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   BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92   

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BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92 (https://dejure.org/1994,986)
BAG, Entscheidung vom 08.02.1994 - 9 AZR 332/92 (https://dejure.org/1994,986)
BAG, Entscheidung vom 08. Februar 1994 - 9 AZR 332/92 (https://dejure.org/1994,986)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Abgeltung von Resturlaub nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Grund Gewährung von Erwerbsuntätigkeitsrente - Gründe für die Zulassung zur Revision - Auswirkung der Unmöglichkeit der Erfüllung des Urlaubsanspruchs wegen Erwerbsunfähigkeit auf den ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT § 47 Abs. 7, § 51 Abs. 1; BUrlG § 7 Abs. 4; RVO § 1247; SGB IV § 44 Abs. 2
    Arbeitsfähigkeit als Voraussetzung des Urlaubsabgeltungsanspruchs nach BAT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 853
  • BB 1994, 1218
  • DB 1994, 2632
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 433/90

    Tariflicher Urlaubsabgeltungsanspruch - Vererblichkeit

    Auszug aus BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92
    Seit der Änderung des Bundes-Angestelltentarifvertrags durch den 55. Änderungstarifvertrag vom 9. Januar 1987 ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Urlaub nach § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis infolge der Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente endet und der Angestellte über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Urlaubsanspruch verfallen würde, arbeitsunfähig ist (Bestätigung der im Urteil des Senats vom 22. Oktober 1991 - 9 AZR 433/90).

    Mit dem 55. Änderungstarifvertrag vom 9. Januar 1987 sind die tariflichen Sonderregelungen jedoch aufgehoben worden (BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung; Urteil vom 12. Dezember 1989 - 8 AZR 141/89 - ZTR 1990, 249 und BAGE 68, 373 [BAG 22.10.1991 - 9 AZR 433/90] = AP Nr. 57 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 172/91

    Urlaubsabgeltung und Erfüllbarkeit; Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92
    Der Urlaubsabgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubsanspruchs entsteht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses unabhängig von einer etwaigen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers (ständige Rechtsprechung seit BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zuletzt Urteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - AP Nr. 58 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Wer arbeitsunfähig krank ist, kann durch Urlaubserteilung von seiner Arbeitspflicht nicht mehr befreit werden (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt Senatsurteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - aaO).

  • BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 141/89

    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92
    Mit dem 55. Änderungstarifvertrag vom 9. Januar 1987 sind die tariflichen Sonderregelungen jedoch aufgehoben worden (BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung; Urteil vom 12. Dezember 1989 - 8 AZR 141/89 - ZTR 1990, 249 und BAGE 68, 373 [BAG 22.10.1991 - 9 AZR 433/90] = AP Nr. 57 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 44/88

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Auszug aus BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92
    Zwar enthielt die bis zum 31. Dezember 1986 geltende Fassung in § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT eine von § 7 Abs. 4 BUrlG abweichende Bestimmung, nach der Urlaub auch dann abzugelten war, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden konnte (BAGE 45, 203 und 62, 252 = AP Nr. 16 und 49 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 530/88

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92
    Mit dem 55. Änderungstarifvertrag vom 9. Januar 1987 sind die tariflichen Sonderregelungen jedoch aufgehoben worden (BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung; Urteil vom 12. Dezember 1989 - 8 AZR 141/89 - ZTR 1990, 249 und BAGE 68, 373 [BAG 22.10.1991 - 9 AZR 433/90] = AP Nr. 57 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb

    Auszug aus BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92
    Der Urlaubsabgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubsanspruchs entsteht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses unabhängig von einer etwaigen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers (ständige Rechtsprechung seit BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zuletzt Urteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - AP Nr. 58 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87

    Urlaubsabgeltung: Erwerbsunfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92
    Der sozialrechtliche Begriff Erwerbsunfähigkeit setzt somit nicht voraus, daß der Arbeitnehmer seine bisherige vertraglich geschuldete Tätigkeit überhaupt nicht mehr ausüben kann (BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 61, 362 = AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92
    Der sozialrechtliche Begriff Erwerbsunfähigkeit setzt somit nicht voraus, daß der Arbeitnehmer seine bisherige vertraglich geschuldete Tätigkeit überhaupt nicht mehr ausüben kann (BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 61, 362 = AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83

