vgl. EuGH 5. Juni 2018 - C-677/16 - [Montero Mateos] Rn. 51) .Die Ungleichbehandlung muss überdies geeignet und erforderlich sein, um das verfolgte Ziel zu erreichen (zu § 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung EuGH 11. April 2019 - C-29/18 ua. - [Cobra Servicios Auxiliares] Rn. 46; 5. Juni 2018 - C-677/16 - [Montero Mateos] Rn. 57) .
Die betroffenen Arbeitnehmer konnten deshalb bereits von Beginn ihres Arbeitsverhältnisses an nicht die Erwartung haben, dass ihr Arbeitsverhältnis nicht nur vorübergehend bestehen würde und sie möglicherweise im Anschluss an ihren befristeten Arbeitsvertrag in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden würden (vgl. zu einer solchen Differenzierung EuGH 11. April 2019 - C-29/18 ua. - [Cobra Servicios Auxiliares] Rn. 50; 5. Juni 2018 - C-677/16 - [Montero Mateos] Rn. 61) .
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits ausdrücklich entschieden, dass eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern, die für eine Übergangszeit befristet eingestellt wurden, gegenüber unbefristet Beschäftigten sachlich gerechtfertigt sein kann, wenn die Leistung dazu bestimmt ist, die Enttäuschung der berechtigten Erwartungen auszugleichen, die der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt in Bezug auf die Stabilität des Arbeitsverhältnisses hegen durfte (EuGH 11. April 2019 - C-29/18 ua. - [Cobra Servicios Auxiliares] Rn. 50; 5. Juni 2018 - C-677/16 - [Montero Mateos] Rn. 61) .
- EuGH, 22.01.2020 - C-177/18
Baldonedo Martín
Der Gerichtshof hat entschieden, dass diese Bestimmung bezweckt, den Grundsatz der Nichtdiskriminierung auf befristet beschäftigte Arbeitnehmer anzuwenden, um zu verhindern, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis von einem Arbeitgeber benutzt wird, um diesen Arbeitnehmern Rechte vorzuenthalten, die Dauerbeschäftigten zuerkannt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).Insoweit ist festzustellen, dass der Gerichtshof entschieden hat, dass dann, wenn die Interimsbeamten dieselben Aufgaben wahrnehmen wie die vom selben Arbeitgeber auf unbestimmte Zeit beschäftigten Arbeitnehmer oder dieselbe Arbeitsstelle wie diese bekleiden, grundsätzlich davon auszugehen ist, dass die Situation dieser beiden Arbeitnehmergruppen vergleichbar ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juni 2018, Grupo Norte Facility, C-574/16, EU:C:2018:390, Rn. 50 und 51, vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 53 und 54…, vom 21. November 2018, de Diego Porras, C-619/17, EU:C:2018:936, Rn. 64 und 65, …sowie Beschluss vom 12. Juni 2019, Aragón Carrasco u. a., C-367/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:487, Rn. 36).
Zu der sich aus Art. 53 Abs. 1 Buchst. b des Arbeitnehmerstatuts ergebenden unterschiedlichen Behandlung hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der besondere Zweck der in dieser Vorschrift vorgesehenen Entschädigung sowie der besondere Kontext, in den sich die Zahlung dieser Entschädigung einfügt, einen sachlichen Grund darstellen, der eine Ungleichbehandlung wie die in der vorstehenden Randnummer des vorliegenden Urteils angeführte rechtfertigt (…vgl. Urteile vom 5. Juni 2018, Grupo Norte Facility, C-574/16, EU:C:2018:390, Rn. 60, vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 63, …und vom 21. November 2018, de Diego Porras, C-619/17, EU:C:2018:936, Rn. 74).
