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   BSG, 31.05.1988 - 2 RU 62/87   

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BSG, 31.05.1988 - 2 RU 62/87 (https://dejure.org/1988,3977)
BSG, Entscheidung vom 31.05.1988 - 2 RU 62/87 (https://dejure.org/1988,3977)
BSG, Entscheidung vom 31. Mai 1988 - 2 RU 62/87 (https://dejure.org/1988,3977)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsveränderungen - Gepräge des Unternehmens - Überweisung an andere Berufsgenossenschaft - Maßgebliche Anhaltspunkte - Herstellungsweise der Erzeugnisse - Art des verwendeten Werkstoffes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 77
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.11.1961 - 2 RU 36/58

    Aufnahme eines Milchfuhrbetriebs in die gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus BSG, 31.05.1988 - 2 RU 62/87
    Ein bindend gewordener Aufnahmebescheid, der mit der materiellen Rechtslage nicht übereinstimme, erzeuge trotzdem Rechtswirkungen, die einer Verurteilung zur Berichtigung des Unternehmerverzeichnisses entgegenstehen könnten (BSGE 15, 282; 38, 188, 190).

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist seit Jahrzehnten anerkannt, daß die Änderung der Verhältnisse wesentlich sein muß (Schiedsstelle EuM 27, 213, 214; 30, 10, 11; BSGE 15, 282; 38, 187, 193; 49, 222, 226; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl, S 515; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 667 Anm 3 Buchst a).

    Es sollen nur solche nachhaltigen, wesentlichen Betriebsveränderungen zu einer Überweisung führen, die das Gepräge des Unternehmens grundlegend umgestaltet haben (BSGE 15, 282; 49, 222, 226; Brackmann aaO).

  • BSG, 30.10.1974 - 2 RU 42/73

    Unternehmerverzeichnis - Eintragung - Unrichtigkeit von Anfang an - Unrichtigkeit

    Auszug aus BSG, 31.05.1988 - 2 RU 62/87
    § 667 Abs. 1 RVO erfasse nur nachträgliche, dh seit der rechtsverbindlichen Eintragung in das Unternehmerverzeichnis (hier Eintragung der GmbH & Co KG, Bescheid vom 12. April 1978) eingetretene, wesentliche Änderungen eines Unternehmens (BSGE 38, 187).

    Ausgehend von § 664 Abs. 3 RVO hat das LSG zwar geprüft, ob die zum 1. Januar 1978 erfolgte Umschreibung des Unternehmers von Anfang an unrichtig war, was nach der zu dieser Vorschrift ergangenen Rechtsprechung zu bejahen ist, wenn die Eintragung aufgrund eines so gröblichen Irrtums erfolgte, daß die weitere Belassung des Betriebes bei der formal zuständig gewordenen BG der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung eindeutig zuwiderlaufen würde (BSGE 38, 187, 191).

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist seit Jahrzehnten anerkannt, daß die Änderung der Verhältnisse wesentlich sein muß (Schiedsstelle EuM 27, 213, 214; 30, 10, 11; BSGE 15, 282; 38, 187, 193; 49, 222, 226; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl, S 515; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 667 Anm 3 Buchst a).

  • BSG, 30.01.1975 - 2 RU 119/74

    Berufsgenossenschaft - Zuständigkeit - Steinbruchs-Berufsgenossenschaft -

    Auszug aus BSG, 31.05.1988 - 2 RU 62/87
    Betrachtet man diese Entscheidungen insgesamt und bezieht die Kriterien mit ein, die das Bundessozialgericht (BSG) für die erstmalige Bestimmung der berufgenossenschaftlichen Zuständigkeit für maßgeblich angesehen hat (BSGE 39, 112, 114), so muß sich die wesentliche Änderung der Betriebsverhältnisse - ausgehend von der für das betreffende Unternehmen zweckmäßigsten Unfall- und Krankheitsverhütung - maßgeblich auf die Herstellungsweise der Erzeugnisse beziehen.

