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   BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90   

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https://dejure.org/1991,428
BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90 (https://dejure.org/1991,428)
BAG, Entscheidung vom 16.08.1991 - 2 AZR 241/90 (https://dejure.org/1991,428)
BAG, Entscheidung vom 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 (https://dejure.org/1991,428)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung eines Schwerbehinderten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    SchwbG 1986 § 15, §§ 2, 3, 4; SGB X §§ 44, 48, 49; ZPO §§ 516, 552, 554; ArbGG 1979 § 9 Abs. 5 Satz 4
    Kündigung eines Schwerbehinderten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 23
  • BB 1991, 2228
  • DB 1992, 98
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 10/82

    Schwerbehinderte - Kündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90
    In dem dem Senatsurteil vom 30. Juni 1983 (BAGE 43, 148 = AP Nr. 11 zu § 12 SchwbG) zugrundeliegenden Fall war im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ein die Schwerbehinderteneigenschaft verneinender Bescheid des Versorgungsamtes ergangen und nach Zugang der Kündigung unanfechtbar und bestandskräftig und damit das Anerkennungsverfahren formell beendet worden.

    Der Grundsatz, daß dem Schwerbehinderten der besondere Kündigungsschutz nur zugute kommt, wenn er im Zeitpunkt der Kündigung wenigstens ein Feststellungsverfahren nach § 4 SchwbG 1986 eingeleitet hat, beruht auf folgenden Erwägungen (vgl. BAGE 43, 148 = AP, aaO):.

    Für den Fall der Rücknahme eines die Schwerbehinderteneigenschaft verneinenden, bestandskräftig gewordenen, aber rechtswidrig erlassenen Bescheids des Versorgungsamtes nach § 44 SGB X hat der erkennende Senat in dem Urteil BAGE 43, 148, 159 f. (= AP, aaO, zu B III 2 d der Gründe) das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes ausdrücklich auf den Fall beschränkt, daß das Rücknahmeverfahren noch innerhalb der einmonatigen Regelfrist anhängig gemacht und der Arbeitgeber hiervon unterrichtet wird.

    Der Arbeitnehmer hat danach nur einen Rechtsanspruch auf Abänderung des Bescheids mit Wirkung für die Zukunft, aber auch Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über eine Abänderung des Bescheids für die Vergangenheit (vgl. BAGE 43, 148, 155 ff. = AP, aaO, zu B II der Gründe, m.w.N.).

  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 129/84

    Unterzeichnung der Beschwerdeschrift durch einen nicht zugelassenen Anwalt

    Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90
    Es ist nur ein Rechtsmittel anhängig (BAG Beschluß vom 13. September 1972 - 2 AZR 32/71 - AP Nr. 8 zu § 519 b ZPO; BGH Beschluß vom 10. Juli 1985 - IV b ZB 129/84 -, VersR 1985, 1156).
  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71

    Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90
    Es ist nur ein Rechtsmittel anhängig (BAG Beschluß vom 13. September 1972 - 2 AZR 32/71 - AP Nr. 8 zu § 519 b ZPO; BGH Beschluß vom 10. Juli 1985 - IV b ZB 129/84 -, VersR 1985, 1156).
  • BAG, 14.09.1984 - 7 AZR 528/83

    Rechtsmittelfrist - Rechtsmittelbelehrung - Jahresfrist

    Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90
    Im arbeitsgerichtlichen Verfahren beginnt mit Ablauf der Fünf-Monatsfrist der §§ 516, 552 ZPO nicht die Berufungs- bzw. Revisionsfrist, sondern wegen des Fehlens der vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung die Jahresfrist des § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG(BAG Urteil vom 14. September 1984 - 7 AZR 528/83 - AP Nr. 3 zu § 9 ArbGG 1979).
  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 8/89

    Schwerbehinderteneigenschaft: Mitteilung an den Arbeitgeber - Frist

    Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90
    Allerdings ist der Arbeitnehmer gehalten, dem Arbeitgeber innerhalb einer Regelfrist von einem Monat nach Zugang der Kündigung Mitteilung von dem Bescheid oder der Antragstellung zu machen, wenn nicht der Sonderkündigungsschutz verwirken soll (BAGE 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG; Senatsurteil vom 31. August 1989 - 2 AZR 8/89 - AP Nr. 16 zu § 12 SchwbG).
  • BSG, 17.12.1975 - 2 RU 35/75

    Rechtswidrigkeit eines Bescheids - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Festsetzung -

    Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90
    Die Erhöhung des GdB um 10 % von 40 % auf 50 % stellt auch eine wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse im Sinn des § 48 Abs. 1 SGB X dar (Schröder-Printzen/ Wiesner, aaO, § 48 Anm. 3.3; BSGE 41, 99).
  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 8/90

