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   BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 686/00   

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BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 686/00 (https://dejure.org/2001,1189)
BAG, Entscheidung vom 24.10.2001 - 7 AZR 686/00 (https://dejure.org/2001,1189)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 7 AZR 686/00 (https://dejure.org/2001,1189)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BeschFG § 1 Abs. 5 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Klagefrist des § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG bei mehreren aufeinanderfolgenden Befristungen; Mitbestimmung des Personalrats; Befristung nach dem BeschFG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BeschFG § 1 Abs. 5 Satz 1
    Klagefrist bei aufeinanderfolgenden Befristungen: Beginn mit dem Ablauf der einzelnen Befristung (Rechtsprechungsbestätigung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 99, 232
  • NZA 2002, 1335
  • BB 2002, 947
  • DB 2002, 536
  • DB 2002, 586
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 200/00

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung)

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 686/00
    a) Allerdings ist nach der Senatsrechtsprechung eine ohne Zustimmung des Personalrats vereinbarte Befristung unwirksam, wenn nach dem entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetz eine der Mitbestimmung des Personalrats unterliegende Maßnahme nur mit dessen Zustimmung getroffen werden kann und der Landesgesetzgeber das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nicht nur auf die Einstellung des Arbeitnehmers, sondern auch auf die Befristung des Arbeitsverhältnisses erstreckt hat (vgl. zuletzt 21. Februar 2001 - 7 AZR 200/00 - BB 2001, 1479, zu III 1 a der Gründe mwN).

    Das Hamburgische Personalvertretungsgesetz enthält aber - anders als etwa § 72 Abs. 1 Nr. 1 LPVG Nordrhein-Westfalen oder § 63 Abs. 1 Nr. 4 LPVG Brandenburg - keine ausdrückliche Bestimmung, nach welcher der Personalrat bei der Befristung von Arbeitsverträgen mitzubestimmen hat (BAG 21. Februar 2001 - 7 AZR 200/00 - aaO, zu III 1 a der Gründe).

    In diesen Besitzstand wird durch eine Verlängerung der Vertragslaufzeit - anders mag es im Falle einer nachträglichen Verkürzung sein - nicht eingegriffen (BAG 21. Februar 2001 - 7 AZR 200/00 - aaO, zu III 1 a der Gründe).

  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 686/00
    Der gegenteiligen Ansicht des Senats im Urteil vom 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - könne jedenfalls für den Fall nicht gefolgt werden, in dem sich die weitere Befristung unmittelbar an die vorherige anschließe.

    Der Senat ist hiervon bereits in zahlreichen Entscheidungen ausgegangen (vgl. etwa 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG Klagefrist § 1 Nr. 4; 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 2 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 15, zu B V 1 b der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 256/99 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 3 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 16, zu B III 1 der Gründe; 25. Oktober 2000 - 7 AZR 537/99 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 7 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 23, zu B IV 1 b der Gründe; 21. Februar 2001 - 7 AZR 98/00 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 9 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 24, zu A II 2 a der Gründe).

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 686/00
    Der Senat ist hiervon bereits in zahlreichen Entscheidungen ausgegangen (vgl. etwa 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG Klagefrist § 1 Nr. 4; 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 2 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 15, zu B V 1 b der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 256/99 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 3 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 16, zu B III 1 der Gründe; 25. Oktober 2000 - 7 AZR 537/99 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 7 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 23, zu B IV 1 b der Gründe; 21. Februar 2001 - 7 AZR 98/00 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 9 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 24, zu A II 2 a der Gründe).
  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 468/12

    Sachgrundlose Befristung - tarifliche Mindestdauer

    Bereits der erstmals sachgrundlos befristete Arbeitsvertrag und nicht erst die ihm nachfolgende Verlängerungsabrede muss daher mit der Befristungskontrollklage in der Frist des § 17 Satz 1 TzBfG angefochten werden, wenn die Fiktionswirkung des § 17 Satz 2 TzBfG iVm. § 7 Halbs. 1 KSchG nicht eintreten soll (vgl. zur gleichlautenden Vorschrift in § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG bereits BAG 24. Oktober 2001 - 7 AZR 686/00 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 99, 232; im Anwendungsbereich des § 17 TzBfG bei Verlängerungen sachgrundloser Befristungen etwa BAG 15. August 2012 - 7 AZR 184/11 - Rn. 11) .
  • LAG Nürnberg, 19.03.2008 - 4 Sa 673/07

