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   BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01   

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BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01 (https://dejure.org/2002,509)
BAG, Entscheidung vom 16.05.2002 - 2 AZR 292/01 (https://dejure.org/2002,509)
BAG, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 2 AZR 292/01 (https://dejure.org/2002,509)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung; Vorliegen eines dringenden betrieblichen Erfordernisses; Soziale Rechtfertigung der Kündigung aus Gründen der Gleichbehandlung ; Vorliegen eines Widerrufsvorbehalts für eine Zulage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 2 S. 1 § 1 Abs. 2
    Kündigung; Zulage - Betriebsbedingte Änderungskündigung zum Abbau einer Zulage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 2 Satz 1, § 1 Abs. 2
    Betriebsbedingte Änderungskündigung zwecks Absenkung von über dem betrieblichen Niveau liegender Vergütung bei Beibehaltung der bisherigen Tätigkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gehaltskürzung wegen Gleichheitsgrundsatz?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zwecks Lohnsenkung gekündigt - Eine solche Änderungskündigung ist nur bei Gefährdung des Betriebs möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1139
  • ZIP 2003, 45
  • NZA 2003, 147
  • DB 2002, 2725
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG es bedingen und ob sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (zuletzt Senat 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35; 22. November 2000 - 2 AZR 547/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 52 = EzA KSchG § 2 Nr. 40; 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 40).

    Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung ist zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduzieren will (vgl. Senat zuletzt 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159; 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 50 = EzA KSchG § 2 Nr. 31; 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182; 27. September 2001 aaO).

    Vom Arbeitgeber ist in diesem Zusammenhang zu verlangen, daß er die Finanzlage des Betriebs, den Anteil der Personalkosten, die Auswirkung der erstrebten Kostensenkungen für den Betrieb und für die Arbeitnehmer darstellt und ferner darlegt, warum andere Maßnahmen nicht in Betracht kommen (Senat 27. September 2001 aaO).

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG es bedingen und ob sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (zuletzt Senat 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35; 22. November 2000 - 2 AZR 547/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 52 = EzA KSchG § 2 Nr. 40; 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 40).

    Dem Arbeitgeber, der mit einzelnen Arbeitnehmern einzelvertraglich eine höhere Vergütung vereinbart hat, als sie dem betrieblichen Niveau entspricht, ist es verwehrt, die Vergütung unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz dem (niedrigeren) Entgelt der übrigen Arbeitnehmer anzupassen (BAG 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - BAGE 38, 348; 1. Juli 1999 aaO).

  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 255/99

    Urlaubsgeld als freiwillige Leistung

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01
    Die "freiwillige" Gewährung einer Zulage schließt einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die versprochene Leistung nicht aus, sondern macht nur kenntlich, daß es sich um eine gesetzlich, tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung nicht vorgesehene, zusätzliche Leistung der Beklagten handelt (siehe auch BAG 26. Mai 1992 - 9 AZR 174/91 - AP BUrlG § 1 Treueurlaub Nr. 2 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 21; 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - BAGE 94, 204), wovon auch die Parteien, wie ihre Einlassungen im Rechtsstreit zeigen, selbst ausgehen.
  • BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 216/81

    Sonderurlaub bei langer Betriebszugehörigkeit

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01
    Die Beklagte hat insoweit mit Verpflichtungswillen gehandelt (BAG 5. September 1985 - 6 AZR 216/81 - AP TVG § 4 Besitzstand Nr. 1 = EzA TVG Tariflohnerhöhung Nr. 7).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.03.2001 - 2 Sa 585/00

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung; Soziale Rechtfertigung

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 14. März 2001 - 2 Sa 585/00 - aufgehoben.
  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 422/98

    Änderungskündigung zur Durchsetzung einer tarifwidrigen Erhöhung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG es bedingen und ob sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (zuletzt Senat 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35; 22. November 2000 - 2 AZR 547/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 52 = EzA KSchG § 2 Nr. 40; 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 40).
  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01
    Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung ist zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduzieren will (vgl. Senat zuletzt 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159; 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 50 = EzA KSchG § 2 Nr. 31; 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182; 27. September 2001 aaO).
  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 547/99

    Änderungskündigung - Pauschalierte Mehrarbeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG es bedingen und ob sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (zuletzt Senat 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35; 22. November 2000 - 2 AZR 547/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 52 = EzA KSchG § 2 Nr. 40; 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 40).
  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 174/91

    Kürzung eines unter Vorbehalt gewährten zusätzlichen Treueurlaubs

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01
    Die "freiwillige" Gewährung einer Zulage schließt einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die versprochene Leistung nicht aus, sondern macht nur kenntlich, daß es sich um eine gesetzlich, tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung nicht vorgesehene, zusätzliche Leistung der Beklagten handelt (siehe auch BAG 26. Mai 1992 - 9 AZR 174/91 - AP BUrlG § 1 Treueurlaub Nr. 2 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 21; 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - BAGE 94, 204), wovon auch die Parteien, wie ihre Einlassungen im Rechtsstreit zeigen, selbst ausgehen.
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01
    Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung ist zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduzieren will (vgl. Senat zuletzt 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159; 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 50 = EzA KSchG § 2 Nr. 31; 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182; 27. September 2001 aaO).
  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98

    Änderungskündigung

  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 521/95

    Widerrufsvorbehalt, Änderungskündigung

  • BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - Beweislast für Bestehen eines

  • BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 250/61

    Grundsatz der Vertragsfreiheit - Grundsatz der Gleichbehandlung - Gebiet der

  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 792/85
  • BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 731/05

    Personenbedingte Kündigung

    Dementsprechend hätte die Beklagte allenfalls eine Änderungs-, nicht jedoch eine Beendigungskündigung aussprechen können (vgl. auch § 313 Abs. 3 BGB; siehe im Einzelnen BAG 16. Mai 2002 - 2 AZR 292/01 - EzA KSchG § 2 Nr. 46; APS/Künzl 2. Aufl. § 2 KSchG Rn. 69).
  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07

    Ballungsraumzulage - Gesamtzusage - Betriebsübergang

    Der von der Beklagten zur Begründung angeführte Geldmangel als solcher entlastet sie als Schuldnerin nicht von der Verpflichtung, eingegangene Verträge einzuhalten (vgl. BAG 16. Mai 2002 - 2 AZR 292/01 - EzA KSchG § 2 Nr. 46).
  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08

    Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz dient der Begründung von Rechten, nicht deren Einschränkung (Senat 12. Januar 2006 - 2 AZR 126/05 - Rn. 28, aaO; 16. Mai 2002 - 2 AZR 292/01 - zu B II 4 der Gründe, EzA KSchG § 2 Nr. 46; KR/Rost 9. Aufl. § 2 KSchG Rn. 109a; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 2 Rn. 170).
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