Weitere Entscheidung unten: BAG, 25.06.2002

Rechtsprechung
   BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01   

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BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01 (https://dejure.org/2002,2673)
BAG, Entscheidung vom 07.11.2002 - 2 AZR 493/01 (https://dejure.org/2002,2673)
BAG, Entscheidung vom 07. November 2002 - 2 AZR 493/01 (https://dejure.org/2002,2673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Krankheitsbedingte Kündigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung; Personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Zuständigkeit eines Amtsleiters für die Entlassung von Gemeindebediensteten ; Zurückweisung der Kündigung wegen Fehlens einer Vollmachtsurkunde; Anforderungen an ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Krankheitsbedingte Kündigung - Kündigungsberechtigung - ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrates

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankheitsbedingte Kündigung; Personalvertretungsrecht; Zurückweisung der Kündigung nach § 174 BGB - Personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Anforderungen an die Beteiligung des Personalrats, hier: summarische Mitteilung der Fehlzeiten für das jeweilige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 520 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88

    Kündigung: Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst - Kündigungsvollmacht eines

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01
    a) Nach der auch im öffentlichen Dienst anwendbaren Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB (vgl. BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 6) ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich zurückweist.

    Ebenso rügt die Revision zu Recht, daß die Vollmacht des Amtsleiters nicht mit dem angefochtenen Urteil entscheidend darauf gestützt werden kann, daß dieser berechtigt war, den Arbeitsvertrag der Parteien zu unterzeichnen; es gibt keinen Erfahrungssatz, daß die Befugnis zur Einstellung und die Befugnis zur Entlassung zusammenfallen (BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7 mwN).

    f) Dieses Ergebnis widerspricht auch nicht, wie die Revision sinngemäß geltend macht, der bisherigen Senatsrechtsprechung zu § 174 Satz 2 BGB (BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7; BAG 20. August 1997 - 2 AZR 518/96 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 11), nach der regelmäßig der Personalabteilungsleiter, nicht jedoch ohne weiteres ein anderer Abteilungsleiter als Bevollmächtigter des Arbeitgebers iSv. § 174 Satz 2 BGB gilt.

  • LAG Hessen, 07.12.2000 - 12 Sa 1986/99

    Kündigungeserklärung: Befugnis zum Ausspruch in einer Großstadt

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Dezember 2000 - 12 Sa 1986/99 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 18.09.1986 - 2 AZR 638/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung hinsichtlich ordnungsgemäßer Anhörung

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01
    Sollten die Senatsurteile vom 24. November 1983 (- 2 AZR 347/82 - BAGE 44, 249) und 18. September 1986 (- 2 AZR 638/85 - RzK II 1 b 8) anders zu verstehen sein, so wird daran nicht festgehalten.
  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01
    Der Arbeitgeber genügt daher der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig umschreibt oder lediglich ein Werturteil abgibt, ohne die für seine Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (vgl. etwa BAG 2. November 1983 - 7 AZR 65/82 - BAGE 44, 201; BAG 4. August 1975 - 2 AZR 266/74 - BAGE 27, 209).
  • BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 180/87

    Kündigung - Formvorschriften

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01
    a) Nach der auch im öffentlichen Dienst anwendbaren Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB (vgl. BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 6) ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich zurückweist.
  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01
    Sollten die Senatsurteile vom 24. November 1983 (- 2 AZR 347/82 - BAGE 44, 249) und 18. September 1986 (- 2 AZR 638/85 - RzK II 1 b 8) anders zu verstehen sein, so wird daran nicht festgehalten.
  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01
    Der Arbeitgeber genügt daher der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig umschreibt oder lediglich ein Werturteil abgibt, ohne die für seine Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (vgl. etwa BAG 2. November 1983 - 7 AZR 65/82 - BAGE 44, 201; BAG 4. August 1975 - 2 AZR 266/74 - BAGE 27, 209).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01
    a) Bei der Frage, ob die Kündigung eines Arbeitnehmers auf Grund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit aus Gründen in der Person bedingt und deshalb sozial gerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG), handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, der vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (vgl. etwa BAG 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255).
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage der Vollmacht

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01
    f) Dieses Ergebnis widerspricht auch nicht, wie die Revision sinngemäß geltend macht, der bisherigen Senatsrechtsprechung zu § 174 Satz 2 BGB (BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7; BAG 20. August 1997 - 2 AZR 518/96 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 11), nach der regelmäßig der Personalabteilungsleiter, nicht jedoch ohne weiteres ein anderer Abteilungsleiter als Bevollmächtigter des Arbeitgebers iSv. § 174 Satz 2 BGB gilt.
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01
    Außerdem gilt der Grundsatz der subjektiven Determination; danach ist die Arbeitnehmervertretung immer dann ordnungsgemäß angehört worden, wenn der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Gründe mitgeteilt hat (vgl. etwa BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - BAGE 93, 366).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

    Dies kann auch dadurch geschehen, dass der betreffende Mitarbeiter in eine Stellung berufen wird, mit der das Kündigungsrecht regelmäßig verbunden ist, beispielsweise als Leiter der Personalabteilung oder Generalbevollmächtigter des Betriebs (BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13, 22; 7. November 2002 - 2 AZR 493/01 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 18 = EzA BGB § 174 Nr. 1).

