Rechtsprechung
   BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,349
BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96 (https://dejure.org/1998,349)
BAG, Entscheidung vom 16.07.1998 - 6 AZR 672/96 (https://dejure.org/1998,349)
BAG, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 (https://dejure.org/1998,349)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,349) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org
  • Judicialis

    TV AL II § 42; ; TV SozSich Tarifvertrag vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland § ... 2; ; TV SozSich Tarifvertrag vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland § 4; ; TV SozSich Tarifvertrag vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überbrückungsbeihilfe; Anrechnung einer Militärrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Militärrente; Leistung aus sonstigen öffentlichen Mitteln i.S.d. § 5 Abs. 1 Buchst. c TV SozSich; Auslegung von tarifvertraglichen Regelungen; Festellungsinteresse trotz möglichem Leistungsantrag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 217
  • BB 1999, 164
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96
    Für eine Feststellungsklage ist trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage das erforderliche Feststellungsinteresse vorhanden, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (st. Rspr., vgl. etwa BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB, zu I 2 b der Gründe; BAGE 51, 387, 390 f. = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu A der Gründe; BGH Urteil vom 9. Juni 1983 - III ZR 74/82 - NJW 1984, 1118, zu 3 b der Gründe, m.w.N.).

    Zugunsten des Klägers ist von dem Grundsatz auszugehen, daß die öffentliche Hand erfahrungsgemäß trotz möglicher Leistungsklage auch auf ein Feststellungsurteil hin leisten wird (st. Rspr., vgl. BGH Urteil vom 9. Juni 1983, aaO, zu 3 c der Gründe; BAG Urteil vom 27. November 1986 - 8 AZR 163/84 - AP Nr. 13 zu § 50 BAT, zu I 2 der Gründe, m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 54. Aufl., § 256 Rz 82).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.09.1996 - 8 Sa 136/96

    Anspruch auf ungekürzte Überbrückungsbeihilfe; Zulässsigkeit der Anrechnung

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96
    Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 8 Sa 136/96 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. September 1996 - 8 Sa 136/96 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96
    Ferner ist auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen mitberücksichtigt werden muß, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und deshalb nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (st. Rspr., vgl. BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23 a BAT, zu 2.2.1 der Gründe; Senatsurteil vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 12. November 1997 - 10 AZR 206/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 27.11.1986 - 8 AZR 163/84

    Urlaub: Sonderurlaub eines türkischen Lehrers zur Ableitung des Wehrdienstes in

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96
    Zugunsten des Klägers ist von dem Grundsatz auszugehen, daß die öffentliche Hand erfahrungsgemäß trotz möglicher Leistungsklage auch auf ein Feststellungsurteil hin leisten wird (st. Rspr., vgl. BGH Urteil vom 9. Juni 1983, aaO, zu 3 c der Gründe; BAG Urteil vom 27. November 1986 - 8 AZR 163/84 - AP Nr. 13 zu § 50 BAT, zu I 2 der Gründe, m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 54. Aufl., § 256 Rz 82).
  • BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 695/95

    Abfindungsanspruch - Verringerung wegen Rente

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96
    Die Tarifvertragsparteien haben in § 5 TV SozSich keine Beschränkung der Anrechnung auf Leistungen vorgenommen, die der Arbeitnehmer erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beanspruchen kann, wie dies z. B. in § 2 Abs. 7 des Tarifvertrages zur sozialen Absicherung vom 6. Juli 1992 für die unter den BAT-O, MTArb-O und BMT-G-O fallenden Arbeitnehmer geregelt ist (vgl. Senatsurteile vom 1. Juni 1995 - 6 AZR 926/94 - BAGE 80, 158 = AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR und vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 695/95 - AP Nr. 31 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR).
  • BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 206/97

    Leistungszulage - Streckenlokomotivführer

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96
    Ferner ist auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen mitberücksichtigt werden muß, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und deshalb nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (st. Rspr., vgl. BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23 a BAT, zu 2.2.1 der Gründe; Senatsurteil vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 12. November 1997 - 10 AZR 206/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 100/83

    Mehrere Trägerunternehmen - Gruppen-Unterstützungskasse - Mitbestimmungsrecht -

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96
    Für eine Feststellungsklage ist trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage das erforderliche Feststellungsinteresse vorhanden, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (st. Rspr., vgl. etwa BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB, zu I 2 b der Gründe; BAGE 51, 387, 390 f. = AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu A der Gründe; BGH Urteil vom 9. Juni 1983 - III ZR 74/82 - NJW 1984, 1118, zu 3 b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 784/95

    Abfindung - Auflösung der Beschäftigungsstelle

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96
    Ferner ist auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen mitberücksichtigt werden muß, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und deshalb nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (st. Rspr., vgl. BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23 a BAT, zu 2.2.1 der Gründe; Senatsurteil vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 12. November 1997 - 10 AZR 206/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 906/94

    Auslegung einer Übergangsregelung nach Tarifvertragsänderung

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96
    Ferner ist auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen mitberücksichtigt werden muß, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und deshalb nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (st. Rspr., vgl. BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23 a BAT, zu 2.2.1 der Gründe; Senatsurteil vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 12. November 1997 - 10 AZR 206/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 43/92

    Stationierungsstreitkräfte - Mitwirkung der Hauptbetriebsvertretung bei

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96
    Arbeitgeber der bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten Arbeitnehmer ist der jeweilige Entsendestaat (BAG Beschluß vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 43/92 - AP Nr. 17 zu Art. 56 ZA-NATO-Truppenstatut).
  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 35/85

    Beschlußverfahren - Beitritt - Sachantrag - Zulässigkeit der Antragsänderung -

  • BAG, 15.11.1978 - 5 AZR 199/77

    Betriebsveräußerung - Betriebsübergang - Konkursverwalter - Vergleichsverwalter -

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 926/94

    Abfindungsanspruch - Verringerung - Verfall

  • LAG Nürnberg, 19.05.2020 - 7 Sa 11/19

    Zweites Arbeitsverhältnis - Überschreiten der gesetzlich erlaubten Arbeitszeit -

    Zugunsten des Klägers kann unterstellt werden, dass die öffentliche Hand erfahrungsgemäß trotz möglicher Leistungsklage auch auf ein Feststellungsurteil hin leisten wird, BAG, Urteil vom 16.07.1998 - 6 AZR 672/96 -, Rn. 14, zitiert nach juris.
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Es ist nach der Erklärung des Beklagten, einem rechtskräftigen Feststellungsurteil Folge zu leisten, auch davon auszugehen, dass der Streit der Parteien durch ein Feststellungsurteil endgültig beigelegt wird (vgl. dazu BAG 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27 mwN), so dass die Aufteilung in einen (bezifferbaren) Zahlungsanspruch und einen weiteren Feststellungsanspruch nicht erforderlich ist.
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07

    Eingruppierung "Koordinator der Sanitätsstation" in der Chemischen Industrie

    Zwar geht das Bundesarbeitsgericht nicht mehr durchgängig von der Subsidiarität der Feststellungs- gegenüber der Leistungsklage aus; danach soll trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage jedenfalls dann vom erforderlichen Feststellungsinteresse ausgegangen werden, wenn durch die begehrte Feststellung der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (zB BAG 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27; vgl. aber dagegen auch 24. Mai 2007 - 6 AZR 706/06 - AP TVG § 1 Tarifverträge: DRK Nr. 24; diff. Musielak/Foerste ZPO 6. Aufl. § 256 Rn. 12 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht