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   BVerfG, 03.07.2000 - 1 BvR 945/00   

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BVerfG, 03.07.2000 - 1 BvR 945/00 (https://dejure.org/2000,1211)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.2000 - 1 BvR 945/00 (https://dejure.org/2000,1211)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 2000 - 1 BvR 945/00 (https://dejure.org/2000,1211)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsvertrag - Arbeitgeberverband - Tarifvertrag - Koalitionsfreiheit - Negative Koalitionsfreiheit - Gründungsfreiheit - Beitrittsfreiheit - Verfassungsbeschwerde - Kündigung

  • Judicialis

    GG Art. 9 Abs. 3; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; TVG § 3 Abs. 3; ; TVG § 4 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 9 Abs. 3; TVG § 3 Abs. 3 § 4 Abs. 5
    Verfassungsmäßigkeit der Nachwirkung eines Tarifvertrages nach Austritt aus einem Arbeitgeberverband

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 9 Abs. 3; TVG § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 5
    Nachwirkung von Tarifverträgen nach Verbandsaustritt des Arbeitgebers: Kein Verstoß gegen negative Koalitionsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 1402
  • MDR 2000, 1196
  • NZA 2000, 947
  • DB 2000, 1772
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2000 - 1 BvR 945/00
    Soweit der Fall Fragen der negativen Koalitionsfreiheit aufwirft, lassen sich diese anhand der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lösen (vgl. BVerfGE 31, 297 ; 44, 322 ; 50, 290 ; 55, 7 ; 64, 208 ; 93, 352 ).

    Die Freiheit, sich einer anderen als der vertragsschließenden oder keiner Koalition anzuschließen, wird durch diese gesetzliche Regelung (vgl. § 5 TVG) nicht beeinträchtigt, Zwang oder Druck in Richtung auf eine Mitgliedschaft nicht ausgeübt (vgl. BVerfGE 44, 322 ; vgl. auch BVerfGE 55, 7 ).

    Dabei ist insbesondere bei für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen davon auszugehen, dass das individuelle Grundrecht des Einzelnen, zur Wahrung und zur Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden und an der verfassungsrechtlich geschützten Tätigkeit seiner Koalition teilzunehmen, nicht generell dadurch verletzt wird, dass für sein Arbeitsverhältnis solche Inhaltsregelungen gelten, die von ihm fremden Verbänden ausgehandelt worden sind (vgl. BVerfGE 44, 322 ).

    Wenn schon bei der Allgemeinverbindlicherklärung nur ein unerheblicher Druck in Richtung auf Verbandsbeitritt vorliegt (vgl. BVerfGE 44, 322 ; 55, 7 ), scheidet ein solcher im Falle der Nachwirkung gemäß § 4 Abs. 5 TVG ganz aus.

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2000 - 1 BvR 945/00
    Soweit der Fall Fragen der negativen Koalitionsfreiheit aufwirft, lassen sich diese anhand der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lösen (vgl. BVerfGE 31, 297 ; 44, 322 ; 50, 290 ; 55, 7 ; 64, 208 ; 93, 352 ).

    a) Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet als individuelles Freiheitsrecht das Recht des Einzelnen, eine Koalition zu gründen, einer Koalition beizutreten oder ihr fernzubleiben oder aus ihr auszutreten, sowie das Recht, durch koalitionsmäßige Betätigung die in der Verfassungsvorschrift genannten Zwecke zu verfolgen (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 55, 7 ; 57, 220 ; 64, 208 ; vgl. auch BVerfGE 73, 261 ; 92, 365 ).

    Die Freiheit, sich einer anderen als der vertragsschließenden oder keiner Koalition anzuschließen, wird durch diese gesetzliche Regelung (vgl. § 5 TVG) nicht beeinträchtigt, Zwang oder Druck in Richtung auf eine Mitgliedschaft nicht ausgeübt (vgl. BVerfGE 44, 322 ; vgl. auch BVerfGE 55, 7 ).

    Wenn schon bei der Allgemeinverbindlicherklärung nur ein unerheblicher Druck in Richtung auf Verbandsbeitritt vorliegt (vgl. BVerfGE 44, 322 ; 55, 7 ), scheidet ein solcher im Falle der Nachwirkung gemäß § 4 Abs. 5 TVG ganz aus.