    Unabhängig von der verwendeten Bezeichnung ist auf der Grundlage der Einzelfallumstände festzustellen, ob für einen objektiven Betrachter mit einer derartigen Stellung eine Kündigungsbefugnis regelmäßig verbunden zu sein pflegt (BAG 7. November 2002 aaO).

  • LAG Hamm, 10.07.2012 - 14 Sa 1711/10

    Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus der Auswertung des Arbeitsplatzrechners

    Zudem gilt nach dem Grundsatz der "subjektiven Determinierung", dass der Betriebsrat immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn ihm der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat (vgl. BAG, 2. November 1983, 7 AZR 65/82, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 29; 27. Juni 1985, 2 AZR 412/84, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 37; 15. November 1995, 2 AZR 974/94, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73; 15. November 2001, 2 AZR 380/00, AP § 626 BGB Ausschlussfrist Nr. 45; 7. November 2002, 2AZR 493/01, AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 18).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2017 - 3 Sa 153/17

    Krankheitsbedingte Kündigung - unterbliebenes betriebliches

    Kann der Betriebs-/Personalrat aus den mitgeteilten Krankheitszeiten und Entgeltfortzahlungskosten ohne weiteres ableiten, eine Negativprognose hinsichtlich der in Zukunft zu erwartenden Krankheitszeiten sei gerechtfertigt und nicht mehr hinnehmbare betriebliche Beeinträchtigungen durch entsprechende Entgeltfortzahlungskosten seien zu erwarten, so reicht dies aus (BAG 07.11.2002 NJOZ 2003, 1481).
  • LAG Hamm, 20.10.2003 - 19 Sa 1113/03

    Anhörung des Betriebsrates bei krankheitsbedingter Kündigung

    Der Arbeitgeber genügt der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig umschreibt, ohne die für seine Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (vgl. BAG, Urteil vom 2. November 1983, a.a.O.; Urteil vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 17. Februar 2000, a.a.O.; Urteil vom 7. November 2002 - 2 AZR 493/01 = AP Nr. 18 zu § 626 BGB Kündigungserklärung).

    Außerdem gilt der Grundsatz der subjektiven Determination; danach ist die Arbeitnehmervertretung immer dann ordnungsgemäß anhört worden, wenn der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Gründe mitgeteilt hat (vgl. BAG, Urteil vom 17. Februar 2000, a.a.O.; BAG, Urteil vom 7. November 2002, a.a.O.).

    Schließlich sind dem Betriebsrat auch die Tatsachen mitzuteilen, die im Rahmen der Interessenabwägung die weitere Hinnahme dieser erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen unzumutbar machen (vgl. BAG, Urteil vom 24. November 1983 - 2 AZR 347/82 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 7. November 2002, a.a.O.; LAG Berlin, Urteil vom 3. November 1997 - 9 Sa 67/97 = LAGE Nr. 27 zu § 1 KSchG Krankheit; KR-Etzel, a.a.O., Rn. 63 - 63 b; Lepke, Kündigung bei Krankheit, 10. Aufl., Rn. 214 - 217, jeweils m.w.N.).

    Ob die vom Arbeitgeber angestellte Prognose über die zukünftige Krankheitsanfälligkeit des Arbeitnehmers der Wahrscheinlichkeit entspricht oder ob es sich eher um eine schicksalhafte Verkettung mehrerer zeitgleich aufgetretener Krankheiten handelt, die keine derart schlechte Prognose zulassen, ergibt sich in einem solchen Fall in der Regel erst aus der Betrachtung der konkret aufgetretenen Krankheitszeiten und der durch diese Krankheiten verursachten konkreten Kosten (vgl. BAG, Urteil vom 7. November 2002, a.a.O.).

    Kann der Betriebsrat aus den mitgeteilten Krankheitszeiten und Entgeltfortzahlungskosten ohne weiteres ableiten, eine Negativprognose hinsichtlich der in Zukunft zu erwartenden Krankheitszeiten sei gerechtfertigt und nicht mehr hinnehmbare betriebliche Beeinträchtigungen durch entsprechende Entgeltfortzahlungskosten seien zu erwarten, reicht dies aus (vgl. BAG, Urteil vom 7. November 2002, a.a.O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2010 - 22 Sa 74/09

    Kündigungsbefugnis von Beamten im höheren Verwaltungsdienst - Bekanntmachung

    Es gibt nämlich keinen Erfahrungssatz, dass die Befugnis zur Einstellung und die Befugnis zur Entlassung zusammenfallen (BAG vom 07.11.2002 - 2 AZR 493/01 unter II 1 d; vom 29.06.1989 - 2 AZR 482/88 unter I 2 f dd).