    Urlaub: Urlaubsabgeltung nach Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92
    Zwar enthielt die bis zum 31. Dezember 1986 geltende Fassung in § 51 Abs. 1 Satz 3 BAT eine von § 7 Abs. 4 BUrlG abweichende Bestimmung, nach der Urlaub auch dann abzugelten war, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden konnte (BAGE 45, 203 und 62, 252 = AP Nr. 16 und 49 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Einer arbeitsunfähigen Arbeitnehmerin kann nämlich kein Urlaub gewährt werden, worauf die Beklagte in ihrem Antwortschreiben vom 3. Mai 1996 mit Recht hingewiesen hat (BAG 8. Februar 1994 - 9 AZR 332/92 - AP BAT § 47 Nr. 17 = EzA BUrlG § 7 Nr. 93 mwN).
  • LAG Hamm, 11.12.2002 - 18 Sa 1475/02

    Widerruf des erteilten Urlaubs, Urlaubsabgeltung, Verfall, Erwerbsminderung auf

    Wer arbeitsunfähig krank ist, kann durch Urlaubserteilung von seiner Arbeitspflicht nicht mehr befreit werden (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 26.05.1992 - 9 AZR 172/91 - NZA 1993, 29; BAG, Urteil vom 08.02.1994 - 9 AZR 332/92 - NZA 1994, 853; BAG, Urteil vom 05.09.1995 - 9 AZR 455/94 - ZTR 1996, 28; BAG, Urteil vom 09.11.1999 - 9 AZR 797/98 - NZA 2000, 603).
  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96

    Erlaßvertrag - Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Wer arbeitsunfähig krank ist, kann durch Urlaubserteilung von seiner Arbeitspflicht nicht mehr befreit werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, so Senatsurteil vom 8. Februar 1994 - 9 AZR 332/92 - AP Nr. 17 zu § 47 BAT, m.w.N.; Senatsurteil vom 5. September 1995 - 9 AZR 455/94 - ZTR 1996, 28).
  • BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95

    Urlaubsabgeltung bei Erwerbsunfähigkeit - Metallindustrie NRW

    Die Befreiung des erwerbsunfähigen Arbeitnehmers von der vertraglich geschuldeten Arbeitspflicht kann daher dann in Betracht kommen, wenn er zumindest für die Dauer des Urlaubs noch eine ihm aus dem Arbeitsverhältnis obliegende Arbeitsleistung erbringen kann (vgl. BAG Urteil vom 8. Februar 1994 - 9 AZR 332/92 - AP Nr. 17 zu § 47 BAT; BAGE 61, 362 = AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 455/94

    Öffentlicher Dienst - Kündigung - Arbeitnehmer - Zinsen - Arbeitsverhältnis

    Der Urlaubsabgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubsanspruchs entsteht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses unabhängig von einer etwaigen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers (ständige Rechtsprechung seit BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt Urteil vom 8. Februar 1994 - 9 AZR 332/92 - AP Nr. 17 zu § 47 BAT).

    Wer arbeitsunfähig krank ist, kann durch Urlaubserteilung von seiner Arbeitspflicht nicht mehr befreit werden (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt Senatsurteil vom 8. Februar 1994, a.a.O.).

