Weitere Entscheidung unten: LAG Nürnberg, 07.02.1992

Rechtsprechung
   BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 519/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5381
BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 519/90 (https://dejure.org/1991,5381)
BAG, Entscheidung vom 16.08.1991 - 2 AZR 519/90 (https://dejure.org/1991,5381)
BAG, Entscheidung vom 16. August 1991 - 2 AZR 519/90 (https://dejure.org/1991,5381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang eines verhängten ehrengerichtlichen Vertretungsverbots - Geltendmachung von Verzugslohnansprüchen - Wirksamkeit einer Berufungseinlegung - Rechtshandlungen des Rechtsanwalts in eigener Sache - Prüfung von Amts wegen in Revisionsinstanz - Zuständigkeit des ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAO § 114a, §§ 114, 116, 150; StPO § 458
    Umfang eines gegen einen Rechtsanwalt verhängten ehrengerichtlichen Vertretungsverbots - Zulässigkeit der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 617 (Ls.)
  • BB 1992, 716
  • DB 1992, 1736
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 3/78

    Tarifvertragsparteien - Gemeinsame Einrichtung - Gerichte für Arbeitssachen -

    Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 519/90
    Denn das Revisionsgericht hat das im Zeitpunkt seiner Entscheidung geltende Recht anzuwenden (BAGE 32, 187, 189 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen).
  • BGH, 13.07.1955 - StE 68/52
    Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 519/90
    Die Zweifel können sich auf jeden Teil des Strafausspruchs beziehen, somit auch auf Nebenstrafen, Nebenfolgen (BGHSt 8, 66: Verlust der Wählbarkeit) sowie Maßregeln der Sicherung und Besserung (Hanack, Leipziger Kommentar, 10. Aufl., § 70 StGB Rz 58: Tragweite eines Berufsverbots).
  • BGH, 21.06.1976 - III ZR 22/75

    Formularmäßiger Darlehens- und Sicherungsvertrag mit selbstschuldnerischer

    Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 519/90
    Damit ist es auch befugt und verpflichtet, neu vorgebrachte Beweismittel wie z.B. nach der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht vorgelegte Urkunden zur Feststellung der erheblichen Tatsachen zu berücksichtigen (allg. M.; vgl. statt aller BGH Urteil vom 21. Juni 1976 - III ZR 22/75 - LM Nr. 2 zu § 341 ZPO, zu II 2 bis 4 der Gründe, m.w.N.).
  • RG, 07.11.1935 - 5 D 679/35

    Kann ein Angeklagter, der selbst Rechtsanwalt ist, seine Revisionsbegründung auch

    Auszug aus BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 519/90
    Diese Ansicht hatte das Reichsgericht zu der insoweit inhaltsgleichen Vorschrift des § 91 b Abs. 3 Satz 3 RAO vertreten (RGSt 69, 377).
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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 07.02.1992 - 4 Ta 144/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3153
LAG Nürnberg, 07.02.1992 - 4 Ta 144/91 (https://dejure.org/1992,3153)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 07.02.1992 - 4 Ta 144/91 (https://dejure.org/1992,3153)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 07. Februar 1992 - 4 Ta 144/91 (https://dejure.org/1992,3153)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12 Abs. 7
    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 617
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 754/79

    Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus LAG Nürnberg, 07.02.1992 - 4 Ta 144/91
    Nach ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum gilt die für die Streitwertfestsetzung in Kündigungsschutzverfahren vorgeschriebene Höchstgrenze des § 12 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 1 ArbGG jedenfalls auch dann, wenn der Arbeitnehmer in einem Prozess eine Kündigungsschutzklage oder eine Klage auf Feststellung des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses gemäß § 256 ZPO mit einer Klage gegen eine weitere Kündigung verbunden hat und die mehreren Kündigungen in einem engen zeitlichen Zusammenhang stehen (BAG, AP Nr. 16 zu § 12 ArbGG 1953; BAG, NZA 1985, 296 ; LAG Berlin, NZA 1985, 297 ; LAG München, AMBl Nr. 18/1984 C 34 und LAGE § 12 ArbGG Streitwert Nr. 76; LAG Frankfurt/M., Beschluß vom 27.02.1985 - 6 Ta 52/85; LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 13.12.1984 - 1 Ta 246/84, vom 29.10.1985 - 1 Ta 233/85 - und vom 18.04.1986 - 1 Ta 63-64/86; Satzky, RdA 1986, 359, 361; Grunsky, ArbGG , 6. Aufl., § 12 Rdn. 5).

    Denn die Tatsache, daß der Arbeitgeber wiederholt zu unterschiedlichen Terminen gekündigt hat, ändert nichts daran, daß trotz Vorliegens mehrerer Streitgegenstände diese wirtschaftlich identisch sind (BAG, NZA 1985, 296 ).

  • LAG Berlin, 22.10.1984 - 2 Ta 102/84

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren

    Auszug aus LAG Nürnberg, 07.02.1992 - 4 Ta 144/91
    Nach ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum gilt die für die Streitwertfestsetzung in Kündigungsschutzverfahren vorgeschriebene Höchstgrenze des § 12 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 1 ArbGG jedenfalls auch dann, wenn der Arbeitnehmer in einem Prozess eine Kündigungsschutzklage oder eine Klage auf Feststellung des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses gemäß § 256 ZPO mit einer Klage gegen eine weitere Kündigung verbunden hat und die mehreren Kündigungen in einem engen zeitlichen Zusammenhang stehen (BAG, AP Nr. 16 zu § 12 ArbGG 1953; BAG, NZA 1985, 296 ; LAG Berlin, NZA 1985, 297 ; LAG München, AMBl Nr. 18/1984 C 34 und LAGE § 12 ArbGG Streitwert Nr. 76; LAG Frankfurt/M., Beschluß vom 27.02.1985 - 6 Ta 52/85; LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 13.12.1984 - 1 Ta 246/84, vom 29.10.1985 - 1 Ta 233/85 - und vom 18.04.1986 - 1 Ta 63-64/86; Satzky, RdA 1986, 359, 361; Grunsky, ArbGG , 6. Aufl., § 12 Rdn. 5).

    Abgesehen davon, daß bei der von den Beschwerdeführern gewählten prozessualen Vorgehensweise (Klageerweiterung statt gesonderter Klagen) die Folgekündigungen bei der Streitwertfestsetzung - wie oben ausgeführt - nur im Rahmen der Höchstgrenze des § 12 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 1 ArbGG berücksichtigt werden können, hat dieses Vorgehen auch, wie sie zutreffend ausführen, dem Interesse der von ihnen vertretenen Partei an einer möglichst niedrigen Kostenbelastung entsprochen (vgl. dazu LAG München, JurBüro 1984, 432, 434; LAG Berlin, NZA 1985, 297, 298).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.1984 - 1 Ta 246/84

    Kündigungsschutzklage; Kostenprivilegierung; Streitgegenstand; Gegenstandswert

    Auszug aus LAG Nürnberg, 07.02.1992 - 4 Ta 144/91
    Nach ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum gilt die für die Streitwertfestsetzung in Kündigungsschutzverfahren vorgeschriebene Höchstgrenze des § 12 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 1 ArbGG jedenfalls auch dann, wenn der Arbeitnehmer in einem Prozess eine Kündigungsschutzklage oder eine Klage auf Feststellung des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses gemäß § 256 ZPO mit einer Klage gegen eine weitere Kündigung verbunden hat und die mehreren Kündigungen in einem engen zeitlichen Zusammenhang stehen (BAG, AP Nr. 16 zu § 12 ArbGG 1953; BAG, NZA 1985, 296 ; LAG Berlin, NZA 1985, 297 ; LAG München, AMBl Nr. 18/1984 C 34 und LAGE § 12 ArbGG Streitwert Nr. 76; LAG Frankfurt/M., Beschluß vom 27.02.1985 - 6 Ta 52/85; LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 13.12.1984 - 1 Ta 246/84, vom 29.10.1985 - 1 Ta 233/85 - und vom 18.04.1986 - 1 Ta 63-64/86; Satzky, RdA 1986, 359, 361; Grunsky, ArbGG , 6. Aufl., § 12 Rdn. 5).
  • LAG Hessen, 27.02.1985 - 6 Ta 52/85

