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   BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 205/21   

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BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 205/21 (https://dejure.org/2021,36361)
BAG, Entscheidung vom 08.09.2021 - 5 AZR 205/21 (https://dejure.org/2021,36361)
BAG, Entscheidung vom 08. September 2021 - 5 AZR 205/21 (https://dejure.org/2021,36361)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Böswilliges Unterlassen anderweitigen Arbeitsverdienstes; Eingeschränkte Überprüfbarkeit unbestimmter Rechtsbegriffe durch das Revisionsgericht; Kein böswilliges Unterlassen anderweitigen Arbeitsverdienstes bei Ablehnung eines befristeten Probearbeitsverhältnisses

  • bag-urteil.com

    Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • rewis.io

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

  • Betriebs-Berater

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit - Weiterbeschäftigungsurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 293 ff.; KSchG § 11 Nr. 2
    Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses; böswilliges Unterlassen von Zwischenverdienst - Annahmeverzug; unterlassener Zwischenverdienst; Böswilligkeit; Weiterbeschäftigungsurteil

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 293 ff.; KSchG § 11 Nr. 2
    Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses; böswilliges Unterlassen von Zwischenverdienst - Annahmeverzug; unterlassener Zwischenverdienst; Böswilligkeit; Weiterbeschäftigungsurteil

  • datenbank.nwb.de

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzugslohn nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage - und der unterlassene Zwischenverdienst

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Weiterbeschäftigungsurteil und Prozessarbeitsverhältnis

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Anrechnen böswillig unterlassenen Erwerbs bei vorläufigem Weiterbeschäftigungsurteil

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gerichtlicher Titel auf Weiterbeschäftigung nach Kündigung bindend

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 643
  • MDR 2022, 321
  • NZA 2022, 113
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 420/20

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Auszug aus BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 205/21
    Dabei hindert die Anrechnung bereits die Entstehung des Annahmeverzugsanspruchs und führt nicht nur zu einer Aufrechnungslage (st. Rspr., zuletzt - zu § 615 Satz 2 BGB - BAG 19. Mai 2021 - 5 AZR 420/20 - Rn. 14 mwN) .

    Ein Arbeitnehmer unterlässt böswillig iSd. § 11 Nr. 2 KSchG anderweitigen Verdienst, wenn ihm ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt und eine ihm nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) zumutbare anderweitige Arbeit nicht aufnimmt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert (st. Rspr., zuletzt - zu § 615 Satz 2 BGB - BAG 19. Mai 2021 - 5 AZR 420/20 - Rn. 15 mwN) .

    Erforderlich für die Beurteilung der Böswilligkeit ist stets eine unter Bewertung aller Umstände des konkreten Falls vorzunehmende Gesamtabwägung der beiderseitigen Interessen (BAG 23. Februar 2021 - 5 AZR 213/20 - Rn. 14 mwN; 19. Mai 2021 - 5 AZR 420/20 - Rn. 15, st. Rspr.) .

    Bei der Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe "Zumutbarkeit" und "Böswilligkeit" kommt dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zu, der vom Revisionsgericht nur beschränkt daraufhin überprüfbar ist, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, bei der Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind, bei der gebotenen Interessenabwägung nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden oder das Ergebnis in sich widersprüchlich ist (BAG 19. Mai 2021 - 5 AZR 420/20 - Rn. 16; 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 20; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - zu B I 2 b aa der Gründe - jeweils mwN).

  • BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 213/20

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Auszug aus BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 205/21
    Erforderlich für die Beurteilung der Böswilligkeit ist stets eine unter Bewertung aller Umstände des konkreten Falls vorzunehmende Gesamtabwägung der beiderseitigen Interessen (BAG 23. Februar 2021 - 5 AZR 213/20 - Rn. 14 mwN; 19. Mai 2021 - 5 AZR 420/20 - Rn. 15, st. Rspr.) .

    b) Damit hat der Kläger zwar vorsätzlich eine ihm bekannte anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit bei demselben Arbeitgeber, die grundsätzlich zur Anrechnung führen kann (st. Rspr., vgl. BAG 23. Februar 2021 - 5 AZR 213/20 - Rn. 13 mwN) , außer Acht gelassen.