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2000 - 1 BvR 945/00
    Soweit der Fall Fragen der negativen Koalitionsfreiheit aufwirft, lassen sich diese anhand der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lösen (vgl. BVerfGE 31, 297 ; 44, 322 ; 50, 290 ; 55, 7 ; 64, 208 ; 93, 352 ).

    a) Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet als individuelles Freiheitsrecht das Recht des Einzelnen, eine Koalition zu gründen, einer Koalition beizutreten oder ihr fernzubleiben oder aus ihr auszutreten, sowie das Recht, durch koalitionsmäßige Betätigung die in der Verfassungsvorschrift genannten Zwecke zu verfolgen (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 55, 7 ; 57, 220 ; 64, 208 ; vgl. auch BVerfGE 73, 261 ; 92, 365 ).

    Elemente der Gewährleistung der Koalitionsfreiheit sind demnach insbesondere die Gründungs- und Beitrittsfreiheit, die Freiheit des Austritts und des Fernbleibens (vgl. BVerfGE 50, 290 ).

  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2000 - 1 BvR 945/00
    Soweit der Fall Fragen der negativen Koalitionsfreiheit aufwirft, lassen sich diese anhand der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lösen (vgl. BVerfGE 31, 297 ; 44, 322 ; 50, 290 ; 55, 7 ; 64, 208 ; 93, 352 ).

    a) Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet als individuelles Freiheitsrecht das Recht des Einzelnen, eine Koalition zu gründen, einer Koalition beizutreten oder ihr fernzubleiben oder aus ihr auszutreten, sowie das Recht, durch koalitionsmäßige Betätigung die in der Verfassungsvorschrift genannten Zwecke zu verfolgen (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 55, 7 ; 57, 220 ; 64, 208 ; vgl. auch BVerfGE 73, 261 ; 92, 365 ).

  • BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 13/69

    Verfassungsmäßigkeit der Zulassung von Rechtsanwälten nur bei Streitwerten über

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2000 - 1 BvR 945/00
    Soweit der Fall Fragen der negativen Koalitionsfreiheit aufwirft, lassen sich diese anhand der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lösen (vgl. BVerfGE 31, 297 ; 44, 322 ; 50, 290 ; 55, 7 ; 64, 208 ; 93, 352 ).

    Voraussetzung für eine Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit wäre, dass ein Zwang oder Druck auf die nicht Organisierten ausgeübt wird, einer Organisation beizutreten (vgl. BVerfGE 31, 297 ).

  • BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80

    Sozialplan

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2000 - 1 BvR 945/00
    a) Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet als individuelles Freiheitsrecht das Recht des Einzelnen, eine Koalition zu gründen, einer Koalition beizutreten oder ihr fernzubleiben oder aus ihr auszutreten, sowie das Recht, durch koalitionsmäßige Betätigung die in der Verfassungsvorschrift genannten Zwecke zu verfolgen (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 55, 7 ; 57, 220 ; 64, 208 ; vgl. auch BVerfGE 73, 261 ; 92, 365 ).
  • BVerfG, 17.02.1981 - 2 BvR 384/78

    Bethel

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2000 - 1 BvR 945/00
    a) Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet als individuelles Freiheitsrecht das Recht des Einzelnen, eine Koalition zu gründen, einer Koalition beizutreten oder ihr fernzubleiben oder aus ihr auszutreten, sowie das Recht, durch koalitionsmäßige Betätigung die in der Verfassungsvorschrift genannten Zwecke zu verfolgen (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 55, 7 ; 57, 220 ; 64, 208 ; vgl. auch BVerfGE 73, 261 ; 92, 365 ).
  • BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92

    Mitgliederwerbung II

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2000 - 1 BvR 945/00
    Soweit der Fall Fragen der negativen Koalitionsfreiheit aufwirft, lassen sich diese anhand der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lösen (vgl. BVerfGE 31, 297 ; 44, 322 ; 50, 290 ; 55, 7 ; 64, 208 ; 93, 352 ).
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2000 - 1 BvR 945/00
    a) Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet als individuelles Freiheitsrecht das Recht des Einzelnen, eine Koalition zu gründen, einer Koalition beizutreten oder ihr fernzubleiben oder aus ihr auszutreten, sowie das Recht, durch koalitionsmäßige Betätigung die in der Verfassungsvorschrift genannten Zwecke zu verfolgen (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 55, 7 ; 57, 220 ; 64, 208 ; vgl. auch BVerfGE 73, 261 ; 92, 365 ).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    Dabei ist insbesondere bei für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen davon auszugehen, dass das individuelle Grundrecht des Einzelnen, zur Wahrung und zur Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden und an der verfassungsrechtlich geschützten Tätigkeit seiner Koalition teilzunehmen, nicht generell dadurch verletzt wird, dass für ein Arbeitsverhältnis, an dem er beteiligt ist, solche Inhaltsregelungen gelten, die von ihm fremden Verbänden ausgehandelt worden sind (s. nur BVerfG 3. Juli 2000 - 1 BvR 945/00 - zu II 2 a der Gründe, AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 36 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 29, mwN zur verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung).

    bb) Vorliegend geht es allein darum, das Verbandsmitglied, welches sich zum Austritt entschlossen hat, gegenüber denjenigen Vertragspartnern an der alten tarifvertraglichen Regelung festzuhalten, gegenüber denen sie vormals kraft Tarifgebundenheit gegolten hat, bis eine neue Abmachung getroffen wird (dazu BVerfG 3. Juli 2000 - 1 BvR 945/00 - zu II 2 b der Gründe, AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 36 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 29).

    Die gegen diese Rechtsprechung erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken hat das Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen (BVerfG 3. Juli 2000 - 1 BvR 945/00 - zu II 2 b der Gründe, AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 36 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 29).

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Zum Zweiten gibt es verschiedene rechtsgeschäftliche Möglichkeiten, sich von der unbedingt zeitdynamischen Bindung zu lösen, zB Änderungsvereinbarungen oder Änderungskündigungen (zu diesen Möglichkeiten zB Giesen NZA 2006, 625, 631 f.; Bayreuther DB 2007, 166; schon früher allg. Wisskirchen/Stühm DB 2003, 2225; vgl. auch zur Verfassungsmäßigkeit der - unbegrenzten - Nachwirkung gem. § 4 Abs. 5 TVG BVerfG 3. Juli 2000 - 1 BvR 945/00 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 36 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 29).
  • BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 1278/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen tarifvertragliche Differenzierungsklausel

    Die Tatsache, dass organisierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anders behandelt werden als nicht organisierte Beschäftigte, bedeutet insofern jedoch noch keine Grundrechtsverletzung, solange sich daraus nur ein eventueller faktischer Anreiz zum Beitritt ergibt, aber weder Zwang noch Druck entsteht (vgl. BVerfGE 31, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2000 -1 BvR 945/00 -, www.bverfg.de, Rn. 7).
  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Es entspricht der langjährigen Rechtsprechung des BAG, dass auch ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag nach § 5 Abs. 4 TVG eine Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG entfalten kann (vgl. BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 212/00 - zu 1 der Gründe, AP Nr. 38 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAG 18. Juni 2000 - 4 AZR 463/78 - AP Nr. 68 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; vgl. für die Nachwirkung einzelner Tarifregelungen BAG 16. November 1965 - 1 AZR 160/65 - AP Nr. 30 zu § 4 TVG; grundsätzlich auch BVerfG 3. Juli 2000 - 1 BvR 945/00 - NZA 2000, 947).
  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

    Die durch § 4 Abs. 5 TVG angeordnete Nachwirkung eines Tarifvertrages verletzt weder die positive noch die negative Koalitionsfreiheit (BVerfG 3. Juli 2000 - 1 BvR 945/00 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 36 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 29), was auch im Hinblick auf die potentielle zeitlich unbegrenzte Nachwirkung gilt (BAG 15. Oktober 2003 - 4 AZR 573/02 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 41 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 35, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 711/06

