Weitere Entscheidung unten: BSG, 24.07.1985

Rechtsprechung
   LAG Berlin, 05.07.1985 - 4 Ta 4/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3249
LAG Berlin, 05.07.1985 - 4 Ta 4/85 (https://dejure.org/1985,3249)
LAG Berlin, Entscheidung vom 05.07.1985 - 4 Ta 4/85 (https://dejure.org/1985,3249)
LAG Berlin, Entscheidung vom 05. Juli 1985 - 4 Ta 4/85 (https://dejure.org/1985,3249)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsmaßnahme; Beschäftigungsanspruch; Zwangsgeld; Ordnungsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 36 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LAG Hessen, 25.06.2007 - 4 Ta 92/07

    Zwangsvollstreckung aus einem Titel nach § 101 S 1 BetrVG

    Dazu ist er weder befugt noch in der Lage (vgl. etwa LAG Frankfurt/Main 26. Mai 1986 - 12 Ta 132/86 - LAGE ZPO § 888 Nr. 8, zu 2 b; Hess. LAG 16. Mai 2003 - 16 Ta 158/03 - n. v.; LAG Berlin 05. Juli 1985 - 4 Ta 4/85 - LAGE ZPO § 888 Nr. 3; LAG Hamm 22. Januar 1986 - 1 Ta 399/85 - LAGE ZPO § 888 Nr. 4; LAG München 11. September 1993 - 2 Ta 214/93 - LAGE ZPO § 888 Nr. 34; LAG Köln 24. Oktober 1995 - 13(5) Ta 245/95 - LAGE ZPO § 888 Nr. 36, zu II; GK-ArbGG-Vossen a. a. O. § 62 Rn. 51; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 5. Aufl. § 62 Rn. 48 Stichwort Weiterbeschäftigungsanspruch; Creutzfeldt in Bader/Creutz- feldt/Friedrich ArbGG 4. Aufl. § 62 Rn. 54; Luczak in Dörner/Luczak/Wildschütz a.a.O. L Rn. 553).

    Die Festsetzung eines einheitlichen Betrages im Beschwerdeverfahren kommt nicht in Betracht (LAG Berlin 05. Juli 1985 a. a. O.; LAG Frankfurt/Main 26. Mai 1986 a. a. O., zu 2 c; a. A. LAG München 11. September 1993 a. a. O.).

  • LAG Köln, 24.10.1995 - 13 (5) Ta 245/95

    Titel auf Weiterbeschäftigung: vollstreckungsfähiger Inhalt

    Aus Gründen der Bestimmtheit ist es nicht zulässig, ein Zwangsgeld statt in einem einheitlichen Betrag für jeden Tag der Nichtbeschäftigung festzusetzen (Eich in DB 1986, 692 unter IV. 3.; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG , § 62 Rdn. 48; GK- ArbGG § 62 Anm. 4 b aa; LAG Berlin vom 05.07.1985 - 4 Ta 4/85 -, NZA 1986, 36; LAG Frankfurt vom 26.05.1986 - 12 Ta 132/86 -, BB 1987, 412; LAG Hamm vom 15.02.1991 - 7 Ta 28/91 -, LAGE Nr. 22 zu § 888 ZPO unter Ziff. 6. der Gründe).
  • LAG Hamburg, 07.07.1988 - H 4 Ta 21/88

    Erzwingung der Weiterbeschäftigung; Zwangsgeldbeschluss;