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren - Verbindung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 07.02.1992 - 4 Ta 144/91
    Nach ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum gilt die für die Streitwertfestsetzung in Kündigungsschutzverfahren vorgeschriebene Höchstgrenze des § 12 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 1 ArbGG jedenfalls auch dann, wenn der Arbeitnehmer in einem Prozess eine Kündigungsschutzklage oder eine Klage auf Feststellung des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses gemäß § 256 ZPO mit einer Klage gegen eine weitere Kündigung verbunden hat und die mehreren Kündigungen in einem engen zeitlichen Zusammenhang stehen (BAG, AP Nr. 16 zu § 12 ArbGG 1953; BAG, NZA 1985, 296 ; LAG Berlin, NZA 1985, 297 ; LAG München, AMBl Nr. 18/1984 C 34 und LAGE § 12 ArbGG Streitwert Nr. 76; LAG Frankfurt/M., Beschluß vom 27.02.1985 - 6 Ta 52/85; LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 13.12.1984 - 1 Ta 246/84, vom 29.10.1985 - 1 Ta 233/85 - und vom 18.04.1986 - 1 Ta 63-64/86; Satzky, RdA 1986, 359, 361; Grunsky, ArbGG , 6. Aufl., § 12 Rdn. 5).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.1986 - 1 Ta 63/86
    Auszug aus LAG Nürnberg, 07.02.1992 - 4 Ta 144/91
    Nach ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum gilt die für die Streitwertfestsetzung in Kündigungsschutzverfahren vorgeschriebene Höchstgrenze des § 12 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 1 ArbGG jedenfalls auch dann, wenn der Arbeitnehmer in einem Prozess eine Kündigungsschutzklage oder eine Klage auf Feststellung des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses gemäß § 256 ZPO mit einer Klage gegen eine weitere Kündigung verbunden hat und die mehreren Kündigungen in einem engen zeitlichen Zusammenhang stehen (BAG, AP Nr. 16 zu § 12 ArbGG 1953; BAG, NZA 1985, 296 ; LAG Berlin, NZA 1985, 297 ; LAG München, AMBl Nr. 18/1984 C 34 und LAGE § 12 ArbGG Streitwert Nr. 76; LAG Frankfurt/M., Beschluß vom 27.02.1985 - 6 Ta 52/85; LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 13.12.1984 - 1 Ta 246/84, vom 29.10.1985 - 1 Ta 233/85 - und vom 18.04.1986 - 1 Ta 63-64/86; Satzky, RdA 1986, 359, 361; Grunsky, ArbGG , 6. Aufl., § 12 Rdn. 5).
  • LAG Nürnberg, 23.06.1987 - 4 Ta 6/85

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren

    Auszug aus LAG Nürnberg, 07.02.1992 - 4 Ta 144/91
    Ob in einem solchen Falle für jede der verschiedenen Klagen ein Streitwert bis zur Höchstgrenze des § 12 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 1 ArbGG hätte festgesetzt werden können oder ob auch in einem solchen Fall die in verschiedenen Verfahren angegriffenen zeitnahen Folgekündigungen streitwertmäßig insgesamt den Höchstwert des § 12 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 1 ArbGG nicht überschreiten dürften, kann hier dahinstehen (zum Meinungsstand vgl. LAG Nürnberg, Beschlüsse vom 25.06.1985 - 6 Ta 22/84 - und 23.06.1987 - 4 Ta 6/85 -, LAGE § 12 ArbGG 1979 Nr. 78, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hessen, 17.04.1984 - 6 Ta 22/84
    Auszug aus LAG Nürnberg, 07.02.1992 - 4 Ta 144/91
    Ob in einem solchen Falle für jede der verschiedenen Klagen ein Streitwert bis zur Höchstgrenze des § 12 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 1 ArbGG hätte festgesetzt werden können oder ob auch in einem solchen Fall die in verschiedenen Verfahren angegriffenen zeitnahen Folgekündigungen streitwertmäßig insgesamt den Höchstwert des § 12 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 1 ArbGG nicht überschreiten dürften, kann hier dahinstehen (zum Meinungsstand vgl. LAG Nürnberg, Beschlüsse vom 25.06.1985 - 6 Ta 22/84 - und 23.06.1987 - 4 Ta 6/85 -, LAGE § 12 ArbGG 1979 Nr. 78, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der

