Rechtsprechung
BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Kündigung eines Schwerbehinderten
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Kündigung eines Schwerbehinderten
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
SchwbG 1986 § 15, §§ 2, 3, 4; SGB X §§ 44, 48, 49; ZPO §§ 516, 552, 554; ArbGG 1979 § 9 Abs. 5 Satz 4
Kündigung eines Schwerbehinderten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Kündigung eines Schwerbehinderten
Verfahrensgang
- ArbG München, 27.07.1988 - 22 Ca 2079/88
- LAG München, 18.12.1989 - 4 Sa 88/88
- LAG München, 18.12.1989 - 4 Sa 881/88
- BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90
- LAG München, 25.09.1998 - 11 Sa 1326/97
- BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 843/98
- LAG München, 01.08.2000 - 5 Sa 429/00
- LAG München, 13.12.2000 - 5 Sa 429/00
- BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01
Papierfundstellen
- NZA 1992, 23
- BB 1991, 2228
- DB 1992, 98
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 10/82
Schwerbehinderte - Kündigungsschutz
Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90
In dem dem Senatsurteil vom 30. Juni 1983 (BAGE 43, 148 = AP Nr. 11 zu § 12 SchwbG) zugrundeliegenden Fall war im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ein die Schwerbehinderteneigenschaft verneinender Bescheid des Versorgungsamtes ergangen und nach Zugang der Kündigung unanfechtbar und bestandskräftig und damit das Anerkennungsverfahren formell beendet worden.Der Grundsatz, daß dem Schwerbehinderten der besondere Kündigungsschutz nur zugute kommt, wenn er im Zeitpunkt der Kündigung wenigstens ein Feststellungsverfahren nach § 4 SchwbG 1986 eingeleitet hat, beruht auf folgenden Erwägungen (vgl. BAGE 43, 148 = AP, aaO):.
Für den Fall der Rücknahme eines die Schwerbehinderteneigenschaft verneinenden, bestandskräftig gewordenen, aber rechtswidrig erlassenen Bescheids des Versorgungsamtes nach § 44 SGB X hat der erkennende Senat in dem Urteil BAGE 43, 148, 159 f. (…= AP, aaO, zu B III 2 d der Gründe) das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes ausdrücklich auf den Fall beschränkt, daß das Rücknahmeverfahren noch innerhalb der einmonatigen Regelfrist anhängig gemacht und der Arbeitgeber hiervon unterrichtet wird.
Der Arbeitnehmer hat danach nur einen Rechtsanspruch auf Abänderung des Bescheids mit Wirkung für die Zukunft, aber auch Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über eine Abänderung des Bescheids für die Vergangenheit (vgl. BAGE 43, 148, 155 ff. = AP, aaO, zu B II der Gründe, m.w.N.).
- BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 129/84
Unterzeichnung der Beschwerdeschrift durch einen nicht zugelassenen Anwalt
Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90
Es ist nur ein Rechtsmittel anhängig (BAG Beschluß vom 13. September 1972 - 2 AZR 32/71 - AP Nr. 8 zu § 519 b ZPO; BGH Beschluß vom 10. Juli 1985 - IV b ZB 129/84 -, VersR 1985, 1156). - BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71
Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung
Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90
Es ist nur ein Rechtsmittel anhängig (BAG Beschluß vom 13. September 1972 - 2 AZR 32/71 - AP Nr. 8 zu § 519 b ZPO; BGH Beschluß vom 10. Juli 1985 - IV b ZB 129/84 -, VersR 1985, 1156).