    Betriebsübergang - Inhalt des Arbeitsverhältnisses

    Soweit die Beklagte darauf abstellt, dass sie als Außenseiterin unter Verstoß gegen ihre negative Koalitionsfreiheit an tarifliche Normen und die in ihnen bereits vorgesehene Weiterentwicklung gebunden worden ist, könnte zwar nach einer in der rechtswissenschaftlichen Literatur vertretenen Auffassung (zB Schüren RdA 1988, 138, 139; Biedenkopf Grenzen der Tarifautonomie S. 101; Schleusener ZTR 1998, 100, 101; vgl. aber auch Senat 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18 = EzA BGB § 613a Nr. 203; BAG 13. September 1994 - 3 AZR 148/94 - BAGE 77, 353, 360; dagegen Rieble NZA 2007, 1, 2; ErfK/Dieterich Art. 9 GG Rn. 35 mwN; krit. auch Wiedemann/Oetker § 3 Rn. 30) der Schutzbereich der negativen Koalitionsfreiheit durch eine gesetzliche Anordnung der Geltung fremder (Tarif-) Normen berührt sein (vgl. insoweit zB zur Verfassungsmäßigkeit der Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 TVG: BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 ua. - BVerfGE 55, 7; der Nachbindung gem. § 3 Abs. 3 TVG: Senat 4. August 1993 - 4 AZR 499/92 -BAGE 74, 41, 44; der Nachwirkung gem. § 4 Abs. 5 TVG: BVerfG 3. Juli 2000 - 1 BvR 945/00 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 36 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 29; der Erstreckung von Betriebsnormen auf nicht tarifgebundene Arbeitnehmer gem. § 3 Abs. 2 TVG: BAG 7. November 1995 - 3 AZR 676/94 - AP TVG § 3 Betriebsnormen Nr. 1 = EzA TVG § 1 Betriebsnorm Nr. 1; der BauArbbV nach § 1 Abs. 3a AEntG: BVerfG 18. Juli 2000 - 1 BvR 948/00 - AP AEntG § 1 Nr. 4 = EzA GG Art. 9 Nr. 69; eines Landes-"Tariftreuegesetzes" 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 - BVerfGE 116, 202).
  • BAG, 15.10.2003 - 4 AZR 573/02

    Zeitliche Begrenzung der Nachwirkung von Tarifnormen

    Das Bundesverfassungsgericht hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Nachwirkungslehre des Bundesarbeitsgerichts zurückgewiesen (3. Juli 2000 - 1 BvR 945/00 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 36 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 29).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 262/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    Dabei ist insbesondere bei für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen davon auszugehen, dass das individuelle Grundrecht des Einzelnen, zur Wahrung und zur Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden und an der verfassungsrechtlich geschützten Tätigkeit seiner Koalition teilzunehmen, nicht generell dadurch verletzt wird, dass für ein Arbeitsverhältnis, an dem er beteiligt ist, solche Inhaltsregelungen gelten, die von ihm fremden Verbänden ausgehandelt worden sind (s. nur BVerfG 3. Juli 2000 - 1 BvR 945/00 - zu II 2 a der Gründe, AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 36 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 29, mwN zur verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung).

    bb) Vorliegend geht es allein darum, das Verbandsmitglied, welches sich zum Austritt entschlossen hat, gegenüber denjenigen Vertragspartnern an der alten tarifvertraglichen Regelung festzuhalten, gegenüber denen sie vormals kraft Tarifgebundenheit gegolten hat, bis eine neue Abmachung getroffen wird (dazu BVerfG 3. Juli 2000 - 1 BvR 945/00 - zu II 2 b der Gründe, AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 36 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 29).

    Die gegen diese Rechtsprechung erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken hat das Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen (BVerfG 3. Juli 2000 - 1 BvR 945/00 - zu II 2 b der Gründe, AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 36 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 29).

  • LAG Hessen, 27.01.2017 - 10 Sa 1747/14

    Auch ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag wirkt nach § 4 Abs. 5

    a) Es entspricht der langjährigen Rechtsprechung des BAG, dass auch ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag nach § 5 Abs. 4 TVG eine Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG entfalten kann (vgl. BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 212/00 - zu 1 der Gründe, AP Nr. 38 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAG 18. Juni 2000 - 4 AZR 463/78 - AP Nr. 68 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; vgl. für die Nachwirkung einzelner Tarifregelungen BAG 16. November 1965 - 1 AZR 160/65 - AP Nr. 30 zu § 4 TVG; grundsätzlich auch BVerfG 3. Juli 2000 - 1 BvR 945/00 - NZA 2000, 947).

    Auch die Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2000 (vgl. BVerfG 3. Juli 2000 - 1 BvR 945/00 - NZA 2000, 947) steht nicht entgegen.

    Danach könnte die Koalitionsfreiheit des Arbeitgebers allenfalls mittelbar dadurch betroffen sein, dass er sich von dem Verband gelöst hat, die von dem Verband ausgehandelten Verträge aber nach wie vor für ihn gelten (vgl. BVerfG 3. Juli 2000 - 1 BvR 945/00 - zu II 2 b der Gründe, NZA 2000, 947 [BVerfG 03.07.2000 - 1 BvR 945/00] ).

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 186/04

    Vergütungsabrede unterhalb des Tariflohnes

    Daran hält der Senat fest, zumal das Bundesverfassungsgericht die gegen diese Rechtsprechung erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken mit überzeugender Begründung zurückgewiesen hat (BVerfG 3. Juli 2000 - 1 BvR 945/00 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 36 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 29).
  • LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19

    Fortführung der kirchlichen Zusatzversorgung durch weltlichen Arbeitgeber

  • LAG Saarland, 09.01.2008 - 2 Sa 78/07

    Beendigungszeitpunkt der Bindung eines Arbeitgebers an den Tarifvertrag bei

  • BGH, 08.04.2014 - KZR 53/12

    VBL-Versicherungspflicht - Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst:

  • LAG Saarland, 09.01.2008 - 2 (1) Sa 79/07

    Beendigung der Bindung eines Arbeitgebers an einen Tarifvertrag nach Austritt

  • LAG Sachsen, 24.03.2015 - 1 Sa 541/14

    Höhe der Vergütung für Luftsicherheitsassistenten mit Tätigkeit nach § 5 LuftSiG

  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 534/14

    Beendigung eines Haustarifvertrags - "Erklärung des Austritts" aus dem

  • LAG Hessen, 07.06.2018 - 9 Sa 1128/17

    Mit der Berufung auf das SokaSiG hat der Kläger keinen neuen Streitgegenstand in

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.02.2008 - 2 Sa 421/07

    Tarifvertrag; Tarifbindung; OT-Mitgliedschaft; Nachwirkung; andere Abmachung;

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 712/06

    Betriebsübergang; Inhalt des Arbeitsverhältnisses

  • LAG Düsseldorf, 15.06.2022 - 12 Sa 569/20

    Betriebliche Altersversorgung; Einstandspflicht

  • LAG Hessen, 08.02.2018 - 9 Sa 740/16

    1. Mit der Berufung auf das SokaSiG hat der Kläger keinen neuen Streitgegenstand

  • LAG Hamm, 12.06.2012 - 14 Sa 1275/11

    Beeinträchtigung der negativen Koalitionsfreiheit durch Gewährung höherer

  • LAG Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 21 Sa 110/01

    Nachwirkung von Tarifnormen nach Wegfall der Tarifbindung

  • LAG Sachsen, 20.09.2016 - 1 Sa 485/15

    Bindung des Betriebsübernehmers an die arbeitsvertraglich vereinbarten

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.02.2008 - 5 Sa 418/07

    Baugewerbe, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag, schuldrechtliche Wirkung,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2008 - 11 Sa 88/08

    Nachwirkung eines Tarifvertrages - tarifliche Ausschlussfrist

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2006 - 5 Sa 1003/05

    Nachwirkender Tarifvertrag: Bindung des Arbeitgebers trotz Austritt aus dem

  • LAG Sachsen, 02.02.2017 - 1 Sa 338/16

    Fortgeltung der AVR des Caritas-Verbandes bei Betriebsübergang auf einen nicht

  • LAG Bremen, 29.10.2015 - 2 Sa 15/15

    Auslegung des Arbeitsvertrages hinsichtlich der Bezugnahme auf die Anwendbarkeit

  • LAG Bremen, 12.08.2015 - 3 Sa 16/15

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf die zwischen den Tarifvertragsparteien

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2008 - 6 Sa 415/07

    Baugewerbe, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag, schuldrechtliche Wirkung,

  • ArbG Hamburg, 08.03.2013 - 27 BV 25/12

    Zeitlich begrenzte Nachwirkung von betriebsverfassungsrechtlichen Normen eines

  • LAG Hessen, 01.12.2015 - 4 Sa 311/15

    Die statische Natur des Nachwirkens von Tarifverträgen nach § 4 Abs. 5 TVG

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