Rechtsprechung
BAG, 14.08.1990 - 3 AZR 321/89 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Private Nutzung eines Dienstwagens als ruhegeldfähiges Einkommen - Bemessungsgrundlage des ruhegeldfähigen Einkommens - Errechnung der Höhe einer Betriebsrente - Gleichstellung von Außendienstmitarbeitern gegenüber Innendienstmitarbeitern
- archive.org
- Techniker Krankenkasse
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrAVG § 1; EStG § 2 Abs. 2; EStG § 8 Abs. 1
Ruhegeldfähigkeit des zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Überlassung eines Pkws - ruhegeldfähiges Einkommen
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrAVG § 1
Berechnung der Betriebsrente: Berücksichtigung des Vorteils der privaten Überlassung eines Dienstfahrzeugs? - Festlegung des ruhegeldfähigen Einkommens in der Versorgungsordnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 10.11.1988 - 2 Ca 4102/88
- LAG Düsseldorf, 31.03.1989 - 2 Sa 1685/88
- BAG, 14.08.1990 - 3 AZR 321/89
Papierfundstellen
- NZA 1991, 103
- NZA 1991, 104
- VersR 1991, 243
- BB 1991, 278
- BB 1991, 72
- DB 1991, 343
Wird zitiert von ... (47)
- BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 557/10
Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung bestimmter …
Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch umfasst das Bruttomonatsgehalt nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen (BAG 14. August 1990 - 3 AZR 321/89 - zu 5 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 12 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 58) .Die Überlassung eines Kraftfahrzeugs zur Privatnutzung ist ein Sachbezug und wird deshalb nicht vom Begriff des Bruttomonatsgehalts umfasst (BAG 14. August 1990 - 3 AZR 321/89 - zu 5 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 12 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 58) .
- BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 746/00
Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Privatnutzung eines Geschäftswagens als …
Darüber hinaus sagt der Ausdruck "Brutto-" nichts darüber, welche Arbeitgeberleistungen der Berechnung zugrunde zu legen sind (BAG 14. August 1990 - 3 AZR 321/89 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 12 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 58, zu 1 b der Gründe).Daß es für die Berücksichtigung der Privatnutzung eines Dienstwagens auf die Reichweite dieser Grundlage ankommt, hat der Senat schon in seinem Urteil vom 14. August 1990 (- 3 AZR 321/89 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 12 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 58, zu 2 der Gründe) entschieden.
- LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15
Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich erhaltener Vergütungen …
Der Begriff "Gehalt" umfasst nach allgemeinem Sprachgebrauch z.B. nicht die Überlassung eines Kraftfahrzeugs zur privaten Nutzung (vgl. BAG v. 14.08.1990, 3 AZR 321/89, juris).
- BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 362/11
Berechnung einer Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung - …
Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch umfasst das Bruttomonatsgehalt nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen (BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 22; 14. August 1990 - 3 AZR 321/89 - zu 5 a der Gründe) . - LAG Hessen, 12.11.2008 - 8 Sa 188/08
Betriebliche Altersversorgung - Bruttomonatsgehalt - Berechnung der Grundlage für …
"Bruttomonatsgehalt" umfasst nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen (Hess. LAG vom 08. September 2004 - 8 Sa 2110/03; BAG vom 14. August 1990 - 3 AZR 321/89 - zu 5. a) d.Gr., AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Berechnung; LAG Rheinland-Pfalz vom 07.12.2006 - 11 Sa 629/06; LAG Köln vom 09.02.2006 - 10 Sa 1027/05). - LAG Düsseldorf, 12.09.2014 - 10 Sa 1329/13
Urlaubsabgeltung, vertragliche Ausschlussklausel, "demnächstige" Zustellung
Unter den Begriff "Gehalt" oder "Monatsgehalt" fallen nach allgemeinem Sprachgebrauch regelmäßig die im Arbeitsverhältnis geschuldeten Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile oder Sachleistungen wie z.B. die Überlassung eines Kraftfahrzeugs zur privaten Nutzung (vgl. BAG, Urteil vom 14. August 1990 - 3 AZR 321/89 - juris; LAG Hessen, Urteil vom 08. September 2004 - 8 Sa 2110/03 - juris). - LAG Düsseldorf, 25.06.2010 - 10 Sa 273/10
Ruhestandsbezüge bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf ein …
Der Begriff des "Bruttomonatsgehalts" umfasse jedoch nicht nur nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, sondern auch nach der einschlägigen Rechtsprechung, namentlich der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. August 1990, Az.: 3 AZR 321/89 keine Sachleistungen und daraus folgende geltwerte Vorteile, sondern nur Geldleistungen.Der Begriff "Gehalt" umfasst nach allgemeinem Sprachgebrauch z.B. nicht die Überlassung eines Kraftfahrzeugs zur privaten Nutzung (vgl. BAG 14.08.1990 - 3 AZR 321/89; LAG Köln 09.02.2006 - 10 Sa 1027/05; allesamt dokumentiert bei juris).
