Rechtsprechung
BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Soziale Rechtfertigung einer Kündgung - Geistigen Ausfallerscheinungen eines Arbeitnehmers infolge chronischen Alkoholgenusses - Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Alkoholmissbrauchs - Gesundheitsprognose bei alkoholkranken Arbeitnehmern - Verhaltensbedingte Kündigung ...
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Ordentliche Kündigung wegen Trunksucht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Kündigung wegen Alkoholabhängigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
KSchG § 1
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 03.10.1985 - 11 Ca 2722/85
- LAG Düsseldorf, 21.03.1986 - 2 Sa 1749/85
- BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86
Papierfundstellen
- NJW 1987, 2956
- NZA 1987, 811
- BB 1987, 1815
- DB 1987, 2156
- JR 1988, 88
Wird zitiert von ... (58) Neu Zitiert selbst (12)
- BAG, 10.11.1983 - 2 AZR 291/82
Krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (vgl. BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; Senatsurteil vom 10. November 1983 - 2 AZR 291/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe).In seinem Urteil vom 10. November 1983 (- 2 AZR 291/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) hat der Senat ausgeführt, zur Bestätigung oder Korrektur von mehr oder weniger unsicheren Prognosen könne die spätere tatsächliche Entwicklung einer Krankheit bis zum Ende der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz herangezogen werden.
Einer Auseinandersetzung mit den Bedenken des Siebten Senats bedarf es im Streitfalle nicht, weil entgegen der Ansicht der Revision der vorliegende Sachverhalt auch unter Zugrundelegung des Urteils vom 10. November 1983 (aaO) nicht geeignet ist, die Prognose zu korrigieren.
- BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78
Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben - …
Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86
Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat nach § 102 BetrVG die seiner Ansicht nach maßgeblichen Gründe für die beabsichtigte Kündigung mitzuteilen (BAGE 34, 309, 315 = AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972).Reichen dann die ursprünglich dem Betriebsrat mitgeteilten Tatsachen zur Rechtfertigung der Kündigung nicht aus, so berührt dies nicht die Ordnungsmäßigkeit der Anhörung, sondern führt zur Sozialwidrigkeit der Kündigung (BAGE 34, 309 aaO und BAGE 35, 190 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972).
- BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 536/82
Kündigung wegen langandauernder Erkrankung
Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86
Gegen diese Rechtsprechung hat der Siebte Senat in seinem Urteil vom 15. August 1984 (- 7 AZR 536/82 - AP Nr. 16 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) zu bedenken gegeben, die Auffassung des erkennenden Senats würde dazu führen, daß die Parteien die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung kaum noch einigermaßen zuverlässig beurteilen könnten.
- BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 536/80
Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit
Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86
Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 1. Juni 1983 (- 5 AZR 536/80 - BAGE 43, 54 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG) ausgeführt, Alkoholabhängigkeit sei eine Krankheit im medizinischen Sinne. - BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78
Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der …
Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86
Reichen dann die ursprünglich dem Betriebsrat mitgeteilten Tatsachen zur Rechtfertigung der Kündigung nicht aus, so berührt dies nicht die Ordnungsmäßigkeit der Anhörung, sondern führt zur Sozialwidrigkeit der Kündigung (BAGE 34, 309 aaO und BAGE 35, 190 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972). - BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54
Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …
Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (vgl. BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; Senatsurteil vom 10. November 1983 - 2 AZR 291/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe). - BAG, 07.11.1985 - 2 AZR 657/84
Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen
Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86
Bei der krankheitsbedingten Kündigung ist nur im Rahmen der Interessenabwägung auf die Ursache und auch auf das Verschulden der Krankheit einzugehen (vgl. Senatsurteil vom 7. November 1985 - 2 AZR 657/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B III der Gründe und Weller, Kündigung bei Krankheit in: Arbeitsrecht der Gegenwart, Bd. 20, 1982, S. 77, 89). - BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82
Anhörungsverfahren - Kündigung
Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86
Da bei der krankheitsbedingten Kündigung die erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen bereits Teil des Kündigungsgrundes ist, sind auch die Tatsachen, aus denen sich eine derartige erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen ergibt, dem Betriebsrat zu unterbreiten (vgl. Senatsurteil vom 24. November 1983 - 2 AZR 347/82 - BAGE 44, 249 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972). - BAG, 04.06.1987 - 2 AZR 416/86
Arbeitsverhinderung wegen schlechter Witterung - Wirksamkeit einer ordentlichen …
Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86
Gegen diese Rechtsprechung hat der Siebte Senat in seinem Urteil vom 15. August 1984 (- 7 AZR 536/82 - AP Nr. 16 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) zu bedenken gegeben, die Auffassung des erkennenden Senats würde dazu führen, daß die Parteien die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung kaum noch einigermaßen zuverlässig beurteilen könnten. - BSG, 15.02.1978 - 3 RK 29/77
Zuständigkeit der Krankenkasse und der Rentenversicherung für …
Auszug aus BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86
Auch das Bundessozialgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Alkoholabhängigkeit als Krankheit angesehen (BSGE 28, 114; 46, 41, 42). - LAG Hamm, 30.08.1985 - 16 (11) Sa 920/84
Personenbedingte Kündigung wegen Alkoholerkrankung; Alkoholabhängigkeit; …
- BSG, 18.06.1968 - 3 RK 63/66
Streit zwischen Krankenkasse und Sozialhilfeträger über die Notwendigkeit einer …
- BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 565/12
Personenbedingte Kündigung - Alkoholerkrankung
Lehnt er das ab, kann erfahrungsgemäß davon ausgegangen werden, dass er von seiner Alkoholabhängigkeit in absehbarer Zeit nicht geheilt wird (BAG 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - zu B III 3 der Gründe). - BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94
Verhaltensbedingte Kündigung
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist Alkoholabhängigkeit eine Krankheit im medizinischen Sinne (Senatsurteile vom 15. März 1979 - 2 AZR 329/77 - n.v., zu III 2 der Gründe; vom 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; vom 13. Dezember 1990 - 2 AZR 336/90 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 33; vgl. ferner Urteil des Fünften Senats vom 1. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - BAGE 43, 54 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG; siehe auch LAG Köln Urteil vom 11. September 1987 - 9 Sa 222/87 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 21, zu I 1 der Gründe, m.w.N. zu der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte;… zum Schrifttum vgl. Hueck/von Hoyningen-Huene, 11. Aufl., KSchG, § 1 Rz 19O ff.;… KR-Becker, 3. Aufl., KSchG, § 1 Rz 194; Künzl, BB 1993, 1581;… Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 504, 731; Willemsen/Brune, DB 1988, 2304 ff.).Eine Kündigung wegen Pflichtverletzungen, die auf Alkoholabhängigkeit beruht, ist in der Regel sozialwidrig, weil dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Pflichtverletzung kein Schuldvorwurf zu machen ist (eingehend BAG Urteil vom 9. April 1987, aaO, zu B II 2 der Gründe).
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98
Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher …
Die durch das Berufungsgericht vorgenommene Würdigung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs ist nur beschränkt überprüfbar, nämlich lediglich darauf, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Urteil vom 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe).Überdies sind hier, soweit es sich um eine Suchtkrankheit handelt, geringere Anforderungen an die negative Gesundheitsprognose zu stellen (vgl. Senatsurteil vom 9. April 1987, aaO, zu B II der Gründe).
Ist eine neue Ursachenkette begründet, besagt die tatsächliche Krankheitsentwicklung nichts über die Richtigkeit der zum Kündigungszeitpunkt erstellten Prognose (Senatsurteil vom 9. April 1987, aaO, zu B III 3 der Gründe und Senatsurteil vom 29. April 1999 - 2 AZR 431/98 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
Dem Tatsachengericht kommt insoweit ein Beurteilungsspielraum zu, dessen Ausübung nur darauf überprüft wird, ob alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und in sich widerspruchsfrei gewürdigt sind (z.B. Senatsurteil vom 9. April 1987, aaO, unter B V 1 der Gründe).
- BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 32/11
Personenbedingte Kündigung - Alkoholsucht
An eine Kündigung, die auf ein Verhalten des Arbeitnehmers gestützt wird, das im Zusammenhang mit einer Alkoholsucht steht, sind grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie an krankheitsbedingte Kündigungen zu stellen (BAG 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - zu B II der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 18 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 18) .Alkoholabhängigkeit ist eine Krankheit; verstößt ein Arbeitnehmer infolge seiner Abhängigkeit gegen arbeitsvertragliche Pflichten, ist ihm zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung kein Schuldvorwurf zu machen (BAG 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - zu B II 2 der Gründe, aaO) .
- BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Wie der Senat jedoch schon in dem Urteil vom 9. April 1987 (- 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B III 3 der Gründe) klargestellt und im Urteil vom 6. September 1989 (- 2 AZR 118/89 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 27, zu B II 2 a und b der Gründe) bestätigt hat, kann die tatsächliche Entwicklung nach Kündigungsausspruch nicht berücksichtigt werden, wenn sie auf einem neuen Kausalverlauf beruht, der erst nach dem Kündigungszeitpunkt eingetreten ist.Maßgebend ist vielmehr, daß bei einem neuen Kausalverlauf die weitere tatsächliche Krankheitsentwicklung nichts über die objektive Richtigkeit der zum Kündigungszeitpunkt erstellten Prognose besagt (Urteil vom 9. April 1987, a.a.O., zu B III 3 der Gründe).