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19

    Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 205/21
    Arbeitgeber und Arbeitnehmer können eine vertragliche Vereinbarung über die vorübergehende Fortsetzung des gekündigten Arbeitsverhältnisses treffen (zu einer solchen Fallgestaltung sh. BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 457/20 -) , sei es als durch die rechtskräftige Abweisung der Kündigungsschutzklage auflösend bedingtes, sei es als bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses befristetes Arbeitsverhältnis (BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 247/19 - Rn. 20 mwN, BAGE 170, 311) .

    Hat der gekündigte Arbeitnehmer ein vorläufig vollstreckbares Weiterbeschäftigungsurteil erstritten, kommt darüber hinaus die rein tatsächliche Beschäftigung des Arbeitnehmers aufgrund des im Weiterbeschäftigungsurteil titulierten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs in Betracht (vgl. BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 247/19 - Rn. 23 ff., aaO) .

  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 457/20

    Kündigung - Prozessbeschäftigung - Selbstbeurlaubung

    Auszug aus BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 205/21
    Arbeitgeber und Arbeitnehmer können eine vertragliche Vereinbarung über die vorübergehende Fortsetzung des gekündigten Arbeitsverhältnisses treffen (zu einer solchen Fallgestaltung sh. BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 457/20 -) , sei es als durch die rechtskräftige Abweisung der Kündigungsschutzklage auflösend bedingtes, sei es als bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses befristetes Arbeitsverhältnis (BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 247/19 - Rn. 20 mwN, BAGE 170, 311) .

    In der Vergangenheit hat es die Rechtsprechung auch als denkbar angesehen, aufgrund eines weiteren, zweckbefristeten Arbeitsvertrags ein zweites Arbeitsverhältnis neben das gekündigte zu stellen (vgl. BAG 4. September 1986 - 8 AZR 636/84 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 53, 17; offengelassen jedoch BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 457/20 - Rn. 18) .

  • LAG Baden-Württemberg, 26.01.2021 - 19 Sa 51/20

    Prozessarbeitsverhältnis - Beschäftigung aufgrund Titel - zumutbare Arbeit -

    Auszug aus BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 205/21
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 26. Januar 2021 - 19 Sa 51/20 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die ausgeurteilten Zinsen erst ab dem 4. November 2019, 2. Dezember 2019 und 2. Januar 2020 zu zahlen sind.
  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

    Auszug aus BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 205/21
    Die Beklagte hat den Kläger im Streitzeitraum nicht beschäftigt und befand sich aufgrund ihrer unwirksamen Arbeitgeberkündigung im Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB) , ohne dass ein (erneutes) Angebot der Arbeitsleistung erforderlich gewesen wäre (vgl. BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 19 mwN, BAGE 153, 85) .
  • BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 636/84

    Ablauf der Kündigungsfrist - Tariflohn - Kündigung - Auflösende Bedingung -

    Auszug aus BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 205/21
    In der Vergangenheit hat es die Rechtsprechung auch als denkbar angesehen, aufgrund eines weiteren, zweckbefristeten Arbeitsvertrags ein zweites Arbeitsverhältnis neben das gekündigte zu stellen (vgl. BAG 4. September 1986 - 8 AZR 636/84 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 53, 17; offengelassen jedoch BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 457/20 - Rn. 18) .
  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 425/15

    Annahmeverzug - Anrechnung von Zwischenverdienst - Gesamtberechnung

    Auszug aus BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 205/21
    Weil im Streitzeitraum nach der - rechtskräftig gewordenen - Entscheidung des Arbeitsgerichts im Kündigungsschutzprozess das Arbeitsverhältnis fortbestanden hat, richtet sich die Anrechnung anderweitigen Verdienstes nach § 11 Nr. 2 KSchG und nicht nach dem weitgehend inhaltsgleichen § 615 Satz 2 BGB (zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche der beiden Normen sh. BAG 2. Oktober 2018 - 5 AZR 376/17 - Rn. 28, BAGE 163, 326; 24. Februar 2016 - 5 AZR 425/15 - Rn. 13, BAGE 154, 192) .
  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