Wenn dem aber so ist, dann erweist sich die Möglichkeit, das Dienstfahrzeug auch privat nutzen zu können, als bloßer Annex zum dienstlichen Zweck und als angenehme Zugabe (vgl . BAG vom 14.08.1990 - 3 AZR 321/89, dokumentiert bei juris).
- ArbG Düsseldorf, 24.01.2018 - 3 Ca 4849/17
Auslegung eines Sozialplans
Bei ihnen handelt es sich um steuerlich zu berücksichtigende Vorteile im Zusammenhang mit der Überlassung des Dienstfahrzeugs (BAG 13.10.2015 - 1 AZR 428/14; (BAG 14.08.1990 - 3 AZR 321/89; LAG Düsseldorf 08.04.2011 - 10 Sa930/10).Geldwerte Vorteile, die mit der Überlassung des PKW einhergehen, stehen hingegen in keinem unmittelbaren Bezug zum tatsächlichen Arbeitsvolumen (BAG 14.08.1990 - 3 AZR 321/89).
Es erscheint daher unbillig, wenn der Arbeitnehmer durch die Wahl seines Wohnortes die Berechnungsgrundlage für die Höhe der zu zahlenden Abfindungssumme erhöhen und sich dadurch auch eine höhere Abfindungssumme "erfahren" könnte (BAG 14.08.1990 - 3 AZR 321/89).
Mit der Anknüpfung an das Bruttomonatsgehalt haben die Betriebspartner daher erkennbar zum Ausdruck gebracht, dass lediglich die monatsbezogenen Vergütungsbestandteile zu berücksichtigen sind, welche einen unmittelbaren Bezug zum tatsächlichen Arbeitsvolumen haben (BAG 21. Januar 2014 - 3 AZR 362/11; BAG 13. November 2012 - 3 AZR 557/10; BAG 19. November 2002 - 3 AZR 561/01; 14.08.1990 - 3 AZR 321/89; ArbG Düsseldorf, 09. November 2017 - 10 AZR 2822/17; 19. Oktober 2017 - Az.: 2 Ca 3209/17).
- LAG Düsseldorf, 01.06.2015 - 9 Sa 1146/14
Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Grubenzulage
Auch aus dem Wortbestandteil "Brutto-" sagt nichts darüber aus, welche Arbeitgeberleistungen der Berechnung zugrunde zu legen sind (vgl. dazu BAG v. 14.08.1990, 3 AZR 321/89, juris; LAG Düsseldorf v. 13.11.2013 - 7 Sa 758/13, juris).Wird demgegenüber der Begriff des "Bruttogehalts" verwendet, spricht dies nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eher für einen engen Vergütungsbegriff (vgl. BAG v. 14.08.1990, 3 AZR 321/89, juris).
- LAG Düsseldorf, 08.04.2011 - 10 Sa 930/10
Berechnungsgrundlage der Betriebsrente einer Spezialbank für Objektfinanzierung; …
Der Begriff "Gehalt" umfasst nach allgemeinem Sprachgebrauch z.B. nicht die Überlassung eines Kraftfahrzeugs zur privaten Nutzung (vgl. BAG 14.08.1990 - 3 AZR 321/89; LAG Köln 09.02.2006 - 10 Sa 1027/05; allesamt dokumentiert bei juris).Wenn dem aber so ist, dann erweist sich die Möglichkeit, das Dienstfahrzeug auch privat nutzen zu können, als bloßer Annex zum dienstlichen Zweck und als angenehme Zugabe (vgl. BAG vom 14.08.1990 - 3 AZR 321/89, dokumentiert bei juris).
