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   BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 672/01   

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https://dejure.org/2003,705
BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 672/01 (https://dejure.org/2003,705)
BAG, Entscheidung vom 06.02.2003 - 2 AZR 672/01 (https://dejure.org/2003,705)
BAG, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 2 AZR 672/01 (https://dejure.org/2003,705)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Überprüfbarkeit eines unbestimmten Rechtsbegriffs; Kündigungsschutz im Kleinbetrieb; Gebot der sozialen Rücksichtnahme durch Art. 12 Grundgesetz; Grundrechtsschutz des Arbeitnehmers aus Treu und Glauben

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Kleinbetrieb - Auswahlentscheidung - Vergleichbarkeit

  • bag-urteil.com

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

  • Judicialis

    BGB § 242; ; KSchG § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; KSchG § 23
    "Kündigungsschutz" im Kleinbetrieb - Kleinbetrieb; Auswahlentscheidung; Vergleichbarkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sozialauswahl in Kleinbetrieben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    "Kündigungsschutz" im Kleinbetrieb

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - "Mindestkündigungsschutz" in Kleinbetrieben greift nur bei vergleichbaren Tätigkeiten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gilt Kündigungsschutz auch in "KLEINBETRIEBEN" ?

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Kein Kündigungsschutz bei unterschiedlichen Aufgaben im Kleinbetrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 104, 308
  • NJW 2003, 2188
  • NZA 2003, 717
  • BB 2003, 1437
  • DB 2003, 1393
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

    Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 672/01
    Macht der Arbeitnehmer im Kleinbetrieb geltend, der Arbeitgeber habe bei einer Auswahlentscheidung das gebotene Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme außer Acht gelassen, so muß sich aus seinem Vorbringen auch ergeben, daß er mit den nicht gekündigten Arbeitnehmern auf den ersten Blick vergleichbar ist (Bestätigung und Fortführung von BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92).

    Das Landesarbeitsgericht hat sich in seiner Entscheidung auf die im Urteil des Senats vom 21. Februar 2001 (- 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92) niedergelegten Grundsätze zum Kündigungsschutz im Kleinbetrieb bezogen und ausgeführt, die Beklagte habe sachliche Gründe für ihre Auswahlentscheidung dargetan.

    a) Im Anschluß hieran hat der Senat in seiner Entscheidung vom 21. Februar 2001 (- 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92; iw.

    zustimmend: Oetker Anm. zu EzA § 242 BGB Kündigung Nr. 1; Otto RdA 2002, 103; Dieterich AR-Blattei ES 1020 Nr. 361; Holtkamp AuA 2001, 472; ablehnend: Annuß BB 2001, 1898; Richardi/Kortstock Anm. zu AP § 242 BGB Kündigung Nr. 12; zweifelnd Adam MDR 2001, 944) ausgeführt, daß dann, wenn bei einer Kündigung eine Auswahl unter mehreren Arbeitnehmern zu treffen ist, auch der Arbeitgeber im Kleinbetrieb, auf den das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, ein durch Art. 12 GG gebotenes Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme wahren muß und ein durch langjährige Mitarbeit erdientes Vertrauen in den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nicht unberücksichtigt lassen darf (vgl. BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169).

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 672/01
    Wie das Bundesverfassungsgericht (27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169) hierzu ausgeführt hat, ist den Arbeitnehmern in Kleinbetrieben das größere rechtliche Risiko eines Arbeitsplatzverlustes angesichts der schwerwiegenden und grundrechtlich geschützten Belange der Arbeitgeber zuzumuten.

    zustimmend: Oetker Anm. zu EzA § 242 BGB Kündigung Nr. 1; Otto RdA 2002, 103; Dieterich AR-Blattei ES 1020 Nr. 361; Holtkamp AuA 2001, 472; ablehnend: Annuß BB 2001, 1898; Richardi/Kortstock Anm. zu AP § 242 BGB Kündigung Nr. 12; zweifelnd Adam MDR 2001, 944) ausgeführt, daß dann, wenn bei einer Kündigung eine Auswahl unter mehreren Arbeitnehmern zu treffen ist, auch der Arbeitgeber im Kleinbetrieb, auf den das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, ein durch Art. 12 GG gebotenes Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme wahren muß und ein durch langjährige Mitarbeit erdientes Vertrauen in den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nicht unberücksichtigt lassen darf (vgl. BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169).

    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 27. Januar 1998 (aaO) dargelegt hat, hängt in einem Betrieb mit wenigen Arbeitskräften der Geschäftserfolg mehr als bei Großbetrieben von jedem einzelnen Arbeitnehmer ab.

    b) Die Auswahlentscheidung des Arbeitgebers kann im Kleinbetrieb nur darauf überprüft werden, ob sie unter Berücksichtigung des Interesses des Arbeitnehmers am Erhalt seines Arbeitsplatzes (vgl. hierzu BVerfGE 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169, 177 ff.) und der schützenswerten Interessen des Kleinunternehmers gegen Treu und Glauben verstößt.

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 142/99

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 672/01
    a) An der Vergleichbarkeit im Sinne der nach § 1 Abs. 3 KSchG vorgeschriebenen Sozialauswahl fehlt es, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht einseitig auf den in Betracht kommenden anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann (vgl. BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 142/99 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 46 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 43 mwN).
  • BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 179/80

    Lebensalter - Betriebszugehörigkeit - Tarifliche Alterssicherung - Unzulässige

    Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 672/01
    Diese ist vom Revisionsgericht nur daraufhin zu überprüfen, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt wurde, ob Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorliegen oder ob das Tatsachengericht entscheidungserheblichen Sachverhalt unberücksichtigt gelassen hat (BAG 26. Januar 1983 - 4 AZR 179/80 - BAGE 41, 289).
  • LAG Hamm, 21.08.2001 - 13 Sa 433/01

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb; Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung;

    Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 672/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. August 2001 - 13 Sa 433/01 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 392/08

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetrieb

    Der Arbeitgeber darf ein durch langjährige Mitarbeit erdientes Vertrauen in den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nicht unberücksichtigt lassen (Senat 6. Februar 2003 - 2 AZR 672/01 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 104, 308; 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - zu B II 4 b der Gründe, BAGE 97, 92).
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 840/05

    Anwendbarkeit des KSchG

    Da dem Arbeitnehmer der Nachweis derart sachfremder Motive naturgemäß nur schwer gelingen kann, wird hierauf im Rahmen der Darlegungs- und Beweislast Bedacht zu nehmen sein (vgl. hierzu BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169, zu B I 3 b cc der Gründe; nachfolgend Senat 6. Februar 2003 - 2 AZR 672/01 - BAGE 104, 308).

    Durch eine vernünftige Anwendung der Grundsätze zur abgestuften Darlegungs- und Beweislast, wie sie der Senat insbesondere zu Kündigungen außerhalb des Anwendungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes formuliert hat, wird sicherzustellen sein, solche Umgehungssachverhalte sachgerecht zu erfassen (vgl. hierzu BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 672/01 - aaO; 25. April 2001 - 5 AZR 360/99 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 14 = EzA BGB § 242 Kündigung Nr. 4; 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92).

  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02

    Kleinbetrieb - Treuwidrigkeit - Darlegungslast

    Das ist beispielsweise der Fall, wenn aus dem Vorbringen des Klägers auf den ersten Blick ein schwerer Auswahlfehler erkennbar ist (BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 672/01 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 30, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
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