    Auszug aus BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 205/21
    Bei der Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe "Zumutbarkeit" und "Böswilligkeit" kommt dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zu, der vom Revisionsgericht nur beschränkt daraufhin überprüfbar ist, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, bei der Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind, bei der gebotenen Interessenabwägung nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden oder das Ergebnis in sich widersprüchlich ist (BAG 19. Mai 2021 - 5 AZR 420/20 - Rn. 16; 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 20; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - zu B I 2 b aa der Gründe - jeweils mwN).
  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 891/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 205/21
    Für die zugesprochene Annahmeverzugsvergütung schuldet die Beklagte nach § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB Verzugszinsen, die dem Kläger gemäß § 187 Abs. 1 BGB ab dem Tag nach Eintritt der Fälligkeit zustehen (vgl. BAG 19. Mai 2015 - 3 AZR 891/13 - Rn. 45 mwN) .
  • BAG, 02.10.2018 - 5 AZR 376/17

    Fortbildungskosten eines Flugzeugführers für die Schulung auf anderen Flugmustern

  • BAG, 29.04.2015 - 5 AZR 756/13

    Annahmeverzug - Gründungszuschuss - Anspruchsübergang

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00

    Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Erwerbs - Versetzung ohne

  • BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 137/23

    Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen

    Für diesen Zeitraum schuldet die Beklagte nach § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB Verzugszinsen, die dem Kläger gemäß § 187 Abs. 1 BGB ab dem Tag nach Eintritt der Fälligkeit zustehen (vgl. BAG 8. September 2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 12.10.2022 - 5 AZR 30/22

    Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

    Da im Streitzeitraum nach der rechtskräftig gewordenen Entscheidung des Arbeitsgerichts das Arbeitsverhältnis fortbestanden hat, richtet sich die Anrechnung anderweitigen Verdienstes nach § 11 Nr. 2 KSchG und nicht nach dem weitgehend inhaltsgleichen § 615 Satz 2 BGB (vgl. BAG 8. September 2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 12 mwN) .

    Maßgebend sind dabei die gesamten Umstände des Einzelfalls (BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 31; 8. September 2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 13) .

    b) Bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Böswilligkeit" (ebenso "Zumutbarkeit") kommt dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zu, der vom Revisionsgericht nur beschränkt daraufhin überprüfbar ist, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, bei der Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind und bei der gebotenen Gesamtabwägung nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden oder das Ergebnis in sich widersprüchlich ist (BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 33; 8. September 2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 14) .

  • BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 255/22

    Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung

    Unabhängig davon, zu welchen Bedingungen der an seiner unwirksamen Kündigung festhaltende Arbeitgeber eine Prozessbeschäftigung (zu den rechtlichen Gestaltungsformen einer Prozessbeschäftigung sh. BAG 8. September 2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 17) anbietet, indiziert die bloße Ablehnung eines solchen Angebots nicht einen fehlenden Leistungswillen des Arbeitnehmers.
  • LAG Hessen, 22.04.2022 - 14 Sa 797/21

    Anrechnung eines böswillig unterlassenen, anderweitigen Zwischenverdienstes auf

    Aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. September 2021 -5 AZR 205/21 folge, dass ein Arbeitnehmer, der einen vorläufig vollstreckbaren Titel über eine bestimmte Beschäftigung beim Arbeitgeber erlangt habe, nicht treuwidrig im Sinne des § 242 BGB handle, wenn er auf die entsprechende Beschäftigung beharre.

    Erforderlich für die Beurteilung der Böswilligkeit ist stets eine unter Bewertung aller Umstände des konkreten Falls vorzunehmende Gesamtabwägung der beiderseitigen Interessen (BAG 8. September 2021 -5 AZR 205/21- NZA 2022, 213; BAG 19. Mai 2021 - 5 AZR 420/20- Juris) .

    Das Beharren des Arbeitnehmers darauf, dass der Arbeitgeber seine aus dem (vorläufig) vollstreckbaren Titel folgende Rechtspflicht erfüllt, ist nicht treuwidrig iSd. § 242 BGB (BAG 8. September 2021 - 5 AZR 205/21 - NZA 2022, 113) .

    In dieser Konstellation obliegt es dem Arbeitgeber, der sein Annahmeverzugsrisiko mindern will, seiner Verpflichtung aus dem Weiterbeschäftigungsurteil nachzukommen und die Weiterbeschäftigung des Klägers während des Kündigungsschutzprozesses nicht vom Abschluss eines befristeten Prozessarbeitsverhältnisses abhängig zu machen (BAG 8. September 2021 - 5 AZR 205/21 - NZA 2022, 113) .