    Vielmehr wird beispielsweise in der Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung, die Gegenstand des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 07.11.2002 (2 AZR 493/01) ist, sogar hinsichtlich der Unterschriftsbefugnis zwischen dem Ausspruch ordentlicher und außerordentlicher Kündigungen unterschieden (ebenfalls differenzierend die Regelung über die Zeichnungsbefugnis, die im Urteil vom 29.06.1989 - 2 AZR 482/88 dargestellt wird).

    Eine Unsicherheit des Klägers über die Kündigungsbefugnis des Herrn O. war auch nicht durch eine langjährige Handhabung von Personalangelegenheiten beseitigt (zu diesem Argument vgl. BAG vom 07.11.2002 - 2 AZR 493/01 unter II 1 d).

  • ArbG Berlin, 20.12.2013 - 28 Ca 12974/13

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Will der Arbeitgeber eine Kündigung auf häufige erkrankungsbedingte Fehlzeiten einer Arbeitsperson stützen, so gehört zum Unterrichtungsumfang bei der Anhörung des Betriebsrates (§ 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG) in aller Regel die Bekanntgabe der "konkreten Ausfallzeiten der einzelnen Jahre" (wie bereits BAG 18.9.1986 - 2 AZR 638/85 - RzK III 1 b Nr. 8 und "Juris"; 7.11.2002 - 2 AZR 493/01 - AP § 620 BGB Kündigungserklärung Nr. 18).

    Für die normativen Anforderungen an den Unterrichtungsumfang bei Kündigungen, die auf häufige erkrankungsbedingte Fehlzeiten gestützt werden sollen, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit Jahrzehnten anerkannt, dass der Arbeitgeber der Belegschaftsvertretung im Zuge der Anhörung die "konkreten Ausfallzeiten der einzelnen Jahre" mitzuteilen hat 60So schon BAG 18.9.1986 - 2 AZR 638/85 - RzK III 1 b Nr. 8 (Volltext: "Juris") [II.3 a. - "Juris"-Rn. 35]: "Wie das LAG zunächst zutreffend ausgeführt hat, sind dem Betriebsrat die konkreten Ausfallzeiten der einzelnen Jahre mitzuteilen, damit er sich über die Häufigkeit der Erkrankungen in einem Jahr ein Bild machen kann; es genügt nicht, wenn bei häufigen Kurzerkrankungen die Fehlzeiten addiert gebündelt angegeben werden"; 7.11.2002 - 2 AZR 493/01 - AP § 620 BGB Kündigungserklärung Nr. 18 = EzA § 174 BGB 2002 Nr. 1 = PersR 2003, 451 [II.2 c. - "Juris"-Rn. 56]: "Bei einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen sind dem Personalrat regelmäßig die einzelnen Ausfallzeiten der letzten Jahre mitzuteilen, auf die der Arbeitgeber seine Prognose stützt, es sei auch in Zukunft mit Krankheitszeiten im selben Umfang zu rechnen".So schon BAG 18.9.1986 - 2 AZR 638/85 - RzK III 1 b Nr. 8 (Volltext: "Juris") [II.3 a. - "Juris"-Rn. 35]: "Wie das LAG zunächst zutreffend ausgeführt hat, sind dem Betriebsrat die konkreten Ausfallzeiten der einzelnen Jahre mitzuteilen, damit er sich über die Häufigkeit der Erkrankungen in einem Jahr ein Bild machen kann; es genügt nicht, wenn bei häufigen Kurzerkrankungen die Fehlzeiten addiert gebündelt angegeben werden"; 7.11.2002 - 2 AZR 493/01 - AP § 620 BGB Kündigungserklärung Nr. 18 = EzA § 174 BGB 2002 Nr. 1 = PersR 2003, 451 [II.2 c. - "Juris"-Rn. 56]: "Bei einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen sind dem Personalrat regelmäßig die einzelnen Ausfallzeiten der letzten Jahre mitzuteilen, auf die der Arbeitgeber seine Prognose stützt, es sei auch in Zukunft mit Krankheitszeiten im selben Umfang zu rechnen".

