Rechtsprechung
   BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 398/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2082
BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 398/93 (https://dejure.org/1994,2082)
BAG, Entscheidung vom 12.10.1994 - 7 AZR 398/93 (https://dejure.org/1994,2082)
BAG, Entscheidung vom 12. Oktober 1994 - 7 AZR 398/93 (https://dejure.org/1994,2082)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2082) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsvereinbarung über die Durchführung von Kurzarbeit - Voraussetzungen einer tarifvertraglichen Ansagefrist - Anspruch auf Lohnzahlung für die Zeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsvereinbarung über die Durchführung von Kurzarbeit; tarifvertragliche Ansagefrist

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 37 Abs. 6 i.V. mit Abs. 2, § 77 A... bs. 3, § 87 Abs. 1 Eingangssatz, § 87 Abs. 1 Nr. 3; BGB § 611, §§ 294, 295; MTV vom 27.5.1991 für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (MTV) § 5
    Kurzarbeit: Tarifvertragliche Ansagefrist darf in Betriebsvereinbarung nicht mißachtet werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 641
  • BB 1995, 523
  • DB 1995, 734
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 178/90

    Entgeltfortzahlung bei Streik im Betrieb

    Auszug aus BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 398/93
    Denn nach § 37 Abs. 1 BetrVG ist das Betriebsratsamt ein Ehrenamt, die Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben geschieht demnach unentgeltlich (statt vieler: BAG Urteil vom 15. Januar 1991, BAGE 67, 50 = AP Nr. 114 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, m.w.N.).
  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92

    Verpflichtung zur Eingruppierung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 398/93
    Der durch die Betriebsvereinbarung geschaffene Rechtszustand soll insoweit aufrechterhalten werden, als er auch ohne den unwirksamen Teil eine ordnende Funktion entfaltet (BAG Beschluß vom 23. Juni 1992 - 1 ABR 9/92 - AP Nr. 55 zu § 77 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 541/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 398/93
    Anderenfalls bedarf es einer Änderungskündigung (BAG Urteile vom 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 - AP Nr. 4 zu § 615 BGB Kurzarbeit, m.w.N. und 27. Januar 1994 - 6 AZR 541/93 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90

    Verzugslohn bei Regelungsabrede über Kurzarbeit

    Auszug aus BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 398/93
    Anderenfalls bedarf es einer Änderungskündigung (BAG Urteile vom 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 - AP Nr. 4 zu § 615 BGB Kurzarbeit, m.w.N. und 27. Januar 1994 - 6 AZR 541/93 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 53/79

    Mitbestimmungsrecht über Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens

    Auszug aus BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 398/93
    Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt entschieden, daß die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung aufgrund ihres Normencharakters nicht zwingend deren Gesamtunwirksamkeit zur Folge hat (statt vieler BAG Beschluß vom 28. April 1981, BAGE 35, 205 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen, m.w.N.).
  • BAG, 23.04.1974 - 1 AZR 139/73

    Betriebsrat - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Lohnanspruch -

    Auszug aus BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 398/93
    Entfällt aber der Lohnanspruch der übrigen Arbeitnehmer wegen einer für den Betrieb der Arbeitgeberin wirksam angeordneten Kurzarbeit, führt die Anwendung des Lohnausfallprinzips auch bei dem eine Schulungsveranstaltung besuchenden Betriebsratsmitglied zu einer dem Arbeitsausfall entsprechenden Lohnkürzung (Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 37 Rz 39 a; Wiese, GK-BetrVG, 5. Aufl., § 37 Rz 56; Blanke in Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 4. Aufl., § 37 Rz 34; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 37 Rz 43; vgl. BAG Urteil vom 23. April 1974 - 1 AZR 139/73 - AP Nr. 11 zu § 37 BetrVG 1972 bei Gewährung von Schlechtwettergeld).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 398/93
    Schon der nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu berücksichtigende tarifliche Gesamtzusammenhang (BAG Urteil vom 12. September 1984, BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) spricht dafür, daß die siebentägige Ansagefrist gegenüber den Arbeitnehmern zu wahren ist.
  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 14/84

    Erforderlichkeit der Schulung von Betriebratsmitgliedern im Arbeitsrecht

    Auszug aus BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 398/93
    Wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, sind Grundkenntnisse im Arbeitsrecht für jedes Betriebsratsmitglied unerläßlich (BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986, BAGE 53, 186 = AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 11/85