    Dies ergibt sich nicht zwingend aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. September 2021 (5 AZR 205/21-NZA 20 22, 113).

    Allerdings betrifft die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. September 2021 (5 AZR 205/21-NZA 20 22, 113) einen Sachverhalt, bei dem dem über einen Weiterbeschäftigungstitel verfügenden Arbeitnehmer für die Zeit nach seinem Obsiegen im erstinstanzlichen Kündigungsschutzverfahren nicht nur eine nicht seiner vertraglichen Tätigkeit entsprechende Tätigkeit angeboten worden war, sondern sein Tätigwerden auch noch vom Abschluss eines schriftlichen Prozessbeschäftigungsvertrags abhängig gemacht wurde.

    Der Kläger in dem dem Verfahren 5 AZR 205/21 zugrunde liegenden Sachverhalt hätte die nicht vertragsgemäße Beschäftigung nur ausführen können, wenn er auf die Vollstreckung des erlangten Weiterbeschäftigungstitels endgültig verzichtet hätte- einer solchen hätte nämlich der Abschluss eines Prozessbeschäftigungsvertrags zu geänderten Bedingungen im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage entgegengehalten werden können.

    Macht der Arbeitgeber ein solches Leistungsverweigerungsrecht aber nicht oder nicht erfolgreich im Weiterbeschäftigungsprozess geltend, kann in dem Beharren des Arbeitnehmers darauf, dass der Arbeitgeber seine aus dem (vorläufig) vollstreckbaren Titel folgende Rechtspflicht erfüllt, jedenfalls ohne das Vorliegen besonderer Umstände keine Treuwidrigkeit iSd. § 242 BGB erblickt (BAG 8. September 2021 - 5 AZR 205/21 - NZA 2022, 113) werden.

  • BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 116/22

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Auslegung von Allgemeinen

    Handelt es sich - wie im Dezember 2018 und 2019 - beim Monatsersten um einen Samstag oder Sonntag, tritt an die Stelle dieses Tags erst der nächste Werktag (§ 193 BGB; BAG 8. September 2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 20) .
  • BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21

    Annahmeverzug - Leistungswillen - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    aa) Ein Arbeitnehmer unterlässt böswillig iSd. § 11 Nr. 2 KSchG anderweitigen Verdienst, wenn ihm ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt und eine ihm nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) unter Beachtung des Grundrechts auf freie Arbeitsplatzwahl nach Art. 12 GG zumutbare anderweitige Arbeit nicht aufnimmt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert (st. Rspr., zuletzt BAG 8. September 2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 13 mwN) .

    bb) Bei der Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe "Zumutbarkeit" und "Böswilligkeit" kommt dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zu, der vom Revisionsgericht nur beschränkt daraufhin überprüfbar ist, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, bei der Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind und bei der gebotenen Interessenabwägung nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden oder das Ergebnis in sich widersprüchlich ist (BAG 8. September 2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 14; 19. Mai 2021 - 5 AZR 420/20 - Rn. 16 mwN ).

    Auf das weitere Angebot einer Prozessbeschäftigung ab dem 4. Dezember 2018 als Zimmermädchen/Frühstückskraft musste sich die Klägerin, die ein vorläufig vollstreckbares Weiterbeschäftigungsurteil erstritten hatte, nicht einlassen (vgl. BAG 8. September 2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 16, 18 ).

  • ArbG Stuttgart, 23.02.2023 - 25 Ca 956/22

    Sekundäre Darlegungslast - Annahmeverzugslohn - etwaiger Zwischenverdienst -

    c) Da im streitgegenständlichen Zeitraum nach der rechtskräftig gewordenen Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart (25 Ca 3487/17) das Arbeitsverhältnis fortbestanden hat, richtet sich die Anrechnung anderweitigen Verdiensts nach § 11 Nr. 1 und 2 KSchG und nicht nach dem weitgehend inhaltsgleichen § 615 Satz 2 BGB (BAG, Urteil vom 08.09.2021 - 5 AZR 205/21, NZA 2022, 113 Rn. 12; BAG, Urteil vom 02.10.2018 - 5 AZR 376/17, NZA 2018, 1544 Rn. 28; BAG, Urteil vom 24.02.2016 - 5 AZR 425/15, NZA 2016, 687 Rn. 13).

