Weitere Entscheidung unten: BAG, 27.06.1990

Rechtsprechung
   BAG, 14.08.1990 - 3 AZR 321/89   

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https://dejure.org/1990,945
BAG, 14.08.1990 - 3 AZR 321/89 (https://dejure.org/1990,945)
BAG, Entscheidung vom 14.08.1990 - 3 AZR 321/89 (https://dejure.org/1990,945)
BAG, Entscheidung vom 14. August 1990 - 3 AZR 321/89 (https://dejure.org/1990,945)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Private Nutzung eines Dienstwagens als ruhegeldfähiges Einkommen - Bemessungsgrundlage des ruhegeldfähigen Einkommens - Errechnung der Höhe einer Betriebsrente - Gleichstellung von Außendienstmitarbeitern gegenüber Innendienstmitarbeitern

  • archive.org
  • Techniker Krankenkasse
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; EStG § 2 Abs. 2; EStG § 8 Abs. 1
    Ruhegeldfähigkeit des zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überlassung eines Pkws - ruhegeldfähiges Einkommen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1
    Berechnung der Betriebsrente: Berücksichtigung des Vorteils der privaten Überlassung eines Dienstfahrzeugs? - Festlegung des ruhegeldfähigen Einkommens in der Versorgungsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 103
  • NZA 1991, 104
  • VersR 1991, 243
  • BB 1991, 278
  • BB 1991, 72
  • DB 1991, 343
 
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Wird zitiert von ... (47)

  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 557/10

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung bestimmter

    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch umfasst das Bruttomonatsgehalt nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen (BAG 14. August 1990 - 3 AZR 321/89 - zu 5 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 12 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 58) .

    Die Überlassung eines Kraftfahrzeugs zur Privatnutzung ist ein Sachbezug und wird deshalb nicht vom Begriff des Bruttomonatsgehalts umfasst (BAG 14. August 1990 - 3 AZR 321/89 - zu 5 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 12 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 58) .

  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 746/00

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Privatnutzung eines Geschäftswagens als

    Darüber hinaus sagt der Ausdruck "Brutto-" nichts darüber, welche Arbeitgeberleistungen der Berechnung zugrunde zu legen sind (BAG 14. August 1990 - 3 AZR 321/89 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 12 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 58, zu 1 b der Gründe).

    Daß es für die Berücksichtigung der Privatnutzung eines Dienstwagens auf die Reichweite dieser Grundlage ankommt, hat der Senat schon in seinem Urteil vom 14. August 1990 (- 3 AZR 321/89 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 12 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 58, zu 2 der Gründe) entschieden.

  • LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15

    Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich erhaltener Vergütungen

    Der Begriff "Gehalt" umfasst nach allgemeinem Sprachgebrauch z.B. nicht die Überlassung eines Kraftfahrzeugs zur privaten Nutzung (vgl. BAG v. 14.08.1990, 3 AZR 321/89, juris).
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Rechtsprechung
   BAG, 27.06.1990 - 5 AZR 314/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1590
BAG, 27.06.1990 - 5 AZR 314/89 (https://dejure.org/1990,1590)
BAG, Entscheidung vom 27.06.1990 - 5 AZR 314/89 (https://dejure.org/1990,1590)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 1990 - 5 AZR 314/89 (https://dejure.org/1990,1590)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle

  • Der Betrieb

    LFZG § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 5 Nr. 1, § 9; BGB § 616; MTV für ge... werbl. AN und Angest. der a) Wärme-, Klima- und Gesundheitstechnik sowie des Rohrleitungsbaues in Hessen, b) Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik sowie des Rohrleitungsbaues in Rheinland-Pfalz vom 29.4.1986, gültig ab 1.10.1986 § 10.
    Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle: Unterrichtungs- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankheit - Nachweispflicht - Attest - Arbeitsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 65, 244
  • NZA 1991, 103
  • BB 1990, 2051
  • BB 1990, 2121
  • DB 1990, 2327
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.01.1985 - 5 AZR 592/82