    60) So schon BAG 18.9.1986 - 2 AZR 638/85 - RzK III 1 b Nr. 8 (Volltext: "Juris") [II.3 a. - "Juris"-Rn. 35]: "Wie das LAG zunächst zutreffend ausgeführt hat, sind dem Betriebsrat die konkreten Ausfallzeiten der einzelnen Jahre mitzuteilen, damit er sich über die Häufigkeit der Erkrankungen in einem Jahr ein Bild machen kann; es genügt nicht, wenn bei häufigen Kurzerkrankungen die Fehlzeiten addiert gebündelt angegeben werden"; 7.11.2002 - 2 AZR 493/01 - AP § 620 BGB Kündigungserklärung Nr. 18 = EzA § 174 BGB 2002 Nr. 1 = PersR 2003, 451 [II.2 c. - "Juris"-Rn. 56]: "Bei einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen sind dem Personalrat regelmäßig die einzelnen Ausfallzeiten der letzten Jahre mitzuteilen, auf die der Arbeitgeber seine Prognose stützt, es sei auch in Zukunft mit Krankheitszeiten im selben Umfang zu rechnen".

  • LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02

    Außerordentliche Kündigung, Vorteilsnahme, Hemmung der Ausschlussfrist durch

    Dem Bürgermeister obliegt daneben ggf. die Verantwortung, eine Sitzung des Gemeindevorstands einzuberufen (vgl. BAG 18. Mai 1994 a.a.O., zu II 3; dagegen für das hessische Gemeinderecht zu Unrecht auf die Kenntnis des Bürgermeisters abstellend VGH Kassel 27. September 1994 - TL 1511/94 - ZTR 1995/229; zutreffend die Kündigungsbefugnis des Gemeindevorstands nach § 73 Abs. 1 Satz 1 HGO betonend BAG 07. November 2002 - 2 AZR 493/01 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 18, zu II 1b).

    Letzteres würde nach § 71 Abs. 1 Satz 3 HGO eine gesonderte Beauftragung durch den Magistrat voraussetzen (vgl. BAG 07. November 2002 a.a.O., zu II 1 b - d).

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2004 - 13 Sa 1989/03

    Bindung des Berufungsgerichts im arbeitsgerichtlichen Verfahren an korrekte

    Die Anhörung ist ordnungsgemäß, wenn der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Kündigungsgründe mitgeteilt hat (BAG vom 07.11.2002, 2 AZR 493/01, EzA § 174 BGB 2002 Nr. 1; BAG vom 17.02.2000, 2 AZR 913/98, EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 103).
  • LAG Niedersachsen, 28.04.2008 - 9 Sa 1325/07

    Befugnis eines einem Personalleiter übergeordneten Bereichsleiters zur Erklärung

    § 174 BGB findet auch im öffentlichen Dienst Anwendung (BAG vom 07.11.2002 - 2 AZR 493/01 - AP Nr. 18 zu § 620 BGB Kündigungserklärung = EzA § 174 BGB 2002 Nr. 1 Rn. 19 und BAG vom 29.06.1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 6).

    Insofern unterscheidet sich der Fall von dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 07.11.2002 a. a. O. Rn. 50 zu Grunde liegenden Sachverhalt, in dem die Leiter der Personalabteilung gerade nicht kündigungsbefugt waren, sondern (nur) die einzelnen Abteilungsleiter.

  • LAG Niedersachsen, 01.11.2012 - 4 Sa 1528/11

    Probezeitkündigung eines Arbeitsvermittlers im Optionsmodell; unbegründete

    Außerdem gilt der Grundsatz der subjektiven Determination; danach ist die Arbeitnehmervertretung immer dann ordnungsgemäß angehört worden, wenn der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Gründe mitgeteilt hat (BAG 7. November 2002 - 2 AZR 493/01 - § 620 BGB Kündigungserklärung Nr. 18).
  • LAG Hamm, 18.08.2006 - 10 Sa 792/06

    außerordentliche Kündigung; unentschuldigtes Fehlen; Beweisverwertungsverbot bei

  • LAG Düsseldorf, 27.10.2011 - 15 Sa 839/10
  • LAG Köln, 17.03.2006 - 4 Sa 85/05

    Kündigung, Vertretung

  • LAG Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 13 Sa 135/11

    Zurückweisung eines vom Personalleiter unterschriebenen Kündigungsschreibens

  • LAG Niedersachsen, 01.11.2012 - 4 Sa 1529/11

    Probezeitkündigung eines Arbeitsvermittlers im Optionsmodell; unbegründete

  • LAG Niedersachsen, 19.09.2003 - 16 Sa 694/03

    Befugnis eines Personalleiters zur Kündigung eines Abteilungsleiters, der auf

  • ArbG Freiburg, 22.07.2009 - 12 Ca 187/08

    Außerordentliche Kündigung eines Lehrers wegen Weitergabe der Lösungshinweise für

  • LAG Hamm, 20.08.2015 - 11 Sa 553/15

    Ordentliche Kündigung; krankheitsbedingt; Interessenabwägung

  • LAG Hamm, 20.02.2014 - 11 Sa 520/13

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen häufiger Erkrankungen des Arbeitnehmers

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Rechtsprechung
   BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01   

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BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01 (https://dejure.org/2002,1410)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Anpassung Betriebsrenten bei Abwicklungsgesellschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung einer in Liquidation befindlichen Aktiengesellschaft zur Vornahme der Anpassungsprüfung i. S. v. § 16 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) bei der Altersversorgung ihrer Arbeitnehmer; Verpflichtung einer ...

