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   BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 578/94   

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BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 578/94 (https://dejure.org/1995,1975)
BAG, Entscheidung vom 26.07.1995 - 2 AZR 578/94 (https://dejure.org/1995,1975)
BAG, Entscheidung vom 26. Juli 1995 - 2 AZR 578/94 (https://dejure.org/1995,1975)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Exemtion eines Arbeitnehmers (Chefarztes) aus der Ordnung für Mitarbeitervertretungen im Bistum Trier aufgrund "leitender Stellung" - Überprüfung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines kirchlichen Mitarbeiters - Unwirksamkeit einer Kündigung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Exemtion eines Arbeitnehmers (Chefarztes) aus der Ordnung für Mitarbeitervertretungen im Bistum Trier aufgrund "leitender Stellung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • arztrecht.org PDF (Ausführliche Zusammenfassung)

    Exemtion der Chefärzte aus dem Schutz der MAV

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2446 (Ls.)
  • NZA 1995, 1197
  • BB 1995, 2380
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 578/94
    Möglichkeiten zur Anfechtung der Entscheidung sieht die MAVO weder für den Mitarbeiter noch für die Mitarbeitervertretung vor, was unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen (Art. 140 GG, 137 WRV; vgl. auch BVerfG Beschluß vom 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83, 1718/83, 856/84 - AP Nr. 24 zu Art. 140 GG) nicht zu beanstanden ist.
  • BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 226/93

    Fristlose Kündigung; fristgerechte verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 578/94
    Wie das Landesarbeitsgericht allerdings unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts richtig ausgeführt hat, liegt die Überprüfung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines kirchlichen Mitarbeiters in der Kompetenz der staatlichen Arbeitsgerichte und diese haben auch zu überprüfen, ob die Kündigung wegen unterlassener Beteiligung der kirchlichen Mitarbeitervertretung unwirksam ist, wenn der Arbeitnehmer dies geltend macht (vgl. BAG Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 - AP Nr. 41 zu Art. 140 GG, m.w.N.; Urteil vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 226/93 - AP Nr. 114 zu § 626 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 578/94
    Die Unwirksamkeit der Kündigungen kann nicht durch nachträgliche Zustimmung der Mitarbeitervertretung geheilt werden (zu der gleichen Problematik bei der Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 BetrVG vgl. BAGE 26, 27 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 720/93

    Schwerbehinderte - fristlose Kündigung - Zustimmungsfiktion

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 578/94
    Nach dem allgemeinen und auch nach juristischem Sprachgebrauch zielt der Begriff des "Treffens" einer Entscheidung mehr auf den internen Entscheidungsvorgang als auf dessen Verlautbarung (vgl. zu der entsprechenden Wortwahl in § 21 Abs. 3 SchwbG Senatsurteil vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 720/93 - AP Nr. 3 zu § 21 SchwbG 1986, zu II 3 c und d der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 578/94
    Wie das Landesarbeitsgericht allerdings unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts richtig ausgeführt hat, liegt die Überprüfung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines kirchlichen Mitarbeiters in der Kompetenz der staatlichen Arbeitsgerichte und diese haben auch zu überprüfen, ob die Kündigung wegen unterlassener Beteiligung der kirchlichen Mitarbeitervertretung unwirksam ist, wenn der Arbeitnehmer dies geltend macht (vgl. BAG Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 - AP Nr. 41 zu Art. 140 GG, m.w.N.; Urteil vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 226/93 - AP Nr. 114 zu § 626 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98

    Auflösungsantrag - Chefarzt als leitender Angestellter im Sinne des § 14 KSchG

    Damit war nur der nach der MAVO erforderlichen Exemtion Rechnung getragen (vgl. BAG Urteil vom 26. Juli 1995 - 2 AZR 578/94 - AP Nr. 20 zu § 611 BGB Kirchendienst), ohne daß damit über den Begriff des leitenden Angestellten hinaus, der in den in Rede stehenden Bestimmungen ohnehin nicht synonym und gleichbedeutend formuliert ist (vgl. etwa zu § 79 Nr. 1 d HPVG: BAG Urteil vom 17. Juni 1998 - 2 AZR 599/97 - n.v.), etwas zu der selbständigen Einstellungsbefugnis im Sinne des § 14 Abs. 2 KSchG gesagt ist.
  • LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 926/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsverzicht unwirksam

