Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin, 09.10.1991

Rechtsprechung
   LAG Berlin, 09.10.1991 - 8 Sa 35/91, 8 Sa 55/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4555
LAG Berlin, 09.10.1991 - 8 Sa 35/91, 8 Sa 55/91 (https://dejure.org/1991,4555)
LAG Berlin, Entscheidung vom 09.10.1991 - 8 Sa 35/91, 8 Sa 55/91 (https://dejure.org/1991,4555)
LAG Berlin, Entscheidung vom 09. Oktober 1991 - 8 Sa 35/91, 8 Sa 55/91 (https://dejure.org/1991,4555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BeschFG § 2 Abs. 1, § 6; BGB § 134; VBL-Satzung § 26 Abs. 1 b) aa), Versorgungs-TV § 5b) aa)
    Betriebliche Altersversorgung: Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Teilzeitbeschäftigte; Zusatzversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; Kommunale Verwaltungen und Betriebe; Schadensersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung - Teilzeitbeschäftigte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 423 (Ls.)
  • DB 1992, 846
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 553/91

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung - Teilzeitbeschäftigte

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 9. Oktober 1991 - 8 Sa 35/91 und 8 Sa 55/91 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 11.03.1994 - 10 Sa 1296/93

    Urlaubsgeld; Tarifvertrag; Tarifliche Zuwendung; Verfassungsmäßigkeit;

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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 09.10.1991 - 8 Sa 55/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,12986
LAG Berlin, 09.10.1991 - 8 Sa 55/91 (https://dejure.org/1991,12986)
LAG Berlin, Entscheidung vom 09.10.1991 - 8 Sa 55/91 (https://dejure.org/1991,12986)
LAG Berlin, Entscheidung vom 09. Oktober 1991 - 8 Sa 55/91 (https://dejure.org/1991,12986)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilzeitbeschäftigte; Gleichstellung; Gleichbehandlung; Tarifvertrag; Zusatzversorgung; Schadensersatz; Öffentlicher Dienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 423
  • DB 1992, 846
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen

    Auszug aus LAG Berlin, 09.10.1991 - 8 Sa 55/91
    im übrigen zur verschuldensunabhängigen Haftung bei objektivem Verstoß gegen ein Diskriminierungverbot EuGH-Urteil vom 8.11.1990, DB 1991 S. 286 = NJW 1991 S. 628 f.
  • BAG, 12.12.1990 - 5 AZR 618/89

    Die Ausschlussfrist des § 70 Bundesangestelltentarif (BAT) - Eintritt der

    Auszug aus LAG Berlin, 09.10.1991 - 8 Sa 55/91
    BAG-Urteil vom 15.11.1990, DB 1991 S. 860 und vom 12.12.1990 - 5 AZR 618/89.
  • BAG, 10.01.1990 - 5 AZR 11/89
    Auszug aus LAG Berlin, 09.10.1991 - 8 Sa 55/91
    Beschluß vom 29.8.1989, a.a.O. und Urteil vom 10.1.1990 - 5 AZR 11/89.
  • LAG Hamm, 12.02.1993 - 10 Sa 1337/92

    Teilzeit; Zusatzversorgung; Gleichbehandlungsgrundsatz

    Das Verbot einer unsachlich benachteiligenden Regelung von Teilzeitarbeitnehmern beruht schon auf Art. 3 Abs. 1 GG (BAG, Urteil vom 29.08.1989, AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985 = AR-Blattei "Teilzeitarbeit" Entscheidung 22 = NZA 1990, 37 = DB 1989, 2338 ; BAG, Urteil vom 28.07.1992, aaO.; LAG Berlin, Urteil vom 09.10.1991, NZA 1992, 423 ; Hanau, NZA 1984, 345, 346).

    So wie der Zuverdienst den Lebensstandard im aktiven Arbeitsleben beeinflußt, dient auch die geringere Zusatzversorgung zusätzlich der Erhaltung dieses Lebensstandards im Ruhestand (BAG, Urteil vom 23.01.1990, AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung = AR-Blattei "Betriebliche Altersversorgung" Entscheidung 236 = NZA 1990, 778 ; BAG, Urteil vom 28.07.1992, aaO. - unter B I 3 c) [3] der Grunde; LAG Berlin, Urteil vom 09.10.1991, NZA 1992, 423 ) Hieraus folgt auch, daß der unterschiedliche Umfang der Arbeitsleistung allein kein ausreichender sachlicher Grund ist, wie die Beklagte meint, Teilzeitarbeitnehmer von vornherein vollkommen von betrieblichen Versorgungsleistungen auszunehmen, die Vollzeitmitarbeitern zugestanden werden (BAG, Urteil vom 06.04.1982, AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung = AR-Blattei "Betriebliche Altersversorgung" Entscheidung 96).

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