    Inhalt des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats der Einführung von Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 398/93
    Erst wenn den Arbeitnehmern der konkrete Umfang der Kurzarbeit im einzelnen bekannt ist, können sie rechtzeitig über ihre Freizeit disponieren und ihre finanziellen Verpflichtungen und berufsbedingten Aufwendungen auf die sich verändernde Einkommens- und Arbeitszeitsituation einstellen (BAG Beschluß vom 28. Oktober 1986 - 1 ABR 11/85 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86

    Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten

    Auszug aus BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 398/93
    Ohne Rücksicht auf den Willen der betroffenen Arbeitnehmer kann durch sie grundsätzlich eine Änderung der Arbeitsbedingungen auch hinsichtlich der Arbeitszeit und der Lohnzahlungspflichten erfolgen (BAG Beschluß vom 18. August 1987, BAGE 56, 18 = AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 164/08

    Urlaub - Kurzarbeit - Schadensersatz

    Das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist nicht ausreichend (BAG 17. Januar 1995 - 1 AZR 283/94 - juris Rn. 16; 12. Oktober 1994 - 7 AZR 398/93 - zu II 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 66 = EzA BetrVG § 87 Kurzarbeit Nr. 2).

    Ohne Rücksicht auf den Willen der betroffenen Arbeitnehmer kann durch sie grundsätzlich eine Änderung der Arbeitsbedingungen auch hinsichtlich der Arbeitszeit und der Lohnzahlungspflichten erfolgen (BAG 12. Oktober 1994 - 7 AZR 398/93 - zu II 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 66 = EzA BetrVG 1972 § 87 Kurzarbeit Nr. 2).

  • LAG Hamm, 22.02.2013 - 10 Sa 960/12

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht

    Da die diesbezügliche Berufung bereits unzulässig ist, kann dahinstehen, dass aus der vermeintlich unwirksamen Anordnung von Kurzarbeit allenfalls Ansprüche des Klägers aus Annahmeverzug nach § 615 Satz 1 iVm. §§ 293 ff. BGB folgten könnten, er aber weder erst- noch zweitinstanzlich etwas zu einem Angebot weitergehender Arbeitsleistung nach §§ 293, 294 BGB oder zumindest zur Entbehrlichkeit eines Angebots der über die angeordnete Kurzarbeit hinausgehenden Arbeitsleistung nach § 296 oder § 242 BGB vorgetragen hat (zum Erfordernis eines weitergehenden Arbeitsangebots bei unwirksam angeordneter Kurzarbeit vgl. einerseits BAG 10. Oktober 2006 - 1 AZR 811/05 - Rn. 35, NZA 2007, 637 sowie andererseits BAG 10. Juli 1969 - 5 AZR 323/68 - zu I 3 der Gründe, NJW 1969, 1734; 27. Januar 1994 - 6 AZR 541/93 - zu II 1 der Gründe, NZA 1995, 134; 12. Oktober 1994 - 7 AZR 398/93 - zu II 4 der Gründe, NZA 1995, 641).
  • LAG Hamburg, 10.05.2007 - 8 Sa 69/06

    Betriebsvereinbarung - Kurzarbeitergeld - gekündigtes Arbeitsverhältnis

    Das gilt grundsätzlich auch bei der Anordnung von Kurzarbeit, denn das Direktionsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO) umfasst nicht die Befugnis, den Umfang von Leistung und Gegenleistung einseitig zu verändern (BAG v. 12.12.1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314, 320f = NZA 85, 731; Urt. v. 12.10.1994 - 7 AZR 398/93 - NZA 95, 641, zu II 1).

    Eine wirksame Anordnung von Kurzarbeit mit entsprechender Entgeltminderung ist allerdings auf kollektivrechtlicher Grundlage möglich (BAG v. 12.10.1994, a.a.O.), also durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.

    Soweit aus dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats eine Befugnis des Arbeitgebers abgeleitet wird, mit Zustimmung des Betriebsrats in individualrechtliche Rechtspositionen des Arbeitnehmers einzugreifen (vgl. BAG v. 12.10.1994, - 7 AZR 398/93 - NZA 95, 641, zu II 1), kann dies jedenfalls nur in den Grenzen des Mitbestimmungsrechts gelten.