    Sie entspricht der nahezu einhelligen Ansicht von Rechtsprechung und Literatur (BAG v. 6.12.1984 - 2 AZR 754/79 - NZA 1985, 296, zu II 2 b der Gründe; LAG Hamburg v. 3.6. 2002 - 7 Ta 11/02 - n. v.; LAG Bremen v. 29.3. 2000 - 4 Ta 15/00 - JurBüro 2000, 418; LAG Köln v. 8.9.1998 - 4 Ta 207/98 - MDR 99, 102; LAG Thüringen v. 3.6.1996 - 8 Ta 76/96 - RAnB 96, 220; LAG Thüringen v. 14.11.2000 - 8 Ta 134/00 - MDR 01, 538; LAG Nürnberg v. 2.12.2003 - 9 Ta 190/03 - NZA-RR 04, 660; LAG Nürnberg v. 7.2.1992 - 4 Ta 144/91 - NZA 92, 617; GMP - Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl. 2002, § 12 Rz 103 a; KR-Friedrich, 7. Aufl. 2004, § 4 KSchG Rz 279; ErfK/Koch, 4. Aufl. 2004, § 12 ArbGG Rz 17).
  • LAG München, 08.01.2010 - 10 Ta 349/08

    Keine Kostenerstattung aus der Staatskasse bei Auftei-lung von Anträgen auf

    Dies entspricht jedenfalls der weit überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung der Bayerischen Landesarbeitsgerichte seit 1983 (vgl. LAG München vom 15.09.1983 - 7. Kammer - AMBl. 1984 C 34; LAG München vom 13.01.1986 - 5. Kammer - AMBl. 1986 C 30; LAG München vom 20.07.2000 - 3. Kammer - NZA-RR 2000, 661; LAG Nürnberg AMBl. 1985 C 30; LAG Nürnberg NZA 1992, 617; LAG Nürnberg JurBüro 2008, 252).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 10 Ta 35/04

    Bestimmung des Streitwerts im Kündigungsschutzverfahren.

    Zwar liegen dann mehrere Streitgegenstände vor, diese sind aber wegen wirtschaftlicher Identität nicht gesondert zu bewerten (vgl. BAG, NZA 1985, 296; Philippsen/Dörner, NZA 1987, 115; DLW-Luczak, 3. Auflage, L 454; LAG Nürnberg, NZA 1992, 617; LAG Rheinland - Pfalz, LAG § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 59).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2004 - 2 Ta 251/04

    Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen

    b) Die Beschwerdekammern des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz haben sich seit der Entscheidung der 1. Kammer vom 18.04.1986 (LAGE § 12 ArbGG 1979 Nr. 59 Streitwert) auf eine Auslegung dahin gehend verständigt, dass mehrere, in einem Verfahren angegriffene Kündigungen einheitlich mit dem Höchstsatz des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG (ehemals: § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG), das heißt mit einem Vierjahresverdienst zu bemessen sind, wenn sie im Wesentlichen auf einem Lebenssachverhalt beruhen (vgl. zuletzt etwa: LAG Rheinland-Pfalz 4 Ta 600/01, n.v.; 2 Ta 619/01, MDR 2001, 1174 f.; ebenso BAG NZA 1985, 296; LAG München NZA-RR 2000, 661; LAG Nürnberg NZA 1992, 617).
  • LAG Thüringen, 03.06.1996 - 8 Ta 76/96

    Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag

    Eine mehrfache Bewertung solcher wirtschaftlich identischen Anträge erscheint nach Sinn und Zweck der Einführung der Höchst- und Regelgrenze des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG nicht angezeigt (ebenso BAG, Beschluss vom 06.12.1984 - 2 AZR 754/79 -, NZA 1985, 296 ; LAG Nürnberg, Beschluss vom 07.02.1992 - 4 Ta 144/91 -, NZA 1992, 617, KR-Friedrich, 4. Aufl., § 4 KSchG , Rdn. 279, Grunsky, ArbGG , 7. Aufl., § 12 Rdn. 4 b am Ende; zum Verbot der Zusammenrechnung mehrerer wirtschaftlich identischer Streitgegenstände vgl. Schumann, Anspruchsmehrheiten im Streitwertrecht, NJW 1982, 2800).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2001 - 2 Ta 619/01

    Streitwertberechnung bei objektiver Klagehäufung mehreren Kündigungen;

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