    Befristung - mit Sachgrund - Verlängerungsvertrag ohne Sachgrund

    Insoweit kann an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Vorgängerregelung des § 1 Abs. 1 BeschFG (vgl. Urteile vom 04.12.2007 - 7 AZR 545/01 - AP Nr. 17 zu § 1 BeschFG 1996; vom 05.06.2002 - 7 AZR 241/01 - AP Nr. 13 zu § 1 BeschFG 1996; vom 24.01.2001 - 7 AZR 686/00 - AP Nr. 11 zu § 1 BeschFG 1996) angeknüpft werden.
  • LAG Düsseldorf, 08.01.2003 - 12 Sa 1301/02

    Vertragsstrafenklausel im Formulararbeitsvertrag, Herabsetzung der Strafe wegen

    Die Spannbreite der Rechtsmeinungen reicht von der grundsätzlichen Akzeptanz derartiger Klauseln (Preis/Stoffels, Der Arbeitsvertrag II V 30 Rz. 27, Gotthardt, ZIP 02, 283, Henssler, RdA 02, 138, Annuß, BB 02, 463) über eine skeptische Betrachtung (Richardi, NZA 02, 1063 f.; vgl. Gaul/Boewer, Aktuelles Arbeitsrecht 2002, Bd. 2, C 1) bis hin zu ihrer weitgehenden bzw. generellen Ablehnung (Däubler, NZA 01, 1336, Reinecke, DB 02, 586, v. Koppenfels, NZA 02, 601, Thüsing, BB 02, 2673).

    Die Vertragsstrafe darf indessen dem Arbeitgeber nicht dafür herhalten, Kasse machen (vgl. Reinecke, DB 02, 586).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2009 - 8 Sa 211/09

    Überschreiten der 2-Jahres-Grenze des § 14 Abs 2 S 1 TzBfG bei Arbeitgeberwechsel

    Eine missbräuchliche, dem Zweck des TzBfG widersprechende Vertragsgestaltung ist anzunehmen, wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken abwechselnd mit demselben Arbeitnehmer befristete Arbeitsverträge schließen, eine Befristung des Arbeitsvertrages ohne Sachgrund nach dem TzBfG ohne Auswechslung des Arbeitgebers nicht mehr möglich gewesen wäre und der Arbeitgeberwechsel ausschließlich deshalb erfolgt, um auf diese Weise über die gesetzlich vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (BAG v. 18.10.2006 - 7 AZR 145/06 - a.a.O.; BAG v. 25.04.2001 - 7 AZR 686/00 - AP Nr. 11 zu § 1 BeschFG 1996).

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist dabei nicht danach zu unterscheiden, ob es sich bei der nachfolgenden Befristungsvereinbarung um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrages oder aber - wie im vorliegenden Fall - um eine Vertragsverlängerung handelt (vgl. zur gleichlautenden Vorschrift des § 1 Abs. 5 S. 1 BeschFG: BAG vom 24.10.2001 - 7 AZR 686/00 - AP Nr. 11 zu § 1 BeschFG 1996; wie hier auch: LAG Berlin-Brandenburg v. 10.07.2008 - 14 Sa 604/08 -).

  • LAG Thüringen, 18.10.2017 - 6 Sa 287/16

    Befristung - Streitgegenstand - Darlegungslast - sachlicher Grund -

    In Ansehung der Klagefrist des § 17 TzBfG und schon der Vorgängerregelung in § 1 Abs. 5 BeschFG wird allerdings von der Ausdrucksweise mehr auf die Befristungsabrede als solche und nicht auf den zu Grunde liegenden Vertrag abgestellt (vgl. z.B. BAG 24.10.2001, 7 AZR 686/00; 4.12.2013, 7 AZR 468/12).
  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 362/02