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 494/99

    Kündigungsschutz; Betriebsratsmitglied

    Der mit der Betriebsvereinbarung geschaffene Rechtszustand soll aufrecht erhalten bleiben, soweit er auch ohne den unwirksamen Teil eine ordnende Funktion entfaltet (ständige Rechtsprechung etwa BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 9/92 - BAGE 70, 356; 20. Juli 1999 - 1 ABR 66/98 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 67; 12. Oktober 1994 - 7 AZR 398/93 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 66 = EzA BetrVG 1972 § 87 Kurzarbeit Nr. 2).
  • LAG Hamm, 01.08.2012 - 5 Sa 27/12

    Anforderungen an eine wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit

    Die Regelungskompetenz hierfür ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG (BAG, Urt. v. 16.12.2008, 9 AZR 164/08, a.a.O. unter Verweis auf BAG 12. Oktober 1994 - 7 AZR 398/93 -, AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 66; BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 557/89 -, BAGE 65, 260).
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 388/99

    Beschäftigungssicherungstarifvertrag: Betriebsnorm

    c) Hinsichtlich der tariflichen Ansagefrist gilt, daß eine ohne Beachtung der Ankündigungsfrist abgeschlossene Betriebsvereinbarung teilnichtig wäre, also hier lediglich ab 9. April 1998 wirksam wäre (vgl. BAG 12. Oktober 1994 - 7 AZR 398/93 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 66 = EzA BetrVG 1972 § 87 Kurzarbeit Nr. 2, zu II 2 b, 3 der Gründe).
  • ArbG Herford, 31.10.2013 - 3 Ca 1287/12

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit;

    Die Regelungskompetenz hierfür ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Ziff. 3 BetrVG (BAG v. 16.12.2008, 9 AZR 164/08, a.a.O. unter Verweis auf BAG v. 12.10.1994 - 7 AZR 398/93, AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 66; BAG v. 11.07.1990 - 5 AZR 557/89, BAGE 65, 260).
  • LAG Thüringen, 07.10.1999 - 2 Sa 404/98

    Betriebsvereinbarung: Ausgestaltung

    Anderenfalls bedarf es einer Änderungskündigung (vgl. etwa BAG Urteil vom 12.10.1994 - 7 AZR 398/93, BAG Urteile vom 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 - AP Nr. 4 zu § 615 BGB Kurzarbeit, m. w. N. und 27. Januar 1994 - 6 AZR 541/93 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Ohne Rücksicht auf den Willen der betroffenen Arbeitnehmer kann durch sie grundsätzlich eine Änderung der Arbeitsbedingungen auch hinsichtlich der Arbeitszeit und der Lohnzahlungspflichten erfolgen (vgl. etwa BAG Urteil vom 12.10.1994, a.a.O.).

  • LAG Köln, 12.07.2005 - 9 Sa 24/05

    Tarifvertragliche Verfallfrist bei Kündigungsschutzklage gegen einseitige

    Vielmehr meinte der Prozessbevollmächtigte des Klägers aus dem Umstand, dass Kurzarbeit mit entsprechender Lohnminderung nur aufgrund kollektiver oder einzelvertraglicher Grundlage, nicht aber kraft Direktionsbefugnis eingeführt werden kann, und ggf. der Ausspruch einer Änderungskündigung geboten ist (vgl. BAG, Urteil vom 12. Oktober 1994 - 7 AZR 398/93 -), die Erforderlichkeit einer Kündigungsschutzklage herleiten zu müssen.
  • ArbG Hagen, 09.10.2012 - 1 Ca 1420/12

    Arbeit & Soziales - Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit im Baugewerbe

    Vorauszuschicken ist, dass eine einseitige Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit durch Direktionsrecht der Beklagten im Sinne des § 106 GewO nicht möglich ist (Schreiben vom 01.03. und 08.03.2012), da Arbeitszeit und Vergütung wechselseitige Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien sind, die dem Direktionsrecht nicht zugänglich sind (BAG, Urt. v. 17.01.1995, 1 AZR 283/94 bei juris, Rdnr. 16, Urt. v. 12.10.194, 7 AZR 398/93 zu II 1 d. Gründe).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2006 - 1 Sa 34/06

    Betriebsvereinbarung Kurzarbeit - Festlegung betroffener Arbeitnehmer

  • ArbG Berlin, 18.06.1996 - 9 Ga 17108/96

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung; Entgegenstehen überwiegender schutzwerter

  • ArbG Elmshorn, 11.01.2010 - 4 BV 67c/09

    Errichtung einer Einigungsstelle für eine Betriebsvereinbarung zur Festlegung von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht