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   BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 503/97   

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BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 503/97 (https://dejure.org/1998,2033)
BAG, Entscheidung vom 17.11.1998 - 9 AZR 503/97 (https://dejure.org/1998,2033)
BAG, Entscheidung vom 17. November 1998 - 9 AZR 503/97 (https://dejure.org/1998,2033)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Politische Weiterbildung - Bildungsveranstaltung - Unbestimmter Rechtsbegriff - Überprüfung - Revisionsinstanz - Verstoß gegen Denkgesetze - Allgemeine Erfahrungssätze - Entscheidungserhebliche Tatumstände

  • archive.org
  • Judicialis

    Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz - (AWbG) § 1; ; AWbG § 7; ; AWbG § 9; ; Erstes... Gesetz zur Ordnung und Förderung der Weiterbildung im Lande Nordrhein-Westfalen - Weiterbildungsgesetz - (WbG) § 2 Abs. 4; ; ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Politische Weiterbildung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz - (AWbG) §§ 1, 7, 9; Erstes Gesetz zur Ordnung... und Förderung der Weiterbildung im Lande NRW/Weiterbildungsgesetz - (WbG) § 2 Abs. 4; ZPO § 256
    Arbeitnehmerweiterbildung: Keine Voraussetzung der Ausrichtung auf die spezifischen Bedürfnisse und Interessen von Arbeitnehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 872
  • DB 1999, 2423
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 396/97
    Auszug aus BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 503/97
    Der Begriff politische Weiterbildung in § 1 Abs. 2 Satz 1 AWbG ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in der Revisionsinstanz nur der eingeschränkten Prüfung unterliegt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (Bestätigung der Senatsurteile vom 19. Mai 1998 - 9 AZR 395/97 - und - 9 AZR 396/97 - beide n.v.).

    Unter diesen Voraussetzungen hat der Senat Seminare zur Umweltschutzpolitik auch dann als politische Weiterbildung beurteilt, wenn sie sich beispielhaft mit den Verhältnissen einer bestimmten Region in Deutschland befassen (vgl. Urteile vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328 = AP Nr. 22 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 19. Mai 1998 - 9 AZR 396/97 - n.v.).

    b) Das Tatbestandsmerkmal "dient der politischen Weiterbildung" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (vgl. Senatsurteile vom 19. Mai 1998 - 9 AZR 395/97 - und - 9 AZR 396/97 - beide n.v.).

  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 240/90

    AWbG NW - politische Weiterbildung

    Auszug aus BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 503/97
    Eine Bildungsveranstaltung dient auch dann der politischen Weiterbildung i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 AWbG, wenn sie nicht auf die spezifischen Bedürfnisse und Interessen von Arbeitnehmern ausgerichtet ist (Bestätigung des Senatsurteils vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99, 107 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu I 2 c bb der Gründe).

    Unter diesen Voraussetzungen hat der Senat Seminare zur Umweltschutzpolitik auch dann als politische Weiterbildung beurteilt, wenn sie sich beispielhaft mit den Verhältnissen einer bestimmten Region in Deutschland befassen (vgl. Urteile vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328 = AP Nr. 22 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 19. Mai 1998 - 9 AZR 396/97 - n.v.).

    § 1 Abs. 2 Satz 2 AWbG erweitert den möglichen inhaltlichen Rahmen der politischen Weiterbildung auf Lehrveranstaltungen, die auf die Stellung des Arbeitnehmers in Staat, Gesellschaft, Familie oder Beruf bezogen sind (Senatsurteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99, 107 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu I 2 c bb der Gründe).

  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 395/97

    Arbeitnehmerweiterbildung; politische Bildung

    Auszug aus BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 503/97
    Der Begriff politische Weiterbildung in § 1 Abs. 2 Satz 1 AWbG ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in der Revisionsinstanz nur der eingeschränkten Prüfung unterliegt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (Bestätigung der Senatsurteile vom 19. Mai 1998 - 9 AZR 395/97 - und - 9 AZR 396/97 - beide n.v.).

    Dazu ist erforderlich, daß nach dem didaktischen Konzept der Veranstaltung sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten das Erreichen dieses Ziels uneingeschränkt ermöglicht wird (BAG Urteile vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - AP Nr. 5 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - BAGE 80, 94 = AP Nr. 14 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - BAGE 81, 185 = AP Nr. 16 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 19. Mai 1998 - 9 AZR 395/97 - n.v.).

    b) Das Tatbestandsmerkmal "dient der politischen Weiterbildung" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (vgl. Senatsurteile vom 19. Mai 1998 - 9 AZR 395/97 - und - 9 AZR 396/97 - beide n.v.).

  • LAG Düsseldorf, 24.07.1997 - 13 Sa 775/97

    Aus- und Weiterbildung: Voraussetzungen einer Bildungsmaßnahme

    Auszug aus BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 503/97
    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 13 Sa 775/97 -.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. Juli 1997 - 13 Sa 775/97 - aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Kammer des Landesarbeitsgerichts zurückverwiesen.