    Dem Verwendungszweck der Erzeugnisse wird nur dann Bedeutung zukommen, wenn sich auch unter dem Gesichtspunkt der zweckmäßigsten Unfall- und Krankheitsverhütung kein Zuständigkeitsschwerpunkt feststellen läßt (vgl BSGE 39, 112, 114).

  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 67/77

    Blutspendedienst - Bundesausführungsbehörde - Unfallversicherung - Verwandtes

    Auszug aus BSG, 31.05.1988 - 2 RU 62/87
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist seit Jahrzehnten anerkannt, daß die Änderung der Verhältnisse wesentlich sein muß (Schiedsstelle EuM 27, 213, 214; 30, 10, 11; BSGE 15, 282; 38, 187, 193; 49, 222, 226; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl, S 515; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 667 Anm 3 Buchst a).

    Es sollen nur solche nachhaltigen, wesentlichen Betriebsveränderungen zu einer Überweisung führen, die das Gepräge des Unternehmens grundlegend umgestaltet haben (BSGE 15, 282; 49, 222, 226; Brackmann aaO).

  • BSG, 14.12.1967 - 2 RU 174/65

    Vorläufige Rente - Umwandlung in Dauerrente - Fehlendes ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BSG, 31.05.1988 - 2 RU 62/87
    Dies entspricht der allgemeinen Vorschrift des § 48 Abs. 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuches Verwaltungsverfahren - (SGB X) sowie der schon vor deren Inkrafttreten zum Leistungsrecht ergangenen Rechtsprechung (vgl BSGE 7, 215, 216; 27, 244; 55, 165; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl, Bd II, S 583a).
  • BSG, 23.06.1983 - 5a RKnU 2/82

    Aufhebung eines Verwaltungsaktes - Verletztenrente - Unfallversicherung -

    Auszug aus BSG, 31.05.1988 - 2 RU 62/87
    Dies entspricht der allgemeinen Vorschrift des § 48 Abs. 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuches Verwaltungsverfahren - (SGB X) sowie der schon vor deren Inkrafttreten zum Leistungsrecht ergangenen Rechtsprechung (vgl BSGE 7, 215, 216; 27, 244; 55, 165; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl, Bd II, S 583a).
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

    Zutreffend ist das Landessozialgericht (LSG) zunächst davon ausgegangen, daß die Frage, ob eine den Zuständigkeitswechsel begründende Änderung im Unternehmen vorliegt, nach den Verhältnissen zu beurteilen ist, die zum Zeitpunkt der Eintragung in das Kataster der Beklagten vorgelegen haben (s Urteile des Senats vom 26. Mai 1982 - 2 RU 70/80 - HVGBG Rundschreiben (RdSchr) VB 140/82 und vom 31. Mai 1988 - 2 RU 62/87 - HV-Info 1988, 1662 mwN).

    In der Rechtspr und im Schrifttum ist seit langem anerkannt, daß eine die Zuständigkeit der Beklagten berührende Änderung der Verhältnisse, auf die § 667 Abs. 1 Satz 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) als Voraussetzung für eine Unternehmerüberweisung abstellt, wesentlich sein muß (Schiedsstelle EuM Bd 27, 213, 214; BSGE 15, 282, 288/289; 49, 222, 226; BSG Urteil vom 31. Mai 1988 - 2 RU 62/87 - aaO; Brackmann, aaO S 515 mwN; Kasseler Komm-Ricke, § 667 Reichsversicherungsordnung (RVO) RdNr 2).

    Dies gilt für Zuständigkeitsabgrenzungen sowohl zwischen zwei BGen für Produktionsunternehmen (s BSG Urteil vom 31. Mai 1988 - 2 RU 62/87 - aaO) als auch zwischen einer solchen BG einerseits und einer BG für Handelsunternehmen andererseits.