  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 16
    Voraussetzungen der Anpassungspflicht nach § 16 BetrAVG - Betriebliche Altersversorgung; Anpassung der Betriebsrenten bei einer Abwicklungsgesellschaft; Anpassung und Berechnungsdurchgriff im Konzern; seitens eines beherrschenden Unternehmens gesetzte vertrauensbildende ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anpassung im Konzern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 520 (Ls.)
  • DB 2003, 1584
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95

    Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    Dies hat der Senat bereits für den Fall einer Rentnergesellschaft bejaht, also für ein Unternehmen, das liquidiert wurde und dessen einzig verbliebener Gesellschaftszweck die Abwicklung seiner Versorgungsverbindlichkeiten war (23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246).

    Im Urteil zur Rentnergesellschaft vom 23. Oktober 1996 (- 3 AZR 514/95 - aaO, zu II 1 c der Gründe) hatte der Senat zwar die Frage, ob sich bei einer solchen Gesellschaft deren Anpassungsfähigkeit ausschließlich nach den von ihr erzielten Erträgen richtet oder ob in einem solchen Fall zur Finanzierung des Anpassungsbedarfs auch ein angemessener Eingriff in die Vermögenssubstanz des Versorgungsschuldners zumutbar sein kann und billigem Ermessen entspricht, noch offen gelassen.

    a) Es kann dahingestellt bleiben, ob die nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats zum Berechnungsdurchgriff notwendige verdichtete Konzernverbindung zwischen der Beklagten als Versorgungsschuldnerin und der Pr AG als herrschendem Unternehmen besteht (Senat 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - BAGE 78, 87, 100 ff.; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 5 f.; 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246, 253 f.).

    Es ist vorliegend nicht ersichtlich, daß durch das herrschende Unternehmen (S AG oder Pr AG) die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausgeübt worden ist, die auf die Belange des abhängigen Tochterunternehmens (P AG oder die Beklagte) keine angemessene Rücksicht genommen und so die mangelnde Leistungsfähigkeit des Versorgungsschuldners verursacht hat (Senat 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - aaO).

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    a) Es kann dahingestellt bleiben, ob die nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats zum Berechnungsdurchgriff notwendige verdichtete Konzernverbindung zwischen der Beklagten als Versorgungsschuldnerin und der Pr AG als herrschendem Unternehmen besteht (Senat 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - BAGE 78, 87, 100 ff.; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 5 f.; 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246, 253 f.).

    In einem solchen Fall muß die Betriebsrente auch bei einer ungünstigen wirtschaftlichen Lage des Versorgungsschuldners an die Kaufkraftentwicklung angepaßt werden, soweit die wirtschaftliche Situation des herrschenden Unternehmens eine Anpassung ermöglicht (BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - BAGE 78, 87, 100 ff.).

    Im Konzern kommt deshalb eine unternehmensübergreifende Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Sozialleistungen allenfalls dann in Betracht, wenn vom herrschenden Unternehmen ausgehend bestimmte Leistungen üblicherweise konzerneinheitlich erbracht werden und auf den Fortbestand dieser Übung ein schützenswertes Vertrauen für die Arbeitnehmer der Konzernunternehmen entstanden ist (BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - BAGE 78, 87, 96 f.).

  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75

    Betriebliche Altersversorgung: Inflationsausgleich

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    Der Anpassungsbedarf der Versorgungsempfänger richtet sich nach dem zwischenzeitlich eingetretenen Kaufkraftverlust, den der Senat nach den Preisindexberechnungen des Statistischen Bundesamtes bestimmt (st. Rspr. seit 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - BAGE 28, 279, 291).

    Sind Einbußen in der Unternehmenssubstanz zu befürchten, steht die gebotene Rücksichtnahme auf die Belange des Arbeitgebers und - bei werbenden Unternehmen - diejenigen der aktiven Arbeitnehmer einer Anpassung entgegen (st. Rspr. des Senats seit dem 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - BAGE 28, 279 ff.; zuletzt 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - AP BetrAVG § 16 Nr. 47 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 39).

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    Bei der Anpassungsprüfung zum 1. Januar 1996 war nicht nur auf den Anpassungsbedarf der letzten drei Jahre, sondern auf die seit Rentenbeginn eingetretene Teuerung abzustellen, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38; 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - BAGE 70, 137, 141 ff.; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 6 f.).

    a) Es kann dahingestellt bleiben, ob die nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats zum Berechnungsdurchgriff notwendige verdichtete Konzernverbindung zwischen der Beklagten als Versorgungsschuldnerin und der Pr AG als herrschendem Unternehmen besteht (Senat 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - BAGE 78, 87, 100 ff.; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 5 f.; 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246, 253 f.).