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Rechtsprechung
   BSG, 24.07.1985 - 9b RU 58/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,7454
BSG, 24.07.1985 - 9b RU 58/84 (https://dejure.org/1985,7454)
BSG, Entscheidung vom 24.07.1985 - 9b RU 58/84 (https://dejure.org/1985,7454)
BSG, Entscheidung vom 24. Juli 1985 - 9b RU 58/84 (https://dejure.org/1985,7454)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 36
  • VersR 1986, 763
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.01.1961 - 2 RU 251/58
    Auszug aus BSG, 24.07.1985 - 9b RU 58/84
    Der Versicherte wurde in gleicher Weise im Zusammenhang mit seiner Arbeit getroffen, wie wenn ein Arbeitnehmer während seiner aufgetragenen Tätigkeit durch eine Gefahr verletzt wird, die aus den Betriebsanlagen oder von Kollegen oder von Dritten stammt, wenn in den beiden letztgenannten Fällen ein Angriff nicht irgendeinen persönlichen Grund hat (stRspr, auch für Wege von der"-" und zur Arbeitsstätte: BSGE 6, 16a, 168; 10, 56, 60; 13, 290, 291 : SozR Nr. 3" zu $ 5U2 RVG aF; BSGE 17, 75, 77 f : SozR Nr. 37 zu % 5A3 RVG aF; BSGE 18, 106, 108 ff : SozR Nr. 39 zu S 5U3 RVG aF; BSG USK 78153; BSG SozR 2200 8 550 Nr A8; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, Band I, 3. Aufl 198M, % 5ü8, Rz 59).
  • BSG, 02.06.1959 - 2 RU 221/56
    Auszug aus BSG, 24.07.1985 - 9b RU 58/84
    Der Versicherte wurde in gleicher Weise im Zusammenhang mit seiner Arbeit getroffen, wie wenn ein Arbeitnehmer während seiner aufgetragenen Tätigkeit durch eine Gefahr verletzt wird, die aus den Betriebsanlagen oder von Kollegen oder von Dritten stammt, wenn in den beiden letztgenannten Fällen ein Angriff nicht irgendeinen persönlichen Grund hat (stRspr, auch für Wege von der"-" und zur Arbeitsstätte: BSGE 6, 16a, 168; 10, 56, 60; 13, 290, 291 : SozR Nr. 3" zu $ 5U2 RVG aF; BSGE 17, 75, 77 f : SozR Nr. 37 zu % 5A3 RVG aF; BSGE 18, 106, 108 ff : SozR Nr. 39 zu S 5U3 RVG aF; BSG USK 78153; BSG SozR 2200 8 550 Nr A8; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, Band I, 3. Aufl 198M, % 5ü8, Rz 59).
  • BSG, 30.10.1962 - 2 RU 211/62

    Zustellung eines Urteils an alle Beteiligten - Ein Scheinurteil - Der

    Auszug aus BSG, 24.07.1985 - 9b RU 58/84
    Der Versicherte wurde in gleicher Weise im Zusammenhang mit seiner Arbeit getroffen, wie wenn ein Arbeitnehmer während seiner aufgetragenen Tätigkeit durch eine Gefahr verletzt wird, die aus den Betriebsanlagen oder von Kollegen oder von Dritten stammt, wenn in den beiden letztgenannten Fällen ein Angriff nicht irgendeinen persönlichen Grund hat (stRspr, auch für Wege von der"-" und zur Arbeitsstätte: BSGE 6, 16a, 168; 10, 56, 60; 13, 290, 291 : SozR Nr. 3" zu $ 5U2 RVG aF; BSGE 17, 75, 77 f : SozR Nr. 37 zu % 5A3 RVG aF; BSGE 18, 106, 108 ff : SozR Nr. 39 zu S 5U3 RVG aF; BSG USK 78153; BSG SozR 2200 8 550 Nr A8; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, Band I, 3. Aufl 198M, % 5ü8, Rz 59).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 24.07.1985 - 9b RU 58/84
    Für solche betriebsbezogenen Gefahren tritt die Unfallversicherung als weitreichende Ablösung einer Unternehmerhaftung ein, die Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Unternehmer vermeiden soll (BVerfGE 45, 376, 385 : SozR 2200 S 539 Nr. 35; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung .ßand II, S 469, U69b).
  • BSG, 29.05.1962 - 2 RU 170/59
    Auszug aus BSG, 24.07.1985 - 9b RU 58/84
    Der Versicherte wurde in gleicher Weise im Zusammenhang mit seiner Arbeit getroffen, wie wenn ein Arbeitnehmer während seiner aufgetragenen Tätigkeit durch eine Gefahr verletzt wird, die aus den Betriebsanlagen oder von Kollegen oder von Dritten stammt, wenn in den beiden letztgenannten Fällen ein Angriff nicht irgendeinen persönlichen Grund hat (stRspr, auch für Wege von der"-" und zur Arbeitsstätte: BSGE 6, 16a, 168; 10, 56, 60; 13, 290, 291 : SozR Nr. 3" zu $ 5U2 RVG aF; BSGE 17, 75, 77 f : SozR Nr. 37 zu % 5A3 RVG aF; BSGE 18, 106, 108 ff : SozR Nr. 39 zu S 5U3 RVG aF; BSG USK 78153; BSG SozR 2200 8 550 Nr A8; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, Band I, 3. Aufl 198M, % 5ü8, Rz 59).
  • BSG, 07.08.1991 - 8 RKnU 1/90

    Anspruch auf Zahlung einer Witwenrente - Tod des Ehemanns infolge eines

    Zutreffend weist die Revision darauf hin, daß Betriebsgefahren zu den Umständen rechnen können, durch welche ein an sich unversichertes persönliches Vorgehen in die versicherte Tätigkeit einbezogen wird (vgl. BSG SozR 2200 § 548 Nr. 74; BSG USK 84115).

    Der in diesem Zusammenhang erfolgte Hinweis der Revision auf das Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- (SozR 2200 § 548 Nr. 74) überzeugt den erkennenden Senat nicht.

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