    Seither gelten auch für die tariflichen Ansprüche der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes die in § 7 Abs. 4 BUrlG niedergelegten Grundsätze (vgl. zum BAT BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung und Senatsurteil vom 8. Februar 1994, a.a.O., und zum BMTG II Senatsurteil vom 22. Oktober 1991 BAGE 68, 373 = AP Nr. 57 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsminderung - Arbeitsunfähigkeit

    Urlaub ist daher dann nicht abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis infolge der Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente endet und der Angestellte über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Urlaubsanspruch verfallen würde, arbeitsunfähig ist (BAG 15. August 1989 - 8 AZR 530/88 - BAGE 62, 331; 8. Februar 1994 - 9 AZR 332/92 - AP BAT § 47 Nr. 17 = EzA BUrlG § 7 Nr. 93; zur Tarifgeschichte Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT § 51 Urlaubsabgeltung Erl.
  • LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 (6) Sa 145/03

    Ausschluss des Annahmeverzugs des Arbeitgebers infolge Unmöglichkeit der

    Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass ein Arbeitnehmer berufsunfähig - ab 01.01.2001: Voll erwerbsgemindert -, zugleich aber arbeitsfähig ist (BAG 07.06.1990 - 6 AZR 52/89 - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 76; BAG 08.02.1994 - 9 AZR 332/92 - EzA § 7 BUrlG Nr. 93).
  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 522/92

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Kündigung

    Der Abgeltungsanspruch erlischt demnach spätestens mit dem Ende des Übertragungszeitraums, wenn ein Freistellungsanspruch wegen fortdauernder Arbeitsunfähigkeit nicht hätte erfüllt werden können (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 8. Februar 1994 - 9 AZR 332/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Düsseldorf, 28.02.2002 - 11 (13) Sa 1611/00

    Urlaubsansprüch des aus dem Erwerbsleben ausscheidenden Arbeitnehmers ;

    Die Befreiung des erwerbsunfähigen Arbeitnehmers von der vertraglich geschuldeten Arbeitspflicht kann dann in Betracht kommen, wenn er zumindest für die Dauer des Urlaubs noch eine ihm aus dem Arbeitsverhältnis obliegende Arbeitsleistung erbringen kann (vgl. BAG 08.02.1994 - 9 AZR 332/92 - AP Nr. 17 zu § 47 BAT; BAG AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • LAG Köln, 07.02.2011 - 5 Sa 891/10

    Urlaubsgewährung bei Arbeitsunfähigkeit; unbegründete Schadensersatzklage wegen

    An der nationalen Rechtsprechung, die für die Urlaubsgewährung die Arbeitsfähigkeit voraussetzt (s. BAG Urteil vom 08.02.1994- 9 AZR 332/92, NZA 1994, Seite 853 ff.; ebenso die Instanzengerichte, zum Beispiel LAG Köln Urteil vom 26.01.2009 - 5 Sa 944/08) ist angesichts der durch die EuGH -Rechtsprechung geänderten Rechtslage nicht festzuhalten.
  • OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 6 U 168/18

    Schadensersatz aus anwaltlicher Berufshaftung wegen fehlerhafter Rechtsberatung

  • LAG Düsseldorf, 24.01.2008 - 5 Sa 1936/07

    Einzelhandel, Urlaub, Urlaubsübertragung, Verfall von Urlaubsansprüchen

  • LAG Hamm, 21.08.2002 - 18 Sa 266/02

    Urlaubsabgeltung, Bundes-Angestelltentarifvertrag, Erwerbsunfähigkeit,

  • LAG Hessen, 20.02.2008 - 6 Sa 859/06

    Entgeltfortzahlung bei Fortsetzungserkrankung - Urlaubsabgeltung und

  • LAG Köln, 21.11.1996 - 10 Sa 594/96

    Urlaubsabgeltung: tarifvertragliche Ausschlussfrist für Geltendmachung

  • LAG Hessen, 22.03.1999 - 10 Sa 815/98

    Ansprüche auf Arbeitsentgelt und Urlaubsvergütung; Voraussetzungen des

  • LAG Hessen, 03.05.1999 - 10 Sa 815/98

    Ansprüche der Ehefrau auf Arbeitsentgelt und Urlaubsvergütung nach Tod ihres

  • LAG Hamm, 18.05.1999 - 11 Sa 2386/98

    Zur Urlaubsabgeltung für 30 Urlaubstage aus dem Jahre 1997 und 15 Urlaubstage aus

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.1997 - 3 Sa 668/97

    Kein Urlaubsabgeltungsanspruch bei gleichzeitiger Erwerbs- und Arbeitsunfähigkeit

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