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 420/98

    Pflicht zur Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG der Witwe eines

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    Auch den Erben eines ehemals einzelkaufmännisch tätigen früheren Arbeitgebers treffen die Pflichten nach § 16 BetrAVG, selbst wenn er das Geschäft des Erblassers nicht weiterführt (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 420/98 - BAGE 92, 349 ff.).

    In seinem Urteil vom 9. November 1999 (- 3 AZR 420/98 - BAGE 92, 349, 355 ff.) hat der Senat jedoch entschieden, daß auch nach Einstellung seiner unternehmerischen Aktivitäten der Versorgungsschuldner nicht verpflichtet ist, die Anpassungslasten durch Eingriffe in die Vermögenssubstanz zu finanzieren und daß er darüber hinaus wie ein aktiver Unternehmer eine angemessene Verzinsung seines Eigenkapitals in Anspruch nehmen kann, bevor er zusätzliche Versorgungslasten durch Anpassung der Betriebsrenten an die Kaufkraftentwicklung übernimmt.

  • BAG, 26.04.1994 - 3 AZR 981/93

    Insolvenzschutz für Rentenanpassung

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    Ausgenommen davon wären nur Rentenerhöhungen, die im letzten Jahr, oder, nach dem Betriebsrentengesetz in der Fassung ab 1. Januar 1999, in den letzten beiden Jahren vor Eintritt des Insolvenzfalles vorgenommen worden wären (BAG 26. April 1994 - 3 AZR 981/93 - BAGE 76, 299), wie sich aus § 7 Abs. 5 Satz 3 1. Halbsatz BetrAVG ergibt.
  • BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 519/93

    Anpassung der Betriebsrente im Konzern an die Kaufkraftentwicklung -

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    Dies wäre nur anzunehmen, wenn das herrschende Unternehmen das beherrschte Unternehmen veranlaßt hat, gewinnbringende Geschäftsbereiche auszugliedern und verlustbringende Geschäftsbereiche zu behalten, nicht jedoch, wenn ein bisher verlustreicher Geschäftsbereich ausgegliedert wird oder wenn neugebildete Gesellschaften zur Gewinnabführung an das den Geschäftsbereich abgebende Unternehmen verpflichtet werden (BAG 14. Dezember 1993 - 3 AZR 519/93 - AP BetrAVG § 16 Nr. 29 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 26, zu III 3 b der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 20.03.2001 - 9 Sa 2938/98

    Anpassung eines Betriebsrentenanspruchs

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. März 2001 - 9 Sa 2938/98 - aufgehoben.
  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    Bei der Anpassungsprüfung zum 1. Januar 1996 war nicht nur auf den Anpassungsbedarf der letzten drei Jahre, sondern auf die seit Rentenbeginn eingetretene Teuerung abzustellen, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38; 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - BAGE 70, 137, 141 ff.; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 6 f.).
  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    Bei der Anpassungsprüfung zum 1. Januar 1996 war nicht nur auf den Anpassungsbedarf der letzten drei Jahre, sondern auf die seit Rentenbeginn eingetretene Teuerung abzustellen, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38; 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - BAGE 70, 137, 141 ff.; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 6 f.).
  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

  • BAG, 21.07.2020 - 3 AZR 142/16

    Herabsetzung einer Pensionskassenrente - Einstandspflicht des Arbeitgebers -

    Der Begriff der Verbesserung einer Versorgungszusage ist denkbar weit und erfasst auch die Erhöhung einer Betriebsrente nach Maßgabe des § 16 BetrAVG (BAG 18. März 2003 - 3 AZR 120/02 - zu I der Gründe, BAGE 105, 224; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe; 26. April 1994 - 3 AZR 981/93 - zu II 1 der Gründe, BAGE 76, 299; Berenz in Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber/Betz-Rehm BetrAVG 8. Aufl. § 7 Rn. 170; Langohr-Plato Betriebliche Altersversorgung 7. Aufl. Rn. 850; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 7. Aufl. § 7 Rn. 298; Wortmann in Schlewing/Henssler/Schipp/Schnitker Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung Stand Februar 2020 Teil 16 A Rn. 440; aA Höfer/Höfer BetrAVG Bd. I Stand März 2019 § 7 Rn. 281; UFOD/Braun bAV § 7 BetrAVG Rn. 222) .
  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 502/08

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Rentner- oder

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .

    d) Diese für werbende Unternehmen entwickelten Grundsätze gelten nach der Rechtsprechung des Senats im Wesentlichen auch für sog. Rentner- und Abwicklungsgesellschaften (vgl. 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .

    Eine Abwicklungsgesellschaft hingegen ist zwar ebenfalls nicht mehr werbend am Markt tätig, jedoch über die Betriebsrentnerbetreuung hinaus im Bereich der Geschäftsabwicklung noch unternehmerisch aktiv, wobei es unerheblich ist, ob das Volumen dieses Geschäftsbereichs in einzelnen Jahren die Summe der Betriebsrentenleistungen übertrifft (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40).

    Auch ihnen ist entgegen der Auffassung des Klägers eine angemessene Eigenkapitalverzinsung zuzubilligen (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 420/98 - zu III der Gründe, BAGE 92, 349; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40; noch offengelassen von BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 84, 246) .

  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07

    Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG - Ausgliederung von

    § 16 BetrAVG verpflichtet ausweislich seines Wortlauts nur den Arbeitgeber, nicht jedoch den PSV als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung zur Anpassungsprüfung und -entscheidung (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40).

    Zwar gewährt § 16 BetrAVG keine Anpassungsgarantie; das Gesetz sichert nur einen Anspruch auf Anpassungsprüfung und -entscheidung und nicht einen Anspruch auf unbedingte Anpassung (BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40).

    Nur in diesem Sinne wird der Begriff "Chance" in den Urteilen des Senats, beispielsweise vom 25. Juni 2002 (- 3 AZR 226/01 - aaO) und 25. April 2006 (- 3 AZR 50/05 - zu B III 2 a der Gründe, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49) gebraucht.

    Vor diesem Hintergrund ist der frühere Arbeitgeber als Versorgungsschuldner verpflichtet, den realen Wert der eingegangenen Versorgungsverbindlichkeiten zu erhalten, es sei denn, es ist ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zumutbar, die sich daraus ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40).

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 732/09

    Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung

    Der Arbeitgeber kann eine Anpassung entsprechend dem seit dem individuellen Rentenbeginn eingetretenen Kaufkraftverlust ganz oder teilweise ablehnen, wenn und soweit dadurch das Unternehmen übermäßig belastet würde (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

    Die Rechtsprechung des Senats zur Anpassung von Betriebsrenten im Konzern (vgl. 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40; 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 -BAGE 78, 87) kann schon deshalb nicht herangezogen werden, weil die verschmolzenen Unternehmen keinen Konzern bilden, sondern die beiden ursprünglich selbständigen Unternehmen zu einem Unternehmen verschmolzen wurden.
  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08

    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .

    Der Arbeitgeber kann eine Anpassung entsprechend dem seit dem individuellen Rentenbeginn eingetretenen Kaufkraftverlust ganz oder teilweise ablehnen, wenn und soweit dadurch das Unternehmen übermäßig belastet würde (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, aaO; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, aaO) .

  • ArbG Düsseldorf, 03.11.2008 - 2 Ca 4794/08

    Verschmelzung, Anpassungsprüfung

    Im Insolvenzfall müsste dann der Pensionssicherungsverein die laufenden Renten einschließlich der aus Vermögenssubstanz erbrachten Anpassungen gemäß § 7 Abs. 1 BetrAVG übernehmen, obwohl er selbst eine Anpassung nach § 16 BetrAVG nicht vorzunehmen hat, (BAG, Urt. v. 25.6.2002 - 3 AZR 226/01, NZA 2003, 520).

    Eine konzernrechtliche Verflechtung führt nur dann bei § 16 BetrAVG zu einem Berechnungsdurchgriff, wenn eine verdichtete Konzernverbindung vorliegt und sich außerdem konzerntypische Gefahren verwirklichen, (BAG, Urt. v. 18.2.2003 - 3 AZR 172/02, DB 2003, 2606; BAG, Urt. v. 25.6.2002 - 3 AZR 226/01, NZA 2003, 520).

    Eine verdichtete Konzernverbindung liegt vor, wenn entweder ein Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen wurde oder wenn ein konzernangehöriges Unternehmen die Geschäfte des Versorgungsschuldners tatsächlich umfassend und nachhaltig führt, (BAG, Urt. v. 18.2.2003 - 3 AZR 172/02, DB 2003, 2606; BAG, Urt. v. 25.6.2002 - 3 AZR 226/01, NZA 2003, 520).

    Eine konzerntypische Gefahr hat sich verwirklicht, wenn das herrschende Unternehmen die Leitungsmacht in einer Weise ausgeübt hat, die keine angemessene Rücksicht auf die Belange der abhängigen Gesellschaft genommen, sondern stattdessen die Interessen anderer dem Konzern angehörender Unternehmen oder seine eigenen Interessen in den Vordergrund gestellt hat und dadurch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Unternehmens verursacht worden ist, (BAG, Urt. v. 18.2.2003 - 3 AZR 172/02, DB 2003, 2606; BAG, Urt. v. 25.6.2002 - 3 AZR 226/01, NZA 2003, 520).

