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   LAG Hamm, 13.01.1993 - 14 Sa 1486/92   

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LAG Hamm, 13.01.1993 - 14 Sa 1486/92 (https://dejure.org/1993,9956)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.01.1993 - 14 Sa 1486/92 (https://dejure.org/1993,9956)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. Januar 1993 - 14 Sa 1486/92 (https://dejure.org/1993,9956)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Telefax; Vergleichswiderruf; Sendebericht; Übertragungsprotokoll

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 335
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    bb) Das Berufungsgericht hat sich indessen nicht damit auseinandergesetzt, daß im Schrifttum und in der Rechtsprechung der Instanzgerichte - zum Teil unter Berufung auf eigene Sachkunde, zum Teil nach Inanspruchnahme sachverständiger Hilfe - ausgeführt wird, durch den Sendebericht werde nur die Herstellung der Verbindung zwischen dem Sende- und dem Empfangsgerät angezeigt, für die geglückte Übermittlung der Daten und das Ausbleiben von Störungen besitze das Sendeprotokoll hingegen keinerlei Aussagewert (so z.B. OLG München NJW 1993, 2447 [OLG München 16.12.1992 - 7 U 5553/92] m. Anm. Jaeger CR 1994, 155; KG KG-Report Berlin 1994, 155 = NJW 1994, 3172; OLG Köln NJW 1989, 594 [OLG Köln 06.06.1988 - 6 W 49/88] und jur-pc 1992, 1450; LAG Hamm NZA 1994, 335 [LAG Hamm 13.01.1993 - 14 Sa 1486/92]; Palandt/Heinrichs, BGB, 53. Aufl. , § 130 Rdnr. 21; Ebnet aaO. 2991); denn die Datenübertragung könne an Defekten am Empfangsgerät, z.B. einem Papierstau, oder an Leitungsstörungen oder -verzerrungen, die zum Abbruch der Verbindung führten, gescheitert sein, ohne daß die Unterbrechung und mißglückte Datenübermittlung im Sendebericht ausgewiesen werde.
  • LAG Düsseldorf, 24.02.2004 - 8 Sa 1806/03

    Vergleichswiderruf per Telefax

    Erst hiermit ist es schriftlich verkörpert derart in den Machtbereich des Gerichts gelangt, dass es vom Inhalt Kenntnis nehmen kann (so BGH - Urteil vom 03.06.1987 - IV a 282/85 - BGHZ 101, 276 ff; BGH - Beschluss vom 23.06.1988 - X ZP 3/87 - BGHZ 105, 40 ff; BGH - Beschluss vom 19.04.1994 - VI ZP 3/94 - NJW 1994, 1881 ff; BGH - Beschluss vom 04.05.1994 - VII ZB 21/94 - NJW 1994, 2097; BGH - a. a. O. - NJW 1995, 665 ff; LAG Hamm - Urteil vom 13.01.1993 - 14 Sa 1486/92 - LAGE § 130 BGB Nr. 19; a. M.: Burgard, a. a. O., m. w. N.).
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