    Entfristungsklage - Auslandsbeschäftigung

    Die Drei-Wochen-Frist wird bei mehreren aufeinanderfolgenden Befristungsabreden für jede Abrede mit dem Ablauf der darin vereinbarten Befristung in Lauf gesetzt, und zwar unabhängig davon, ob die nachfolgende Befristungsvereinbarung mit oder ohne zeitliche Unterbrechung geschlossen wurde (BAG 24. Oktober 2001 - 7 AZR 686/00 - BAGE 99, 232, 235 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2018 - 7 Sa 112/18

    Befristeter Arbeitsvertrag - Rückkehrmöglichkeit in ein Beamtenverhältnis als

    Eine derartige Differenzierung würde regelmäßig zu Auslegungs- und Abgrenzungsproblemen führen und dem Zweck alsbaldiger Rechtssicherheit widersprechen (vgl. BAG, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 7 AZR 686/00 - NZA 2002, 1335, 1336 zu § 1 Abs. 5 S. 1 BeschFG).
  • LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1373/05

    Befristung, mittelbare Vertretung

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine ohne Zustimmung des Personalrats vereinbarte Befristung unwirksam, wenn nach dem entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetz eine der Mitbestimmung des Personalrats unterliegende Maßnahme nur mit dessen Zustimmung getroffen werden kann und der Landesgesetzgeber das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nicht nur auf die Einstellung des Arbeitnehmers, sondern auch auf die Befristung des Arbeitsverhältnisses erstreckt hat (BAG, Urteil vom 24.10.2001 - 7 AZR 686/00 -, NZA 2002, Seite 1335 unter B. III. 3. a) der Entscheidungsgründe m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2008 - 14 Sa 604/08

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages

    Wie die Klägerin in der Berufungsbegründung selbst feststellt, beginnt hiernach die Dreiwochenfrist bei mehreren aufeinander folgenden Befristungsabreden für jede Befristungsabrede mit dem Ablauf der darin vereinbarten Befristung und nicht erst mit dem Ablauf der letzten Befristung (vgl. zur wortgleichen Vorgängervorschrift des § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG: BAG vom 24.10.2001, 7 AZR 686/00, NZA 2002, 1335).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.03.2012 - 5 Sa 2343/11

    Auslegung von § 33 Abs 3 TV-BA - keine Anwendung bei Vertragsverlängerung

    Bei mehreren aufeinander folgenden Befristungsabreden wird die Drei-Wochen-Frist für jede Befristungsabrede mit dem Ablauf der darin vereinbarten Befristung und nicht erst mit dem Ablauf der letzten Befristung in Lauf gesetzt (vgl. zur gleichlautenden Vorschrift in § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG bereits Urteil des BAG vom 24.10.2001 - 7 AZR 686/00 -, EzA § 1 BeschFG 1985 Klagefrist Nr. 8).
  • LAG Hamburg, 29.04.2004 - 1 Sa 47/03

    Anwaltsverschulden bei Verwendung falscher Faxnummer aus veralteter

  • LAG Niedersachsen, 05.12.2002 - 4 Sa 610/02

    Befristung von Arbeitsverträgen; Mitbestimmung des Personalrates bei Einstellung

  • LAG Hamm, 20.04.2004 - 5 Sa 1535/03

    Unwirksamkeit einer Befristungsabrede, Mitbestimmung des Personalrats

  • LAG Hamm, 25.11.2003 - 5 (12) Sa 687/03

    Fehlende Aussicht einer dauerhaften Beschäftigungsmöglichkeit als sachlicher

  • LAG Köln, 06.06.2008 - 11 Sa 1034/07

    Klagefrist bei befristeten Eintagesarbeitsverträgen

  • ArbG Stuttgart, 18.03.2005 - 26 Ga 4/05

    Einstweilige Verfügung - Beschäftigungspflicht

  • LAG Sachsen-Anhalt, 22.12.2014 - 6 Sa 424/13

    Klagefrist - auflösende Bedingung - Zweckbefristung - Altersgrenze -

  • ArbG Herne, 24.05.2011 - 3 Ca 214/11

    Befristung, Anschlussverbot, Arbeitsvermittlerin

  • ArbG Cottbus, 10.03.2010 - 7 Ca 495/09
  • ArbG Augsburg, 08.04.2003 - 8 Ca 1208/02

    Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe oder Schadenersatzanspruch für

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