    Arbeitsunfähigkeit - Ärztliches Attest - Krankenbezüge - Recht auf

    Auszug aus BAG, 27.06.1990 - 5 AZR 314/89
    Gegen diese tarifvertragliche Regelung (zu ihrer Praktikabilität vgl. BAGE 48, 11, 16 = AP Nr. 63 zu § 1 LohnFG , zu II 1 der Gründe) bestehen wegen des Günstigkeitsprinzips keine aus § 9 LFZG abzuleitenden Bedenken.
  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86

    Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten

    Auszug aus BAG, 27.06.1990 - 5 AZR 314/89
    Derartige Öffnungsklauseln müssen ausdrücklich getroffen werden (statt vieler BAGE 56, 18, 30 = AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 20.06.1979 - 5 AZR 479/77

    Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung wegen Pflege eines erkrankten Kindes -

    Auszug aus BAG, 27.06.1990 - 5 AZR 314/89
    Zu dieser rechnen außer der eigenen Erkrankung und der eigenen Leistungsverhinderung aus anderen Gründen plötzliche Erkrankungen oder Todesfälle von im Haushalt lebenden nahen Angehörigen (vgl. BAGE 32, 32 = AP Nr. 119 zu § 616 BGB ).
  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 3/99

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

    Derartige allgemeine Anordnungen des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern, im Falle einer Erkrankung ein ärztliches Attest vorzulegen, betreffen grundsätzlich eine gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Frage der betrieblichen Ordnung (so schon BAG 27. Juni 1990 - 5 AZR 314/89 - BAGE 65, 244; Senatsbeschluß 21. Januar 1997 - 1 ABR 53/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 23, zu B I 2 der Gründe für die Anordnung der Bestätigung eines Arztbesuches mwN).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - 12 TaBV 74/21

    Mitbestimmungsrecht - Ordnung des Betriebes - vorzeitige Vorlage - ärztliche

    Vorschriften über die Pflicht des Arbeitnehmers, im Falle einer Krankheit ein ärztliches Attest vorzulegen, betreffen eine Frage der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb (BAG, 27. Juni 1990 - 5 AZR 314/89, juris Rn 25).
  • BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 69/91

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Krankmeldungen

    Der Fünfte Senat hat im Urteil vom 27. Juni 1990 (- 5 AZR 314/89 - EzA § 3 LohnFG Nr. 12, zu II 1 der Gründe) ausgesprochen, Vorschriften über die Pflicht des Arbeitnehmers, im Falle einer Krankheit ein ärztliches Attest vorzulegen, beträfen eine Frage der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb (ebenso Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 3. Aufl., § 87 Rz 52; wohl auch Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 59 a: "Kontrollsysteme hinsichtlich von Krankmeldungen").

    Das Landesarbeitsgericht hat sich zu Recht auf die Entscheidung des Fünften Senats vom 27. Juni 1990 (- 5 AZR 314/89 - EzA § 3 LohnFG Nr. 12, zu II der Gründe) bezogen, die die nahezu inhaltsgleiche Gestaltung im Manteltarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte der Wärme-, Klima- und Gesundheitstechnik sowie des Rohrleitungsbaues in Hessen und der Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik sowie des Rohrleitungsbaues in Rheinland-Pfalz vom 29. April 1986 behandelt.

  • LAG Hessen, 30.04.1991 - 5 TaBV 218/90

    Mitbestimmungsrecht in Zusammenhang mit einer Vorlage von ärztlichen

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  • LAG Berlin, 14.10.1997 - 3 Sa 94/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Falle einer auf das Gesetz verweisenden

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  • BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 589/90

    Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Arztbesuch - Auslegung des Tarifvertrages -

    Mit dieser Wertung über die Auslegung des Tarifvertrages durch das Landesarbeitsgericht befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit seiner in der Entscheidung vom 24. Juni 1990 - 5 AZR 314/89 -, wenn auch zu einem anderen Tarifvertrag, vertretenen Auffassung.
  • LAG Hamm, 19.09.1995 - 13 TaBV 101/95

    Einigungsstelle: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Ausgestaltung und

    Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Vorschriften über die Pflicht des Arbeitnehmers, im Falle einer Krankheit ein ärztliches Attest vorzulegen, eine Frage der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb betrifft (BAG, Urteil vom 27.06.1990 - 5 AZR 314/89 -, EzA § 3 LFG Nr. 12; BAG, Beschluss vom 05.05.1992 - 1 ABR 69/91 -, EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Ordnung Nr. 19).
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