    Dabei hindert die Anrechnung bereits die Entstehung des Annahmeverzugsanspruchs und führt nicht zu einer Aufrechnungslage (BAG, Urteil vom 08.09.2021 - 5 AZR 205/21, NZA 2022, 113 Rn. 12; BAG, Urteil vom 19.05.2021 - 5 AZR 420/20, NZA 2021, 1324 Rn. 14; BAG, Urteil vom 23.02.2021 - 5 AZR 213/20, NZA 2021, 938 Rn. 12; BAG, Urteil vom 27.05.2020 - 5 AZR 387/19, NZA 2020, 1113 Rn. 39; BAG, Urteil vom 02.10.2018 - 5 AZR 376/17, NZA 2018, 1544 Rn. 29).

    Maßgebend sind dabei die gesamten Umstände des Einzelfalls (BAG, Urteil vom 12.10.2022 - 5 AZR 30/22, BeckRS 2022, 42220 Rn. 14; BAG, Urteil vom 19.01.2022 - 5 AZR 346/21, AP BGB § 615 Nr. 168 Rn. 31; BAG, Urteil vom 08.09.2021 - 5 AZR 205/21, NZA 2022, 113 Rn. 13).

  • BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 498/21

    Annahmeverzugsvergütung - Ausschlussfristen

    bb) Muss sich der Arbeitnehmer nach § 615 Satz 2 BGB oder § 11 Nr. 1 und Nr. 2 KSchG tatsächlich erzielten oder böswillig unterlassenen anderweitigen Verdienst "anrechnen" lassen, hindert dies bereits die Entstehung des Annahmeverzugsanspruchs und führt nicht nur zu einer Aufrechnungslage (st. Rspr., vgl. nur BAG 8. September 2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 12 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2023 - 8 Sa 48/23

    Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Kündigung wegen

    Erforderlich für die Beurteilung der Böswilligkeit ist stets eine unter Bewertung aller Umstände des konkreten Falls vorzunehmende Gesamtabwägung der beiderseitigen Interessen, was es ausschließt, einen bei der Gesamtabwägung zu berücksichtigenden Umstand losgelöst von den sonstigen Umständen des Einzelfalls gleichsam absolut zu setzen (BAG 22.03.2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 17 ff.; 23.02.2021 - 5 AZR 213/20 - Rn. 14; 19.05.2021 - 5 AZR 420/20 - Rn. 15; 08.09.2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 13; 19.01.2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 31; 12.10.2022 - 5 AZR 30/22 - Rn. 14 ff. mwN, juris).
  • BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 347/21

    Annahmeverzugsvergütung - Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

    Die Höhe der - zuletzt vor der Kündigung geschuldeten - monatlichen Vergütung und die Höhe des vom Kläger im Annahmeverzugszeitraum bezogenen Arbeitslosengeldes, das wegen des Anspruchsübergangs nach § 115 Abs. 1 SGB X den Annahmeverzugsanspruch - wie insoweit § 11 Nr. 3 KSchG lediglich klarstellt (vgl. BAG 8. September 2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 19 mwN)  - mindert, stehen zwischen den Parteien außer Streit.

    b) Für die Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes bestehen - nach Aktenlage - bislang keine ausreichenden Anhaltspunkte (vgl. zur Anrechnung nach § 11 Nr. 2 KSchG zuletzt BAG 8. September 2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 12 ff. mwN und zu dem von der Beklagten in der Revisionserwiderung angesprochenen Auskunftsanspruch BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 - BAGE 170, 327) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.12.2023 - 12 Ta 960/23

    Prozesskostenvorschuss - Arbeitsentgelt - keine persönliche Angelegenheit

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2022 - 2 Sa 214/21

    Unverzügliche Zurückweisung der Kündigung - Arbeitsverweigerung -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 538/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 535/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 532/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 533/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 446/21

    Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 531/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • LAG Baden-Württemberg, 29.12.2022 - 3 Sa 100/21

    Annahmeverzug - Bewerbungsbemühungen - böswilliges Unterlassen - unterbliebene

  • LAG Bremen, 23.03.2023 - 2 Sa 2/22

    Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers wegen Annahmeverzugs des Arbeitgebers

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 534/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • LAG Köln, 19.01.2023 - 8 Sa 480/22

    Annahmeverzug; kein böswillig unterlassener anderweitiger Verdienst;

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 102/21

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 537/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 542/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

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