- BAG, 14.09.1984 - 7 AZR 528/83
Rechtsmittelfrist - Rechtsmittelbelehrung - Jahresfrist
Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren beginnt mit Ablauf der Fünf-Monatsfrist der §§ 516, 552 ZPO nicht die Berufungs- bzw. Revisionsfrist, sondern wegen des Fehlens der vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung die Jahresfrist des § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG(BAG Urteil vom 14. September 1984 - 7 AZR 528/83 - AP Nr. 3 zu § 9 ArbGG 1979). - BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 8/89
Schwerbehinderteneigenschaft: Mitteilung an den Arbeitgeber - Frist
Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90
Allerdings ist der Arbeitnehmer gehalten, dem Arbeitgeber innerhalb einer Regelfrist von einem Monat nach Zugang der Kündigung Mitteilung von dem Bescheid oder der Antragstellung zu machen, wenn nicht der Sonderkündigungsschutz verwirken soll (BAGE 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG; Senatsurteil vom 31. August 1989 - 2 AZR 8/89 - AP Nr. 16 zu § 12 SchwbG). - BSG, 17.12.1975 - 2 RU 35/75
Rechtswidrigkeit eines Bescheids - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Festsetzung - …
- BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 8/90
Mitteilung der Schwerbehinderteneigenschaft an Vertreter des Arbeitgebers
Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90
Diese Grundsätze sind, wie der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmten Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - entschieden und auch das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, auch nach Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes vom 26. August 1986 (BGBl. I, S. 1110) für das Schwerbehindertengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 1986 (BGBl. I, S 1421; künftig: SchwbG 1986) weiter anzuwenden. - BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 469/78
Sonderkündigungsschutz - Geltendmachung - Schwerbehinderteneigenschaft
Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90
Dies gilt auch dann, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung zunächst ein die Schwerbehinderung verneinender Bescheid des Versorgungsamtes ergangen war, das Versorgungsamt jedoch nach Zugang der Kündigung auf einen rechtzeitig erhobenen Widerspruch des Arbeitnehmers durch Abhilfebescheid die Schwerbehinderung anerkannt und der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer innerhalb der Regelfrist von einem Monat nach Zugang der Kündigung hiervon unterrichtet wird (Senatsurteil vom 19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP Nr. 5 zu § 12 SchwbG). - BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76
Kündigungsvorschriften für Schwerbehinderte: ungeregelte Fälle
Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90
Allerdings ist der Arbeitnehmer gehalten, dem Arbeitgeber innerhalb einer Regelfrist von einem Monat nach Zugang der Kündigung Mitteilung von dem Bescheid oder der Antragstellung zu machen, wenn nicht der Sonderkündigungsschutz verwirken soll (BAGE 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG; Senatsurteil vom 31. August 1989 - 2 AZR 8/89 - AP Nr. 16 zu § 12 SchwbG). - BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 32/80
Revisionzulassung in einem Kündigungsrechtsstreit
Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90
Mit dem Hinweis auf eine nach § 4 SchwbG 1986 beantragte Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft ist eine kündigungsrechtliche Warnfunktion für den Arbeitgeber verbunden (vgl. BAGE 39, 112, 116 f. = AP Nr. 8 zu § 12 SchwbG, zu II 2 der Gründe). - BAG, 26.02.1959 - 2 AZR 141/56
Unrichtige Streitwertneufestsetzung - Bindungswirkung - Statthaftigkeit einer …
- BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90
Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines …
Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BVerwGE 12, 284 ; 20, 117 ; 56, 220 ; 64, 318 ; 78, 101 ; BSGE 59, 111 sowie BAG, Urteil vom 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 - <NZA 1992, 23/24>). - BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93
Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren beginnt mit der Fünf-Monats-Frist der §§ 516, 552 ZPO nicht die Berufungs- bzw. Revisionsfrist, sondern wegen des Fehlens der vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung die Jahresfrist des § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG (BAG Urteil vom 29. April 1983, BAGE 42, 303, 309 = AP Nr. 2 zu § 9 ArbGG 1979, zu 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 - AP Nr. 2 zu § 15 SchwbG 1986, zu I 3 der Gründe). - BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 612/00
Kündigung eines Schwerbehinderten vor Antragstellung beim Versorgungsamt
Voraussetzung des Sonderkündigungsschutzes nach § 15 SchwbG ist, daß vor Zugang der Kündigung entweder ein Bescheid über die Schwerbehinderteneigenschaft ergangen ist oder der Schwerbehinderte jedenfalls einen entsprechenden Anerkennungsantrag beim Versorgungsamt gestellt hat (Bestätigung der ständigen Senatsrechtsprechung, zuletzt 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 - AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 2 = EzA SchwbG 1986 § 15 Nr. 5).Voraussetzung ist vielmehr nach ständiger Rechtsprechung des Senats, daß vor Zugang der Kündigung ein Bescheid über die Schwerbehinderteneigenschaft ergangen ist oder jedenfalls ein entsprechender Antrag gestellt ist (vgl. beispielsweise 17. Februar 1977 - 2 AZR 687/75 - AP SchwbG § 12 Nr. 1 = EzA SchwbG § 12 Nr. 2; 20. Oktober 1977 - 2 AZR 770/76 - BAGE 29, 331; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141; 30. Juni 1983 - 2 AZR 10/82 - BAGE 43, 148; 31. August 1989 - 2 AZR 8/89 - AP SchwbG § 12 Nr. 16 = EzA SchwbG 1986 Nr. 1; 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - und 16. August 1991-- 2 AZR 241/90 - AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 1 und 2 = EzA SchwbG 1986 § 15 Nr. 3 und 5).