    Damit steht das seit dem Jahre 1950 wesentlich veränderte Unternehmen der Klägerin seiner Eigenart nach der Beigeladenen als dem zuständigen Unfallversicherungsträger wesentlich näher als der Beklagten (s BSG Urteil vom 31. Mai 1988 - 2 RU 62/87 - aaO).

    Denn wie sich aus der Niederschrift über die mündliche Verhandlung am 24. Januar 1990 ergibt, hatte der Vertreter der Beklagten eine Abschrift des Urteils des BSG vom 31. Mai 1988 - 2 RU 62/87 - überreicht.

    Wird die vom Unternehmer beantragte Überweisung dagegen abgelehnt, so ist der Ablauf des Geschäftsjahres maßgebend, in dem der Antrag gestellt wurde (BSG Urteil vom 31. Mai 1988 - 2 RU 62/87 - aaO).

  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 31/97 R

    Zuständige Berufsgenossenschaft - Unternehmerwechsel - nachträgliche Änderung -

    Dies hat das BSG in seiner Entscheidung vom 31. Mai 1988 - 2 RU 62/87 - (NZA 1989, 77) herausgestellt.

    Die wesentliche Änderung im Unternehmen muß sich nach der Rechtsprechung (siehe vor allem BSG Urteil vom 31. Mai 1988 - NZA 1989, 77, 78) auf die Herstellungsweise der Erzeugnisse, die in Betracht kommenden Arbeitsvorgänge sowie die dabei benutzten Betriebseinrichtungen beziehen.

    Ein solcher Unternehmerwechsel und die dementsprechende Änderung des Unternehmerverzeichnisses ist für die Anwendung des § 136 Abs. 1 Satz 4 SGB VII ohne Bedeutung (vgl BSG Urteil vom 31. Mai 1988 - 2 RU 62/87 - NZS 1989, 37, 38).

  • BSG, 08.12.2022 - B 2 U 17/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Überweisung - Zuständigkeitsbescheid -

    Mit der Verwendung des Begriffs der grundlegenden Umgestaltung knüpft das Gesetz somit bewusst an das restriktive Verständnis des BSG an, das den Ausnahmecharakter von Betriebsüberweisungen - in der Tradition des Reichsversicherungsamtes (RVA) - stets hervorgehoben hat (vgl nur BSG Urteil vom 31.5.1988 - 2 RU 62/87 - juris RdNr 27) .

    Die wesentliche Änderung im Unternehmen muss sich auf die Herstellungsweise der Erzeugnisse, die in Betracht kommenden Arbeitsvorgänge sowie die dabei benutzten Betriebseinrichtungen beziehen (BSG Urteil vom 11.8.1998 - B 2 U 31/97 R - HVBG-Info 1998, 2757 = juris RdNr 30) und kann auch in der Be- bzw Verarbeitung anderer Rohstoffe erblickt werden (BSG Urteil vom 31.5.1988 - 2 RU 62/87 - HV-INFO 1988, 1662 = juris RdNr 27) .

    Bedeutsam ist dabei der Anteil der mit neuen Verfahren beschäftigten Arbeitnehmer, der Gefahrencharakter der überwiegend ausgeübten Tätigkeiten sowie die Frage, ob die Eigenart des Betriebes (zB mit einem Fabrikationszweig) in entscheidenden und sich auch deutlich ausprägenden Arbeitsvorgängen erhalten geblieben ist (BSG Urteil vom 31.5.1988 - 2 RU 62/87 - HV-INFO 1988, 1662 = juris RdNr 27) .