    Mitteilung der Schwerbehinderteneigenschaft an Vertreter des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90
    Diese Grundsätze sind, wie der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmten Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - entschieden und auch das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, auch nach Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes vom 26. August 1986 (BGBl. I, S. 1110) für das Schwerbehindertengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 1986 (BGBl. I, S 1421; künftig: SchwbG 1986) weiter anzuwenden.
  • BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 469/78

    Sonderkündigungsschutz - Geltendmachung - Schwerbehinderteneigenschaft

    Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90
    Dies gilt auch dann, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung zunächst ein die Schwerbehinderung verneinender Bescheid des Versorgungsamtes ergangen war, das Versorgungsamt jedoch nach Zugang der Kündigung auf einen rechtzeitig erhobenen Widerspruch des Arbeitnehmers durch Abhilfebescheid die Schwerbehinderung anerkannt und der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer innerhalb der Regelfrist von einem Monat nach Zugang der Kündigung hiervon unterrichtet wird (Senatsurteil vom 19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP Nr. 5 zu § 12 SchwbG).
  • BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76

    Kündigungsvorschriften für Schwerbehinderte: ungeregelte Fälle

    Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90
    Allerdings ist der Arbeitnehmer gehalten, dem Arbeitgeber innerhalb einer Regelfrist von einem Monat nach Zugang der Kündigung Mitteilung von dem Bescheid oder der Antragstellung zu machen, wenn nicht der Sonderkündigungsschutz verwirken soll (BAGE 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG; Senatsurteil vom 31. August 1989 - 2 AZR 8/89 - AP Nr. 16 zu § 12 SchwbG).
  • BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 32/80

    Revisionzulassung in einem Kündigungsrechtsstreit

    Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90
    Mit dem Hinweis auf eine nach § 4 SchwbG 1986 beantragte Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft ist eine kündigungsrechtliche Warnfunktion für den Arbeitgeber verbunden (vgl. BAGE 39, 112, 116 f. = AP Nr. 8 zu § 12 SchwbG, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 26.02.1959 - 2 AZR 141/56

    Unrichtige Streitwertneufestsetzung - Bindungswirkung - Statthaftigkeit einer

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BVerwGE 12, 284 ; 20, 117 ; 56, 220 ; 64, 318 ; 78, 101 ; BSGE 59, 111 sowie BAG, Urteil vom 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 - <NZA 1992, 23/24>).
  • BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Im arbeitsgerichtlichen Verfahren beginnt mit der Fünf-Monats-Frist der §§ 516, 552 ZPO nicht die Berufungs- bzw. Revisionsfrist, sondern wegen des Fehlens der vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung die Jahresfrist des § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG (BAG Urteil vom 29. April 1983, BAGE 42, 303, 309 = AP Nr. 2 zu § 9 ArbGG 1979, zu 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 - AP Nr. 2 zu § 15 SchwbG 1986, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 612/00

    Kündigung eines Schwerbehinderten vor Antragstellung beim Versorgungsamt

    Voraussetzung des Sonderkündigungsschutzes nach § 15 SchwbG ist, daß vor Zugang der Kündigung entweder ein Bescheid über die Schwerbehinderteneigenschaft ergangen ist oder der Schwerbehinderte jedenfalls einen entsprechenden Anerkennungsantrag beim Versorgungsamt gestellt hat (Bestätigung der ständigen Senatsrechtsprechung, zuletzt 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 - AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 2 = EzA SchwbG 1986 § 15 Nr. 5).

    Voraussetzung ist vielmehr nach ständiger Rechtsprechung des Senats, daß vor Zugang der Kündigung ein Bescheid über die Schwerbehinderteneigenschaft ergangen ist oder jedenfalls ein entsprechender Antrag gestellt ist (vgl. beispielsweise 17. Februar 1977 - 2 AZR 687/75 - AP SchwbG § 12 Nr. 1 = EzA SchwbG § 12 Nr. 2; 20. Oktober 1977 - 2 AZR 770/76 - BAGE 29, 331; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141; 30. Juni 1983 - 2 AZR 10/82 - BAGE 43, 148; 31. August 1989 - 2 AZR 8/89 - AP SchwbG § 12 Nr. 16 = EzA SchwbG 1986 Nr. 1; 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - und 16. August 1991-- 2 AZR 241/90 - AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 1 und 2 = EzA SchwbG 1986 § 15 Nr. 3 und 5).

    Der Arbeitnehmer muß sich dann aber innerhalb einer Regelfrist von einem Monat gegenüber dem Arbeitgeber auf das Feststellungsverfahren berufen, weil das Gebot der Rechtssicherheit im Kündigungsrecht eine zeitliche Begrenzung auch bei der Geltendmachung des Kündigungsschutzes durch den Arbeitnehmer erfordert (st. Rspr. des Senats, zuletzt 16. August 1991 aaO).

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