Die Umsetzungsmöglichkeit ist deshalb nicht erst im Rahmen der Interessenabwägung, sondern bereits in der zweiten Stufe noch beim Kündigungsgrund (erhebliche Beeinträchtigung) zu prüfen (vgl. Senatsurteile vom 9. April 1987, a.a.O., zu B IV 3 der Gründe sowie vom 2. November 1989 - 2 AZR 366/89 - nicht veröffentlicht, zu B IV 3 a und b der Gründe).
- BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89
Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit
Damit wird zum einen für die Beurteilung des Kündigungsgrundes auf den (angeblichen) Gesundheitszustand weit nach Zugang der Kündigung abgestellt, ohne zu prüfen, ob nicht insoweit ein neuer Kausalverlauf eingetreten ist, obwohl Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes die Zeit des Kündigungszugangs ist (vgl. BAGE 40, 361, 367 [BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 1 der Gründe; 42, 151, 168 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu C II der Gründe; Urteile vom 15. August 1984 - 7 AZR 536/82 - AP Nr. 16 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu III 2 der Gründe und vom 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu III 3, 4 der Gründe;… KR-Becker, 3. Aufl. § 1 KSchG Rz 156;… Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 1 Rz 75). - BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 123/99
Außerordentliche Kündigung wegen Alkoholismus
Ohnehin sind hier, da es sich um eine alkoholbedingte Suchtkrankheit handelt, geringere Anforderungen an die negative Gesundheitsprognose zu stellen (vgl. Senatsurteile vom 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit und vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien- …
Sie kann auch in einer bloßen Änderung der Lebensführung liegen, zu der sich der Arbeitnehmer bisher nicht bereitgefunden hat (im Anschluß an das Senatsurteil vom 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969).Schon in dem Urteil vom 9. April 1987 (- 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B III 3 der Gründe) hat der erkennende Senat daraufhin klargestellt, daß die tatsächliche Entwicklung nach Kündigungsausspruch nicht berücksichtigt werden könne, wenn ein neuer Kausalverlauf nach dem Kündigungszeitpunkt in Gang gesetzt werde.
Wie in dem dem Urteil vom 9. April 1987 (aaO) zugrundeliegenden Fall bedarf es auch für die Entscheidung des vorliegenden Falles keiner weiteren Auseinandersetzung mit den Bedenken des Siebten Senats.
- LAG Hamm, 13.01.2000 - 17 Sa 1712/99
Wirksamkeit außerordentlicher fristloser Kündigung ; Anwendbarkeit der für …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 Sa 506/09
Alkohol, Kündigung, Rückfall
Dazu kommt die Unfähigkeit zur Abstinenz; der Alkoholiker kann auf Alkohol nicht mehr verzichten (BAG, Urteil vom 9. April 1987 - 2 AZR 210/86).Eine von ihm nach Ausspruch der Kündigung durchgeführte Therapie und ihr Ergebnis können daher normalerweise nicht zur Korrektur der Prognose herangezogen werden (ausführlich dazu BAG, Urteil vom 9. April 1987 - 2 AZR 210/86).
