Rechtsprechung
BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ; Unzureichende Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers ; Anspruch auf Weiterbeschäftigung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG § 102; KSchG § 1
Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung vor Eingreifen des Kündigungsschutzes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 29.04.1987 - 4 Ca 2944/86
- LAG Hamm, 15.12.1987 - 7 Sa 1421/87
- BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88
Papierfundstellen
- BAGE 59, 295
- NJW 1990, 69 (Ls.)
- NJW 1990, 69 NZA 1989, 852
- ZIP 1989, 1008
- ZIP 1989, 1009
- NZA 1989, 852
- BB 1989, 1345
- DB 1989 S.1575
- DB 1989, 1575
Wird zitiert von ... (59) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 11.05.1983 - 7 AZR 358/81
Auszug aus BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88
Der Arbeitgeber muß den von ihm für erheblich gehaltenen Kündigungssachverhalt substantiiert schildern und dazu genügt es in der Regel nicht, die Kündigungsgründe nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig zu bezeichnen oder bloße Werturteile ohne Angabe der für die Bewertung maßgebenden Tatsachen mitzuteilen (AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972 AP Nr. 18 zu § 102 BetrVG 1972 AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972; BAG 11.5.1983, 7 AZR 358/81, n.v.).bb) Bereits im Urteil vom 13.7.1978 (BAG AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972) hat es der Senat aber offengelassen, ob eine ausreichende Unterrichtung des Betriebsrates nicht auch dann vorliegen kann, wenn es dem Arbeitgeber nur deswegen nicht möglich ist, auf bestimmte Tatsachen gestützte Kündigungsgründe mitzuteilen, weil er überhaupt keine Gründe hat oder weil sein Kündigungsentschluß allein von subjektiven, durch Tatsachen nicht belegbare Vorstellungen bestimmt wird (ebenso BAG 11.5.1983, 7 AZR 358/81, n.v.).
Eine solche Fallgestaltung lag dem Urteil des Siebten Senates vom 11.5.1983 (BAG 11.5.1983, 7 AZR 358/81, n.v.) zugrunde.
- BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78
Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben - …
Auszug aus BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88
bb) Teilt der Arbeitgeber hingegen objektiv kündigungsrechtlich erhebliche Tatsachen dem Betriebsrat deswegen nicht mit, weil er darauf die Kündigung (zunächst) nicht stützen will oder weil er sie bei seinem Kündigungsentschluß für unerheblich oder entbehrlich hält, dann ist zwar die Anhörung ordnungsgemäß, weil eine nur bei objektiver Würdigung unvollständige Mitteilung der Gründe nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung nach § 102 BetrVG führt (BAG AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972).Die in diesem Sinne (objektiv) unvollständige Anhörung verwehrt es aber dem Arbeitgeber, im Kündigungsschutzprozeß Gründe nachzuschieben, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhaltes hinausgehen (BAG AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972; BAG AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972).
Der Senat ist vielmehr in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, ordnungsgemäß mitgeteilte Gründe seien auch dann gerichtlich für die Prüfung der Kündigung verwertbar, wenn hinsichtlich anderer Kündigungsgründe keine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates durchgeführt worden sei (BAG AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972; BAG AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972; BAG AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972).
- LAG Berlin, 19.08.1988 - 2 Sa 16/88
Betriebsrat; Anhörung; Informationspflicht; Kündigung; Arbeitsverhältnis
Auszug aus BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88
Der tragende Grund für diese Rechtsfolge ist die subjektive Determination der Anhörungspflicht und nicht die Erwägung, an Inhalt und Umfang der dem Betriebsrat mitzuteilenden Tatsachen dürften keine strengeren Anforderungen gestellt werden, als an die Begründungspflicht im Prozeß (so zumindest mißverständlich LAG Berlin DB 1989, 129;… MünchKomm-Schwerdtner, BGB, 2. Aufl., Vor § 620 Rz. 201; richtig insoweit Martens, EWiR, § 102 BetrVG 1/89).
- BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82
Anhörungsverfahren - Kündigung
Auszug aus BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88
Der Arbeitgeber kommt nach diesen Grundsätzen seiner Pflicht zur Unterrichtung des Betriebsrates dann nicht nach, wenn er auch aus seiner subjektiven Sicht dem Betriebsrat bewußt unrichtige oder unvollständige Sachdarstellungen unterbreitet (BAGE 44, 201, 206 f.) oder wenn er bewußt ihm bekannte, genau konkretisierbare Kündigungsgründe nur pauschal vorträgt, obwohl sein Kündigungsentschluß auf der Würdigung konkreter Kündigungssachverhalte beruht. - BAG, 12.04.1984 - 2 AZR 439/83
Auszug aus BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88
aa) Wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat bewußt ihm bekannte und seinen Kündigungsentschluß bestimmende Tatsachen vorenthält, die nicht nur eine Ergänzung oder Konkretisierung des mitgeteilten Sachverhaltes darstellen, sondern diesem erst das Gewicht eines Kündigungsgrundes geben oder weitere eigenständige Kündigungsgründe beinhalten, dann ist das Anhörungsverfahren fehlerhaft und die Kündigung nach § 102 BetrVG unwirksam (BAG AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972; BAG 12.4.1984, 2 AZR 439/83, n. v.; BAG 18.9.1986, 2 AZR 638/85, n.v.). - BAG, 18.09.1986 - 2 AZR 638/85
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung hinsichtlich ordnungsgemäßer Anhörung …
Auszug aus BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88
aa) Wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat bewußt ihm bekannte und seinen Kündigungsentschluß bestimmende Tatsachen vorenthält, die nicht nur eine Ergänzung oder Konkretisierung des mitgeteilten Sachverhaltes darstellen, sondern diesem erst das Gewicht eines Kündigungsgrundes geben oder weitere eigenständige Kündigungsgründe beinhalten, dann ist das Anhörungsverfahren fehlerhaft und die Kündigung nach § 102 BetrVG unwirksam (BAG AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972; BAG 12.4.1984, 2 AZR 439/83, n. v.; BAG 18.9.1986, 2 AZR 638/85, n.v.).
- BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12
Betriebsratsanhörung in der Wartezeit
bb) Hinsichtlich der Anforderungen, die an die Information des Betriebsrats durch den Arbeitgeber bei Wartezeitkündigungen zu stellen sind, ist deshalb zwischen Kündigungen, die auf substantiierbare Tatsachen gestützt werden (vgl. BAG 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - zu II 3 b aa der Gründe, BAGE 59, 295) und Kündigungen, die auf personenbezogenen Werturteilen beruhen, die sich in vielen Fällen durch Tatsachen nicht näher belegen lassen (BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 77, 13) , zu differenzieren. - BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Eine in diesem Sinne objektiv unvollständige Anhörung verwehrt es dem Arbeitgeber allerdings, im Kündigungsschutzprozess Gründe nachzuschieben, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhalts hinausgehen (BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 536/02 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 65 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 5; 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50; 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - BAGE 59, 295). - BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01
Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des …
Der Arbeitgeber kommt dagegen seiner Unterrichtungspflicht nicht nach, wenn er aus seiner Sicht dem Betriebsrat bewußt unrichtige oder unvollständige Sachdarstellungen unterbreitet (BAG 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - BAGE 59, 295; 2. November 1989 - 2 AZR 366/89 - RzK III 1b 13;… KR-Etzel 6. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 63 a).
- BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89
Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit
Das entspricht der in arbeitsrechtlicher Rechtsprechung und Literatur herrschenden Meinung, wobei die zu § 102 BetrVG ergangene Rechtsprechung auch für die §§ 72, 79 BPersVG gilt (vgl. BAGE 34, 309 = AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972; 35, 190 = AP Nr. 23, aaO; Urteile vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - AP Nr. 39, aaO und vom 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - AP Nr. 49, aaO; vom 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW, zu II 2 der Gründe, mit Anm. von Meisel; KR-Etzel, 3. Aufl., §§ 72, 79, 108 BPersVG Rz 47; KR-Wolf, 3.Aufl., Grunds. - BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 676/05
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Der Arbeitgeber kommt dagegen seiner Unterrichtungspflicht nicht nach, wenn er aus seiner Sicht dem Betriebsrat bewusst unrichtige oder unvollständige Sachdarstellungen unterbreitet (st. Rspr., vgl. Senat 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - BAGE 110, 331; 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50; 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - BAGE 59, 295;… KR-Etzel 7. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 62). - BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Eine objektiv unrichtige oder unvollständige Unterrichtung des Betriebsrats hinsichtlich einzelner Kündigungsgründe berührt nicht die Wirksamkeit des Anhörungsverfahrens insgesamt, wenn für den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers mehrere Gründe maßgebend gewesen sind (BAGE 59, 295, 306 = AP Nr. 49 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 3 b bb der Gründe). - BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94
Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe …
Der für die Kündigung maßgebende Sachverhalt ist vielmehr so zu umschreiben, daß der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (vgl. BAGE 59, 295 = AP Nr. 49 zu § 102 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP Nr. 57 zu § 102 BetrVG 1972). - BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 316/04
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung
Der Arbeitgeber kommt dagegen seiner Unterrichtungspflicht nicht nach, wenn er aus seiner Sicht dem Betriebsrat bewusst unrichtige oder unvollständige Sachdarstellungen unterbreitet (st. Rspr., vgl. zB BAG 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - BAGE 110, 331; 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50; 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - BAGE 59, 295;… KR-Etzel 7. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 63a). - BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03
Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats
Der Arbeitgeber kommt dagegen seiner Unterrichtungspflicht nicht nach, wenn er aus seiner Sicht dem Betriebsrat bewusst unrichtige oder unvollständige Sachdarstellungen unterbreitet (st. Rspr., vgl. zB BAG 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50; 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - BAGE 59, 295;… KR-Etzel 6. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 63a). - BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94
Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung
Da die Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG aber nicht darauf abzielt, die Wirksamkeit der beabsichtigten Kündigung zu überprüfen, sondern sich darauf beschränkt, im Vorfeld der Kündigung auf die Willensbildung des Arbeitgebers Einfluß zu nehmen, sind an die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers im Anhörungsschreiben nicht dieselben Anforderungen zu stellen wie an die Darlegungslast im Kündigungsschutzprozeß (einhellige Auffassung; vgl. BAG Urteil vom 8. September 1988, BAGE 59, 295 = AP Nr. 49 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe;… Kraft, Festschrift für Otto Rudolf Kissel, S. 611, 613). - BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 376/03
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Vergleichbarkeit - Teilzeitkräfte
- BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 405/06
Sozialauswahl - grobe Fehlerhaftigkeit
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 365/04
Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02
Interessenausgleich mit Namensliste - Anhörung des Betriebsrats
- BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93
Ordentliche Kündigung (in den ersten sechs Monaten des
- BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91
Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung
- BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02
Kündigung - Sozialauswahl - Betriebsratsanhörung
- BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 181/95
Wirksamkeit einer Kündigung bei Verletzung der Unterrichtungspflicht des …
- BAG, 31.05.1990 - 2 AZR 78/89
Beteiligung des Betriebsrates durch das vorherige Anhörungsrecht vor ordentlicher …
- BAG, 20.04.1989 - 2 AZR 498/88
Kündigung: Überprüfung der Wirksamkeit außerhalb des KSchG
- LAG Sachsen, 07.05.2015 - 6 Sa 103/14
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung
- BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89
Sanierungsbedürftigkeit einer unselbständigen Betriebsabteilung
- BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 157/90
- BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 804/08
Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht
- LAG Hamm, 19.06.2001 - 4 Sa 1623/99
- LAG Berlin, 28.10.1996 - 9 Sa 84/96
Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsfrist
- BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 366/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien …
- LAG Hamm, 21.10.2008 - 9 Sa 966/08
Kündigung; Sozialauswahl ohne Punktetabelle; Indizwirkung anerkannter …
- LAG Hamm, 11.05.2007 - 10 Sa 1684/06
ordentliche betriebsbedingte Kündigung eines ehemaligen Betriebsrats, Schließung …
- LAG Hamm, 15.06.1998 - 10 Sa 2282/96
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Statthaftigkeit der …
- BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 150/92
Kündigung: ordentliche Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
- LAG Hamburg, 23.02.2017 - 8 Sa 31/16
Anhörung des Betriebsrats - Änderungskündigung - Hausverbot durch Kunden - …
- LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2002 - 4 Sa 337/01
Kündigung, fristgemäß, verhaltensbedingt, Presseabteilung, Pflichtverletzung, …
- BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 60/89
Sanierungsbedürfnis als betriebsbedingter Kündigungsgrund - Wirksamkeit einer …
- LAG Hamburg, 20.09.2004 - 8 Sa 109/03
Betriebseinheit zweier Unternehmen mit eigenen Betriebsräten - pauschale …
- BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 401/97
Betriebsratsanhörung vor Kündigung eines Schwerbehinderten
- LAG Köln, 12.04.2013 - 4 Sa 1119/12
Betriebsbedingte Kündigung - Anforderungen an Darlegungslast der …
- LAG Hessen, 21.11.2007 - 18 Sa 367/07
Verhaltensbedingte Kündigung - Rücksichtnahmepflicht - Offenbarungspflicht
- LAG Köln, 04.03.2005 - 4 Sa 1186/04
Personalratsanhörung, verhaltensbedingte Kündigung
- BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 169/96
Feststellungsklage eines wissenschaftlichen Mitarbeiters auf Unwirksamkeit einer …
- LAG Hamm, 11.03.2004 - 8 Sa 1877/03
Kündigung, Betriebsratsanhörung, betriebsbedingte Gründe, Rationalisierung
- BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 687/97
- LAG Hamm, 05.11.1998 - 8 Sa 1159/98
Lokfahrer
- LAG Hamm, 22.03.1996 - 10 Sa 141/95
Änderungskündigung: Organisationsänderung bei Wegfall von 50 % des …
- LAG Berlin, 29.01.1996 - 17 Sa 108/95
Außerordentliche und ordentliche Kündigung wegen der früheren Tätigkeit des …
- LAG Hamburg, 28.11.1991 - 2 Sa 49/91
Heuerverhältnis; Kündigung; Kündigungsfrist; Rücknahme; Wirksamkeit; Beendigung; …
- BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 484/89
Ordentliche Kündigung wegen vertragswidriger Nebentätigkeit - Ordnungsgemäße …
- BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 592/88
Personalrat: Einwenungen i.S. des BayPVG - Wirksamkeit
- LAG Köln, 23.10.2009 - 4 Sa 842/09
Unwirksame Verdachtskündigung wegen außerdienstlicher Verletzung von Fürsorge- …
- BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 973/94
Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe …
- LAG Hamm, 01.09.1995 - 10 Sa 1909/94
Verwertungsverbot eines über Zimmersprechanlage mitgehörten Telefonats im …
- LAG Köln, 03.02.1999 - 7 TaBV 43/98
Mitwirkungsrechte einer Hauptbetriebsvertretung bei einer beabsichtigten …
- BAG, 06.06.1991 - 2 AZR 540/90
Kündigung eines Arbeitnehmers zum Ende der Probezeit - Wirksamkeit einer Anhörung …
- LAG Hessen, 07.11.1995 - 9 Sa 578/95
Betriebsrat: Anhörung - Umfang der Mitteilungspflicht des Arbeitgebers
- ArbG Münster, 15.12.2022 - 3 Ca 1033/22
- ArbG Siegburg, 04.11.1993 - 4 Ca 1766/93
Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses; Abgabe …
- BAG, 14.08.1989 - 2 AZN 309/89
Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - Divergenz; Information des Personalrats: …
- OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8461/91
Feststellung der Verletzung des Anhörungsrechts bei Kündigung innerhalb der …
- ArbG Köln, 04.12.2015 - 17 Ca 5676/15