Insoweit hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht in einem deutlich anderen Kontext steht als dem, in dem der Arbeitsvertrag eines Dauerbeschäftigten aus einem der in Art. 52 des Arbeitnehmerstatuts genannten Gründe aufgelöst wird (…vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 12. Juni 2019, Aragón Carrasco u. a., C-367/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:487, Rn. 44, sowie entsprechend Urteile vom 5. Juni 2018, Grupo Norte Facility, C-574/16, EU:C:2018:390, Rn. 56, vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 59, …und vom 21. November 2018, de Diego Porras, C-619/17, EU:C:2018:936, Rn. 70).
- EuGH, 21.11.2018 - C-245/17
Viejobueno Ibáñez und de la Vara González - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Im 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 1999/70 wird dazu festgestellt, dass die Rahmenvereinbarung insbesondere die Qualität befristeter Arbeitsverhältnisse durch Festlegung von Mindestvorschriften verbessern soll, die geeignet sind, die Anwendung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung zu gewährleisten (Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Die Rahmenvereinbarung, insbesondere ihr Paragraf 4, bezweckt, diesen Grundsatz auf befristet beschäftigte Arbeitnehmer anzuwenden, um zu verhindern, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis von einem Arbeitgeber benutzt wird, um diesen Arbeitnehmern Rechte vorzuenthalten, die Dauerbeschäftigten zuerkannt werden (Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Um festzustellen, ob die Betroffenen die gleiche oder eine ähnliche Arbeit im Sinne der Rahmenvereinbarung verrichten, ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs im Einklang mit Paragraf 3 Nr. 2 und Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung zu prüfen, ob sie unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren wie Art der Arbeit, Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können (Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Befristete Beschäftigungsverhältnisse, wie die der Beteiligten, sind, wie aus Paragraf 3 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung hervorgeht, demgegenüber dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer ab dem Eingehen eines Beschäftigungsverhältnisses davon ausgehen, dass dieses bei Vorliegen objektiv bestimmter Voraussetzungen, wie die Erfüllung einer bestimmten Aufgabe, das Eintreten eines bestimmten Ereignisses oder auch das Erreichen eines bestimmten Datums, beendet werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juni 2018, Grupo Norte Facility, C-574/16, EU:C:2018:390" Rn. 57, und Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393" Rn. 60).
Da der Grundsatz der Nichtdiskriminierung insoweit jedoch durch die Rahmenvereinbarung nur in Bezug auf die unterschiedliche Behandlung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern und Dauerbeschäftigten, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden, umgesetzt und konkretisiert worden ist (Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393" Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung), fallen eventuelle Ungleichbehandlungen zwischen bestimmten Gruppen befristet beschäftigten Personals nicht unter den in dieser Rahmenvereinbarung verankerten Grundsatz der Nichtdiskriminierung (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. September 2016, de Diego Porras, C-596/14, EU:C:2016:683, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 30.11.2023 - C-270/22
Ministero dell'Istruzione und INPS
Im 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 1999/70 wird dazu festgestellt, dass die Rahmenvereinbarung insbesondere die Qualität befristeter Arbeitsverhältnisse durch Festlegung von Mindestvorschriften verbessern soll, die geeignet sind, die Anwendung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung zu gewährleisten (Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Die Rahmenvereinbarung, insbesondere ihr Paragraf 4, bezweckt, diesen Grundsatz auf befristet beschäftigte Arbeitnehmer anzuwenden, um zu verhindern, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis von einem Arbeitgeber benutzt wird, um diesen Arbeitnehmern Rechte vorzuenthalten, die Dauerbeschäftigten zuerkannt werden (Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