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.08.2014 - 7 Sa 852/14
Kündigung - LKW-Fahrer - Pflichtverletzung im Zusammenhang mit Alkoholerkrankung
- LAG Hamm, 30.05.2006 - 12 Sa 2300/05
Ordentliche Kündigung wegen Alkoholsucht des Arbeitnehmers
- BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87
Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus …
- LAG Schleswig-Holstein, 24.07.2001 - 3 Sa 317/01
Krankheitsbedingte Kündigung - Alkoholabhängigkeit
- ArbG Cottbus, 23.02.2004 - 4 Ca 42/03
Wirksamkeit einer verhaltensbedingten außerordentlichen Arbeitgeberkündigung …
- BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 134/89
Änderungskündigung, fristlose: Alkoholabhängigkeit - Anhörung des Personalrats
- LAG Köln, 17.05.2010 - 5 Sa 1072/09
Krankheitsbedingte Kündigung bei Alkoholsucht; negative Prognose bei erfolglosen …
- BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 366/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien …
- BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 558/99
Krankheitsbedingte Kündigung wegen langanhaltender Krankheit
- LAG München, 10.05.2012 - 3 Sa 1134/11
Personenbedingte Kündigung, Alkoholerkrankung, erhebliche betriebliche …
- LAG Hamm, 17.03.1999 - 18 Sa 1750/98
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Alkoholabhängigkeit als …
- ArbG Emden, 28.10.2011 - 3 Ca 122/11
Fristlose Kündigung wegen Alkoholabhängigkeit - Rückfall - verhaltensbedingte …
- LAG Hamm, 18.02.2005 - 10 Sa 1524/04
außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Mitarbeiters wegen …
- LAG Hamm, 16.10.2000 - 17 Sa 822/99
Änderung des bisherigen Geburtsdatums eines ausländischen Arbeitnehmers - …
- LAG Hamm, 08.02.2005 - 19 Sa 2287/04
Kündigung wegen Trunksucht
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 32/19
Krankheitsbedingte Kündigung
- LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
- LAG Köln, 12.03.2002 - 1 Sa 1354/01
Chronische Spiel- und Alkoholsucht eines Arbeitnehmers als wichtiger und die …
- BAG, 13.12.1990 - 2 AZR 336/90
Kündigung, die im Zusammenhang mit dieser Alkoholsucht des Arbeitnehmers steht - …
- OLG Hamm, 12.01.1996 - 10 UF 538/94
Berufung des Unterhaltspflichtigen auf fehlende Leistungsfähigkeit wegen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 11 Sa 5/08
Krankheitsbedingte Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit - fehlende …
- BAG, 09.07.1998 - 2 AZR 201/98
- LAG Berlin, 31.10.1997 - 6 Sa 74/97
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Trunkenheitsfahrt eines …
- LAG München, 13.12.2005 - 8 Sa 739/05
Alkoholkrankheit als Kündigungsgrund
- LAG Hamm, 20.10.2003 - 19 Sa 1113/03
Anhörung des Betriebsrates bei krankheitsbedingter Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2008 - 2 Sa 612/07
Zur krankheitsbedingten Kündigung wegen Alkoholsucht - Voraussetzungen und …
- LAG Hamm, 01.03.2007 - 17 Sa 1503/06
Alkoholsucht, personenbedingte, verhaltensbedingte Kündigungsgründe, Nachschieben …
- ArbG Berlin, 13.02.2004 - 31 Ca 12306/03
- ArbG Wuppertal, 13.12.2007 - 1 Ca 1469/07
Fristlose Kündigung; Druckkündigung
- LAG Hamm, 07.11.2006 - 9 Sa 444/06
Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Mobbing
- BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 174/90
Urteil ohne Darstellung des Tatbestands - Maßgeblichkeit der Prüfung der sozialen …
- BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 667/87
Kündigung wegen des Betriebsübergangs - Berufung auf eine vereinbarte Schriftform …
- BAG, 13.12.1990 - 2 AZR 342/90
Wirksamkeit einer Kündigung wegen häufiger Krankheit und häufiger …
- LAG München, 29.10.1987 - 4 Sa 783/87
Unzulässiger Kündigungsverzicht bei Einstellung eines alkoholgefährdeten …
- ArbG Naumburg, 06.09.2007 - 1 Ca 956/07
Außerordentliche Kündigung wegen Alkoholsucht - Betriebliches …
- LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93
Betriebsrat: Anspruch auf Mitteilung tariflicher Kündigungsfristen durch den …
- LAG Düsseldorf, 04.05.1995 - 5 Sa 717/94
Krankheitsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigung auf geeignetem freien …
- LAG Köln, 27.10.2011 - 7 Sa 501/11
Personenbedingte Kündigung zur Wahrung der Arbeitssicherheit
- BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 335/90
- LAG Hamm, 23.05.2007 - 5 Sa 2044/06
Ordentliche Kündigung, Alkoholabhängigkeit, Suchterkrankung
- BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 251/95
- LAG Hessen, 11.03.1996 - 11 Sa 1471/95
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Kollegendiebstahls - verminderte …
- LAG Hessen, 23.10.1992 - 9 Sa 1598/91
Nichtigkeit einer ordentlichen Kündigung auf Grund mangelnder vorheriger Anhörung …
- LAG Baden-Württemberg, 26.10.2000 - 4 Sa 48/00
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen unentschuldigten …
- LAG Hamm, 08.05.1996 - 2 (17) Sa 989/94
Kündigung: krankheitsbedingte Kündigung
- LAG Hamm, 21.09.2007 - 7 Sa 916/07
Alkoholsucht, Therapiebereitschaft, negative Zukunftsprognose, ordentliche …
- LAG Hessen, 16.12.2004 - 11 Sa 119/04
Kündigung bei Drogenrückfall
- LAG Köln, 16.10.1998 - 12 (5) Sa 382/98
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Kündigung wegen unentschuldigten …