  • BAG, 17.02.1998 - 1 AZR 386/97

    Lohnrisiko im "Wellenstreik"

    Auszug aus BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 503/97
    Da bei der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe den Tatsacheninstanzen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. BAG Urteile vom 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - AP Nr. 7 zu § 51 TVAL II; vom 17. Februar 1998 - 1 AZR 386/97 - AP Nr. 152 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), unterliegt die Anwendung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs in der Revisionsinstanz nur einer eingeschränkten Überprüfung.

    Es kann nur geprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (BAG Urteile vom 18. Juni 1975 - 4 AZR 398/74 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT; vom 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; vom 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 - AP Nr. 30 zu § 554 ZPO, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 17. Februar 1998 - 1 AZR 386/97 - AP Nr. 152 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - AP Nr. 239 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 624/96

    Freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer im Außendienst Anforderung an

    Auszug aus BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 503/97
    Es kann nur geprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (BAG Urteile vom 18. Juni 1975 - 4 AZR 398/74 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT; vom 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; vom 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 - AP Nr. 30 zu § 554 ZPO, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 17. Februar 1998 - 1 AZR 386/97 - AP Nr. 152 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - AP Nr. 239 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Bildungsveranstaltung "Nordsee

    Auszug aus BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 503/97
    Unter diesen Voraussetzungen hat der Senat Seminare zur Umweltschutzpolitik auch dann als politische Weiterbildung beurteilt, wenn sie sich beispielhaft mit den Verhältnissen einer bestimmten Region in Deutschland befassen (vgl. Urteile vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328 = AP Nr. 22 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 19. Mai 1998 - 9 AZR 396/97 - n.v.).
  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 503/97
    Da bei der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe den Tatsacheninstanzen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. BAG Urteile vom 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - AP Nr. 7 zu § 51 TVAL II; vom 17. Februar 1998 - 1 AZR 386/97 - AP Nr. 152 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), unterliegt die Anwendung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs in der Revisionsinstanz nur einer eingeschränkten Überprüfung.
  • BAG, 09.05.1995 - 9 AZR 185/94

    AWbG - Mit dem Fahrrad auf Gesundheitskurs

    Auszug aus BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 503/97
    Dazu ist erforderlich, daß nach dem didaktischen Konzept der Veranstaltung sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten das Erreichen dieses Ziels uneingeschränkt ermöglicht wird (BAG Urteile vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - AP Nr. 5 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - BAGE 80, 94 = AP Nr. 14 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - BAGE 81, 185 = AP Nr. 16 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 19. Mai 1998 - 9 AZR 395/97 - n.v.).
  • BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 64/91

    Eingruppierung eines Schwergeräteinspektors

    Auszug aus BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 503/97
    Da bei der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe den Tatsacheninstanzen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. BAG Urteile vom 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - AP Nr. 7 zu § 51 TVAL II; vom 17. Februar 1998 - 1 AZR 386/97 - AP Nr. 152 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), unterliegt die Anwendung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs in der Revisionsinstanz nur einer eingeschränkten Überprüfung.
  • BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 433/94

    Arbeitnehmerweiterbildung - Das Meer - Ressource und Abfalleimer

  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96

    Korrigierende Rückgruppierung

  • BAG, 25.02.1987 - 8 AZR 430/84

    Bezahlter Urlaub

  • BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74

    Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der

  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 411/89

    Arbeitnehmerweiterbildung im Nordrhein-Westfalen - Kurs: "Rund um den

  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92

    Eingruppierung in eine Gehaltsstufe nach dem Tarifvertrag - Voraussetzungen für

  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01

    Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit

    Eine Rechtsverletzung liegt vor, wenn der Rechtsbegriff selbst verkannt worden ist oder wenn bei der Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind oder wenn bei der gebotenen Interessenabwägung nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt oder das Ergebnis widersprüchlich ist (ständige Rspr. BAG vgl. Senat 17. November 1998 - 9 AZR 503/97 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 26 = EzA AWbG § 7 Nr. 29 mwN).
  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 426/00

    Sonderurlaub für Arbeiter

    Die Prüfung beschränkt sich auf die Kontrolle, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (vgl. Rechtsprechung des BAG 17. November 1998 - 9 AZR 503/97 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 26 = EzA AwbG NW § 7 Nr. 29).
  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 645/99

    Politische Arbeitnehmerweiterbildung

    Die vom Landesarbeitsgericht zugelassene Revision hat zur Aufhebung und Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landesarbeitsgericht geführt (Senat 17. November 1998 - 9 AZR 503/97 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 26 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 29).

    Das Tatbestandsmerkmal "dient der politischen Weiterbildung" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (Senat 17. November 1998 - 9 AZR 503/97 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 26 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 29; 19. Mai 1998 - 9 AZR 395/97 - nv. und - 9 AZR 396/97 - nv.).

