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   BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 8/93   

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https://dejure.org/1993,1258
BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 8/93 (https://dejure.org/1993,1258)
BAG, Entscheidung vom 27.07.1993 - 1 ABR 8/93 (https://dejure.org/1993,1258)
BAG, Entscheidung vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 8/93 (https://dejure.org/1993,1258)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Mitbestimmung bei Versetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei Versetzung in privatem Rundfunksender

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, §§ 101, 99 Abs. 1 Satz 1 und § 99 Abs. 2 Nr. 6, § 95 Abs. 3
    Privater Lokalfunk als Tendenzunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rundfunkanstalt - Berichterstattung - Tendenzträger - Versetzung - Betriebsrat - Zustimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 329
  • BB 1993, 2240
  • DB 1994, 2550
  • ZUM 1995, 345
  • ZUM 1995, 346
  • afp 1994, 69
  • JR 1994, 176
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 08.05.1990 - 1 ABR 33/89

    Versetzung von Redakteuren innerhalb der Wochenfrist

    Auszug aus BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 8/93
    Bei der Versetzung von Tendenzträgern wird nach § 118 Abs. 1 BetrVG das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG eingeschränkt: Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die personelle Einzelmaßnahme zu informieren, muß aber nicht dessen Zustimmung einholen; dies gilt in der Regel unabhängig davon, ob vom Betriebsrat sog. tendenzneutrale oder tendenzbezogene Zustimmungsverweigerungsgründe geltend gemacht werden (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 8. Mai 1990 - 1 ABR 33/89 - AP Nr. 46 zu § 118 BetrVG 1972).«.

    Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer M Tätigkeiten übertragen, bei deren Ausführung er maßgebend auf die Verwirklichung der geistig-ideellen Zielsetzung, die in Berichterstattung und Meinungsäußerung besteht, Einfluß nimmt (vgl. zu der Frage, ob Redakteure Tendenzträger sind, zuletzt die Senatsentscheidungen vom 8. Mai 1990 - 1 ABR 33/89 - AP Nr. 46 zu § 118 BetrVG 1972 und vom 14. Januar 1992 - 1 ABR 35/91 - EzA § 118 BetrVG 1972 Nr. 59).

    Dementsprechend hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß bei der Versetzung wie bei der Einstellung der Betriebsrat zwar vorher über die geplante personelle Einzelmaßnahme zu informieren ist, aber der Betriebsrat die Zustimmung nicht aus einem der in § 99 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 BetrVG genannten Gründe verweigern kann, mit der Folge, daß der Arbeitgeber die Zustimmung ersetzen lassen müßte (vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 8. Mai 1990 - 1 ABR 33/89 - AP Nr. 46 zu § 118 BetrVG 1972).

  • BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 107/74

    Tendenzbetriebe: Arten - Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Bildung von

    Auszug aus BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 8/93
    Ein Unternehmen kann einen Erwerbszweck verfolgen und gleichwohl einem geistig-ideellen Ziel dienen (BAG Beschluß vom 14. November 1975 - 1 ABR 107/74 - AP Nr. 5 zu § 118 BetrVG 1972).

    Es kommt auf den Gegenstand des Unternehmens und nicht auf die persönliche Einstellung des Unternehmers an (BAG Beschluß vom 14. November 1975, aaO.).

  • BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 15/88

    Mitbestimmung bei Mehrarbeit von Lehrern in Privatschule

    Auszug aus BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 8/93
    Die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs steht einem Beteiligungsrecht aber auch noch nicht schon immer dann entgegen, wenn die Regelung die geistig-ideelle Zielsetzung irgendwie berührt, sondern nur, wenn die Ausübung des Beteiligungsrechts die Tendenzverwirklichung ernstlich beeinträchtigen kann (vgl. BAGE 50, 241, 245 = AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 13. Januar 1987 - 1 ABR 49/85 - AP Nr. 33 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 2 c der Gründe; BAG Beschluß vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 15/88 - AP Nr. 36 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit sowie BAGE 64, 103 = AP Nr. 44 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 49/85

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats betreffend Beginn und Ende der täglichen

    Auszug aus BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 8/93
    Die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs steht einem Beteiligungsrecht aber auch noch nicht schon immer dann entgegen, wenn die Regelung die geistig-ideelle Zielsetzung irgendwie berührt, sondern nur, wenn die Ausübung des Beteiligungsrechts die Tendenzverwirklichung ernstlich beeinträchtigen kann (vgl. BAGE 50, 241, 245 = AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 13. Januar 1987 - 1 ABR 49/85 - AP Nr. 33 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 2 c der Gründe; BAG Beschluß vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 15/88 - AP Nr. 36 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit sowie BAGE 64, 103 = AP Nr. 44 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 36/90

    Entsendung in anderen Betrieb eines anderen Unternehmens

    Auszug aus BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 8/93
    Dem Arbeitnehmer M ist vorliegend ein anderer Tätigkeitsbereich zugewiesen worden, so daß der Gegenstand der geschuldeten Arbeitsleistung, der Inhalt der Arbeitsaufgabe ein anderer geworden ist und sich das Gesamtbild der Tätigkeit geändert hat (BAG Beschluß vom 19. Februar 1991 - 1 ABR 36/90 - AP Nr. 26 zu § 95 BetrVG 1972).
  • BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 49/91

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit von Redakteuren

    Auszug aus BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 8/93
    Dem folgend hat der Senat in der Entscheidung vom 11. Februar 1992 angenommen, ein privater Rundfunksender sei unabhängig davon, ob er überwiegend Zwecken der Berichterstattung dient, ein Tendenzbetrieb (Senatsbeschluß vom 11. Februar 1992 - 1 ABR 49/91 - AP Nr. 50 zu § 118 BetrVG 1972), eben weil er im übrigen Zwecken der Meinungsäußerung dient.
  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 101/88

    Mitbestimmung bei Arbeitszeit von Redakteuren

    Auszug aus BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 8/93
    Die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs steht einem Beteiligungsrecht aber auch noch nicht schon immer dann entgegen, wenn die Regelung die geistig-ideelle Zielsetzung irgendwie berührt, sondern nur, wenn die Ausübung des Beteiligungsrechts die Tendenzverwirklichung ernstlich beeinträchtigen kann (vgl. BAGE 50, 241, 245 = AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 13. Januar 1987 - 1 ABR 49/85 - AP Nr. 33 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 2 c der Gründe; BAG Beschluß vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 15/88 - AP Nr. 36 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit sowie BAGE 64, 103 = AP Nr. 44 zu § 118 BetrVG 1972).
  • LAG Düsseldorf, 14.11.1990 - 4 TaBV 93/90

    Betriebsrat: Mitbestimmung in Tendenzbetrieben

    Auszug aus BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 8/93
    Der vom LAG Düsseldorf (Beschluß vom 14. November 1990 - 4 TaBV 93/90 - LAGE § 118 BetrVG 1972 Nr. 15) im Anschluß an Fabricius (GK- BetrVG , 4. Aufl., § 118 Rz 654 ff.) vertretenen Auffassung, durch die Eigenartsklausel des § 118 Abs. 1 BetrVG sei auch das Beteiligungsrecht des § 99 Abs. 2 BetrVG nur soweit eingeschränkt, als es um tendenzbedingte Zustimmungsverweigerungsgründe gehe, kann nicht gefolgt werden.
  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 80/83

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung, Erzieherin in einem Heim

    Auszug aus BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 8/93
    Die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs steht einem Beteiligungsrecht aber auch noch nicht schon immer dann entgegen, wenn die Regelung die geistig-ideelle Zielsetzung irgendwie berührt, sondern nur, wenn die Ausübung des Beteiligungsrechts die Tendenzverwirklichung ernstlich beeinträchtigen kann (vgl. BAGE 50, 241, 245 = AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 13. Januar 1987 - 1 ABR 49/85 - AP Nr. 33 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 2 c der Gründe; BAG Beschluß vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 15/88 - AP Nr. 36 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit sowie BAGE 64, 103 = AP Nr. 44 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 8/93
    Dementsprechend unterscheidet sich nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 35, 202, 222) die Rundfunkfreiheit nicht von der Pressefreiheit.
  • BAG, 14.01.1992 - 1 ABR 35/91

    Einigungsstellenspruch über Arbeitszeit von Redakteuren

  • BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 58/87

    Zoologischer Garten

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs steht einem Beteiligungsrecht nicht schon immer dann entgegen, wenn die Regelung die geistig-ideelle Zielsetzung irgendwie berührt, sondern nur, wenn die Ausübung des Beteiligungsrechts die Tendenzverwirklichung ernstlich beeinträchtigen kann (vgl. BAG 3. Dezember 1985 - 4 ABR 80/83 - BAGE 50, 241; 13. Januar 1987 - 1 ABR 49/85 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 39; 27. Juli 1993 - 1 ABR 8/93 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 51 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 61).

    Der Arbeitgeber muss aber nicht dessen Zustimmung einholen (BAG 27. Juli 1993 - 1 ABR 8/93 - aaO).

  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 93/12

    Wirtschaftsausschuss - Tendenzunternehmen - karitative Bestimmung

    Andererseits kann die tendenzgeschützte Zielsetzung eines Unternehmens mit mehreren Betrieben sich in einem oder einigen Betrieben niederschlagen, in anderen nicht (BAG 27. Juli 1993 - 1 ABR 8/93 - zu B III 1 a der Gründe) .
  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 7/11

    Betriebsverfassungsrecht: Fehlende Tendenzeigenschaft des DRK-Blutspendedienstes

    So wird der Tendenzschutz von Presse- und Rundfunkunternehmen nicht durch eine erwerbswirtschaftliche Zielsetzung infrage gestellt, diese werden vielmehr auch dann von § 118 Abs. 1 BetrVG erfasst, wenn das Unternehmen mit dem Zweck der Gewinnerzielung betrieben wird (vgl. BAG 27. Juli 1993 - 1 ABR 8/93 - zu B III 1 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 51 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 61) .
  • OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 280/18

    ProSiebensat.1 Media SE: Beschwerde im aktienrechtlichen Statusverfahren

    Überwiegend ist die Tendenzverfolgung nach zutreffender Ansicht, wenn sie quantitatives Übergewicht hat, wenn also der größere Teil der personellen (und ggf. sonstigen) Betriebsmittel für die Tendenzverwirklichung eingesetzt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 09.05.2019 - 31 Wx 428/18; BAG, Beschluss vom 27.07.1993 - 1 ABR 8/93, NZA 1994, 329; BAG, Beschluss vom 15.03.2006 - 7 ABR 24/05, NZA, 1006, 1422; MüKoAkt/Annuß, a.a.O. Rn. 35; NK-ArbR/Heither/von Morgen, 1. Aufl. MitbestG § 1 Rn. 25).

    So hat der Senat zwar in einem Verfahren betreffend einen abonnementbasierten Sreaming-Anbieter entschieden, dass grundsätzlich nicht nur die Produktion und Ausstrahlung von Eigenproduktionen, sondern auch die Ausstrahlung von Fremdproduktionen unter Art. 5 GG fallen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 09.05.2019 - 31 Wx 428/18, BAG, Beschluss vom 27.07.1993 - 1 ABR 8/93, NZA 1994, 329), wobei entgegen der Auffassung des Antragstellers unerheblich ist, dass mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt wird (vgl. BAG, Urt. v. 14.11.1975 - 1 ABR 107/74; Richardi/Forst, BetrVG, 16. Aufl. § 118 Rn. 59 m.w.N.).

  • LAG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 22 TaBV 1/98

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Versetzung von Tendenzträgern

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Betriebsrat sogenannte tendenzneutrale oder tendenzbezogene Zustimmungsverweigerungsgründe geltend macht (BAG B. v. 27.07.1993 -- 1 ABR 8/93 -- AP Nr. 51 zu § 118 BetrVG 1972 unt. B I d. Grde. u. unt. Bezug auf B. v. 08.05.1990 -- 1 ABR 33/89 -- AP Nr. 46 zu § 118 BetrVG 1972).

    Der Tendenzarbeitgeber hat die aus § 118 BetrVG garantierte gesetzliche Freiheit, Personen seines Vertrauens mit Arbeiten zu beauftragen, die bestimmend für die Verwirklichung der geistigen ideellen Zielsetzung sind (BAG B. v. 27.07.1993 a.a.O.).

    Hierzu gehören die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte nach §§ 99 Abs. 1 u. 102 Abs. 1 BetrVG , die auch bei tendenzbedingten Maßnahmen gegenüber sogenannten Tendenzträgern erhalten bleiben (BAG B. v. 27.07.1993 a.a.O.; Fitting/Auffarth a.a.O. Rdn. 38 zu § 118 BetrVG ).

  • LAG Köln, 10.11.2017 - 4 TaBV 14/17

    Gemeinschaftsbetrieb; Tendenzschutz; Wirtschaftsausschuss

    Nur das Unternehmen verfolge geistig-ideelle Zwecke, der Betrieb demgegenüber rein arbeitstechnische Zwecke (BAG, Beschluss vom 22.07.2014 - 1 ABR 93/12 -, Rn, 19, juris; BAG, Beschluss vom 27.07.1993- 1 ABR 8/93 -, NZA 1994, 329, 330; Fitting, 28. Aufl. 2016, § 118 BetrVG Rn. 5; GK/Weber, Band II, 10. Aufl. 2014, § 118 BetrVG Rn. 50; Richardi/Forst, 15. Aufl. 2016, InsO § 118 BetrVG Rn. 25).

    In erster Linie, jedenfalls bei personalintensiven Unternehmen, sei dabei auf den Personaleinsatz abzustellen und zu fragen, ob die überwiegende Gesamtarbeitszeit des Personals zur Tendenzverwirklichung eingesetzt werde (BAG, Beschluss vom 21.06.1989 - 7 ABR 58/87 -, NZA 1990, 402, 406; BAG, Beschluss vom 27.07.1993 - 1 ABR 8/93 -, NZA 1994, 329, 330; BAG, Beschluss vom 15.03.1006 - 7 ABR 24/05 -, Rn. 31, juris; Fitting, 28. Aufl. 2016, § 118 BetrVG Rn. 14; DKKW/Wedde, 15. Aufl. 2016, § 118 BetrVG Rn. 9; ablehnend: Richardi/Forst, 15. Aufl. 2016, InsO § 118 Rn. 35 ff).

  • BVerwG, 22.04.1998 - 6 P 4.97

    Kunstfreiheit des Intendanten und Einsichtnahme des Personalrats in Gagenlisten

    Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Tendenzschutz des § 118 BetrVG sonst gegebene Beteiligungsrechte zwar zu einem Anhörungs- und Informationsrecht schrumpfen läßt, diesen geringeren Rechten aber nicht entgegensteht (Beschlüsse vom 8. Mai 1990 - 1 ABR 33/89 - und vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 8/93 - AP Nr. 46 und Nr. 51 zu § 118 BetrVG 1972), insbesondere daher auch ein Einblicksrecht des Betriebsrats in die Bruttolohn- und Gehaltslisten nicht erwehrt (Beschluß vom 22. Mai 1979 - 1 ABR 45/77 - AP Nr. 12 zu § 118 BetrVG 1972), und zwar auch nicht etwa bei Presseunternehmen (Beschluß vom 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972), und daß diese Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht auch unter dem Blickwinkel des Schutzes des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht beanstandet worden ist (Beschluß vom 20. August 1982 - 1 BvR 1294/81 - ArbuR 1983, 155).
  • BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 987/93

    Arbeitszeit: tarifvertraglicher Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf Erhöhung

    Entscheidend ist, ob sich der Gegenstand der geschuldeten Arbeitsleistung, der Inhalt der Arbeitsaufgabe und das Gesamtbild der Tätigkeit geändert haben (BAGE 59, 371, 377 = AP Nr. 55 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 3 a der Gründe, m.w.N.; BAGE 67, 236, 243 = AP Nr. 26 zu § 95 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 8/93 - AP Nr. 51 zu § 118 BetrVG 1972, zu II der Gründe).
  • OLG München, 09.05.2019 - 31 Wx 428/18

    Paritätische Besetzung des Aufsichtsrats mit Arbeitnehmervertretern

    Überwiegend ist die Tendenzverfolgung nach zutreffender Ansicht, wenn sie quantitatives Übergewicht hat (BAG, Beschluss vom 27.07.1993 - 1 ABR 8/93; MüKoAkt/Annuß, aaO Rn. 35; NK-ArbR/Heither/von Morgen, 1. Aufl. MitbestG § 1 Rn. 25).

    Ausgangspunkt ist insofern die seitens der Beteiligten und des Landgerichts zitierte Entscheidung des BAG vom 27.07.1993 - 1 ABR 8/93, wobei das BAG hier ausdrücklich offengelassen hat, ob "Musikkonserven" tatsächlich nicht dem Tendenzschutz unterfallen.

  • LAG Hessen, 02.06.2006 - 10 SaGa 565/06

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Widerspruch des Betriebsrates - Tendenzbetrieb

    Vielmehr muss es sich grundsätzlich um eine tendenzbezogene Maßnahme handeln (BAG 27. Juli 1993 - 1 ABR 8/93 - NZA 1994, 329).

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats habe unabhängig davon zurückzutreten, ob der Betriebsrat sich auf tendenzbedingte Zustimmungsverweigerungsgründe berufe oder nicht (BAG 27. Juli 1993, a.a.O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2021 - 21 TaBV 504/21

    Tendenzunternehmen - Unternehmenszweck - Wirtschaftsausschuss

  • LAG Nürnberg, 22.12.2004 - 8 TaBV 14/04

    Tendenzbetrieb - Bildungsmaßnahme - Tendenzträger - Mitbestimmungsrecht

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2023 - 26 TaBV 920/22

    Zustimmungsfiktion - Versetzung eines vorbestraften Mitarbeiters in

  • LAG Baden-Württemberg, 10.10.2005 - 6 TaBV 11/04

    Tendenzträgereigenschaft des DGB-Rechtsschutz - Keine Änderung nach Ausgliederung

  • LAG München, 31.08.2022 - 10 TaBV 65/21

    Bildung eines Wirtschaftsausschusses, Tendenzbetrieb

  • LAG Hamm, 23.01.1996 - 13 TaBV 40/95

    Arbeitszeit: Regelung durch Spruch der Einigungsstelle

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