In Anbetracht der in den beiden vorstehenden Randnummern dargelegten Ziele der Rahmenvereinbarung muss ihr Paragraf 4 als Ausdruck eines Grundsatzes des Sozialrechts der Union verstanden werden, der nicht restriktiv ausgelegt werden darf (Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung, der unmittelbare Wirkung entfaltet, es in Nr. 1 verbietet, befristet beschäftigte Arbeitnehmer hinsichtlich der Beschäftigungsbedingungen nur deswegen, weil für sie ein befristeter Arbeitsvertrag oder ein befristetes Arbeitsverhältnis gilt, gegenüber vergleichbaren Dauerbeschäftigten schlechter zu behandeln, es sei denn, die unterschiedliche Behandlung ist aus "sachlichen Gründen" gerechtfertigt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. September 2011, Rosado Santana, C-177/10, EU:C:2011:557, Rn. 56 und 64, sowie vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 20.09.2018 - C-466/17
Motter - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - …
Um festzustellen, ob die Betroffenen die gleiche oder eine ähnliche Arbeit im Sinne der Rahmenvereinbarung verrichten, ist im Einklang mit Paragraf 3 Nr. 2 und Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung zu prüfen, ob sie unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren wie Art der Arbeit, Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können (Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Begriff "sachliche Gründe" im Sinne von Paragraf 4 Nr. 1 und/oder Nr. 4 der Rahmenvereinbarung ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs so zu verstehen, dass eine unterschiedliche Behandlung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern und Dauerbeschäftigten nicht damit gerechtfertigt werden kann, dass sie in einer allgemeinen und abstrakten Norm des nationalen Rechts wie einem Gesetz oder einem Tarifvertrag vorgesehen ist (Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Diese Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung befristete Verträge geschlossen wurden, und ihren Wesensmerkmalen ergeben oder gegebenenfalls aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat (Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 24.02.2022 - C-262/20
Glavna direktsia "Pozharna bezopasnost i zashtita na naselenieto" - Vorlage zur …
Es ist Sache des für die Würdigung des Sachverhalts allein zuständigen vorlegenden Gerichts, die erforderlichen Prüfungen vorzunehmen, um zum einen die Kategorien der relevanten Arbeitnehmer zu ermitteln, und zum anderen festzustellen, ob das Erfordernis der Vergleichbarkeit der vorliegenden Situationen erfüllt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2018, Montero Mateos, C-677/16, EU:C:2018:393, Rn. 52). - Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-205/20
Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld (Effet direct) - Vorlage zur …
- LAG Düsseldorf, 02.11.2021 - 14 Sa 299/21
Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit; Gleichbehandlung; Zuschlagshöhe; …
- LAG Düsseldorf, 02.11.2021 - 14 Sa 72/21
Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit; Gleichbehandlung; Zuschlagshöhe; …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-715/20
X (Absence de motifs de résiliation) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuG, 21.12.2022 - T-260/21
Das Gericht weist die Klagen der Unternehmen Breuninger und Falke gegen den …
- EuG, 14.07.2021 - T-677/20
Ryanair und Laudamotion/ Kommission (Austrian Airlines; Covid-19)
- EuGH, 11.04.2019 - C-29/18
Cobra Servicios Auxiliares
- EuG, 14.04.2021 - T-378/20
Die von Schweden und Dänemark eingeführten Beihilfemaßnahmen zugunsten von SAS …
- EuGH, 03.06.2021 - C-726/19
Instituto Madrileño de Investigación y Desarrollo Agrario y Alimentario
- EuG, 22.06.2022 - T-657/20
Staatliche Beihilfen
- Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2020 - C-658/18
UX (Statut des juges de paix italiens) - Vorabentscheidungsersuchen - …
- EuG, 14.04.2021 - T-379/20
Ryanair/ Kommission (SAS, Suède; Covid-19)
- EuG, 21.12.2022 - T-306/21
Falke/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Rahmenregelung zur Gewährung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-262/20
Glavna direktsia "Pozharna bezopasnost i zashtita na naselenieto" - …
- EuG, 18.10.2023 - T-769/20
Ryanair/ Kommission (Nordica ; COVID-19)
- EuG, 18.10.2023 - T-737/20
Ryanair/ Kommission (airBaltic ; COVID-19)
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2019 - C-105/18
UNESA - Vorabentscheidung - Verursacherprinzip - Deckung der Kosten der …
- EuG, 18.10.2023 - T-333/21
Ryanair/ Kommission (Alitalia II ; COVID-19)