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 34/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Nur dann verbleibt das Unternehmen bei der ursprünglichen BG, weil es sich weiterhin um das zuvor erfasste Unternehmen handelt (BSG SozR 3-2200 § 664 Nr. 2, S 5 f) und allein eine Veränderung in der Person des Unternehmers auf die sachliche Zugehörigkeit keinen Einfluss hat (BSG, Urteil vom 31. Mai 1988 - 2 RU 62/87 = BG 1989, 38, 39 = NZA 1989, 77).
  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 11/98 R

    Berufsgenossenschaft - sachliche Zuständigkeit - Ausgliederung -

    Die sachliche Zuständigkeit einer gewerblichen BG richtet sich grundsätzlich nach Art und Gegenstand des Unternehmens (§ 646 Abs. 2 RVO), nicht dagegen nach der natürlichen oder juristischen Person des Unternehmers (vgl BSG Urteil vom 31. Mai 1988 - 2 RU 62/87 - NZA 1989, 77).

    Der die sachliche Zuständigkeit der BGen regelnde Bundesratsbeschluß vom 22. Mai 1885 (AN 143) ist daher weiterhin geltendes Recht (BSGE 39, 112, 113 = SozR 2200 § 646 Nr. 1; BSG Urteil vom 31. Mai 1988 - 2 RU 62/87 - HV-Info 1988, 1662).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - L 6 U 90/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Überweisungsanspruch gem § 136 SGB 7 -

    Das Unternehmen der Kläger steht nach Art und Gegenstand immer noch den sich aus dem Bundesratsbeschluss vom 22. Mai 1885 (AN 1885, 144) ergebenden Gewerbezweig "Verfertigung mathematischer, physikalischer und chemischer Instrumente und Apparate" am nächsten (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 31. Mai 1988 - 2 RU 62/87 -, juris, Rz. 29), wofür die Beklagte zuständig ist.
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 8/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständige Berufsgenossenschaft -

    Begrifflich ist sowohl nach der Regelung in der RVO in der bis zum 31. Dezember 1996 geltenden Fassung (§§ 646 ff RVO) als auch nach der des SGB VII (§§ 121 ff, 136 SGB VII) zwischen dem Unternehmen einerseits und dem Unternehmer andererseits zu unterscheiden (vgl zur RVO BSG Urteil vom 31. Mai 1988 - 2 RU 62/87 = NZA 1989, 77; vgl zum SGB VII BSG Urteil vom 11. August 1998 - B 2 U 31/97 R = HVBG-Info 1998, 2757).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 RU 23/92

    Anforderungen an die berufsgenossenschaftliche Zuordnung - Auswirkung einer

    Entsprechend dem die sachliche Zuständigkeit der BGen regelnden Bundesratsbeschluß vom 22. Mai 1885 (AN 143) als weiterhin geltendes Recht (BSGE 39, 112, 113; BSG Urteil vom 31. Mai 1988 - 2 RU 62/87 - HV-Info 1988, 1662; BSGE 71, 85, 86, jeweils mwN) und dem vom Reichsversicherungsamt (RVA) aufgestellten alphabetischen Verzeichnis der Gewerbezweige nach ihrer berufsgenossenschaftlichen Zugehörigkeit (Alphabetisches Verzeichnis, AN 1885, 254; 1886, 134; 1903, 404; 1906, 477; Handbuch der Unfallversicherung, Bd III, 1910, S 1 ff) war dieses Unternehmen zu Recht im Jahr 1927 in das Unternehmerverzeichnis der Rechtsvorgängerin der Beigeladenen, der Ziegelei-BG, aufgenommen und im Jahre 1947 - nach den bindenden Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) ohne weitere sachliche Prüfung - in das der Beigeladenen als deren Rechtsnachfolgerin übernommen worden.

    Zutreffend ist das LSG davon ausgegangen, daß die Frage, ob eine den Zuständigkeitswechsel begründende Änderung im Unternehmen vorliegt, nach den Verhältnissen zu beurteilen ist, die zum Zeitpunkt der maßgeblichen, dh die sachliche Zuständigkeit der BG betreffenden Entscheidung vorgelegen haben (BSG Urteil vom 31. Mai 1988 - 2 RU 62/87 - HV-Info 1988, 1662; BSGE 68, 205, 207 jmwN).