    Aber auch hierzu wird nichts vorgetragen und ist auch nichts ersichtlich, zumal auch der ausgegliederte Geschäftsbereich nach den vorgelegten Bilanzen defizitär war, (vgl. zu einer derartigen Fallkonstellation BAG, Urt. v. 25.6.2002 - 3 AZR 226/01, NZA 2003, 520).

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .
  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 503/08

    Betriebsrentenanpassung - Abwicklungs- oder Rentnergesellschaft -

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .

    d) Diese für werbende Unternehmen entwickelten Grundsätze gelten nach der Rechtsprechung des Senats im Wesentlichen auch für sog. Rentner- und Abwicklungsgesellschaften (vgl. 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .

    Eine Abwicklungsgesellschaft hingegen ist zwar ebenfalls nicht mehr werbend am Markt tätig, jedoch über die Betriebsrentnerbetreuung hinaus im Bereich der Geschäftsabwicklung noch unternehmerisch aktiv, wobei es unerheblich ist, ob das Volumen dieses Geschäftsbereichs in einzelnen Jahren die Summe der Betriebsrentenleistungen übertrifft (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .

    Auch ihnen ist entgegen der Auffassung des Klägers eine angemessene Eigenkapitalverzinsung zuzubilligen (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 420/98 - zu III der Gründe, BAGE 92, 349; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40; noch offengelassen von BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 84, 246) .

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 798/08

    Betriebliche Altersversorgung - Verweis auf Beamtenrecht

    Da der Arbeitgeber bei der Anpassungsprüfung und -entscheidung nach § 16 BetrAVG seine wirtschaftliche Lage berücksichtigen darf und eine Anpassung entsprechend dem seit dem individuellen Rentenbeginn eingetretenen Kaufkraftverlust ganz oder teilweise ablehnen kann, wenn und soweit das Unternehmen dadurch übermäßig belastet würde (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) , gibt § 16 BetrAVG dem Versorgungsgläubiger allerdings keine Anpassungsgarantie.
  • LAG Hamm, 20.05.2008 - 4 Sa 1738/07

    Betriebsrente; Anpassungsverpflichtung; Abwicklungsgesellschaft;

  • LAG Köln, 01.12.2011 - 7 Sa 88/11

    Betriebliche Altersversorgung; Ablehnung der Anpassung einer Betriebsrente aus

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 733/09

    Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung

  • LAG Köln, 01.12.2011 - 7 Sa 89/11

    Betriebliche Altersversorgung; Ablehnung der Anpassung der Betriebsrente aus

  • ArbG Herne, 09.01.2013 - 5 Ca 2251/12

    Betriebsrentenanpassung; Konzernhaftung

  • LAG Niedersachsen, 28.07.2011 - 4 Sa 129/11

    Voraussichtliche Entwicklung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens muss im

  • LAG Hamm, 20.05.2008 - 4 Sa 1739/07

    Betriebsrente, Anpassungsverpflichtung, Abwicklungsgesellschaft,

  • LAG Düsseldorf, 11.04.2007 - 7 Sa 944/06

    Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 303 Abs. 3 AKtG für Anpassung gemäß § 16

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 1476/11

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Gefahr der

  • LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 483/11

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 481/11

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 482/11

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Hessen, 26.02.2014 - 6 Sa 901/13

    Anpassung - Betriebsrente

  • LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 478/11

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1141/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 484/11

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - 4 Sa 733/06

    Anpassung von Betriebsrente: Übermäßige Belastung durch Betriebsrentenerhöhung;

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1142/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2003 - 5 Sa 1292/02

    Betriebliche Altersversorgung bei Rechtsnachfolge auf Arbeitgeberseite

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1145/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1140/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 611/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1144/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1139/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1146/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1147/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 31/12

    Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 89/12

    Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1143/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1148/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Köln, 03.07.2009 - 11 Sa 751/08

    Anpassung betrieblicher Altersversorgung; Rentnergesellschaft

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 28/12

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Gefahr der

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 29/12

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Übermäßige

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2012 - 4 Sa 763/12

    Betriebsrentenanpassung - Zeitraum für Prognoseentscheidung - Verfahrensmangel

  • LAG Baden-Württemberg, 03.09.2010 - 17 Sa 58/09

    Anpassung der Betriebsrente in Konzernunternehmen; unbegründete Klage auf

  • LAG Köln, 31.07.2014 - 13 Sa 224/14

    Betriebsrentenanpassung

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 197/12

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Fehlende

  • ArbG Gelsenkirchen, 15.05.2007 - 1 Ca 2404/06

    Anpassung, Betriebsrente, Anpassungsprüfung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2013 - 2 Sa 225/12

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Finanzkrise -

  • ArbG Gelsenkirchen, 17.02.2011 - 1 Ca 2403/06

    Betriebliche Altersversorgung, Anpassung

  • ArbG Köln, 29.09.2009 - 14 Ca 8037/08

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Anpassung des Betriebsrentenanspruchs des

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