- LAG Düsseldorf, 20.10.2014 - 9 Sa 97/14
Auslegung eines Sozialplanes; Begriff des Bruttogehaltes
- LAG Düsseldorf, 25.04.2016 - 9 Sa 1383/15
Rückforderung eines Zuschusses zum Anpassungsgeld für Arbeitnehmer im …
- LAG Düsseldorf, 30.04.2014 - 7 Sa 1340/13
Berechnung einer Sozialplanabfindung
- LAG Düsseldorf, 30.04.2014 - 7 Sa 1160/13
Berechnung einer Sozialplanabfindung
- LAG Düsseldorf, 30.04.2014 - 7 Sa 18/14
Berechnung einer Sozialplanabfindung
- LAG Düsseldorf, 14.07.2017 - 6 Sa 132/16
Geltung einer neuen Versorgungsordnung; Stichtagsregelung
- LAG Düsseldorf, 13.11.2013 - 7 Sa 758/13
Zahlung eines weiteren Sozialplanabfindungsbetrages
- BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 1101/06
Auslegung einer Betriebsvereinbarung über eine Gesamtversorgung - Begriff des …
- LAG Köln, 09.02.2006 - 10 Sa 1027/05
Betriebsrente, Höhe, anrechenbare Bezüge
- BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 578/96
Rentenfähiger Arbeitsverdienst und Provisionen
- ArbG Duisburg, 22.10.2020 - 3 Ca 730/20
- ArbG Duisburg, 08.10.2020 - 1 Ca 732/20
- LAG Köln, 14.09.2006 - 10 (5) Sa 1562/05
Ablösende Betriebsvereinbarung; Altersversorgung; "Zuckerbeamte"
- LAG Hessen, 02.05.2007 - 8 Sa 1119/06
Auslegung - Pensionsplan - Betriebliche Altersversorgung - Grundgehalt - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2006 - 11 Sa 629/06
Vertragsauslegung - Versorgungszusage - geldwerter Vorteil - Dienstwagennutzung - …
- BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 259/00
Betriebsrentenberechnung - jährliche Sonderzahlung
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2018 - 7 Sa 466/17
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung des betriebsrentenfähigen Einkommens - …
- LAG Düsseldorf, 22.06.2012 - 6 Sa 750/12
- LAG München, 27.10.2000 - 3 Sa 215/00
Betriebliche Altersversorgung: Berechnung - Einbeziehung des geldwerten Vorteils …
- LAG Düsseldorf, 06.04.1995 - 12 Sa 1674/94
Betriebliche Altersversorgung: Anpassung der Betriebsrente
- ArbG Düsseldorf, 28.05.2010 - 1 Ca 6322/09
Berücksichtigung der variablen Vergütung bei einer Versorgungszusage; …
- LAG Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 20 Sa 57/01
Nichtberücksichtigung der Provision bei der Ermittlung des rentenfähigen …
- LAG Düsseldorf, 16.06.2021 - 12 Sa 19/21
Betriebliche Altersversorgung; Bemessungsgrundlage; Verzugszinsen
- LAG Berlin, 06.05.2003 - 3 Sa 325/03
Berechnung der Höhe einer Betriebsrente
- ArbG Frankfurt/Main, 13.11.2007 - 4 Ca 4708/07
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung - Begriff des …
- LAG Köln, 14.09.2006 - 10 Sa 289/05
Zum pensionsfähigen Gehalt gehört nicht der vom Arbeitgeber übernommene …
- ArbG Köln, 23.10.2015 - 17 Ca 4658/15
Bestimmung der Höhe der Betriebsrente; Zugrundelegung von zwölf Gehältern zur …
- LAG Hamm, 11.05.2017 - 11 Sa 1059/15
Steinkohlenbergbau; betrieblicher Zuschuss zum Anpassungsgeld
- ArbG Köln, 23.10.2015 - 17 Ca 4657/15
Gehalt bei Vollzeitbeschäftigung als Grundlage für die Berechnung des …
- BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 706/92
Ermittlung eines betrieblichen Altersruhegeldes - Berücksichtigung der im …
- ArbG Köln, 23.10.2015 - 17 Ca 4661/15
Berechnung des pensionsfähigen Einkommens zur Ermittlung der Höhe der …
- ArbG Köln, 23.10.2015 - 17 Ca 4662/15
Berechnung des pensionsfähigen Einkommens zur Ermittlung der Höhe der …
- ArbG Köln, 23.10.2015 - 17 Ca 4660/15
Berechnung des pensionsfähigen Einkommens zur Ermittlung der Höhe der …
- LAG Hessen, 13.10.2010 - 6 Sa 567/10
Berechnung einer Betriebsrente - Bemessungsgrundlage
- ArbG Köln, 23.10.2015 - 17 Ca 4659/15
Bestimmung der Höhe der Betriebsrente; Zugrundelegung von zwölf Gehältern zur …
- BAG, 16.06.1992 - 3 AZR 243/91
Ruhegeldfähigkeit einer Überstundenpauschale
- ArbG Essen, 24.11.2020 - 2 Ca 1827/20
Rechtsprechung
BAG, 27.06.1990 - 5 AZR 314/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- archive.org
- rechtsportal.de
Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle
- Der Betrieb
LFZG § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 5 Nr. 1, § 9; BGB § 616; MTV für ge... werbl. AN und Angest. der a) Wärme-, Klima- und Gesundheitstechnik sowie des Rohrleitungsbaues in Hessen, b) Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik sowie des Rohrleitungsbaues in Rheinland-Pfalz vom 29.4.1986, gültig ab 1.10.1986 § 10.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle: Unterrichtungs- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Krankheit - Nachweispflicht - Attest - Arbeitsunfähigkeit
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 31.03.1988 - 3 Ca 312/87
- LAG Hessen, 13.03.1989 - 1 Sa 891/88