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist seit langem anerkannt, daß eine die Zuständigkeit der BG berührende Änderung der Verhältnisse, auf die § 667 Abs. 1 Satz 1 RVO als Voraussetzung für eine Unternehmensüberweisung abstellt, wesentlich sein muß (Schiedsstelle EuM Bd 27, 213, 214; BSGE 15, 282, 288/289; 49, 222, 226; BSG Urteil vom 31. Mai 1988 - 2 RU 62/87 - aaO; BSGE 68, 205, 207; Brackmann aaO S 515; KassKomm-Ricke, § 667 RVO RdNr 2).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 U 1754/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers -

    Eine (grundlegende) Neuregelung der Zuständigkeitsordnung ist seither nicht mehr vorgenommen worden (Quabach a.a.O. § 122 SGB VII, RdNr. 35), sodass die Beschlüsse des Bundesrates vom 21.05.1885 weiterhin geltendes Recht sind (dazu vgl. BSG 30.01.1975 - 2 RU 119/74 - BSGE 39, 112-118; BSG 04.05.1999 - B 2 U 11/98 R - SozR 3-2200 § 664 Nr. 2; BSG 13.10.1993 - 2 RU 23/92 - HV-INFO 1993, 2677-2685; BSG 31.05.1988 - 2 RU 62/87 - NZA 1989, 77-79 = BG 1989, 38-39).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2022 - L 21 U 221/19

    Anspruch auf Überweisung

    Das vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften im Jahr 1959 herausgegebene "Alphabetische Verzeichnis der Gewerbezweige mit Angabe der Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften" (unveränderter Nachdruck 1991, Verlag L. Düringshofen, Berlin) ist trotz seiner praktischen Bedeutung in dem Teil, in dem er von dem Bundesrats-Beschluß (aaO) abweicht, nicht als für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit verbindliche Fortschreibung anzusehen; diese ist gemäß § 646 Abs. 2 RVO vielmehr dem Verordnungsgeber vorbehalten (BSG Urteil vom 31. Mai 1988 - 2 RU 62/87 - in HV-Info 1988, 1662 und BG 1989, 38; BSG, Urteil vom 04. August 1992, 2 RU 5/91, juris Rn. 14 f.).

    Ähnlich wie bei der Erstzuweisung eines Unternehmens kommt es also darauf an, inwiefern sich, ausgehend von dem Gesichtspunkt der Prävention, die Herstellungsweise unter Einbeziehung der Arbeitsverfahren und der hauptsächlich verwendeten Materialien grundlegend und nicht nur vorübergehend verändert hat (BSG, 11.08.1998, 2 U 31/97, HVBG-Info 1998 S. 2757; BSG, 13.10.1993, 2 RU 23/92, HVBG-Info 1993 S. 2677; BSG, 19.03.1991, 2 RU 33/90,BSGE 68, S. 205, 207 m. w. N.; BSG, 31.05.1988, 2 RU 62/87, HVBG-Info 1988 S. 1662; Diel in: Hauck/Noftz, SGB, Stand 05/18, § 136 SGB VII , Rn. 35).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2005 - L 17 U 20/04

    Überweisung eines Unternehmens an die zutändige Berufsgenossenschaft durch den

  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 5/91

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit - Selbständiger Grafik-Designer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2022 - L 3 U 81/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - Widerspruch - formunwirksame

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - L 15 U 139/03

    Überweisung eines Unternehmens von der beklagten Berufsgenossenschaft für

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - L 3 U 208/18

    Überweisung - rückwirkende - Antragstellung - eindeutiger Widerspruch -

  • SG Fulda, 07.03.2013 - S 4 U 94/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Rechtmäßigkeit eines Zuständigkeits- und

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2006 - L 9 U 73/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2006 - L 9 U 49/06
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