Der Arbeitnehmer muß sich dann aber innerhalb einer Regelfrist von einem Monat gegenüber dem Arbeitgeber auf das Feststellungsverfahren berufen, weil das Gebot der Rechtssicherheit im Kündigungsrecht eine zeitliche Begrenzung auch bei der Geltendmachung des Kündigungsschutzes durch den Arbeitnehmer erfordert (st. Rspr. des Senats, zuletzt 16. August 1991 aaO).
- BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auf die vom Landesarbeitsgericht zugelassene Revision hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 16. August 1991 (- 2 AZR 241/90 -) das Urteil des Berufungsgerichts wegen fehlenden Sonderkündigungsschutzes nach § 15 SchwbG aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. - BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99
Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen …
Der Arbeitgeber soll von einem objektiv bestimmbaren Zeitpunkt an darauf vertrauen können, daß die Wirksamkeit der Kündigung nicht mehr wegen einer ihm nicht bekannten Schwerbehinderung in Zweifel gezogen werden kann (Senat 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 1 = EzA SchwbG 1986 § 15 Nr. 3, zu I 3 a der Gründe mwN; im Anschluß daran BAG 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 - AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 2 = EzA SchwbG 1986 § 15 Nr. 5, zu II 1 der Gründe; BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134, zu II 2 der Gründe). - BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 624/96
Freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer im Außendienst Anforderung an …
Dies erfordert eine konkrete Darlegung der Gründe, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (BAG Urteil vom 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 - AP Nr. 2 zu § 15 SchwbGG 1986). - LAG Düsseldorf, 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04
Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei laufendem Antragsverfahren …
Schließlich hat auch das Bundesarbeitsgericht in der Rechtsprechung zum Schwerbehindertengesetz (BAG vom 16.08.1991 - 2 AZR 241/90 - NZA 1992, 23, 24) den besonderen Schwerbehindertenschutz auch dann gelten lassen, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung zunächst ein die Schwerbehinderung verneinender Bescheid des Versorgungsamtes ergangen war, das Versorgungsamt jedoch nach Zugang der Kündigung auf einen rechtzeitig erhobenen Widerspruch des Arbeitnehmers durch Abhilfebescheid die Schwerbehinderung anerkannt und der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer innerhalb der Regelfrist von einem Monat nach Zugang der Kündigung hiervon unterrichtet wurde.Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügt es, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber von einem vor Zugang der Kündigung gestellten Antrag bzw. Verschlimmerungsantrag binnen eines Monats nach Zugang in Kenntnis setzt (vgl. BAG vom 16.08.1991 - 2 AZR 241/90 - NZA 1992, 93; BAG vom 07.03.2002 - 2 AZR 612/00 - NZA 2002, 1145/1146).
- LAG Düsseldorf, 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05
Kündigung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin bei Feststellung der …
Diese Grundsätze sind auch nach Inkrafttreten des 1. Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes vom 26.08.1986 für das Schwerbehindertengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.08.1986 weiter anzuwenden (so BAG, Urteil vom 16.08.1991 - 2 AZR 241/90 - AP Nr. 2 zu § 15 SchwbG 1986 m. w. N.).Der Grundsatz, dass dem Schwerbehinderten der Kündigungsschutz auch zugute kommt, wenn er im Zeitpunkt der Kündigung wenigstens ein Feststellungsverfahren nach § 4 SchwbG 1986 eingeleitet hat, beruht nach dem Urteil des BAG vom 16.08.1991 (a. a. O.) auf folgenden Erwägungen:.
- BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 6/93
Gleichbehandlung universitärer Lehrkräfte
sondern - wegen des Fehlens der gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung - die Jahresfrist des § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG (BAG Urteil vom 29. April 1983 - 7 AZR 148/81 - BAGE 42, 303, 309 = AP Nr. 2 zu § 9 ArbGG 1979, zu 3 a der Gründe; Urteil vom 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 - AP Nr. 2 zu § 15 SchwbG 1986, zu I 3 der Gründe). - BAG, 27.11.2002 - 7 AZR 655/01
Tarifvertragliche Altersgrenze für Piloten
Dazu ist die konkrete Darlegung der Gründe erforderlich, aus denen das angefochtene Urteil fehlerhaft sein soll (st. Rspr., vgl. etwa BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 - BAGE 87, 41 = AP ZPO § 554 Nr. 30; 7. Juli 1999 - 10 AZR 575/98 - AP ZPO § 554 Nr. 32 = EzA ZPO § 554 Nr. 8; 13. April 2000 - 2 AZR 173/99 - nv.; 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 - AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 2 = EzA SchwbG 1986 § 15 Nr. 5; 15. Mai 2002 - 4 AZR 280/01 - nv.). - BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 471/92
Reisekostenerstattung im Versicherungsaußendienst - Rechtsmittelfrist im …
- BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91
Hauptfürsorgestelle, Prüfungsmaßstab im Zustimmungsverfahren zur beabsichtigten …
- LAG Düsseldorf, 18.03.1999 - 11 Sa 1950/98
Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen …
- LAG Hessen, 08.01.2013 - 13 Sa 929/12
Verhaltensbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers mit dem Asperger-Syndrom; …
- BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 688/92
Kündigung nach Einigungsvertrag - Schwerbehindertenschutz
- LAG München, 25.09.1998 - 11 Sa 1326/97
Nichtigkeitsklage wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2007 - 9 Sa 411/07
Zum Schriftformerfordernis bei einer Eigenkündigung - Bedeutung der Bestätigung …
- BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 743/93
Rechtsmittelbelehrung bei verspäteter Urteilsabsetzung
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2009 - 9 Sa 35/09
Betriebsbedingte Kündigung - Umsatzrückgang - Darlegungslast
- ArbG Berlin, 13.07.2005 - 86 Ca 24618/04
Diskriminierung; Behinderung; Einstellung; Entschädigungsanspruch …
- ArbG Frankfurt/Main, 27.08.2002 - 18 Ca 3919/00
Deklatorische Funktion der Feststellung des Grades einer Behinderung - Zustimmung …
- BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 173/99
Unzulässige Revision
- LAG München, 09.09.2009 - 10 Sa 88/99
Urlaubsabgeltung Schwerbehindertenurlaub 1987, 1988; Berechnung eines tariflichen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2006 - 8 Sa 339/06
Betriebsübergang: Übernahme der Kernbelegschaft
- BAG, 06.08.1997 - 2 AZB 17/97
Berufungsfrist
- BSG, 30.06.1994 - 11 BAr 139/93
Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Zustimmung der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2012 - 6 Sa 396/11
Übertragung des Urlaubsanspruchs nach § 11 MTV-Einzelhandel RP - Entstehen des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2009 - 9 Sa 648/08
Sittenwidrigkeit einer Lohnvereinbarung über einen Stundenlohn in Höhe von 2,50 …
- BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 419/01
Revisionsbegründung - Auseinandersetzung mit dem Berufungsurteil
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2007 - 9 Sa 18/07
Schadenersatzanspruch aus Arbeitsvertrag: Anspruch des Arbeitgebers bei …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2006 - 8 Sa 338/06
Ordentliche Kündigung: Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei Abschluss von neuen …
- BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 546/00
Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen des angefochtenen Urteils in der …
- BSG, 14.03.1994 - 11 BAr 139/93
Rechtsschutzbedürfnis - Schwerbehinderter - Gleichgestellter - Inanspruchnahme …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2006 - 8 Sa 279/06
Arbeitsverhältnis: Anspruch auf Annahmeverzugslohn
- BAG, 25.01.1995 - 10 AZR 173/94
Tarifliche Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Tarifliche Voraussetzungen für …
- BAG, 06.12.1994 - 9 AZR 406/94
Wahrung der einmonatigen Revisionsfrist auf Grund der Hemmung des Laufs der …
- BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 345/94
Unzulässigkeit der Revision wegen Verfristung - Verwerfung der Revision wegen …
- ArbG Mainz, 14.01.2003 - 2 Ca 87/02
Kündigung bei dauerhafter Erkrankung berechtigt - Krankheitsprognose
- ArbG Frankfurt/Main, 20.12.2005 - 18 Ca 10229/04
Kündigung - Rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft - …
- ArbG Düsseldorf, 11.05.2005 - 10 Ca 610/05
Noch nicht erfolgte Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft - Geltung des …