- BAG, 27.06.1990 - 5 AZR 314/89
Papierfundstellen
- BAGE 65, 244
- NZA 1991, 103
- BB 1990, 2051
- BB 1990, 2121
- DB 1990, 2327
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 23.01.1985 - 5 AZR 592/82
Arbeitsunfähigkeit - Ärztliches Attest - Krankenbezüge - Recht auf …
Auszug aus BAG, 27.06.1990 - 5 AZR 314/89
Gegen diese tarifvertragliche Regelung (zu ihrer Praktikabilität vgl. BAGE 48, 11, 16 = AP Nr. 63 zu § 1 LohnFG , zu II 1 der Gründe) bestehen wegen des Günstigkeitsprinzips keine aus § 9 LFZG abzuleitenden Bedenken. - BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86
Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten
Auszug aus BAG, 27.06.1990 - 5 AZR 314/89
Derartige Öffnungsklauseln müssen ausdrücklich getroffen werden (statt vieler BAGE 56, 18, 30 = AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972, zu II 3 b der Gründe). - BAG, 20.06.1979 - 5 AZR 479/77
Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung wegen Pflege eines erkrankten Kindes - …
Auszug aus BAG, 27.06.1990 - 5 AZR 314/89
Zu dieser rechnen außer der eigenen Erkrankung und der eigenen Leistungsverhinderung aus anderen Gründen plötzliche Erkrankungen oder Todesfälle von im Haushalt lebenden nahen Angehörigen (vgl. BAGE 32, 32 = AP Nr. 119 zu § 616 BGB ).
- BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 3/99
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats
Derartige allgemeine Anordnungen des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern, im Falle einer Erkrankung ein ärztliches Attest vorzulegen, betreffen grundsätzlich eine gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Frage der betrieblichen Ordnung (so schon BAG 27. Juni 1990 - 5 AZR 314/89 - BAGE 65, 244; Senatsbeschluß 21. Januar 1997 - 1 ABR 53/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 23, zu B I 2 der Gründe für die Anordnung der Bestätigung eines Arztbesuches mwN). - LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - 12 TaBV 74/21
Mitbestimmungsrecht - Ordnung des Betriebes - vorzeitige Vorlage - ärztliche …
Vorschriften über die Pflicht des Arbeitnehmers, im Falle einer Krankheit ein ärztliches Attest vorzulegen, betreffen eine Frage der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb (BAG, 27. Juni 1990 - 5 AZR 314/89, juris Rn 25). - BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 69/91
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Krankmeldungen
Der Fünfte Senat hat im Urteil vom 27. Juni 1990 (- 5 AZR 314/89 - EzA § 3 LohnFG Nr. 12, zu II 1 der Gründe) ausgesprochen, Vorschriften über die Pflicht des Arbeitnehmers, im Falle einer Krankheit ein ärztliches Attest vorzulegen, beträfen eine Frage der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb (…ebenso Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 3. Aufl., § 87 Rz 52;… wohl auch Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 59 a: "Kontrollsysteme hinsichtlich von Krankmeldungen").Das Landesarbeitsgericht hat sich zu Recht auf die Entscheidung des Fünften Senats vom 27. Juni 1990 (- 5 AZR 314/89 - EzA § 3 LohnFG Nr. 12, zu II der Gründe) bezogen, die die nahezu inhaltsgleiche Gestaltung im Manteltarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte der Wärme-, Klima- und Gesundheitstechnik sowie des Rohrleitungsbaues in Hessen und der Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik sowie des Rohrleitungsbaues in Rheinland-Pfalz vom 29. April 1986 behandelt.
- LAG Hessen, 30.04.1991 - 5 TaBV 218/90
Mitbestimmungsrecht in Zusammenhang mit einer Vorlage von ärztlichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Berlin, 14.10.1997 - 3 Sa 94/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Falle einer auf das Gesetz verweisenden …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 589/90
Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Arztbesuch - Auslegung des Tarifvertrages - …
Mit dieser Wertung über die Auslegung des Tarifvertrages durch das Landesarbeitsgericht befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit seiner in der Entscheidung vom 24. Juni 1990 - 5 AZR 314/89 -, wenn auch zu einem anderen Tarifvertrag, vertretenen Auffassung. - LAG Hamm, 19.09.1995 - 13 TaBV 101/95
Einigungsstelle: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Ausgestaltung und …
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Vorschriften über die Pflicht des Arbeitnehmers, im Falle einer Krankheit ein ärztliches Attest vorzulegen, eine Frage der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb betrifft (BAG, Urteil vom 27.06.1990 - 5 AZR 314/89 -, EzA § 3 LFG Nr. 12; BAG, Beschluss vom 05.05.1992 - 1 ABR 69/91 -, EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Ordnung Nr. 19).