    Unter diesen Voraussetzungen hat der Senat Seminare zur Umweltschutzpolitik auch dann als politische Weiterbildung beurteilt, wenn sie sich beispielhaft mit den Verhältnissen einer bestimmten Region in Deutschland befassen (vgl. 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99; 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - aaO; 19. Mai 1998 - 9 AZR 395/97 und 9 AZR 396/97 - nv.; 17. November 1998 - 9 AZR 503/97 - aaO; 16. März 1999 - 9 AZR 166/98 - aaO, zu II 2 b bb (1) der Gründe).

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 104/04

    Bildungsurlaub - Allgemeine Bildung

    - 9 AZR 503/97 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 26 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 29).
  • LAG Düsseldorf, 17.09.1999 - 9 (13) Sa 718/99

    Arbeitnehmerweiterbildung - "Sylt - Eine Insel in Not"

    Durch Urteil vom 17.11.1998 hat der 9. Senat des BAG ­ 9 AZR 503/97 ­ das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.07.1997 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landesarbeitsgerichts zurückverwiesen.

    Die Revisionsentscheidung des 9. Senats des BAG vom 17.11.1998 - 9 AZR 503/97 - erweckt den Eindruck, dass es hierauf nicht ankäme, zumal der 9. Senat des BAG davon ausgeht, dass vom Kläger weder das didaktische Konzept noch die zeitliche und sachliche Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten ausreichend vorgetragen worden sind (II 2 der Gründe).

    Der 9. Senat des BAG hat offenbar in der Entscheidung vom 17.11.1998 ­ 9 AZR 503/97 ­ die auf Blatt 7 und 8 d. A. angegebene Seminarzeit für ausreichend erachtet.

  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 241/99

    Politische Arbeitnehmerweiterbildung im Ausland

    Nach der Rechtsprechung des Senats dient eine Bildungsveranstaltung der politischen Arbeitnehmerweiterbildung, wenn nach dem didaktischen Konzept sowie der zeitlichen und sachlichen Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten das Erreichen dieses Ziels in einem pädagogisch organisierten Lernprozeß ermöglicht werden soll (BAG 15. Juni 1993 - 9 AZR 411/89 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 5 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 12; 24. August 1993 - 9 AZR 473/90 - NZA 1994, 451; 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 14 = EzA AWbG § 7 Nr. 21; 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328; 17. November 1998 - 9 AZR 503/97 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 26 = EzA AWbG § 7 Nr. 29; 16. März 1999 - 9 AZR 166/98 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 27 = EzA AWbG NW § 7 Nr. 30).

    Insoweit besteht nur ein eingeschränkter revisionsrechtlicher Überprüfungsmaßstab (vgl. ständige Rechtsprechung des BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 - BAGE 87, 41; 17. November 1998 - 9 AZR 503/97 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 26 = EzA AWbG § 7 Nr. 29).

  • BAG, 18.08.1999 - 4 AZR 492/98
    Bei unbestimmten Rechtsbegriffen ist die Überprüfung durch das Revisionsgericht grundsätzlich darauf beschränkt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob die Unterordnung des Sachverhalts (Subsumtion) unter den Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. aus jüngerer Zeit Urteil des Senats vom 24. Juni 1998 - 4 AZR 304/97 - AP Nr. 241 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteile vom 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 - BAGE 87, 41 = AP Nr. 30 zu § 554 ZPO; vom 17. Juni 1998 - 7 AZR 443/97 - AP Nr. 158 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; vom 17. November 1998 - 9 AZR 503/97 - NZA 1999, 872).
  • BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 418/14

    Arbeitnehmerweiterbildung - Jedermannzugänglichkeit

    Es kann nur geprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (BAG 17. November 1998 - 9 AZR 503/97 - zu I 3 b der Gründe) .
  • LAG Niedersachsen, 20.01.2004 - 13 Sa 1042/03

    Anspruch auf Freistellung für die Teilnahme an Sprachkursen für Schwedisch nach

    Landeskundliche, auf Politik bezogene Themen sind dabei regelmäßig nur ein Übungsfeld zur Vermittlung der Sprachkenntnisse (BAG vom 24.08.1993, 9 AZR 473/90, a.a.O.; BAG vom 17.11.1998, 9 AZR 503/97, EzA § 7 AWbG NordrheinWestfalen Nr. 29).
  • BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 166/98

    Arbeitnehmerweiterbildung - Studienseminar in Kuba

    Diese müssen uneingeschränkt den gebotenen systematischen Lernprozeß erkennen lassen, der die Urteils- und Handlungsfähigkeit der Teilnehmer fördern soll (vgl. BAG 17. November 1998 - 9 AZR 503/97 - AP BildungsurlaubsG NRW § 1 Nr. 26 mwN).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2006 - 3 L 9/05

    Förderung von Maßnahmen der Erwachsenenbildung

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