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der abzuweichen kein Anlass besteht, haben die staatlichen Arbeitsgerichte auch zu überprüfen, ob die Kündigung wegen unterlassener Beteiligung der kirchlichen Mitarbeitervertretung unwirksam ist, wenn der Arbeitnehmer dies geltend macht (BAG vom 26.07.1995 - 2 AZR 578/94, NZA 1995, 1197, Rn. 33).
  • ArbG Düsseldorf, 11.05.2011 - 14 Ca 8029/10

    Verfahren über die Kündigung des Chefarztes einer Therapieklinik in Meerbusch

    Erforderlich ist aber eine entsprechende Exemtionsentscheidung des Arbeitgebers (hier § 3 Abs. 2 Satz 2 MAVO; BAG vom 10.12.1992 a.a.O. Rn. 66; BAG vom 07.10.1993 - 2 AZR 226/93, AP Nr. 114 zu § 626 BGB Rn. 29; BAG vom 26.07.1995 - 2 AZR 578/94, NZA 1995, 1197 Rn. 39 ff.).

    b) In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der abzuweichen kein Anlass besteht, liegt die Überprüfung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines kirchlichen Mitarbeiters in der Kompetenz der staatlichen Arbeitsgerichte und diese haben auch zu überprüfen, ob die Kündigung wegen unterlassener Beteiligung der kirchlichen Mitarbeitervertretung unwirksam ist, wenn der Arbeitnehmer dies geltend macht (BAG vom 26.07.1995 a.a.O. Rn. 33).

  • LAG Niedersachsen, 18.12.2001 - 12 Sa 694/01

    Mangelnde Beteiligung der Mitarbeitervertretung bei der Kündigung eines Leitenden

    Macht ein kirchlicher Arbeitnehmer geltend, eine Kündigung des kirchlichen Arbeitgebers sei unwirksam, weil er die kirchliche Mitarbeitervertretung nicht ordnungsgemäß beteiligt habe, so haben die Arbeitsgerichte auch dies zu überprüfen (vgl. etwa BAG NZA 93, 593 ff.; NZA 95, 1197 ff.).

    Zwar ist die Bekanntgabe an den betroffenen Mitarbeiter keine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Exemtion (vgl. BAG NZA 95, 1197 ff.), zu fordern ist aber auf jeden Fall eine Exemtionsentscheidung.

  • LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 982/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsverzicht unwirksam

    1.In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der abzuweichen kein Anlass besteht, haben die staatlichen Arbeitsgerichte auch zu überprüfen, ob die Kündigung wegen unterlassener Beteiligung der kirchlichen Mitarbeitervertretung unwirksam ist, wenn der Arbeitnehmer dies geltend macht (BAG vom 26.07.1995 - 2 AZR 578/94, NZA 1995, 1197, Rn. 33).
  • LAG Düsseldorf, 23.11.2011 - 12 Sa 1164/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsverzicht unwirksam

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der abzuweichen kein Anlass besteht, haben die staatlichen Arbeitsgerichte auch zu überprüfen, ob die Kündigung wegen unterlassener Beteiligung der kirchlichen Mitarbeitervertretung unwirksam ist, wenn der Arbeitnehmer dies geltend macht ( BAG vom 26.07.1995 - 2 AZR 578/94 , NZA 1995, 1197, Rn. 33).
  • LAG Hamm, 22.02.2000 - 7 Sa 1353/99
    Obwohl die Arbeitsgerichtsbarkeit trotz des Selbstbestimmungsrechts auch des Beklagten gemäß Art. 140 GG den Unwirksamkeitsgrund einer Kündigung im Sinne des § 45 Abs. 2 S. 1 MVG EKD überprüfen darf (BAG, Urteil vom 26.07.1995 2 AZR 578/94 ...), ist entgegen der vom angefochtenen Urteil vertretenen Rechtsauffassung davon auszugehen, dass die für das B. J. D. gewählte MAV vor den erklärten Kündigungen nicht zu beteiligen war.
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